1909 / 238 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Oct 1909 18:00:01 GMT) scan diff

[57886 Ñ j L Chemniyer Papierfabrik u Einsiedel bei Chemni. ie Herren Aktionäre werden zu der am Soun- | 1) abend, den 30. Oktober 1909, Nachmittags 31 Uhr, im Restaurant Deutscher Kaiser, Chemniy, 2) aterstrabe 4, abzuhaltenden 38. ordentlicheu | 2) Generalversammlung ee E Wer in dieser Generalverjammlung als Aktionär sein Stimmrecht ausüben will, hat gemäß 8 12 der | 3) Statuten Vorzugsaktien oder Prioritätsstammaktien bezw. Stammaktien späteftens am Mittwoch, den 27. Oktober A L U a Vorstand der Gese aft oder Sitiale der o r eo NEEDE Credit- Anstalt in Chemnitz oder vel der L tltetaen Deutschen Credit-Anstalt Ab- teilung Dresden in Dresden u hinterlegen und die darüber ausgestellten Be- {einigungen vor Eröffnung der Verhandlung vor-

E Tagesorduung : 1) Vortrag des e Paftsberichts und des Rech- nun Sabs@lu es auf das Geschäftsjahr vom 1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909 und Beschluß-

ung hierüber. : , j 2) tri t des Auftra über die Prüfung des

[57851]

4) Ueberschu w

Ausgaben.

E

Mh

10 927 20 701 9 423 4 728

685

Unkosten: e Reparaturen, Versicherung usw. Löhne Prioritätszinsen Diskonto Kohlen Abschreibungen : ackonto 20 9/9 “nventarkonto 9 9/0 etne ebitoren Grundstück y Maschinenanlagekonto 5 °%/o

Fonds M 13 553,03

elcher folgendermaßen verteilt wird: Atti ontee 4 9/0 Á 8 000,— Tantiemen

, Ld 0 Aktionäre 2 9/0 13 510

Haderslev Slotsvandmölle.

Gewinn- und Verlustkonto 1908—1909.

Einnahmen.

UVebergeführt vom Moriahr » - # 70/97 75h Gewinn der Mühle 31 936/85 50 x des Ladens 32 182/70 45 „der Fischerei 337974 63 „an Zinsen 788/37 81 „an dubiosen Forderungen 116/24

60

Gratialen

5) Ueberführt auf nächstes Jahr 42 68 474187

Bilanzkonto 1908—1909.

Aktiva.

E

68 474 Pasfiva.

echnungsabs{chlusses und Antrag auf Erteilung Lene 04 ne Vorstand und Aufsichtsrat.

3) Ergänzungswa l für den Aufsichtsrat.

Abdrücke des Geschäftsberichts und Rechnungs- abs{lusses können von den Aktionären bei oben ge- nannten Stellen vom A Oktober d. I. ab in Emvfang genommen werden.

G nie, den 6. Oktober 1909. l Der Auffichtsrat der Chemnitzer Papierfabrik zu Einsiedel bei Chemuigs. Rechtsanwalt Dr. Robert Müller, Vorsißender.

Bent & Cie. Rheinische Gasmotorenfabrik

Aktien-Gefelswaf lversammlung te ordentliche enera as ‘vai 29. Oktober 1909, Vormittags 10 Uhr, i l Luzenberg, Untere Riedstraße. n n ba Bilanz, der l und Genehmigung ¿ 7 GXattsberichte des Vorstands und des Auf- sichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr. 2) Beschlußfassung über die Entlastung des Auf- ents und des Vorstands. M

eschlußfassung über die Erhöhung des Grund- itals. 4) Beschlußfassung über die Verlegung des Ge- iHaftsiahrs.

tsratswahlen. N tan Herren Aktionäre , welhe an der

eneralversammlung teilzunehmen wün) cen, belieben h über a Besitz ihrer Aktien (gemäß §§ 13 u. 14 der Statuten) mindestens 3 Tage vorher bei der Rheinischen Creditbank Maunheim oder deren Filialen oder unserer Gesellschaftskasse, hier, oder bei einem Notar unter Vorzeigung ihrer Aktien und Aufgabe der Nummern auszuweisen.

Manunuheim, den 6. Oktober 1909.

Der Auffichtsrat.

Dr. Brofsien. [57887]

E. M. Rach Aktiengesellschaft.

inladung zur ordentlichen Generalversamm- lia auf Sonnabend, den 6. November 1909, Nachmittags 4 Uhr, im Geschäftslokale unserer

Gesellschaft in Cóöln-Merheim. Tagesorduung : 1) Geschäftsbericht des Vorstands unter Vorlegung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- rechnung für das verflossene Geschäftsjahr sowie Bericht des Aufsichtsrats hierzu. Y f 2) Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrehnung, über Verteilung des Reingewinns owie über Ent- lastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

3) Neuwahl des Aufsichtsrats. : Aktionäre, welche in der Generalversammlung das Stimmrecht ausüben wollen, haben auf Grund des 8& 25 des Statuts spätestens bis zum 1. No- vember 1909 ihre Aktien

bei unserer Gesellschaftskasse in Cöln - Mer- eim oder | : vei dem Barmer Bank-Verein, Hinsberg, Fischer « Co. in Cöln 4 zu hinterlegen. Statt der Aktien fönnen auch von der Reichsbank oder von etnem deutschen Notar aus- gestellte Depotscheine hinterlegt werden. Cöln-Merheim, den 6b. Oktober 1909. Der Auffichtsrat.

