1869 / 3 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung. Die dur den Tod des Banquiers Jac0b Saling erledigte

Agentur der Westpreuß. Landschaft ist dem Ban- quier Herrmann Friedländer zu Berlin, in Firma:

Jacob Saling (Kleine Präsidentensr. Nr. 7) übertragen

worden. Derselbe wird {hon für den nächsten KZinszahlungstermin die Einlösung der Westpreuß. Pfandbrief-Zinscoupons und zwar auch derjenigen der Neuen Landschaft bewirken.

Marienwerder, den 23. Dezember 1868.

Königl. Genervl-Landschafts-Direction. von Rabe.

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Nord-Westdeutscher Eisenbahn-Verband. Bekanntmachung. Nachdem die unter dem Namen des Mitteldeutschen Eisenbahn-Verbandes bestehende Vereinigung mehrerer Eisenbahnen mit dem Schlusse

des laufenden Jahres \ich auflöset, geht der im Mittel-

e S deutschen Verbande über Cassel bestehende direkte Verkehr für Personen-, Gepä- und Güterbeförderung der Stationen: Stettin, Berlin, Magdeburg, Oschersleben, Wolfenbüttel, Braunschweig und Warburg nah und von den Stationen der Taunusbahn, der Nassauischen Staatsbahn, der Hessischen Ludwigsbahn, der pfälzischen Bahnen, der Rhein-Nahe-, der Königlichen Saarbrücker und Saar- brücken-Trierer Bahn vom 1. Januar k. J. an in den Nord-West- deutschen Verband über. Von dem gleichen Zeitpunkte an tritt auch der direfte Verkehr der Stationen der hannovershen Bahnen und der Main-Weser Bahn, sowie der Stationen Lübeck, Büchen und Ham- burg nah und von den Stationen der vorgenannten südlih von E belegenen Bahnen in den Nord-Westdeutschen Verband ein. ür den direkten Personenverkehr werden bis auf Weiteres die seit-

herigen Fahrpreise und Gepätaxen unverändert beibehalten; für den direkten Güterverkehr aber kommen die Bestimmungen und Tarifsäße

des vom 1. Januar 1869 ab zur Einführung gelangenden Tarifs des

Nord-Westdeutshen Eisenbahn-Verbandes zur Anwendung. Dieser

neue Tarif ist bei den Etn der Verbandstationen fäuf-

lih zu erhalten. Die Verwaltungen des Nord-Westdeutschen Eisen-

bahnverbandes. Für dieselben. Hannover, den 29. Dezember 1868. Königliche Eisenbahn-Direktion.

Westdeutsher Eisenbahn- Verband. Bekanntmachung. Mit dem Schlusse des lau- fenden Jahres wird die unter dem Namen des Mittel- S deutschen Eisenbahn-Verbandes bestehende Vereinigung S8 mehrerer Eisenbahnen aufgelöst und in Folge dessen e —E—dcr bisher im Mitteldeutschen Verbande über Cassel e Verkehr für Personen-, Gepäck- und Güterbeförde- rung der Stationen: Stettin, Berlin, Potsdam, Magdeburg, Oschers- leben; Wolfenbüttel, Braunschweig und Warburg nach und von den Stationen der Main-Weser-Bahn, der Main-Neckar-Bahn (einschließ- lih Offenbach), der Großherzoglih Badischen Bahn und der Königlich Württembergishen Bahn, sowie der direkte Verkehr der Stationen: Stettin, Berlin und Magdeburg nah und von den Stationen Gôt- tingen, Münden und Carlshafen, und der direkte Verkehr der Statio- nen : Cassel, Guntershausen, Marburg und Gießen nah und von den Stationen der Großherzoglich Badischen und der Königlich Württem- bergishen Bahn vom 1. Januar k. I. an in den bestehenden West- deutschen Eisenbahn-Verband übergehen. Für den direkten Personen- verkehr werden bis auf Weiteres die seither gültigen Fahrpreise und Gepäcktaxen unverändert beibehalten; für den direkten (Hüterverkehr aber fommen die Bestimmungen und Tarifsäße des vom 1. Januar 1869 ab gültigen neuen Tarifs des Westdeutschen Verbandes zur Anwendung. Dieser neue Tarif, welcher zugleich eine veränderte Waarenklassifikation unter Grachtermäßigungen enthält, ist bei den Güterexpeditionen der Verbandstationen fäuflich zu erhalten. Die Verwaltungen des Westdeutschen Eisenbahn-Verbandes. Für dieselben: Hannover, den 29. Dezember 1868. Königliche Eisenbahn - Direktion.

