1869 / 18 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ugleich dem Königlich Großherzoglihen Hauptamte zu Luxemburg Ene ift, 11) den Hauptämtern zu Kiel, Rendsburg, eide und Tönning der Königlich württembergische Zollinspektor egelmaier mit dem Wohnsiß in Kiel, 12) den Haupt- ämtern zu Flensburg, Schleswig, Hadersleben und Tondern der Königlich bayerische Grenz-Ober-Controleur Merck mit dem Wohn- si in Flensburg, 13) den Hauptämtern zu Harburg, Stade und Lüneburg der Großherzoglich hessische ZJollinspektor Ruckelshausen mit dem Wohnsiß in Harburg, 14) den Hauptämtern"zu Emden und Leer der Königlich bayerische Revisionsbeamte Stauffer mit dem Wohnsiß in Emden , 15) den Hauptämtern zu Wandsbeck und Neu- stadt der Königlich bayerische Rechnungskommissar Sieben mit dem Wohnsiß in Lübeck, 16) den Hauptämtern zu Ottensen und Jhehoc der Königlich sächsische Zollinspektor Krippendorf mit dem Wohnsiß in Sambuna 17) den Hauptämtern zu Sebaldsbrück und Geestemünde der Königlich bayerische Zollinspektor Hofreiter mit dem Wohnsiß in Bremen, 18) den Hauptämtern zu Frankfurt a. M. und Hanau der Königlich bayerishe Zollinspektor Ziebland mit dem Wohnsiß in Frankfurt a. M., außerdem im Herzogthum Lauenburg dem Haupt- amt zu L Königlich bayerishe Rechnungskommissar Sieben mit dem Wohnsiß in Lübeck; i 1

B. im Königreich Bayern: 1) den Hauptämtern zu München, Augsburg und Donauwörth der NEUNA preußische Steuerinspektor Offels8meyer mit dem Wohnsiß in München, 2) den Hauptämtern

U Hof, Bayreuth und Waldsassen der Königlich preußische Steuer- Inspektor Wolf mit dem Wohnsiß in Hof, 3) den Hauptämtern zu ittenwald, Pfronten, Kempten und Memmingen der Königlich preußische Steuerinspektor Lehmann mit dem Wohnsiß in Kempten, 4) dem Hauptamt zu Lindau der Königlich preußische Steuerinspektor Thormann mit dem Wohnsiß in Lindau, 5) den Hauptämtern zu weibrücken und Ludwigshafen a. Rh. der Königlich preußische Steuer- Inspektor Norrenberg mit dem Wohnsiß in Ludwigshafen a. Rh., ) den Hauptämtern zu Nürnberg, Fürth und Bamberg der Königlich preußische Steuerinspektor Wagemann mit dem Wohnsiß in Nürn- berg, Á den Hauptämtern zu Passau und Simbach der Königlich preußische Steuerinspektor of} mit dem Wohnsiß in assau, 8) den Hauptämtern zu Waldmünchen und Regensburg der Königlich preußishe Revisionsinspektor Hammers mit dem Wohnsiß in Regensburg, 9) den Hauptämtern zu Greilassing und Rosenheim der Königlich äd he Zollinspektor Shwede mit- dem Wohnsiß in Rosenheim , 10) den Hauptämtern zu plan arg ¡ Marfktbreit, Schweinfurt und Würzburg der Königlich preußische Steuerinspekt-or Bon mit dem Wohnsiß in Würzburg ; L C. im Königreich Sachsen: 1) den Hauptämtern zu Dresden, Meißen und Riesa der Königlih preußische Steuer-Rath Graf Roß mit dem Wohnsiß in Dresden, 2) den Hauptämtern zu Chemniß, Freiberg, Zwickau, Annaberg, Eibenstock und Glauchau der Königlich preußische Steuerinspektor üller mit dem Wohnfiß in Chemniß, 3) den Hauptämtern zu Leipzig Und Grimma der Königlich preußische Steuerinspektor Berndes mit dem Wohnsiß in Leipzig, 4) den Fey zu Schandau und Pirna der Königlih preußische teuerinspektor v. Hirschfeld mit dem Wohnsiß in Schandau, 9) den Hauptämtern zu Zittau, Baußen und Löbau der Königlich preußische Steuerinspektor Kreusler mit dem Wohnsiß in Zittau, 6) dem Königlich sähsishen Uebergangssteueramte zu Hof in Bayern S N preußische Steuerinspektor Wolf mit dem Wohnsiß in Hof; D, im Königreich Württemberg: Y den Hauptämtern zu Stuttgart, Cannstadt und Heilbronn der roßherzoglih badische Ober-Zollinspektor Abegg mit dem Wohnsiß in Stuttgart, 2) dem Hauptamte zu Friedrihshafen der Königlich preußische Steuerinspek- tor Villaret mit dem Wohnsiß in Constanz, 3) dem Hauptamte zu Ulm der A preußische Steuerinspektor Offels8meyer mit dem Wohnsiß in München; E. im Großherzogthum Baden: 1) den Hauptämtern zu Schusterinsel und Rheinfelden der Königlich preußische Steuerinspektor abreht mit dem Wohnsiß in Basel, 2) den Hauptämtern zu Neu- eistett; Kehl , Lahr und Carlsruhe der Königlich preußische Steuer-

