1932 / 307 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Dec 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 307 vom 31, Dezember 1932.

S. 4.

[76692]. Geschäftsbericht der F. M. Barschal(l Afktieungesellschaft, Verlin. Bilauz per 31. Dezember 1931. } —— a E

Aktiva. M |3 S 5 En 602/80 Debitorenkonto . . - e « « 160 228/70

E 0 1 400|— Verlust- und Gewinnkonto: | E E o d s d 2 022/46

64 253 96

Passiva. | 10 000'—

Aktienkapitalkonto G ckckck Reservefondskonto . . « - « 1 965046 Kreditorenkonto . . . » « 139 687/88 Verlust- und Gewinnkonto:

Vortrag aus 1929 und 1930 } 4915/62

64 253/96 Verlust- und Gewinnrechnung per 31, Dezember 19531.

M 59

Soll. [t Allgemeine Geschäftsun- |

fosten und Zinsen 114 041/19 Haben. |

Gewinn der Warenkonti .„ 112 018 64

T è 2 022 46

114 041/10

Berlin, im November 1932.

F. M. Varschall Aktiengesellschaft.

F. M. Barschall, Der Aufsichtsrat unserer besteht aus:

1. Rechtsanwalt Dr. Julius Hepner zu Berlin C 2, Kaiser-Wilhelm-Str. 53, als Vorsißender;

2. Frau Jlse Barschall, geb. Wendriner, London-Hendon;

3, Kaufmann B. Rosenthal, London, Finsbury Court, Finsbury Pavement.

Verlin, im November 1932,

Der Vorsitaud der F. M. Barschall Aktieugesellshaft, F. M. Barschall,

[752141]. Abschiuß zum 30. Juni 1932.

Gesellschaft

Vermögen. RM [9 Grunideigentum, Werksan- | lagen, Werksgeräte u. | Beförderungsmittel : Grundstücke Wohnhäuser

f

157 000|— 158 855|—

Fabrikgebäude . « « « 705 062/— Maschinen . - « « o 423 251 |— Walzenstraßen . « « - 158 963|— E o 6 dn 55 599|— Kassel u, Rohrleitungen 1|— Gleisanlagen . . . . « 1 |— Werksgeräte u, Beförde- | E «e 2 ch 1}— E V 6 es s a 955 492/25 Kesse, Bank- und Postscheck | E. 60 40 di us 21 023/16 Wertpapiere und Beteili- | gungen S6 Ai DUPoleten « , _ch 17 000|—

Waren- u. sonst, Schuldner

Vorausbezahlte Steuern u. Versicherungsbeiträge .

Bürgschaftsforderungen RM 15 000,—

Verlust aus

1 021 389/29

2 260/55

1930/31 . 178 488,47 Verlust aus 1931/32 , , 290 514,88 469 003/35 4 244 902/60 Schulden. ATHENIAIIEOE , + 2 o ch6 3 000 0090|— Geseßliche Reserve 300 000|—

Rückständ, Steuern, Löhne u, sonst. Verpflichtungen aus dem Geschäftsjahr L S

Waren- 11. sonst, Gläubiger

Bürgschaftsschulden RM 15 000,—-

300 azslsa 644 644/04

4 244 902/60 Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. Juni 1932.

Ausgaben. RM |,

E

Verlustvortrag aus 1930/31 178 488/47 Handlungsunkosten . « « 392 337/10 Sozialversicherung . « 185 127/31 Wohlfahrtsausgaben . . . | “39 694|— S « «e o 6 é 148 645/79 E 6 ps U # 32 385/10 Abschreibungen auf: Wohnhäuser 7280,— Fabrikgebäude 42 348,— Maschinen . 68 113,— Walzenstraßen 27 000,— Oefen . 28 990,— | 173 731|— 1150 408/77 Einnahmen. Betriebsübershuß . . . . | 614 205/50 Verschiedene Einnahmen . 70 199,92 U E E 469 003/35 1150 408/77

Unser Aufsichtsrat besteht zur Zeit aus folgenden Herren: Direktor Dr. Arthur Kloßbach, Essen-Bredeney, Vorstßender; Direktor Wilhelm Buschfeld, Essen-Brede- ney, stellvertretender eat dener; Di- reftor Dr. Friedrich“ Dorfs, Rheinhausen ; Direktor Professor Dr.-Fng. Paul Goe- rens, Essen; Direktor Dr.-Jng. Albert Rys, Essen. Ferdinand Weiler, Glüher, Düssel- dorf-Benrath, vom Betriebsrat gewählt.

Düsseldorf-Benrath, 22. Dez. 1932. Capito & Klein Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Coutelle. Schleifenbaum

[72491]. Brauerei Aler Stötter A. G., Augsburg. 3, Aufforderung zur Einreihung vou Aktien.

Jun der Generalversammlung vom 3. De zember 1932 is besch{lossen worden, das Aktienkapital von RM 800000 in er leichterter Form auf RM 400 000 herab- zuseßen, und zwar dergestalt, daß gegen Einreichung von 100 Aktien zu nom. je RM 20 eine Aktie über nom. RM 1000 ausgefolgt wird, Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihre Aktien bis spätestens 20, März 1933 bei der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft Filiale Augs- burg in Augsburg zwecks Durchführung der beschlossenen Maßnahmen einzu- reichen. Die bis zu diesem Tag nicht ein- gereichten Aktien sowie die eingereichten Aktien, welche die zum Ersaß durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und auch nicht der Gesellschaft zur Ver- wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind, werden für kraftlos erflärt. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien wird für je 100 alte Aktien zu nom. je RM 20 eine neue Aktie zu nom. RM 1000 gewährt, Die neuen Aktien werden für Rechnung der Be- teiligten durch die Gesellschast zum Börsen- preis und in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Versteigerung verkauft. Der Erlös wird den Beteiligten nah Ver hältnis ihres Afktienbesißes ausgezahlt.