Tuchfabrik Lörrach. Bilanz vom 30. Juni 1909. Aktiva. : 597 344,61 Liegenschaften und Mas 293 600,70 Fabrikate fertig und in 927 858,03 Res es Garne. 49 909,79 Materialien. 19 232,85 Kassa, Wechsel, Effekten.

963 426,63 Debitoren. z 52 796,05 Gewinn- und Verlustkonto.

L L E elililtivià M 1 434 168,66. Pasfiva.

4 800 000,— Aktienkonto. 153 250,53 Reservefonds. 3 f 61 730,45 Pensions- und Unterstüzungsfonds.

360 000,— 49/6 Anleihekonto. 59 187,68 Kreditoren.

E Al iA M 1 434 168,66. Gewinn- und Verlustkonto.

inen. rbeit.

K

o . 6 29 092,83 Abschreibungen a. WUegensh. u. Maschinen. 23 703,22 Betriebsverlust 1908/9.

t 52 796,05.

Haben. ; M 52 796,05 Verlustsaldo pro 30./6./09. : Laut Beschluß heutiger Generalversammlung wird der obige G 7 rets durch Entnahme“ aus den Reserven ausgeglichen. Lörrach, den 5. Oktober 1909.

Der Vorstand. [57500]

Debitoren

A S286 : Pferdebestan Mannheim. Haderdlev Bank Foliokonto

i L schäftslokal der Fabrik Mannheim- | K Maschinenanlage

der GesellsGott befun, Die gebu

[57852] aus dem Auffichtsrat

,

Saldo 1. Juli 1908 4 327 000,—

dieses Jahr zugeführt ,„ 197,48 M 327 197,48

Abschreibung . . «_- 2 197,48 h 118 658,91 Abschreibung . . «_- -

325 000

115 054

3 957 26 889 2577|

1557 77 B49: 7618

ackonto ager an Kornwaren Menbehalt ;

737,01

Abschreibung d °/o ._. 1 786,85

adersleben, den 27. August 1909. No ltabendes Gewinn- und Verlustkonto ist

en 27. August 1909

F. W. Speth. a E H.

Der Kaufmann I. W. Speth in Hadersleben ist

„Haderslev Slotsvandmölle‘“ ausgetreten.

sleben, den 6. Oktober 1909. inni Der Vorstand.

L, Christensen.

(Chemnitzer Werkzeugmaschinen-Fabrik vorm. Foh. Zimmermann

in Chemniy.

Abschluß am 30. Juni 1909.

Soll.

x : Rie Aktienkapital Grundstück mit Zubehör : Prioritätssulden

Erneuerungskonto

Kreditoren Hadersley Bank:

Gewinnkonto :

Extrareservekonto Tantiemen und E 5 Ueberführt auf nächstes Jahr. . . 4

chten Fonds sind in „Haderslev Bank“ deponiert. Der Auffichtsrat für die Haderslev Slotsvandmölle.

| [57508] der Aktiengesellschaft Auffichtsrat un

M 200 000 184 000

20 000

20 000 140 576

6 888

eservekonto

Kontokorrentkonto

12 060

12 861 1510

Nichterhobener Gewinn # 60,— Gewinn dieses Jahr 000

Gratialen

597 939/16

L. Christensen, Direktor. geprüft und als übereinstimmend mit den Büchern

Chr. Juhl. Fred. Wartho.

ai Se Biosie Yt aus beit egierungsrat a. D. Dr. Vrojte 11

D S Feres Gesellschaft ausgeschieden. Berlin, den 6. Oktober 1909.

Boden-Aktiengesellschaft Berlin-Uord. Busch. s

enner.

Haben.

A S 1 279 368/86 1 323 643/81 997 586/63

40 902/96 127 878/49 288 150/92

2 72766

12 839/31 6 257/14 6 22A

Grundstückskonto

Gebäudekonto A Arbeitsmaschinen und Treibriemen . .

Wasserleitung, Dampfheizung, leuchtung i Werkzeuge und Utensilien Modelle und Zeichnungen Bee und Wagen

orausbezahlte Feuerversiherung und Unfallprämie

Effekten 530 252/45

Außenstände: E Bankguthaben 6 435 235,05 C tige Außen-

Ss ; 432 441 61

e E Alb Maschinen und Maf chinenteile, fertige und im Bau begriffene, und Materialvorrâte

867 67666

662 239/63 6 146 476/16 |

Gewiun und Verlust.

#A S 5 400 000 358 686/01 59 589 99 20 000|—

1 e

Grundkapital Neservefonds Unterstüßungsfonds Unfallversicherungsfonds . S Dividendenkonto, rücständige Divi- dendenscheine Reservekonto: Z Nükstellung für Zinsen und mög- lihe Verluste auf Außenstände und Wechsel 21 664/98 Kreditoren inkl. Anzahlungen . . 98 829,70 Nohgewinn 186 371/48

6 146 476116 Haben.

Soll.

