1869 / 20 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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L ne Abnahme der Gewinne sind bisher noch nicht präsentirt orden : aus der zweiten Prämien-Kollekte die Loose: 916. 2239. 13,610. 18,299. 18,733. 19,459. 19,470. 28,202. 30,699. 31,267. 33,172. 36,909. 37,304. 47,321. 48,357. 59/337. 57,494. 58,899. 63,675. 64/450. 66,384. 66,486. 68,829. 69,414 71,810. 71,945. 72,563. 72,890. 72/972. 80,044. 92,104. 111,982. 112,300. 114/402. 120,695. 137,348. 137,944. 142,815. 147,190. 147,823. 151,358. 153,915. 162,585. 165,521. 171,020. 174,910. 187,006. 188,000. 192,429. 201,495. 203,930. 207,774. 208,641. 209,060. 211,533. 218,108. 225/609. 225,677. 234/680. 235/192. 248,539. 251/570. 251,811. 251,827. 254,430. 256,991. 267,090. 268,493. 272,969. 273/074. 278,244. 278,555. 281,111. 992,853. 295,523. 298,537. 298.991. A 304,668. 323,271. 323,341, 328,060. 329,389. 330,863. 338,063. / . aus der dritten Prämien-Kollekte die Loose: 2575. 17,365. 20,338. 22,128. 23,692. 25/909. 26,168. 27,003. 28,137. 32,947. 33,893. 45/373. 46/827. 49,372 50,362. 54,864. 61,880. 64,366. 78,563. 82/586. 84/205. 92,528. 92,804. 93,279, 95,450. 98/240. 98,364. 99,080. 103,333. 103,837. 110,409. 113,280. 114,043. 118,505. 122,593. 136,192. 144,632. 145/387. 146,236. 148,270. 153,024. 157,500. 158,264. 162,306. 164,781. 172,628. 173,087. 175,818. 178,313. 179,243. 181,622. 181,873. 182,925. 185,546. 186,425. 189,040. 194,052. 196.217. 202/068. 209,007. 209,340. 209/472. 224,808. 228/892. 233,942. 237,780. 240,288. 244,246. 244/915. 260,142. 268,441. 268,639. 280,273. 281,130. 281/788. 300/197. 300,474. 308,035. 312,118. 312,185. 315/026. 318,536. 319,390. 321,416. 329,824. 330,205. 347,422.

Schließlich ersuchen wir die Tnhaber von Loosen, auf welche Kunstsachen als Gewinne gefallen sind, dieselben so bald als zulässig in Besiß zu nehmen ; Eigenthümer trifft.

Cöln, den 20. -Januar 1869. Y Der Verwaltungs-Auss\chuß des Central-Dombau-Vereins.

da die Gefahr der Aufbewahrung den neuen

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[205] Bekanntma UuUnag.

Im höheren Auftrage wird vom 1. Juli d. J. ab die Fähranstalt zu Hohenwußen an der Oder, auf der Straße von Berlin über Freien- walde nah Pommern mit der Erhebung des kombinirten Chaussee- und Oder-Passagegeldes, sowie dem Betriebe einer Gast- und Schank- wirthschaft und mehreren Gebäuden und nußbaren Grundstücken

am Dienstag, den 20. April d. J./ | __ Vormittags um 9 Uhr, in unserm Geschäftslokale hierselbst meistbietend zur Verpachtung ge- stellt werden. Die Pachtbedingungen, welche namentlich die Stellung einer Kaution von 500 Thalern fordern, können bei uns und auf dem Königlichen Steueramte zu Zehden eingesehen werden.

Im Termine werden zum Bieten nur fkautionsfähige Personen zugelassen, welche 100 Thaler baar oder in Staatspapieren deponiren und polizeiliche Atteste über ihre Qualifikation zum Betrieb der Gast- und Schankwirthschaft, sowie Atteste Königlicher Baubeamten über ihre Befähigung zur Leitung der Ueberfahrt vorlegen können.

Franffurt a. O., den 14. Januar 1869.

Königliches Haupt - Steuer- Amt.

_ Auktion. Am Donnerstag, den 4. Februar d. J., Vor- mittags 10 Uhr, sollen im Materialienmagazin, Wilhelmsstr. 21, folgende, zu diesseitigen Zwecken nicht mehr verwendbare Materialien, als circa: 10 Etr. Gußeisen, 1 Ctr. Schmiedeeisen, 15 Ctr. Kupfer, 18 Ctr. Zink, öffentlih an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung versteigert werden. Berlin, den 20. Januar 1869.