Augsburg, den 10. Dezember 1932,

Brauerei Alex Stötter A. G. Der Vorstaud. S. Riegele. P P E E F O T i D S E A EPC E L EIMES [748611]. Baldur-Neklame A.-G. Vilanz per 31. Dezember 1931.

Attiva. M 19 Beteiligungskonto . 16 315|—

Grundstücksfkonto .„ « » % T4 573/55 IONUEO » «ao 06 270/57 Brettauer & Co. . « o 31 398|— Nückstellungskonto . « « - 2 000|— Agiokonto S 1 185 125 742/12

Passiva. |

118 387/10

Hypothekenschulden . « « 5 000|—

Mle HA v Gewinnvortrag . 6 188,87 Verlust 1931 , . 3833,85

Bet 1E ea

2 355/02 125 742/12 Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1931.

An M |9) Hypothekenzinsen «o o « | 9229/02 STEUELLOURO. » o o « e « [14 465/68 Handlungsunkostenkonto , « | 6419/45 Hausunkostenkonto « « « 2 00205

32 116/20

Per Agiokonto E #6. C 2 050/23 BHGChtonto «o e 60005 901/20 Mietekonto . « « o e o o « | 25 330/92 Verlust 1931 „e - o o o o} 3833/85

32 116/20

In den Aufsichtsrat sind folgende Herren geivählt worden: Kaufmann Thies Frücht- Kaufmann Ernst Wachsner und

10. Gesellschasien m. b. H.

Bekauntmachung

über die Ermächtigung zur

Ausstellung vou Orderlager-

scheiuen 7 der Verorduung

über Orderlagerscheine vom 16. Dezember 1931).

Die der Firma Karlsruher Lager hausgesellshast m, b, H. in Karlsruhe mit Entschließung vom 8. Oktober 1932 Nr. 95416 erteilte staatliche Ermäch- tigung zur Ausstellung von Orderlager- sheinen über Getreide wurde auf Güter aller Art ausgedehnt.

Karlsruhe, den 22,

Der Minister des Fnnern. Jn Vertretung: Weihe.

C7Dx1 (Di 20

B

[75519] Eisenwerke Hirzenhain Hugo Buderus, G. m. b. H., Hirzenhainu. Die Eisenwerke Hirzenhain Hugo Buderus, G- m. b. H., Hirzenhain, sind zum Zwecke deren Eingliederung als Werksabteilung bei den Buderus'schen Eisenwerken, Webßlar, aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf- gefordert, sih bei ihr zu melden. Hirzenhain, den 23. Dezember 1932. Der Liquidator der Eisenwerke Hirzenhain Sugo Buderus, G, m. b, S. Morhenn.

[74113]

Die Heimstätten - Treuhandstelle Ge- sellshaft mit beshränkter Haftpflicht in Berlin ist durch Gesellshafterbeshluß vom 22. Novembex 1932 aufgelöst und tritt in Liquidation. Zu Liquidatoren wurden die bisherigen Geschäftsführer ernannt: Verwaltungsrehtsrat 7Fustus von Gruner, Bankdirektor Dr. Alsred Ohlmer. Gemäß § 65 Abs. 2 G. m. b, H.-Geseßes geben wir dies hiermit bekannt und fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche anzu- melden.

Berlin, den 19. Dezember 1932.

Heimstätten - Treuhaudstelle G. m. b. H. Die Liquidatoren : von Gruner, Dr. Ohlmer.

[76677]

Die Firma F. Potolowsfky G. m. b, H., früher Verlin, Friedrichstraße Nr. 163/64, befindet sih in Liquidation. Forderungen an die Liquidationsmasse sind bis zum 15, Februar 1933 bei dem unterzeihneten Liquidator anzumelden. Liquidator: Alfred Bernhardt,

Berlin-Schöneberg, Martin-Luther-Stx. 26.

[72740]

Die Stadtreklame G. m. b. H., Liegnitz, soll aufgelöst werden. Gläu- biger baben sich bis spätestens 15, Ja- nuar 1933 zu melden.

Als Liquidator:

Dittrich, Liegniß, Sedanstr. 15.

Gewiun- und Verlustrechnung für den 30. Juni 1932.

Debet. RM |HŸ

Handlungsunkosten « « 4 729/03 Steuern 6 0.0.0 T S060 2 450 Abschreibung:

a) Effekten . 20 154,89

b) Hypothef . 100 000,— | 120 154/89

127 333/92 Kredit.

Zinsen und Dividenden . 15 124/35 Auflösung d. Reservefonds 9 716/94 Verlust . . . . . 9:—.V . 102 492 63

127 333/92

Dem Aufsichtsrat unserer Aktiengesell- schaft gehören an: Fabrikbesißer Dr. Max Schoeller zu Düren, Vorsißender; Rechts- anivalt Dr. Friß Paulsdorff zu Berlin, Stellvertreter; Geh. Justizrat Victor Hensel zu Frankfurt a." O.

Verlin-Schöneberg, im Dezember

1932, Der Vorstand,

nicht, [76446]

MNrgfuirist Go! Ç ; E

ay LepGnt D is SARAR R L Lr gane

Flse Hahn. Vilanz am 30. September 1932. wid I, î e e Werksanlagëén « s «s oa 96 9. Deutsche Kolonial- |wertzeuge « . - n il t Einrichtungsgegenstände 1|— gese haf en. Betriebs- und Jnstallations-

[76213]. _materialien « « « « «’ 38 129 43 Ostafrikanische Bergwerts- und Schuldner . . . . _. | 1 125 404/75 Plantagen- Aktiengesellschaft, Wertpapiere und Beteili- E

Berlin. d T entena C E R g ü 219 958/50

Bilanz für den 30. Juni 1932. | Kasjenbestände eint, Posl-

df I scheckguthaben . ..« 10 290/29

Aktiva. RM |H, | Bürgschaften 199 237,50 E

Bank 0 0600006 5 617|— 3 358 193/18

e a6 So a S 21/82 » E

Efselien ¿»deo el Wiso]. Passiva.

