1932 / 269 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Nov 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelöregisterbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr.

Meurer und dessen Ehefrau Anna geb- Mußbach, früher in Gotha, zuleßt in Jena, ist aufgehoben worden, nachdem der Schlußtermin stattgefunden hat.

Jena, dén 10. November 1932, Geschäftsstelle des Thür, Amts- gerichts, 9e.

Kirchen, Beschluß. . [64926] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma H. J. Ellingen in Nie derschelderhütte, Jnhaber Kausmann Wil helm Cordes in Niederschelderhütte, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben. Kirchen, den 8. November 1932, Das Antsgericht. Kiizingen, . [64927] Das Amtsgericht Kitzingen sa. M. hat mit Beschluß vom 9, 11, 1932 das Konkursverfahren über das Vermögen des Bauwarenhöndlers Joseph Bördlein in Wiesentheid nah Abhaltung des Schlußtermins und durchgeführter Schluß verteilung aufgehoben. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Des _ Amtsgerichts, Mindelheim. Bekauntmachung. Das Amtsgericht Mindelheim hat in dem Konkursverfahren über das Ver mögen Stefan Veit, Schneidermeisters in Pfaffenhausen, zur Abnahme der Schluß- rechnung, zur Erhebung von Einwen- dungen gegen das Schlußverzeichnis, zur Festseßung der Vergütung und der Aus- lagen des Konkursverwalters und der Gläubigerausschußmitglieder Termin be- stimmt auf Montag, deu 5, Dezember 1932, vormittags 914 Uhr, im Sibungssaal des Amtsgerichts Mindel heim. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mindelheim. Münster berg , Sch Jes. . [64930] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Jnhabers des Pelz-, Hut und Müßzengeschästs Georg Rother in Münsterberg (Schles) ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Genehmigung des Schlußverzeichnisses, zur Beschlußfassung über die nicht ver wertbaren Vermögensstücke und zur Fest- seßung von Vergütungen Termin auf den 13, Dezember 1932, 914, Uhr, bei uns, Zimmer 21, bestimmt. (5. N. 1 a/32.) Amtsgericht Münsterberg (Schle]s.), den 3. November 1932.

. [64929]

Neustadt, O. S, . [64931] Das Konkursverfahren über däs Ver- mögen der Ein- und Verkaufsgenossen- schaft des Kreislandbundes Neustadt O/S. e, G, m, b, H. in Liquidation wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufge- hoben. Amtsgericht Nelstadt (O.-S.), 8, 11, 1932, Niederlahnstein. . [84932]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Gastwirts Peter Birkenheier in Osterspai ist mangels Masse eingestellt. Amtsgericht Niederlahnstein, 9, 11, 1932, Oldenburg, Oldenburg. . [64933]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Wirts und Barbiers Louis Franz in Wiefelstede i. O. wird nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (N, 5/31,)

Oldenburg, den 7. November 1932,

Amtsgericht, Abt, V. Oppeln. Beschluß. . [64934]

6 Na, 32/32. Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Erich Fieß, Eisen- bau G. m. b. H. in LENO wurde be- schlossen und verkündet: 1. Das Verfahren wird eingestellt, weil sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens ent- sprechende Masse nicht vorhanden ist, 2. Das Honorar des Konkursverwalters wird auf 150,— RM, die baren Auslagen auf 50, RM festgeseßt.

Amtsgericht Oppeln, 10, November 1932, Peiskretscham. . [64935] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Geschäftsinhaberin Gertrud Kleinert in Peiskretscham wird nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (3 Na 4/31.)

Peiskretscham, den 7. November 1932.

Amtsgericht. Pîorzheim, . [64936]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Pinkas Süßmann, Herren- und Damenkonfektion, in Pforzheim, Mebger- straße, tvurde nach Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Pforzheim, den 7. Noveinber 1932,

Amtsgericht, A I,

Ratibor, Beschluß. . [64937] Das Verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Nathan Schockner in Ratibor, Langestr. 54, Jnhakters der Firma Nathan Schockner, Ratibor, wird nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (3 N 8a/32,) Amktsgericht Ratibor, 10, November 1932.

Riesa. . [64938] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Eleftromeisters Otto Schön- feld in Riesa-Merzdorf is infolge cines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich S rgleichstermin auf ittwoh, den ezember 1932, vorm. 10 Uhr,

vor dem Amtsgericht Riesa anberaumt

worden. Der Vergleichsvorschlag ist auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. (K 24/32.)

Amtsgericht Riesa, den 10, November 1932.

