1869 / 35 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Amöortisationsverfahren wegen verlorener oder vernichteter Talons findet nicht statt. Alle dem gegenwärtigen Geseße entgegenstehenden Bestimmungen treten hierdurch außer Kraft.

Der dem Hause der Abgeordneten am 4. d. M. vorgelegte

Geseßentwurf, betreffend den Geshäftsverkehr der Ver- siherungs8anstalten, bestimmt im Art. I, daß es zur Errichtung von Versicherungsanstalten , sowie zum Betriebe des Versicherungs- geschäfts der Genchmigung fortan niht mehr bedarf. Nach Art. 11. haben Unternehmer von Versicherungéanstalten, wenn sie im Jnlande Agenten bestellen wollen, das Unternehmen bei dem Handelsgericht, in dessen Bezirk die Anstalt ihren Siß haben soll, anzumelden und dürfen den Geschäftsbetrieb durch Agenten nit cher beginnen, als bis die handels8gerichtliche Bekanntmachung ergangen is. Art. L IV,/ V, handeln von der Form der Anmeldung, deren Eintragung in das Ver- sicherungsregister und deren Bekanntmachung. Der Zweck dieser Vor- schriften ist, wie die Motive ausführen, die Bedingungen festzustellen, von denen die Versicherungsgesellschaften nicht abweichen dürfen und eine Publizität zu schaffen, welche es Jedem möglich mat, die Grund- lagen des Versicherungsgunternehmens, sowie die Reellität und Solidität desselben und die Geschäftsführung zu übersehen. Art. V1. bis XII. enthalten diejenigen Vorschriften, welche bei jedem vom Art. Il. betrof- fenen Versicherungsunternehmen beobachtet werden müssen, nämlich Be- \{chränkungen im Erwerb von Grundstücken und in der Belegung der E (V1), jährlicher. Abschluß der Bücher und jährliche Aufstellung der

echnungen (VIL), Vorschriften für Aufstellung der Bilanz (VIII. 1X), bei Kommandit- und Aktiengesellschaften Nachweis eines Minimums der Baareinlagen Seitens der Kommanditisten oder Aktionäre (20 pCt. baar, über den Rest Wechsel 4 Wochen nach Sicht, bei Gegenseitig- feit8gesellschaften 500,000 Thlr. Grundkapital und 50,000 Thlr.

Deckungsfonds; bei Kommandit- oder Uktiengesellschaften, welche Lebens- und Feuerversicherung betreiben, 1 Million Thaler Grund- kapital; bei derartigen Gegenseitigkeitsgesellschaften i} die Betheiligung auf Höhe von 1 Mill. Thlr. nachzuweisen, sowie ein Deckungsfonds von mindestens 100,000 Thlr. bei Feuer- und mindestens 200,000 Thlr. bei Leben®versicherungsgesellschaften) (X. XIL1.), das Verbot für Lebens- versicherungsgesellschaften, andere Zweige der Versicherung zu betreiben (X1.), Beschränkungen des Besißes von Kommanditantheilen oder Aktien in Einer Hand und des Stimmrechts einzelner Kommanditisten und Aktionäre (X11L). Art. XIV. verordnet, daß die Rechnung und Bilanz spätestens 6 Monate nah Ablauf des Geschäftsjahres der Regierung zur _ Prüfung und Bekanntmachung derselben in den öffentlihen Blättern, event. daß sich gegen dieselben Bedenken erhoben haben (XV.), einzureichen is. Art. XVI. XVI1I, enthalten die Bedingungen unter welchen ausländischen Gesellschaften das Ver- sicherungsgeschäft in Preußen gestattet wird. Diese Bedingungen haben im Wesentlichen den Zwech den preußischen Unterthanen die gerichtliche Vollstreckung ihrer in Preußen gegen die Gesellschaft erstrittenen ge- rihtlihen Erkenntnisse im Auslande, eventuell denselben einen Anspruch an den Genecralbevollmächtigten - persönlich zu sichern. Art. XVIII, giebt die Agentur frei, gestattet den Agenten auch den Gewerbebetrieb im Umherziehen. Jn“ den Art. XIX. bis XXV. folgen die Strafbestimmungen. Art. XXPV1. unterwirft auch die bereits kon- gessionirten Gesellschaften den Bestimmungen dieses Gesecßes. Art. AXXVII, bindet die Beschwerden gegen Verfügungen der Regierungen an eine vierwöchentliche Präklusivfrist.

