908
Fonds und Staats-Papiere.
Amerik. rückz. 18820 1/5. u. LIT. 81zà%bz G Oesterr. Metalliques .|5 |verschieden |51Zbz G do. National-AnlL do. 56bz G do. 250 FI. 1854... 1/4. 75bz
do. Kredit. 100. 1858/—| pr. Stück |91Zbz G
0 A Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. Montag den 8. Februar
Eisenbahn-Stamm- Aktien, 1867/1868
Weehael,
N
6. Feb. 1424bz 141%bz 151%bz 150%bz 6 232bz
Div. pro Aachen-Mastr... Altona-Kieler. .. Berg.-Märk Bersin-Anhalf. T Berlin-Görlitz ..
1869.
mit andern Fabrikanten noch aufrecht erhalten haben. Wer die
39Zbz 108%etwb B 128%bz 185%bz 76%bz
1/1. do. do.
1/4.u7.
1/1.
Kurz. 2 Mit. Kurz. 2 Mt. 3 Mt.
Amsterdam 2501. do. . « - /290F1 Hamburg... 300Mk. do: ...:- BODIEK. Loúdon
Landtags - Angelegenheiten.
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2 Ut. 8 Tage. 2 Mit. 2 Mit. 2 Mt. 8 Tage. 2 Mi. ./3 Weh
R./3 Mt. ./8 Tage.
Pit a mati '300Fr. Wien, österr. Wir es /150FI1, Wien, österr, T oann 150FI, Augsburg, südd. A u) 100FI. Frankfurt a. M., südd. Währ... /100FI. Leipzig, 14 Thlr,
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USS Petersburg do. Warschau
Bremen
92bz 903 825bz 8 Tage.]— —
81/4bz 83z3bz 83%bz 56 26 G 56 28 G 99% G 9% G 925bz 903bz 825bz 1105bz
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Fonds und Staats-Papiere.
Freiwillige Anleihe .43| 1/4 u. 10 Staats-Anl, von 185995 | 1/1 u. 7 . v. 1854, 5545 1/4 u. 10 von 185745 do. von 1859 44 do. von 1856 45 1 Wi . von 1864 45 1/4 u. 10 do. von 186745 do. do. v. 1868 Lit.B.45 do. do. v.1850, 5324 do. do. von 1853 do. von 1862 ; do. von 1868 fi
Staats - Schuldscheine ¡
Pr.-Anl. 1855 à100Th. 35 1/4
Hess, Pr.-Sch.à40Thl — pr. Stück
Kur-u. Neuw. Schldv. 35 1/5 u. 11
Oder- Deichb .-Obligat45| 1/4 u. 7
Berlin. Stadt-Obligat. 5 1/A u. 10 do. do. 4{ 1/4 u. 7 do. do. 3L do.
Schidv.d.Berl. Kaufm. 5 | do.
[Berliner | do.
Kur- u. Neumärk./37| s
do. do.
Ostpreussische... 3¿/ 246 u. 12
do. ; do.
Pommersche
do.
Posensche, neue.
Sächsische
Schlesische do. Lit. A... do.
Westpr., rittschftl. do. do. do. do. do. neue do. do. do. II. Serie 5 |
/Kur- u. Neumärk. /
Pommersche
Posensche
( Preussische |
Rhein. u. Westph.4 |
Sächsische |
Pfandbriefe.
Rentenbriefe.
977 G 1025bz 94bz 93%bz2 93zbz G 945bz 93%bz 93%bz 93%bz » 87%bz 87%bz 875bz S7Zbz 825bz 1215bz B 567 G 80 B 1023bz 95% B 75e 101% B 93%bz 767bz 847bz 76 G 83% G 89%bz 74zbz 84 G 84%bz 84 B
73 B 825bz 89bz 82 G 89 B 99% G 89%bz 907 B 86%bz 87%bz 92bz 907bz 89 B
Badische Anl. de1866/4#/1/1. u. 1/7. do. Pr.-Ánl. de 1867/4 1/2. u. 1/8. do. 35FI.-Oblig.… . —| pr. Stück
Bayer. St.-A. de1859/4% 1/6. u. 1/12. do. Prämien-Anl..4| ,
Braunsch. Anl. det8665 ||
Dess. St.-Präm.-Ani.|:
Tamb. Pr.-A. de 1866 D;
Lübecker Präm.-Anl./3% 1/4. p. Stek.
