1869 / 35 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Frankfurt a. M., Lei zig, 14-Thlr.

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Staats - Schuldsecheine Pr.-Anl.1855 à100Th. Hess. Pr.- Sch.à40Thl

Kur-u. Neuw. Sehldv. Oder- Deichb.-Obligat Berlin. Stadt-Obligat.

Schldv.d.Berl, Kaufm.

Pfandbriefe.

Rentenbriefe.

Badische Ans. de T8666 17

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Redaction und Rendantur: Schwie ger.

Silber in Barren u. Sort. p. Pfd. fei Bankpr.: 29, Tite IR Sur. N

Zinsfuss der Preuss, Bank für Wechsel 4 pCt für Lombard 5 pCt E

(N. v: Deer).

ex - Hofbuchdrukérei

Beilage

N 35.

Beilage zum Königlich

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 10. Februar. Die im Hause der Abgeordneten gestern verlesene Allerhöchste Ermächtigung, betreffend die urücfziehung des Geseßes wegen der Wahlbezirke für das Raus der Abgeordneten, hat folgenden Wortlaut : Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u. \. w., ermächtigen hierdurch den Minister des Jnnern, den auf Grund der Ermächtigung vom 2. November 1868 den beiden Häusern des Landtags der Monarchie zur verfassung§- mäßigen Beschlußnahme vorgelegten Geseßentwurf, betreffend die anderweitige Feststellung der Wahlbezirke für das Haus der Abgeordneten, aus den Berathungen des Landtags wieder zurückzuziehen.

In der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeor d- neten hielt der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten , Dr. von Mühler, über den Geseßentwurf, betrefsend die Auf- hebung der leßten Bestimmung des Art. 25 der Verfassungs§- Urkunde vom 31. Januar 1850, folgende Rede:

_ Wenn ich gegenwärtig das Wort ergreife, so habe ih zu- nächst den Jrrthum zu berichtigen, als ob es von Seiten der Staatsregierung geschehen wäre, daß diese Frage als Präju- dizialfrage in den Vordergrund . gestellt ist. Die Staat®8regie- rung hat mehrere zusammenhängende Geseßentwürfe vorgelegt, von denen namentlich der erste wegen Aufhebung des in Rede stehenden Alinea des Art." 25 der Verfassungs8urkunde und der zweite Über die Aufbringung der Mittel für die Schule in einem inneren organischen Bujammenhange stechen. Die Regierung hat diese beiden Entwürfe als inneriäih zu- sammenhängend vorgelegt, die Kommission is es ge- wesen, welche diese beiden Vorlagen getrennt behandeln zu müssen für nothwendig erachtet hat, und der Staat8regie- rung hat kein Mittel zu Gebote gestanden, diese Trennung, die die Kommission ihrerseits angenommen hat, zu verhindern, die Staatsregierung 1st nux in die Position eingetreten , die ihr auf diese Weise gegeben worden - ist. Jch habe aber ebenso wenig Anlaß gehabt, eine Diskussion Über dicse Frage vermei- den zu wollen, im Gegentheil, ih kann es nur als ein erfreu- liches Ereigniß bezeichnen, daß wir Überhaupt zum ersten Male seit 20 Jahren wieder von dem Gebiete ganz allgemeiner Re- solutionen und Petitionen über das Schulwesen, die der prakti- schen Entwickelung der Dinge wenig nüßen, auf cine konkrete Frage der Gesehgebung übergehen; denn erst wenn solche Fragen mit bestimmter Begrenzung und zu be- stimmten legislatorischen Zwecken gestellt werden, kann die Diskussion und die Beschlußnahme darüber wirklich fördern und Frucht bringen. : i ;

Ich mache mir über den Verlauf der Diskussion und über den Ausgang der Abstimmung keine JUusion; ih kenne sehr wohl die Widerstandsiräfte, die in diesem Hause vorhanden sind ; aber ih sage mir auch andererseits, daß das Wort, was heute hier in dieser Frage gesprochen wird, nicht das leßte sein wird. Denn hinter diesem Hause stehen die Gemeinden, und die Frage, um die es sih gegenwärtig handelt, ist eine eminent praktische für die Gemeinden S

Es handelt sich um die drei Millionen, ob sie im Wege der Qwangssteuer von Seiten der Gemeinden aufgebracht wer- den sollen, oder wie bisher im Wege des Schulgeldes, und über diese Frage werden sich die Gemeinden die Diskussion nicht aus der Hand nehmen lassen. Mag daher beschlossen werden, was da wolle, die weitere Erörterung dieser einmal angeregten Frage wird auch auf die weiteren Schritte der geseßgebenden Faktoren ihre Einwirkung üben. | : t

Ich habe bereits diese Frage als eine eminent praktische bezeichnet, Jh muß das noch einmal wiederholen , mit dem bestimmten Yusate, daß ich sie nit als eine politische auffassen kann in dem Sinne, wie es in den bisher gehaltenen Reden hon andeutung8weise geschehen ist. Nicht ein politisches Dogma, so zu sagen, ist es, um welches es sich handelt, sondern es han- delt sih einfach um die T was ist für das Wohl der Schule und des Schulwesens das praktisch Bessere, das Oppor- tune? Das nüchtern und sachlich zu prüfen und zu entscheiden, ist unsre Aufgabe.

