1932 / 278 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Nov 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Biberach a, d. Riss. . [67937] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen 1. der Firma Kuhn u. Miller in Biberach, 2. des Friedrich Kuhn, daselbst, 3. des Karl Miller, daselbst, wurde am 21, 11, 1932 nach Bestätigung des Zwangs- vergleichs aufgehoben. Amtsgericht Biberach-Riß,. Dahme, Mark. [67938] Beschluß. Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermaun Hammel ist durch Beschluß vom 17. No- vember 1932 die Vergütung des Konkurs3- verwalters Kaufmann Alsred Otto in Dahme (Mark) auf 500 Reichsmark, die ihm entstandenen baren Auslagen auf 165,25 Reichsmark, die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses: Kauf- mann Albert Redslob in Dahme (Mark), Sparkassenleiter Ernst Wehel in Dahme (Mark), Landwirt Willi Lehmann in Rosenthal, auf je 50 Reichsmark festgeseßt worden, Nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins wird das Konkursverfahren hierdurch aufgehoben. : Amtsgericht Dahme (Mark), 22, 11, 1932,

Düiisseldori. . [67939] Die Konkursverfahren über folgende Vermögen sind beendet worden: a) am 19, November 1932 mangels Masse ein- gestellt: 1, Firma Otto Schmit & Co. G. m, b, H., Drahtzieherei, Drahftstift- fabrik, Düsseldorf-Oberkassel, Hansaallee Nr. 89; 2. Kaufmann Otto Flemming, Düsseldorf, Mauerstraße 29; b) am 21. November 1932 nach Schlußtermin- abhaltung aufgehoben: Kaufmann Josef Meyer, Jnh. der Firma Frese & Meyer, Großhandlung in mech. Seilerwaren, Düsseldorf, Gustav-Poensgen-Str. 77.

Düsseldorf, den 23, November 1932.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Abt, 14a, Frankfurt, Main. . [67940] Veschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Adolf Müller, JFnhabers der Firma Adolf Müller, Bau- materialien in Frankfurt a. M., Geschäfts- lokal Hemmerihs8weg 164, Wohnung: Ganghoferstraße 20, wird mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse gemäß § 204 K.-O. eingestellt.

Frankfurt a. M., 18. November 1932,

Amtsgericht. Abt, 42, Friedrichstadt, . [67941]

Jm Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Schulte in Friedrich- stadt ist Schlußtermin (Schlußrechnung, Einwendungen gegen Schlußverzeichnis) sowie Termin zur Prüfung der nahträg- lich angemeldeten Forderungen auf den 22. Dezember 1932, 10 Uhx, vor dem Amkltsgericht hier bestimmt.

Das Amtsgericht Friedrichstadt.

Fritzlar. . [67942] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Braune & Pfennig Kommanditgesellschaft in Frißlar, ist wegen Unzulänglichkeit der Masse eingestellt, Friblar, den 21. November 1932. Amtsgericht. (N. 2/32.)

Hamburg, . [67944]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Naphtali Agste- ribbe, alleinigen Fnhabers der Firma Hamburg Trading House Naphtali Agste- ribbe, Ausfuhr von Textil- und anderen Waren, Geschäftslokal: Hamburg, Neuer Wall 101, aufhältlih zur Zeit in Amster- dam, Rembrandtplein 35, ist nach Ab- haltung des Schlußtermins am 22, No- vember 1932 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

[67945] Harburg-Wilhelmsburg. Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Jacob Guttmann, Harburg - Wilhelmsburg - Nord, Vering- straße 47, Alleininhabers des daselbst be- triebenen E und Wollwarengeschäfts, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. (N. 12/32.)

Harburg-Wilhelms8burg, den 23.11.1932.

Das Amtsgericht. Abt. VII,

Hermsdorî, Kynast,. . [67946]

Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Gertrud Mitschke, Buch- und Papierhandlung in (Kynast), wird mangels Masse eingestellt.

Hermsdorf (Kynast), den 17. 11. 1932.

Amtsgericht.

Husum. . [67073]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Witwe Mary Heitmann in Husum wird nach erfolgter Schlußver- teilung aufgehoben. i

Husum, den 18, November 1932, Das Amtsgericht. Jork. Veschluß. . [67947]

Na..3/31. Jn der Konkurssache über das Vermögen des Mühlenbesißers Walter Bröhan in Cranz (Elbe) wird das Ver- fahren nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben.

Jork, den 18. November 1932.

Das Amtsgericht.

Kirehberg, Hunsrück. .[67948]

Hermösdorf |-

in Sohren wird, nachdem der în dem Vergleichstermin vom 8. September 1932 angenommene ZwangsvergleiÞh durch

rechtsfräftigen Beschluß vom 8. Sep- !

tember 1932 bestätigt is, hierdurch auf- gehoben. Kirchberg (Hunsrü), den 14, 11. 1932. Das Amtsgericht.

Meissen. . [67949] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Treibriemenfabrikanten

Richard Helbig in Meißen, Theaterplayh 11,

wird nah Abhaltung des Schlußtermins

hierdurch aufgehoben,

Amtsgericht Meißen, 23. November 1932,

Meissen. . [67950]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Bäermeisters Ernst Alfred Hennig in Bahra wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Meißen, 24. November 1932,

[67951]

Neubukow, MeeckIb, Konkursverfahren. Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Frese in Neubukow is zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksihtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge- währung einer Vergütung an die Mit- glieder des Gläubigeraus\shusses und Prü- fung der nachträglich angemeldeten For- derungen der Schlußtermin auf den 14, Dezember 1932, vormittags 11 Uhr, vor dem Mecklb. Amtsgericht hierselbst bestimmt. Neubukow, den 22. November 1932, Amtsgericht,

Neustadt, Orla.

