1869 / 25 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Rentiers, die in anderen Ländern, in England, in Frank- | Regierung hat geglaubt, diese Veranlassung benußen und di iel näher stehen. Schon die klimatischen Verhältnisse | als ein Jahr später im preußischen Staäte erschienen ist, als das reich, freilich eine zahlreichere Klasse als bei uns sind, die Ren- | Frage überhaupt aufs Tapet bringen zumüssen, weil siezu nahe R Es an E ee eltvtcten Rheinprovinz, zu der jeßt | eben AE, aal - prriferià e aguig de cle Ar arne daß beispiel8weise der tiers, welche man in England spezifisch Gentlemen nennt, d. h. | und weil fie von ciner praktischen und großen Bedeutung für 2 der Regierungsbezirk Wiesbaden hinzugetreten ist, sind so | §. 340 in seiner Nr. 8 sagt: »Wer den über die Störung der Sönn- Leute, die nichts weiter zu thun haben, als zu reisen, wenn lle | unser ganzes Wahlsystem is, Wenn aber der Herr Abg verschiedener Art, daß unmöglich ein und dieselbe Zeit, ein und | und Feiertage erlassenen Anordnungen zuwider handelt, verfällt nicht cla fich ins Parlament wählen lassen: Die Klasse ist | Twesten behauptet, daß die ganze Vorlage ganz eklatant aus dieselbe Norm für alle kleinen Detailbestimmungen angenom- | in Geldbuße bis zu 50 Thalern.« Diese Anordnungen waren bei uns glücklicherweise nicht zahlreich und Jemand, der | der Absicht der Regierung hervorgehe, sich eine Majorität zu ien werden kann. in dem Augenblicke, da jene Strafe verhängt wurde, zum Theil bei uns noch so reih, noch so bedeutend und thut weiter | hafen, so muß ih das leugnen. Wenn er glaubt, daß die t Die Zweckmäßigkeit würde daher kaum in Frage gestellt | noch gar nicht bestimmt. Der Geseßgeber weist also auf An- gar nmchts, als daß er die Früchte verzehrt, die | gegenwärtige Wabhlbezirk8ordnung ihren Prinzipien nach eine werden können; es ist aber die Rechtsseite der Frage in Zweifel | ordnungen hin, die erst erlassen werden sollen. Ferner sagt für ihn wachsen :_ich sage es mit Stolz, der würde bei vielen Majorität der Opposition sichert; wenn Sie das glauben ezogen worden. Es ist, wie der Bericht ergiebt, geprüft wor- | beispielsweise der §. 173 in Nr. 8: »Wer die zur Erhaltung Müttern gewiß Schwierigkeiten haben, die Tochter zur Frau | meine Herren, dann könnten Sie es freilich überhaupt der Re- gee ob es zulässig sei, die Gewalt der Gesehgebung zu dele- | der Sicherheit u. \. w. erlassenen Polizeiverordnungen über- zu bekommen; eine vorsichtige Mutter würde sagen: der Mann | gierung nicht verdenken, wenn sie irgend eine Geseßesvorlage iren auf _Provinzialbehörden und ob es insbesondere angäng- | tritt, verfällt in eine Geldbuße bis zu 20 Thalern. Der §. 345 ist schr rei, aber er is ein Tagedieb. Und dennoch diese | machte, die dieses Verhältniß umkehrte und vielleicht der Re, lid sei, Strafbestimmungen zu erlassen für Verbote, die im | sagt; »Wer den polizeilichen Anordnungen Uber vor- Klasse reicher unbeschäftigter Leute ist absolut unentbehrlich, | gierung die Majorität ficherte. Das läge in der Natur der Augenblicke des Erlasses der Strafbestimmungen noch gar nicht | eilige Beerdigungen entgegen handelt , soll in Strafe von

50 Thalern verfallen.« Die polizeilichen Anordnungen stehen

wenn man das parlamentarische System dabin entwickelt daß | Sache und der berechtigten Selbstvertheidigunag. Allein i / PeS e iauog bestehen, er Seite hin kann und muß | aber im Geseße gar nicht; sie waren zum Theil erlassen,

seine Geschäfte den Mann, der sich dazu hergiebt, den größten | glaube das nicht, was der Herr Abg. Twesten voraus\eßt, d meine Herren, nach dies / / seht, daß i s A N die bisher übliche Praxis. Es is von | sie sind aber zum Theil auch erst später erlassen, und dennoch

