1869 / 34 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

| Amsterdam ./250FI. R 300Mk.

Hambur S '300Mk.

Wien,

do.

ÖösterT.|

W

E 15

ANgUrE, südd.

Frankfurt a. M., südd. Währ...

Uhr. 7s

echsel,

Kurz. 2 Mt. Kurz. 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.

2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage. 2 Mt. .R./3 Weh

9 Mt.

8 Tage. .|8 Tage.

1425bz 141%bz 151%bz 1505bz 6 235zbz 81Abz

8Tage.|84bz 83%bz

141411

56 24 6 56 28 G 99% 6

995 6 917 bz 90K%bz 82Fbz 110%bz

do. do.

do. do. do.

do. do. do. do. do. do. do. do. do. do.

[talienische Rente... do. Tabaks-Oblig. Rumän. Eisenb Rumänier Russ.-Engl. Anleihe.

C4

Fonds und Staats-Papiere.

Amenk. rückz. 18826 Desterr. Metalliques

National- Anl. 250 FI. 1854...

do. Kredit. 100. 1858|—

Lott.-An!l. 1860 do. 1864 Silber-Anleihe .

do. de 1862 Egl. Stücke 1864 Holl. »

Engl. Anleihe... Pr.- Anl. de 1864

do. de 1866 5. Anl. Stiegl. . 6. do.

9. Anl. Engl. St. do. Holl. »

D

1/4.

Ani:

1/5. u. 1/1. verschieden |51%bz B

pr. Stück 1915 1/5. u. 1/11.|825a82bz

1

à68Zbz 6

Aachen-Mastr... Altona-Kieler...| 5 Berg.- 15 _TBerlin-Görlitz Berlin-Hamburg Brl.-Ptsd.-Mgdb. Brieg-Neisser. Cöln-Mindener. . Hall. Sor. Guben Märk. Posener. .

Magdb, Halberst. Magdeb. Leipz,

Münst. Hamm...

Eisenbahn-Stamm-Aktien,

Div. pro 1867/1868 e 36bz

108 G

. 11282bz 11857bz

76z3bz G

935 B

16Wetwhbz

181bz

131bz B

1125bz

Berlin-Anhalt. .. 13%

do. Stamm-Pr.

no\

Berlin Stettiner . Brsl,-Schw.-Frb.

jus R T!

N

118%bz 100bz 68Zbz 887bz 059Zbz S5zetwbz B 1417bz G 70bz

199 B

902bz

N Ea

all

do. Lit. B.

do. St.-Pr. do. Stamm-Pr. do. B. (St.-Pr.)

do. neue

do. Lit. B.

| ; 585 S Erste Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

34.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 9. Februar. Im Herrenhause erklärte gestern in der Debatte über die Petition des General-Bevollmächtigten des Fürsten von Pleß, welche darauf beruht , daß , sofern den Bestimmungen des Schulreglements vom 18. Mai 1801 genügt worden, die Königl. Regierung nicht berechtigt sei , die zur Un- terhaltung der Schule verpflichteten Privaten zu einer Erhöhung des Einkommens der Landschullehrer zu nöthigen, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. v. Mühler nah dem Herrn v. Senfft-Pilsach:

Ich muß der Auslegung, welche hier von dem Herrn Vor- redner gegeben worden ist, widersprehen. Es ift die Behaup- tung aufgestellt worden, daß die Staatsregierung überhaupt nicht das Recht habe, die Kompetenzen der Schullehrer festzustellen und nöthigenfalls im ege der Exekution dabei vorzugehen. Dieser Auslegung is s{chon von Seiten des Herrn Kommissarius widersprohen worden,

Dienstag den 9. Februar

1869.

ur auskömmlichen Existenz der Schullehrer , wie viel die nteressenten leisten könnten, und was von der Staats- regierung eigen wäre? Auf diesem Wege is es mit annähernder Gerechtigkeit ih sage annähern- der Gerechtigkeit möglih gewesen , eine richtige Ver- wendung der Summe zu erreichen. Sie werden zugeben, meine Herren, wenn eine solche Maßregel im Großen und Ganzen für eine Bevölkerung von zwanzig Millionen durchgeführt werden muß, daß dann einzelne Härten und Mißgriffe vor- kommen werden, und. ich bin weit davon entfernt, einzelne derartige Mißgrisfe und Härten, die hier und da vorgekommen sein A meinerseits vertreten und vertheidigen zu wollen ; wo dergleichen zu meiner Kenntniß gekommen ist, habe ich stets eine Aenderung herbeizuführen gesucht, sowohl im Einzelnen als im Großen und Ganzen, Namentlichin einem schlesischen Bezirke, wo die Regierung meines Erachtens etwas stark zugegriffen hatte , ist sie angewiesen worden , einen billigeren Maßstab anzulegen

do, Bodenkredit .…..|5 118/41. u 13/7, 7.|689etwbz

und nicht nach einer allgemeinen Schablone große Summen

Fonds und Staats-Papiere.

