1869 / 13 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Fiskus entbehrlih geworden, und für diesen Zweck hergegeben werden könne. Sollte Geld dafür erlangt werden, so wird die Forderung im nächsten Jahre an Sie herantreten, Sie können

——_—

n der Schlußberathung über den Etat des landwirth- schaftlichen Ministeriums gab der Minister für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten von Selchow zu der Position »50,000 Thlr. für den Bau eines landwirthschaftlihen Mu- seum®s®« folgende Auskunft: |

Ich habe nur mit einigen wenigen Worten das Hohe Haus bitten wollen, den ersten Antrag anzunehmen, und die 50,000 Thlr. für den Bau eines Museums zu bewilligen. Die Gründe dafür hat eben der Hr. Abg. v. Behr ausführlich vorge-' tragen. Jch erinnere nur noch an den im vorigen Jahre ge- faßten Be)chluß dicses Hauses, der es der Regierung zur Pflicht machte, mit dem Bau vorzugehen. Es liegt mir jeßt ob, hier Rechenschaft zu legen darüber, was die Regierung gethan hat, um Ihrem Beschlusse nachzukommen. Der Beschluß selbst ift verlesen. Die Regierung hat, nachdem er rechtskräftig geworden ist, sofort eine schon früher aus bewährten &acmännern gebildete, sog. Museumskommission einberufen und mit dieser Überlegt, erstens: welche Gegenstände sollen in diesem Museum aufgestellt werden? zweitens: nah welchem System kann die Aufstellung erfolgen? und drittens: welches Raumbedürfniß er- wächst dadurch? Das Raumbedürfniß für die Lehranstalt war sehr leicht zu bemessen, es handelte sich also nur um das Museum. Die Herren haben nach gründlichen Berathschlagungen den Beschluß gefaßt, ein Projekt aufzustellen, das womöglich cinige 30—40,000 Quadratfuß Raum gewähre. Um das Haus in die Lage zu verseßen, diese Zahl gehörig zu würdigen, glaube ich darauf hinweisen zu dürfen, daß das gegenwärtig gemiethete Lokal nur 6600 Quadratfuß für die Aufstellung nußbaren Raum gewährt. i

Darauf is} ein gut durchbildeter und tüchtiger Bau- verständiger auf Reisen geschickt worden; er hat die großen Museen Europas gesehen und seine Aufmerksamkeit besonders nach der Richtung hin gelenkt, wie, ohne die Zwecke der Auf- stellung zu beschränken, die Anwendung einer verständigen Ornamentik möglich sei. Nach seiner Rückkehr hat er Skizzen entworfen. Diese Skizzen sind der Kommission vorgelegt wor- den und man hat sich {ließlich Über das8jenige Projekt geeinigt, welcbes zunächst in großen Zeichnungen ausgeführt und sodann auf den Tisch des Hauses niedergelegt is. Dieses Projekt um- faßt für die erste Aufstellung der eigentliden Museumösgegen- stände den Flächenraum von 30,000 Quadratfuß, es hat aber eine solche Elastizität in sich, daß, wenn verschiedene Räume, die einstweilen noch anderweit benußt werden sollen, für jene Zwecke disponibel gemacht werden, cs mehr als 50,000 Qua- dratfuß Aufstellungé fläche bietet. Nachdem dics Projekt neu aufgestellt war, hat die Regierung sih nah geeigneten Lokali- täten umgeschen. Kaufen konnte sie noch keine Grund- stücke, dazu war ja noch kein Geld vorhanden; daher konnte sie nur ein fisfkalisches Grundstück ins Auge fassen. Das hat fie gethan und sie hat ihr Augenmerk auf das vorhin genannte fiskalische Grundstück gerichtet, das früher der Artilleriewerkstatt gehörte, welche in Berlin nicht mehr existirt, sondern nach Spandau verlegt ist. Also dies Grundstück wurde für die Er- richtung cines landwirthschaftlichen Museums nebst Lehranstalt in Ausficht genommen.