inspektor Kat\cch mit dem Wohnsiß in Kehl, 3) den Hauptämtern zu

Mannheim und Heidelberg der Königli württembergische Ober- ollinspektor Schmidlin mit dem Wohnsiß in Mannheim , 4) den auptämtern zu Ueberlingen und Randegg der Köni lih preußische ber - Steuerkontroleur Freytag mit dem Wohnsiß in Sin en,

s dem Hauptamte zu Constanz der Königlich preußische Steuerinspektor illaret mit dem Wohnsiß in Constanz;

F. im Großherzogthum Hessen: 1) den Hauptämtern zu Mainz und Worms der Königlich preußische Steuerinspektor Paal- zow mit dem Wohnsiß in Mainz, 2) den Hauptämtern zu Darmstadt und Offenbach der Königlich bayerische Zollinspektor Ziebland mit dem Wohnsiß in Frankfurt a. M. ;

G. im Großherzogthum Oldenburg: den Hauptämtern zu Oldenburg, Brake un elmenhorst der Königlich preußische Steuer- inspektor Hoffmann mit dem Wohnsiß in Oldenburg;

H, im Herzogthum Braunschweig: dem Hauptamt zu Braunschweig der Königlich preußische Steuerinspektor v. Maude- rode mit dem Wohnsiß in Braunschweig';

I in der freien und Hansestadt Lübeck: dem ländischen Hauptamt zu Lübeck der Köni lih bayerische fommissar Sieben mit dem Wohnsiß in Lübe;

R. in der freien Hansestadt Bremen: dem zollvereinsländi- shen Hauptamt zu Bremen der Königlich bayerische Zollinspektor Hofreiter mit dem Wohnsiß in Bremen ;

L. in der freien und Hansestadt Hamburg: dem goll- vereinsländist en Hauptamt zu Hamburg der Königlich \Ahsische Zoll- inspeftor Krippen dorf mit dem Wohnsiß in Hamburg; und unter

ollvereins- echnungs-

Nr. 229 die Ernennung des hamburgischen General-Konsuls Carl Pini zu Valparaiso zum General-Konsul des Norddeutschen Bundes, sowie des preußischen Konsuls John Mac Lean zu Santiago , des preußischen Konsuls Wilhelm Lawrene zu Con-

cepcion, des hamburgischen Konsuls John Fehlandt zu Valdivia,

des preußischen und hamburgischen Konsuls Heinrich Mathias Paulsen zu Copiapó zu Konsuln ‘des Norddeutschen Bundes, Und des preußischen Vize-Konsul Gustav Adolph Griedrich Lenz zu Coronel zum Vize-Konsul des Norddeutschen Bundes, Berlin „] den 21. Januar 1869. Zeitungs- Comtoir.

Finanz: Ministerium. Der Kataster-Controleur Pastorff zu Beuthen O.-S. ist zum Kataster-Jnspektor ernannt und demselben die Kataster- i

Inspektorstelle bei der Königlichen Regierung in Breslau ver- liehen worden.

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VBerlíin, 21. Januar. Se. Majestät der König haben Ner geruht: zur Anlegung des dem Geheimen Medi- zinal-Rath und Professor Dr. Veit in Bonn verliehenen Ritter- kreuzes erster Klasse des Herzoglich sahsen-ernestinischen Haus- Ordens und des dem O Rechnungs-Rath Ha nsmann U Berlin verliehenen Ritterkreuzes des roßherzoglich mecklen-

urgischen Hausordens der Wendischen Krone, Allerböchstibre Genehmigung zu ertheilen.

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a Mena ana

Die diesjährige Aufnahmeprüfung für das Schullehrer-Seminar zu Köpenick findet Montag und 16. Februar d. Js. daselbst statt.