Rötha. . [64939] Das Konktursverfahren über das Ver- mögen des Zigarrenhändlers Arthur Stheibner in Kierißsch ist nach Abhaltung es Schlußtermins aufgehoben worden. Amtsgericht RNötha, 10, November 1932, =eidenberty. . [64940] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaßbachwerks G. m. b. H. in Schönberg (O. L.) ist zur Abnahme der Schlußcechnung des Vertwoalters, zur Erhebung von Eintvendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berüdcksichtigenden Forderungen, zur Prüfung der nachträglih angemeldeten Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 16, Dezember 1932, 19 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt. (2. N. 2/30.) Seidenberg (O. L.), 18. Oktober 1932. Amtsgericht. in ach, Inn. . [64941] Das Amtsgericht Simbach am Funn hat mit Beschluß vom 9. November 1932 das Konkursverfahren über das Vermögen des Gastwirts und Holzhändlers MathiaF Spateneder in Kernaign-Wittibreut als durch Zivangsvergleih beendet aufge- hoben. Simbach am Jnn, 9. November 1932, Geschäftsstelle des Amtsgerichts Simbach am Jun. =olingen-Ohligs. Beschluß. Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Hugo Rothenberg & Sohn in Solingen-Merscheid wird nach Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben. Solingen-Ohligs, d. 4. November 1932, Amtsgericht.

. [64942]

Tauberbischofîsheim. . [64943] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Hans Oberst, Gemischt- warengeschäft in Wittighausen (Jnhaber Hans Oberst) wurde nah rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs auf- gehoben. Tauberbischofssheim, 21. Oftober 1932. Amtsgericht, Wasserburgy, Inn. . [64944] Das Amtsgericht Wasserburg, Konkurs- gericht, hat mit Beschluß vom 10, No- vember 1932 in dem Konkursverfahren über das Vermögen des Nikolaus Lam- persberger, Schneider in Wasserburg am Jun, Termin zur Abnahme der Schluß- rechnung sowie zur Beschlußfassung über die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse, über die Ansprüche des Konkursverwalters hinsichtlich Auslagen, Vergütung u. a. bestimmt auf Dienstag, den 6. Dezember 1932, nachmittags 4 Uhr, im Eibßungsjsaale Nr. 43/1, Schlußrechnung liegt zur Einsicht der Be- teiligten in der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 27/1, auf. Wasserburg a. Inn, 10, November 1932, Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wasserburg. Weissenhorn. Bekanntmachung. Das Amtsgericht Weißenhorn hat in dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 6. Juli 1929 verstorbenen Land- ivirts Josef Sauter von Meßhofen zur Beratung und Abstimmung über den Zivangsvergleichsvorschlag der Erben als Gemeinschuldner sowie zur Prüfung der nachträglih angemeldeten Forderungen Termin auf Montag, den 28. November 1932, nahm. 2 Uhr, im Zinmer 4/11 des Amtsgerichts bestimmt, wozu die be- teiligten Gläubiger hiermit geladen wer- den. Der Vergleichsvorschlag ist zur Ein- sicht der Beteiligten auf der Geschäfts- stelle des Amtsgerichts Weißenhorn nieder- gelegt. Weißenhorn, d. 9. November 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weißenhorn.

. [64945]

Wesel. . [64946] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Bauernhaus-Gesellschaft m, b. H. in Wesel wird nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben. ——- N. 25/30, Wesel, den 8. November 1932, Amtsgericht.

Zerbst. . [64947]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögén dex Raimund Knaebel*schen Erben, nämlich der Witwe Anneliese Knaebel, des Kaufmanns Raimund Knaebel, des Kaufmanns Hermann Knaebel und des Bernhard Knaebel, sämtlich in Zerbst, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er- hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berüdcfssihtigenden Forderungen, zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und zur Anhörung der Gläu- biger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an den Kobkursverwalter der Schlußtermin auf Sonnabend, den 3. Dezember 1932, 10 Uhx, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmt.

Amtsgericht Zerbst, d. 10, November 1932,

Zeven. . [64948] Konkursverfahren.

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Sartlermeisters Georg Nienstedt jun. in Zeven ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwal- ters, zur Prüfung der nachträglich ange- meldeten Forderungen, zur Erhebung von Einwendungen çegen das Schlußver- zeichnis der bei der Verteilung zu berüdck- sichtigenden Forderungen und zur Be- schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schluß- termin auf den 2. Dezember 1932, mittags 12 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt.

Amtsgericht Zeven, 8. 11, 1932.

Ahrweiler. . [64949] Vergleichsverfahren.

2 V N 10/32. Ueber das Vermögen der im Handelsregister nicht eingetragenen Firma Zigarrengeschäft Albert Klein in Ahrweiler, Markt 21, Fnhaber: Kaufmann Alberi Klein in Ahrweiler, wird heute, am 4, November 1932, 12 Uhr, das Ver- gleihsverfahren zur Abwendung des Kon- kurses eröffnet, da der Schuldner dies beantragt hat und zahlungsunfähig ge- worden ist. Der Treuhänder J. M. Hörsch in Ahrweiler wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausshuß wird nicht bestellt, Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am Montag, den 5, Dezember 1932, 11 Uhr, vor dem bezeichneten Gericht, Zimmer 8.

Ahrweiler, den 4. November 1932, Amtktsgericht.