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Ostpreußische Südbahn.

De- 131. Das ur ngli@e Aktienkapial der Gesell- zem- haft nach dem Statute bestehend in: ber 32,5900 Stück Stammaktien à 200 Thlr. = Thlr. 6,500,000. 32,900 Stü Stamm-Prio- ritäts8aftien à 200 Thlr. = 6,500,000. Thlr.13,000,000. ist in Folge der Emission von 4 Millio- nen Thaler Obligationen reduzirt um: 10,000 Stück Stammaktien a 200 Thlr.= » 10,000 Stück Stamm-Prio- ritäts-Aftien à 200 Thlr. ==

2/000,000.

2,000,000. Summa Thlr. 4,000,000. welche laut notariellem Pro- tofoll vom 30. Dezember cr. durch Feuer vernichtet sind.

Mithin an Grundkapial in Äktien

und zwar :

22,5900 Stück Stamm-Alktien à 200 Thlr. = Thlr. 4,500,000.

22,900 Stück Stamm-Prioritäts-Aktien à 200 Thlr. = Thlr. 4,500,000,

An Prioritäts-Obligationen Thlr » Kaution aus der General-Staats-

fasse zurücerhalten j » Staats-Subvention . » Vorschuß aus dem Grundentschä- digungsfonds

4,000,000 T E

184,305 |17| 6 360,000 S E

B . 113,/577,3050117| 6 An Bestand:

1Fin Stamm-Aktien Thlr. 1,089,000. —. —. » Stamm-Prioritäts- 1,120,600. —. —.

Aktien » 151/028, 2. 8. Thlr.

21340,928

Debet. Vilanz per 31. Dezember 4868, : Credit, 1868 1868| | De- [31

Königsberg, den 31. Dezember 1868.

.|Per General-Unternehmer Joseph Bray für zem- geleistete Arbeiten:

ber in Stammaktien Thlr. 2,911,000 » Stamm-Prioritätsaktien » 2,879,400

Bau-Conto nah dem Ausscheiden des Joseph Bray, incl. 500,000 Thlr. Stamm- aktien und 500,000 Thlr. Stamm-Prio- ritätsaftien …. » Zinsenconto » Coursverluste » Bestand: in Stammatktien: als Caution bei der Staatsre- gierung in unserem Tresor »

9/790/,400

4,355,819 650,157 440,000

Thlr. 200,009.

889,000. 1,089,000.

in Stamm- Prioritäts- aftien: als Caution bei der Staatsre- gierung in unserem

Thlr. 200,000.

Thlr. 920,600.

1,120,600. Aa et. 131,328. 2. 8.

21340,928

|

Der Verwaltungsrath der ostpreußischen Südbahngesellshaft

Graf Lehndorff-Steinort, v. S

Vorsißender.

impson. oriß Simon.

Das Abonnement beträgt f Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druckzeile 2 Sgr.

Königlich Preufischer

Alle Poft - Auftalten des In- und Auslandes nehmen Sestellun an, für Berlin die edition des Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. Aa, Ecke der Wilhelmsfstraße.

———_—————

«nzeiger.

