1869 / 35 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In das Genossenschaftsregister des hiesigen Königlichen Handels- gerichts wurde heute unter Nr. 3 eingetragen die Genossenschaft unter der Firma: : j

Konsumverein von Eschweiler- Aue, eingetragene Genossenschaft, welche ihren Siß in Eschweiler - Aue im Landkreis Aachen hat und auf Grund eines am 9. August 1868 angenommenen und von den Mitgliedern unterschriebenen Statuts und eines Nachtrags zu demsel- ben vom 31. Januar 1869 errichtet worden ist.

Gegenstand des Unternehmens is der gemeinschaftliche Einkauf von Lebensbedürfnissen im Großen und Ablaß in kleinen Partien an die Genossenschaftsmitglieder. :

Die zeitigen Vorstandsmitglieder sind : ,

1) der Betriebsdirefktor der Gesellschaft Phönix, Louis Rasche, zu Eschweiler-Aue wohnend, als Vorsißender,

2) der Bureaubeamte Philomen Prayon ¡; zu Eschweiler wohnend, als Protokollführer, -

3) der Kaufmann Peter Schiffer, zu Eschweiler wohnend, als Geschäftsführer, ; i |

4) der Schlossermeister Heinrich Scheidt, zu Eschweiler-Aue wohnend,

9) der Schlosser Peter Bündgens, zu Eschweiler wohnend, |

6) der Fabrikations - Chef Johann Anton Leonard ; zu Stich bei Eschweiler wohnend, |

7) der Bureaubeamte und Wirth Andreas Wirz, daselbst wohnend,

8) der Schlosser August Weise, in Eschweiler wohnend, und

9) der Dae Theodor Flamm, zu Röthgen bei Eschweiler wohnend.

O a Louis Rasche und Johann Anton Leonard führen die Unterschrift in Gemeinschaft mit dem Geschäftsführer Peter Schiffer, und zwar in der Art, daß je zwei und awei rechtskräftige Unterschrift für die Genossenschaft besiven.

Die Einladungen zu den Generalversammlungen erfolgen wenig- stens drei 2A vorher durch Einrücken der Tagesordnung in den Eschweiler Anzeiger und dur Maueranschläge (wo dies au für sonstige Mittheilungen im Gebrauch ist). Alle übrigen Bckannt- machungen der Genossenschaft sind O publizirt , wenn sie cinmal durch den Eschweiler Anzeiger verö entlicht sind. .

Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jederzeit bei dem Han- del8gerichte eingesehen werden. Aachen, den 6. Februar 1868,

Der Handelsgerichts-Sekretär, Maaßen.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladuugen u. dergl.

E R E I S

399 l Ln dem Konkurse über das Vermögen des Tuchmachermeisters Johann Christian Schmidt in Altforst is der Kaufmann Heinrich Senftleben in Forst zum definitiven Verwalter der Masse bestellt. &orst, den 4. Februar 1869. Königliche Kreisgerichts - Deputation.

[395] Konkurs-Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Braunsberg. Erste Abtheilung.

Den 1. Februar 1869, Nachmittags -5 Uhr.

Ueber das Vermögen des Färbermeisters Karl Matthée zu Worm- ditt ist der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet worden.

Bum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Lewin Loewenthal in Wormditt bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuld- ners werden aufgefordert, in dem

auf den 15, Februar e, 11 ita Vormittags,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Pitsch, im Rathsherr Paster- nat’ schen Hause, anberaumten Termine die Erklärungen Über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen / welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände bis zum 1. März cer. einschließlich, dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur E abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläu iger des Gemeinschuldners haben von den in threm Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[398]

In dem Konkurse über das Vermögen des Tärbermeisters Karl Matthée zu Wormditt werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor- dert, ihre Ven Dei dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 1. März er. ein- \chließlich bei uns s{hriftlich oder zu Protoko L und dem- nächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen :

M dem Kommissar H R aas 4 Uhr, ommissar, Herrn Kreisrichter Vi im Rathsherr - nadschen Pause zu erscheinen. a A