Berlin. . [64950]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Paul Kagemann, Berlin NW, Salz- wedeler Straße 13, auch Stephanstraße 22, Sparrstraße 17, Pasteurstraße 48, Le- vebotwvstraße 18, Hebbelstraße 14, Lehrter Straße 54, Kruppstraße 5, Kirchstraße 20, Handel mit Lebensmitteln, ist am 10, 11, 1932, 13,15 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. 84, VN. 58. 32. Der Herr von Schlebrügge, Berlin-Charlottenburg, Bredtschneiderstraße 13, ist zur Vertrauens- person ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 9, Dezember 1932, 11,45 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte, Neue Friedrich- straße 13—14, IIT, Stock, Zimmer Nr. 102 bis 104, Hauptgang A, am Quergang 9, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 84.

Breslau. . [64951] Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Glaser, Webgroßhandlung in Breslau, Karlstr. 9/10, wird heute,.am 9. November 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Kaufmann Adolf Gottschalk in Breslau, Karlstr. 22, wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den Dezember 1932, vormittags 1114 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht in Breslau, Museumstr, Nr. 9, IL. Sto, Zimmer Nr. 442, anberaumt, Der An- trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge- schäftsstelle 41, Zimmer Nr. 440 im IL, Stock, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. (41. V. N, 59/32.) Breslau, den 9. November 1932, Amtsgericht,

Grünberg, Sehles, . [64952]

Ueber das Vermögen des Architekten und Maurermeisters Erih Kunde in Grünberg, Schlesien, Niederrst. 21, ist am 9, 11, 1932, 12 Uhr, das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann Konrad Lips, hier, ist zur Verirauensperson er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 17. De- zember 1932, 10 Uhr, vor dem Amts- gericht Grünberg, Schlesien (Zimmer 34), anberaumt, Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Grünberg, Schl., 9, November 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Hagen, Westf. . [64953] Vergleihsverfahren.

Ueber das Vermögen des Fabrikanten Josef Ruberg, alleinigen JFnhabers der Firma Ruberg u. Renner zu Hagen, Hardenbergstraße 14, Fahrradketitenfabrik, wird heute, am 9, November 1932, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet. Dr, Gierse in Hagen, Spinngasse, wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin Zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ivird auf den 7. S 1932, 11 Uhr, vor dem unten zeichneten Gericht, Zimmer 64/65, L Por Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Unterlagen is auf Zimmer 153 zur Einficht der Beteiligten niedergelegt.

Hagen, 9. November 1932,

Das Amtsgericht.

Hamm, Westf. . [64954]

Ueber das Vermögen des Bäckermeisters Hermann Hillmann in Hamm (Westf.), Wilhelmstr. 14 a, ist am 8, November 1932,

10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab-

268 vom 14. November 1932, S.

wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Rudolf Windmüller in Hamm istzur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleichsvorschlag wird auf den 3. Dezember 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hamm i, W., Zimmer Nr. 127, anbe- raumt. Der Antrag auf Eröffnung des

Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt.

Amtsgericht Hamm, 8. November 1932,

Köln. Vergleihsverfahren. . [64955]

Ueber das Vermögen der Kölner Be- amtenvereinigung, Jnhaberin der Rhei- nischen Beamtenbank, Köln, Friesentwall Nr. 29, ist am 9. November 1932, 13 Uhr, ein ge ‘richtliches Vergleichsverfahren er- öffnet worden. Vertrauensperson : Rechts- anivalt Dr. Karl Beer ITT, Köln, Friesen- plaß 16. Vergleichstermin am 7. De- zember 1932, 17 Uhr, im Kongreßjaal, Messegebäude Köln-Deuß. Der Antrag auf Eröffnung des Veraleichsverfahrens, der am 29, September 1932 bei Gericht einging, nebst jeinen Anlagen und das Ergebnis oder vom Gericht angestellten Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des unterzeichneten Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Köln, den 9, November 1932.

Amt3gericht. Abt. 78.

Lübeck. Beschluß. . [64956]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johannes Andreas Martin Holst, all. Jnh. der Firma Johannes Holst, Manufaktur- geschäft in Lübeck, Kohlmarkt 6, wird heute, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet und der Bücherrevisor Saniß in Lübeck, Ge- niner Straße 46, als Vertrauensperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 2. Dezember 1932, 914 Uhr, vor dem Amtsgericht Lübe, Abt. ‘2, Zimmer 9, anberaumt, Der Antrag® auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle des unterzeichneten Gerichts, Zimmer 19, zur Einsicht der Betotiteen niedergelegt.

Lübeck, den 9. November 1932.

Das Amt sgericht. Abt. TT.

Montabaur. . [64957] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma J. Holly Söhne, Kommanditgesellschaft in Neu- häusel, ist heute, 12 Uhr, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Von derx Bestellung einer Ver- trauensperson ist Abstand genommen. Ver- handlungstermin über den Vergleichsvor- schlag: 7. 12. 1932, 10 Uhr, bei uns, Z. 10, Eröffnungsantrag nebst Anlagen und Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind bei uns zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Montabaur, 9. Novemb, 1932.