Konkurs. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Otto Franz Hofmann in Neustadt an der Orla, alleinigen Jn- habers der Firma J. G. Sattler u, Sohn in Neustadt an der Orla und der Firma Otto Meister Nachf. in Neustadt-Orla, wird aufgehoben, weil das Verfahren mangels Masse eingestellt worden is und

Schlußtermin stattgefunden hat. Neustadt a. d. Orla, den 21. 11. 1932,

Thüringisches Amtsgericht.

Neuwarp. Seschluß. . [67953] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Kaufmanns Walter Braun

in Ziegenort wird eingestellt, weil eine

den Kosten des Verfahrens entsprechende

Konkursmasse nicht vorhanden ist, Neuwarp, den 23, November 1932.

Amtsgericht.

Oppeln, Beschluß. . [67954] 6. Na, 25/29, Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Kainka in Oppeln, Malapaner Straße 28, wird aufgehoben. Amtsgericht Oppeln, 22. November 1932.

Parchim. Seschluß. . [67956]

Das Rortutdociaes über das Ver- mögen der Firma H. Brandwein, Jnh. J. Fischelsohn, in Parchim wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Parchim, den 18, November 1932, Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht,

Regensburg. BVeschluß. [67957 Jm Konkursverfahren über das Ver- mögen der Regensburger Maschinen- und Werkzeughandlung Meier Kah in Regens- burg und über das Vermögen der Gesell- schafter der vorgen. offenen Handels- gesellschaft, der Kaufleute Meier Kaß in Regensburg und Eduard Apfel in Regens- burg wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin an- beraumt auf Freitag, den 9. De- zember 1932, nachm. 3 Uhr, im Bimmer Nr. 20/0 des Amtsgerichts Regensburg. Regensburg, den 24. November 1932, Amtsgericht Konkursgericht.

Remseheid. SBeschluß. [67958] 9 N, 32/32. Das Konkursverfahren über das Vermögen der am 26. 4, 1932 in Remscheid verstorbenen Witwe Justiz- rat Kray wird mangels Masse eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Remscheid, den 21. November 1932, Amtsgericht.

Saalfeld, Saale, . [67959] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Holzhändlers Theodor Macheleidt in Saalfeld i} infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich

[67952]

vor dem unterzeichneten Gericht an- beraumt. Bürgschaftserklärung und die Erklärung. des Gläubigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der Termin dient gleich-

meldeter Forderungen. Saalfeld a. Saale, 19. November 1932. : Thüringisches Amtsgericht.

Sehneeberg. . [67960]

Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver-' mögen des Kaufmanns Paul Dillmann

mögen des Baumeisters Paul Arthur

Das Konkursverfahren über das bur | Bretschneider, früher in Schneeberg,

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr.

Auersir. 19, jeßt in Flöha, wird hierdurch

aufgehoben, nachdem der im Vergleichs- ;

termin vom 29. Juli 1932 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be- {luß vom 29. Juli 1932 bestätigt worden ist, Amtsgericht Schneeberg, 19. Nov.1932.

Schneeberg. . [67961] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Curt Kunz in Schneeberg als all. Inhabers der han- delsgerichtlich eingetragenen Firma Gustav Feine, daselbst, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 30. September 1932 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be- {luß vom 30. September 1932 bestätigt worden ist, Amtsgericht Schneeberg, 21. Nov. 1932,

Stuttgart. . [67962]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Heinrich Schneider, Jnh. der Fa. Müller & Schneider, Strumpf- warenfabrik in Plattenhardt, wurde am 21, November 1932 nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs auf- gehoben.

Württ, Amtsgericht Stuttgart L. Swinemünde. . [67963] Konkursverfahren.

5, N, 47/31. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Kurt Schulz in Seebad Heringsdorf, früheren Fnhabers einer Automobil- reparaturwerkstatt in Swinemünde, Gr. Kirchenstr. 25, wird infolge der Schluß- verteilung nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Swinemünde, den 22, November 1932.

Das Amtsgericht,

Tilsit. [67964] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Frau Helene Steil, Mit- inhaberin der Fa. W. Schulz offene Handels3gese!lschaft in Tilsit, wird wegen Mangels an Masse eingestellt. Tilsit, den 21. November 1932. Amtsgericht, Treptow, Toll. . [67965] Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Wilhelm Lange in Treptow (Tollense) wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Treptow (Tollense), 19. Nov, 1932,

Das Amtsgericht,

Wermelskirehen, . [67967]

Jn. dem Konkurs über das Vermögen der Firma C. Gerke und des Kaufmanns C. Gerke in Wermelskirchen is infolge des eingereihten Zwangsvergleich8vor- schlags Vergleichstermin auf den 9, De- zembex 1932, 10 Nhr, Zimmer 4, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigeraus- schusses sind auf Zimmer 7 zur Einsicht niedergelegt. 3 N 13/32.

Das Amtsgericht. in Wermelskirchen,

. [67968] Wesermünde-Geestemiünde. Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Wulsdorfer Reitclubs, ein- getragener Verein in Wesermünde-Wuls- dorf, vertreten durch seinen Vorstand, ist eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Amtsgericht Wesermünde-Geestemünde, den 17, November 1932,

. [67969] Wesermünde-Geestemünde,

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des verstorbenen Gastwirts Anton Renke Facobs aus Welle is die Vornahme der Schlußverteilung geneh- migt. Schlußtermin und gleichzeitig Prü- fungstermin für die nachträglih ange- meldeten Forderungen ist anberaumt auf den 14. Dezember 1932, 10 Uhr, Zimmer Nr. 16.