Wenn die Frage nun angeregt worden is , ob außer den 280,000 Thlrn. , die der Bau dieses großen Gebäudes - voraus- sichtlich kosten würde, noch der Grund und Boden bezahlt wer- den jolle , so bin ih nicht in der Lage, darauf heute eine be- stimmte Antwort geben zu können , weil das Grundstück nicht zu meinem Ministerium gehört und weil der Plan , dies Grundstück zu benußten , in demselben Augenblick auftauchte, als dieses Haus zusammentrat und weil gleich bei der ersten Berathung des Hauses der Beschluß gefaßt wurde , die 50,000 Thaler , die zum Bau gefordert wurden , nicht zu bewilligen, mir also in jeder Beziehung die Gelegenheit fehlte, den Plan weiter zu verfolgen. Daß aber, wenn für dieses Grundstük wirklich irgend ein Preis gefordert werden sollte, die Zahlung desselben unter allen Umständen nicht von der ersten, jeßt von der Regierung mit 50,000 Thlr. geforderten Rate geleistet werden kann, diese Erklärung will ih gern hier abgeben. Es würde dann erst bei der Forderung der zweiten Rate die Frage an das Haus berantreten und das Haus würde dann Gelegenheit haben, die Bewilligung auszu- sprechen oder zu versagen. Wird das Grundstück, welches andere fisfalische Instanzen gleichzeitig zu erlangen wünschen, nicht disponibel gesiellt zu dem von mir intendirten Qweck, so bleiben mir die 50,000 Thlr. disponibel, um sofort cin Privat- grundstück kaufen zu können. Wird das Grundstü aber dis- ponibel gestellt, so kann in diesem Jahre mit dem Bau sofort begonnen werden.

Das ist die klare, einfache Sachlage und es is} der Regie- rung niemals eingefallen, irgend eine Täuschung oder Irrelei- tung des Hauses zu beabsichtigen, sondern fie ist von der Vor- ues ausgegangen, daß dieses Grundstück einem andern

sie dann genehmigen oder verwerfen; aber heute bandelt es

sich

um 50,000 Thlr., die, ih wiederhole es, für den Zweck einer Zahlung-an den Fiskus nicht verwendet werden sollen.

Von den beiden Anträgen, die uns vorlicgen, habe ich mi noch Über den zweiten aus8zuspreden, über den sogenannten eventuellen Antrag. Jch bin ausdrücklih von der Staatz. regierung beauftragt, hier zu erklären, daß sie diesem Antrage, so gut er gewiß gemeint is, aus prinzipiellen Gründen nit beitreten könne, denn der Antrag gebt darauf hin, eine hier ah, geseßte, also im Etat gar nicht mehr existirende Summe, ay ciner andern Stelle wieder erscheinen zu lassen und die Staats. regierung hat den Beschluß gefaßt, auf einen solchen Antrag nicht einzugehen.

Ueber das erwähnte Grundstück der Artilleriewerkstätten machte hierauf der Regierungs-Kommissar, Geh. Ober-Finanz Rath Moelle, in Anknüpfung an die Aeußerungen des Abg,

v. Unruh, folgende Mittheilung:

Meine Herren! Das Sachverhältniß in Bezug auf das Artillerie Grundstück in Berlin is etwas anders, als es der geehrte Herr Vor

redner eben geschildert hat.

Es is} richtig, daß im Jahre 1866

400,000 Thaler und im Jahre 1867 300,000 Thaler zum Bau des Werkstattgebäudes in Spandau auf den Etat gèbraht worden sind und daß gleichzeitig dieselben Summen, die aus dem Erlös für den Verkauf des alten Gebäudes gedeckt werden sollen, in Einnahme ge: stellt worden sind. Nun trifft aber die Annahme nicht zu, daß dex Herr Kriegs-Minister auf diese 700,000 Thaler Anspruch habe. Die 700,000 Thaler sind aus dem Fonds der allgemeinen Finanzverwal-

tung gegeben und stehen bei diesem Fonds in Solleinnahme.

Wird

das Grundstü verkauft und geht das Geld ein, so wird für Rech nung der allgemeinen Finanzverwaltung die Summe von 700,000 Thalern vereinnahmt; wird Seitens des Staates über das Grund- stück anderweitig zu Staatszwecken disponirt, so geht die Einnahme nicht ein, die Summe wird von der Solleinnahme abgeseßt und da-

mit ist die Sache- erledigt.