M

Geschäftsunkosten: Salâre, Provisionen, Reparaturen 2c.

Steuern... « + + Gezahlte Feuerversi prämie Reservekonto: dle iedide: wid | Rückstellung auf Außenstaär 91 664198

Wechsel l Nohgewinn 186 371 48 475 654/81

Reisespelen, 918 427/81

41 901/33 7 289/21

Lossius.

[57837] j i Chemniher Werkzeugmaschinen-Fabrik vorm. Joh. Zimmermann, Chemniß. Die Auszahlung der Dividende, für das Jahr

1908/1909 erfolgt von heute ab mit

: 1.9/9 = 3 4 pro Aktie

gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 8

Serie IV in Chemnitz bei der Gesellschaftsfafse und

bei -der Ss Doeoduer B i in Dresden bei Herren Pen i , Leipzi Se au Allgemeinen Deutschen

Credit-Anstalt,

bei dée Deutschen Bauk, Filiale Leipzig, in Berlin bei der Deutscheu Bank und -

bei der S AOAUE: 900

iß, den 6. ober i

C Der Vorftaud

G. Labhardt. A. Schläfli.

Los sius. Sillich.

Der Vorstand der Chemnitzer Werkzeugmaschiu B

A T4 67 606/57

Saldovortrag 45 180/61

Zinsenkonto Reservekonto: L , Rest von den vorjährigen Nück- stellungen auf Außenstände und Wechsel Kursdifferenzkonto Betriebsübers{huß

ares vorm. Joh. Zimmermann. illi

57838 l Wir geben hierdurch bekannt, daß der il fichtsrat anlerer Gesellshaft aus folgenden Mi gliedern besteht, und zwar: Herrn Kommerzienrat Dresden, als B i Oberjustizrat Dr. ( als De a iva Ï ranz Gontard in Leipzig, : Silien Hofrat Dr. Reichardt in Dresde

und / e

y Bankdirektor Erich Sul in Leipzig. iß, den 6. ober , S Der Vorstand der

Chemniher Werkzeugmaschinen-Fabrik vorm. Joh. Zimmermann. Lossius. Sillich.

eute in die Uste der I femen Rechtsanwälte unter worden.

[57482 zugelassenen Ne

Nobert Zelle in worden.

ugelassenen Rechtsanwälte i San e bschmidt in Berlin Ua worden.

43 [57485] Berlin WoNnDaN ist am 1. i

bei dem Köni : gelassenen Rehtsanwälte eingetragen worden.

27 878/68 15 109/90 319 Sl

475 654/81

Konsul Hugo Mende in

nzmann in Blasewißz,

Niederlassung 2. von Rechtsanwälten.

Lis ige Gericht8a effor Hirtz aus Düren ist De A n eigen Amtsgericht r. 3 eingetragen

S)

[57531

Andernach, den 5. Oktober 1909. d. bcigliches Amtsgericht.

ie Uste der beim Landgericht T in Berlin Ml exen tsanwälte is der Rechtsanwalt erlin, Turmstraße 35, eingetragen

Berlin, den 27. September 1909. Der Präsident des Landgerichts I.

[57483]

die Liste der beim Landgericht T in Berlin M a A ist der Rechtsanwalt

Berlin, den 29. September 1909. Der Präsident des Landgerichts I.

Der Rechtsanwalt A ugo Skopuick, zu

in die Liste der chen Landgerichte TT zu Berlin zu-

Berlin, den 1. Oktober 1909. Königliches Landgericht T.

[57484] : / Der Rechtsanwalt DLDON Schwenk, zu Berlin

wohnhaft, ist am 4. d. M. in die Liste der bei dem

Königlichen Landgericht IT zu Berlin zugelassenen

Nechtsanwälte eingetragen worden.

Berlin, den 4. Oktober 1909.

Königliches Landgericht II.

[57486] Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Walter Lazar, in Charlotten- burg, Kantstraße Nr. 110, wohn aft, ist am 1. Of- tober 1909 in die ste der bei dem Königlichen Land- gericht 111 in Berlin zugelassenen Rechtsanwälte ein- getragen worden.

Charlottenburg, den 1. Oktober 1909.

Königliches Landgericht ITT in Berlin.

[57534] Bekauntmachung. s Der Rechtsanwalt Dr. Hommelsheim zu Cöln, Neumarkt 7, ist heute in die Liste der beim hiesigen Amtsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden. Cöln, den 6. Oktober 1909.

Königl. Amtsgericht.

[57530] Ba E - In die Liste der bei unterzeichnetem Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden Rechtsanwalt Wilhelm Kochs in Gießen. Gießen, den 5. Oktober 1909. Der Präsident Gr. Landgerichts der Provinz Oberhessen : Dr. Güngerich.

[57490] Bekanntmachung. : Fn die Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte find eingetragen : Dr. Wilhelm Ferdinand Koppel in Dr. Bruno Tannenwald und Hamburg " Qu Edgar Hugo Wehner x Hamburg, den d. Oktober 1909. Das Hanseatische Oberlandesgericht. lempau, Obersekretär. i Das Landgericht. Das Amtsgericht. W. Meyer, Obersekretär. W. Brill, Obersekretär.