Wer seine E \{hriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen eizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die Rechtsanwalte: Mehlhausen und v. Massenbah und der Justizrath Heubach zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Braunsberg, den 1. Februar 1869.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[312] 2 Rreibiciiné ie Au U-R0 MUERE Kreisgericht zu Thorn, Erste A theilung, en 28. Januar 1869, Nachmittags 5 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns A. Haupt hierselbst ist de kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zablungseinstelluy auf den 4. Januar er. festgeseßt. i

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann M Schirmer hier bestellt. Die« Gläubiger des Gemeinschuldners Werden aufgefordert, in dem auf E

den 13, Februar cr., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 1Il. des Gerichtsgebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisrichter Plehn , anberaumten Tet mine ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Beibehaltung dieses p es e oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalter abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papier

oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder wel ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nihts an denselben U vey abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenständ, bis zum 28. Februar cr, einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen , und Alles, mit Vorbehalt

Beer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab Uliefern fandinhaber oder andere, mit denselben gleichberechtigte läubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiße befindlidn

Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

[324]

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Scholly Behrendt zu Thorn i} zur Anmeldung der &orderungen der Kon, fursgläubi er noch eine zweite Frist bis zum 25. ebruar cer, ein\chließlich festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre An. sprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sle mögen bereits Ea sein oder nicht; mit demn dafür verlang ten Vorrecht bis zu dem ge achten Tage bei uns schriftli oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 9. Januar cr.

bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen is auf

den 26. Februar er. Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrihter Plehn, im Termins immer 7 ] Nr. 11]. anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin F die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen in- G

nerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung {riftli einreiht, hat eine Abschrift der:

selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen | j bei der Anmeldung seiner ne bed einen am k echti j

Wohnsiß hat, mu hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns ber

wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten a igen.

dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen , welchen es

hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Se L achwaltern F

Kroll, Dr. Meyer, Hoffmann, PVane und Jacobson zu vorgeschlagen. Thorn, den 21. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[405] Konkurseröffnung und Ediktalladung.

Ueber das Vermögen des Fabrikanten Carl Gustav Kaiser / zu Mingerode (Firma C. G. Kaiser) ist auf dessen Jnsolvenzanzeige | heute der Konkurs der Gläubiger erfannt, dem Gemeinschuldner das 4 Verfügungsrecht nf und als einstweiliger Konkurs-Kurator der /

hiesige Kaufmann Ernst Gotttlieb Kaufholz verpflichtet.

„Alle, welche an die Konkursmasse behufs ihrer Befriedigung An- : sprüche zu machen haben, werden hierdurch ediftaliter geladen, solche und deren etwaige Vorzugsrechte, unter Vorlegung der betreffenden |

Urkunden am Dienstag, den 6. April d. J., Morgens 10 Uhr,

auf hiesiger Gerichtsstube anzumelden, widrigenfalls sie damit von der L

Masse ausgeschlossen werden sollen.

Im Anmeldungstermine soll über die Person des definitiven , Kurators und die einstweilige Verwaltung der Masse, sowie auch | egen vergleihsweiser Beilegung des Prozesses verhandelt werden, F

Die Werthklasse ist auf die 10. festgeseßt. Duderstadt, den 3. Februar 1869. Königliches Amtsgericht 1.

A Proclama

er von der hiesigen Lebens-, Pensions- und Leibrenten - Ver- : sicherungs-Gesellschaft Iduna unterm 26. Mai 1863 auf das Leben des À Herrschaftsbesißers Friedrich Georg Christian Freiherrn von Werthern

auf Wiehe, geboren am 1. Dezember 1833, auf die Summe von 21,000 Thlr. ausgestellte Versicherungsschein Tabelle 1. Nr. 51,973 ist laut Anzeige des Genannten verloren gegangen.

__ Es werden daher Alle, welche an diese versicherte Summe und diesen Versicherungsschein als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- oder e Briefsinhaber Anspruch machen zu können glauben, hierdurch ugen sih bei dem unterzeichneten Gericht, spätestens aber im

ermine

am 24. März 1869 , Vormittags 11 U P vor dem Herrn Kreisrichter Bertram an biefiger Gericbi8fele, Zimmer Nr. 10, zu melden, widrigenfalls sie aller ihrer Ansprüche an das bezeichnete Dokument für verlustig und jener Versicherungsschein für amortisirt erklärt werden würde. Halle a. S./ den 30. November 1868. Königliches Kreisgericht, 1 Abtheilung.