Die En welche daran Theil nehmen wollen, haben, Behufs der Einberufung, sich SEHO und A an den Herrn Seminar- Direktor Schaller daselbst zu wenden und der Eingabe beizufügen: a) einen von ihnen selb abgefaßten und geschriebenen Lebenslauf, welcher außer den nôthigen Personalnachrihten den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schulamt darstellt; b) ihren Tauf- und Konfirmationsschein ; c) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre religiöse und sittliche Befähigung um Schulamte und-ihre untadel- hafte Führung, d) ein ärztliches esundheitsattest, in welchem au die an ihnen erfolgte Impfung der Schußblattern bescheinigt sein muß; B ein Attest über die in den lebtverflossenen zwei Jahren ‘erneuerte

oden-Jmpfung; f) ein Bildungszeugniß, welches sid über die Táähig-

feit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt aus- spricht; g) eine schriftliGe Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder, E s E rg T Pfli E auf die ganze

er der Dildungszeit zu zahlen sich verpflichten.

Berlin, den 19. aitline 1200 t

Königliches Provinzial-Schulkollegium. Reichenau.

Nichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 21. Januar. Durch Beschluß des Reichstages des Norddeutscken BUndes vom 9. Juni il J. if der Bundeskanzler ersucht worden , die Organisation eines Bundes- tonsulats in Pesth mit möglichster Beschleunigung zu veranlassen. Auf die desfallsige Vorlage des Leßteren hat der Bundesrath diesen Beschluß in der Sizung vom22. Juni v. J. dem Aus\{hu}se für Han- del und Verkehr zur Berichterstattung überwiesen. Da die Verkehrs- beziehungen mit Ungarn durch die fortschreitende Entwickelung der Kommunikationsmittel in diesem Lande eine gesteigerte Bedeutung gewonnen aen) und die wesentliche Aenderung, welche sich in der Verwaltung Ungarns uUeuerdings- vollzogen hat, die Ein- richtung einer Vertretung der kommerziellen Interessen an dem Centralpunkte des ungarischen Verkehrs und der ungarischen Verwaltung erheischen, so ist von dem Ausschusse beantragt worden, der Bundesrath wolle si, vorbehaltlich der Genehmi-

ung des Reichstages, damit einverstanden erklären , daß in

esth ein besoldetes Bundeskonsulat errihtct werde und die zu dessen Dotirung erforderlichen Mittel, nämlich das Gehalt für den Konsul und einen Bureaubeamten mit resp. 5000 Thlr. und 0800 Thlr., bereits für das Jahr 1869 flüssig gemacht werden. In der Sißung vom 15. v. M. hat der Bundesrath diesem Antrage gemäß Beschluß gefaßt.

Die heutige (36.) Plenar-Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde um 17 Uhr durch den Práäsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden si der Kriegs-Minister von Roon, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg , der Minister der landwirthschaftlichen Angelegen- heiten von Selchow, der Justiz - Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs-Kommissare.

Vor dem Eintritt des Hauses in die Tagesordnung nahm der Kriegs-Minister von Roon das Wort, um einen Geseh-

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Dienstag, den 15. und

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twurf einzubringen, betreffend die Ausdehnung des Geseßes vom E 1865 über die Eridiung undErhaltung von Marksteinen behufs der zur Legung eines trigonometrischen Netes über die echs östlihen Provinzen der Monarchie zu bestimmenden

unkte auf den Übrigen Umfang der Monarchie mit Auss{luß der Hohenzollernschen Lande und des Jadegebiets, Der Geseß- entwurf wurde zur Schlußberathung gestellt.

Der erste Gegenstand der Tage®8ordnung betraf: Fortsezun der Vorberathung im ganzen Hause über den Sa / betreffend die Gerichtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren in Ehe- und Veriöbnißsachen in der Provinz Hannover. Nachdem der Abg. Grumbrecht zu §. 8, der Abg. Gottschewski zu g. 29, der Abg. Twesten zu §. 33 gesprochen und der Justiz-Minister den Abgg. Gottschewski und Twesten geantwortet hatte, wurden die von den leßteren gestellten Anträge abgelehnt und die ein- zelnen Paragraphen des Gesetzes, sowie dieses im Ganzen, an- genommen, §. 38 mit dem vom Abg. Graf Schwerin bean- tragten Zusage: dieses Geseß tritt am 1. April 1869 in Kraft.