_ Der gleichzeitig vorgelegte Gesebßentwurf, das Feuerver- siherungSswesen betreffend, verordnet im §. 1, daß Versiche- rungen gegen Feuersgefahr nur soweit zulässig sind, als die Versiche- rungssumme den gemeinen Werth des versicherten Gegenstandes zur Zeit der Versicherungssumme nicht übersteigt. Nach §. 2 is bei LWaarenlagern und anderen zum Verkaufe oder zum Verbrauch be- stimmten Vorräthen, deren Bestand dem Wechsel unterworfen ist, die Versicherung unter Vorausseßung vollständiger Buchführung bis zum muthmaßlih höchsten Betrage gestattet. F. 3 erlaubt unter gewissen Formen die mehrfache Versicherung eines Gegenstandes innerhalb des im §. 1 bestimmten Werths. F. 4 verordnet unter Andern, daß bei unbeweglichen Gegenständen im Fall eines Brandschadens die Versicherungssumme bis zum Erweise des Ge- gentheils durch den Versiherer als der gemeine Werth gilt, §. 5 bestimmt über die Buchführung der Agenten und Gene- ralbevollmächtigten. Unmittelbare Versicherungen bei auswärtigen Gesellschaften sind nichtig. g. 6 und 7 erklären die Genehmigung der Behörden oder dic Anzeige an dieselben beim Abschluß einer Versicherung U. \. w. für Ivegfallend, geben den Behörden aber das Recht, die Bücher des Agenten jederzeit einzusehen 2c. §§. 8 bis 10 bestimmen, daß im Fall der Ueberversicherung der Versicherungsvertrag nur auf Höhe des zu- lässigen Betrags gültig ist , daß aber die Betheiligten strafbar sind. Bei einer Ueberversicherung von nicht mehr als 5 pCt. des gemeinen Werths kann, wenn nicht wissentliche Ueberversicherung vorliegt , das Nichtschuldig „ausgesprochen werden. Nach F. 11 sollen die- Jenigen Bestimmungen in den Reglements der öffentlichen Sozietäten, welhe den nicht bei denselben Versicherten Be- \{ränkungen, Beiträge zu den Kosten u. dergl. auferlegen, soweit die Reglements nicht Zwangsversicherung aussprechen, binnen 5 Jahren

A RaSe AU s Rin, pn derselben ) ) gen joll die Beschränku der Erlaß vom 2. Juli 1859 den neu zum Geschäftöbetriebe" zune A senden Bersicherungsgesellschaften und den neuen Agenturen rück- fihtlih der Versicherung von nicht zwangspflichtigen Immobilien auf- erlegt, soweit fie noch besteht, außer Kraft geseßt werden.

s rer a ensBafe,

Das 4. Heft des dritten Jahrganges der »Magdeburgi

Ges chichtsblätter« enthält u. A.: v. Mülverstedt - Hat N bei Magdeburg ein Kloster bestanden ? Hoffmann: Otto v. Guerie nit in Magdeburg begraben; v, Mülverstedt: Entwurf eines Magde-

burg. Münzkabinets des neueren Zeitalters Baus ders. : Mittel. alterliche Steger aus dem Magdeburg. Lande , 2, Taf. ; Hoffmann: Verordnung des Rathes der Altstadt Uurg

städtischen Be betr. ; Janicke: Ueber die Gründun

klosters in der Neustadt-Magdeburg; Heinri: Zur Glocken und der Uhr im Dome zu Magdeburg; Winter und v. Mül. verstedt: Die eingegangenen Ortschaften zwischen Elbe, Saale, Bode

des Lorenz-

und Sulze. : i L Unter dem Titel: »Die shleswig-holsteinische Ritterschaft. Ein

Beitrag zur Adelsgeschichte Deutschlands und Dänemarks«, veranstal. ten L, von Ahlefeldt und W. A. von Rumohr - Drüllt die Ausgabe eines heftweise erscheinenden Werkes über die Familien des landsässigen Adels von Schleswig-Holstein. Das erste N wird die Geschichte der Familie von Ahlefeldt enthalten. Der Verlag ist bei Hermann Heiberg in Schleswig.