Theil des Jahres hindur regelmäßig in Anspruch nehmen. | in dem bisherigen Wabhlsystem eine Begründung der eki Schon Jeßt sind die Fälle leider häufig, daß diejenigen Mit- | Majorität so sicher zu finden ist, wie die Herren im Nittentlts d her in diesem Sinne verfahren worden, und deshalb hat die | gilt dieselbe Strafbestimmung für sie. Nr. 4 desselben Para- glieder, diejenigen Bertreter in beiden Körperschaften, welche | annehmen, und deswhalb hat die Regierung auch keine Veran- Regierung geglaubt, dieses Verfahren auch gegenwärtig bei- | graphen sagt: »Wer bei der Aufbewahrung oder dem Trans- das Vertrauen der Wähler zu erwerben gewußt haben, es un- | lassung gehabt, sih aus diesem Grunde für eine andere Wahl- N behalten zu dürfen. port von Giftwaaren u. st. w. die deshalb ergangenen Verord- O T, 0s Zhâtigkeil zu widmen | bezirksordnung zu erklären. Es ist nur die bei der Regierung Sie erlauben mir, daß ih Jhnen die einschlagenden Be- | nungen nicht befolgt, soll ebenfalls mit 50 Thalern bestraft und deshalb auf das eine verzichten. Wie nun dem abgehol- | lebendig gewordene Ueberzeugung der Grund gewesen, daß es stimmungen aus den bestehenden Fischereiordnungen vorlese. | werdene | | fen werden soll ja, meine Herren, darüber mich in einer | zweckmäßig sei, die politischen Wahlen für den Landtag Da heißt es z. B. in der Fischereiordnung für die Provinz Die Regierung glaubt also nicht das mindeste Bedenken Weise auszusprechen, die mich bei ihrer Oeffentlichkeit als Bun- | von denjenigen Körperschaften ausüben zu lassen, die ih sonst Posen: hegen zu dürfen, auch in diesem an sich unbedeutenden Gesetze, deskanzler binden würde, das wollen Sie mir erlassen. Jch | in politishen und kommunalen Angelegenheiten eins fühlen M »Die Laichzeit aller Fishgattungen ist zu beachten. Den | welches die Fischerei in einer einzelnen Provinz ordnen soll, ge- glaube, daß es auf dem Wege der Fortentwickelung des Bundes | die in si selbst eine gewisse Zusammengehörigkeit haben und Regierungen bleibt es vorbehalten, die Schonzeit der ver- | wisse Bestimmungen, die besser von Lokal- und Provinzial- ge|Geben kann, und ih glaube, daß es nicht sehr {wer sein | die deshalb auch viel geeigneter sind, ihr Vertrauen und ihre chiedenen Fischgattungen in den bestimmten Gewässern fest- | behörden getroffen werden können, diesen Behörden zu über- ird, sobald wir zu dem idealen Zustande gelangt sind, die | politische Ansicht durch eine Wahl zur Anschauung zu bringen zustellen. « lassen, und muß den Standpunkt festhalten, daß durchaus nichts die Engländer längst in der Praxis haben : daß die Budget- | als kombinirte Wahlbezirke, welche, nur ad hoc zusammen- Also bei dieser Verordnung hat man denselben Weg be- | Ungeseßliches eb: indem fie dies vorschlägt. Jch bitte Sie berathung nur 48 Stunden dauert. gelegt, der inneren Zusammengehörigkeit entbehren. Aus diesem treten; man hat ihn auch betreten in vielen anderen Fällen. | daher, den Beschluß der Kommission nicht anzunehmen, sondern Es kommt z. B. in derselben Verordnung ein anderer Passus | die Geseßes8vorlage.

