1869 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung der Konkurseröffnung und offenen Arrestes. Königliches Krei8gericht zu Habelschwerdt. Abtheilung 1. Den 8. Februar 1869.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Albert Neumann zu Mittelwalde ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung

auf den 3. Febvuar 1869 festgeseßt worden.

I. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Koschella hierselbst bestellt. # Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 20. Februar 1869, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Trautwein, im Zimmer Nr. [I]. des hiesigen Gerichtsgebäudes anberaumten Termine die Er- klärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwal- ters abzugeben. 2 IL Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Pa- pieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , Nichts an densel- ben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Ge-

genstände : : E

bis zum 1. März 1869 einschließ lich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu - machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Kon- kursmasse ulaern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berehtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. /

ITT. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert; ihre An- IprEGee dieselben mögen bereits recht3hängig sein oder nit," mit dem afür bie ven Vorrechte M

is zum 13. März 1869 einschließlich i bei uns schriftlich oder zu Protofoll anzumelden, und demnächst zur Frthung der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen auf den 6. April 1869, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Herrn Kreisrichter Trautwein im Zimmer Nr. [l]. des hie- sigen Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins E geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung shriftlich einreiht; hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung Ss Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis

ei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wer- den die Rechtsanwälte Lindemann hierselbst und Koch zu Landeck zu Sachwaltern vorgeschlagen. :

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n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Franz Kühling zu Lüßen is zur Anmeldung der Forderungen der Kon- fursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 24. Februar er. ein ließli festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre An- spricde noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, le mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlanç- ten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 22. a T 1869 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen

ist auf

den 5. März cer. , Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Rindfleish, im Terminszimmer Nr. 9 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen in- nerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung sriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- Jenigen , welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechts- anwalte Webel, Viß und Klinkhardt hier, Wölfel in Lüben, die Justiz- eile Hunger hier und Herxfurth in Wehliß zu Sachwaltern vor-

eschlagen.

Merseburg, den 22. Januar 1869.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

N _Benefiz-Jnventar. Der Präsident des Civilgerichts d@ Bezirks von Vevey (Schweiz) an die Gläubiger und alle Diejenigen, welche an das Vermögen des Eduard Berond, Karl's sel. Sohn, gebürtig von Ecotteaux, Student, wohnhaft in Vevey und verstorben in Berlin, wo er sich vorüber- gehend aufgehalten, Ansprachen zu machen haben, : kund und zu wissen:

Nachdem obiges Bezirksgericht über den Nachlaß des genannten Berond die Rechtswohlthat des öffentlichen Güterverzeichnisses be- willigt, werden auf Begehren des Masseverwalters H. A. Couvreu, Richter in Corsier, die Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprachen bei der Gerichtskanzlei in Vevey von heute an bis und mit Mitt wockch 10. März 1869, unter Androhung des Auss{lusses im Versäumniß- fall anzumelden. |

1 den

Die Anmeldung geschieht durch eine von den Betheiligten oder ihren Bevollmächtigten unterschriebene Eingabe y welche die An- sprache in Worten benennt und das Verzeichniß allfällig beizulegender Urkunden enthält,

Die Anmeldungen können nebst den- Kosten franco per-Post ein- gesendet werden. Der Nachtheil des Ausschlusses von der Masse findet nid U R welche in den Grundbüchern eingetragen sind, nicht statt. i

Vevey, den 26. Januar 1869.

Der Bezirksgerichts-Präsident von Vevey. sìig. Mare de Moutet, Ce. Der Gerichts\chreiber. sìg, F. Coigny.

[470] SUbhaltatlonL=Patent Nothwendiger Verkauf Schulden halber. E

Das dem Schmiedemeister Friedrich Gustav Barth gehörige, in Franz. Buchholz, Nieder-Barnimer Kreises belegene im Hypotheken- buche von diesem Orte Band V. Nr. 170 Blatt 49 verzeichnete Grund- stü, gerichtlich geschäßt auf 5400 Thlr. soll,

den 8. September 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, öffentlih an den Meist- verkauft werden.

Taxe und Hypothekenfchein, sowie die Verkaufsbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Bai buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi- gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Berlin, den 12. Januar 1869.

Königliches Kreisgericht. T. (Civil-) Abtheilung.

[3440] Schuldenhalber nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Zossen, den 3. Oktober 1868. i Das auf der Feldmark Rehagen belegene, im Hypothekenbuche von dem Dorfe Rehagen Volumen 1Il,, Nummer 110, folio 65 ver- zeichnete, den Erben des zu Berlin verstorbenen Kaufmanns Theodor Hermann Lordain gehörige Ziegeleigrundstück, abgeschäßt zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm Bureau einzusehenden Taxe auf 10,185 Thlr, soll am 5. Mai 1869, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. U welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er- sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gericht anzumelden.