Amtsgericht Wesermünde-Geestemünde,

den 21. November 1932.

Wolfach. . [67970] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Ziegelwerk Buchholz G. m. b. H. in Haslach/K. wurde nah Abhaltung des Schlußtermins aufge-

hoben. Wolfach, den 21. November 1932. Amtsgericht. Wolfach. . [67971]

Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Ziegeleibesißers Markus Buch-

holz in Haslah/K. wurde nach Ab-

haltung des Schlußtermins aufgehoben.

Wolfach, den 21. November 1932. Bad. Amtsgericht.

Vergleichstermin auf Sonnabend, den 10. Dezember 1932, vorm. 10!/, Uhr, '

Der Vergleich8vorschlag, die |

zeitig zur Prüfung nachträglich ange- |

Wolíîstein. . [67972]

Das Amtsgericht Wolfstein (Pfalz) hat mit Beschluß vom Heutigen das Konkurs- verfahren über das Vermögen des Apo- thekers Ludwig Gareis in Wolfstein nach Abhaltung des Schlußtermins auf Grund rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleichs aufgehoben.

Wolfstein, den 23. November 1932,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Würzburg. . [67973]

Das Amtsgericht Würzburg hat heute das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Holz- und Kohlenhändlers Leo Singer in Würzburg nach durch- geführter Schlußverteilung aufgehoben.

Würzburg, den 23. November 1932.

278 vom 26. November 1932, S.

Wurzen, . [67974] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Anna Marie Lisette verw. Naumann geb. Rühlmann in Wurzen als Jnhaberin der Firma Wilhelm A. Nau- mann (Kupferschmiede bauanstalt) in Wurzen wird nach Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. K. 1/32. Amt3geriht Wurzen, 22. November 1932.

Xanten, . [67975] N 6/32. Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Landwirts und Mühlenbesißers Lambert Michels zu Vynen ist infolge eines von dem Gemein- s{huldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forde- rungen und zur Verhandlung über den Zwangsvergleichsvorschlag auf den 15.De- zember 1932, 15 Uhr, vor dem Amts- gericht in Xanten anberaumt. Der Ver- gleihsvorschlag und die Erktärung des Gläubigerausschusses sind auf -der Ge- schäftsstelle des Konkursgerichts zur Ein- sicht der Beteiligten niedergelegt. Xanten, den 22. November 1932, Das Amtsgericht.

Breslau. . [67977]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Adolf Kreußberger in Breslau, Jnhabers der Firma Adolf Kreußberger in Breslau, Albrechtstr. 57/59, wird heute, am 23. No- vember 1932, 12 Uhr, das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Kaufmann Benno Lipp- mann in Breslau, Kurfürstenstr, 13, wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs- vorschlag wird auf den 20. Dezember 1932, vormittags 1134 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht in Breslau, Museumstraße Nr. 9, T1. Stock, Zimmer Nr. 442, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen sind auf der Geschäfts- stelle 41, Zimmer Nr. 440 im IL. Stock, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt (41. V. N. 53/32).

Breslau, den 23. November 1932.

Amtsgericht.

Dingelstädt, Eiechsfîeld. .[67978] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Florentin Groh, Alleininhaber der han- delsgerichtlih eingetragenen Firma Jo- hannes Ziegenfuß in Dingelstädt (Eichs- feld) is heute das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertruaensperson is Rechts- anivalt Dr. Hartmann, hier. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor- schlag am 21, Dezember 1932, 10 Uhr. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens liegt nebst Anlagen und dem Ergebnis der Ermittelungen auf der Ge- schäftsstelle aus. Dingelstädt (Eichsfeld), 24. Nov. 1932. Das Amtsgericht. Hamborn, . [67979] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Wil- helm Nosse in Hamborn, Weseler Straße Nr. 30, ist am 22. November 1932, 10% Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor- den. Der Rechtsanwalt Jacob in Ham- born is zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleihs8vorschlag ist auf den 19. Dezember 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hamborn, Duisburger Str. 220, Zimmer Nr. 22, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen isst auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Hamborn, den 22. November 1932, Amtsgericht. (2 VN 16/32). Kassel, . [87980] Vergleichsverfa hren. Ueber das Vermögen der offenen Handel3gesellschaft Gebrüder Kaiser, Web- stoffe, Damenbekleidung in Kassel, Markt- gasse 2, ist am 22. November 1932, 18 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann Ernst Plaut in Kassel, Prinzen- straße 14, ist zur Vert-auensperson er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 15. De- zember 1932, 10 Uhr, vor dem Amts- geriht in Kassel, Zimmer Bad anbe- raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht öer Be- teiligten niedergelegt. Amtsgericht, Abt. 7, Kassel.

Naila. . [67981] Das Amtsgericht Naila hat am 23. November 1932, vormittags 10 Uhr 10 Minvten, über das Vermögen der Firma Hch. Seifert, Schuhfabrik in Schauenstein und über das Vermögen des Juhabers dieser Firma, des Kauf- manns Anton Seifert in Schauenstein das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, Termin zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag ist anberaumt auf Dienstag, den 20. De- zember 1932, nachmittags 3 Uhr, im

und Apparate- |

Neustadt, Haardt. Bekanntmachung. Mit Beschluß des Amtsgerichts Neu- stadt a, d. Haardt vom 22. November : 1932, nachmittags 5 Uhr 45 Minuten, wurde zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma E. Scheie- ring's Möbelhaus, G. m. b. H. in Neu- stadt a. d. Haardt, das Vergleichsver- fahren eröffnet. Als Vertrauensperson ist Rechtsanwalt Dr. Erich Stolleis in Neustadt a. d. Haardt bestellt. Zur Ver- handlung über den Vergleihsvorschlag ist Termin bestimmt auf Freitag, den 16. Dezember 1932, nahmittags 3 Uhr, im Sizungssaal, Zimmer Nr. 32, des Amtsgerichts, dahier. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen liegen zur Einsicht der Beteiligten, hier, Zimmer Nr. 7, auf. Neustadt a. d. Haardt, 23. Nov. 1932, Geschäftsstelle des Amtsgerichts (V.-G.),