Es folgten in der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der Justizklommission über den aus dem Herrenhause an das Haus der Abgeordneten gelangten Entwurf eines Gesetzes , betreffend die Aufhebung einiger, in einem Theile Westpreußens noch gel- tenden Bestimmungen der Instruktion für die Westpreußische Reglerung vom 21. September 1773. Der Berichterstatter Abg. Lesse befürwortete die Annahme dieses Geseßentwurfes. Das Haus beschloß diesem Antrage gemäß.

Die dritte Nummer der Tagesordnung betraf: |

Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts-

Etats über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fortdauer des in dem Geseß vom 6. März 1868 eröffneten Kredits von 5,000,000 Thlrn. Das Haus trat ohne Diskussion der Regie- rungsvorlage bei. Es folgte darauf: |Zusammenstellung? des von den Abgg. Dr, Beer, Wölfel, Sachse und Genossen beantragten Geseß- entwurfs, betreffend einen Zusay zu §. 25 des Gefeßes Über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838, mit den bei der Vorberathung über diesen im Plenum erfolgten Beschlußnahme. :

Das Haus trat auch diesem Geseßentwurf ohne Debatte bei. (Schluß des Blattes.)

Sachsen. Meiningen, 20. Januar. Die »Sammlung der landesh, Verordn. im Herzogthum Sachsen-Meinin en« ent- hält ein Geseß vom 11. Januar 1869, betreffend die Fest- stellung des Diensteinkommens und des Quieszenzgehalts der

Volksschullehrer.

Desterreich - Ungarn. Wien , 20. Januar. (W. Z,) Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales treffen am Donnerstag Abends von Kopenhagen und Berlin hier ein und werden in der Hofburg Um leopoldini- schen Trakt Appartements beziehen. Am Freitag is Fa- miliendiner. Der Aufenthalt Jhrer Königlichen Hoheiten wird hwerlich Über den Sonntag hinausgehen. Von hier begeben sih Jhre Königlichen Hoheiten über Triest nach Aegypten.

Prinz Leopold von Bayern ist nach München zu- rückgekehrt. | j

Das Reichs8geseßblatt veröffentlicht u. A.: das Pro- tokoll vom 5. November 1868 in Bezug auf den Beitritt der österreichish- ungarischen Monarchie zu den Bestimmungen des türkischen Geseßes vom 7. Séyper 1284 (18. Juni 1867), womit den Fremden das Recht eingeräumt wurde, unter ge- wissen Bedingungen unbewegliches Eigenthum im ottomani- schen Reiche zu erwerben. (Unterzeichnet zu Konstantinopel am 9, November 1868, in Folge Allerhöchster Ermächtigung Sr. K. und K. Apostolishen Majestät vom 18, Oktober 1868); ferner das Gesch vom 9. Januar 1869 über einige Aenderun- gen der auf das Konkursverfahren bezüglichen Gebühren- vorschriften und die Verordnung des Finanz - Ministeriums vom 9, Januar 1869, über die Stempelpflicht der in Form von

Telegrammen eingebrachten Eingaben. i Dem Hause der Abgeordneten legte die Regie-

rung gestern einen Geseßentwurf, betreffend die Verhältnisse

der Aktien- und Kommanditgesellschaften auf Aktien, dann der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vor. ' : :

Hinsichtlich der Interpellation, betreffend die Vorgänge in Wieliczka wurde vom Finanz-Ministerium eine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes mitgetheilt (\. Gewerbe und Handel).

Abg. Grocholsky brachte eine Interpellation an das Ge- sammt-Ministerium ein, die in der Frage kulminirt, wann die Regierung die bekannte Resolution des galizischen Landtages a D zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen gedenke.

Auf der Tagesordnung stand als erster Gegensiand der Antrag des Abg. Dr. Roser und Genossen: »Es fei die Regie-

| heißt es nah dem »W. T.

rung aufzufordern, auf legislatorishem Wege dahin zu wirken, daß: 1) die täglihe Arbeitszeit in den Fabriken auf zehn Stunden beschränkt, 2) Kindern unter vier- zehn Jahren der Eintritt in die Fabriken nicht gestattet, endlich 3) über die Ausführung dieser leßteren Bestim- mung durch eigene Kinder-Arbeitsbücher Aufsicht geführt werde. « Der Antrag wurde einem Aus\{huß überwiesen.

Nächster Gegenstand war die Regierungsvorlage, wodurch das Ministerium der im Reich8rathe vertretenen Königreiche und Länder -zum Abschlusse - eines Uebereinkommens mit dem Ministerium der Länder der ungarischen Krone wegen gegen- tiger Feststellung der Auslagen im ollgefälle ernte wird. Dieselbe wurde an den Finanzaus\s{chuß gervoiesen.