[4112] Subhastations- Patent. Nothwendiger Verkauf. L

Die der verchelichten Kaufmann Rothensee , Bertha , geborenen Leonhardt, gehörige, zu und bei Clausdorf belegene, im Le! ecken- buche von Clausdorf Band I. Nr. 42 Seite 493 und Band Il. Nr. 94 Seite 529, sowie im Hypothekenbuche von Mellen Band 1l. Nr. 52 Blatt 9 verzeichnete Ziegeleibesigung nebst Dampf-, Gyps- und Schneidemühle und Abladestelle am Mellener See, gerichtlich ein- s{ließlich des Jnventars geschäßt auf 28,408 Thlr. 21 Saqgr. 6 Pf, soll

: den 1. Juli 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle resubhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Bureau einzusehen.

Diejenigen Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hyp9o- thekenbuch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern A LNNAnE suchen, haben sih mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Zossen, den 3. Dezember 1868.

Königliche Kreisgerichts-Kommission.

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un Edittal«L2ad:y 1:9. i

Auf den Antrag der für die minorennen Kinder erster und zweiter Ehe des weiland hiesigen Miethskutschers Georg Scheller bestellten Vormünder, Sattlermeisters Steinfeldt und Landgestüts{chmidts roste, Beide hieselbst, soll im Einverständnisse mit den bereits volljäbrigen Brüdern ihrer Pupillen, des Johann Heinrich Scheller zu Hamburg und Carl Wilhelm Scheller dahier, behuf Erbtheilung das zu dem Nachlasse des weiland Miethskutshers Georg Scheller gehörige, an hiesiger Bergstraße zwischen dem Hause des Schuhmachermeisters Beyer und dem Haupt-Steueramte belegene und sub Nr. 520 fkatastrirte Bürgerhaus nebst Hintergebäude, Stallräumen und lonsigem Zubehör, MONO E versteigert werden, und wird zu solchem Zwecke

ermin au

Sonnabend, den 20, März d. I.; Mittags 12 Uhr,

A zu welchem die Antragsteller, sowie Kauflustige damit geladen werden.

Zugleich werden Alle, denen an dem vorhin näher bezeichneten Verkaufsobjekte Eigenthums-, Näher-, Pfand-, Lehn-, fideikommissa- rische oder andere dringliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder sonstige Realberechtigungen zustehen, hiermit aufgefordert, solche in dem anstehenden Termine anzumelden und näher zu begründen, widrigen- falls sie derselben im Verhältnisse zu dem künftigen Erwerber verlustig erkannt werden sollen.

Celle, den 6. Februar 1869.

Königlich Preußisches Amtsgericht. H. Leschen, Dr,

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Abtheilung I.

„as Abonnement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 25 Sgr.

Alíe Post -Arisialten des In- urÿ Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des König. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsstraße.

——

Anzeiger.

Me 38.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem früheren Kaiserlich russishen Gesandten Grafen Chreptowitsch das Großkreuz des Rothen Adler - Ordens, dem Badearzt im Augustusbade, Bürgermeister Dr. Kunßts\ch zu Radeberg im Königreich Sachsen, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Königlich bayerischen Hauptmann Wür- dinger im 3. Infanterie - Regiment Prinz Carl von Bayern und dem Königlich bayerischen Hofrath und Brunnenarzt Dr, Welsch zu Kissingen den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, sowie dem Prior und Oberarzt der barmherzigen Brüder zu Feldberg in“ Niederösterreih, Raimond Przihoda, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse ; und

Dem Ober-Auditeur im General-Auditoriat, Wirklichen Justiz-Rath Steinhausen den Charakter als Geheimer Justiz- Rath zu verleihen ;

Die bisherigen Oekonomie-Kommissions-Räthe Buß zu Cassel, Keck zu Hannover, Alter zu Stargard in Pommern und Brügmann zu Hannover zu Regierungs- und Landes- Oekonomie-Räthen zu ernennen ;

Der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Bonn ge- troffenen Wahl gemäß, den zeitigen Bürgermeister Doetsch zu Gerresheim, im Regierungsbezirk Düsseldorf, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Bonn für die geseßliche zwölfjährige Amtsdauer, und :

Der von der Stadtverordneten - Versammlung zu Viersen getroffenen Wahl gemäß, die bisherigen Beigeordneten: Kauf- mann M. J. LÜp§8, Goldarbeiter C. Hamm und Rentner J. Dückers, sowie den Oekonom H. J. Schürkes als unbe- soldete Beigeordnete der Stadt Viersen für die geseßlihe Amts- dauer von scchs Jahren zu bestätigen.

