1869 / 24 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tirten des Vorsteheramts der Kaufmannschaft und des Syndifus durch Ausloosung bestimmt. j j

Die ausgeloosten Nummern werden im Juni durch den Staats- Anzeiger, die Königsberger Hartungsche Zeitung oder nach deren etwa- nigem Eingange durch eine andere Königsberger Zeitung und durch Aushang an der Börse bekannt gemacht und die betreffenden Schuld- verschreibungen dadurch zum nächsten 1. Januar gekündigt. Die Auszahlung erfolgt gegen Einlieferung der betreffenden Schuldver- schreibungen und der dazu gehörigen, von dem gedachten 1. Januar ab laufenden Coupons. Mit diesem Tage hört die Verzinsung auf; ohne daß es einer gerichtlihen Deposition der etwa nicht rechtzeitig abgehobenen Kapitalsbeträge der ausgeloosten Schuldverschreibungen bedarf. Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von dem Kapitale in Abzug gebracht. :

F. 7. Eine Kündigung der durch die Schuldverschreibungen ver- brieften Darlehnskapitalien von Seiten der Inhaber sindet nicht statt. Dagegen bleibt der Kaufmannschaft das Recht vorbehalten, vom Î, Fanüar 1873 ab sowohl die Amgrtisation zu verstärken, als auch die Schuldverschreibungen insgesammt in der §. 6 vorgeschriebenen Form zu kündigen. Die Kündigung darf jedoch nur zum 1. Januar oder 1. Juli und mit \ech8monatlicher &rist geschehen. Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist hört die Verbindlichkeit zur Zinszahlung auf, ohne daß es der gerichtlichen Deposition der nit rechtzeitiz ab- gehobenen Kapitalsbeträge bedarf. L E i

§. 8. Die in Folge der Amortisation oder Kündigung einge- gangenen und bezahlten Schuldverschreibungen werden fkassirt.

Schema A. Nr.

AULIV Er Arg ; der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft

¿400 über 500 Thaler Courant.

Eingetragen (Trockener Stempel.) Fol. (Unterschrift.)

Der Jnhadber dieser Schuldverschreibung wird hierdurch als Gläu- H er der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft für ein Dar- ehn von U Hundert Thaler Courant anerkannt, welches zur Kasse der Korporation eingezahlt ist und nach Maßgabe des unterm 22. Dezember 1868 von uns festgestellten und durch Ullerhöchste Ordre vom genehmigten umseitig ab- gedruckten Planes und der Bedingungen für eine Anleihe der Korpo- ration der Königsberger Kaufmannschaft im Betrage von 250,000 DUIL, verzinset und zurügezahlt wird. Königsberg, den ten A Vorsteheramt der Kaufmannschaft. (Facsimile der Unterschriften.)

Schema B. Korporation der Königsberger Kaufmannschaft. Bins»Coupv-on zur Schuldverschreibung

»6 ov 100 Nr. über 500 Thlr.

Gegen Rückgabe dieses Coupons zahlt die Kasse der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft die Zinsen des durch die obige

Schuldverschreibung verbrieften Kapitals mit zwei Thaler fünfzehn

zwölf Silbergroschen für das E Semester des Jahres 18.. am 18..

Vorsteher-Amt der Kaufmannschaft zu Königsberg. ; i j (Trockener Stempel.) Dieser Coupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des be- treffenden Kalenderjahres gerechnet , erho- ben wird.

Schema C. Korporation der ee Kaufmannschaft. alon zur Schuldverschreibung

0D Nr. Über 500 Thlr.

Der Tnhaber dieses Talons empfängt en Rückgabe desselben neue Zinscoupons zu obiger Schuldverscheibung für, 4 Jahre vom -_ab laufend, sofern nicht rechtzeitig von dem In- haber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben ist. Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg. C (Facsimile der Unterschriften.) Caen ol. (Unterschrift. )

Verlin, 28. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Cane niß zur Anlegung der ihnen verliehenen Dekorationen zu er- theilen, und zwar: des Ehren-Groß-Komthur-Kreuzes vom Großherzoglih Oldenburgischen Haus- und Verdienst-Orden des Herzogs Peter Fricdrih Ludwig,

so wie des Komthur-Kreuzes erster Klasse des Hex- zoglih Sachsen - Ernestinischen Haus - Ordens: dey Obersten von Scheffler, Commandeur des 7. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 96; des Commandeur-Kreuzeg zweiter Klasse mit Eichenlaub des Großherzogli Duadischen Ordens vom Zähringer Löwen: de

Obersten Veith, Abtheilungs - Chef im großen Gene, ralstabe; des Ritter - Kreuzes erster Klasse mit Eichenlaub desselben Ordens: dem Oberst - Lieute: nant von euner, à la suite des Generalstabes der Armee und Direktor der Kriegss{hule zu Engers und dem Mq. jor Roerdans8z, à la suite des Generalstabes der Armee und Direktor der Kriegsschule zu Cassel; des Comthur- Kreuzes zweiter Klasse des Großherzo lich Hessischen Ver. dienstordens Philipps des Großmüthigen: dem Major Schulz vom 1. Nassauischen Jnfanterie-Regiment Me sowie der dem Herzoglich Sachsen - Ernestinischen Haus - Orden affiliirten silbernen Verdienst - Me. daille: den Feldwebeln Gaertner und Gerlach vom 2ten Schlesischen Grenadier-Regiment Nr. 11.