Telegraphendirektion. Rother.

: Auktions-Bekanntmachung. Die unterzeichnete Direktion wird am 27. Januar er, Vormittags von 9 Uhr ab, auf dem hiesigen Eiswerder verschiedene, für den Dienst nicht mehr geeignete Werkzeuge, Geräthe und alte Materialien, unter leßteren Eifen- und Messingblech , Zinnasche und Zinnkomposition gegen sofortige baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkaufen. Die Bedingungen 1wwer- den im Termin bekannt gemacht werden. Spandau, den 9, Januar 1869. Direktion des Feuerwerks-Laboratoriums.

———

[239]

Es sollen im Wege der Submission

1450 Ctr. Schwefel, von denen 900 Ctr. an die hiesige Pulverfabrik und 550 Ctr. an die Pulverfabrik zu Neisse einzuliefern jind, exclusive Fastage ange- kauft werden. Unternehmer werden daher hiermit aufgefordert, sowohl Proben des zu ees Schwefels bis zum 10. Februar er., als auch ihre Preisforderung vor dem auf Donnerstag, den 18. Februar cer., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Geschäftslokale anberaumten Termine, versiegelt und mit dem deutlichen Vermerke auf der Adresse: »Submission auf die Lieferung vonSchwefel« portofrei an die unterzeichnete Direktion eingusewdes ¿et ie ie Lieferungsbedingungen, welche jeder Bietende zu unte is

ben oder in seiner Offerte als maßgebend een br fred bei dem Rendanten der Fabrik eingesehen, auch gegen Vergütigung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. Spandau, den 18. Januar 1869.

[246]

Bergish-Mär Eisenbahn. Die Anfertigung und Lieferung von : 4 Eisenbahn-Postwagen, 41 Personenwagen, 40 Personen- resp. Güterzug-Gepäkwagen und 500 offenen und bedeckten- Güterwagen,

dingungen) hierselb| einzusehen.

versicgelt und mit der Aufschrift:

versehen, oe nas Leh 15. Februar 1869,

mittenten stattfinden wird. Elberfeld, den 15. Januar 1869. Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[104] Bekanntmachung.

Die durch den Tod des Syndikus Koschüßki erledigte Stelle eines besoldeten Magistratsmitgliedes und Beigeordneten hierselb soll ander weitig auf die Dauer von 12 Jahren beseßt werden.

Qualifizirte Bewerber werden ersucht, ihre Meldungen bis sp testens zum 1. März er. unter Beifügung ihrer Atteste an den G E Herrn Dr. Freund hierselb franko ein: zusenden.

Mit der Stelle ist ein G-L°!* von jährlich 700 Thlr., und, falls dem Gewählten die Funktionen als Polizei - Anwalt für den Stadt. und Dominial-Polizeibezirk der Kämmereidörfer, sowie für den bisher zugeschlagenen Landbezirk übertragen werden und er dieselben über- nimmt, noch ein jährliches Einkommen von 200 Thlr. verbunden.

In Bezug auf die Pension greifen die Bestimmungen des §. 65 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 Plaß.

Gleiwiß, den 7. Januar 1869.

Der Magistrat. gez. Teuchert.

[247] Bekanntmachung.

Behufs Berathung über eine zeitgemäße Abänderung einzelner Paragraphen des Statuts, insbesondere wegen einer Klasseneintheilung der Beiträge nach der mehr oder minderen Feuersicherheit der Ge bäude, haben wir eine außerordentliche Generalversammlung zum 27. Februar er.; Vormittags 11Uhr, hierselbst anberaumt, was wir hierdurch zur Kenntniß unserer Sociis bringen.

Stolp i. P., den 27. Januar 1869.

Das Hauptdirektorium der Mobiliar - Brandverficherungs - Gesellschaft. von Weiher.

[162] Niederschlesische Qweigbahn.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der §§. 20. 23 und folgende der Statuten zu einer außerordentlichen Generalversammlun auf Mon- tag, den 8. Februar a. c., Nachmittags 5 Uhr/, im Empfangs

hause des i hiesigen Bahnhofes ergebenst ein.