Berlin, Dienstag den 5. Januar Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem katholischen Stadtpfarrer und Kreis-Schulen-Inspektor Weckert zu Cosel dem Ober-Steuer-Inspektor , Steuer-Rath Mülhause zu Rinteln und dem Steuer-Einnehmer, Haupt- mann a. D. Pelter zu Godesberg, im Kreise Bonn , den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen; .

Den Geheimen Kriegs - Rath Hammer vom Kriegs8- Ministerium zum Wirklichen Geheimen Kriegs-Rath und Rath zweiter Klasse zu ernennen ;

Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Königs- berg, Dr. Richelot, den Charakter als Geheimer Regierungs-

Rath; ferner | Dem Kommerzien-Rath Brumm in Stettin ¡ Und Dem Kommerzien - Rath Ba um zu Düsscldorf den Cha- rakter als Geheimer Kommerzien-Rath; sowie Z ger Valentin Christoph Schilling in ubl; un : Dem Teppich-Fabrikanten Friedrich Leisler

: zu Hanau den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 2. Dezember 1868,

Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Büren, im Re-

gierungsbezirk Minden, für den Bau Und die Unterhaltung einer

Chaussee von der Lippstadt-Rüthener Provinzialsiraße in Hemmern, im

Kreise Lippstadt, Regierungsbezirk Arnsberg, nach der Alme - Straße, im Kreise Büren.

__ Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom 14. Juni 1865 den Bau einer Chaussee von der Lippstadt - Rüthener Provinzialstraße in Hem- mern, im Kreise Lippstadt, Regierungsbezirk Arnsberg, nach der Alme- Straße, im Kreise Büren, Regierungsbezirk Minden, genehmigt habe, ver- leihe Jch hierdurch dem Kreise Büren zum Bau der Strecke inner- halb dieses Kreises das Expropriationsrecht für die zu dieser Chausseestrecke erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- nahme der Chausseebau- und Unterhaltun s-Materialien, nah Maß- gabe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleih will Jh - dem genannten Kreise ge- gen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be- stimmungen des für die Staatschausseen jedesmal geltenden Chaussce- geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen Über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusäßlihen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats- chausseen von Jhnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld - Tarife vom 29. ¡Fular 1840 ange- hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die ge- dachte Straße zur Anwendung kommen. __ Der gegenwärtige Erlaß ifi durch die Geseß-Sammlung zur öffent- lihen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 2. Dezember 1868. Wilhelm. &rh, v. d. Heydt. Gr. v. Jhßenplis§. An den Finanz-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Allerhöchster Erlaß vom 12. Dezember 1868, betr. die Ge-

nehmigung zur Emission weiterer neuer Stammaktien der Rheini- schen Eisenbahngesellschaft im Betrage von fünf Millionen Thaler.

Nachdem von Seiten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft darauf angetragen worden is, ihr zum Bau der Zweigbahnen von Ehren- breitstein nah Siegburg und von Neuß nah- Düren, sowie zur Ver- vollständigung ihrer Betriebsmittel und Betriebveinrihtungen die Emission weiterer neuer Stammaktien zum Betrage von fünf Millio- nen Thalern zu gestatten, will Jh mit Bezugnahme auf §. 2 des Nachtrages zum Statut der Rheinischen Eisenbahngesellschaft vom 18. März 1867 zu diesem Antrage hierdurch die Genehmigung mit

der Maßgabe ertheilen, daß die neu zu kreirenden Aftien zum Stimm- M D

betreffend die

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recht in der Generalversammlung nur, soweit sie voll eingezahlt sind berechtigen. Die Aktien, welche nebst Dividendenschein ans A ae nach dem, dem oben bezeichneten Statutnachtrage beigefügten Schema auszufertigen sind, haben vom 1. Januar 1869 ab an der Dividende des Dea S in a Et Rtiens Theil zu nehmen. eter Srlaß 1 durch die Geseßz-Sammlung zu vers entlichen. Berlin, den 12. Dezember 1868. E E Wilhelm.