Manheimer Stadt-Anl. 541/44. u. 1/7.
Sächs. Anil. de 1866/5 341/12 n.30/6
Schwed.10 Rthl.Pr.A.—| pr. Stück
937bz 104Zbz 32 G
95§%bz 107Z7bz
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do. do.
Rumän. Eisenb
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do. Holl. »
do. do.
do. 6 do.
do. do.
do. do. do.
do.
1864 do. Silber-Anleihe . [talienische Rente... do. Tabaks-Oblig.
Russ.-Engl. Anleihe. de 1862 do. Egl. Stücke 1864
do. Engl. Anleibe... do. Pr.-Anl: de 1864 de 1866 do. 5. Anl. Stiegl.
do. 9. Anl. Engl. St. Holl. »
Bodenkredit ... Nicolai - Obligat. Russ.-Poln. Schatz. . do. kleine Poln. Pfandb. I[[, Em. Liquid, do. Cert. ÁÀ. à 300 FI, do. Part.Ob. à 500FI.4 Türk. Anleihe 1865.5
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pr. Stück 1/09. d V1 L u 4/6
9 5 4 do. Lott.-Anl. 18605 (1/5. u. 1/11.1827bz G 5 D 6
69à70bz 613bz 56{a#bz
do. |86%àZbz
do. do.
1/3. u. 1/9. 1/5. u. 1/11. 1/4. u. 1/10.
715bz G S5Z5bz 87% G 85%bz 89 G
do 875 G
1/5. u. 1/14. 11. u 1/7. 1/3. u. 1/9. 1/á. u. 1/10. do. do. do. 13/1. u 13/7. 1/5. u. 1/141. 1/4. u. 1/10.167% G 67#bz 22/6 u.22/12/66etwhbz 1/6. u. 1/12 575bz 1/1. u. 1/7.1915bz
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54 B I1Szetwbz 118{bz 72%bz
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do. Stamm-Pr. Berlin-Hambur Brl.-Ptsd.-Mgdb. Berlin Stettiner . BrsL.-Schw.-Frb. Brieg-Neisser. Cöln-Mindener... do. Lit. B. Hall. Sor. Guben do. St.-Pr. Märk. Posener. . do. Stamm-Pr. Magdb. Halberst. do. B. (St.-Pr.) Magdeb. Leipz... do. neue do. Lit. B. Münst. Hamm... Niedschl. Märk. . Ndschl. Zweigb.. Nordh Erfurter. do. Stamm-Pr.
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Bank- und Industrie-Akiien.
Div. pro Berl. Kassen-V. do. Hand.-G.. do. Pferdeb. . Braunschweig... Bremer Coburg. Kredit... Danz. Privat - B. Darmstädter ... do. Zettel Dess. Kredit-B.. do. do. Landes-B. Diskonto-Kom. . Eisenbahnbed... Genfer Kredit. Geraet......... G.B. Schust. u. C. Gothaer Zettel. do. Grundkr.-Pf. Hannöversche .. E: . (Hübner) . e Vetibkzis do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr. - B. Leipziger Kredit Luxemb. do. Mgd, F.-Ver.-G. Magdeb. Privat Meininger Kred. Minerva Bg.- A. Moldauer Bank. Neu-Schottland. Norddeutsche Oesterr. Kredit . A.B.Omnibus-G.