Freiwillige Anleihe .| Staats-Anl, von 1859 v, 1854, 99

(857 42

do. do. do. do. do.

Von Von Von von Von

do. do. do

1859

1856 45

9 4

45 1/4 u. 10 |

| Í

1864 45 do. 1867 45 do. v. 1868 Lit.B. 44 do. v.1850, 524

von 18534 von 18624 | von 18684 | Siaats - Schuldscheine 35 Pr.-Anl 1855 à100Th. 35

Hess. Pr.- Sch.à40Thl Kur-u. Neum. Schldv.

Oder- Deichb.-Obligat 44 1/4 u. 7

Berlin. Stadt-Obligat. 5 | 1/4 u. 10 do. do.

do. do.

Schldv.d.Berì. Kaufm.

Pfandbriefe.

Rentenbriefe.

Berliner .….……... 47 Kur- u. Neumärk. 35

do.

| Ostpreussische... 34/ 246 u. 12 757 G

do. do.

1/4 Q 1/A u. 10

do.

I7L G

94bz

935bz i; 94bz

. 7 1945bz . 10 1935bz i: 935bz 935bz 87%bz 87%bz 87%bz

102Zbz

do

do. do.

Russ.-Poln. Schatz. . Poln. Pfandb. III, Em.

Türk. Anleibe 1865.

Nicolai - Obligat.

do. do. kleine do. Liquid, Cert. A. à 300 Fl; Part.Ob. à 500FL

do.

22/6 u.22/12

1/6. u. 1/12

1/1. u. 1/7.91%bz

| ; 965bz 393àZa%bz

1/5. u. 1/11.167 G 1/4. u. 1/10.1685bz 68Zbz 66bz 575bz

Bank- und Industrie-Aktien.

1/1 u do. 1/4

34 1/5 ü.

4z 1/1 u. 35/ do. D 00. do.

L do.

pr. Stück

7 187zbz 825bz 1217bz 567 G 80 B 92 G 1025bz 7 [95% B 755bz 1014 B 93%bz 767 B

11

Ad

| | !

Pommersche.…....

do.

Posensche, neue.

Sehlesische . do. Lit. do.

do. do. do. do. \ o; Il.

00.0. S9

A,

Westpr., rittschftl. 34 do. do.

Reue do. Serie

Kur- u. Neumärk.

Pommersche

Posensche Preussische Rhein. u. W Sächsische

( Schlesische

estph.

G

847 B

0.

0. 83%bz

al do, * B

4 1

1/

0,

Á u, 10 |89%bz

do. 90 B do. do. do. do. do.

87 B 88 B 917bz 90zbz 89 B

do. do.

do. do.

do. do.

Mgd

A.B

Badische Anl. de 1866 do. Pr.-Ánl. de 1867 do. 35F1.-Oblig.… .

Bayer. St.-A. de 1859

do.

Prämien- Anl. Braunseh. Anl. dei866 Deas. St.-Präm,-Ani. Hamb. Pr.-A. de 1866 Lübecker Präm.-Anl. Manheimer Stadt-Anl. Sächs. Anl. de 1866

Sehwed.10 Rthl.Fr.A.

E E

U T0 UO S | ck

1 1/1. 3

pr.

1/3. /4. p. Stek,

1/1. u, 1/7.1935bz 1/2. u. 1/8. pr. Stück |325bz 1/6. 9 1/412.195%bz

/6 14.0 U 1/4. 963 G 43ietwbz 47%etwbz

u, 1/7.194% G 1/12 1.30/6

Stück

1043bz G

1077bz 10093bz

105%bz

Berl.

Diskonto-Kom. .7 Eisenbahnbed.. . 1

Genfer Kredit.

G.B. Gothaer Zettel. do. Grundkr.-Pf.

Hannöversche Hoerd. Hütt.-V.

