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den, sih darüber s{lüssig zu machen, ob es die Garantie aus Staats- fonds Übernchmen will oder nicht, und dadurch is die Mitwirkung des Hauses bei dieser Bestimmung cingetreten. Sicht man die Sache unbefangen an, so ist dur das Geseß nur genehmigt, daß diese frei- gewordenen Garantiefonds der Staatskasse zur Disposition gestellt werden, es ist aber die Genehmigung, wie die Verwendung erfolgen soll; nicht ertheilt. Js aber ein besonderes Geseß dazu erforderlich, daß die betreffenden Summen aus deim Aktiv-Kapitalienfonds verwendet werden dürfen, \o is jedenfalls auch cin besonderes Geseß nothwendig, dur welches die Verwendung der frei gewordenen Garantiefonds gestattet wird.
Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß über solche Kapitalien, selbst wenn unzweifelhaft feststand, daß sic- dem Staatss\chaß gehören, wiederholt durch den Etat disponirt worden ist. Hecr von Kleist hat speziell auf den Fall vom Jahre 1859 hingewiesen. Jch will darauf niht Bezug nehmen, weil er fkontrovers geblieben isst und daher nicht als maßgebend“ anerkannt werden könnte; ich will aber erwähnen, daß im Etat von 1861 bei der allgemeinèn Kassen- verwaltung ein extraordinärer Zuschuß von 1,763,722 Thlr. in Ansaß gebracht is, unter welchem \sich, wie Sie aus diesem Etat ersehen werden, eine Summe von 1,453,722 Thlr. aus den Ueberschüssen des Jahres 1859 befindet. Obgleich darüber nie cin Zwcifel bestanden hat, daß dic Ueberschüsse in den Staatsschaß abzuliefern seien und dies auch regelmäßig geschehen ist, so hat das Haus doch die Genehmigung ohne besonderes Geseß dazu ertheilt, daß diese Summe zur Deckung bestimmter
Bedürfnisse des Jahres 1861 hat verwendet werden dürfen. Auch auf den Etat des Ministcriums für Jandwirthschaftlihe Angelegenhciten beziehe ih mi, insofern sich in diesem Etat von Jahr zu Jahr ein Meliorationsfond von einigen hunderttausend Thalern befindet mit der Bestimmung: »au verbleiben die Rückzahlungen auf die aus diesem Titel zu gewährenden Darlehen der landwirthschaftlichen Verwaltung«. Nach dieser Bestimmung wird über Darlehne, -die na der Kabinets- ordre von 1826 dem Staatsschaße gebühren, disponirt, und es sind auf diese Weise, wie ih Herrn von Kleist noch besonders mittheilen will, dem Staatsschaße 1,767,000 Thlr. bisher entzogen worden, also fast eine ebenso hohe Summe, als die Regierung jeßt in Anspruch nimmt zur Deckung des Defizits.
Herr v. Kleist sagt, es wäre leiht, durch Geschß die Angelegenheit
u ordnen. Dabei bleibt zu erwägen, daß das Geseß cin Finanzgescß Fin würde, daß es zuerst dem andern Hause vorgelegt werden müßte, Und daß dieses doch überrascht sein würde , nachdem es den Etat ge- nehmigt, die Deckungsmittel bewilligt hat, wenn die Regierung käme und sagte: wir müssen noch ein neues Gcseb zu dieser Bewilligung haben. Jh glaube s{werlich, daß das Haus sih auf die Berathung eines solchen Geseßes einlassen oder es doch ablehnen würde, Wie stände die Sache dann, und wie sollte überhaupt die Regierung dem andern Hause gegenüber die Vorlage rechtfertigen, sie müßte ihre cigne Ueberzeugung , der sie bisher in ihren Erklärungen und in den Etats pro 1868 und 1869 bestimmten Ausdruck gegeben, geradezu verleugnen. Das fann man wohl nicht verlangen. Wenn ein solches Geseß aber niht angenommen würde, so käme es gar nicht hierher, und die Staatsregierung säße gewissermaßen zwishen Baum und Borke. Herr v. Kleist {lägt ferner vor, daß die Regierung nur erklären dürfe: sie wolle das, was pro 1869 geschehen sei, fünftig nicht wieder thun. Eine solche Erklärung sicht sehr einfach aus, aber sie ist in ihren Folgen doch niht ohne Bedenken. Würde die Negie- rung eine solche Erklärung abgeben, dann würde sie anerkennen, daß Alles, was Herr von Kleist behauptet hat, auch richtig sei, und sie wäre genöthigt, sofort den Staatsschaß mit 1,300,000 Thalern zu füllen, sle würde sich dadur die Mittel entziehen zur Deckung des Defizits Und solche aus andern Fonds entnehmen müssen, so daß jedenfalls die disponibeln Mittel der Staatsregierung geschmälert würden. Ich glaube, das kann ebenfalls nit von der Regierung verlangt werden,
Es is sodann gesagt und au von Herrn von Kleist weitläufig auseinandergeseßt worden, daß für die Regierung keine Verlegenheit entstehen könne; es handle sich nur um unbedeutende Summen von É und 570,000 Thalern; diese würde man ohne Bedenken beschaffen
nnen.