[57494] Bekanutmachung. : Unter O.-3. 4 der dies\. Rechtsanwaltsliste wurde unterm 18. September 1909 eingetragen Nechts- anwalt Hans Schleyer mit Wohnsiß in Stadt Kehl. Kehl, den 22. September 1909. Gr. Amtsgericht. Leonhard.

[57489] l Fn die Liste der zugelassenen Rechtsanwälte ist beute eingetragen Rechtsanwalt Meyerheim in Salzgitter. Liebenburg, 6. Oktober 1909.

Königliches Amtsgericht.

[57493] / i | In die Liste der bei dem hiesigen Amtsgerichte zu- gelassenen Rechtsanwälte ist heute der bisherige Ge- rihtsassessor Crih Jescheck zu Liegnitz eingetragen worden.

Liegnitz, den 4. Oktober 1909. ; Der Auf ichtsrihter des Königlichen Amtsgerichts.

[57491] j Der Rechtsanwalt Dr. Hoppenrath von hier ist in die Liste der beim hiesigen Königlichen Amts- gericht zugelassenen Rechtsanwälte unter Nr. 6 ein- getragen worden. Pritzwalk, den 3. Oktober 1909.

Königliches Amtsgericht.

57532 / [ In hie Liste der bei dem hiesigen Gerichte zu- gelassenen Rechtsanwälte ist heute der Rechtsanwalt Schmitt zu Saarbrücken eingetragen worden. Saarbrücken, den 4. Oktober 1909.

Kgl. Amtsgericht.

[57533]

In die Liste der bei dem hiesigen Gerichte zu-

« | worden. s Saarbrücken, den 4.- Oktober 1909.

Königl. Amtsgericht.

[57492] Bekauntmachu

Der ist unter Nr. 107 Landgericht hier 5. Oktober 1909 eingetragen worden. n | Stettin, den 5. Oktober 1909. Königliches Landgericht.

[57845] Bekanntmachung.

Die Eintragun

en Aufgebung der Zulassung gelöscht. i vaunftein, en 4. Oktober 1909. Der Kgl. Landgerichtspräsident :

Hofmockel.

elassenen Rechtsanwälte ist heute der Rechtsanwalt Dr. Heinrih Frauke aus Saarbrücken eingetragen

ng. Rechtsanwalt Justizrat Baar in Stettin N der Liste der beim Königlichen zugelassenen Rechtsanwälte am

des Rechtsanwalts Franz Moe mann in Traunstein in der Nechtsanwaltsliste des Kgl. Landgerichts Traunstein wurde unterm Heutigen

Fünfte

Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den §. Oktober

V 23, 1. Untersuchungssachen. | 2. Aufgebote, N 0 3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

erlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

1909.

Kommanditgesellshaften auf Aktien und Aktiengesellsch.

Bankauswei}e.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

©@® L d 6. haf f Offeutlicher Anzeiger. | ün «n tüm 0.

Preis für den Raum einer 4 gespaltenen Petitzeile §0 3.

10) Verschiedene Bekanunt- e machungen.

Auf den Bericht vom 24. August d. Is. will Ich

das „Neue Statut der Lands aft der Provinz West-

falen“ in der Fassung der Anlage I hierdurch. ge- nehmigen.

Die überreihten Anlagen find wiederbeigefügt. Bad Mergeutheim, den 17. September 1909. __ Wilhelm R.

Zugleich für den Justizminister :

N von Arnim.

An den Justizminister und den Minister für Land-

wirtschaft, Domänen und Forsten.

Daß ein „Neues Statut der Landschaft der Pro-

vinz Westfalen“ in dem nachstehend abgedruckten

Wortlaut von der Generalversammlung der Land-

[Brit der Provinz Westfalen am 26. Mai 1909 be-

lossen ist, wird Hiermit bescheinigt. Münster i. Westf., den 24. Juni 1909. Die Dircktion der Landschaft der Provinz Westfalen. (L. S.) W. v. Laer.

Vorbemerfkung.

Das Statut der Landschaft der Provinz Westfalen erhielt zunähst durch Königliches Patent datiert Insel Mainau, den 15. Juli 1877, die Allerhöchste Bestätigung. In dieser Fassung findet sich dasfelbe publiziert in den Amtsblättern von 1877 der Ne- C Münster Stück 33, Minden Stück 33,

rnsberg Stück 33.

Dasselbe erfuhr dann auf Antrag der Generals- versammlung durch Königliches Patent vom 9. April 1882 einige Abänderungen in den 1, 2, 7, 11 und 22. ‘Dies legtere Patent ist publiziert im Amtsblatt des N E von 1882 Stück 23, desgl. Münster Stück 19, Minden Stück 20, Arnsberg Stück 19. Fernere Abänderungen des Statuts erfolgten durch die Allerhöchsten Ver- ordnungen vom 27. Juli 1883, vom 31. August 1885, vom 20. November 1889, vom 12. Oktober 1896, vom 18. September 1899, vom 28. Januar 1901 und vom 1909.