Hyp. ( D, Certifikate

Königsb. Pr. -B. Leipziger Kredit Luxemb. . F.-Ver.-G. Magdeb. Privat Meininger Kred. Minerva Bg.-A.| - Moldauer

Neu-Schottland. Norddeutsche Oesterr. Kredit. „Omnibus-G. Phönix Bergw... 1: Portl.-F. Jord.H. Posener Prov... Preussische B... Renaissance.... Rittersch. Priv... Rostocker

Sächsische

Schles. B-V...| 7 Thüringer

Vereinsb. Hbg.. B. Wasserwerke Weimarische...

Div. pro/1867 Kassen-V.| 9/, Hand.-G..| 8 Pferdeb. .| 0

Braunschweig... 6, Bremer ........ 2 Coburg Danz. Privat-B. 54 Darmstädter

1 | U

Kredit 4

i 2

6 do. LZeitel 5 1

Dess.- Kredit-B../ 0

Gas 4 Landes-B.

94

d 00

do\»ck

T ET1T1T 440 U T T T 01 FEEFT S

ar

Schust. u. C.

pad Li L

Hübner) .

A. I. Preuss. Pfdb. unkd.

E e

do.

ank.

1868

tick ck

1/1. 1/41 u.T.

1/4u11.

7.1106Ïbz G

0

E T T 1E N

D

P RRERPPORERPOOAARO —oO-_C-ckck

RPREPPRORRRRCOPREOSCAEAEPEO

do. do. 2/1. 2/4u10. 1/14 1/1 u.7. 1/1. 1/á. 1/1. do. do. 1/1 u.7. 1/1. do.

UMT. 14. do. 1/7. 1/7. 1/1. 1/4 u.7. do. 1/1. 1/1 u.7. 1/1.

1/4 u.7. U,

1/4 u.7.

158 G 125{bz 107etwbz G 1102 G

83 G

1055 B

987 B 27 G 1615 G S5bz G 1187bz 140bz G 1735 B 947 G 1047 G 915 B 97% B 90ibz G 114bz 1054 G 1007 G

1105 E 112% G 1053bz B 710 B 90etwbz 102%bz G 463bz B 22 B

volle 62 B 84 G

1265 G 114à7à35àa% [bz 1765bz G

‘00B 147 G

83!etwbz G 1143 B 1195 B 117 G 74bz

85’etwbz G

Niedschl. Märk. . Ndäschl. Zweigh.. Nordb Erfurter.

* do. Stamm-Pr.

OberschI. A. u. C.

do.

Ostpr. Südbahn

o. St.-Pr....

R. Odér-Ufer B.

do. St. Pr... Rheinische do. St. Pr. .…. do. Lit. B. (gar.) Rhein Nahe Starg.-Posener .

p j | i S Sb A E I S pfck Hck

N

U T P Pro SERREPRORE=ckck

oro

ho

87%bz 82bz

1.7.176bz G

917bz 175¿bz G

335 G

7./70Ïbz G

91%bz 967bz 114%bz

82%bz 297bz

7.193bz2 G

136bz 1237 B 79%bz 40% 1165bz 113%bz 1143bz

Thüringer do. 40 % do. Lit. B.(gar.)

WlIhb. (Cos.0db.) do. St.-Pr... do. do.

4141 T1 T T1 1414 141441404 1491 1T9849

| Si E

S

E14

N dck ckck h C f Þck l O

Álsenzh. v. St. g. Amst.-Rotterd. . Böhm. Westb...

947bz G 74zbz

cen S

Gal. (Carl-L.-B.) Löbau-Zittau .…. Ludwigsh. -Bexb Mainz-Ldwgsh. . Mecklenburger. . Oberhess. v:Bi. g. Oest. Franz. St. Russ. Staatsb... Südöst. (Lomb.). Warseh.-Bromb.

Warschau-Ter.. do. Wien.

Wsch.Ldz. v.St.g

en

[E | Ra E

[p ans A

|

æ | |

L FEREEFFEL E

E U N U U fck fck ck f O Ot fck

l

N F 7E

91%bz

56 B 1535bz 133bz

74bz

volle 70 G 1797à179bz 83vz G 129à128{bz

kl,

582bz

Geld-Sorten und Banknoten.

Louisd’or : Ducaten.....

Imperials .….. Dollars

Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Ge

(N. v. Deker).