R

Statistishe Notizen über Unterrichts- und Prüfungs, wesen in der preußishen Forstverwaltung pro 1867 und 1868.

Som-| Win- [E Wine

mcr- ter- mer- | ter-

Semester. 1867 | 1867/68] 1868 |186869

T. Zahl der Studirenden auf den preu- bischen Forst-Akademien:

1) welche alle Bedingungen für den Eintritt in den preußischen Staatsforstdienst erfüllt haben:

in Neustadt-Eberswoalde in Münden (Ostern eröffnet)

2) welche den Eintritt in den preu- ßischen Staatsdienst nicht beab- sichtigen:

a) aus Preußen : in Neustadt - in Münden s b) aus anderen Staaten: in Neustadt in Münden 5

2 Summa | &6| ©5 [137 [ Il

im Jahres im Jahre 1867 1868

2

IT, Zur Jägerprüfung, ersten Prüfung für den unteren Forstdienst, nah mindestens L2jähriger Lehrzeit in den Forsten:

sind überwiesen 240

haben bestanden 223

: haben nicht bestanden 17

TII, Pri den Forfstverwaltungsdienst wurden zur

rüfung:

1) im forstwissenshaftlißhen Tentamen, erste

Prüfung, überwiesen 40

haben bestanden 24

/ : haben nicht bestanden 16

2) im forstlichen Staats8examen, zweite Prüfung,

überwiesen oe

haben bestanden 31

haben nicht bestanden 6

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge .des Kriegs - Ministers und des Militärkabinets entgegen un empfingen den Erbprinzen zu Hohenzollern - Sigmaringen, so wie den Ober - Präsidenten von Möller, |

Ihre Majestät die Königin beglückwünschte gestern Ihre Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kron

prinzessin zum Geburtstage ihres Sohnes und beehrte die Feld-

marschallin von Wrangel mit Allerhöchstibrem Besuche.

__— Der älteste Sohn Jhrer Königlichen Hoheiten des Kron prinzen und der Kronprinzessin, Prinz Friedrich Wilhelm Victor Albert, feierte gestern seinen 11. Geburtstag. ;

Da einem alten Herkommen des Königlichen Hauses gemäß die Prinzen nah zurückgelegtem 10. Lebensjahre zu Offizieren ernannt werden , auch die Insignien des hohen Ordens vom Schwarzen Adler anlegen , Jo hatte der junge Prinz an dem heutigen Tage diesem Brauche Folge zu leisten. :

_ Nachdem sämmtliche in Berlin anwesende Mitglieder der Königlichen Familie fich im Kronprinzlichen Palais versan- melt und daselbst außer den Hofstaaten auch der Feldmarschall Graf von Wrangel, Oberbefehlshaber in den Marken, Prinz

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) irttemberq , kommandirender. General des Garde- ap "Mitleid von Alvensleben, Commandeur der 1. Garde - Infanterie - Division , zuglei auch Führer der 1. Garde - Infanterie - Brigade, ferner Oberst von Roeder, Commandeur des 1. Garde-Regiments z. F., Major von Oppell, Commandeur des 1. Bataillons , Hauptmann von Noeder, Commandeur der Leib - Compagnie gedachten Regiments, fich eingefunden hatten , erschienen gegen 1 Uhr Mittags Ihre Ma- jestäten der König und die Königin i

Se. Majestät überreichten hierauf. mit einigen herzlichen und ermahnenden Worten Seinem Enkel das Patent als Seconde- Lieutenant im 1. Garde - Regiment z. F. und à la suite des 1. Bataillons (Berlin) 2. Garde-Landwehr-Regiments, nahmen dann von ciner durch Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen dargereichten goldenen Schüssel Band und Stern des Schwarzen Adler-Ordens nebs den übrigen einem Königlichen Prinzen zu- stehenden Ordens-Dekorationen und händigten selbige dem jungen Prinzen ein. Nachdem dieser sofort Uniform und Orden ange- legt, machte er seine dienstliche Meldung bei seinem Königlichen Großvater, welcher ihn darauf zu gleichem Zwecke den oben genannten militärischen Vorgeseßten persönlich zuführte. i

Ein Frühstück beendigte diesen Theil der Geburtstagsfeier,

welche am Abend ein Kinderfest beschloß.

