1869 / 37 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Regulativs vom 1. Dezember 1854 völlig Genüge geleistet haben. 6) Îm Uebrigen haben die Jäger , welche die Laufbahn für den ver- waltenden Forsidienst verfolgen, au alle Vorschriften des Regulativs vom 1. Dezember 1864 zu erfüllen, und finden auf sie auch rücksicht- lich ibrer Notirung, Fortführung und Löschung in den betreffenden Listen der Königlichen Regierung 2c. alle Vorschriften jenes Regulativs

Anwendung. ; Berlin, den 29. Januar 1869. G Der Finanz-Minister. Im Auftrage: Hagen. An sämmtliche Königliche Regierungen und an die Königliche Verwaltung der Domänen und Forsten

zu Hannover.

Tagesordnung.

: 14. Plenarsißung des Herrenhauses

am Sonnabend, den 13. Februar 1869, Vormittags 11 Uhr.

1) Bericht der X11. Kommission über die Königliche Ver- ordnung vom 2. März 1868, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg, und das Geseß, betreffend eine Abänderung der Beshlagnahme-Verordnung vom 2. März 1868. 2 Bericht derselben Kommission über den Geseßentwurf, be- treffend die Beschlagnahme des Vermögens des ehemaligen Kur-

fürsten von Hessen. Angekommen: Der General-Major und Inspecteur der 2. Ingenicur-Jnspektion Schu lz von Wesel.

j Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 12. Februar. Se. Majestäl der König nahmen heute den Vortrag des Polizei-Präsidenten, hierauf militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten entgegen, ließen sich dié ausscheidenden Kadetten in Gegenwart der Generale v. Peucker und v. Wartenberg vorstellen, gewährten dem Maler Arnold eine Sigung, und empfingen den Großherzoglich badischen Oberst- Lieutenant und Chef des Generalstabes v. Le8zczynsfki. Hierauf nahmen Seine Majestät der König den Vortrag des Haus-Ministers Freiherrn v. Schleiniß entgegen, und begaben Sich zur Gratulation zum Prinzen Georg Königliche Hoheit.

Beide Königliche Majestäten dinirten gestern mit dem Erbprinzen und der Erbprinzessin von Hohenzollern bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron- prinzessin. Bei dem musikalischen Theil der gestrigen Soirée, unter Leitung des Ober - Kapellmeister Taubert , wirkten die Damen Lucca und Bailliodz und die Herren Salomon und Woworsky mit. Den dramatischen Theil des Abends hatte die französische Theatergesellschaft, unter Leitung des Herrn Luguet , übernommen. i Mr 624

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing im Laufe des gestrigen Vormittags den Rittergutsbesißer von Sänger , den Generaleldmaribali Grafen Wrangel , den Major Grafen zu Lynar, den Premier-Lieutenant von Prittwiß und den General - Lieutenant von Prondzynsky. Um 3 Uhr wohnte Se. Königliche Hoheit einer Sißung des Kongresses norddeutscher Landwirthe bei und stattete hierauf dem Fürsten von Montenegro einen Besuch ab. Um 5 Uhr dinirten Jhre Majestäten der König und die Königin und die Hohenzollern- schen Herrschaften im Kronprinzlichen Palais. Nachdem Seine Königliche Hoheit noch der Vorstelung im Opernhause bei- gewohnt, begab Sich Höchstderselbe mit Jhrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin in die Soirée bei Jhrer Majestät der Königin.

Die heutige (48.) Plenarsizung des Hauses der Ab- geordneten wurde um 105 Uhr durch den Präsidenten von orckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich: der Justiz- tinister Dr. Leonhardt, der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten v. Selhow, und mehrere Regierungskom- mijssarien. “Nach dem Vorschlage des Präsidenten wurde der folgende aa des Abg. v. Diest zur Schlußberathung im Plenum estellt : 4 an die Königliche Staatsregierung das Ersuchen zu richten, in Erwägung zu ziehen, ob nicht die vortragenden Räthe der Ministerien, unter Berücksihtigung gewisser Modalitäten hinsihts der Spruch- Kollegien, denen dieselben angehören, auch unter diejenigen Beamten- Kategorien aufzunehmen, welche zur Disposition gestellt werden können? und eventualiter dem Landtage in seiner nächsten Session cine dem entsprehende Geseßes8vorlage zu machen.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf :

Bericht der Kommission für die Agrarverhältnisse über den Geseßentwurf, betressend die Umwandlung des Erbleih-, Landsfiedelleihe-, Erbzins-, Erbpachtverhältnisses in Eigenthum und der daraus herrührenden Leistungen im Gebiete des Re- gierungsbezirks Wiesbaden und den zum Regierung8bezirk Cassel

Nachdem der Berichterstatter Abg. Knapp die Kommissions- Anträge befürwortet hatte, betheiligten sich noch die Abgeordne- ten Braun-Wiesbaden und Winter-Biedenkopf und der Minister für landwirthschaftlihe Angelegenheiten an der Generaldebatte. Die einzelnen Paragraphen wurden meist ohne Diskussion an- genommen. QZu §. 18 sprachen die Abgg. Hagen-Fürstenthum, Born, Winter-Biedenkopf, Braun-Wiesbaden, Miquél und der Regierungskommissarius Geh. Ober - Regierungs-Rath Greiff. Darauf wurde §. 18 mit einem vom Abg. Braun-Wiesbaden

beantragten Zusaße angenommen. : Die folgenden Paragraphen gaben zur Diskussion keinen Anlaß. Nachdem noch der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten v. Selchow gesprochen, trat das Haus der fol- genden Resolution bei: S :

Das Haus der Abgeordneten wolle der Königlichen Regierung gegenüber die Erwartung aussprechen: daß die in den Motiven zu dem §. 25 in Aussicht gestellte Erleichterung der Kapitalablösung bei der geseßlihen Regelung der Landesbank in Wiesbaden resp. der Landes-Kreditkasse in Cassel realisirt werden möge, wie solches bisher bei Ablösungen der Grundlasten der Fall gewesen ist.

heit des Referenten abgeseßt wurde, so ging das Haus nunmehr zur dritten Nummer der Tagesordnung über: Bericht der ver- stärkten Kommission für das Gemeindewesen über den Antrag des Abg. Born und Genossen, betreffend die Abänderung der §§. 6, 10 und 13 des Gemeindegeseßes des vormaligen Herzogthums Nafsau vom 26. Juli 1554.

Die Kommisfion schlug folgende Fassung vor:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zuslimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, wie folgt : j

F. 1. Die §§. 6, 10 und 13 des Gemeindegesebes des vormaligen

P Najzjau vom 253. Juli 1354 werden hierdurch ee. oben. F. 2. An deren Stelle treten folgende Bestimmungen :

Der Bürgermeister und die Gemeindevorsteher- werden nach den Vorschriften der Wahlordnung vom 12. August 1854 gewählt.

Das Amt des Bürgermeisters dauert in Gemeinden, welche mehr als 1500 Seelen haben (§§. 24—29 des Gemeindegesebes vom 26. Juli ivo zwölf Jahre, in Gemeinden, welche weniger Seelen haben, sechs

ahre. Der gewählte Bürgermeister bedarf der Bestätigung, welche, nach Anhörung der Kreisvertretung, in Gemeinden von mehr als 1500 Seelen durch die Bezirksregierung, und in Gemeinden von weniger als 1500 Seelen durch den Landrath erfolgt. :

Beschlüsse der Kommission. Wird die Bestätigung versagt, so sind die Gründe der Versagung dem Gemeinderathe mitzutheilen und ist eine Neuwahl anzuordnen. Wird dieselbe verweigert, oder wird die Bestätigung zum zweiten Male versagt, so ernennt die Regieräang einen Kommissarius, in der Regel aus der Zahl der Gemeindebürger, welcher das erledigte Mandat so lange verwaltet, bis eine Wahl, deren Vornahme der Gemeinde jederzeit freisteht, zu Stande gekom- men ist, und die Bestätigung erlangt hat. s i

Die Kreisvertretung hat die Entscheidung über Ablehnungsgründe und die gegen die Wahl der Gemeindebeamten cingehenden Rekflama- tionen. Wenn kein zweiter Bürgermeister oder kein Bürgermeisteradjunkt bestellt ist , wird der Stellvertreter des Bürgermeisters von dem Ge- meinderath aus der Zahl seiner Mitglieder ernannt. Derselbe bedarf eben so der Bestätigung, wie der Bürgermeister. Der Gemeinderath am die ihm Zu leistende Vergütung innerhalb der geseßlichen

renzen.