B E Ee 100 000|— | Stammkapital , « e o « | 1500 000/—

Daleiliauita «e es 15 000|— | Reservefonds . . « « « « | 500 000

Außenstände « « - - « » 6 000|— | Schuldverschreibungsanleihe :

L A 102 492/63| von 1912 ... . « 236 607|—

——————7= | Nennbetrag der Genuß- 253 468/95 | rechte: RM 221 000,—

Passiva. Anleihe ck00. 6: S4 366 000|— Aktienkapital . . « « « « | 227 000/— | Gläubiger « « « « «- « e | 9583 208/74 Verbindlichkeiten . « « « 3 450 | Betriebsreserve . « . « « 75 000/— Niete «ed 23 018/95 | Bürgschaften: 199 237,5

765 468105 Reingewinn?) «e - os 97 377/44

3 358 193/18 *) Verteilung des Reingewinns: RM

5% Dividende . . . . . . « 75 000,— Vortrag auf neue Rechnung 22 377,44

97 377,44 Gewinn- und Verlustrechnung 1931—1932.

Goll, RM |5 Zentralverwaltungskosten 81 552/05 Abschreibungen . . « « 48 590 04 MEUgEelvilit « « o o ° o 97 377/44

227 519/53 Haben. Geivizitnvortrag aus 1930/31 17 858/33 Betriebsübershüsse und sonstige Einnahmen . . 209 661/20 227 51953

Die Geschäftsführer: F. Goldschmidt. G. Blase.

Dezember 1932. |

11. Genossen- T schaften.

Einladung zu der am Dienstag, den 31, Januar 1933, in Hannover, Königstr. 50 A, stattfindenden- ordent: lichen Generalversammlung.

Tag2zsorduung:

1. Geschäftsbericht 1932.

Vorlage und Genehmigung der Bilanz sowie Verlust- und Gewinn- rechnung 1932,

3. Entlastung des Vorstands und Auf-

Î

DO

sichtsrats.

4. Neuwahl des Vorstands und Auf- sichtsrats.

5. Sabungsänderung der §8 4, 5, 7, 8. 9, 16.

6. Verschiedenes.

D. Z. V, Deutscher Zweckspar Verband e. G. m. b, H,, Kassel. Der Vorstand. Böornsen. Schneider. Für den Auffichtsrat : Dr.-4ng, Himmelsbah.

[76713] Vekanutmachung.

Auf Grund des § 36 Abs. 1 des Wuppergeseßes vom 8. Januar 1930 wird die Wuppertalsperrengenossenschaft in Hückeswagen mit Wirkung vom 1. 1. 1933 ab aufgelöst. Mit dem gleichen Zeitpunkt geht das Vermögen ein-

lung erst im Dezember 1932 erfolgen.

geschehen.

an Besiedlungskredit

an: Eintichtungslt#E . «a a ,

Die über Ablösung dèr von der Deutschen Siedlungsbank gegebenen Zwischenkredite

durch Dauerbeleihung mit der durch die Deutsche Centralbodenkredit-A.-G. vertre-

tenen Gruppe von Hypothekenbanken sowie der Gruppe Bayerischer Hypotheken- banken geführten Verhandlungen wurden durch die JFulikrise unterbrochen.

Troß der sich ducch diese ergebenden Schwierigkeiten ließ sich die Finanzierung

der bereits begonnenen Siedlungsvorhaben, soweit sie durch die Deutsche Siedlungs-

ban? beabsichtigt war, aus deren flüssigen Mitteln ermöglichen. Nur die noch nicht

{ließlich aller Rehte und Pflichten der aufgelösten Genossenschaft 7 f den Wupperverband in Wuppertal-Barmen über. (1. E. 5943.) Düsseldorf, den 24. Dezember 1932, Der OOglernngta rana Jn Vertretung: Castenholz.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Hufelandische Gesellschaft.

Generalversammlung Donnerstag, 9, Februar 1933, abends 714 Uhr, in der chirurg. Klinik der Charité, Schumann- straße 21. [76410],

Tagesorduung : Wahl von Vorstand, forrespondierenden und Ehrenmitgliedern, Tätigkeits- und Kassenbericht.

J. A.: J. Ruhemann, Moßstr. 47,

[75480] s Märkische Haftpflicht-Versiche- rungs-Gefellschast a. G. : Aufsichtsrat.

Gemäß den Bestimmungen der Saßung geben wir hiermit bekannt, daß das Aufsichtsratsmitglied Direk- tor Hermann Sielaff, Bln--Buchholz, nach § 9 Abs. 3 unserer Sabßung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.

Der Vorstand. Spettel. Schüller.