Auerbach, Vogtl. . [649358] Das Vengleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Verkäuferin Johanna Meta led, Möel in Auerbach i. V., Altmarkt 5, i} infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 11, November 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Auerbach, 11. Nov. 1932, . [64959]

Bautzen.

Das Vergleichsversahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Serbska ludowa bauka Wendische Volksbank, Aktiengesellschaft in Baußen, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 3, November 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 7. November 1932 auf- gehoben worden, Amtsgericht . Bauten, den 7, November 1932,

Berlin. . [84960] Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Frau Anna Wittig, Jnhaberin der nicht eingetragenen Firma H. Wittig, Berlin §8 42, Alexandrinenstraße 38, Schuhwarengeschäft, ist am 7. November 1932 nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 152,

Breslau. . [64961]

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Jo- hannes Kochanowski, russ. Edelmann in Breslau, Neudorfstr, 39 (Gesellschafter: Kaufmann Sigismund Kochanowski in Breslau, Kaiser-Wilhelm-Str. 13, und Camilla Scheibe geb. Kochanowski in Gera, Hohenlohestr. 11), ist nach Bestäti- gung des angenommenen Vergleichs durch hd v von heute aufgehoben worden. (41, V. N, 47/32.)

Breslau, den 8. November 1932.

Amtsgericht.

Hagen, Westf. . [64962]

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Kommanditgesellshaft Joh. Casp. Voormann & Sohn zu Dahl, Fa- brikation von Kleineisenwaren, is nah Bestätigung des angenommenen Ver- gleihs aufgehoben.

Hagen, den 8. November 1932,

Das Amtsgericht.

Hamburg. . [64983]

Das über das Vermögen der Gejels- schaft in Firma Frankenburg & Co. Gesell- schaft mit beschränkter Haftung, Geschästs- lokal: Hamburg, Große Reichenstraße 19/23, ITI, Geschäft3zweig: Großhandel mit Regenbekleidung, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 10, No- vember 1932 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Hanau. Beschluß. . [64964] 4. V. N. 8/32. Jn dem Vergleichsver- fahren über das Vermögen des Kaufmanns Willi Odenthal in Hanau ist infolge der Bestätigung des Vergleichs das Verfahren

aufgehoben.

Hanau, den 4. November 1932.

Das Amtsgericht. Abt, TV. München. . [64965] Bekauntmachung.

Das Vergleichsverfahren über das Ver=- mögen des Kaufmanns Gustav Posega, Jnh. eines Herrenwäsche-, Mode- und Sportartikelgeschäfts in Firma Gustav Posega in München, Ungerer Str. 2, ist am 7. November 1932 nah Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden.

Amtsgericht München.

Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts.

SandersIeben, Anhalt. [64966] Das Vergleichsuerfahren über das Ver- mögen der Firma Baentsh & Behrens in Sandersleben, Eisengießerei, Maschinen fabrif und Apparatebauanstalt, ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Sandersleben, den 9. November 1932, Amtsgericht.

Senftenberg, Lausitz. . [64967] Das Vergleich3verfahren zur Abtiwven- dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Gerhard Richter, Jn- habers der Firma Paul Richter in Senften- berg, ist durch Beschluß vom 8. 11, 1932 nach Annahme des Vergleichs aufgehoben worden. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Senftenberg, den 10, November 1932.

Skaisgirren. Beschluß. [64968]

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Richard Markschies in Skaisgirren, Jnhabers ber Firma Richard Markschies, Skaisgirren, Kolonial, iwarengeschäft, Gastwirtschaft und Kon- ditorei, ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben.

Skaisgirren, den 29. Oftober 1932,

Das Amtsgericht.

Stolp, Pomm. . [64969]

Jn Sachen betreffend das Vergleichs- verfahren über das Vermögen der Ost- pommerschen Baugesellschaft m. b. H. „DOstbau“ in Stolp wird die Vergütung der Vertrauensperson, Rechtsanwalts Dr. Müllerheim in Stolp, auf 320,— RM festgeseßt. Stolp, Pomzm., den 8. No- vember 1932, Amtsgericht.

Stuttgart. . [64970]

Das Venrgleichsverfahren zur Abiwwen=- dung des Konkurses über das Vermögen des Karl Weeferle, David Sohn, Fadbri- fanten, Alleininhabers der Firma Wecerle & Co., Lak- & Farbenfabrik in Stuttgart Zuffenhausen, Strohgäustr. 20, wurde durch Beschluß vom 9. November 1932 nah Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.

Württ. Amtsgericht Stuttgart T, Vechta. . [64971] Vergleichsverfahretn.

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Anton Vorx, Jn- habers der eingetragenen Firma Anton Vox in Vechta, ist aufgehoben, nachdent der im Vergleichstermin am 10, Oktober 1932 angenommene Verglei bestätigt ift. V. N. 2/32.