Meine Herren! Es ist bei allen diesen Erörterungen übersehen worden, daß zwischen 1867 und 1869 noch das Jahr 1868 licgt und daß die Re- sultate der Finanzverwaltung des Jahres 1868 noch nicht bekannt sind. Soviel läßt sich mit Bestimmtheit übersehen und isst aus den Erfah- rungen, die täglich in der Finanzverwaltung gemacht werden, bekannt, daß die Finanzverwaltung gerade in Bezug auf die Deckung der Aus- gaben für 1868 mit außerordentlichen Schwierigkeiten zu fämpfen baben wird. Jch will aus dem mir vorliegenden Abschlusse pro Januar bis Dezember 1868, welcher noch nicht sämmtliche Ausgaben und Einnahmen umfaßt, einige Posten mittheilen, woraus Sie die Ueberzeugung gewinnen werden, daß die Regierung keine Gelder ent- behren fann, um sie ‘in den Staatsschaß zu legen. Meine Herren, zunächst mache ich auf die indirekten Steuern aufmerksam. Dieselben sind bekanntlich der Norddeutschen Bundesverwaltung überwiesen worden, insoweit es sich um Zölle und Verbrauchssteuern handelt. Bei all diesen Steuern muß im Laufe des Jahres ein sehr erheblicher Kredit gegeben werden, was sich auf allgeméine Vorschriften gründet und nicht zu beseitigen - ist, wenigstens nicht ohne großen Nachtheil für den Handelsstand. Nun sagt der Norddeutsche Bund, wenn der preu- ßische Staat Kredit giebt, so ist das lediglich seine Sache, uns muß baar Geld gegeben werden, es ist also der Betrag der Steuern, wel- cher zum Soll gestellt wird, an den Norddeutschen Bund abzuliefern. Wie stellt sich nun die Sache ? Ende Dezember v. J. betrugen die Steuerkredike überhaupt 16,561,000 Thlr., darunter befanden sih aus den neuen Landestheilen 2,026,000 Thlr., in den alten Landestheilen also 14,535,000 Thlr. Am Schluß des Jahres 1867 betrugen die Kredite 11,263,000 Thlr., sie sind also im Jahre 1868 um 3,272,000 Thaler gestiegen. Nun is das fein Unglück, denn diese
Kredite werden in dem nächsten Jahre einkommen;
es ist mit Sicherheit anzunehmen, und es muß- dri gewünscht werden, daß die Kredite im Jahre 1869 nicht
hoch, sondern möglichst noch höher sich belaufen. Die Fi
tung hat aber in Folge dieser Einrichtung für 1868 einen
von 3,272,000 Thalern bei den indirekten Steuern, weil sie diese Summe dem Norddeutschen Bunde zu zahlen und daher vorzuschießen hat. Dieser Vorshuß muß aber für eine Reihe von Jahren geleistet und kann erst realisirt werden, wenn die Kredite Überhaupt auf. hören oder sich vermindern. Daß die Kredite so bedeutend ges stiegen sind, rührt davon her, daß jeßt auch bei der Salzver- waltung Kredit gegeben werden muß, der augenblicklih 1,345,000 Thaler beträgt, während früher, so lange das Salz, Monopol bestand, solckche Kredite nicht gegeben wurden. Ferner will ih noch darauf aufmerksam machen: Jn dem Etat für 1868 steht un: mittelbar nach den indirekten Steuern eine Einnahme aus der Salz, verkaufs-Verwaltung , Erlös für Bestände, welche am