Gegenstände der Verhandlung werden sein: i

1) Berathung und Beschlußfassung Über den Bau und Betrieb

einer Eisenbahn von Sagan nach Sorau, zum Anschluß an di

A Niederschlesisch - Märkische und an die Halle - Soraut isenbahn.

2) Beschaffung des erforderlichen Kapitals für die Herstellung de ad 1. gedahten Bahn sowohl als auch zum Zwecke der Erwe! terung und Verbesserung der baulichen Anlagen resp. Deren der Betriebsmittel der Niederschlesischen Qweigbahn , dur

Emission von fünfprozentigen Prioritätsobligationen Lit, D,

De von 950,000 Thlr. s

Ermächtigung der Direktion, die in Folge der Beschlüsse ad 1

und 2. erforderlich werdenden Verhandlungen zu führen unl zum Abschluß zu bringen, resp. die nöthigen Abänderungen N Gesellschaftsstatuten mit der Königlichen Staatsregierung selbs ständig zu vereinbaren und zu vollziehen. : i

Unter Hinweisung auf F. 25 der Statuten werden die Aktion

ersucht, die Nummern derjenigen Stammaktien, für welche das Stng

recht ausgeübt werden soll, spätestens 8 Tage vor der Seues versammlung der Direktion anzuzeigen. Auf Grund dieser Anm dungen wird eine Einlaßkarte ertheilt werden, vor dem Eintritt

die Generalversammlung sind jedoch die Aktien selbst zu deponirell. i

_ Gegen Vorzeigung der Einlaßkarte wird auf unserer Bahn fre

Fahrt gewährt.

Glogau, den 12. Januar 1869.

Direktion der Pulverfabrik.

Die Direktion. ; Hier folgt die besondere Beilage

sowie der dazu gehörigen Achsen, Räder, Trag- und Spiralfedern sol] im Wege der Submission, in mehrere Loose getheilt, verdungen werden

Die der Submission zu Grunde liegenden Zeichnungen und Be: von welchen Abdrück? gegen Erstattung der Kosten abgegeben werden, sind im Bureau unseres Eisenbahn-Bau-Jnspektors Mechelen

Schriftliche Anerbietungen auf Uebernahme der Lieferung sind »Offerte auf Lieferung von Wagen resp. Achsen, Rädern, Trage Vormittagz

11 Uhr, bei der unterzeichneten Direktion portofrei einzureichen, zy welcher Zeit die Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Suh,

Besondere

Beilage

des Königlich Preußischen Staats - Anzeigers. Qu A 20 vom 23. Januar 1869.

„Verzeichniß: Zur Geschichte des deutschen Postwesens mit besonderer Beziehung auf Brandenburg - Prèußen. (II.) Der I Bromberger Ranal” und die Ostbahn. Das Schisfsmaterial der englischen Flotte seit Einführung der Schraube. Ehrenberg.

m

ur Ges 2 d ¿Ver

ihte des deutschen Postwesens mit beson- Beziehung auf Brandenburg-Preußen. (S. die Bes. Beilage zu Nr. 13 d. Bl.) IT,

dem Kurfürsten Friedrich 111. (König Friedrich L) Duide bésbriters das \Scbepostvesen weiter entwickelt, mit wel- hem allmählich Eingang fand. Jm Jahre 1691 ging \hon regelmäßige Posten nah Hamburg (Lübe, Amsterdam, Dänemark, Schweden), Güstrow (Rosto, Wismar), Leipzig (Dresden, Torgau, Regensburg, Nürnberg, Augsburg, Italien, Prag), nach der Alt- und Neumark, nach Preußen (Mitau/, Liebau, Riga, Reval, Moskau), Grünberg (Schlesien, Böhmen, Wien), nach Holland und Brabant (über Cassel und Frankfurt a. M., sowie auch über Braunschweig, Hannover y Minden von hier auch nach Bremen). Das Porto für einen Brief war je nah den Entfernungen auf 1, 12, 2 Gr. verblieben, für weitere Strecken stellte es f auf 3, 4— 7 Gr. (Jtalien, Memel); für Pakete galten verschiedene Taxen, je_ nachdem Eßwaaren (z. B. nach Hamburg 6 Pf. pro Pfund), Kaufmanns®- oder pretióse Waaren (1 Gr, pr. Pfd.), Silber (2 Gr. pr. Pfd.) Geld (12 Gr. pr. 100 Thlr. Münze, 6 Gr. yro 100 Thlr. Gold) oder ‘Juwelen und andere pre- tióse Sachen (6 Gr. pro 100 Thlr.) versendet wurden.