7. Deutsche Siedlungsbant, Berlin.

Auszug aus dem Geschäftsbericht der Deutschen Siedlungs bank - für das Geschäftsjahr 1931. Jnfolge der langwierigen Verhandlungen zwischen Reich und Preußen über die Neuordnung des landwirtschaftlichen Siedlungswesens konnte die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Vermögensaufstellung für 1931 dur die Anstaltsversamm-

Die laut Verordnung vom 26. 9, 1930 errichtete Deutsche Siedlungsbank hat ihre Arbeiten am 1, Februar 1931 aufgenommen. Zu deren Durchführung übernahm sie vor allem Angestellte derjenigen Stellen, deren Arbeit auf dem Gebiet der land- wirtschaftlichen Siedlung sie fortseßen sollte. Mit Ausnahme der bei der Heimbank A, G. verbliebenen Oedlandkredite ist die Uebernahme der Sachen im Berichtsjahr

Die Richtlinien für die landwirtschaftliche Siedlung vom 10. November 1931 beseitigten die bis dahin dur den verschiedenartigen Aufbau des Siedlungsverfahrens bestehenden Schwierigkeiten und boten die Grundlage für eine einheitliche Bearbeitung.

Jm Berichtsjahr konnte der Erwerb von rund 96 000 ha Siedlungsland durch Kredit der Deutschen Siedlungsbank finanziert werden. Das Landangebot ist in der ersten Hälste des Jahres 1931 und auch noch nach der Julikrise sehr groß gewesen und ließ erst auf Grund der für die Landwirtschaft erlassenen Umschuldungs- und Sicherungs- maßnahmen nach. Die Kosten ließen sich auf allen Gebieten sehr senken, besonders bei den Bauten, so daß die im Spätherbst 1931 durch das Reichsarbeitsministerium fest- geseßten Kreditsäße teilweise sogar. noch unterschritten wurden.

Fm Berichtsjahr sind von der Deutschen Siedlungsbank ausgezahlt

n: NHTUSEN E o s s A 38 272 376,— RM A 37 471 799,— j,

1 622 930,— ,

begonnenen Siedlungsvorhaben mußten vorerst zurückgestellt werden.

der nächsten Zeit an,

Das Absinken der Preise für Veredelungsprodukte traf die Siedler mit ihren fleinbäuerlichen Wirtschaften auf das s{chwerste. Der Eingang der Zinsen ließ daher. ira Laufe des Berichtsjahres mehr und mehr zu wünschen übrig. Die Bereinigung der troß des einmaligen Halbjahrserlasses für die Zeit vom 1. 7. 1931 bis 30. 6. 1932 und der Herabseßung des Zinssayes für die Siedlerkredite auf 314 v. H. für die Zeit vom 1, Juli 1932 bis 30. Juni 1934 durch die shwierige Wirtschaftslage entstandenen Rück- stände an Renten sieht die Deutsche Siedlungsbank als eine der dringendsten Aufgaben

Für das Geschäftsjahr 1931 hat die Deutsche Siedlungsbank einen Re-ngewinn von 3 448 141,12 RM zu verzeichnen. Es wird davon eine Dividende von 3 v. H,

Vermögensaufstellung der Deutschen Siedlungsbvant zum 31. Dezember 1931.

7, Debitoren: zinssteuervarlehen ..« . .“ b) Vorschüsse

schenkredite in preußischen Sachen S M ENaL e

Passiva.

an Freistaat Mecklenburg- Schwerin äuf Landesbaudarlehen . . . « c) Vorschüsse an Freistaat Preußen auf Zwi-

S: P ..0.. S. M

9. Konto für Ueberträge auf neue Rechnung s ooeoooe|

RM [H 943/56

10 118 099/93 5 72739

6 968 888/89 13 732 461 35

eo. 2. e eo. .s O. S S: * os”. eo... - eo. eo... D M S S e...

S #

verteilt und der Rest auf neue Rechnung vorgetragen. Aktiva.

1. Ee V a4 E

2. Guthaben bei Banken . . . «o

3, Guthaben beim Postscheckamt « «

4, Schayanweisungen « «+ « - o «

i E «a5 6% G «2

6, Siedlungskredite:

a) Zwischenkredite aus eigenen Mitteln ff. 103 003 584,13 ; b) Bwishenfredite aus Sondervermögen (vom j Deutschen Reich eingebracht) . . c) Zwischenkredite aus Sondervermögen (vom Freistaat Preußen eingebracht) . «

. . . 169 795 844,36

. . « 21489 543,36 | 294 288 971 85

a) Vorschüsse an Freistaat Preußen auf Haus-

11 930 750,— 480 000,— |

15 684 395 23

19 273 26

_ 340 818 762/45

3 273 645,22

l. Grundkapital 670 0.0.0.0 #6 e 6 ch0 E 00D 50 000 G4! 2. Reservefonds d 0.4 0 #070. 9.6 #0 0.0 0.0 0D 50 000 000/— S U e 4 6 e ooo L206 25 000 000/— 4. Sondervermögen (vom Deutschen Reich eingebracht) . « « « | 148 308 289/58 5, Rückstellungskonto zu 4 ... E E E 6 36 000 000|— 6, Sondervermögen (vom Freistaat Preußen eingebracht) . » 14 607 051/87 T Rücckstellungskonto U 6 C #0 o 0&0 5.06 3 000 000|— 8. Zuschußfonds des Deutschen Reiches . « o oooooo 9 917 891124 9, Zuschußfonds des Freistaates Preußen . «o - ooooo. 92 450/43 10. Kreditoren Gesperrtes Restkaufgeld «o ooo. 30 711/25 11, Rückstellungskonto für Einrichtungskredit „e oooooo 41 342/87 12. Konto für Ueberträge auf neue Rechnung «e ooo. 372 88381 0: Reue s e S6 S C6 3 448 141/12 340 818 762/45 Soll. Gewinn- und Verlustrechnung. Haben. RM ¡N RM [H Handlungsunkosten . . 322 699/43}} Zinseinnahmen « + «+ « | 3 846 351/86 | Abschreibung auf Jnventar 75 511/31 Reingewinn « « « « «e « | 3448 141/12 E 3 846 351/86 3 846 351/86

Berlin, im Dezember 1932. E

Deutsche Siedlungsbank.