2, November 1932.

Amtsgericht Vechta.

Lüneburg. . [64972] Ueber den landwirtschaftlichen Betrieb des Hofbesizers Rudolf Stegen in Wen- dischevern wird heute, am 7, November 1932, 11 Uhr, das Vermittlungsverfahren zur Herbeiführung der Schuldenregelung eröffnet, da der Jnhaber diesen Antrag gemäß g 1 der Verordnung vom 29. Seyp- tember 1932 gestellt hat. Der Rechts- anwalt Dr, Ernst in Lüneburg wird zur Vermittelungsperson, der Hofpächter Wille in Göxe zur Aufsichtsperson ernannt, Lüneburg, den 7. November 1932, Das Amtsgericht TIT.

Nordenham. . [64973] Ueber den landwirtschaftlichen Betrieb des Landmanns Georg Friedrich Heerssen in Étioarderaltendei@ ist das Vermitt- lungsverfahren zur Herbeiführung der Schuldenregelung eröffnet. Zur Vermitt- lungsperson ist der Hauptgeschäftsführer des Landbundes Oldenburg-Bremen, Dr, Müller in Oldenburg, Pauecte: 4/5, be- stellt. Verm.-Verf. Nr. 1/32. Nordenham, den 4. November 1932. Amtsgericht Butjadingen. Abt. I.

Vechta, Beschluß. . [64974]

Ueber das Vermögen des Vaumschulen- besigers G. Hagena, Jnh. der Firma Hagena und Meyer in Vechta, wird das Vermittlungsverfahren zur Herbeiführung der Schuldenregelung eröffnet. Zur Ver- mittlungsperson wird der Mandatar Ri- s & agt in Dinklage bestimmt,

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"Amisgericht Vechta, 4, November 1932,

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Berlin, Dienstag, den 15, 15. November, abends.

E E A E M ER A E M an?

_1932

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Fuhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

betreffend Bestimmungen über Reichsbau- Nom 11. November 1932. Vom 14. November

Bekanntmachung, darlehen für Eigenheime.

Verordnung über die Einfuhr von Waren. 1932.

Zekanntmachung, betreffend die Luftpostkarte zu 15 Rpf.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 28 des Reichs- geseßblatts, Teil IL.

Preußen.

Dis Bekanntmachung des Oberbergamts Breslau über die ZU lassung von Zündmitteln zur NBerwendung im Bergbau. Vom

11. November 1932.

E IREI T C N S C I A E C I R S R e Amtliches.

Deutsches Rei ch.

Berlin NW 40, Scharnhorststraße 35, den 11. November 1932.

Der Reichsarbeitsminister. IV Nr. 6920/32 Wo. An die Regierungen der Länder Wohnungsressorts Na G richtlich an a) den Herrn Reichsminister der Finanzen, b) den Herrn Reich swirtschaftsminister, c) den Herrn Reichsminister des Fuuern, a) den Rechnungshof des Deutschen Reichs, Be e Förderung des Eigenheimbaues. Reichsregierung hat beschlossen, zur Förderung der Eigen- Keiunbe wacatia und zugleich zum Zwecke der Arbeits sbeschaffung in den Rechnunagsjahren 1933 und 1934 bis zu 20 Million en Reichs mark bereitzustellen. Bon der Gesamtsumme werde ih zunächst einen Ausgle1chs \stock von 3 Millionen Reichsmark zur1 üdbehalten. Der Restbetrag wird den Ländern nach einem Schlüssel zugewiesen, der in erster Lini e auf der Bevölkerungszahl beruht, aber auch das Ausmaß der Arbeitélosigkeit berücfsihtigt. Auf Sie entfällt demnach ein Betrag von (

Potsdam,

beginnend vom 1. Mai 1933 ab, zur Verfügung ( ar wird. Jm Rahme n dieses Kontingents Und dieser Aus zahlungsrate n können Sie nah Maßgabe der beîi- liegenden „Bestimnmu1 igen über Reichsbaudarlehen für Eigen- heime vom 11. November 1932“ alsbald Bewilligungsbescheide er- teilen.

Jch bitte, hierbei die zu berüdcksichtigen: 4 : S i

1, Jin Hinblick auf die Lage des Arbeitsmarktes bitte ich dringend, Jhre Durchführungsbestimmungen mit größter Be- schleunigung zu erlassen und die mit dev Durchführung beauf- tragten Stellen anzuweisen, bei der Bescheidung d der eingehenden Anträge jede Verzögerung zu vermeiden. Fch bitte ferner, dafür Sorge zu tragen, daß nux solhe Bauvorhaben berücksichtigt wer den, die alsbald begonnen werden fönnen, soweit die Witterungs- verhältnisse dies zulassen. Vorhaben, die erst nach dem 1. April 1933 begonnen werden sollen, bitte ih zunächst auszu scheiden. Die Frist, die in dem Bewilligungsbescheid für die Me stellung des Eigenheims zu seßen ist, bitie ih so zu bemessen, daß der Bau ohne „größere Unterbrechung durchgeführt werden muß. Als äußersten Termin für den Bauabschluß bitte ih den 31. De- zember 1933 vorzusc hen. i i