Poril.-F, Jord.H. Posener Prov... Preussische B... Renaissance..., Rittersch. Priv... Rostocker
Sächsische
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Geld-Sorten und Banknoten.
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Linsfuss der Preuss. Bank für Wechsel 4 pCt., für Lombard 5 pCt
Redaction undck Rendantur: S chw i e ger
Derlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruerei
(N. v. Deer),
Beilage
Berlin, 8. Februar. Jm Hause der Abgeordneten entgegnete am 6. d. M. in der Diskussion über den Geseß- Entwurf, betreffend die Verwenduug der verfallenen Kaution für das Cöln-Soester Eisenbahn-Unternechmen und die hierauf bezüglichen Petitionen, der Handels-Minister Graf von Juen- pliy dem Abgeordneten Dr. Löwe Nachstehendes:
„ Ih würde bitten, noch jeßt das Wort erhalten zu können, damit ih einige Punkte gleich berühren kann, ich werde die Versammlung nicht lange aufhalten.
Ich muß den Anträgen , die wir so Herrn Vorredner gehört haben , entgegentreten. Qunächst haben wir es mit der London and County Bank gar niht zu thun , die Kaution ist von denen gestellt, die Ihnen im Bericht genannt sind, sie ist verfallen und gehört dem Staat; wenn die Herren den Rechtsweg hätten betreten fönnen, so würden sie es gethan haben. Nach der Auf- fassung der Staatsregierung gehört die Kaution dem Staate zu dem Zwecke des Baues einer Bahn, es“ wäre also geradezu ein Geschenk, wenn man den Anträgen folgen wollte, die Kaution nicht einzuziehen: Staatsgelder zu verschenken hat die Staatsregierung keine Befugniß; sie nun wieder liegen zu lassen Zins auf Zins, wie sie zum Verdruß der Staatsregierung shon eine Weile gelegen haben, weil sich eine angemessene Verwendung nicht fand, dazu kann ih nicht rathen; es ist doch besser, daß das Geld, was verwendbar ist, zu nüßlichen Zwecken verwandt werde. Zudem kann ih quch nicht zugeben, daß es mit der Privatindustirie bei den Eisen- bahnen so s{hlimm aussehe, wie der Herr Vorredner sagt, daß es keine anderen Privatunternehmer mehr gäbe als die Ber- gish-Märkische, — die Cöln-Mindener und die Rheinische hat er nicht genannt und die Oberschlesische auch nicht. (Ruf: Ja wohl!) Dann habe ich es Überhört; aber- abgesehen von diesen kann ich doch nur sagen, daß ich in leßter Zeit an Privatunternehmen theils Konzesfionen ertheilt habe, theils darum angegangen bin, welche unter dieselben Kategorien, die der geehrte Herr Vor- redner genannt hat, nicht gehören. Jch erlaube mir, einige davon zu nennen: es ist eine auf Großenhain, die den Weg nach Dresden verkürzen will; fie hat mit allen diesen genann- ten oder angedeuteten gar keinen Zusammenhang, und sie ist bereits im Bau; ferner is kürzlih eine Eisenbahn von Hannover über Hameln nach Altenbeken konzessionirt an eine Privatgesell schaft ; schließlich bin ich kürzlich von einem Konsortium angegangen, das eine Bahn von Berlin bis Schle8wig bauen will, sie hat bis jeßt blos die Erlaubniß zu den Vorarbeiten er- halten und zwar cum clausula, die ih jeßt immer gebe, daß die Erlaubniß zu den Vorarbeiten noch kein Recht auf die Konzession giebt, weil, wenn die Vorarbeiten gemacht sind, ich erst prüfen muß, ob ich die gestellten Anträge unterstüßen und vor dieser Versammlung verantworten kann ; aber die Kaution, die vor- herbezahlt werden muß, um eventualiter den Nachtheilen entgegen- zutreken, welche denGrundbesißern bei der Vermessung dadurch er- wachsen, daß ihnen die Wälder und Hecken verhauen und Gräben zu- geworfen werden u. st. w., — diese Kaution hat die Gesellschaft mit 10,000 Thlrn. bestellt und sie ist jeßt mit den Vorarbeiten