Gr. von Jßtbenpliß.

andel, Gewerbe und rbeiten.

An den Minister für öffentliche

Bestätigungs-Urkunde, betreffend einen Nachtrag zum Statut der bisherigen Oppeln -Tarnowizer, jeßigen Rechte - Oder - Ufer Eisen- bahn - Gesellschaft.

Vom 28. Dezember 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem der Verwaltungsrath der bisherigen Oppeln - Tarnowißzer, jeßigen Rechte-Oder-Ufer Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund der ihm von der außerordentlichen Gencralversammlung der Aktionäre vom 14. November 1868 ertheilten Ermächtigung den anliegenden .(a.) Dritten Nachtrag zu dem unterm 1. Dezember 1856 (Geseß -«Samm- lung Seite 1013) landesherrlich bestätigten Gesellschaftsstatut aufge- stellt und um defsen Genehmigung nachgesucht hat, wollen Wir diesem Nahtrage Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen.

Die gegenwärtige Urkunde is nebst dem Nachtrage durch die Geseßb-Sammlung zu veröffentlichen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 28. Dezember 1868. (L. S.)

i Wilhelm, Graf von Jßtenplißg.

Dr. Leonhardt.

a Dritter URereA i

zum Statut der Rechte - Oder - Ufer E enbahn - Gesellschaft (Oppeln-Tarnowiß).

Art. 1. An Stelle der Vorschrift des P 6 sub c. tritt folgende Bestimmung: c) Die Bestätigung der Wahl des unmittelbar unter der Direktion stehenden obersten tehnishen Beamten (Ober-Jngenieurs resp. Betriebs-Direktors), welcher die formelle Qualifikation zum Ks- niglih preußishen Bau - Inspektor besißen muß, so wie die Genehmi- gung der demselben zu ertheilenden Geschäftsinftruftion «

Art. 2. §. 7 wird aufgehoben und tritt an seine Stelle folgende Bestimmung :

d 7. Verwaltung und Verfassung. Die Interessen der Gesellschaft werden wahrgenommen : a) durch die Gesammtheit der Aktionäre in der Generalversainmlung (§. 25), b) durch den Verwal- tungsrath mit 13 Mitgliedern und 4 Stellvertretern , c) durch die Direktion mit 8 unbesoldeten und mindestens zwei besoldeten Mit- gliedern, d) durch Beamte.

Art, 3. Zu § 9. An die Stelle der inzwischen eingegangenen Schlesischen Provinzial-Zeitung tritt das Breslauer Handelsblatt.

Art. 4. Jn §. 22, vorleßtes Alinea, treten an Stelle der Worte: »vom Aufsichtsrathe« die Worte: »vom Verwaltungsrathe«.

Art. 9. Qu §. 26. 9) In Nr 2- und 3 ist an Stelle der Worte : »Aufsichtsrathes«, resp. » Aufsichtsrathe« zu substituiren »Ver- waltungçsrathes, resp. »Verwaltungsrathe«, b) an Stelle der Bestim- mung sub 4 tritt folgende Bestimmung: »Wahl der neu eintretenden Mitglieder des Verwaltungsraths und der Stellvertreter, so wie der neu eintretenden unbesoldeten Direktion8mitglieder, ingleichen die Be- \{lußnahme über Entfernung der Lébteren aus dem Amte im Falle des § 55.« c) sub Nr. 5 sind die Worte: »dem Aufsichtsrathe« zu streichen. j

Art. 6. Jm §. 28 Zeile 2 is das Wort: streichen.

Art. 7. Jm §. 34 Zeile 1 i} statt: »der Vorsißende der Oirek- tion« zu seßen: »Der Vorsikende des Verwaltungsrath®«. E

Art. 8. Zu §. 35. a) Die Ueberschrift: »Wabhl der Mitglieder

»Aufsihtsraths« zu