2 Die Vérgebung der Reichsbaudarlehen darf unter keinen Umständen zu einer Verteuerung der Baukosten Anlaß geben. Jh behalte mir auëdrücklih vor, die Länder um Einstellung ivei- terer Bewilligungs bescheide zu bitten, falls dex Bauindex anzieht. Jch biite, daß Sie von sich aus von weiteren Bewilligungs- bescheiden an Orten absehen, in denen die Baukosten ernsthaft steigen.

der in 15 gleichen onatsraten

folgenden allgemeinen Gesichtspunkte

Im_ allgemeinen werden für die Reihsbaudarlehen Einzel- siedler in Frage kommen, b+sonders solche, die bereits ein geeig-

ietes Grundstück besien. „Segen die Zusammenfassung mehrerer Baaworhabien bei einem Träg2r bestehen jedoch keine Bedenken, wenn nicht auf Vorrat Geicas wird, sondern für die einz elnen Objekte feste Abne hmi er vorhanden sind. fann auh die Förderung der Gruppensiedlung besonders empsehlenswert sein, um die Baukosten, vor allem die Kosten für die Geländeerschließung usw. niedrig zu halten. Jm übrigen bitte ih, der Beschaffung des Baulandes besondere Aufmerksamkeit zu senken und darauf hinzuwirken, daß die Gemeinden Parzellen aus ihrem Besiy zu günstigen Be edingungen abgeben. Fch bitte fexne r für eine mögli chsstt entgegenkommende Handbabung derx bau- polizeilihen Vorschriften besorgt zu sein.

4. Jch bitte darauf hinzuwirken, daß bei der Planung und Durchführung der Bauvorhabén die freien Architekten tunlichst einge]chaltet werden, soweit das mit den Grundsäßen sparsamster Wirtschaft vereinbar 1st.

Der Berücsihtigung des kleinen und mittleren Gewerbes bitte ih besondere Beachtung zu schenken.

«Fn de rartigen Fällen .

Auf die Ausschaltung der Schwarzarbeit lege ih größtes Ge- wicht. Bei der Viel lgestaltigkeit der Verhältnisse muß ih von einer näheren Umschreibung und Erläuterung des Begriffs der

Schwarzarbeit absehen und überlasse es Jhnen, die geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der Schwaxzarbeit anz uwenden. Auf jeden Fall bitte ih darum bemüht zu sein, daß die erforder- lichen Arbeitskräfte bei den Arbeitsämtern abgerufen werden.

Fm einzelnen bemerke ih zu den „Bestimmungen über Reichs baudarlehen für Eigenheime“ folgendes:

Zu Ziffer T, Abs. 1 Bei den zweiten Wohnungen, deren Einbau zulässig ist, ist insbe sondere an sogenannte Einliegerwohnungen gedacht, Ein erhöhtes Darlehen bitte ih für die zweite Wohnung nur dann zu bewilligen, wenn sie gegen die Hauptwohnung abgeschlossen ist, im besonderen also eigene Kochge legenheit sowie die erford derlichen Nebenräume hat.

Zu Ziffer Il Abs: 4 Und 5;

Tch bitte, alle Kostenanshläge und Finanzierungs unterlagen einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, um die Senkung der Baukosten zu unterstüßen und den Bauherrn vor Ueberteuerung zu schüßen. Fn der Regel - werden Eigenheime in Betracht kommen, deren Herstellungsfkosten zwischen 4- und 6000 RM liegen, da die Erfahrungen der leßten Monate gezeigt haben, daß zu diesen Preisen und auch noch darunter sehr annehmbare Häuser erstellt werden können. Kostspieligere Objekte werden im allge- meinen nur da zuzulassen sein, wo so viel Eigenkapital vorhanden ist, daß eine wirt|chaftliche Ueberlastung des Beiverbers nicht zu befürchten ist,

Von einer Kostenhöchstgrenze für das Bauland und seine Au [shließzung habe ih abgesehen, weil es si vielfach um die Bebaus ung bereits vorhandenen Geländes handeln wird. Fch bitte in- dessen in den Fällen, in denen das Grundstück erst angekauft iver- den muß, dafür Sorge zu tragen, daß die Kosten für das Bauland und seine Aufschließung sih in angemessenen Grenzen halten.