. [67982]

Wuppertal-Barmen. Vergleihsverfaghren. Ueber das Vermögen des Ludwig Weith, Alleininhabers der handelsgericht- lih nit eingetragenen Firma Ludwig Weith jr., Wuppertal-Oberbarmen, Werle- straße 18, Lederhandlung, wird heute, am 23. November 1932, 11 Uhr 55 Mi- nuten, das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet. Fräu- lein Rechtsanwalt Dr. Zündorf in W.-Bar- men wird zur Vertrauensperson er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Sams- tag, den 17. Dezember 1932, 111/, Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sedan- straße, Zimmer 15, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens mit Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts, Zimmer 45, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Wuppertal-Barmen.

[67983]

Berlin, . [67984] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Jndustrie- und Privat-Bank Aktiengesellschaft in Berlin NW 7, Mittel- straße 2/4, ist heute nah Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Berlin, den 22, November 1932. Amt3gericht Berlin-Mitte. Abt. 153,

Grossschönau, Sachsen. .[67985] Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Fr. Ernst Paul jr., alleiniger Jnhaber der Kaufmann Carl Richard Nedcke, Einzelhandel in Textil- und Mode- ivaren in Seifhennersdorf, Sa., HZoll- straße 2, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 23. November 1932 angenommenen Vergleihs durch Beschluß vom 23, November 1932 auf- gehoben worden. Amtsgericht Großschönau, 24. Nov. 1932,

Kassel, - . [67986] Vergleihsverfahren.

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Fsidor genannt Jsi Rosenbach, Manufakturwarenhandlung in Kassel, Wörthstraße 28, ist infolge Be- stätigung des Vergleichs aufgehoben.

Kassel, den 21. November 1932.

Amtsgericht. Abt. 7. Leutkirch. . [67987]

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der Firma Alois Mohr, Landesprodukte in Leutkirh, wurde nach Bestätigung des angenommenen Ver- gleichs am 23. November 1932 aufge- hoben. Amtsgericht Leutkirch.

Meiningen. . {67988] Das Vergleihsverfahren Paul Vasßsen in Meiningen ist nach Bestätigung des Vergleichs ausgehoben worden, Meiningen, den 19, November 1932, Thür. Amtsgericht. Abt. 1.

Rügenwalde. . [67989]

Das Vergleichsverfahren über das: Ver- mögen des Kaufmanns Pinkus Susfrin in Rügenwalde, Jnhaber der Firma A. S. Dallmann Nachf., ist nah Be- stätigung des Vergleihs vom 23. No- vember 1932 aufgehoben. Rügenwalde, den 23. November 1932. Das Amtsgericht.

Leschnitz, O. S, . [67990]

Durch Beschluß vom 23. 11. 1932 ist das Vermittlungsverfahren zur Schul- denregelung des landwirtschaftlihen Be- triebes des Schmieds und Landwirts Max Weiß in Zyrowa eröffnet und zur Vermittlungsperson der Rechtsanwalt und Notar Wilhelm FJendryssek in Leschniß bestimmt. Amtsgericht Leschniy, O. S.

Wurzen, [67991] Ueber den landwirtischaftlichen Betrieb des Gutsbesißers Max in Börln bei Dahlen, Amtshauptmannschaft Grimma, wird heute, am 23. November 1932,

Sißungssaal des Amtsgerichts Naila. Als Vertrauensperson ist Rechtsanwalt Dr. | Fey in Naila, Tel. Nr. 90, bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- | verfahrens nebst Belegen und das Er- gebnis der weiteren Ermittelungen is auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Naila zur Einsicht der Beteiligten nieder- gelegt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Geschäftsstelle des Amtsgericht,

nachmiitags 4 Uhr, das Vermittlungs- verfahren zur Herbeiführung der Schulden- regelung eröffnet. Vermittlungspecson Herr Diplomlandwirt Dr. Ernst Schmidt in Leipzig, Katharinenstr. 6, TIT. LVV 1/32. Amtsgericht Wurzen, 23. Nov. 1932.

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rolle. 7. Konkurse, Vergleichssachen, Ver- mittelungsverfahren zur Schuldenregelung land- T4 wirtichaftliher Betriebe. 8. Verschiedenes. Ÿ

Sntscheidungen des NRNeichsSfinanzhofs.

Urteil vom 17. Dezember 1930 VI A 1116/29 (Ents. des NFHofs Ü

69. Zum Begriff der „Eröffnung“ im Sinne der | der bislang vershwiegene Tatbestand der Steuerbehörde bereits i Amneftieverordnuug. Streitig ist, ob die Vergünstigung der | bekannt war. Hiernach kam es nah Sinn und Ziel der Amnestie- | Bd. 28 S. 73), den Standpunkt, daß nur die Kenntnis und die 4