Schluß des Jahres 1867 noch vorhanden waren. Der Ueberschuß aus dieser Ver- waltung wurde im Etat zu 1,786,000 Thlr. veranschlagt, hat-\ih aber in dieser Weise nicht erfüllt; weil bekanntlich die Salzpreise zurügegangen sind, und der Erlös nicht so hoch gewesen ist, wie erwartet wurde; der wirklich aufgekommene Ueber- {uß beträgt nur 874,000 Thaler, der Ausfall daher beinahe 1 Million Thaler, dazu die vorerwähnten Z Millionen Thaler, sind zusammen 4 Millionen Thaler. Jch könnte in diesen Mittheilun- gen noch weiter gehen, indeß ih nehme davon Abstand, weil i nicht im Stande bin, bei den übrigen Verwaltungen die Zahlen so zu erläutern, daß sié niht mißdeutet werden fönnen; aber ich glaube, dem Hohen Hause nachgewiesen zu haben, daß die in Rede stehenden Aktiv - Kapitalienfonds dem Staatsschaße nicht gebühren, daß die R E den Etat für 1869 ebenso aufgestellt hat wie den pro 1868, und daß der Antrag des Herrn von Kleist, ganz abgesehen von den Zweckmäßigkeitsrücksichten, zur Annahme nicht geeignet erscheint. abzulehnen.
— In Anknüpfung hieran erklärte später der Finanz Minister Freiherr von der Heydt:
__ Ich möchte um die Erlaubniß bitten, ein paar Worte zu dieser Resolution zu sprechen. Jch hege das Vertrauen, daß die ausführliche sahgemäße Darlegung des Herrn Kommissars das Hohe Haus überzeugt haben wird, daß die Resolution weder aus Zweckmäßigkeitsrücksichten gerech{tfertigt erscheint, noch daß sie durch die bestehenden Geseze sich rechtfertigt. Was den zweiïen Theil oder die zweite Alternative betrifft, nämlich die Nachsuchung durch ein besonderes Gescß, so halte ih diese für erledigt, nachdem - der Etat ‘genehmigt worden ist und mit dem Etat auch die Verwendung der außerordentlichen Einnahmen. Es würde also jeßt, ganz abgesehen von der Meinungsverschiedenheit, niht mehr eine Vorlage erfolgen kön-
die ih zuleßt geltend gemacht habe Tch bitte deshalb, denselben
nen, wo die Genehmigung zur Verwendung der Effekten noch-
mals nachgesuht wird. Was die erste Alternative betrifft, nämlich die Erwartung auszusprechen , daß vor der Verwen- dung des Betrages von 130,000 Thlrn. und 740,000 Thlrn. erst die Hinterlegung in den Staatsschay stattfinden müsse, so mache ich auf das aufmerksam, was schon der Herr Negierungs- Kommissar ausgeführt hat, daß es sich nämlich rücksichtlich dieser beiden Posten ‘nicht anders verhält, als wie bei den Cóôln-Min- dener Effekten, denn das besondere Geseß, was das Hohe Haus heute genehmigt hat, disponirt weiter nichts, als daß die von der Cöln - Mindener Gesellschaft begehrte Staatsgarantie bewilligt wird; aber über die Verwendung der Effekten wird in dem Geseße nichts gesagt. Wird also für die beiden anderen Beträge ein besonderes Geseß für nöthig erachtet, so müßte es auch für nothwendig erachtet werden in Bezug auf die Cöln - Mindener Beträge, sonst läge in dem Sag selbst cin Widerspruch.