Zu Ziffer Il, Abs: 6

__Da durch die Bewilligung der Reichsbaudarlehen neue Arbeit geschaffen werden soll, dürfen nur solche Eigenheime berücsichtigt verden, die erst nah Erteilung des Darlehns bescheides begonnen werden.- Jch habe jedoch nichts dagegen einzuwenden, daß aus- nahmsweise solche Bauvorhaben, bei denen lediglih Ausschach- tungêarbeiten oder ähnliche vorbereitende Arbeiten vorge nommen worden sind, als noch nicht begonnen im Sinne diesex Vorschrift

vetrachtet wevden Zu Ziffer Il:

Von dex Vorschrift, daß die Bewerber mindestens 30 % dev Bau- und Nebenkosten zuzüglih des Wertes des Grundstücks als Eigenkapital nachzuweisen haben, dürfen unter e nen Umständen Ausnahmen gemacht werden; es dürfen jedo ) Selbsthilseleistungen angerehnet werden. L ¡

Neben dem in Ziff. 11 angegebenen Personenkreise np iENe ih auch die riebenen Aus lands-, Kolonial- und Grenzdeuischen sowie die Sozialrentner zur besonderen Berücsihtigung. Großen Wert lege ich darauf, daß auch die mittleren und kleineren Ge- meinden ebenso wie große Gemeinden bedacht werden.

Zusay bei Preußen, Bayern und Sachsen, __Jch wäre fernex dankbar, wenn Sie - bei der Ver- teilung der Mittel der besonderen Notlage der östlichen Grenzbezirke Rechnung tragen würden.

ZU Ziffer IVi

Tch gehe davon aus, daß in vielen Fällen shon Reichsbau- darlehen von geringerex Höhe, als in den Bestimmungen ge- nannt, genügenden Anreiz zum Bau bieten. Fm allgemeinen Durchschnitt sollen daher die Reichébaudarlehen 1500 RM nicht übersteigen.

L T Ea L:

Bei der Erteilung der Bescheide grit ih, die Darlehen aus- drüdcklih als „Reichsbaudarlehen“ zu bezeihnen. Fm übrigen joll sih das L *erfahren in folgendem Ren bewegen:

Die Darléhné santräge sind von den Bauwilligew bei den obersten Landesbehörden odex den von diesen bestimmien Stellen ein- zureichen, Die Anträge sind alsdann einex Prüfung in bautech- nischer und finanzieller Hinsicht nah Maßgabe der beiliegenden Bestimmungen zu unterwerfen. Sind alle Vorausseßungen er- füllt, so wird von der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle im Namen des Reichs ein Bewilligungs- bescheid erteilt. Ein Doppel des Beivilligungsbescheides über- jendet die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle

Su G

“dex Deutschen Bau- und Bodenbank A.-G., Berlin W 8, Tauben-

straße 48/49; sie wird die dingliche Sicherstellung des ‘Darlehns sür das Reich veranlassen.

Mit der Auszahlung dex Reichsbaudarlehen werde ih glei» falls die Deutsche Bau- und Bodenbank A.-G. beauftragen. Die

Bank darf jedoch die Auszahlung erst dann vornehmen, wenn ihr die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle eine entsprechende Anweisung hat zugehen lassen. Fn der Anweisung ist zu bescheinigen, daß das Bauvorhaben bestimmungegemäß aus- geführt worden ist und daß Auszahlungshindernisse niht mehr bestehen. Die Auszahlung erfolgt dann innerhalb des im Be- willigungsbescheide angegebenen Zeitraums. Wenn nach Ansicht der Bank gegen die Auszahlung des Reichsbaudarlehns Bedenken bestehen vorx allem deswegen, weil die dinglihe Sicherstellung nicht bestimmungsgemäß erfolgt ist —, so wird sie sih mit der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle un- verzüglich ins Benehmen seten.

Die Deutsche Bau- und Bodenbank A.-G. hat sih bereit er- klärt, im Rahmen des Möglichen den erforderlihen Zwischen- kredit für die Reichsbaudarlehen, aber auch für «twa aufge- nommene erste Hypotheken zu beschaffen.

Von der Erhebung besonderer Gebühren für die Dur führung des. Verfahrens bitte ih im Fnteresse der Kostensenkung Abstand zu nehmen.

Dem Rechnungshof des. Deutshen Reichs und mir muß ih

Recht vorbehalten, die Verwendung der Reichsmittel nah

rständigung des Landes durch Beauft E naGprüfén zu

en. biite, die mît der Verwaltu und Vergebung der

beauftragten Stellen mit entsbreGender Weisung zu

D L

Mitteilungen über Es zelheiten des Verfahre1 \9-

i künftige Verivaltung dex Reichshypotheke1 bebaias ¡ih mir vor.

Um Uebersendung von zwei Abdruefen vorschriften darf ih ergebenst bitten.

Fhrer Durhführungs

Beim eiu über Reichsbaudarlehen für Eigenheime.

I Zwedck der Maßnahme; allgemeine Grunds lagen.