Gold-Kronen 9 85 G 112 B

Sovereigns 6 23%bz Napoleonsd’or/5 123bz G] Oest, Bankn. ./8457bz

173 G |Russ. Bankn... ; 1 11% G M

Friedrichsd’or 113%bz G | Imperials p. Pf.467 G

Fremd. Bankn./994/, bz

Fremde

do.

einiösb.!|

Leipziger .. 99Zbz

eine—

Silber in Barren u, Sort. p. Pfd. fein Bankopr.: 29 Thle. 238 Sgr. R

Zinsfuss der Preuss. Bank für Wechsel für Lombard 5 pCt

4 pCt,,

heimen Ober - Hofbuchdruckerei

Folgen zwei Beilagen

1867

ih muß ihr auch meinerseits widersprechen. Die ganze. ge- Ne Entwickelung und die Thatsachen, wie sie seit em Jahre 1817 uns vorliegen, sprechen dagegen; durhblättern Sie die Akten des Ministeriums, so werden Sie auf jeder Seite und zu jeder Yeit Beläge finden, daß die Königliche Regierung genöthigt worden ist , bei der absoluten Unzulänglichkeit ein- zelner Gehälter der Schullehrer einzuschreiten und nöthigenfalls die Festseßung des Einkommens bis zu einem bestimmten Saße selbst vorzunehmen. Jn umfassenderer Weise is dieses sodann im Jahre 1852- gesehen: Damals is von meinem Amtsvorgänger , dem Staats-Minister v. Raumer, ein Cirkular an die Regierungen ergangen , welches die Be- rechtigung der Regierungen in solchen Fällen vorzugehen,

* generell ausspricht, gestüßt auf die Bestimmungen der Regic-

rungsinstruktion vom Jahre 1817, welche allerdings nur den Titel einer Instruktion führt, wesentli aber den Charakter einer Königlichen Verordnung an sih trägt. Diese Verordnung meines Herrn Amtsvorgängers ist in der darauf folgenden Zeit von demselben Gesichtspunkt aus, von dem der Herr Vorredner heute die Kompetenz der Regierung bestreitet, von den Inter- essenten angefochten und selbst auf den Recht8weg gebracht wor- den, und da ist dur die kompetente Behörde, den Gericht8hof für Kompetenzkonflikte, der Ausspruch erfolgt, daß nicht der einzelne JIntecressent die Sache im Reht8wege verfolgen könne, sondern daß die Staatsregierung die Befugniß habe, in dieser Sache eine Festseßung zu treffen und zur Ausführung zu bringen. Jh gestehe gern und offen, daß der Besiß einer solchen Befugniß, wie sie in der äußersten Strenge von Seiten der Staatsregierung in Anspruch genommen wird, kein ange- nehmes Benefizium ist, und daß die Handhabung nicht nur an sich großen Schwierigkeiten und Verantwortlichkeiten unter- liegt, sondern daß auch das Motiv sehr ins Gewicht fällt, daß die Staatsregierung durch ihre Exekutivgewalt der Schule nun und nimmermehr das leisten kann, was ihr im Falle eines herzlichen Einvernehmens aller Interessenten auf gütlihem Wege ver- schaff werden kann. Jch lege auf die Freiwilligkeit und die Erkenntniß dessen, was nothwendig ist, einen weit höheren Werth als auf die Wirkung der exekutivishen Maßregeln der Regierung und es werden in diesem Hohen Hause gewiß Stim- men genug sein, welche wohl in Bezug auf das, was die Städte gethan haben, als auch in Bezug auf das, was die einzelnen Gutsbesißer gethan haben, die Beweise würden bei- bringen können, wo von Seiten der Interessenten freiwillig mehr geschehen ist, als die Staatsregierung jemals hätte er- zwingen können. Das erkenne ih dankbar an. Indessen bitte ih, fh doch die Lage zu vergegenwärtigen, wie sie im Jahre war. um ersten Mal seit 50 Jahren hatte dic Königliche Regierung \sih entschlossen, eine große Summe zur Verbesserung der Lehrergehalte herzugeben im Be- trage von 165,000 Thaler. Diese Summe ist und konnte nur subsidiarisch bewilligt werden, nit als - ob denjenigen Interessenten, die in der Lage sind, selbst eine Feerallerung der SchuUllehrergehälter eintreten zu lassen, ein Geschenk gemact werden sollte, sondern damit an solchen Stellen , wo die Kräfte der Jnteressenten nicht au8reichen , die Staatskasse hinzutrete und dasjenige erfülle, was dur die Nothwendigkeit erfordert ‘ist. Allerdings war die Staatsregie- rung nun in der oge , diese Wohlthat der 165,000 Thlr. in einer verhältnißmäßig kurzen Zeit realifiren zu müssen, und es war unumgänglich nothwendig, daß die Regierungen angetwwle- sen wurden, die ganzen Bezirke zu überschauen und von Stelle zu Stelle zu erwägen, was für jede derselben nothwendig sei