Von Friedrich Hagen, Oberlehrer an der Realschule zu Aachen, ist im P. Kaaßzers Verlage daselbst eine Geschichte Aachens, von seinen Anfängen bis zum Ausgange des sächsischen Kaiserhauses (1024), erschienen.

Der Verfasser hat es sih zur Aufgabe gemacht, Alles das zusam- menzustellen, was sich in zuverlässigen Quellen über Pfalz, Pfalz- kapelle und Aachen verzeichnet findet. Der erste Abschnitt des Werkes behandelt u. A. folgende Gegenstände: Boden, frühere Besißer und ältere Baureste Aachens; die Wahl der aachener Pfalz zur bleibenden Wohnstätte Karls des Großen. Lage, Umfang, Theile dieser; Pfalzbeamten; Hofsitte; Pfalzshule; Gelehrte und Dichter ; Lehrob- jekte; Schulzwang; lateinische Sprache, lebende Sprachen; Akademie und Mitglieder derselben; Verkehr Karls mit Gelehrten; Pfalzbiblio- thek; Reichs- und Pfalzarchiv; Schaßkammer und ihr Inhalt ; Münz- stätte, Münzsystem; Beziehungen des karolingischen Hauses zum h, Egidius, Egidiuskapelle, Ritualbücher ; über die &rage, wann und. wo Karl der Große geboren wurde; die Bewohner der Pfalz; der cherne Adler auf der Zinne der Pfalz und seine Bedeutung ; die Rci- terstatue des Ostgothenkönigs Theoderich des Großen ; Porticus zwischen Pfalz und Pfalzkapelle; Bäder; Begräbnißplakß; der Dlecken Aachen; Berordnung Karls über Bewirthschaftung seiner Güter (Capitulare de E De BRY/ Einfluß dieser Verordnung auf Aachen und seine

mgebung.

Im zweiten Abschnitt wird die Pfalzkapelle besprochen. (Karls Beziehungen zu Rom, Konstantinopel, Jerusalem und zu den Türsten des Morgen- und Abendlandes; wichtige Seugntsse in Beziehung auf die Reliquien; Karl verbessert das kirchliche Lesen und Silen und führt den gregorianischen Kirchengesang ein; römische Sänger im Fran- kenreiche; Hofsingshule; Päpste in Aachen Leo I, Leo IX, Victor 11, Gregor V1. und Gregor VII. als Kapellan Gregors VI, Synoden in Aachen; Ludwigs des Frommen Krönung; Karls des Großen Ende, Beiseßung, Testament, Familie.)

Den Jnhalt der folgenden Abschnitte bilden u. A:: Aachen seit Ludwig dem Orommen ; der Vertrag zu Verdun an der Maas; Erör- terungen über das spätere »Aachener Neich« ; Verheerungen Aachens und Lothringens durch die Normannen; König Heinrich 1.; die Krs- nung Otto's 1.; Pläne der sächsischen Kaiser, besonders Otto's I, zu E bie af

n dem Werke ist die allgemeine Geschichte soweit herangezo en worden, als zum Verständnisse des Speziellen hiotbwendig war. Zur leichteren Orientirung is der Arbeit ein ausführlihes Register beige- geben worden.

Telegraphiseche VWitterungsberiehts v. 9. Februar.

Bar. |Abw|Temp.|Abw 2 Allgemeine L R M d Ie. 8 337,7| 8,0| |SSW., z. stark. |bedeckt. Helsingfors |327,5| 0,8| -— |Windstille. neblig, Petersburg. 327,8] 0,6] |0., schwach. bedeckt. Moskau .…..1321,7| 2,2] |W., sehwach. [Regen.