Haftung, Siy Ansbach, ist eingetragen 5 | worden: Geschäftsführer Paul Fiedler [1932 bei den Einzelfirmen:

ESrste Zentralhandel8registerbeilage

| zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatZSanzeiger

zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ir. 307. _

Ér\cheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlih 1,15 ein\ließlih 0,30 ÆÆÆ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Getchä'testelle 095 ÆÆ monatli Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, în Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48 Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages eins{ließlih deé Portos abgegeben.

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Sonnabend, den 31. Dezember

_1932

JFnhaltsüberficht. L. Handeléregister. 2. Güterrechtsregister. 3. Vereinsregister. 4. Genossenschaftsregister. 5. Musterregister. 6. Urheberrehtseintrags- rolle. 7. Konkurse, Vergleichssachen, Ver- mittelung8vertahren zur Schuldenregelung land- wirtichaitlicher Betriebe. 8. Verschiedenes.

ESntscheidungen des AteichsSfinanzhofs.

75. Zur Annahme einer verdeckten Gewinnverteilung. Die Beschwerdeführerin gehört zum A.-Konzern, dessen Gesell- chaften durch BVeriräge und Beteiligungen auf die ver chiedenste

ese ineinander verflohten sind, aber im Endergebnis, ur- E den Brüder A. und B., später A. allein wirtschaftlich ienen. Die Beschwerdeführerin hat in den Fahren 1926 bis 1928 an die Familie A, G. m. b. H. Familiengesellschaft ge- nannt eine Umsabßprovision abgeführt. Fn den Fahren 1927 und 1928 hat sie auch der F. A.-G. Umsaßprovisionen gewährt, die über Provisionskonto abgebuht sind. Das Finanzamt hat bei den Veranlagungen für 1926 bis 1928 die Provisionszah- lungen als verdeckte Gewinnausshütitungen angesehen und nicht e Abzug Mgcalen. Einspruch und Berufung hatten keinen ‘rfolg. Auch die Rechtsbeshwerde mußte als unbegründet zurück- ewiesen werden. I. Die Gesellschafter der Familiengesellshaft find die drei minderjährigen Kinder des A.; Geschäftsführer ist A. Die Verpflihtung der A.-Gesellsheften zur Entrichtung der Um- sayprovision an die Familiengesellshaft gehen auf einen Beschluß der Gejellshafterversammlung der beschwerdeführenden Gesell- haften vom 29. September 1923 zuruck. Nach dem Protokoll at A. damals ausgeführt: „Die Familie A.-G. m. b. H. faßt die A.-FFamilienkräfie zu einer einheitlihen Wirtschaftbichkeit zu- ammen und wird däter auch für unsere Gesellschaft von wirt- chaftlihem Nutzen sein, ohne daß dieselbe jedoch in ein direktes lngestelltenverhältnis zu unseren Ge|ellschaften tritt. Anderer- seits muß aber die Gejellschaft für ihre Mitwirkung bei unserer Firma eine Gewinnentschädigung erhalten, ohne jedoch Einfluß auf die Bilanzierung unserer Gejellschaft erhalten zu sollen. Es wird daher bejchlossen, ‘die Familie A. G. m. b. H, am Umsay der Gesellschaft zu interessieren. Eine Umsaßbonifikation von 5 vT erscheint angemessen“. Fn diesen Ausführungen ist etwas Greif=- bares, aus dem die Art der Leistungen der Familiengesellschaft entnommen werden könnte, niht enthalten. Fn der Einspruchs- entsheidung 1926 ist aus dem bis dahin gesammelten Tatsachen-

material gefolgert worden, daß die Fameiliengefell- ast der Beschwerdeführerin ein Entgelt oder ge- le tli Dienste für die Provision nicht geleistet habe. ie Beschwerdeführerin hat diese Feststellung nicht angegriffen, die

Abzugssähigkeit der EEEGoBt zaun vielmehr nur mit Rechts- E verteidigt. Die Rechtsausführungen sind, wie schon zum eil vom Finanzgericht dargelegt ist, nicht stichhaltig. Als verdeckte Gewinnverteilung ist alles das anzusehen, was eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern im Hinblick auf das Gesellshaftsverhältnis zu- wendet, Nichtgesellschaftern aber nicht gewähren würde. Damit Umgehungen unterbunden werden, hat der Rechtsgedanke dahin erweitert werden müssen, daß den Gesellschaftern solhe physishen oder juristischen Personen gleichgestellt werden, die den Gesell- se nahestehen. Denn ob der E Gesellschafter kraft einer Herrschaftsmacht sih selbst oder formell seinen Angehörigen oder einer ihm gehörenden Gesellshaft einen verdeckten Gewinn zuwenden läßt, macht nah den hier anzuwendenden wirtschaftlihen Gedankengängen keinen Unterschied. Danah können die Ein- wendungen, dad die Familiengesellshaft eine besondere juristische Person ist, daß sie selbst keine Anteile der beschwerdeführenden Gesellschaft besißt, daß ihre Anteile niht dem A. selbst, sondern dessen Kindern gehören, von der Beschwerdeführerin mit Erfolg nicht geltend gemaht werden. Maßgebend ist, daß die Beshwerde- führerin den Kindern ihres Hauptgesellschafters À. auf dem Wege Über die Familiengesellshaft ohne Gegenleistung Provisionen hat zukommen lassen. Daß die Beshwerdeführerin physischen oder pes Personen, die thren Gesellshaftern niht nahestehen, erartige Zuwendungen niht machen würde, bedarf keiner näheren Begründung. Der Rechtsgedanke der von der Beschwerdeführerin angezogenen Entscheidung VT A 1773/29 vom 18. Funi 1930 (Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 972) greift hier nicht ein, und zwar schon um deswillen nicht, weil es sich hier gar nicht um die An- wendung der Organtheorie handelt und jene Entscheidung sich auf die Einkommensteuer beshränkt, während sowohl die Be- erin wie die Familiengesellshaft - körperschaft- leuerpflihtige Erwerbsgesellshaften sind. Die weiteren Einwendungen ziehen aus der vom Finanzgericht gebilligten Entscheidung des Finanzamts falshe Schlußfolgerungen. Es handelt sich niht darum, daß der Beschwerdeführerin Gewinne der Familiengesellshaft angerechnet werden. Die Vorinstanzen haben vielmehr verhindern wollen, daß von der Beschwerde-