F. 3. Die Amtsthätigkeit der jeßigen Bürgermeister und Gemeinde- vorsteher erlischt am 31. Dezember 1869. Die hierdurch gebotenen Neuwahlen finden im November 1869 statt. Die Gewählten beginnen ihre Funktionen am 1. Januar . 1870. Bis zum Erlaß der neuen Kreisordnung werden die Funktionen der Kreisvertretung durch den Amtsbezirksrath ausgeübt.

Es lagen hierzu die folgenden Anträge vor:

1) Des Abg. Winter:

Den beantragten Gesehentwurf abzulehnen, eventuell 1) im §. 2 Ali- nea 2 nach den Worten: »Gemeinden, welche« einzuschalten : »zur Zeit der Wahl desselben«; 2) am Schlusse desselben Alinea beizufügen: Jn Gemeinden von mehr als 1500 Seelen kann jedoh nah Beschluß des Gemeinderaths unter Zustimmung des Bürgeraus\chusses die Wahl auf Lebenszeit erfolgen; 3) Alinca 3 zu streichen und statt desselben zu beschließen: Der gewählte Bürgermeister bedarf der Bestätigung durch die Bezirksregierung; 4) in Alinea 4 die Worte: » sind die Gründe der Versagung dem Gemeinde- rath mitzutheilen und« zu streichen; 5) demselben Alinca zu- zufügen: Die Kosten der kommissarishen Verwaltung des Bürger- meisteramtes sind von der Bezirksregierung festzustellen und von der Gemeinde zu tragen: 4 in Alinea 6 den zweiten Saß zu streichen und statt desselben zu beschließen: Die Ernennung - is widerruflich und bedarf der Bestätigung des Landraths , welcher, im Falle er sie beanstandet, ein anderes Mitglied des Gemeinderaths zum Stellvertreter wu ernennen hat ; als neuen Paragraph nach §. 2 einzuschalten: Der

ürgermeister darf keine Wirthschaft und kein Spezereigeschäft be- treiben; Ausnahmen kann nur die Bezirksregierung nah Anhörung der Krei®vertretung gestatten; 8) statt der beiden ersten Alinea des

gehörigen vormals hessishen Gebiets8theilen.

§. 3 zu bestimmen: Die Amtsthätigkeit der jeßigen gewählten Bürger-

Da der zweite Gegenstand der Tagesordnung wegen Krank-

meister erlisht mit dem Ablaufe der in diesem Geseße für die Amts-

dauer vorgeschriebenen Fristen, gerechnet vom TAEe ex Publikation -

desselben. Die von der „Regierung ernannten rgermeister ver- bleiben bis trr Ablaufe der Frist, für welche fie ernannt sind, im Amte.

2) Des Abg. Frhr. v. Hoverbek :

Hinter Alinea 5 als neues Alinea einzuschalten: Jedoch steht der Gemeinde gegen die Entscheidungen der Regierung der Weg der Be- {werde an den Ober-Präsidenten und an den Minister des Innern, gegen die des Landrathes zunächst an die Regierung offen. Eine solche Beschwerde muß in allen Jnstanzen innerhalb einer Präfklusivfrist von vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden.

An der Gencraldiskussion betheiligten \sich der Bericht- erstatter Abg. Solger, sowie die Abg. Born, Winter (Biedenkopf), Braun (Wiesbaden), Miquél, und der Regie- rungs - Kommissarius, Geheimer Regierung - Rath Wohlers. Die einzelnen Paragraphen wurden in der Fassung der Kommisfion angenommen, die Anträge des Abg. inter Biedenkopf) theils verworfen , theils zurückgezogen. Dem

ntrage des Abg. Freiherrn v. Hoverbeck trat dagegen das Haus bei. Darauf wurde der ganze Geseßentwurf mit den . Abänderungen der Kommission und des Abgeordneten Freiherrn v. Hoverbeck angenommen.

__ Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Münd- licher Bericht der Justiz - Kommission über den Geseßentwurf, betreffend die Ausdehnung mehrerer in den älteren Landes- theilen geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf die O Provinz Hannover, in denen das Allgemeine Land- recht gilt.

Der Berichterstatter Abgeordneter Windthorst (Meppen) empfahl den Antrag der Kommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem bezeichneten Geseßentwurfe in der Fassung, wie solcher von dem Herrenhause an-

genommen worden ist, unverändert die Zustimmung zu ertheilen. : (Schluß des Blattes.)