_ Die Allerhöchste Verordnnug vom 27. Juli 1883 ist publiziert im Amtsblatt des Regierungsbezirks Münster, Stück 37, Minden, “238, Arnsberg; „y 89, Ai v. Düsseldorf, „, 40 und im Fürstlih Waldeckischen Regierungsblatt Nr. 20. _ Die Allerhöchste Verordnung vom 31. August 1885 ist publiziert im Amtsblatt des Regierungsbezirks Münster, Stück 41, Minden, L a Arnsberg, 4B e ul Düsseldorf, , 45 und im Fürstlich Waldeckishen Regierungsblatt Nr. 20.

Die Allerhöchste Verordnung vom 20. November 1889 ist publiziert im : i Amtsblatt des Negierungsbezirks Münster, Stück 50,

: Minden, -WO, Arnsberg, 091, A C Düsseldorf, „, 52 und im Fürstlich Waldekishen Regierungsblatt Nr. 16. Die Allerhöchste Verordnung vom 12. Oftober 1896 ist publiziert im Amtsblatt des Negierungsbezirks Münster, Stück 45, Minden, ¿2 749: Arnsberg, 46, e A Düsseldorf, 46 und im Fürstlich Waldeckishen Regierungsblatt Nr. 17.

Die Allerhöchste Verordnung vom 18. September 1899 ist publiziert im Amtsblatt des Negierungsbezirks Münster, Stück 43, Minden, 65, Arnsberg, 44, S z Düsseldorf, „, 44 und im Fürstlich Waldeckishen Regierungsblatt Nr. 20. _ Die Allerhöchste Verordnung vom 28. Januar 1901 ist publiziert im Amtsblatt des Regierungsbezirks Münster, Stü 11, Minden, E, Arnsberg, 11, V Ee D. Düsseldorf, u 12 und im Fürstlich Waldeckischen Regierungsblatt Nr. 6.

__ Die Allerhöchste Verordnung vom 1909 ist publiziert im Amtsblatt des Regierungsbezirks Münster, Stück , Minden, E 3 Arnsberg, j,

N ü Düsseldorf, : und im Fürstlich Waldekischen Regierungsblatt Nr.

Der nachstehende Text enthält diejenigen Be- [Butinungen, wie fie nah den vorstehend bezeihneten

bänderungen heute in Kraft sind.

Abschnitt L.

Organisation und Verwaltung. Aufficht und Kontrolle.

S Le Name, Zweck, Sitz und Nechte.

Unter dem Namen „Land chaft der Provinz West- [uen hat sich ein Verein von Grundeigentümern er Provinz Westfalen, der Kreise Nees, Dinslaken, Stadt- und Landkreis Mülheim a. d. Kuhr, Stadt- und Landkreis Essen a. d. Ruhr und Stadtkreis Duisburg, sowie der Fürstentümer Waldeck und Pyr- mont gebildet, um nach den Bestimmungen dieses Statuts den Nealkredit für die Besißungen der Vereinsgenossen zu vermitteln.

Die Landschaft ist eine öffentliche Kreditanstalt, hat ihren n in Münster und die Rechte einer Korporation, sowie die Befugnis, zur LesGaltung der zur Beleihung des Grundbesißzes der Darlehns-

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Muster A unter der Benennung „Pfandbriefe der Landschaft der Provinz Westfalen: S welche je nach dem Antrage des Darlehns\uchers mit 4x, mit 4, mit 3 oder mit 3 Prozent verzinslich find.

Die Landschaft ist au berehtigt, dem Verbande der G für die Preußischen Staaten zu Berlin auf Grund deren Statutes beizutreten behufs gemeinsamer Ausgabe von landschaftlichen Zentral- pfandbriefen. -

Das Siegel der Landschaft bildet ein heraldischer Adler, der auf dem Brustschilde das westfälische Wappen (ein springendes Pferd) zeigt, mit der Un- schrift: „Landschaft der Nr Westfalen“.

N Mitglieder.

Als Mitglied der Landschaft kann jeder Eigen- tümer eines in der Provinz Westfalen oder den im & 1 bezeichneten Kreisen der Rheinprovinz oder in den Fürstentümern Waldeck und Pyrmont belegenen, landwirtschaftich oder forstwirtschaftlich benußten Grundstückes aufgenommen werden, welches nach den Bestimmungen des Geseßes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige Regulierung der Grund- steuer, oder nach einer landschaftlichen Taxe einen Reinertrag von mindestens 50 #4 gewährt.

: Deren Beitritt.

Die Meldung zum Beitritt geschieht bei der Di- rektion der Landschaft unter Einreichung eines Aus- zuges aus der Grundsteuermutterrolle und einer volls ständigen L Grundbuchblattes über die zu beleihenden Grundstücke, unter Beifügung einer ge- hörig bescheinigten Nachweisung der auf denselben ruhenden öffentlichen Lasten. Die Grundbuchblatt- abschrift muß den derzeitigen Inhalt, des Grundbuches ausweisen und auf Verlangen der Direktion be- glaubigt sein.

Ueber die Aufnahme entscheidet die Direktion. Gegen deren Entscheidung ist Berufung an den Ver- waltungsrat gestattet, welcher dann endgültig ent- scheidet. Bei der Aufnahme wird. ein Eintrittsgeld von 1 #& für jedes angefangene Tausend der be- willigten Darlehnssumme erhoben. Die gleiche Ge- bühr ist von Mitgliedern bei Gewährung eines weiteren Pfandbriefdarlehens zu entrichten, soweit es sich niht um Pfandbriefsumwandlungen oder Kredit- erneuerungen handelt.