führerin erarbeitete Gewinne unversteuert verdeckt verteilt werden. Il. Die F. A.-G. ist am 30. Juni 1927 gegründet worden. Einer der Gründer war A. Er brachte seine Erfindung

in die Gesellschaft ein. Als Entgelt erhielt ex 100 000 Schweizer Franken Aktien des 200 000 Schweizer Franken betragenden Grundkapitals. Jn den Generalversammlungen vom 3. Mai 1928 und 26. April 1929 wurde der Aktienbesiy des A. mit 180 000 Schweizer Franken angegeben. Nach den Mitteilungen in beiden Generalversammlungen bestehen die Einnahmen der F A.-G. lediglih in den Lizenzgebühren, die ihr von den A.- Zesellshaften zufließen. Die Erfindung, die A. in die F: A.-G. eingebracht hat, sind nicht R nee A. hat seine Stellung als Leiter der A.-Unternehmungen benußt, um die von ihm ge- machten Erfindungen im A.-Betriebe ausprobieren zu lassen. Jn den Einspruchsentscheidungen ist der Abzug der an die F. A.-G. S Umsaßprovisionen verweigert, weil nah nsiht des Steueraus\husses für die auf Grund der Betriebs-

ewonnenen und im Betriebe ausprobierten Erfindun- gen ein Entgelt niht in Frage kommen könne und weil die Ein- bringung der Erfindung in die F. A.-G. nicht erfolgt sei, um mittelbar A. einen Teil des Gewinns steuerfrei zufließen zu lassen. Das Urteil des Finanzgerichts hat die Ansicht aus- ge]prochen, daß eine Provision Ar solche niht schubfähige und darum von jedermann verwendbare Erfindungen überhaupt nicht berechtigt sei. Sollte eine Provision grundsäßlich aber do zulässig sein, so müsse die Höhe beanstandet werden, da einem Fremden solhe Summen jedenfalls nicht zugestanden worden wären. Die Begründung der Vorentscheidung ist nicht s{lüssig. Wie die Beschwerdeführerin - ganz richtig ausführt, besißt auch eine ungeshüßte Erfindung einen wirtschaftlichen Wert, solange fe geheim ist und darum niht von jedermann verwendet werden kann. Weiter hätte die Vorentscheidung, als sie für den Fall der grundsäßlihen Abzugsfähigkeit der Provisionszahlungen die Höhe der Provision bemangelte, die Höhe berechtigter Zah- lungen feststellen und gegebenenfalls diese als abzugssähig an- erkennen müssen. Von einer formalen Aufhebung der Vorent- scheidung kann jedoch abgesehen werden, da bei freier Beurteilung der Berufungsentscheidung im Ergebnis beizutreten ist. Aus- schlaggebend ist der shon in der Einspruchsent|heidung vertretene Gedanke, daß eben die Erfindungen niht mehr geheim, sondern der Beschwerdefuührerin bereits bekannt waren. Denn sie jind in den A.-Betrieben ausprobiert. Da weiter die Erfindungen auf Grund der Betriebserfahrungen der Beschwerdeführerin gewonnen sind, ivird man mit dem Steuerausshuß davon auszugehen haben, daß eine Erwerbsgesellshaft einem fremden Geschäftsführer für die EMSRAR so gewonnener, ihr bereits befannter Erfindungen besondere Entgelte nicht zugesprochen haben würde. Die Gesell- schaft würde dann auch keine Veranlassung nehmen, Provisionen an eine fremde Deren u zahlen, der etwa die Er- findungen von dem Geschäftsführer mitgeteilt sind. Gegenüber den inwendungen der Beschwerdeführerin, daß sie mit der F. A.-G. durch Anteilsbesiy nicht verknüpft sei, und daß die F. A.-G. nicht zum A.-Konzern gehöre, fann auf die Ausführungen oben unter 1 am Schlusse verwiesen werden. Die rechilihe Lage ist hier ähnlich wie bei den Zuwen- dungen an die Familiengejellshaft. Unerheblich ist der Ginwand, daß neben A. eine Zeitlang noch B. im Konzern beteiligt gewesen ist. Zux Feststellung einer verdeckten Gewinnverteilung ist nicht erforderlich, daß sämtlichen Gesellschaftern dieselben vecdeckten Vor- teile zugewendet werden. Schließlih kann auch die Beschwerde- führerin niht damit gehört werden, daß die F. A.-G. 1927 und 1928 an A. keine Gewinne verteilt hat, weil eine Dividendenaus- A unterblieben ist. Dadurch, daß die F. A.-G. ihre Re- serven verstärkt hat, ist ihr innerer Wect und damit der Wert threr Aktien gewachsen. JFnsofern hat auch A. einen unmittel- baren Vorteil gehabt. Fm übrigen bedarf es eines Nachweises far solchen unmittelbaren Vorteil niht. Es würde für die Fest- tellung einer verdeckten Gewinnvecteilung genügen, daß eine Gelbtalt unter dem Druckt eines Gesellschafters einer fremden Gejell]hast, an welcher der Gesellschafter e besißt, unent- geltlihe Zuwendungen macht. Wie die bereicherte Gesellschaft die ihr zugeflossenen Werte verwendet, ob sie damit Verluste deckt, Neservetonds verstärkt odec ihrerseits Gewinne aus\chüttet, ist unerheblich. Die E ist zwar auf den Einwand, daß A. nicht mehx Gesellshafter der F. A.-G. sei, nicht zurück- gekommen, nachdem das Finanzgeriht darauf hingewiesen hat, daß A. die F.-Aktien erst nach den maßgebenden Bilanzstihtagen verkauft hat. Fmmerhin sei darauf hingewiesen, daß troß eimes Verkaufs dec Aktien die Leistungen der Beschwerdeführerin an die F. A.-G. die Eigenschaft verdeckt verteilterx Gewinne behalten fönnen (vgl. T A 495/30 vom 12. November 1931, g uer blatt 1932 S, 60, Steuer und Wirtschaft 1932 Nr. 163). (Urteil vom 15, November 1932 I A 124/31.)