74

zu fordern, sondern eine konkrete Erörterung eintreten zu lassen. Dasselbe ist in anderen Bezirken je nach Beschaffenheit der ein- zelnen Fälle und in den einzelnen Gegenden geschehen , wenn man sich überzeugte, daß bei der Festseßung der Regierung dic individuellen Verhältnisse nicht die genügende Berücksichtigung gefunden haben. Jn Oberschlesien, wenn ih nicht irre, ijt die Forderung der Regierung in einem bescheidenen Maße ver- blieben. Die Regierung hat die Säge des Schulreglements vonr Jahre 1801 auch jeßt zum Grunde getegt, nur mit dem Unter- \chiede, daß, wenn man die in diesen Säzen enthaltenen Pe- titionen von Naturalien früherhin zu Gelde auf 165 Thaler berechnet hat, gegenwärtig die Berechnung auf 175 oder 180 Thaler gestellt worden ist , also eine Steigerung von 10 oder 15 Thalern.

Ich glaube nun, daß es in dieser Sachlage nicht wohl ge- than sein würde, der Regierung für solche Maßnahmen gene- rell die Hände zu binden. Mir und der Regierung könnté ja nichts lieber sein, als eine bestimmte geseßliche Fests lung über diese Sache. Schon im vorigen Jahre ist der erste Schritt dazu in diesem Hohen Hause geschehen, und im gegenwärtigen Jahre ist eine Vorlage an das andere Haus gekommen. Die Regierung legt einen so großen Werth auf die eigene Erwägung der Jn- teressenten, daß sie sih versagt hat, Minimalsäte für die Pro- vinzen festzustellen, sondern vielmehr beschlossen hat, die Prüfung und Beschlußnahme der Provinzialstände eintreten zu lassen, in der Vorausseßung, daß diese leßteren die Lokalverhältnisse besser kennen und einen richtigeren Maßstab vermitteln werden, als es die Regierung- von ihrem centralen Standpunkte aus für die ganze Monarchie vermöchte. Jch darf es auch aussprechen, daß nach dieser Richtung hin aus anderen Gegenden fehr anerkennens®- werthe Fakta vorliegen. So haben im Jahre 1864 im Herzog- thum Holstein die dortigen Stände bei Festseßung des Schul- geseßes die Gehälter - der Schullehrer in schr liberaler Weise normirt, und die Regierung giebt .sich allerdings der Hoffnung hin , daß die Provinzialstände auch der anderen Landestheile, wenn sie in diese Frage eintreten, Angesichts der realen Ver- hältnisse ein Maß von Billigkeit werden eintreten lassen, welches vielleiht noch höher hinauskommt, als die Regierung es würde -

festseßen können, ein Maß, wie es den wirklichen Bedürfnissen

entspricht. Aber, meine Herren! wir können nicht mit Sicherheit ab-

_ sehen, zu welchem Zeitpunkte die legislative Festsczung eintreten

wird. Nachdem das Jahr 1867 vorübergegangen ist und die Regulirung im Ganzen vollzogen ist, so sehe- ih nach mensch lichem Berechnen nicht leiht wieder einen Zeitpunkt voraus, wo wieder cine solche allgemeine Regulirung eintreten könnte. Sie ist im Jahre 1852 von meinem Amt8s8voorgänger in Angriff genommen unter damals zwingenden Verhältnissen, und fie hat im Jahre 1867 unter gleihfalls zwingenden Verhältnissen wiederholt werden müssen. Jch glaube, die Sache liegt fo, und ich hoffe es bestimmt, daß, wenn wiederum ein Zeitpunkt cin- treten wird, wo eine generelle Regelung abermals nöthig sein wird, wir inzwischen auf dem Boden der Gesetzgebung weiter gekommen seien und eine feste Unterlage genommen - haben werden. Aber ih möchte Sie bitten, der Staatsregierung für die Übrig bleibenden Einzelfälle keine Fesseln anzulegen und ihr die Befugniß nicht streitig zu machen, die sie bisher geübt hat, und deren Berechtigung sie nah den vorliegenden Sprücben des kompetenten obersten Gericht8hofes im Jnteresse der Schule fest- halten E Ich wiederhole, daß die Erwägung im einzelnen Falle, die Besprechung und Verhandlung mit den Juterefsen-

,