Meeklenburg. Schwerin, 11, Februar. Der Groß- herzog hat sih heute früh zur Saujagd nach Ventschow be- geben und wird heute Abend hier wieder eintreffen.

Die heute ausgegebene Nr. 11 des Regierungs-Blattes enthält eine landesherrlihe Verordnung vom 4. d. M,, betref- fend die von den auf dem platten Lande wohnenden Kauf- leuten, Händlern und handeltreibenden Handwerkern pro 1. Fe- bruar 1869—70 zu erlegende außerordentliche Kontribution.

Hamburg, 11. Februar. Jn der gestrigen Sihung der Bürgerschaft wurde die Budget - Debatte erledigt, in- dem die Anträge des Ausschusses angenommen wurden, eben so wie die Generalanträge des Ausschusses bezüglich der Skeuern und der Deckung des präsumtiven Defizits mittelst der Ueberschüsse früherer Jahre. Die Generalabstimmung er- wies die endgültige Genehmigung der gefaßten Beschlüsse. Der Senatsantrag, betreffend Aufhebung der Militärdeputation, konnte wegen ein etretener Beschlußunfähigkeit der Versamm- lung nicht zur Abstimmung gelangen.

Sessen. Darmstadt, 11. Februar. Das heut erscbie- nene Regierungsblatt enthält u. A. eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, die Telegraphenordnung für die Korrespon- denz auf den Linien des Telegraphenvereins betreffend; sowie eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Erhebung der Einkommensteuer in den ersten sechs Monaten des Jahres -1869 betreffend.

Desterreich-Uugarn. Wien, 11. Februar. Wie die »W. Y.« meldet, hat der Kaiser am 8. Februar d. I. die von den Landtagen in Dalmatien , Böhmen , Salzburg, Kärnten, Vorarlberg, Steiermark, Görz, Jstrien und Bukowina beschlosse- nen Geseßentwürfe, betreffend die Schulaufsicht, sanktionirt. |

Das Reichs8gesehÿblatt veröffentlicht eine Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht vom 10, Februar, womit provisorische Anordnungen über die Schulaufsicht ge- troffen werden; gültig für das Erzherzogthum Oester- reich unter der Enns und ob der Enns, das Herzog- thum Krain, die Markgrafschaft Mähren, das Herzog- thum Ober- und Niederschlesien, die gefürstete Grafschaft Tirol und die Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Nach dieser Verordnung wird der bisherige Wirkungskreis der kirchlichen Oberbehörden und Schulen-Oberaufseher in den Angelegenheiten der Volksschulen und der zu denselben gehörigen Privatanstal- ten am 1. März d. J. auf die politishen Landesstellen und der biSherige Wirkungskreis der geistlichen Schuldistrikts-Ausseher mit der gleichen Beschränkung auf die politishen Bezirksbehörden Übertragen. Die Landeschefs sind ermächtigt, zur berathenden Theilnahme an allen A Verhandlungen in diesen Schul- angelegenheiten Mitglieder des Landesausschusse8, Geistliche aus den im Lande bestehenden Konfessionen und Fahmännerx im Lehrwesen zu berufen. Sie haben im Einvernehmen mit den

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Leßteren darüber zu berathen und an den Minister für Kultus und Unterriht Vorschläge zur Stn gun vor- zulegen, in welcher Weise bis zum Zustandekommen der be- treffenden Landes8geseße die Orts\chulaufsicht zu regeln sei. Die politishen Bezirke haben zugleih die SchUlbezirke zu bilden. Stadfgemeinden, welche ein eigenes Gemeindestatut haben, bil- den je einen besonderen Schulbezirk und sie haben die Ange- legenheiten der Bezirks\{hulaufsicht im übertragenen Wirkungs- kreise zu besorgen. Zur Unterstüßung der politishen Bezirks- behörden, beziehungsweise der Stadtgemeinden mit eigenem Ge- meindestatut, in den didaktish-pädagogischen Schulangelegen- heiten und zur Vornahme der Schulvisitationen werden vom Stlialteno Mir mgt E A provisorische Bezirks-

ernannt und mi i - Instruktionen versehen. Di L cl

Niederlande. Haag, 10. Februar. Gestern bat di Zweite Kammer ihre Arbeiten wieder be Di eit bis: geschäftliche Angelegenheiten und Formalitäten erledigt wurden.