Der Erwerber eines mit Pfandbriefen nah den Bestimmungen dieses Statuts beliehenen Grund- stüdckes ift verpflichtet, bei Vermeidung der Folgen des 8 33 A a der Landschaft sofort beim Erwerbe des Grundstückes in einer notariell oder gerihtlich oder von dem Syndikus der Landschaft beglaubigten Ur- funde beizutreten und- die persönliche Verbindlichkeit füvé die auf dem Grundstücke haftende Landschafts- [Sehe zu übernehmen. Diese Urkunde ist nah ge- \hehener Aufforderung binnen 14 Tagen der Direktion der Landschaft einzureichen. Die Zahlung eines Eintrittsgeldes kann in diefem Falle nicht ver- langt werden.

Q. 3:

Pflichten der Mitglieder im allgemeinen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, cine auf dasselbe gefallene Wahl als Mitglied oder Stellvertreter zum Berwaltungsrate oder Kommissar desselben anzu- nehmen, wenn dasselbe in gleiher Weise nicht be- reits einmal tätig gewesen ist. Für Grundeigentümer, welche zugleich Beamte sind, gilt diese Bestimmung nur insoweit, als eine Verweigerung der vorgeseßten Behörde nicht im Wege steht.

4

Austritt bezw. Ausschließung.

Der Austritt aus der Landschaft erfolgt, sobald das Mitglied die der Landschaft gegenüber über- nommenen Verbindlichkeiten vollständig gelöst hat.

Bei Veräußerung eines mit NNB Nen beliehenen Grundstückes erlisht die persönliche Verbindlichkeit des Mitgliedes bezüglich des veräußerten Grundstückes, sobald die im § 2 Absatz 4 vorgeschriebene Urkunde von dem neuen Erwerber der Virektion eingereiht worden ist.

Die Direktion kann die Ausschließung eines Mit- erar verfügen, wenn dasselbe die ihm obliegenden tatutenmäßigen Bedingungen nicht. erfüllt.

Mit dem Austritt oder der Aus\{ließung sind alle Rechte an dem Vermögen der Landschaft erloschen. D

i Verwaltung. Die Angelegenheiten der Landschaft werden unter Aufsicht der Königlichen Staatsregierung, und zwar des Ministers für Landwirtschast,, Domänen und Forsten, geleitet beziehungsweise kfontrolliert dur die Direktion, den Verwaltungsrat oder dessen Kom- missare und die Generalversammlung. j Staatskommissar. Die unmittelbare Staatsausjiht führt ein von Seiner Majestät dem Könige zu bestellender König- liher Kommissar, welcher darauf zu achten hat, daß die allgemeinen Landesgesetze, die Vorschriften des Statuts und die landschaftlichen Beschlüsse befolgt werden. Er ist befugt, in den Geschäftsräumen der Landschaft jederzeit von den Büchern, Rechnungen und sonstigen amtlichen Schriftstücken, sowie von den Kassenbeständen Einsicht zu nehmen. Er kann an allen Sißungen des Verwaltungsrats und der General- versammlung mit beratender Stimme teilnehmen und auch seinerseits solhe Sißuugen einberufen, die Tagesordnung für sie feststellen und den Vorsih in ihnen übernehmen. Z S

S Direktion. j Die Direktion hat ihren Sih in Münster. Sie besteht aus drei von dem Verwaltungsrate gewählten Mitgliedern. Außerdem werden vom Verwaltungs- rate drei Stellvertreter gewählt, welhe in Fällen der Abwesenheit, Krankheit oder Behinderung eines Mitglieds dasselbe in vorauszubestimmender Neihen-

\sucher erforderlihen Barmittel auf . den Inhaber lautende Schuldverschreibungen nach beiliegendem

Direktion zu ihrer Legitimation eet, Ein Mitglied der Direktion muß gleichzeitig Mit- Med der Landschaft sein und ein“ anderes (der yndikus) die Befähigung zum Nichteramte besißen. Dieselbe Befähigung muß eines der stellvertretenden Mitglieder der Direktion besißen. Die Mitglieder der Direktion und deren Stell- vertreter werden durch den An Kommissar Seiner Majestät dem Könige zur Allerhöchsten Be- stätigung vorgeschlagen. Eine Wiederwahl beim Ab- lauf der Amtsperiode bedarf niht der Allerhöchsten Bestätigung. Das erste ordentliche Mitglied der Direktion wird dur den Königlichen Kommissar eidlih verpflichtet und verpflichtet seinerseits die übrigen Mitglieder der Direktion und die sonstigen Beamten der Landschaft dur Handschlag an Eidesstatt. Dasselbe führt in den Sitzungen der Direktion den Vorsiß und wird in Fällen der Behinderung durch das zweite, bei dessen Behinderung durch das dritte ordentliche Mit- glied vertreten. Die Höhe des Gehaltes der Direktoren, die Zeit- dauer und die Bedingungen ihrer Anstellung bestimmt der Verwaltungsrat. Die Namen der Direktoren und ihrer Stellvertreter werden seitens der Königlichen Staatsregierung durch den Reichsanzeiger und die Amtsblätter der. Provinz Westfalen und des Regierungsbezirks Düsseldorf be- kannt gegeben, sowie deren Bekanntmachung im Fürstlich Waldeckischen Regierungsblatt veranlaßt. 0 Sonstige Beamte der Landschaft. : Die sonstigen Beamten der Landschast werden von der Dirrektion gewählt und angestellt. Die Höhe ihrer Gehälter, die Zeitdauer und die Bedingungen ihrer Anstellung bestimmt der Verwaltungsrat. Dies Buchhalter, die Rendanten und die Sekretäre müssen vom Verwaltungsrate bestätigt werden. "Assistenten eler und Diätare kann die Direktion nad Bedarf anstellen und entlassen.