Jn derselben Diskussion entgegnete der Minister des Grunde glaube ich, daß die Behauptung des Herrn Abg. | : j e L Twesten, daß man \ich nur ungern v i | tet: »Die gegen die Vorschriften dieser Im Hause der Abgeordneten leitete der Minister für endi 2A L isen mod Gee O n e ded, die arn Bbafli®ken Angelegenheiten von Selchow die

Innern Graf zu Eulenburg dem Abgeordneten Twesten E : ; 5 Nachstehendes: gewesenen Zusammengehörigkeit zwischen zwei Kreisen trennen Fischereiordnnng oder gegen die von unseren Behörden zu er- ( ten | Die Rede des Herrn Vorredners ist zu lang, als daß ich würde, nicht richtig ist. Jh glaube, es giebt kaum einen Kreis Wlassenden Bestimmungen sollen so und so bestraft werden 2c.« | Uebergabe des Geseßentwurfs, die Gemeinheitstheilungs-Ordnung son jet Veranlassung haben könnte, auf dieselbe ihrer gan- | in fes O g I es nicht mit Freuden be- Es hat N ae 4 aa O e E Wiesbaden betreffend, durch folgende zen Ausdehnung nach einzugehen. Nur zwei Punkte ms grüßen würden, wenn er künftig sagen könnte: Du wählt von ebenfalls bestimmt: »Die Laichzeit is zu beachten, den Re- orte ein: , N

ih herausgreifen. Der N ae u sei ris heute an allein und bist niht mehr gezwungen, dich ut aba g bleibt es vorbehalten, die Schonzeit der verschiedenen . Mittelst Allerhöchster Ordre vom 25. d. M. bin i er- ein Grund gegen das Geseß der, daß man nicht an der Grund- | andern Kreise zusammenzuthun, nach einem fremden Wahlorte Fischgattungen in den bestimmten Gewässern zu bestimmen.« | mächtigt, den Entwurf einer een e Lo E e lage, auf der die Landesvertretung beruht, zu oft rütteln | U gehen und sich allen den äußeren Unbequemlichkciten zu Gerade wörtlich so, wie es jeyt vorgeschlagen ist. Das- den Regierungsbezirk Wiesbaden E Ln es E müsse, und zweitens, daß dem Regierungsentwurf die Intention unterwerfen, die außerdem mit einem solchen Wahlsystem ver- selbe Gesey hat dann in seinem Y. 30 auf Kontraventionen Biedenkopf in beiden Häusern des Landtages zur verfassung8- zU Grunde liege, durch denselben eine Majoritat für die Re- bunden sind. Jh glaube, daß von einer Auseinanderreißun gegen die Anordnungen der Regierung Strafen geseßt. Das ian 7 Beschlußnahme vorzulegen. 400 f Tan s auf b - j der Zusammengehörigkeit hier nicht die Rede ist, sondern daß Polizeigeseß vom 11. März 1850, um welches es sich hier În dem genannten Landestheile haben die bisher dort gel- paß e Verb o Verte Lun E Pas bemerken, t L n ia diojoenigen Theile ist, die wirklich gegenwärtig handelt, hat die vorliegende dg r S recht Ps s E O B Mgi. enpiuoa M pas E g, wenn solche in einem Ug elne Zeitlang zusammengefü j ; 1 für die Verordnungen der Regierung | nicht als genügend bewährt. |

W [egeftge gewesen find. E anes eni î j í S Ita bes Landes is} es bedauerlich, zu beobachten,

Gesezesvorschlage beabsichtigt wird, doch nit abgelehnt Wie die iti czoi : / werd le die Resultate politisch ausfa j eser Behörden haben fich jo recht i 9 ie u S Pre verden, wennaline und Rer Hungen Mel ) / E : wie das Vorhandensein vieler Servituten und Lasten auf den