In der heutigen (8.) Sihung des Herrenhauses, welcher f Deinisten für die landwirthschaftlichen Angelegen- heiten v. Selchow , der Handels - Minister Graf Jytenpliß, der Justiz - Minister Dr, Leonhardt und mchrere Re- gierungs8kommissare beiwohnten , theilte der Präsident Graf Eberhard zu Stolberg - Wernigerode mit, daß eine Anzahl von Drudsathen eingegangen jeien. Die neu berufenen Mit- glieder Graf v. Behr-Negendank auf Semmlow, Bürger- meister Becker aus Halberstadt und Bürgermeister Etatsrath v. Thaden aus Altona waren in das Haus eingetreten und wurden von dem Präsidenten als Theilnehmer an der gemein- samen Arbeit begrüßt. Die genannten drei Herren waren bereits auf die Verfassung vereidigt. Die von dem Abgeordnetenhause seit der leßten Sißung des Herrenhauses berathenen Geseze 2c. waren während dieser Zeit cingegangen und von dem Präfi- denten theils zur Schlußberathung gestellt, theils den betresfen- den Kommissionen überwiesen, wovon der Präsident dem Hause Mittheilung machte. Das Haus beschloß sodann den Geseßentwourf, betreffend die Dotationsfonds der Provinzial- Hülfskassen, durch Vorberathung im ganzen Hause zu erledi- gen, und trat hierauf in die TageS8ordnung.

Der erste Gegenstand derselben war die Shlußberathung über den Geseßentwurf , betreffend die Vereinigung der zum

erzogthum Sachsen-Altenburg gehörigen Theile der Dörfer Sis und Gräfendorf mit dem preußischen Staatsgebiete, und die Abtretung des unter preußischer Landeshoheit stehenden Theiles des Dorfes König8hofen an das Herzogthum Sachsen-Alten- burg, sowie über den zwischen Preußen und dem Herzogthum Sachsen-Altenburg unter dem 9. Juli 1868 abgeschlossenen Vertrag, über den Austausch des unter preußischer Landeshoheit stehen- den Theiles des Dorfes Königshofen gegen die zu Sachsen- Altenburg gehörigen Theile der Dörfer Willschüß und Gräfen- dorf. cfr. Nr. 69. der Drucksachen. Der Referent, Herr Pauli, beantragte dem vorangeführten Geseßentwurfe, sowie dem vor- bezeichneten Vertrage vom 9. Juli 1868, in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause, die verfassungsmäßige Genehmi- gung zu ertheilen und das Haus trat dem Antrage ohne jede Diskussion bei.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf die Schluß- berathung über den Geseßentwourf wegen Einführung kürzerer Verjährungsfristen für die Provinz Schleswig-Holstein. Der Referent, Herr von Kleist-Retow, beantragte, den vorangeführten Gesehentwurf mit der im Abgeordnetenhause beschlossenen Ver- änderung im §. 3, statt der Jahreszahl 1868 die Jahreszahl 1869 zu seßen, anzunehwen, und ohne Diskussion {loß si das Haus diejem Antrage an. /

Als, dritter Gegenstand der Tage8ordnung folgte die Schluß- berathung über den aus Anlaß eines Antrages der Abgeord- neten Dr, Becker, Wölfel und Sachße vom Abgeordnetenhause beschlossenen Geseßentwurf, betreffend einen Qusaß zu §. 25 des Geseßes über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 9. November 1838. Der Referent, Herr von Oldershausen, befürwortete die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und beantragte , dem vor- angeführten Geseßentwurfe in der vom Abgeordnetenhause be- chlossenen Fassung die verfassungsmäßige Genehmigung zu sen. Das Haus nahm auch diesen Antrag ohne Dis- ussion an.

er vierte Gegenstand der Tage8ordnung betraf die Schluß- berathung über den Geseßentwurf , betreffend die Aufhebun der Trauungssteuer im Gebiete des chemaligen Kurfürstenthum Hessen. Der Antrag des Referenten Herrn v. Meding ging

dahin: dem vorangeführten Geseßentwurfe in der Fassung, in der er von dem ander-n Hause angenommen worden ist , die verfassungêmäßige Genchmigung zu ertheilen, und das Haus trat demjelben ohne Diskussion bei.

Als fünfter Gegenstand der Tagesordnung folgte die Schluß- berathung über den Geseßentwurf, betreffend Abänderungen und Ergänzungen des Gesches vom 29. Februar 1868 über die tünftige Behandlung der auf mehreren der neu erworbenen Landestheile haftenden Staatsschulden 2c. Der Referent, Herr Rasch, beantragte, dem vorbezeichneten Geseßentwurfe in unver- änderter Fassung in Uebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten die verfassungêmäßige Genehmigung zu ertheilen und befürwortete diesen Antrag, der auch vom Hause ange- nommen wurde.