6. März 1868 (Geseß-Samml. von 1868 5 Al vetreffend | Bohlwerke zum Laden oder Löschen benuten. s G 1) bei

Jas Abonnement beträgt 4 Thlr. Alle Host - Anstalten „des In- und

“für das Vierteljahx. ppe die Expedition des Gui Insertionspreis für den Raum einer Preußischen Staats - Anzeigers: Druckzeile-24- Sgrv- Behren - Sktrafie Nr. la, g, : N f Ecke der Wilhelmsstraße.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: | der-städtischen Schiffahrtsabgaben nah dem Tarife vom 27. Juni 1853

Bg Dem pensionirten niederländischen Kapitän Und jetzigen | von diesem Zeitpunkte ab eingestellt werden. i Bürgermeister der Gemeinde Westzaan in der Provinz Nord- & u Ee R nebst dem Tarife durch die Geseg-

olland, Gerrit Johann Müller, den Königlichen Kronen- Berlin, den. 18; Januar 1869. rden vierter Klasse zu verleihen ; und Wülhelm. Den Kreisrichter Hagens in Graudenz zum Stadt- und Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Jhenplig.

Kreisgerichts-Rath in Danzig zu ernennen. An den Finanz-Minister und. den Minister für Handel, E E R E Gewerbe: und, öfféntliche Arbeiten.

Geseßy, betreffend die ea des in dem Gesehe vom 6. März ai

1868 eröffneten Kredits von fünf, Millionen Thaler. S ait v 1::f

: T zur Bom 5. Februar 1869. Erhebung des Bohlwerks- und Hafengeldes in der Stadt Anklam,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., ; e ; sbezirks Stettin, verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Es is ¡Free I am, Regierungsbezirks Stettin Monarchie, was folgt: | Mi r Einziger Artikel. A. “An Bohlwerks geld: Sgr.

Die Bestimmungen der §§. 1, 2 und 3 des Geseßes vom 1. Für Fahrzeuge, welche. die der Stadt gehörigen |——

eine Erweiterung des durch die Fg. 2 und 3 eseßes, vom beim Laden oder Löschen _ einer vollen Ladung, [

28. September 1866 über den außerordentlichen Geldbedarf der a) wenn sie mehr al éinë preußische La| Tragfähigkeit

Militär- und Marineverwaltung und die Dotirung: des Stagats- | haben, für jede volle La Frgalädi Seid Ie sini i É D G G ibi

s{aßes eröffneten-Kredits, bleiben bis- zur nächsten regelmäßigen j b)-wen se nux kine preußische Last oder weniger usammenkunft des Landtages (Art. 76 der Verfassung) in | Tragfähigkeit haben, überhaupt

raft. Soweit die Ausführung der vorbezeichneten geseßlichen | 2) beim Laden oder Löschen einer Theilladung , für n ' edes beim Laden“ oder Löschen angefangene Viertel ihrer Bestimmungen, über welche dem Landtage - Rechenschaft zu Tragfähigkeit, a) ín dem Falle zu 1.

geben ift, dann noch nicht stattgefunden hat, bleibt hinsichtlich b) in dem Falle zu 1. b

der Fortdauer der in denselben der Staatsregierung ertheilten IL Für jedes Stück Bauholz, welches über das

Ermächtigung geseßliche Anordnung vorbehalten. _ | städtische Bohlwerk aus der Peene geschleppt oder- vom Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift | Lande unter Benuzung des Bohlwerks in das Wasser ge-