10. Februar. 3,4|+7,2,W, stark. 2,4 +6,4|W., s. stark. 4,s +7.5'NW, müssig.

« «v B

Memel... 330,5 —6,0| Königsberg |332,4/—4,0 Danzig... 331,4'—5,5 Stettin .…..1334,4 5,1/+7,1 WNW., stark. Putbus... .1331,9 9,0, +7,3 NW., stark. 334 7 6,2, +7,8/W., lebhaft. 333,1/—0,5) 5,3,+7 3 W., stark. . .1329,6|+0,2 2,6/+D,6,SW., mässig, Breslau .…./331.5|—0,5 4 8 /+6,6 W,, stark. Torgan ...1333,6|—0,5| 5,0'+5,6|WN W., stark, Münster .….|335,1|—0,1| 7,0 +6,4/SW., stark. Flensburg .|333,8 5,2] |W., lebhaft, Brüssel. .. .:338,2 7.4 SSW., stark. Haparanda .1331,6 410,2 NO., schwach. Helsingfors |326,3 0,6 Windstille. Petersburg. 327,2 1.3 SW., schwach, Riga 328,4 3.3 mässig. Moskau .…..1324,7 2.3! Windstille. Stockholm . |329,3 0,8 W., schwach, Skudesnäs . 330,4 3,2 W., schwaech. Gröningen . 335,7 67 W., mässig. bedeckt. Helder 339,9 6,4 SW., schwach. |bedeckt. Hernösand . [528,8 b 0/6 NN0., sehwach. bedeckt, Schnee. Christians. . 328,1 22 SSW., z. stark. |bed,, unruhig.

1) Gestern Abend Regen. ?) Nachts etwas Regen. ®) Gewitter u. Windstösse in Zwischenräumen. ‘) Gestern Schnee und ‘in der Nacht Regen. L In der Nacht Schnee, gestern starker Regen, gestern Abend Wind W. sechwach und Regen, am 9, Max. + 6,2, Min, + 1,6 ®, Gewöhnlich, SSW, achwach, A

bedeekt. bedeckt.

bed., gest. Reg. trübe, gest, Reg, bewölkt,

ganz bewölkt. !) trübe, gest. Reg. halb heiter. trübe, 2?) h.heit,,Neht.Reg, trübe.

bewölkt. Regen.)

halb bedeckt. Nebel, 4) bewölkt. bedeckt, Regen. bedeckt. bedeckt. 5) bedeckt. 6)

E ELEEELT T TEI P E H

E L Mv E E P

agdeburg , die Verlesung der q eshihte der F

‘hinter den Zimmergesellen August Lübke aus Kolberg erlassene

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Deffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs : Sachen.

Steckbrief. Gegen den Diener Johann Lushw aus Reichen- bah in Schlesien Alter: 32 Jahre; Statur: schlank; Haare: blond; Stirn: hoh; Augenbrauen: blond; Nase: spißb; Mund: groß; Bart: blond (Vollbart, am Kinn ausrasirt); Kinn: rund; Gesicht : länglich ; Gesichtsfarbe: blaß; Dialekt: preußisch; trug gewöhnlich einen braunen Ueberrock und Cylinderhut is wegen Urkundenfälschung Haftbefehl erkannt. Alle betreffenden Behörden werden ersucht, auf den

. Lushweß zu fahnden und denselben im Betretungsfalle anher ai A L ankfurt a. M., den 8. Februar 1869. Der Untersuchungsrichter. Dre. Pfeiffer.

abzuliefern.

Steckbriefs-Erneuerung. Die unterm 25. März 1865

Requisition um Strafvollstreckung wird hierdurch erneuert. Belgard, den 19. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Gerichtliche Zeugenvorladung. Jn der Untersuchungssache wider den Schuhmacher Gottlieb Heinrich Griedrih' Ko ch genannt Voigt aus Bärwalde, wegen Raubes , is die Verneh- mung des ishlergesellen August Wilhelm Schüßler, früher in Bärwalde, als Zeuge erforderlich. Da derselbe seinen früheren Wohnort verlassen hat und sein gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, so wird derselbe hierdurch aufgefordert , seinen Aufenthaltsort dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen, und werden zugleih sämmtliche Polizeibehörden ersucht , falls sie Kenntniß von dem genannten Zeugen erhalten, uns hiervon Nachricht zu geben. Neustettin, den 21. Januar 1869, Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Edictal-Citation. Auf die Anklage der Königlichen Staats- anwaltschaft hierselbst vom 11. September er. ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 6. Oktober er. gegen nachstehend genannte Heerespflichtige: Carl Hermann Herold, Christian Gottfried