S . Syndikus.

Dem zum Richteramte befähigten und mit den Syndikatsgeschäften betrauten Mitgliede der Direktion (Syndikus) und im Falle zeitweiliger Behinderung desselben dem zu dessen Stellvertretung berufenen, zum Richteramte befähigten Mitgliede der Direktion steht das Necht zu, in allen Angelegenheiten, welche die Landschaft berühren, Verträge, Erklärungen und Verhandlungen mit der Kraft und Mirkung von öffentlihen Urkunden aufzunehmen und auszufertigen oder zu beglaubigen unter Beidrückung des Syndikats- siegels. iese Urkunden haben die Eigenschaften notarieller Urkunden. Aus ihnen findet im Geltungs- gebiet des Gesetzes betreffend die Zwangsvollstreckung aus Forderungen landschaftlicher (rittershaftlicher) Kreditanstalten vom 3. August 1897 (Ges.-Sammlung S. 388) die gerichtliche Zwangsvollstreckung statt. In den Fällen des § 726 Abs. 1, der §8 727 bis 729, 738, 742, 744, des § 745 Absaß 2 und des § 749 der Zivilprozeßordnung ist die vollstreckbare Aus- fertigung nur qul Anordnung des Königlichen Amts- gerihts zu Münster in Westfalen zu erteilen.

Der Syndikus führt als Siegel das Siegel der Landschaft mit dem Zusaße „Syndikats-Siegel“ in der Umschrift unter dem E

&

F . Die Dixxektionsmitglieder und die vom Ver- waltungsräte bestätigten Beamten der Landschaft fönnen unter den Bedingungen, welche das Gesetz vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten (Ges. -Sammlung S. 465), vorschreibt, auch wider ihren Willen und der Vertragsbestimmungen ungeachtet aus ihren Aemtern entlassen . beziehungsweise von denselben suspendiert werden. Die Suspension hat bei den Mitgliedern der Direktion der Königliche Kommissar mit Vorbehalt der Beschwerde an den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, bei den sonstigen Beamten die Direktion zu verfügen. Das Verfahren auf Entlassung wird bei den Mit- gliedern der Direktion von dem Königlichen Kommissar oder von einem durch ihn zu bestellenden Kommijjar nah den Formen des gedachten Geseßes geleitet und Entscheidung durch den Minister“ für Landwirtschaft, Domänen und Forsten getroffen. Bei den sonstigen Beamten is} die Direktion die leitende und ent- scheidende Behörde; auf den Rekurs entscheidet zu- nächst der Verwaltungsrat, in leßter Instanz der Königliche Kommissar. Zur Festsezung von Ordnungsstrafen im Sinne des 8 15 des im jolas 1 angeführten Gesetzes sind befugt der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten gegen die Mitglieder der Direktion, und die Direktion gegen die übrigen Beamten der Landschaft. Gegen die Straffestseßungen der Direktion ist! Beschwerde an den Königlihen Kommissar zu- lässig. Geldbußen dürfen für den einzelnen Fall die Summe von einhundert und fünfzig Mark nicht übersteigen.

8 9.

Die Direktion verwaltet und leitet die Angelegen- heiten der Landschaft und vertritt dieselbe auch in denjenigen Fällen, in denen die Geseße eine Spezial- vo matt fordern. h

Die Direktion ist “bes{lußfähig bei Anwesenheit von drei Mitgliedern, darunter mindestens einem ordentlichen. Die Beschlüsse der Direktion werden, soweit dieses Statut nicht anders bestimmt, nah Stimmenmehrheit gefaßt. Jn den Sihungen der Direktion, des Ver- waltungsrats, der Generalversammlung und in den sonstigen Sitzungen der Landschaft kann der Syndikus oder sein “S ellvertreter, welher das Protokoll auf- nl, eineu Protokollführer als Schreibhilfe zu- ziehen.

folge zu vertreten haben. Das Protokoll über diese ahlverhandlung ist notariell oder gerihtlih auf-

zunehmen. Eine Ausfertigung desselben wird der

beachten und den Beschlüssen des\elben Folge zu leisten. j 7

Zun dritte Personen hat jedoch eine solche Be- ns ung der Befugnisse der Direktion, die Land- \chaft zu vertreten, keine. rehtliche WiWung.