Eröffnung der für die Steuerpflichligen zuständigen Ver- anlagungsstelle die Amnestie aus\hlieze. Eine {olche Beschrän- kung läßt sich aus der angeführten Entsh. des RFHofs uicht ableiten. Diese betrifft die Zulässigkeit der Neuveranlagung (Berichtigungsveranlagung), die sich auf eine durch eine Buch- und Betriebsprüfung aufgedeckte, eine höhere Veranlagnun- rechtfertigende neue Tatsache stüßt. Hier hat der Reichsfinanzho\ ausgesprochen, daß eine solhe Tatsahe dem Finanzamt erst dann als befannt gilt, wenn ihm ein abshließender Buhprüfungsbericht vorliegt, und wenn es zu der im Buchprüfuagsberiht getroffene! Feststellung nah dem üblichen Verlauf der Dinge hat Stellung nehmen können. Das rechtfertigt sih deshalb, weil es sih dabzi um die Frage handelt, ob die neuen Tatsachen in einem Ver- : anlagungsverfahren oder Rechtsmittelverfahren bereits berüdck- Ÿ sichtigt werden konnten und es daher cuf die Kenntnis der Stelle j; anfommen muß, die die Veranlagung vornimmt oder die als Beteiligte auf des Rechtsmittelverfahren Einsluß hat. Das ist aber die Veranlagungsftelle, die wiederum ers auf Grund des Gesamtergebnisses der Buchprüfung entscheiden kann, ob eine Berichtigung der Veranlagung vorzunehmen oder im Rechts- mittelverfahren zu beantragen ist. Hier dagegen handelt es. sich um den Ausfluß eines Rechts, der an die Kenntnis und Erx- öffnung unversteuerter Werte durch die Steuerbehörde geknüpft ist. Dabei if eine Entscheidung der Veranlagungsstelle zunächst nicht exforderlih. Die Frage, ob es sih um steuerpflihtige Werte handelt, die einer beftehenden Rechts3pfliht zuwider der Stzuer-

verordnung nur auf Kenntnisse, also nur auf das Erfahren von Tatsachen und mithin auch nur auf die Eröffnung von tatsäch- lihen Kenntnissen an, die für die Steuerpfliht von Bedeutung sein können.“ Die Rechtsbeshwerde führt zur Aufhebung der BVorentscheidung. Die Vergünstigungen der Steueramnestie, Straffreiheit und Befreiung von der Nachzahlungspflicht, treten nah § 18 Nr. 3 der 1. Amnestieverordnung insoweit nicht ein, als dem Steuerpflichtigen vor dem 18. Juli 1931 eröffnet worden ift, daß die Steuerbehörde Kenntnis von den bisher nicht angegebenen steuerpflichtigen Werten hat. Nach der urjprünglichen Fassung des § 8 Abj. 3 der Verordnung des Reichspräsidewten gegen die Kapital- und Steuerflucht vom 18, Juli 1931 (RGBl. [1 S. 373) waren die Wirkungen der Steueramuestie bereits dann aus- geschlossen, wenn eine Steuerbehörde vor der Selbstanzeige des Steuerpflihtigen Kenntnis von den bisher nicht angegebenen Werten erlangt und dies aktenkundig gemacht hatte. Wie der Reichsminister der Finanzen dargelegt Hat, sollte durch diè neu- aufgenommene Vorausseßung der Eröffnung lediglih ein Streit mit dem Steuerpflichtigen darüber, ob die Steuerbehörde vor seiner Selbstanzeige Kenntnis des fraglihen Tatbestandes {hon hatte oder niht, nah Möglichkeit ausgeschaltet werden. Der Grundgedanke der Amnestieverordnuung wurde daher durch die Aenderung nicht berührt. Danach war die Bergünstigung der Amnestie als eine Gegenleistung dafür gedacht, daß der Steuer- pflihtige bisher vershiviegene und der Steuerbehörde nicht be- me Werte der zulünftigen Besteuerung gzuführt (vgl. Zarden, behörde niht angegeben sind 15 der 1. Steueramnestieverord- Ten fe bbkut i L Ee die Lg e wg g n es nung), kann von jeder Dienststelle beantwortet werden, die sich S ULINEITIE JOUTE DESYMD fn Erler Bre jen, daz der Steuer- | it den steuerlihen Angelegenheiten des Steuerpflichtigen pflichtige der Steuerbehörde unbekannte fteuerliche Werte befaßt. Nah dem Wortlaut und Zweck der geseblihen Vor- befkanntgibt, Damit der Steuerpflichtige vor seiner Anzeige aber schriften is daher nicht zu rechtfertigen, daß die Kenntnis der bereits zu beurteilen vermag, ob er der Amnestie teilhaftig werden Y /

Sieueramnestie, Befreiung von der Nachzahlungsfrist, nah § 17 der Verorduung des Reichspräsidenten über steuerlihe Erfassung bisher niht versteuerier Werte uud über Steueramnestie (1. Steueramnestieverordnung) vom 23. August 1931/19. Sep- tember 1931 (Reichsgesebblatt 1 S. 449 und S. 493, insbesondere S. 503) auch dann eintritt, wenn ein Buchprüfer während einer Buch- und Betriebsprüfung festgestellt hat, daß der Steuer- pflichtige zu Unrecht füc einen Teil seiner Umsäve Steuerfreiheit nah § 7 des Umsaßsteuergesezes in Auspruch genommen hat und dem Steuerpslichtigen hiervon vor dem 18. Fuli 1931 Mitteilung gemacht hat. Bei der Steuerpflihtigen war am 16. und 17, Juni 1931 eine Buch- und Betriebsprüfung vorgenommen worden, Eine Schlußbesprehung hatte nicht statigefunden. Am 20. Juli 1931 wurde der Steuerpslichtigen der Bericht über die Prüfung zugesandt, in dem angegeben war, daß die Steuerpflichtige im Jahre 1928 für 26 435 RM uud im Jahre 1929 für 58 573 RM Stenerfreiheit nah § 7 des Umsaßsteuergeseßes zu Unrecht in Anspruch genommen habe. Durch Schreiben vom 12. Septenrtber 1931 erstattete die Steuerpflichtige dem Finanzamt Anzeige, daß die genannten Umsätze bisher unversteuert seien und beanspruchte auf Grund des 17 der 1. Steueramnestieverordnung Befreiung von der Nachzahlungspfliht. Das Finanzamt hielt diese Be- freiung nicht Fur gegeben, weil der Steuerpflichtigen vor dem 183. Fuli 1931 eröffnet worden sei, daß die Steuerbehörde Kenntnis von den bisher nicht angegebenen steuerpflihtigen Umsäßen habe 18 Nr. 3 der 1. Steueramnestieverordnung). Auf die Berufung stellte das Finanzgericht die Steuerpflichtige von der Nach- gahlungs flichi frei. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs zu § 212 der Reichsabgabenorduung 1919, insbesondere das Urteil vom 17, Dezember 1930 V1 A 1116/29 (Entsh. des RFHofs Bd. 28 S. 73), begründet das