lbert Henoh, Johann Gottfried Puschert, Friedrich Wilhelm Beer, Johann Carl Wilhelm Zinner, Paul Leopold Emil Wilhelm Jsoard, Hofgärtner oder Ende, Adolf Wilhelm Johann Bartel, Rudolf Nevoigt, Richard Albrecht, Johann Carl Friedrich Dietrih, Ewald Gustav Anton Strube, Carl Friedrich Ernft Laubsch aus Cottbus, Johann Theodor Pilzer aus Ottendorf, Julius Robert Klamroth aus Cottbus, Martin Lehmann aus Turnow/, Johann Friedrich Shwißk aus Burg Dorf, Friedrich Bölke aus Turnow, Friedrih Wilhelm Huppaß aus Turnow, Martin Kielow aus Tauer, George Kielow aus Tauer, August Kielow aus Tauer, Johann Kielow aus Tauer; George Miatke aus Tauer, August-Carl Erdmann Schwißke aus Sandow, Johann Kallauch aus Jaenischwalde, Johann Friedrich August Krüger aus Cottbus, Christian Buckow aus Fehrow, Friedrich Wilhelm Heinrich Gollnish aus Kolkwiß, Hermann Theodor During aus Cottbus, Ernst Paul During aus Cottbus, Mathes Dommaschenz aus Werben, Mathes Duschka aus Werben, Martin Modri aus Werben, Christian Twarz, gen. Schillow, aus Werben, Friedrich August Casper aus Glinzig, Johann Gurmann aus Turnow Dorf, August Zerna aus Briesen, Johann Gottlieb Jack\sch aus Maust, GTriedrich Wilhelm Hermann Knoll aus Brunschwig i. G, Johann Schimm lick aus Drehnow,

ohann Lehmann aus Turnow Hüfner, Martin Teschner aus

urnow, Martin Bornig aus Sylow, Mathes Dubrau aus Kolkwiß, Ewald Stempel aus Drachhausen, Bruno Stempel aus Drachhausen, Omer Erwin Stempel aus Drachhausen, Martin Hugler aus Drachhausen, Mathes Hugler aus Drachhausen, Friedrih Gullik aus Drachhausen, Martin Ss\lauck aus Drachhausen, Hans Halbasch aus Drachhausen, Martin Bulckow aus Orachhausen, Christian Peschkin aus Drachhausen, Ernst Gottlieb Paul Schuster aus Koppaß, auf Grund des §. 110 des Strafgeseßbuchs wegen unerlaubten Auswan- derns die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Ver- handlung auf den 16. März 1869, Vormittags 11 Uhr, in dem Sizungszimmer Nr. 4 des unterzeichneten Kreisgerichts anberaumt worden. Die obengenannten Angeklagten werden aufgefordert, in diesem Termine zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die M ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben O t werden können. Bei der Benennung der Zeugen is zugleich bestimmt anzugeben, welche Thatsachen von denselben bekundet werden sollen. Jm Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contu- maciam verfahren werden. Nur auf Grund bescheinigter erheblicher Hindernisse kann einem Antrage auf Anseßung eines neuen Termins stattgegeben werden. Cottbus, den 6. Oktober 1868,

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Oeffentliche Vorladung. Auf den Antrag der König- lihen Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. O. vom 29. Dezember 1868 i} gegen folgende militärpflichtige Personen: 1) den Griedrich Wilhelm Herrmann Arnold aus Guben , geboren den 20. Juni