Nun möchte ich noch ein paar Worte darauf erwidern. Herr v. Kleist sagt: die Regierung nähme gegen dies Haus zu wenig Rücksiht, und das sei mit eine moralische Veranlassung zu dieser Resolution. Die Regierung ist sih bewußt, diesen Vorwurf nicht zu verdienen. Im anderen Hause wird der Regierung zum Vorwurf gemacht, wir erzeigten diesem Hohen Hause zu viel Rücksicht; hier wird gesagt, man ertheile dem anderen Hause zu viel Rücksicht. Man hat bei- derseits Recht, insofern die Regierung es für Jhre Pflicht er- achtet, einem jeden Hause diejenige Rücksicht zu gewähren, dic jedes Haus von der Regierung zu erwarten berechtigt ist. Wenn das aber nah beiden Seiten hin geschieht, wird man der Regierung daraus einen Vorwurf nicht machen können. Jh bin überhaupt der Meinung, daß es sich um ein Mißverständ- niß handelt. Herr von Kleist beruft sih auf zwei Gesehe vom Jahre 1866 und 1867, Nun steht wêéder in dem Geseß von 1866 positiv, daß vor Ergänzung des Staatsschaßes nicht auc) durch das Etatsgeseß zur Deckung des Etats Effekten verwandt werden können. Und ebenso wenig ist im Geseße von 1867 gesagt, daß die betreffenden Gelder in den Staatsschag gelegt werden müssen.
Ich weiß eigentlich nicht, solution für nothwendig erachtet. er materiell der Regierung bei,
warum Herr von Kleist die Re- In der Sache selbst stimmt von keiner Seite des Hohen
A für die Hülfsarbeiter gestrichen waren ,
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‘es ist der Vorschlag der Regierung als unzweckmäßig er- reu M die Resolution wird in L bestehenden Nechts- verhältnisse nihts geändert, das Haus mag sie nun ‘annehmen oder niht annehmen. Daß die Regierung nicht die Absicht haben kann, den Rechten dieses Hauses entgegenzutreten, das, laube ih, werden Sie der Regierung zutrauen müssen, denn
e ist immer bestrebt gewesen, die bestehenden Verfassungs- bestimmungen und die geseßlichen Bestimmungen auf das Aller- \krupulöseste zu befolgen, und hat auch Herr von Kleist feinen Fall angeführt, wo das nicht geschehen wäre. Es ist dagegen von dem Herrn Regierungskommissar darauf aufmerk- sam gemacht worden, daß im Etat von 1868 das eingehaltene Verfahren von keiner Seite gerügt worden is , daß also für die Regierung kein Anlaß vorlag, bei diesem Etat anders zu ver- fahren, als wie sie unter Zustimmung des Hauses bei dem vor- jährigen Etat verfahren ist. Wenn nun Herr von Kleist von der Regierung die Erklärung wünscht, daß sie anerkenne , es sei ihre Pflicht, künftig bei Verwendung von Beständen neben dem Etat gleichzeitig ein besonderes Geseh vorzulegen, so nehme ih Anstand, diese Erklärung abzugeben , weil die Regierung die Rechtsansicht nicht theilt. Aber das werden Sie der Regierung zutrauen, daß sie der Bedenken , die M von Kleist her- vorgehoben hat, auch wenn fie im Hause in der Minorität bleiben sollten, unvergessen bleiben werde. Das ist Alles, was ih sagen kann, und ih gebe Herrn von Kleist anheim , ob er es für nothwendig findet, die Resolution noch zur Abstimmung zu bringen.
— Jn Betreff der Vermehrung der Ober-Tribunals-Mit- glieder um drei neue Mitglieder erklärte der Justiz-Minister Dr, Leonhardt: R A
Meine Herren. Die Königliche Staatsregierung hat in Betreff der Ernennung von 3 neuen Räthen beim Ober-Tribunal und der damit zusammenhängenden Zurückziehung der Hülfs- arbeiter beim Ober - Tribunal weder direkt noch indirekt die Jnitiative ergriffen. : :
Die Königliche Staats8regierung hatte dazu keine ge- nügende Veranlassung, wenngleich die tausend Thaler so war sie den- noch in der Lage, wenigstens einslweilen das erforder- lihe Hülf8arbeiter - Personal für das Ober - Tribunal heran- zuziehen. Die Königliche Staatsregierung war auch theoretisch — um mi so au8zudrücken — nicht genöthigt, den Schritt zu thun; denn, wenn die Kömgliche Regierung auch dafür hält, daß es sih prinzipiell nicht rehtfertige, Hülfsarbeiter beim obersten Gericht8hofe zuzulassen, so war sie doch nicht der An- sicht, daß die ausnahmsweise Zulassung von Hülfsarbeitern, wenn in dieser Bezichung von fkorrekten Ansichten ausgegangen würde , irgend welche sachliche Bedenken mit fich führt. Die Königliche Regierung hat also den Antrag weder gestellt, noch hat ste einen . solchen Antrag veranlaßt. Es wurden aber der Königlichen Regierung von verschiedenen