Die Reichsregierung hat beschlossen, in den beiden Rechnungs jahren 1933 und 1934 insgesamt bis zu 20 Millionen Reichsm arf zur Förderung des Eigenheimbaues bereitzustellen. Aus die 2n Mitteln dürfen nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen Reichsbaudarlehen für Eigenheime zugesagt werden, deren A1uss zahlung in den Rehnungsjahren 1933 und 1934 erfolaen wird

U, Art der Ei n heime.

l, Als Eigenheime im Sinne dieser Bestimmungen gel Einfamilienhäuser (Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Reihe a häuser „Der Einbau einer zweiten Wohnung ist zulässig

__2. Die Häuser müssen den Anforderungen entsprechen, die an ge] unde, ziveckmäßig einget eilte und solide gebaute Dauerwohnungen zu stellen sind, so daß j e von privaien und offentlihen Geldinstituten beliehen sowie von Feuerversicher ungsanstalten ohne Erhöh1 ing der üblichen Prämie versichert werden können. Jedes Haus muß BAERON enthalten:

1 Wohn- und Kochraum 1 Schlafraum, 1 wetteren Wohn- oder Keller, Waschküche und

3. Die für einen kleinen W Birtschafts bet rieb erforde E E iten und sonstigen Anlagen, insbesondere solche die er Selbstversorgung des Vewerbers dienen sollen, dürf en zugela ea S EeR:

4, Die Herstellungskosten des Eigenheims eins chli leßlid 4 Nebenkosten, jedoch aussch{ließlich Kosten des Grunderiverbs und der Geländeershließung, follen S der Regel t 8000 RM nicht über- steigen; in besonders gelagerte 1 Fällen dürfen diese Kosten bi3 zu 10000 RM betragen. Jst. A ¡weite Wohnung eingebaut, jo beträgt die Kostenhöchstgrenze 12090 RM.

5, Es dürfen nur folche 'Eigenheime berücksihtigt werden, deren Kosten angemessen und deren Lasten für den künftigen Eigentümer voraussihtlich auf die Dauer wirtschaftlih tragbar sind; im besonderen müssen die Aufs{ließ1 unagsfosten und Anlieger- leistungen niedrig gehalten werden. Die Eemeinden (Gemceinde- verbände) dürfen H ledialih die Selbstkosten ber2chGnen.

6. Eigenheime, deren Bau vor Erteilung des Darlehns» bescheides begonnen word er ist, dürfen nicht berücksihtigt werden.

IIT, Afl8oahl der Bewerber:

Fn erster Linie sid Bevitké zu berüdcksihtigen, die über besonders viel Fremd- und Eigenkapital für den Bau verfügen. Dabei sind Schioerkriegsbeschädigte und Kinderreiche sowie solche Bewerber zu bevorzugen, die Gewähr dafür bieten, daß sie den Lebensunterhalt ihrer Familien dur den Ertrag des Grund- stücks im Wege der Selbstversorgung erleichtern werden. Fn jedem Fall muß der Bewerber Eigenkapital in Höhe von mindestens 30 vH der Bau- und Nebenkosten zuzüglich des Wertes von Grund und Boden nachiveisen können.

IV. Höhe des Reihsbaudarlehns.

1. Das Reichsbaudarlehn ist so niedrig zu halten, wie die Lage des Einzelfalles es irgend zuläßt. Es soll in der Reael 1500 RM nicht übersteigen. Jm besonderen Fällen darf es bis auf 2000 RM erhöht werden. Fs eine zweite Wohnung einge- baut, so darf das Reichsbaudarlehn um einen Betrag bis zu 1000 RM erhöht werden.

2. Für Eigenheime, die für Familien mit 4 und mehr im elterlihen Haushalt lebenden Kindern bestimmt sind, darf ein zusäßliches Reichsbaudarlehn bis zu 500 RM gewährt werden, falls neben den in Ziffer 11 Absay 2 bezeichneten Räumen éin dritter Schlafraum eingebaut wivd.

3, Das Reichsbaudarlehn auss{ließlich eines etwa qge- währten Zusaßdarlehns für Kinderreihe darf in keinem Fall mehr als 25 vH der Bau- und Nebenkosten zuzüglich des Werts von Grund und Boden betragen.

V. Darlehnsbedingungen.

1. Das Reichsbaudarlehn ist von der Auszahlung ab zu ver» zinsen und vom 1. Fanuar des aut die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ab mit 1 vH jährlich zuzügli der ersparten Zinsen zu tilgen. Die Höhe des Zinsfußes beträgt 4 vH, falls das Reichsbaudarlehn einschl. der ihm im Range vorgehenden oder im Range gleihstehenden Rechte mit höchstens 40 .vH der Vau- und Nebenkosten zuzüglich" des Wertes von Grund und Boden aus- läuft. Uebersteigt das Reichsbaudarlehn diese Wertgrenze so beträgt der Zinsfuß für den ganzen Kapitalbetrag 5 vH. Neben

Zins und Tilgung ist eine laufende jährliche Verwaltungsgebühr von /+ vH des ursprünglihen Kapitals zu entrichten. Bei der Auszahlung des Darlehns darf eine einmalige Bearbeitungs- gebühr von höchstens K vH in Abzug gebracht werden.

(getrennt oder als Wohnkü%ße),

Zh lafrauni, (benräume.

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