Wenn ih nun auf die materiellen Gründe eingehe, welche die Majorität der Kommission bestimmt haben, sih gegen die Vorlage der Regierung zu erklären, so tritt in erster Linie der Einwand entgegen, daß es bedenklich sei, mit der Aufhebung einer Verfassungsbestimmung den Anfang zu machen, Meine

605 Preußischen Staats - Anzeiger. Mittwoch den 10. Februar

Herren, ih kann diesem Grundsatze in seiner Allgemeinheit voll- fommen beistimmen; auch ih halte es nicht für eine Wohlthat, wenn an einer Verfassungsurkunde, die nah vielen Kämpfen zu Stande gekommen is, ohne Noth gerüttelt wird, und die Staatsregierung is nicht die erste gewesen, welche darauf aus- gegangen ist; im Gegentheil, fie hat den lebhaften Wunsch ge- habt, die praktishen Bedürfnisse des Schulwesens zu befriedi- gen, ohne an diese Frage herangehen zu müssen. Wir find im vorigen Jahre von der Ansicht ausgegangen, daß es möglich sein würde, durch stillshweigendes - Vorbeigehen an der Schulgeldfrage das Schulgeld, wie und wo es besteht, auch fernerhin bestehen zu lassen in Kraft des Art. 112. Meine Herren , das ist ein Jrrthum gewesen, in dem wir uns auf dem Standpunkte der Regierung befunden haben, die Diskussionen in der Kommission des Herrenhauses haben uns eines Besseren belehrt, und es ist nicht eine Kon- ession gegen irgend cine Strömung im Herrenhause gewesen, Labn es war die einfache Erkenntniß des rehtlich Noth- wendigen und rechtlich Unvermeidlichen, was die Staatsregierung bewogen hat, gegenwärtig die ausdrückliche Aufhebung des be- treffenden Alinea des Art. 25 in Antrag zu bringen. Es ist auch weder in Jhrer Kommission, noch in dem, was bisher schon gesprochen worden ist, ein Wort gesagt worden, welches die Staatsregierung belehrt hätte, sie sei bei ihrer früheren Jn- tention von 1860 auf dem rechten Wege gewesen, im Gegen- theil, Sie werden, glaube ich, es alle zugestehen, daß, wenn das Schulgeld nicht allgemein abgeschafft werden, wenn es ferner bestehen bleiben soll, gar kein anderer Weg übrig is, als die * ausdrüctliche Beseitigung des in Rede stehenden Artikels der Verfassungsurkunde. :

Werfen wir aber do einen Blik zurück auf die Art und Weise, wie und unter welchen Umständen dieser Artikel in die Verfassung8urkunde hineingekommen ist. Bei uns in Deutschland ist das Schulgeld, so lange ein geordnetes Schul- wesen besteht, immer und fast überall eine übliche und fest- stehende Einrichtung gewesen; es sind nur sehr wenige Gebiete auf deutschem Grund und Boden, wo man des Schulgeldes hatte entrathen können. Es ist Nassau erwähnt worden, und das ist rihtig. Auch bei uns in Preußen sind einige Distrikte, nämlich Neuvorpommern und die katholischen Landschulen Ober- \{lesiens, wo das Schulgeld nicht zur Anwendung gekommen is. Jn neuerer Zeit hat man auch im Herzogthum Gotha das Schulgeld fallen lassen. Aber abgesehen von einzelnen Kommunen und einigen Sozietätsverbänden, wo man auf eine gütliche Weise an Stelle des Schulgeldes cin anderes Expediens geseht hat, ist durch ganz Deutschland, so lange ein geordnetes Schulwesen besteht, immer das Schulgeld als ein wesentlicher und nothwendiger Faktor zur Aufbringung der nöthigen Be- dürfnisse gehandhabt worden und wird auch gegen- wärtig gehandhabt. Vergegenwoärtigen Sie sich die neue- sten Schulgeseß -Entwürfe in Oesterreih, in Bayern, in Württemberg, in Baden, in Sachsen, in allen Übrigen Ländern, Sie werden überall das Schulgeld finden. Bis zum Jahre 1848 ist auch niemals auf deutshem Grund und Boden die Abschaffung des Schulgeldes als ein allgemeines Postulat aufgestellt worden; erst im Jahre 1848 ist dies geschehen, und zwar nach dem Vorgange in Paris unter den Einflüssen der dortigen politischen Ereignisse. Von da ist die Forderung zu uns herübergedrungen, sie is aufgenommen worden, wie von dem Herrn Referenten erwähnt worden ist, von dem Frank- furter Reichstag, und ‘dort ist festgestellt worden, daß das Schul- geld aufhören solle und Armenschulen ferner nicht besichen sollen. Von da ist der Saÿ Übernommen worden in die Ar- beiten der preußischen Nationalversammlung, in die oktroyirte Verfassung vom 5. Dezember 1848 und is s{ließlich stehen ge- blieben in der revidirten Verfassungs8urkunde. Bei der Revision aber haben fich bereits sehr lebhafte und energische Einwendungen gegen dies Prinzip erhoben. Jn der Zweiten Kammer war es vor- nehmlih der Abg. Reichensperger, welcher gegen diesen Artikel auftrat und zwar im Jnteresse der Freiheit des Schulwesens, indem er die Freiheit des Privatshulwesens gefährdet glaubte, wenn dem öffentlichen Schulwesen eine so überwiegende Kon- kurrenz durch die Unentgeltlichkeit des Schulunterrichts gegeben würde.

In der Ersten Kammer war es vorzug92weise der Abg. Hansemann, welcher gegen diesen Verfassungs8paragraphen auf- trat, und dieser motivirte seinen Widerspruch im finanziellen Interesse und im sittlichen Junteresse der Volksklassen, um welche es sih handle. Auf die Aeußerungen des Abg. Hansemann

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