London, 13. Januar.

Verkehrs- Anstalten.

Die »Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn- Verwaltungen« Nr. 3 enthält einen Aufsaß über den londoner Eisenbahnverkehr.

Eine Anzahl hiesiger Kaufleute hat dem

Premierminister eine Denkschrift überreicht, in welcher die Aufmerksamkeit desselben auf die Postverbindung mit New-York gelenkt und nah- gewiesen wird, daß das Geschäft mit Amerika durch Auflösung des

Vertrages der Postbehörde mit der h schen Gesellschaft stark geschädigt werde.

Die Denkschrift empfiehlt

dringend die Wiederaufnahme des Kontraktes zur Beförderung der Post an jedem Freitag Morgen ; die Gesellschaft werde \ich voraus- sichtlich unter günstigen Bedingungen hierzu verstehen , zumal sie für 1869 fontraftwecise die Dienstagspost von New-York übernommen habe,

Telegraphiseche Wüitterungsberiehte v. 15. Januar,

St. Mg 8

» Petersburg.

Ort.

Memel... Königsberg Danzig Cöslin Stettin .... Putbus...

Torgau Münster .…. Cöln

Trier Flensburg *“ Brüsgel.... Haparanda. Riga Stockholm . Skudesnäs . Gröningen . BDelder Hernösand . Christians. .

JVAUWEUSM|I[E e ou ANDAIN

336 7 347.2

346,7 344,8 42,6 3á2,5 340,1 339,7 339,9

. (333,6 «18004

337,2 337,3 338,0 333,0

340,0 338,5 347,8 346,9 347,2 341.4 349.8 338,9 346,7

341,0

Bar. |Abw P.L. v. M.

2

34T7,0| +9,6:— 8 +7,6 -+6,5 -+D,2|— 1,2 +5 4 O7 45 13,3 +3,9 D T 2,4 +2,9 +0,8

ErTIFETS E

| |

1

n r.

R v. M. 4 3| |S., schwaech. Â,4| [S0 , 8. stark.

Wind.

16. Januar.

0,6 E 0,2,

litt 1,4

2,8

5,8 2,7 —11,6 0.1 1,2 1.8 3,4

|

2,9

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0,3

3,6;

+3,5 +2,8 0,, schwach. 3,4 +4,1| 0,7¡ —-

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10,1|— 7,0|—3,4/80., stark. „0 —3,8/S0 2,3 .+0,6 Lb +1,2 +1,8/ 0,3 ,+1,7; ¡71,7 2 3,3 1:1,3 2 2¡+0,9 3,3 |—1,2

., s. stark. SSO0., s. stark, SO0., stark.

0., stark. S0., stark,

0.. mässig. SO0., stark. 0., s8chwach. SO., stark.

0, mässig.

W,, gsehwaech,

S., schwach. S0., lebhaft. SW., schwach, SW., mässig. S0 , z. stark. 0S0., schwach. 080, frisch. 0., schwach. S0., mässig. S., mässig.

S., zZ, stark.

loemeine Himmelganzsie! t, bedeckt, Regen. Schnee.

heiter.

heiter. bedeckt, !) bedeckt. bedeckt. bezogen. bedeckt.

trübe.

Schnee i, d. Neht, bed., etw. Reif. völlig heiter. trübe.

trübe, Regen. trübe, nebl., Reg, bezogen...

s. bewölkt, Reg, bedeckt.

heiter. bedeckt. 2) heiter.) bedeckt,

heiter.

bedeckt,

heiter, gewöhn.

1) Gestern und Nachts Schnee. ?) Gestern Schnee, gestern Abend

Wind OSO. schwach, am 15. Max. + 1,3, Min. 0,3.