Seiten des Abgeordneten- hauses— nichtetwa allein von derlinken Seite, sondern auch von der rechten — der dringende Wunsch zu erkennen gegeben, daß diese sogenannte Hülfsarbeiterfrage endlich erledigt werde, und dieser so dringend zu erkennen gegebene Wunsch hat die Königliche Regierung veranlaßt, sich einverstanden zu erklären mit einem solchen Antrag, falls er aus der Mitte des Hauses hervorgehen sollte. Das ist denn auch geschehen. Bei der ganzen Frage war aber für die Königliche Regierung folgender Gesichtspunkt der eigentlih entscheidende. Es kann nicht behauptet werden, daß die Zuziehung von Hülfsarbeitern an und für sich dem An- schen des Ober-Tribunals irgendwie geschadet habe. Aber die wiederholten Diskussionen über die Hülfs8arbeiter und deren Qu- ziehung in der Presse, in Sonderheit im Abgeordnetenhause sind Jedenfalls nicht geeignet gewesen, das Ansehen des Ober-Tribu- nals zu stärken. Tch möchte nun annehmen, daß wie dem Ver- nehmen nach die jeßige Sachlage in den Kreisen des Ober-Tri- bunals als eine sehr erwünschte angesehen wird, wie ih nicht bezweifle, daß auch der verehrte Herr Chef des Ober-Tribunals damit einverstanden is, ih auch der hohen Einsicht und der be- währten Leitung des Herrn Chef-Präsidenten des Ober-Tribu- nals vertraue, daß es ihm möglich sein werde, mit drei neuen Räthen jede erheblichere Geschäftsstockung zu vermeiden.
_— In derselben Angelegenheit entgegneie der Justiz-
Minister dem Grafen zur Lippe: j
_ Meine Herren, die Königliche Staat8regierung hält nach wle vor die Stellvertretung beim Ober-Tribunal wie bei son- stigen Gerichten für geseßlich zulässig. Dieser Ansicht der König- lichen Staaksregierung widerspricht die Resolution des Abge- ordnetenhauses in keiner Weise. Das würde allerdings der vall sein, wenn die Resolution! so lautete, wie der An- trag gestellt war, nämlich dahin: die Stellvertretung soll beim Ober - Tribunal geseßlich unzulässig sein. Wenn man nun später das Wort »geseßlich« strich, so kann die Reso- lution nichts Anderes bedeuten, als daß die Zuziehung legis-
‘bäuerlihe und Domanialgrundstücke liegen.
lativ nicht zuläsfig ist. In dieser Gestalt handelt es sih uni eine sehr unshuldige Resolution, mit welcher man fi einver- standen erklären kann, sobald man im Mo dafürhält, daß es richtiger sei, beim Ober-Tribunal die Rech spflege durch fest- angestellle Richter verwalten zu lassen, als unter Zuziehung von Hülf8arbeitern. :
- Die Konsequenzen, die mein Herr Vorredner gezogen hat, aus dem, was im Abgeordnetenhause vorgegangen ist, kann ih in keiner Weise billigen. Jch habe überhaupt gar nicht gesagt, daß die Königliche Staatsregierung \ich habe bestimmen lassen allein durch die Diskussion über die Hülfsarbeiter im Ab- eordnetenhause, vielmehr habe ich allgemein auf die Dis- ussionen über diese rage, insbesondere in der Presse Bezug genommen. Die Diskussionen sind sehr weit ge- gangen und der Einfluß derselben hat nicht vermieden werden können und ist auch nicht vermieden worden. Rü- siht auf das Ansehen des Ober-Tribunals ist für die Königliche Staatsregierung vorzugsweise der Grund gewesen, auf die Sache einzugehen. Jch weiß nicht, wie man darin eine Nachgiebig- Teit finden kann. Wenn man prinzipiell der Ansicht ist, daß es richti- ger sei, die Rechtspflege in der obersten Instanz verwalten zu lassen durch fest angestellte Richter, so weiß ih nit, wie man daraus, daß, wenn man den richtigen Grundsäßen beitritt, folgern fann, man werde nun auch andere Diskussionen zu vermeiden suchen, so darüber, ob dem Landtage cin Repräsentations- oder Er- nennung®reht von Ober-Tribunals-Räthen zu gewähren sei. Diese scheint mir überall in keinem Zusammenhange mit der Stellvertretungsfrage zu stehen. Ich betrachte mich als den qe- borenen Vertheidiger der Interessen der Gerichte und insbesondere des Ober-Tribunals, und wie ich diese meine Stellung mehrfach ge- wahrt habe, obwohl ih erst kurze Zeit im Amte bin, so glaube ich, daß ih diesen Jnteressen entsprochen habe, wenn ih mich Namens der Staatsregierung damit einverstanden erklärt habe, daß etats- mäßige Richterstellen bei dem Ober-Tribunal geschaffen werden und es auf diese Weise ermöglicht wird, daß die Rechtspflege bei eh Ober-Tribunal durch fest angestellte Richter verwaltet werde.