Es folgte die erste Lesung des deutsch - österreichischen Tele- graphenvertrages, des Volkszählungsgeseßes und des Gesetzes Über die Modalitäten zur Rückerstattung des zur Behebung des Nothstandes im - Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Gescße vom 21. März bewilligten Vorshusses von 390,000 Fl. Den Schluß der Tagesordnung bildete das Geseg Über die Errichtung von Gewerbegerichten und Petitionen.

Schweiz. Bern, 18, Januar. (N. J. Z) (Bundes- raths - Verha E E ed Vom päpstlihen Geschäftsträger ist dem Bundesrath ein Schreiben mitgetheilt worden,- welches im November 1868 durch den Bischof von Basel in Betreff des Entwurfes einer neuen Verfassung für den Kanton Thurgau an den dortigen Verfassungsrath gerichtet worden ist, mit dem Ersuchen , seinen Einfluß beim Verfassungs- räthe, der am 18. Januar zur zweiten Berathung zusammen- trete, geltend zu machen, damit die bischöfliche Denkschrift in ge Erwägung gezogen und die Rechte der katholischen

irche gewahrt werden. Die Denkschrift wendet sich gegen Art. 18 des Entwurfes, betreffend die Civilehe; Art. 23, betref- fend Untersagung der Stiftung geistlicher Klosterschaften , und Aufhebung des Klosters Katharinenthal ; Art. 21, betreffend das Abberufungsrecht der Pfarrgemeinden gegenübex Seelsorgern, und. Art. 24, betreffend das Schulwesen. Der Bundesrath ant- wortete dem Geschäftsträger, daß der Bundesbehörde nit zu- stehe, in irgend welcher Weise in die Verhandlungen des Ver- fassungsrathes von Thurgau sich einzumischen; die Bundes- versammlung werde seiner Zeit zu ¿ntikéiden haben, ob einer neuen Verfassung des Kantons Thurgau die cidgenösfsische Ga- rantie zu ertheilen sei, wobei aber auss{ließlich in Frage kom- men werde, ob die einzelnen Bestimmungen dieser Verfassung mit denjenigen der schweizerischen Bundesverfassung im Ein- flang stehen.

Belgien. Brüssel, 20. Januar. (W. T. B.) In ¿Folge einer Verschlimmerung in dem Befinden des Kronÿ rinzen hat der König den Dr. Jenner aus London zur Konsultation hierher berufen. i

Die Repräsentantenkammer beschäftigte sich am 19. noch mit der General-Diskussion über das Budget des Innern. Die Debatte betrifft hauptsächlich die Beschäftigung der Kinder in den Fabriken. Der Kriegs-Minister überreichte ein Geseh , betreffend die Zulassung zum Avancement im Sanitäts8dienst der Armee, der Justiz-Minister legte den Entwurf des Militärgeseßbuchs vor.

Großbritannien und Jrland. London, 19. Januar. In der St. Pauls- Kathedrale is ein Monument aus weißem Marmor zum Andenken an den im Jahre 1860 verstor- benen Admiral Charles Napier errihtet worden. Die Mitte des Denkmals wird von einer Büste des Admirals gebildet; an den Seiten sind die Namen der Schlachten angebracht, in welchen er gefochten - hat: Martinique, Ponza, Potomac, Kap St. Vincent, D'Journ, Boharsee, Sidon, Acre, Baltic und Bomarsund.

Frankreich. Paris, 20. Januar. (W. T. B.) Der Marquis Lavalette empfing heute den chinesischen Gesandten Burlingame.

Im geseßgebenden Körper brachte Bethmont eine Interpellation Über die Vorgänge auf der Insel Réunion ein.

In dem Blaubuche, welches morgen ausgegeben wird, B.« in Bezug auf den Orient: Nothwendigkeiten ersten Ranges, welche sich für Europa an die Aufrechterhaltung des durch die Verträge geschaffenen dortigen Zu- standes knüpfen, erklären zur Genüge unsere beständige lebhafte Sorgfalt für die orientalischen Angelegenheiten. Dank dem Geiste der Versöhnung, welcher die Arbeiten der Konferenz geleitet hat, haben sich die Bevollmächtigten über diejenigen völkerrehtlihen Grundsäße verständigt, welche bei der Streitfrage als maßgebend anzusehen sind. Die Regierung wird nicht zögern, das definitive Ae der freundschaftlichen Jntervention der Mächte bekannt zu geben.

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