0S0. frisch,

3) Rubig,

ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denftlb

bei uns schriftlich oder

207 Oeffentlicher Anzeiger.

Steebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Oeffentliche Vorladung. Gegen den Landwehrmann Carl Schönbrunn aus Creuzburg a. S, zuleßt in Vetschau, is auf Grund des §. 110 des Strafgeseßbuchs wegen unerlaubter Aus8wanderung die Untersuchung eröffnet. Zur mündlichen Verhandlung der Sache steht am 2. April er., Vormittags 8 Uhr, in unserem Sißungszim- mcr Nr. 7 Termin an Angeklagter wird dazu mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu sciner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder uns solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch dazu herbeigeschafft werden können. Jm Falle seines Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam ver- fahren werden. Lübben, 7. Januar 1869.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

S R AR E EEERRERR I S T S C T T

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

e FOnturs- Ern Ung. Königliches Kreisgericht zu Jüterbogk, 1. Abtheilung, den 15. Januar 1869, Nachmittags 4 Uhr.

Ueber das Vermögen des Fabrikbesißers Carl Blume zu Jüterbogk ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-

einstellung auf den 7. November 1868 festgeseßt worden.

„Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kaufmann C. E. Meiser hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 27. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 11., vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Witte, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be- stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papiecen oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben der welche Bbèn zu ver-

[170]

abfolgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besiß der Gegensiände bts zum 207 Februar er. ein\chließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und

Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kon-

fursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleih=

berehtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiy befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen ; welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- rüche, dieselben mögen bereits recht8hängig sein oder nit, mit dem

p dafür verlangten Vorrecht

bis zum 20. Februar er. ein\chließlich : ( - zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemel- deten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals : am 27. Februar 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. Il, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird ge- eigneten Falls mit der Verhandlung Über den Akkord verfahren werden,

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung

bis zum 3. April cer. einschließlich

festgeseßt und zur Prüfung aller innerhalb derselben nah Ablauf der

} ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin

| auf den 10. April 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszinmer Nr. IL, vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreiht, hat eine Abschrift

Y derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwälte Oberbeck und Mecttke hier und Dr. Moßner in Luckenwalde zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[168] Bekanntmachun (Konkurs-Ordnung §§. 123. 128. 148. 329; „M O0 D Ex 0-f f Königliches Kreisgericht zu Luckau.

- Luckau

Ueber das ermögen des Kaufmanns Wilhelm Ahrens zu Kirch- hain i der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-

einstellung auf den 9. Januar 1869 festgeseßt uen s Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Hülsen zu Kirchhain bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

Q.

nstr. ÇG. 11—13.) n.010.

. Erste Abtheilung. „den 14, Januar 1869, Nachmittags 4 Uhr.

den 30. Januar d. J., Vormittags 117 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Handrigk, im Termins- uer Nr. 10, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor- chlâge über die Beibehaltung dieses Verwalters * oder die Bestellung Een E Verwalters abzugeben.

, len, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld a- picren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben / Ae welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben L verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegen-

ände

__bis zum 28. Februar 1869 ein\chließli dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Änteige e Sb und Alles, mit Vorbehalt threr etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiße befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Luckau, den 14. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[172] i Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Osterode. Erste Abtheilung. Den 11. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kürschnermeisters Paul Kozikowsfi zu Osterode is der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet.

Yum einstweiligen Verwalter der Masse is der Rechtsanwalt Lange bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem , auf den 27. Januar 2r., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Meißen, anberaumten Termin die Erflärungen M ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters ab- zugeben.

Allen, welhe von dem e aner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , nichts an den- selben zu verabfolgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 1. Februar er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwaltex der Masse Anzeige zu machen und Ulles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß Le findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse An- sprücde als Konkursgläubiger machen wollen, bierdur aufgefordert, ihre Ansprüche dieselben N bereits rechtshängig sein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 8. Februar cr. einshließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen -innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen ,

auf den 15. Februar cer., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung shriftlich einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung sciner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Alscher und Schulze zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Osterode, den 11. Januar 1869.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[97]

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns

: R. G. Lech bier werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs- läubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- iben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 30. Januar 1869 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protofoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 11. Februar 1869, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Hartmann, im Ver- handlungszimmer des Gericht3gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. i 7

Wer seine Anmeldung schriftlich einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger , welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Be- vollmächtigten bestellen und zu den Aften anzeigen. Wer dies unter- läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor- O worden nicht anfechten. Denjenigen , welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz-Räthe Sall- bach, Hummel, Fleck zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Coniß, den 28. Dezember 1868.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

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