und beigedrucktrem Königlichen Insiegel. Dae I... ce anne i - I—| 6 Gegeben Berlin, den 5. Februar 1869, Nähere Bestimmungen zu A. 1) Für Fahrzeuge, welche (L, 8.) Wilhelm laden, nachdem sie am Orte zuvor eine volle Ladung gelöscht haben, i A . wird nur die Hälfte der Tarifsäße zu 1. 1. und 2. entrichtet. Haben Gr. v. Bismarck - Schönhausen. „Frhr. v.- d. Heydt, sie keine volle Ladung gelöscht, so haben sie zwar fein Recht auf diese v. Roon. Gr. v. Jhenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Ermäßigung, doch sollen sie in keinem Falle für Laden und Löschen Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. zusammengenommen mehr als das Ein- und Einhalbfache des Tarif- sabes zu I, 1. a. entrihten. 2) Für das Einnehmeñ von Ballast am cidet “3 h Sar e l Vot e zu L T g He M t rhöchster Erlaß vom 11. Januar 1869 betreffend die | richtet. Für Fahrzeuge aller Art, von welchen über das Bohlwer Ba des Rechts zur Erdeduis des Chausseegeldes für eine | Handel- getrieben wird, ist, wenn sie länger als eine zu sieben Tagen ge- halbe Meile auf der Chaussee von Wangerin- bis zum Bahnhofe | rechnete Woche am Bohlwerk liegen, für jede: neu angetangene Woche das gleichen Namens an die Stadt Wangerin. Bohlwerksgeld von Neuem nach dem tarifmäßigen Saße zu entrichten: Auf Jhren Bericht vom 5. Januar d. J. genehmige Jch hiermit, 4) Die. Tragfähigkeit wird nah preußischen Schiffslasten: zu: 4000 daß das durch Meinen Erlaß vom 19. Janüar 1888 (G-S. für 18s Pfund bestinunt und aus den Meßbriefen ernuittelt. S. 65) der Stadt Wangerin, Regierungsbezirks Ste in; verliehene i Net au der Chaussce von Wangerin bis zum Bahn ofe gleichen B. An. Haäfenge kd; Sgr. |-Pf. Namens das Chaussecgeld für eine halbe Meile, während eines Zeit» 1) Für jedes Fahrzeug über eine Last Tragfähigkeit, raums von fünf Jahren nah dem doppelten Betrage der in dem welches. das: durch die Dalgenpfähle bezeichnete Hafengebiet Chausseegeldtarife vom 29, Februar 1840 bestimmten Säße zu er- benußt, heben, noch während eines weiteren Zeitraums von fünf Jahren zur a) wenn dasselbe den Hafen passirt, die Brücenklappen Ausübung kommen dürfe. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die aber nicht geöffnet werden, für jede Last Tragfähigkeit. Geseß-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. b) wenn dasselbe den Hafen passirt und die Brüen- Berlin, den 11. Januar 1869. : flappen geöffnet werden, für jede Last Tragfähigkeit... : Wilhelm. i ___2) für Floßholz; welches den Hafen benußt; es mag : örhr. v. d. Heydt. Gr. v. Jgenplißg. “5 Ae F oder nicht, für jedes Stück ohne Unter- L i «Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und chied der Größe L “O r rere n f N 9 / Nähere Bestimmungen zu B. 1) Das, Hafengeld wird für i Ein- und Ausgang nur einmal, und zwar beim Ausgange, jedo i , | bevor die Brücke passirt wird, entrichtet. 2) Die Tragfähigkeit wird Allerhöchster Erlaß vom 18. Januar 1869, betreffend die nach preußischen Schiffslasten zu. 4000 Pfund bestimmt und aus den Erhebung des Bohlwerks- und Hafengeldes in der Stadt Anklam. | Meßbriefen ermittelt. 3) Tôhrzeuge- bis zu einer Last Tragfähigkeit Ich habe den mit Jhrem Berichte vom 12. Januar d. J. einge- einschließlich sind nicht hafengeldpflichtig. reichten Tarif. für das zu Anklam, im Kreise Anklam, Regierungs- _ Ter e Bestimmung zu A. Und: B! Bruchpfennige unter bezirks Stettin, zu erhebende Bohlwerks - und Hafengeld mit dem | einem halben PBfennig bleiben außer Ansaß, Bruthpfennige von cinem Vorbehalte einer Revision von fünf zu fünf Jahren genehmigt und | halben Pfennig und mehr werden für volle Pfennige gerechnet. sende Jhnen denselben: hierbei (a) vollzogen zurück. Der neue Tarif Befreiungen. Die zu A. und B. erwähnten Abgaben sind tritt mit dem 1. Februar 1869 ‘in Kraft, und es soll die Erhebung * nicht zu- entrichten: 1) für Fahrzeuge, welche mit Königlichen oder

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