führung

76. Einrechnung der Gemeindebiersteuer in das umsaßz- steuerpflichtige Entgelt. Streit herrscht über die Steuerpflichtig- keit von Gemeindebiersteuerbeträgen, die von der Beschwerde- führerin für das von ihr an Abnehmer gelieferte Bier an die gen Gemeinden gezahlt worden sind und die sie als durch- aufende Posten in dem von ihr von den Abnehmern verein- nahmten Bierpreis steuerfrei behandelt wissen will. Das ist vom Finanzgericht abgelehnt worden. Der Rechtsbeshwerde ist Erfol nicht zu versagen. Nach § 8 Abs. 1 des Umsaßsteuergeseßes (1926 dürfen vom steuerpflihtigen Entgelt Auslagen grundjäßlih nicht abgezogen werden. Nach ständiger O es Reichs- finanzhofs gehört dazu alles, was der Lie TR Emer auf- wenden muß, um die Lieferung zu erhalten. Das gilt von den vel bs achen des Lieferers, insbesondere aber auch von den von ihm *geshuldeten öffentlihen Abgaben, einschließlich Ver- brauch- oder Verkehrsieuern. Nach den insoweit gleihlautenden Vorschriften in § 15 Abs. 3 des Finanzausgleihsge|eyes und § 2 Abs. 1 im zweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung Nan Ss, wirtschaftliher und sozialer Notstände vom 26. Zuli 1930, Reichsgeseßblatt 1 S. 311, 314, darf aber eine Steuer auf den örtlihen Verbrauch von Bier (Gemeindebiersteuer) nur von dem Hersteller des Bieres o de r von demjenigen erhoben werden, der Bier in die Gemeinde einführt. Steuerschuldnerin ist die S IOS soweit sie Gemeindebiersteuer an die Gemeinde ihres Sives entrichtet. Dagegen wird als Einführer

und daher Schuldver der Steuer für eingeführtes Bier bereits nah dem zu § 15 des Finanzausgleihsgeseßes ergangenen Runderlaß des preußishen Ministers des Fnnern und Finanzministers, betr. Biersteuer, vom 28. Mai 1927, Ministerialblatt der inneren Ver- waltung S. 575, im Regelfalle diejenige im Gemeindebezirk der steuerberehtigten Gemeinde wohnende Person angesehen, auf eren Veranlassung die Einfuhr geschieht, z. B. der Mevvorler, der Händler, der Schankwirt, der sich Bier von auswärts schicken läßt. Ausnahmsweise kommt der auswärtige Hersteller als Steuer- schuldner in Betracht, wenn er das Bier in die steuerberechtigte Gemeinde einbringt, um erst dort den Absahß zu suhen. Der Rund- erlaß vom 28. Mai 1927 ift auch unter Bi 1 Abs. 1 des späteren, zur Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. Fuli 1930 er- gangenen Runderlasses vom 18. Oktober 1930, Ministerialblatt der inneren Verwaltung S. 925, für die Einführung der Gemeinde- biersteuer im Aufsichtsweg als Richtlinie gegeben worden. Die darin vertretene Auffassung über den Einführerbegriff ist zwar lediglich Verwaltungsanordnung, bindet aber als. solche die betei- ligten Gemeinden und Aufsihtsbehörden bei Erlaß der Ortsteuer- ordnungen und Erhebung der Gemeindebiersteuer und gilt in dem Bereiche der Gemeinden, in die Bier der Beschwerdeführerin ein- gerade! worden ist, so daß davon auszugehen ist, daß die Gemeinde- iersteuerordnungen das Wort „Einführer“ in diesem Sinne an- wenden. Danach aber ist für derartiges Bier die Beschwerde- führerin nur ausnahmsweise als Einbringerin in die Gemeinden Steuerschuldner; in der Regel wird solcher der in der steuerberech- tigten, für die Beschwerdeführerin auswärtigen Gemeinde wohn- hafte Gastwirt oder sonstige Abnehmer sein, auf dessen Veranlassung das Bier in die Gemeinde eingeführt worden ist. Jm leßieren Falle sind aber steuerrechtliche Beziehungen zwischen den steuer- berehtigten Gemeinden und den ortseinwohnenden Gastwirten oder sonstigen Abnehmern der Beschwerdeführerin, nicht dieser selbst entstanden, und es sind die darauf beruhenden Biersteuer- beträge, soweit sie in dem Bierpreis enthalten sind, bei der Beschwerdeführerin umsatsteuerrechtlich nur als durchlaufende Posten zu behandeln, deren Abzugsfähigkeit vom steuerpflihtigen Entgelt auch nicht wie bei den Beförderungs- und Versicherungs- kosten des § 8 Abs. 6 des Umsabsteuergesetzes 1926 8 Abs. 5 n. F.) von einer gesonderten Fnrechnungstellung abhiugt. Darauf, ob bürgerlih-rechtlich durch Rechtsgeschäft der steuerberehtigten Ge- meinde mit der Beshwerdeführertn Beziehungen entstanden sind 120 n. F., § 100 a. F. der Reichsabgabenordnung), kommt es nicht an, da ein solches Rechtsgeschäft an der Bun der Steuerschuld der biereinführenden Abnehmer gegenüber ihren Ge- meinden nichts ändert (vgl. Entsh. des RFHofs Bd. 8 S. 157, 159 Abs. 3). Da dies im Berufungsuxrteil verkannt, überdies aus ihm auch nah seiner Berichtigung nicht klar erkennbar ist, in- wieweit in den streitigen Entgeltbeträgen Gemeindebiersteuer über- haupt und inwieweit gegebenenfalls abzugsfähige Einführer- oder nicht abzugsfähige Herstellersteuer enthaïten "t, war die Ent- scheidung wegen Rechtsirrtums und unklaren Tatbésiandes aufzu- eben, und es war die Sache zur anderweiten Prüfung und Eut- cheidung an das Finanzgeriht zurüczuverweisen. (Urteil vom 4. November 1932, VA 349/32.)

77. Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer bei uur schwebender Unwirksamkeit der Eigentumsübertraguug. Die Beschiverdegegner haben Erstattung von Gcunderwerbsteuer nah § 23 Abj. 1 zu a Nx. 1 beantragt mit der Begründung, daß die in Betracht kommenden Eigentumsübertrogungen nichtig ge- wesen seien. Daß die Erstattungsanträge an sich berechtigt sind, ist nicht bestritten. Streitig ist nur, ob die einjährige Frist des 8 23 Abs. 2 gewahrt ist. Das ere hat das bejahi, und es muß der angefohtenea Entscheidung insoweit zugestimmt werden. Wird Erstattung wegen Nichtigkeit einer Auflassung ver- langt, so sind als “mre eng auf die der Antrag gestüzt wird, nicht lediglih die Umstände anzusehen, durch welche die Nichtigkeit begründet wird, sondern dieje Umstände werden erst dann zu Tatsachen im Sinne des § 23 Abs. 2, wenn der ter die sichere Ueberzeugung gewinnt oder gewinnen muß, daß Nichtigkeit

egeben ist. Wird über die Nichtigkeit ein Rechtsstreit anhängig, L ist jedenfalls dann, wenn, wie hier die Besteuerten verflagt sind und die Nichtigkeit bestreiten, anzunehmen, daß fe bis zum Eintritt der Rechtskraft des ihnen un- günstigen Urteils keine hinreihend sihere Ueberzeugung von der Nichtigkeit des Eigentumsüberganges gehabt haben. Das kaun indessen auf sih beruhen. Die Frist ist jedenfalls aus einem vom Finanzgericht niht in Betracht gezogenen Grunde gewahrt. Die G E Err trags en bedurften der Genehmi- ung nah dem Grundstücksverkehrsgeseße vom 10. Februar 1923.

a es sich um sogenannte Schwarzkäufe handelte, lagen keine ültigen Genehmigungen vor. Dieser Umstand machte aber die ‘Uebertragungen mit nichtig, sondern nur s{hwebend unwirksam. Wird in olchen Fällen die Genehmigun EEIES erteilt, îo wird die Vebertragung (bür erlich-rechtlid) rücfwirkend rechtswirk- vg Erst wenn die Genehmigung versagt wird, steht fest, daß ie Uebertragungen von Anfang an nichtig waren. Fm vorlie- genden Falle ist die Genehmigung im Januar 1931 endgültig aas worden. Erst in diesem Zeitpunkt begann die Frist des § 23 Abs. 2 zu laufen. Da die Ss e im August 1931 gestellt sind, ist die Frist gewahrt. (Urteil vom 23. November 1932, ÎI A 402/32.)

® | Ansbach.

Ansbach. [76237] Handelsregistereintrag

Bei der Firma „Ansbah Expreß“

Verkaufsgesellshaft mit beschränkter | Backnang.

Ansbach, 24. Dezember 1932. Amtsgeriht Registergericht.

1. Handelsregistereinträge vom 21. 12. |Mathilde Schweizer,

Ludwig Kienzle, Oel & Fettwaren-

1st erloschen.

Backnang übergegangen.

° ° elösht. Als Geschäftsführer ist bestellt ig 2. Das Registergeriht beabsichtigt, | Berlin. achman ilhelm Kaufmanmn, | geshäft in Kirchenkirnberg: Die Firma | die Firma Dr.

1, Handelsregister B U, helm, Îmamn, | geschäf bu F a hard! (offene Handelsgesellschaft) von | dem unterzeichneten Gericht eingetragen

Robert Schweizer in Backnang: Au mts wegen L

das am 7, 11. 1932 erfolgte Ableben | werden die Beteiligten benachrichtigt Sans Gesellshaft mit bes

des bisherigen Firmeninhabers ist das | und ihnen zuglei eine Frist von vier schränkter

[76239] | Geschäft mit Firma auf dessen Witwe |Monaten zur G geb. Hildt, in | Widerspruchs bestimmt.

Amtsgeriht Backnang (Württ.),

. [76470] chöler & Co. in Murr- | Jn das Handelsregister B is heute bei

zu löshen. Hiervon | worden: Nr. 47746. Teehnisces Haftung. Berlin. Ge- Geltendmachung eines | genstand des Unternehmens: Der Ver- trieb von technischen, insbesondere elektro-

technischen Ärtikeln aller Art, sowie die

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