Unterm 11. Mai 1700 erfolgte »nach dem Exempel anderer benachbarten Kurfürsten des Reich8« die Ernennung des Grafen Joh. Casimir zu Wartenburg zum General-Erbpo meister, der-

estalt , daß der Graf und seine männliche Descendenz dieses mt zu Lehen erhielten. Die feierliche Belehnung aa am 21, Juni 1700 zu Oranienburg. Nach der Entlassung des Grafen von Wartenberg 1710 erlosch indessen dieses Lehen ; das

Königl. preußische General-Erbpostamt wurde in demselben

abre in ein Königl. preuß. General-Postamt - umgewandelt, Kihbem seit Ende de ; Jahrhunderts zahlreiche einzelne Verordnungen über den Postbetrieb ergangen waren y wurde unterm 10. August 1712 für Preußen die erste todifizirte Postord- nung erlassen; in derselben wird die Post für ein dem Könige zustehendes Regal erklärt. Die Ueberschüsse der Post hatten sich von dem Jähre 1695 bis zum Jahre 1712 von 61,882 auf 137,450 Thlr. gehoben und die Postanstalten hatten fich von 70 auf 106 vermehrt. Das Postamt in Leipzig war dem Kurfürsten zwar von Kursachsen genommen worden indessen war dies die Veranlassung , die Regelung des internationalen Postverkehrs durch internationale Postverträge zu versuchen. Am 2.- Dezember 1699 kam ein derartiger Vertrag (Haupt- Kombinations-Rezeß) mit Kursachsen zum Abschluß. Auch mit Côthen kam am 3A. Mai 1699 ein Postvertrag zu Stande; in Dessau und Zerbst bestanden {hon im Jahre 1790 branden-

ische Postämler. : i

R v Friedri Wilhelm I. betrachtete die Post als ein Rulturmittel des Landes; sein Ziel war, die Post von Ort zu Ort zu haben, man follté »in seinem Lande von einer Stadt zur andern mit den Posten kommen können.« Er wendete seine Aufmerksamkeit deshalb besonders der Ausbreitung der Post im Innern zu, legte in allen Provinzen neue Postanstalten und Course an, pflegte aber auch die internationalen Beziehun- gen, die er besonders durch einen Postvertrag mitdem Fürsten Anselm Franz von Thurn und Taxis vom 7. April 1723 fôr- derte. Ein Vertrag, welcher nach langjährigen Streitigkeiten ein besseres Verhältniß zur Reich8post anbahnte, in olge dessen aber auch die preußische E Ab, in Bremen au die Thurn und Taris\che Postverwaltung Überging. das MU ian bar@ zahlreiche Verordnungen; nachdem den Fuhrleuten die Besorgung von Briefen und kleinen Paketen hon früher wiederholt unters orden war, verbot er unterm 26. August 1715 auch die Botenposten. Bei seinem Tode be- standen im preußischen Postbezirke welcher 2500 Qu.-Meilen umfaßte, mehr als 300 Postanstalten und die Ueberschüsse er- reichten 220,000 Thlr. jährlich. :

Unter König Friedrich 1. erfuhr das preußische Postwesen weitere Ausdehnung und Vervollkommnung / es umfaßte am Ende seiner Regierung 4000 Quadratmeilen und 760 Postanstal- ten. Einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte des Postwesens bildet das Jahr 1766, in welchem eine französische Regie in Preußen eingeseßt wurde. Zwar bestand die Regie nur drei Jahre, aber die in der Verordnung vom 11. April 1766 und in

“waren.

Der König förderte -

dem Reglement für Landkutscher und Fuhrleute vom 10. August 1766 vershärfte Regalität der Königlichen Post blieb auch nach Beseitigung der Regie und fand in der Allg. Postord- nung vom 26. November 1782 erneuerten Ausdruck. Die Tae für Pakete und Géeldsendungen war schon im Jahre 1762 um den doppelten Betrag erhöht worden, eben so das Personengeld um 1 Gr. px. Ml. und 2 Gr. pro Station, am 1. Juni 1766 erfolgte auch eine Erhöhung des Briefportos und eine weitere Steigerung des Personengeldes auf 6 Gr. pro Ml. Seit dem Jahre 1770 trat indessen , wenigstens für einzelne Course, wieder eine Ermäßigung des Portos ein. Die Ueber- {üsse der Post hatten sich bis zum Tode Friedrichs 11. auf 613,181 Thlr. , ungerehnet die besonders verwaltete s{lesische Post , gesteigert. Auch König Friedrich 11, {loß verschiedene internationale Postverträge ab ; unter diesen ist die neue Post- fonvention vom 20. März 1777, welche den ernsten Zerwürf- nissen mit dem Fürsten von Thurn und Taxis ein Ende machte, die bemerkenswertheste.