Der sechste Ben tand der Tagesordnung war die Schlußbe- rathung über den Gesezentwourf, betreffend die Theilnahme der Staatsdiener in Neu-Vorpommern und Rügen an den Kom- munallasien und dem Gemeindeverbande. Der Referent, Herr Denhard, hatte zahlreiche Amendements des Geseßentrourfs vor- geschlagen. Jn Folge dessen empfahl der Präsident den Geseß- entwurf an eine besondere Kommission von 15 Mitgliedern noch- mals zur Vorberathung zurückzuweisen., Nachdem sich Herr Hasselbach in gleichem Sinne ausgesprochen hatte, trat das Haus dem Antrage des Präsidenten bei.

_ Es folgte als siebenter Gegenstand der Tagesordnung der Be- riht der verstärkten X. Kommission- über den Entwurf eines &Filschereipolizeigeseßes für den Umfang der Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden. Die Kommission beantragte: im ersten Alinea des § 3 die Worte: »Durh Verordnung der Bezirk8sregierungen soll festgestellt werden« zu streichen, sonst aber die Borlage in der von der Staatsregierung beantragten Fassung anzunchmen. An der Generaldiskussion betheiligten sich der Minister für Landwirthschaft von Selchow, der Regierungs- fommissar Geheimer Ober-Justiz-Rath Wever und die Herren Sras Bittbcrg, von Kleist-Rcßow, und der Referent Herr

ammers. Dann wurden bei der Spezialdiskussion die

§. 1 und 2 in der Fassung der Regierungsvorlage und

nachdem fich der inzwischen erschienene Handels - Minister Graf v. Jyenpliÿ und Herr v, Scblickmann ebenfalls gegen den Antrag der Kommission zu Y. §3 ausge})prochen, auch der §. 3 und die §§. 4—10 des Gescßes in der Fassung der Regie- rungSvorlage angenommen.

Den leßten Gegenstand der Tagesordnung bildete der zweite Bericht der Matrikelkommission. Der Antrag der Kommission: die Legitimationen der neuberufenen Mitglieder: des Grafen Ulrich v. Behr-Negendank, des Bürgermeisters Wilhelm Beer in Halberstadt und des dirigirenden Bürgermeisters , Etats- Naths Friedrih v. Thaden als geführt anzuerkennen , wurde ohne Debatte genehmigt. Der Präsident {loß hierauf um 4 Uhr die Sißung, beraumte die nächste auf Sonnabend Vor- mittag 11 Uhr an und seßte auf die Tages8ordnung derselben: 1) Be- richt der Budgetkommission über das Gesetz, betr. den 5 Millionen Kredit ; 2) Bericht derselben Kommission Über den Vertrag mit der Köln-Mindener Eisenbahn; Ÿ Bericht derselben Kommission Über das Etatsgesey pro 1869; 4) Bericht der X. Kommission Über das Jagdpolizeigeseß; 5) Bericht “derselben Kommission Über das Geseß, betresfend die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden im ehemaligen Furfürstentbum, Hessen 2c.; 6) Bericht der -Justizkommission über den Geseß- entwurf, betreffend die Aufhebung der §§. 30— 33 Thl. I. Tit. 2 Allg. Landrechts.

In der heutigen (39.) Sißung des Hauses der Ab- geordneten, welche der Präsident von Forckenbeck um 10:2 Uhr eröffnete, wurde nach kurzen geschäftlichen Mittheilungen in die Tagedordnung eingetreten. Am Ministertische befanden fich: der Minister-Präsident Graf von Bismarck-Schönhausen, der Kriegs-Minister von Roon, der Minister für die landwirthschaft- lichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs8-Kommissare.

Der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten, von Selchow, überreichte einen Gesezentwourf, betreffend die Gemein- heitstheilungs - Ordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Der Entwurf wurde der um 7 Mitglieder zu verstärkenden Agrarkommission Überwiesen. -

Die Wahlen der Abgg. v. Brauchitsh (Deutsch-Crone) und Klein (Hannover) wurden ohne Diskussion für gültig erklärt.

Es folgte 2) Vorberathung im ganzen Hause über die Gesezgentwürfe: a) betreffend die fernere Geltung der Verord- nung vom 30. Mai 1849 (Gesez-Sammlung S. 205) für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußi- schen Monarchie vereinigten Landestheilen, b) betreffend die an- derweitige Feststellung der Wahlbezirke für das Haus der Ab- geordneten. L

Die Generaldebatte wurde zunächst über den leßteren Ge.

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