1869 / 21 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Fonds und Staats-Papiere,

Freiwillige Anleihe .

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Pfandbriefe.

Rentenbriefe.

Schlesische 4

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Fonds und Staats-Papiere,

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Bank- und Industrie- Aktien.

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Silber in Barren u. Sort. p. Pfd. fein Bankpr. : Í Sgr.

für Wechsel 4 pCt., 9 pCt.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen

(N. v, Deer).

Obér - Hofbuchdruerei

Beilage

Ÿ flären; das Gegentheil würde mir auch

‘in der gesebgebenden Versammlung. Daß Letteres bislang der

in der nächsten Diät die Geseßesvorlage alle Berathungen

Tonservativen Prinzipe nicht entgegen, wird vielmehr durch das

353 Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

Montag den 25. Januar 1869.

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Meine Herren! Der Herr Abgeordnete für Cassel hat als Bedenken geltend gemacht gegen den Geseßentwurf, daß es ihm an dem Ausbau der Prinzipien fehle, Er hat bemerklich ge- macht, man könne nicht sagen, die Praxis würde im Stande sein, diese Entwickelung vorzunehmen, d iefelbe würde vielmehr dem Zu- fall überlassen sein; die Praxis sei nicht in der Lage, die gropen Prinzipien eines Geseges zu ergänzen. Meine Herren, da hát- ten wir denn eine Kasuistik höherer Potenz, die Kasuistik der Rechtsprinzipien ; dieser Ka suistik würde ich die Kasuistik des Lan drechts bei weitem vorziehen, denn die Kasuistik des Land- rechts giebt bestimmte greifbare Säße, die angewendet werden können; aber die Kasuistik der Prinzipien giebt diese nicht. Die Kasuistik des Landrechts steht der Wissenschaft nur äußer- lih bindernd entgegen, weil fie eben nicht anregt zu wiszen- {h aftlihen Forschungen, aber die Kasuistik der Prinzipien ent- hält ret eigentlich den inneren Keim des Todes für die Wissen- schaft. Die Praxis! Was wird darunter verstanden ? verstehe unter Praxis eine wissenschaftliche Praxis. Eine solhe ist wohl im Stande, sie sol im Stande sein, die Prinzipien folgerihtig zu entwidckeln. Ih meine, das ganze römische Recht, die ganze Rechtsentwickelung in demselben , giebt in dieser Beziehung doch genügenden Anhalt. Ein Geseßentwurf , wie dieser , ist ein Stoff , der sowohl fähig als würdig is, wissenschaftlich behandelt zu werden. Eine folche wissenschaftliche Behandlung erfordert er, aber auf Grund der- selben wird eine wissenschaftliche Praxis vollkommen in der Lage sein, die Rechtsprinzipien richtig anzuwenden.

Der Herr Abgeordnete* für Cafsel hat ferner gesagt, der Entwurf verfolgt die Tendenz , die Extreme zu beschreiten , es sei aber das Leben nicht der Prinzipien wegen da , sondern die Prinzipien des Lebens wegen. Ja, dieser Saß is gewiß sehr s{hön und gewiß sehr richtig; die Gründe für den Say , der Gesehentwurf habe -die Tendenz, die Extreme zu beschreiten, habe ih jedoch nicht vernommen ; Vieltiben werden wohl später vorkom- men. Sollte aber damit gemeint sein , daß der Entz:vurf die Prinzipien konsequent durchführt , so würde ih schon jeßt den Vorwurf zurückweisen müssen. Halbheit in den Prinzipien if immer eine höchst bedenkliche Sache.