Finauzgeriht seine Entscheidung damit, daß nicht die h LISONY F SEEY L: Veranlagungsstelle erforderlih is. Auch aus dem Worte „er- i p N U E au, i »y 2 *fy p G 9 z E as o L 2 Ne 5 id

Kenntnis des Buchprüfers, sondern die der Veranlagungs- Ee er A E E E Ins Oa SAT us ALEE offnen“ in § 18 Nr. 3 der 1. Steueramnestieverordnung kann stelle maßgebend sei und daher auch die Mitteilung a des Steno erceitert wird, ist vorgeshrieben, daß die | nit gefolgert werden, daß: etwa die Mitwirkung der gzu-

Kenntnis der Steuerbehörde dem Steuerpflichtigen auch eröffnet jein muß. Streitig ist nun, ob eine derartige Kenntnis der Steuerbehörde bereits gegeben ift, wenn ein Buchprüfer während einer Buhprüfung unversteuerte Werte feststellt und ob die Mit- teilung des Buchprüfers an den Steuerpflichtigen über seine Fest- stellungen eine „Eröffnung“ im Sinne des § 18 Nr. 3 der 1. Steneramnestieverordnung ist. Was § 18 Nr. 3 der 1. Steuer- amnestieverordnung unter den Begriffen „Steuerbehörde“ und „röffnen“ verstanden wissen will, ist in der Steueramnestie- verordnung und den Durchführungsbestimmungen dazu nicht näher erläutert. Der Begriff „Steuerbehörde“ kommt ebenfalls in den §8§ 15 Abs. 1 und 16 Abs, 1 der 1. Steueramnestieverord- nung vor, wo die Vorausfezungen der Amnestie bestimmt sind. Danach erlangt Steueramnestie, wer der „Steuerbehörde“ nicht angegebene Werte „der Steuerbehörde“ innerhalb der Amnestie- frist anzeigt, Man wird davon ausgehen können, daß der Begriff „Steuerbehörde“ in den Bestimmungen über die Steueramnestie im gleihen Sinne verwandt ist. Daraus folgt,

des Buchprüfers an ven Steuerpflichtigen während der Prüfung niht als Eröffnung im Sinne des § 18 Nr. 3 der 1. Steuer- amnestieverordnung angesehen werden fönne. Demgégenüber vertritt das Finanzamt in der Rechtsbeshwerde die Ansicht, daß die. vom Finanzgeriht àangeführte Rechtsprehung des Reichs- finanzhofs zu § 212 der Reichsabgabenordnung 1919 im vor- liegenden Falle keine Anwendung finden kónne, da es niht auf das Gesamtergebnis der Prüfung, sondern auf die Kenntnis ein- zelner Tatsachen ankomme. Diese Kenntnis werde aber durch den Buchprüfer dem Finanzamt vermittelt, Im übrigen sprächen der Wortlaut des Erlasses des Reichsministers der Finanzen vom 1. Oktober 1931 S. 1912 A 180 IIl und die sih aus der An- siht des: Finanzgerihts für die Praxis ergebenden Schwierig- keiten gegen die Auffassung des Finanzgerihts, Der Reichs- minister: der Finanzen, der feine Zuziehung zu dem Verfahren beantragt: hat, tritt im Ergebnis der Ansicht des Finanzanits bei. Er weist darauf hin, daß § 212 der Reichsabgabenorduung 1919

ständigen Veranlagungsjtelle nötig sei, oder daß die Bekanntgabe schriftlich erfolgen müsse, wie die Steuerpflichtige meint. Die Er- offnung seßt keine Veranlagung voraus und erfordert daher nicht dîe Zustellung eines Steuerbescheids. Auch veranlagungs- reife Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist nicht nötig. Aus § 20 Ziff. 1 der Etencramntitie-DurBien tbe Ren F ergibt fih, daß zwor die Kenntnis der Steuerbehörde fsih auf ; bestimmte steuerpflihtige Werte beziehèn muß; es ift aber nicht erforderlich, daß die Steuerbehörde den genauen Betrag bereits fennt. Fn vielen Fällen wird daher bei Vorliegen der Kenntnis von den unversteuerten Werten eine Veranlagung noh gar nicht möglich ‘sein. Das Wort „eröffnen“ ist mehr gewählt wegen der Bedeutung des Fnhalis der Mitteilung als mit Rück- sicht auf deren Form. Die Kenntnis vou unvecsteuerten Werten kann daher auh durch eine formlose mündliche Mitteilung „er- öffnet“ werden (vgl. auch Erlaß vom 1. Oktober 1931 S 1912 A 180 I zu Z.-V.). Die Mitteilung muß nur dem Steuerpflichtigen flar zu erfennen geben, daß die Kenntnis sich auf bestimmte