, fügung im

aus Müllrose, geboren den 23. zuni 1844, 4) den Carl Vugus Toepfer aus Guben, geboren den 12, März 1844, 5) den Franz Oskar BVöttcher aus Grano, geboren den 1. Mai 1841, 6) den Johann Wil- helm Krüger aus Ziltendorf, geboren den 26. März 1841, 7) den Carl August Vierhufen aus Groß-Drewit, geboren den 10. Januar 1844, 8) den Christian Ludwig Damfkfe aus Aurith, geboren den 25. Mai 1544, 9) den Johann Carl Gustav Beißer aus Schlaben, geboren den 18. Mai 1844, 10) den Johann Friedrich Wilhelm Schmidt aus Zil- tendorfe, geboren den 8. Juni 1844, die di Untersuchung wegen unerlaubten Auswanderns gemäß §. 110 Strafgeseßbuch und der §§. 3 Und 4 des Geseßes vom 10. März 1856 am heutigen Tage beschlossen. Zur Verhandlung der Sache is ein Termin auf den 31, März 1869, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Sißungszimmer Nr. 13 anberaumt, zu welchem die dem Aufenthalte nach unbekannten, vorstehend aufgeführten Angeklagten mit der Auf- forderung vorgeladen werden, zur festgese ten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweizmittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Jm Falle ihres Aus- bleibens wird mit der Untersuhung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Guben, den 22. Januar 1869.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Handels- Negister.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter

Nr. 5477 :

der aua (Bank- und Wechselgeschäft) Herrmann Pilz zu Berlin i

Ort der Niederlassung: Berlin (jeßiges Geschäftslokal : Fried- rich8firaße Nr. 154),

Firma: Herrmann Pilz

zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Unter Nr. 1680 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Hand-

lung, Firma:

S. Vassel & Co., , und als deren Jnhaber die Wittwe Vassel, Magdalene Henriette ada geb. Schmidt, vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen :

s Das Pa egelan mit dem Firmenrehte ist auf die Kauf- leute Eugen Henri Antoine Stanislaus Vassel, Leon Gustav Alfred Vassel, Louis Alfred Emil Vassel, sämmtlih zu Ber- R übergegangen. Vergleiche Nr. 2517 des Gesellschafts- registers. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma . Vassel & Co.

(jeßige Geschäftslokale: Friedrichsstraße Nr. 180 und | Wilhelmsstraße Nr. 121) j

am s. Februar 1869 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die

Kaufleute : | | 1) Eugen Henri Antoine Stanislaus Vassel , 2) Leon Gustav Alfred Vassel, 3) Louis Alfred Emil Vassel, sämmtlich zu Berlin. Dies ist in das Gesellschaftsregister unter Nr. 2517 zufolge heu-

tiger Verfügung eingetragen, Die unter Nr. 2383 des Gesellschaftsregisters eingetragene Handels-

gesellschaft , ; Firma: Vassel & Co.,

ist dur gegenseitige Uebereinkunft der bisherigen Gesellschafter, Kauf-

leute Ernst Gottlieb Hermann Schmidt und Louis Alfred Emile

Vassel, aufgelöst. Die Handelsgesellschaft ist zufolge heutiger Ver-

egister gelöscht.

Unter Nr. 1301 des Gesellschaftsregisters is zufolge heutiger Ver- fügung eingetragen: : L i

Die Eigenschaft des Kaufmanns Louis Lewinski als Ligui-

dators der aufgelösten Handelsgesellschaft Lewinski & Birken-

dahl ist erloschen.

Die der Frau Felgner, Rosine Ernestine geb. Troißsch zu Berlin, für die hiesige Handlung, Firma: A. Felgner, ertheilte Prokura if|t zurückgenommen und unter Nr. 267 im Prokurenregister gelöscht.

Berlin, den 8. Februar 1869. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

In unser Firmenregister is zufolge Verfügung vom heutigen Tage unter Nr. 215 i der Kaufmann Ernst Friedrih Ludwig Schneider zu Forst, Ort der Niederlassung: Forst, Bezeichnung der Firma: F. Schneider, (Tuch-Einkaufs- und Kommissionsgeschäft), heut eingetragen.

1844, 2) den Julius Robert Müller aus Guben, geboren den 14. Juli 1844, 3) den Carl Wilhelm Albert Rudolph Scutela

Forst, den 9. Februar 1869. Königliche Kreisgerichts-Deputation.