Meine Herren! Wir stehen vor großen Reformen in der Justizgescehgebung; zu großen Reformen gehört auch Muth, der entsprechende Muth; ich habe diesen Muth , meine Herren. Ich bitte.nur, lassen Sie si nit durch bange Sorgen bé- s{leihen. Jn dex Geseßgebung ist der Uebel größtes jedenfalls die Angst! S :

Der Regierüngs-Kommissar, Geheimer Justiz-Rath Dr. För se r: gab zu dem oben erwähnten Geseßentwurf nachstehende Erläuterung ;

Meine Herren, daß bei einer Geseßesvorlage, die so tief und breit in das bestehende Recht eingreift, wesentlich neuc Grundsäße und Rechtsinstitute in dasselbe einführen will, vielfach Widersptkuch, vielfach zäher Widerstand hervorgerufen wird, ist naturgemäß zu erwarten. Die Angriffe gegen den Geseßentwurf und gegen die Richtung, die- er verfolgt, werden voraussihtlich von zwei entgegengeseßten Seiten kommen und nach entgegengeseßten Richtungen hin zu wirken suchen. Die an das bisherige System des Rechts gewöhnten Juristen werden die Behauptung Aufftellen, daß er viel zu weit gehe und die bewährten Grundsägze unseres Rechtes über das Bedürfniß hinaus alterire Es werden în diesem Kreise auch gewisse“ partikularistische Strömungen für das cigenc Recht mitwirken. Auf der andern Seite werden Dics jenigen; denen die juristishe Seite der Grage weniger Interesse bietet Und die“ mehr auf die Bedürfnisse des Kredits und auf die volfs- wirthschaftlihe Seite schen, gehe noch lange nicht weit

Landtags - Angelegenheiten. In der Sißung des Hauses der Abgeordneten am 23. d. M. äußerte si{ch der Justiz-Minister Dr, Leonhardt in der Vorberathung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Eigenthums8erwerb und die dingliche Be- lastung der Grundstücke, Bergwerke und selbstständigen Ge- retigfeiten, wie folgt : E

Meiné E Es ist ein Antrag gestellt worden , den Geseßentwürf zur kommissarischen Berathung zu verweisen. Jch kann mih nach Lage der Sache gegen diesen Antrag nicht er- | gar nichts helfen. Meinerseits muß ich anerkennen, daß bei so wichtigen und tief eingreifenden Geseßen es sehr wünschenswerth ist, daß die Grund- säße diskutirt w.rden und durch Diskussion zur Reife kommen

Berlin, 25. Januar.

Fall sei, kann ih nicht annehnen. Es haben jeßt vier Herren gesprochen Über den Geseyentwurf, alle vier dem Grunde nach und wesentlih gegen den Entwurf. Jch tröste mich in dieser Beziehung damit, daß die vier Herren Redner eigentliche Juristen sind, und es gewiß außerordentlich {wer hâlt, daß, wer mit juristischem Sinne an den Entwurf geht, in diesem nicht seine großen Bedenken findet. Jch kann mi vielleicht der Hoffnung hingeben , daß auch für die Königliche Regierung der Saß Plak greift: duobus certantibus tertius gaudet, Meine Herren! kann nur wünschen, daß der Eindruck. nicht zur Verwirklichung komme, den ‘ih bei dem Diskutiren gehabt habe, daß das Bessere der Feind des Guten ist. : Gestatten Sie mir jedo, meine Herren, zu- bemerken, daß der Königlichen Regierung die Verweisung an eine Kommission niht erwünscht sein kann. Wenn dieser Gesehentwurf jeyt an die Kommission verwiesen wird, so- ist es ganz selbstverständlich, daß in dieser Diät aus der Geseßesvorlage Nichts wird. Ob

passirt und zum einstimmigen Beschluß beider Häuser gelangen wird, steht dahin. Die Sache wird jedenfalls sehr verzögert werden. Auch kommt für die Stäatsre ierung noch in Be- tracht, daß, bevor zu eincr- festen und icheren Regelung der Gerichtsverfassung geschritten werden kann, noch andere wichtige, umfassende Gesetzentwürfe die Berathung des Landtages passiren müssen. Wann soll denn die Zeit fommen, in welcher diese Gesezentwürfe zum Beschluß gelangen? Wie gesagt, erwünscht ist diese Verweisung ficher nicht ; aber ih kann mi gegen- den Antrag nicht erklären. - :

Bei dieser Sachlage, meine Herren, will ich mi auf das Einzelne nicht einlassen. Gestatten Sie mir nur einige ganz allgemeine Bemerkungen. :

Seitdem ih den Gesehentwurf eingebracht habe, hat man demselben zwei allgemein gehaltene Vorwürfe gemacht: einer- seits soll der Geseßentwurf revolutionär sein und andererseits reattionär. Die Gegensäge lassen nichts zu wünschen übrig.