Im Allg. Landrecht enthält der 4. Abschnitt des 15. Titels Th. T, die Bestimmungen über das Postregal. Da in- dessen in diesen Abschnitt einzelne Grundsäße eingeflossen waren, welche mit den maßgebenden postalischen Prinzipien nicht über- einstimmten, so wurden die landrehtlichen Vorschriften durch die Verordnung vom 12. Juni 1804 modifizirt. Mit dieser Maßgabe ist das Allg. Landrecht in den alten Provinzen bis in die neueste Zeit die Quelle des Postrechts geblieben.

Die Territorialveränderungen im gabe 1815 übten auf das Postwesen in Deutschland großen Ein uß. Preußen hatte auf der reten Rheinseite und im Herzogthum Westfalen Län- dexr erworben, welche dem Taxisschen Postregal unterworfen Es beeilte si, dasselbe abzulösen, und shon am 4. Juni 1816 kam mit dem Fürsten ein Vertrag zu Stande, kraft dessen an Stelle des Regals eine Geldrente trat, welcher später, durch Bertrag vom 11. Mai 1819 das nugbare Eigenthum an dem dem Hause Thurn und Tagzis als Thron - Mannlehen verliehenen Fürstenthum Krotoszyn substituirt wurde. Die territorialen Umgestaltungen in Deutsch- land hatten aber die Einheit des Postwesens Überall gestört und das Bedürfniß einer internationalen Verständigung in allen Ländern hervortreten lassen. Hieraus gingen zahlreiche Post- verträge unter den deutschen Staaten hervor, die am 6. April 1850 in dem deutsch-österreichishen Postverein ihren Abschluß fanden. Durch diesen Verein wurden Preußen , Oesterreich- Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Holstein, Luxemburg , Braunschweig, beide Mecklenburg, Oldenburg, Lübeck, Bremen, Hamburg und das FThurn- und Taxissche Postgebiet zu einem Postsystem vereinigt. Gleichzeitig regelte Preußen auch den Postverkehr zu den außerdeutschen Staaten durch Verträge und brachte nach ünd nach folgende Konventio- nen zum Abschluß: mit den Niederlanden am 21. Juni 1817, 96. Januar 1851 und 18. September 1863, Frankreich 16. Juli 1817, 11. August 1847, Schweden 25. März 1818, 14. Septem- ber 1840, 5. April 1852, 24./31, Juli 1864, Rußland 12./24. De-

21. Mai 1843, 24. Dezember 1851, Belgien 20.

zember 1821, D. Juli August 1833, 23. November 1846, 17. Januar 1852, 8. Mai 845, 19. Dezember 1853,

1863, Dänemark 15. November 1 ember 21. Juli 1865, Großbritannien 1. Oktober 1846, 2./7. Juni 1852, der Schweiz 23. April 1852, Spanien 19. Juni 1852,

y 17, Jul Ú den Vereinigten Staaten von Nordamerika F Eu 1852.

Mit dieser internationalen Regelung des Postverkehrs gin- gen innere Reformen Hand in Boie Durch die Verordnung vom 26. Mai 1820 wurde der Postzwang für Reisende erleich- tert , durch das Gesey vom 5. Juni 1852 ganz aufgehoben. Das lette Gesetz rue auch den Postzwang für Pakete, gab das Postregal für asserstraßen frei und seßte das Güter- und Paketporto herab, nachdem hon seit dem Jahre 1848 allmählich mit der Ermäßigung des Briefportos begonnen w0or- den war. Die Beratung des Postwesens wurde durch den Erlaß vom 19. September 849 gänzlich umgestaltet. Daneben gelangten als neue Qweige der Postverwaltung die Postdampf- \chiffahrt und das Eisenbahn-Postwesen zur Entwickelung. Diese und viele andere Reformen, die Verausgabung der Freimarken, die Einrichtung der Briefkasten u. st. w. hatten die Ueberschüsse