Das 14. Stück der Geseßz-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter i

Nr. 7321 - den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Januar 1869, betreffend die Erhebung des Chausseegeldes auf der Chaussee von Wangerin nach dem Bahnhofe gleichen Namens, im Regierungs- bezirk Stettin; und unter

Nr. 7322 die Genehmigungs- und Bestätigungsurkunde, betreffend’ den- Uebergang des Eigenthums der »Schle8wiger Quweigbahn« auf die Schle8wigsche Eisenbahn-Aktiengesellschaft. Vom 1. Februar 1869.

Berlin, den 13. Februar 1869. | i

Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche rbeiten.

Dem Königlichen Bau-Rath Jaedicke hierselbst ist die Stelle des zweiten technischen Mitgliedes bei der Königlichen Direktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn definitiv ver- liehen worden.

Dem Jngenieuxr Robert Dahms aus Danzig , zur Zeit in Niga , ist unter dem 11. Februar 1869 ein Patent | auf einen Distanzmesser, so weit derselbe als neu und eigen- thümlich exkannt worden ist, 3 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerehnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz-Ministerium.

Allgemeine Verfügung.vom 4. Februar 1869, die Ein- richtung des Stadtamts- in Frankfurt a. M. betreffend. Da sich ergeben hat, daß die unter Ziffer I. der allgemei-

nen Berfügung vom 18. April 1867 erfolgte Feststellung der

Berlin, Sonnabend den 13. Februar Abends

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1869.

Bezirke der Stadt Frankfurt a. M. für die Zuständigkeit der drei Abtheilungen des Stadtamtes daselbst eine leihmäßige Vertheilung der Geschäfte nicht herbeigeführt hat, so wird in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 4. Februar 1867 (Geseß-Samml. S, 516) unter Aufhebung der Bestimmung in Ziffer 1. der allgemeinen Verfügung vom 18. April 1867 und mit Belassung der Bestimmungen in Ziffer 11. und 111. daselbst hierdurch angeordnet :

I, der erste Bezirk der Stadt Frankfurt a. M. umfaßt den westlichen und nordwestlichen Theil derselben und ihrer Gemar- fung in der Weise, daß die betreffende Grenzlinie durch das untere rechte Set bis an das Fahrthor, durch den Römer- berg, die Neue Kräme bis- an die Schnurgasse, durch die Shnur- gasse bis zur Trierischengasse, durch die Trierischegasse, das Trierische Pläßchen, die Häasengasse, den westlich von der Haasen- gasse liegenden Theil der Zeil, durch die große Eschenheimer Straße und die Eschenheimer Landstraße bestimmt wird. Der- selbe“ wird der ersten Abtheilung des Stadtamtes zugetheilt. Der zweite Bezirk umfaßt den nördlichen und östlichen Theil der Stadt und ihrer Gemarkung, begrenzt von der Eschen- heimer Landstraße, der großen Eschenheimer Straße, der Zeil, -der AlUerheiligengasse, der Obermain - Anlage und dem oberen rechten Mainufer vom Obermainthor aufwärts. Der- selbe wird der zweiten Abtheilung des Stadtamtes zugetheilt.

, Der dritte Bezirk umfaßt a) den zwischen dem ersten und

zweiten Bezirk gelegenen Theil der Stadt auf der reten Seite des Mains der Art, daß sich die betreffende Grenze längs dem

“rechten Mainufer vom Obermainthor bis zum Fahrthor über

den. Nöômerberg , die Neue Kräme bis zur Schnurgafsse , über die See bis zur -Trierischengasse , über die Trierische- gasse, das Trierische Pläßchen, die Haasengasse über den östlich von der Haasengasse belegenen Theil der Zeil , über die Aller- heiligengasse und die Obermain - Anlage hinzieht; b) den gan- zen auf dem linken Mainufer gelegenen Theil der Stadt (Sachsenhausen) nebst Gemarkung , einschließlih der Brücken.

Derselbe wird der dritten Abtheilung des Stadtamtes zuge-

wiesen. : 11, Diese BezirkSeintheilung tritt mit dem 1. März d. J. in Wirksamkeit. Berlin, den 4. Februar 1869. Der Justiz-Minister. Leonhardt.

Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Stadt-Archivar Dr, Ennen zu Cöln von des Großherzogs von Baden König- licher Hoheit verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen; des dem Telegraphen-Sekretär von Lindenau in Altenburg von des Herzogs Ernst von Sachsen- Altenburg Hoheit verliehenen Civil-Ritter-Kreuzes des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens und des den Rittergut8besißern Adam von Zóttowski auf Ujasd im Kreise Kosten und &ranz von Zótlbowski auf Niehanowo im Kreise Gnesen von Seiner Heiligkeit dem Papste verliehenen Commandeur- L e N St. Gregorius-Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute militärische Meldungen in Gegenwart

des Gouverneurs und des Kommandanten und hierauf die

Vorträge des Militär- und Civilkabinets entgegen, empfingen