_ Meine Herren, der erste Vorwurf könnte bei ganz ober- flächlicher Betrachtung der Sache etwas für- sich zu haben scheinen ; der leßte Vorwurf wird aber darauf gerichtet , daß sich Niemand zu der Auffindung des reaktionären rothen Fadens bekennen will, vielmehr eine Partei der anderen die neue Er- findung zugeschoben hat. :

Meine Herren, dem Geseßentwurf liegt zu Grunde das konservative Prinzip. Unter diesem konservativen Prinzip ver- stehe ih- aber nihts Anderes, als das Erlangen und Erhalten einer festen und sicheren Grundlage in der Rechtsentwickelung. Das konservative Prinzip gestattet es nicht, mit Rücksicht auf Zeitströmungen und augenblicklihe Erregung cine Rechtsent- wickelung eintreten zu lassen. Wenn dagegen reale, praktische Bedürfnisse eine Rechtsentwicklung fordern, so steht es dem

wohl der Meinung sein, der Entwurf genug und man müsse den Bedürfnissen des Kredits noch viel mehr Rechnung tragen. Viellcicht ist es cine Gewähr für den Entwurf, daß diese Ansichten von so verschiedenen Seiten kommen und so Verschiedenes ersireben, eine Gewähr dafür, daß er doch wohl den richtigen Weg einges{lagen hat, das heißt einen -durchführbaren Weg zu einem erreihbaren Ziele, daß er auf der einen Seite die Reformen wirklih bringt und auf der andern Seite sich von Jllusionen und Phrasen fern hält , die auf diesem Gebiete in einer gewissen Weise wuchern. Gestatten Sie mir, meine Herren, zur Erläuterung und zur Vertheidigung der Vor- lage, ohne auf das Detail einzelner Fragen jeßt einzugehen , die uns doch nur zu technisch-juristischen Erörterungen führen würden, über den allgemeinen Gesichtspunkt, der bei Ausarbeitung desselben mäßgebend gewesen. ist, und über die allgemeinen Grundsäße, die ihm untergelegt sind, einige Bemerkungen vorzutragen. Aa E Zunächst bedarf es wohl kaum der Versicherug, daß die König- liche Staatsregierung von der Ueberzeugung E M A ist , - daß Entwükfe von solcher Tragweite eigentlich niemals absolut fertig werden, immer noch der Besserung zugänglich bleiben. Die Königliche Staats» regierung wird daher jede Aenderung, die ihr entgegengebracht wird, der unbefangensten Prüfung unterwerfen und jede wirkliche Besserung bereitwillig annehmen. Dabei bleibt freilich zu wünschen, daß die

konservative Prinzip gefordert, daß diese Recht8entwickelung auf der vorhandenen tien und sicheren Grundlage s\ich frei, durh- aus frei entfalte. Ja, diese Rechtsentwickelung muß unter Um- ständen eine außerordentlich freie sein, weil es eben dem konser- vativen FUNUE entspricht, daß, wenn eine Rechtsentwickelung dur das Bedürfniß des Lebens und Verkehrs gegeben ist, die Gesehgebung dieser Entwickelung auch nicht nachfolge, sondern sie begleite oder ihr vorausgcehe, daß die Geseßgebung regelnd sei und einen festen Boden für die weitere Entwickelung schaffe. In dieser Weise wird eine sehr freie und, wenn Sie wollen, eine sehr liberale Entwickelung auf den festen, sicheren Grund- lagen stattfindèn können und müssen. Liberale Ideen, meine

erren, ist ein Begriff, der von dem Begriffe »liberale Nei- gUngen « ganz wesentlich verschieden ist.

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