eine Vorschrift des Verfahrensrehts sei, bei deren Aus! s E : E EEEs Le : „l i e e ; auf e zweckvolle Gestaltung Es Dire Ce E daß die Amnestie ausgeschlossen ist, wenn die Behorden | steuerpflihtige Werte bezieht. Daß eine solche Eröffnung hier i \ : F 2 von den unvecsteueren Werten Kenntnis haben, bei stattgefunden hat, ist nit streitig. Sie ergibt sich auch aus dem

fomnte, während § 18 Nr. 3 der 1. Steueramnestieverordnung eine Vorschrift des materiellen Steuerrehts sei, die die Vexr- nihtung des Steueranspruchs durh Selbstanzeige verhindere. Die zu entscheidende Frage laute daher, ob der Tatbestand, an den das Geseh die Folge einer Unwirksamkeit der Amrmestieanzeige knüpfe, nämlich Kenntnis und Eröffnung bisher nit angegebener Werte, gegeben sei. Kenntnis und Eröffnung seien aber ihrer Natur nah tatsählihe Vorgänge, zu denen jeder Angehörige der Steuer- behörde, der dienstlich mit den Angelegenheiten - des Steuer- pflichtigen befaßt werde, in der Lage sei. Dazu gehöre au der

Buchprüfungsbericht, in dem die Steuerpflicht der Umsätze fest- gestellt ist. Jett bleibt noch die Frage zu beontworten, ob die Kenntnis und Eröffnung durch den Buchprüfex als Kenntnis und Exöffnung durch eine Behörde der Reichsfinanzverwaltu1g anzusehen is. Diese Frage is zu bejahen. Die Behörde wird i tätig durch ihre Beamten und Aagestellten. Durch sie erlangt 10 daher die Behörde Kenntni® von steuerlih bedeutsamen Tatsachen S und durch sie gibt sie ihre Willens- und Wissenskundgebung ab. Wenn nun auh der Buchprüfer keine entscheidende Tätigkeit ausübt, fo ist er doch als Angehöriger der Reichsfinanzverwaliung

denen nach § 16 Abs. 1 der 1. Steueramnestieverordnung die Anzeige von dem Steuerpflichtigen über die unvetsteuerten Werte zu erstatten ist. § 10 der Steueramnestie-Durchführungs- bestimmungen zählt diese Behörden auf. Danach ist die Anzeige bei dem zuständigen Finanzamt oder bei ciner anderen Behörde der Reichsfinanzverwaltung (z. B. Landesfinanzamt) zu erstatten; hat jemand mehrere steuerpflihtige Werte 15 Abs. 2 Nr. 2 der 1. Steueramnestieverordnung) nicht angegeben, für deren Er- fassung mehrere Behörden zuständig sind, jo genügt eine ein- heitlihe Anzeige bei einer dieser Behörden. Soweit nur fteuer-

Buch- und Betriebsprüfer.“ Ueber die Gründe der Regelung hat iht ; Eric Ç 6 : Sit L 'iebsvrüf ‘ni H ia L G Er 7 El Std eft L A S 2} pflihtiger Gewerbeertrag oder steuerpflihtiges Gewerbekapital tätig, wenn er eine Buh- und Betriebsprüfung vornimmt. F ioeltolte, MAREE M Mang (r geeig Ma ge eds die | nicht ang egeben worden ift, ist die Anzeige bei der zuständigen | Dabei ift es gleihgültig, ob er Beamter oder Vertragsangestellter P Aude uung der Amnestie’ lley neben einer vollständigen Geiverbesteuerbehörde oder bei einer anderen Behörde der | der Verwaltung is. Die Kenntnis des Buchprüfers über un- j

Erfassung der Devisen Vollständigkeit der Besteuerung für die Gegen- wart und Zukunft erhoffen. Dabei war es selbstverständlich, daß die Steuerbehörde die ihr bislang fehlenden Kenntnisse steuer-

versteuerte Werte ist daher der der Behörde, der er ange ek gleihzufeßen. Die Bekanntgabe dieser Kenntnis an den _Piflich- tigen ift als Eröffnung im Sinne des § 18 Nr. 3 dex 1. Steuer=-

Rehe, os A zu erstatten. Aus dieser Bestimmung ergibt sich bereits, daß der Steuerpflichtige bei der Anzeige nicht

an das für ihn zuständige Finanzamt und an die für ihn zu-

lier Tatbestände nur durch die Steuerpflichtigen selbst | auto Nor 2ftolsso : : : : Fttatto r D and t ov Sti i : fe E - s ( 1evo} ständige Beranlagungsstelle, wie das Finanzgeriht und die | amnestieverordnung anzusehen. Da demnach die Vergünstigungen 18 (S Len Us umfassenden Umfang erlangen founte | Sieuerpflichtige meinen, gebunden is. Er Iatee. soweit Reihs- | der Amnestie schon nah § 18 Nr. 3 der 1. Steueramnestieverord- 4 di COeWe). A adererseits bestand kein nteresse daran, dur steuern in Betracht kommen, seine Anzeige bei einem anderen | nung nicht eintreten, kann Ee: bleiben, ob für 1929 nitt. E ie Selbstanzeige Kenntuisse zu erlangen, die die Steuerbehörde |. Finanzamt, beim Landesfinanzamt 93der bei einer anderen Be- | ebenfalls nah § 18 Nr. 2 a. a. O. die Anwendung der Amnestie- 2 auf anderem Wege bereits erhalten hatte. Gleichwohl entschloß | hörde der Reichsfinanzverwaltung erstatten. Diese Möglichkeit | verordnung ausgeschlossen ist, da die Anzeige der Steuerpflichtigen 19