— Die Vorlegung des Gesetzentwurfs, betreffend die Auf- bringung der Kosten der örtlichen Armenpflege in der Provinz Schlesien mit Ausschluß der Oberlausiß leitete der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, in nachstehender Weise ein:
ch beehre mich eine Geseße8vorlage einzubringen. Jn Schlesien, mit Ausnahme der Oberlausitz, besteht in Bezug auf die Lasten der örtlichen Armenpflege eine Gemeinschaft zwischen den Domänen und der Gemeinde, wenn in derselben Feldmark Gr den Fall, daß eine Einigung über den Maßstab, nah dem zu diesen Lasten beigetragen werden soll, niht zu Stande fam, war durch Reglements mit gesetzlicher Kraft festgescßt, daß die Bei- träge nach der Proportion der Beiträge zur Geuersocietät ge- leistet werden sollten. Abgesehen von vielen anderen Gründen, welche diesen Maßstab schon seit längerer Zeit nicht zweck- mäßig erscheinen ließen, findet auch die Fortführung der alten Grundsteuerkataster nit ferner statt, und es tritt {hon aus diesem Grunde die Nothwendigkeit hervor, einen anderen Paß- siab für diese Verhältnisse zn finden. Dies ist der Zweck des Geseßentwurfes, den ich die Ehre habe dem Hause vorzulegen. Die Gemeinschaft zwischen den Domänen und den Gemeinden sollen nicht aufgehoben werden, es soll nur für den Fall der Nichteinigung die Grund: und Gebäudesteuer künftig als Maß- stab dienen. Jch glaube, die Sache kann wohl im Wege der Schlußberathung erledigt werden. Sie hat bereits dem Pro- vinziallandtage vorgelegen. E |
Ich habe die Ehre, die Ermächtigung mit dem Gesetent- wurfe zu Überreicben. : :
Statistische Nachrichten.
— Im »TJourn. off.« ist eine Uebersicht über die Grundstü cke veröffentlicht, welche in Paris im J. 1868 vor der Kammer der Notar und im Justizpalais öffentlih versteigert sind. Die Zuschlagssumme belief sich auf 100,050,720 Fr. 12 Häuser erzielten ein Meistgebot von über 500,000 Fr. bis 1,129,334 Fr. Was den Verkaufspreis im Verhältniß zum Ertrage betrifft, \so stellte si von 374 verkauften Häusern bei 57 ('/) eine Verzinsung des Kaufpreises zu 5—6 pCt. und darunter, bei 214 (*/%) von 6—8 pCt., bei 103 (Ÿ) von 8—10 pCt. und darüber heraus. Jn den 12 ersten Arrondissements is} die Zahl der Häuser, deren Verkaufspreis 6—8 pCt. betrug, */, dagegen der sich mit 83—10 pCt. verzinsenden nur mit '/;; in den 14 neuen Arrondissements (der ehemaligen Bannmeile) war zwar die Zahl der zu einem Zinsfuß von 6—8 pCt. verkauften Häuser um !/, geringer als in den alten Arrondissements, aber die Zahl der zu 8—10 pCt. ver- kauften Häuser war hier verhältnißmäßig beinah dreimal so groß (4/,) als dort. Jn den 3 Jahren 1866, 1867, 1868 hat sih der Verkauss- preis der Häuser in Paris fast ganz gleichmäßig so herausgestellt, daß '/s zu 95—6 pCt. und darunter, */% zu 6—8 pCt.; ?/% zu 8—10 pCt,
und darüber verkauft worden sind,