Frankreich. Paris, 11. Februar. (Wi E. B“ Der Kaiser empfing heute den hiesigen diplomatischen fien Rumániens, Strat, in Privataudienz. In der Budget-

kommission des geseßgebenden Körpers ist es zu Differenzen mit dem Kriegs-Minister gekommen, indem die Kommission den vom Kriegs-Minister den Hauptleuten der Mobilgarde ausge- seßten A nicht genehmigen wil.

T. B.) Aus Algier wird amtlih gemeldet: Der Stamm der Uled Sidi Scheich, welcher auf Seiten der Fran- zosen kämpft, hat am 5. d. einen siegreichen Aùgriff auf das Lager der insurgirten Stämme gemacht und is mit reicher Beute zurückgekehrt. /

Spanien, Madrid, 9. Februar. Das Staatsraths- mitglied Silvela hat seine Stelle niedergelegt , weil er Corsa E tba ist.

_… Der Unterrichts - Minister hat die Zulassung auslän- discher Aerzte , sobald fie ihre anderswo arie Diebiziviéei Würden vorlegen und 200 Eëcudos zahlen, genehmigt.

Der Marine - Minister hat eine Admiralität gestiftet, welche aus dem Minister selbst und vier Kommissarien gebildet werden soll, von denen einer Cortesdeputirter sein muß.

,_— Nach einer Bekanntmachung des Ministers der aus- wärkigen Angelegenheiten haben die Schweiz, Dänemark, Baden, Nicaragua, Costarica, die argentinishe Republik, Marokko und die Türkei die provisorische Regierung anerkannt.

__— 11. Februar. (W. T. B.) Die Cortes wurden heute mit ciner Ansprache des Marschalls Serrano eröffnet, Nach einigen Worten der Begrüßung an die Deputirten konstatirte die Ansprache das Wiedererwachen Spaniens und den Sieg der neuen Jdeen nah 60 Jahren unablässigen Kampfes. Die pro- visorische Regierung habe nur den Weg geebnet und in großen Zügen die Hauptlinien für das künftige Gebäude vorgezeichnet. Ueberall dem Programme der Revolution folgend, habe sie die religiöse Freiheit, die Freiheit der Presse und des Unter- richts, das Vereins- und Versammlungsrecht proklamirt. Den Cortes falle die Aufgabe zu, diese Freiheiten geseßlih zu regeln, ohne sie einzushränken. Wenn die Regierung zuweilen Maß- nahmen getroffen habe, welche anscheinend - denselben zuwider- liefen, so sei dies zum Heile der Revolution geschehen, denn es existirten im Lande mächtige, von dem Geiste des alten Re- gimes beseelte Verbindungen. Es war nothwendig, diese zu ver- treiben. Die Regierung hatte gegen die unruhigen alten Par- teien zu kämpfen. Sie mußte sich energisch vertheidigen. Nach dem Siege hat sie jedoch keine jener Strafvollstreckungen gestattet, welche in Spanien ehemals so häufig waren. Durch das zu Burgos begangene Verbrechen, zu dem der Fanatismus aufgestachelt hat, ist uns das Schicksal enthüllt worden, welches dem Vaterlande vorbehalten wäre, wenn die unversöhnlichen Teinde der Freiheit wiederum zur Gewalt gelangten. Die Un- ordnung der vorhergegangenen Verwaltungen und kostspielige Kriege haben nothwendig ihre Rückwirkung auf die Finanz- lage des Landes ausgeübt. Die durhzuführenden Reformen bedürfen einer festen Hand, Alles hängt von Jhrer Eintracht, Jhrer Vaterlandsliebe und Willenskraft ab. Unsere hauptsäch- lichsten Ausgaben sind die für die Verzinsung der Staatsschuld, für die Armee und Flotte. Auch abgeschen von den Grün- den der Schiklichkeit, welche ein auf die Hebung des Kredites zielendes Verfahren erheischen, ist die spanische Nation zu groß, um nicht ihre Schulden zu bezahlen, und zu vorsichtig, um gegenüber Verwickelungen, die etwa im Jnnern odex in a Politik auftreten könnten, ungewaffnet zu

eiben.

__ Der Aufstand auf Cuba is das Erbtheil der vorigen Re- gierungen. Wir zählen zur Erlangung des Sieges auf die Tapferkeit der Armee und den Beistand der Freiwilligen. Auf

der dauerhaften Grundlage liberaler Reformen wird der Friede

Tak