fih nur auf die nah § 7 des Umsabsteuergeseßes für steuerfrei gehaltenen Umsäbe von 58 573 RM erstreckt und die Angabe der ebenfalls unterlassenen Besteuerung von 148457 RM Gegen-

sich die Reichsregterung, au dann Amnestie zuzulassen, wenn sie diefe Kenntnisse schon bejaß und diè Amnestie nux dann zu ver- sagen, wénn die Tatsache dieser Kenntnis dem Steuerpflichtigen

isi dem Steuerpflichtigen eingeräumt worden, um ihm eine Ver- handlung mit dent Beamten, dem er bisher unrichtige Angaben gemacht hat, zu ersparen und ihm so den Entshluß zur Anzeige

seitens der Steuerbehörde {hon eröffnet worden war. So weit zu | zu erleichtern (vgl. Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom Ce unterblieben ist. Die Vorentscheidungen, die mit s gehen,“ geschah, um den Streit darüber nah Möglichkeit einzu- | 24. August.1931 S. 1912 A 143 111). Ebenso muß dann aber | diesen ÿ echtsgrundsäßben mcht im Einklang stehen, sind daher: f \hränken, ob die Steuerbehörde Kenntnis des fraglihen Tat- | die Kenntnis irgendeinex dieser Behörden den Ausschluß der | aufzuheben. Die Sachen sind jpruchreif. Die compi g op der #

Steuerpflichtigen gegen die Einspruchsentscheidungen des inanz- amis vom 31. Oktober 1931 sind aus den dargelegten Gründen als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 14. Oktobex 1932 V A 379 u. 380/32.)

bestandes schon hatte oder nicht. No weiter zu gehen, erschien unmöglich; die Steueramnestie, der eine gewisse Selbstrehabili- tierung der Steuerpflichtigen innewohnt, wäre zu einem reinen Formalaft herabgesunken, hätte man dem Steuerpflichtigen ge- stattet, sie auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn er wußte, daß

Amnestie herbeiführen, wenn diefe Kenntnis dem Steuecpflichtigen vor dem 18. Fuli 1931 eröffnet worden ist. Das Finanzgeriht vertritt unter Bezugnahme auf die Rechtsprehung des Reichs- finanzhofs zu § 212 der Reichsabgabenordnung 1919 222 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung 1931), insbesondere das

Achim. [67503]

Geschäfts-|} Am 21: November 1932 die am 2 J Jn das hiesige Handelsregister A

Geschäftsführer: Karl Beers und Ja-1 tragen wird veröffentlicht: 2 15. Novembex 1932 begonnene offene

Lennary, Kaufleute in Aachen. Ge- | zweig: Tuchfabrikation und Handel tin L fellshaftsverirag vom 9. November 1932. seinen Herren- und Damenstoffen. Ge- | Handelsgesellshaft unter der Firmä [ unter Nr. 93 is heute zu der e Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, | shäftsräume: Congreßstraße, Obere | „Die 91“ Hüttmann «& Co.“ mit | Fischer und Bülle Kommanditgesellschaft

; dem Siß in Aachen. Persönlich haf- | in Hemelingen eingetragen: Der ne Bei der va „Allgemeine Credit-

l. Handelsregister. Aachen. [67502] H.-R. B 949. Fn das Handelsregister | so ist jeder von ihnen allein zur Ver- Papiermühle.

wurde eingetragen: tretung und Zeichnung der Firma de- tende Gesellschafter: Elias Notowis, | genieur Eduard Bülle in Hemelingen,

L A or idi v

Am 14, November 1932 die Firma | rechtigt. Als nicht eingetragen wird be- | anstalt ftiengesellshaft (Crédit | Kaufmann in München, und Huber: | früher in Bremen, ist aus der Gesell- Beers «& Lenunartz, Gesellschaft | kanntgemaht: Alle Bekanntmachungen | Général) in Liquidation“ zu Aachen: Hüttmann, Kaufmann in Aachen. Zur | schaft ausgeschieden. Der Fngenieuc mit beschränkter Haftung“ mit dem | der Gesellshaft erfolgen nux durch den | Durch Generalversammlungsbeshluß | Vertretung der Gefellshaft ist nux der | Adolph Dombrowsky in Bremen ist als °

Geschäfts- | vom 24, Oktober 1932 sind die dur | Gesellschafter Elias Notowiß allein er- | persönlich haftender Gesellshafter in die

Deutschen Reichsanzeiger. ( E E E E L mächtigt. Als niht eingetragen wird | Gesellshaft eingetreten. Die Prokura

ns i l räume: Meßtgerstraße Schlachthof —, | Verordnung vom 19. 9, 1931 aufge- : 1 del mit Vieh und Fleishwaren aller Art} Am 18. November 1982 die Firma | hobenen Bestimmungen des Gesell- bekanntgemacht: Geschäftszweig: Textil- | des Fngenieurs Adolph Dombrowsky in sowie der Erwerb und die Beteiligung | „Ludwig Charlier jr.“ in Aachen. | shaftsvertrags übex den Aufsichtsrat | warengeshäft. Geschäftsräume: Adal- | Bremen ist erloschen.

an Unternehmungen gleicher oder ähn-| Fnhaber: Ludwig Charlier junior, | unverändert wieder in Kraft. geei | bertstraße Nr. 91. _| Amtsgericht Achim, 17. November 1932. licher Art. Stammkapital: 20006 RM. | Kaufmann zu Aachen. Als nicht einge- | worden. Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

ee in Aacheu. Gegenstand des Unter- nehmens ist der Vertrieb und der Han-