beschäftigt. Ferner is den Herren vielleicht bekannt, daß eine Bahn von Loehne über Nordstemmen nach Braunschweig auch von einer Privatgesellshaft gebaut werden soll, welche weder die Cöln-Mindener, noch die Rheinische, noch die Bergisch-Mär- kishe, noch eine andere mir bekannte Gesellschaft ist, sondern die Herren, welche sich für die Sache interessiren. Daß also damit, wenn diese Kaution de jure verfallen ist und nun zu einem nüßlichen Zweck verwendet wird, ein großer Nachtheil für die Eisenbahnindusirie entstehen würde, kann ih nit zugeben. . Wenn außerdem gesagt ist, wenn man diese Kaution verwenden will, so solle man sie doch für eine andere Bahn geben, die damit zwar nicht zu Stande kommen würde, aber dann wäre das Geld doch da und man hätte keinen definitiven Beschluß gefaßt, — so muß ih bemerken, die Bahn, die angedeutet ist, kostet sehr viele Millionen und wird mit diesen 500,000 Thlr. nicht gebaut werden. Und wenn der Herr Vorredner sagte, die 500,000 Thlr. würde Jeder gern nehmen, so sag€ ih: ja, aber nicht Jeder wird mit diesen 500,000 Thlr. diese nüßlihe Bahn bauen, die ich be- antragt - habe. Meine Herren! ih möchte Sie bitten, sich für dicse Bahn zu interessiren im Interesse der Stadt Lüdenscheid. Wer die Verhältnisse kennt, weiß, daß dort fleißige Leute sind, die durch Fleiß, Umsicht und Sparsamkeit
eben von dem
sich bisher in äußerst schwierigen Verhältnissen in der Konkurrenz :
Gegend kennt , weiß, daß die Stadt auf einem hohen Berge liegt und bisher von feiner Eisenbahn berührt ist. Dessen un- geachtet haben die fleißigen und intelligenten Leute ihre Jndu- strie aufrecht erhalten. Jch kenne das genau. Als ich noch Präsident in Arnsberg war — ich glaube, es war im Jahre 1845 oder 1846 — existirte im Volme-Thal noch keine Chaussee ; ih habe damals die Chaussee bauen lassen und seitdem ist die Jn- dustrie des Thales so gewachsen, daß sie jeßt ohne Eisenbahn nicht mehr bestehen kann. Außerdem aber gebt nun die Bahn, für welche ih das Geld erbitte, bis dicht an Lüdenscheid heran, den Berg hinauf freilich noch nit; aber davor ist mir nicht bange, die Leute werden s{chon Rath schaffen und ih werde ihnen helfen, soviel ih kann, daß fie eine Pferde-Eisenbahn oder einen sonst ate agi Transportweg bekommen, so daß sie ihn brauchen nen.
Also nicht Jeder wird mit diesen 500,000 Thlr. eine Bahn von Hagen nah Brügge bauen. Die 500,000 Thaler haben * der Bergisch - Märkischen Gesellschaft noch nicht einmal genügt , sondern sie hat gesagt, der Bau ist theuer und die Bahn wird im Anfange nicht stark rentiren; wenn uns im Volme-Thal der Grund und Boden nicht umsonst gegeben wird, können wir mit 500,000 Thalern noch nicht bauen. Dadurch is die Sache lange aufgehalten worden, denn es hat große Mühe gekostet, theils die Kreise, theils die Städte, theils die Privaten soweit zu bringen, daß sie endlih die Grundentschädigung in der großen Hauptsache gedeckt haben, diese Bewilligung der Grundentschädigung war eine sehr bedeutende, denn es wird in allen engen Gebirgs8- thälern den Leuten das beste Land genommen, was sie haben und nöthig brauchen: die Wiesen, die Grundstücke, das Land, was im Thale ist, wird für die Eisenbahn genommen, die Berge, auf denen die Wälder sind und die den Leuten nicht so viel einbringen, können nicht gebraucht werden. Die Grund- entshädigung ist also eine sehr bedeutende und ohne diese konn- ten die 500,000 Thaler allein noch nicht den Zweck erreichen. Also ich kann nur dringend wünschen, daß Sie bei der Regie- rung§vorlage bleiben. '
Ich beschränke mich für heute auf diese Bemerkungen.