Schriftliche Erklärungen der Direktion erfolgen unter der Unterschrift: „Die Direktion der Landschaft der Provinz Westfalen“. Der Verwaltungsrat be- stimmt, welches Mitglied beziehungsweise welche Mitglieder dieselben zu vollziehen baben. |

Die innerhalb ihres Geschäftskreises unter Beidruck des Ee von der Direktion ausgestellten und von drei Mitgliedern derselben, darunter mindestens einem ordentlichen, vollzogenen Urkunden haben die Eigen- schaft öffentliher Urkunden. ®

S: 10; Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats muß zuglei Mitglied der Landschaft oder geseßliher Vertreter eines solhen sein und ein Grundeigentum haben oder vertreten, auf welches für die Landschaft eine Pfandbriefshuld von 20 000 4 entweder eingetragen ist oder eingetragen werden kann.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden durch die Generalveriammlung auf 6 Iahre gewählt. Alle 2 Jahre scheiden 3 Mitglieder aus und werden durch die Wahl der Generalversammlung erseßt. i

Die Reihenfolge des Austritts wird für die Mit- lieder des Verwaltungsrats durch das Alter ihrer Amtsdauer bestimmt.

Alle 2 Iahre wählt die Generalversammlung aus der Zahl der Mitglieder der Landschaft auch 3 Stell- vertreter zum Verwaltungsrate für den Fall der Behinderung oder des Ausscheidens eines Ver- waltungsratsmitglieds und bestimmt die Reihenfolge, in welcher dieselben . einzuberufen sind. Für die Wählbarkeit zum Stellvertreter gilt die Vorschrift des Absay 1 diefes Paragraphen.

Die ausgeschiedenen Mitglieder des Verwaltungs- rats und die ausgeschiedenen Stellvertreter zum Ver- waltungsrate sind wieder wählbar.

Alljährlich wählt der Verwaltungsrat aus feinen Mitgliedern einen Vorsißenden und für denselben einen Stellvertreter. °

&11,

Der Verwaltungsrat kontrolliert die Geschäfts- führung der Direktion und die gesamte Verwaltung der Landschaft. h

Er f namentlich verpflichtet :

1) jährliß mindestens einmal die Kassenführung der Landschaft durch zwei seiner Mitglieder revidieren zu lassen, die Nechnung der Direktion abzunehmen und dieser nah Erledigung der ge- zogenen Monita Entlastung zu erteilen :

2) der Generalversammlung jahrlih einen Yechen- schaftsbericht zu erstatten und diesen auszugsweise in den für die Bekanntmachungen der Land- chaft bestimmten Zeitungen 41) zu ver- öffentlichen ;

3) alle Anordnungen zur Ausführung dieses Statuts zu treffen ;

4) die vom Königlichen Kommissar zu genehmigenden Geschäftsinstruktionen und reglementarischen An- ordnungen für die Direktion zu erlassen ;

5) die Targrundsäße festzuseßen und

6) über Beschwerden gegen die Entscheidungen der Direktion endgültig zu befinden.

Er hat das Necht : das Gebiet der Landschaft in Bezirke einzuteilen und letztere Kommissaren (Landfchaftsräten) zu unterstellen, welche von ihm aus den Mitgliedern der Landschaft oder deren geseßlihen Vertretern ernannt werden, sowie einzelne seiner Befugnisse in den betreffenden Bezirken durch dieselben aus- üben zu lassen.

S 12,

Der Verwaltungsrat versammelt ih jedes Jahr

mindestens zweimal regelmäßig, und außerordentlich, so L der Vorsißende, drei seiner Mitglieder oder die Direktion es verlangen. Die Direktoren nehmen mit beratender Stimme an den Sißungen des Verwaltungsrats teil, soweit es Fh nicht um Beratungsgegenstände handelt, welche die persönlichen oder dienstlihen Verhältnisse der Direktion oder einzelner Mitglieder derselben betreffen. Die Einladungen zur Versammlung erfolgen von dem Vorsitzenden durch besondere Einladungs|chreiben mindestens 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung. Tag und Stunde des Zusammen- tritts sowie die Tagesordnung sind dem Königlichen A Ra sofort mitzuteilen. i

Der Verwaltungsrat ist beshlußfähig, wenn minde- stens fünf Mitglieder beziehungsweise Stellvertreter und unter diesen der Vorsitzende oder, im Falle feiner Behinderung, dessen Stellvertreter anwesend sind. In den Sitzungen des Verwaltungsrats wird vom Syndikus ein Protokoll geführt, jedoch kann der Vorsitzende veranlassen, daß das Protokoll gerichtlich oder notariell geführt werde. /

Die Protokolle En von 3 Mitgliedern ein- \{hließlich des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters vollzogen werden.

G 13. Generalversammlung. Die Generalversammlung besteht aus den statuten- mäßig berufenen 15) Mitgliedern der Landschaft. Eine Vertretung behufs Teilnahme an der General- versammlung ist nur gestattet :

den Chefrauen durch ihre Ehemänner oder durch einen Bevollmächtigten der leßteren ;

unter elterliher Gewalt stehenden Personen durch ihre Väter oder, falls die elterlihe Gewalt der Mutter zusteht, durch einen Bevollmächtigten der Mutter;

_Bei ihrer Vesästoührung hat die Direktion die ihr vom Verwaltungsrate erteilten Instruktionen zu

Bevormundeten durch ihre Vormünder oder Pfleger, und zwar, wenn deren mehrere zu un-