kann, blos weil sie zu {nell kommt Ich gl i neue Wahlbezi j Cari i j A N: e 1k, glaube, die erste | Neue Wahlbezirksordnung nach dem rinzipe des rrain bewegt. DENTEIN V1 , d egung der Wirksamkeit der Volksvertretung ist die, sie E leßt in den neuen Provinzen besteht“ aud in Cf Bro, i Elben Sie mir, daß ih aus dem §. 6, der allerdings | Ackerbau nachtheilig einwirkt. Deshalb hat die Regierung sich L e und natürliche Grundlagen zu stellen wie möglich, | Vinzen angewendet würde das weiß ih nicht, das kann fei- von den Befugnissen der Lokalbehörden spricht, dieselben nach- | entschließen müssen, ein neues Geseg für diesen Lan- S E eine jolde Grundlage gefunden, oder die bisherigen | Ner von uns berechnen. Fallen die Wahlen nach der neuen her aber im §. 12 auf die Regierungen ausdehnt, nur vor- | destheil zu entwerfen, um auch dort den Landbau s Tún I u für nit gut erkannt würden, dann müßte man | BezirkSordnung mehr zu Gunsten der Regierung aus, so wer- lese, sub 6: daß die Ordnung auf den Gewässern den Regie- | von den Fesseln der Servituten, unter deren Dru er si be- E G nell wie möglich dazu greifen, eine Berichtigung eintreten | den wir das gern acceptiren und Sie werden es wohl auch rungen überlassen werden soll, ferner, daß die Bestimmungen | findet, namentli der Forstservituten, für welche eine Ablösung N A7 ets aber elnen solchen Vorschlag überhaupt acceptiren müssen; aber dafür verspreche Ihnen, daß wir es über den Marktverkehr und das öffentliche Feilhalten von | dort nicht besteht, befreien zu können. Die Regierung hat ge- e l gema ¡t haben, die Regierung würde einen Antrag auf ebenfalls acceptiren, wenn wir uns verrechnen, und wenn Jhre Nahrungsmitteln den Regierungen überlassen bleiben sollen. | glaubt, an der Hand der Erfahrung sich stüßen zu dürfen auf li G nid 2 Der Wahlbezirke für die alten Provinzen wahrschein- Majorität (nah links) entweder bestehen bleibt, oder noch größer Nun glaube ich aber doch bestimmt annehmen zu dürfen, daß | diejenigen Geseße, welche für unsere östlichen Provinzen seit dem Gi S ) wenn nicht u ganz bestimmte E S ps ein Rechenexempel, bei dem man sih verrechnen der Fish zu den Nahrungsmitteln gehört, und daß i die E g ebe die S E Land Ln Jn Siena cn Modisika, ; inzu i N : E h j i j i j i aft bestehen. i s wiunzuiritf der neuerwor- peumt es nur darauf an, daß ein Prinzip zur decllbe a E Ee Lab be Bernet oten, welde durch örtliche und Provinzialverhältnisse bedingt

benen Landestheile und in der Not wendigkei G ir ritt i i end eltung gebracht w Far t ft bracht werden : «a L: Dirie Go O E cGuger und demjenigen E R a werden, das Geseg entworfen, sie hat es dem Kommunalland-

eine Bezirkseintheilung einzuführen, gegeben ; Streb L À G : i N x d gewesen wäre. reven, dem wir überhaupt uns jeßt hingeben , entsprechender darf, um kleinere Fische zurückweisen zu können. : ] ]

i i i Geseßgebung hat denselben | tage für den Regierungsbezirk Wiesbaden vorgelegt, und der-

a e g A | selbe hat im Allgemeinen sein Einverständniß darüber ausge-

Als Sie der Regierung das Recht ertheilten, im W finden, als dasjeni 8 bi “L t l è entge, das bisher maßgebend w; d i

ordnung die Bezirke dort einzutheilen Ln Age Dep Wer A L N O Laßg ar, und das eine i : Ly

, mußte die Frage noth- | QUsammengehörigkeit begründet, die nur au i Grundsay anerkannt, daß in den meisten dazu geeigneten Fällen er]

j) ; i ) Tae Lee ane die Lola und die Provinzialbehörden mit dergleichen lokalen | sprochen. Jch beehre mich gegenwärtig das Gese E 3

gedrungen an die Regierung treten, was das Qweckmäßi Zusa : Sriafeit ift, in fi ; S mäßigste ammengehörigfeit ist, in sich selbst aber nicht. jen 1 2 T

i ißten, und daß sie das | Motiven und der Allerhöchsten Ermächtigung zur A C 0 A E E R 2 I desselben dem Herrn Präsidenten des Hauses mit dem Vorschlage