— In der Diskussion über die {leswig-holsteinishe Städte- Ordnung entgegnete der Regierungskommifsar, Geheimer Ober- Regierungs-Rath Ribbeck dem Abgeordneten Dr. Waldeck zu g. 44:
Meine Herren! Jh nehme nur Anlaß, mi gegen die Worte des Herrn Abg. Waldeck auszusprechen, daß die Regierung mit diesem Wahlmodus den Elbherzogthümern ein Geschenk und sogar ein überraschen des Geschenk habe machen wollen. Es ist bis jeßt ein erheb- liches Moment des in den Herzogthümern geltenden Kommunal-Waähl- systems gewesen, daß die Abstimmung in der Bürgerschaft eine laute und öffentliche war, und daß bei diesen Abstinimungen die relative Majorität genügte. Die Königliche Staatsregierung hat sih zur Adoption des \hle8wig-holsteinischen kommunalen Wahlsystems überhaupt nur ent- {ließen fönnen, indem sie es annahm mit allen seinen Modalitäten. Wollen Sie einige dieser Modalitäten streichen, wollen Sie aus der öffentlichen Abstimmung eine geheime machen, wollen Sie aus der relativen Mehrheit eine für den ersten Stimmgang absolute machen, — dann, meine Herren, wird das Wahlsystem für die Staatsregierung ein ganz Anderes, sie muß dann eine andere Position dazu einnehmen, und sie würde der Art und Weise, wie Sie dieses Wahlsystem in dem Geseßentwurfe gestalten wollen, ihre Zustimmung nicht mehr geben können. Von einem überraschenden Geschenke an die Elbherzog- thümer kann also, da dieser Abstimmungsmodus in den Elbherzog- thümern bisher bestand, da er eben so in den altpreußishen Pro- vinzen bis jeßt geltendes Recht ist, wohl in keiner Weise die Rede sein.
— Qu §. 53, die Nichterzielung von Kommunalbeschlüssen durch wiederholte Berathungen der städtischen Behörden betref- fend, erklärte derselbe Regierungs8kommissar:
Meine Herren! Jch bin verpflichtet, hier zu konstatiren, daß die Königliche Staatsregierung mit dem Vorschlage der Kommission, den leßten Saß des §. 53 zu streichen, nicht einverstanden is. Die Staats- regierung hat das Decisionsrecht der Regierung bei dissentirenden Meinungen der städtischen Kollegien in der Geseßesvorlage hon auf das äußerste Maß beschränkt, welches sie ihres Erachtens im eigenen Interesse der Kommunen und zur Abwehr einer Schädigung der ganzen Bürgerschaft, die unter dem möglichen Eigensinn der städtischen Kollegien, welche sich nicht einigen wollen, nicht leid.n darf, glaubt festhalten zu müssen. Die Regierung hat dieses Maß, in welchem sie bei solchen Dissensusfällen einschreiten darf, gegen das in unsern altpreußischen Pro- vinzen geltende Recht um ein Bedeutendes eingeschränkt, sie ist auf dasjenige Maß zurückgegangen , das in der bekanntlich sehr freisinnigen hannc- verschen Städte-Ordnung von 1851 festgeseßt war, auf dasjenige Maß; das in Neu - Vorpommern, wo sich die Städte dexr ausgedehntesten