sel, und sie durfte sich nit blos darauf beshränfen, dage einzuführen, was in den alten Provinzen galt. Dane g ge lia! Herrenhause gab der Minister für die landwirth- i i hi Strafen, als sonst das allgemeine sie auch dort überall größere Wablbezinke e R as E [avon «ngelegenbeiten von Selchow über die Kom. Polizeigeseß ihnen O aale Dina: zu E J erlaube zu übergeben, die Vorprüfung des Geseßes dur die Agrar- aubt doye Jebige Regierung am Ruder ist, hat sie immer ge- | gesegog can rage in Betreff des Entwurfs eines Fischerei-Polizei- s A ßbuche das doch bekannilih um mehr ! kommission bewirken zu lassen. glaubt, daß die Verordnuna v er 1 at fie immer ge- geseßes für den Umfang der Rheinprovinz u d den Regi L y mir ausdem Strafgejezbude E zipien beruht, und hat ih des N i i gen Puitie E. Wiesbaden nachstehende Erklärung b: erungs, da, wo die geseßgebende Ge E ab N nen, eine Absicht i ine d . ; s ° allein gen S ‘vas A D as den a ee Ne Bedi, na a e O D c f} Ç€ t l L ch er M n F el ci E V. Wahlprinzipien nicht in Ei ntra isi : / erein L G in Einklang ce Es ist also in der E, er Kommission geht darauf hin , das ganze Geseg | dem Grundsatze ausgegangen, daß ea T von} Die Kommission hat, wie der Bericht ergiebt, das Bedürf- : Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. Hand els- Register. Jemge Gebiet, was zu der Zeit einen K 8 A E diese Geseßgebung einstimmig anerkannt. Sie hat Steckbrief. Der nachsiehend näher bezeichnete Handelsmann | Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. fentirte, als Wahlkörper tonstituirt würde Es t reprâ- | fernere Monita nicht erhoben gegen Eer übrigen materiellen Anton Quick aus Brilon is der S Brandstiftung A In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts is unter dein Can rohe n, die Regierung, 0b, wen die Verordnunn | 2 msi lede, fie bat aber eln Prinzib. in rage geste, (M L gad (dat, fe yon Fier entfernte (nt, das sin gen tiger | ge, B07 der Kausmann (Händler ‘und Habrilant wollener Waaren) em Landtage vorgel niti 05 nam es zweckmäßig und zulässi i Lt : | ; i des , | Carl Bühring zu Berlin, 1 j y D i E, Veran sjang verhanden jeh, Lie Hater | Geib ondpuntie db Geehgeber, gewe Funttionan de [Lal Le nee Gn e Vel Urte au | Ort he Messung Barlin (1eiges Geshftblotal: rine Grage, der Bezirksbildung in den Bereich der Deraibtgt Geseßgebung , gewisse Bestimmungen den Provinzialbehörden Gleichzeitig werden alle Civil- und Militärbehörden des Jn- und ciruza Carl Bübéèng, giehen? und wird man nicht dem Landtage Veranla fang hte 0 L Daß es zweckmäßig sei , dies zu thun, ist von N Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im zufolge heutiger Verfügung eingetragen. müssen, bei dieser Gelegenheit zu prüfen, was besser # H einer cite angezweifelt worden. Es liegt auch in der That Betretungsfalle fan und an das unterzeichnete Gericht ab- Der Kaufinann Carl Dübeing, zu Berlin bai für feine vóras- weder dasjenige, was in den alten Provinzen bestebt el, ent- | zu sehr auf der Hand. liefern zu lassen. Brilon, den 24. Januar 1869. Königliches Kreis- dachte Handlung neuen Provinzen, oder was in den neuen Provin A 4 Wie kann man von hier aus 3. B. solche Detailbestim- aud Beceitaee t e: A A et emrr j sorisch besteht, auf die alten Provinzen zu übertra: Pu mungen treffen wollen, w | zeit der Fische in allen an Ae, Familienname: Qui ck; ae ‘Alter dem Bernt Anton Claußen zu Berlin Prokura ertheilt. cine Verschiedenheit der Wahlbezirksordnung in den b id n | thue ieenen Thelen der Rheinprovinz stattfinden soll. Man 35 Jahre; Größe: 5 Fuß 5 Ti Stat r: Sant, Haare: {warz Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1356 des Pro- Landestheilen bestehen zu lassen? So liegt die Frage. Das ist us in der Regel sehr viel besser, dergleichen Detailbestimmungen Stièn: frei E Faun Aubter blau; Nase: länglich; | fUrenregisters eingetragcn. A 7 die ganz bestimmte Veranlassung zu der Geseßvorla ge und die | dex Faovinzialbehörden zu überlassen, indem man den Weg Mund: gewöhnlih; Kinn: oval; Bart: {warz; Gesicht: A Unter Nr. 5412 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Hand-

Po lzelverordnungen betritt, da diese Behörden selbst dex Gesichtsfarbe: gelblich; Sprache: deuts; besondere Kennzeichen : feine. : lung, Firma:

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