1869 / 38 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

650 den Ober-Präsidenten von Cassel, von Möller, und ertheilten | Finanzen brachte. Gegen diese Verbindung muß ih mich au dem Fürsten von Montenegro eine Abschiedsaudienz. das Allerbestimmteste verwahren und mein Miau aug Ihre Majestät die Königin war gestern im Kranken- drücken, daß der Herr Vorredner auch nur mit einem Gedanken hause Bethanien anwesend. S j sie hat berühren können. Das Defizit könnte zwanzig Mal _Allerhöchstdieselbe beglückwünschte Se. ®önigliche Hoheit den | größer sein wie es ist, wir würden ihm entgegentreten, und des- Prinzen Georg zu seinem Geburtstage und besuchte den König- | wegen doch nicht zu dieser rein politischen Maßregel geschritten sein. lihen Botschafter Grafen Golß. ; Das Jweite betrifft die Verhältnisse der Agnaten, die ich doch nicht Se, Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte gestern | ganz so ungünstig beurtheile wie der Herr Vorredner, wenn ich Vormittag die Sißung des zweiten Kongresses norddeutscher | auch vielleicht selbst durch cine Aeußerung in der Kommission Landwirthe und begab Sich dann mit Jhrer Königlichen Hoheil zu seinem Urtheile Anlaß gegeben haben sollte; aber ic) glaube der Kronprinzes} iu behufs Gratulation zu Sr. Königlichen nur dadurch, daß meine Worte, die ih in meiner Stellung Hoheitdem Prinzen Georg. UmZ3Uhr de Se. Königl. Hoheit | sehr genau abwägen muß und verlangen muß, daß keines da- den Fürsten von Montenegro zur Besichtigung des Zeughauses | von fehlt, ihm nicht ganz genau im Gedächtniß geblieben sind. und empfing später den Wirklichen" Geheimen Rath Delbrück. Tch habe damals gesagt, daß sie die Agnatenrechte, welche sie Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing die Gemahlin | nicht schon vor der Schließung des Septembervertrages besessen des Gesandten der schweizerischen Eidgenossenschaft , Obersten hatten, aus diesem Vertrage nur in so weit hätten erwerben Hammer, und beehrte Abends den Vortrag des Professors | können, als Dritte überhaupt aus cinem, zwischen zwei Ande- Hoffmann mit Höchstihrer Gegenwart. A E Rechte erwerben können; und ih / wiederhole diese Ausdrücke in ihrer Voll ändigkeit, indem ich sie _— Der Auss{uß des Bundesrathes des deutschen | erläutre durch eine Aeußerting ; die d ih e Sin s ien Joll- und Steuerwesen trat heute zu einer e g R ne über meine Auffassung der Stellung der | | 1. S gnaten abzugeben veranlaßt worden bin, und die dahin _* Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des | lautete: »daß das jez! Pr üalih des Vermögens des Königs Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr, so wie | Georg schwebende Verfahren die agnatishen Rechte an dem- für Justizwesen hielten heute eine Sißung ab. selben, welche im Art. 11 des Vertrages vom 29. September 1867 erwähnt find, in keiner Weise berührt. Es findet dieses Ver- fahren nicht einmal auf die Rechte Anwendung, welche dem König Georg selbst an dem Kapital und den Grundstücken selbst durch jenen Vertrag eingeräumt worden sind. Die König- | : j liche Staatsregierung würde außer Stande sein, ohne Zustim- Geheime Legations-Rath Abeken, der Geheime Ober-Finanz-Rath | mung beider Häuser des Landtages eine Disposition bezüglich Wollny und der Geh. Legations-Rath König beiwohnten, trat | dieser Kapitalien und dieses Grundbesißes zu treffen ; die Se- das Haus sofortin die Berathung des Berichts der-X1I. Kommission questration, von der gegenwärtig allein die Rede ist, berührt über die Königliche Verordnung vom 2. März 1868, betrefsend blos die Dispositionsbefugniß des gegenwärtigen Nugnießers, die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg und das des Königs Georg.« S Gese, betreffend eine Abänderung der Beschlagnahme - Ver- Tch behalte mir ein weiteres Eingehen für ein späteres ordnung vom 2. März 1868. Der Antrag der Kommission | Stadium der Diskussion vor. lautete: Nachdem der Minister noch dem Grafen Münster geant-

Das Herrenhaus wolle beschließen: I. der Königlichen Verordnung vom 2. März 1868, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg, die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen ; IL, gleichzeitig und untrennbar vom Beschlusse ad 1 nachstehenden Geseßentwurf anzunehmen: »Geseß, betreffend eine Abänderung der Beschlagnahme - Verordnung vom 2. März 1868. Vom ….. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Land- tages Unserer Monarchie, was folgt:

"g. 1. Die Wiederaufhebung der durch die Verordnung vom 2ten März 1868 ausgesprochenen Beschlagnahme des Vermögens des Kô-

In der heutigen (14.) Sißung des Herrenhauses, welcher der Minister-Präsident Graf v. Bismarck-Schönhausen, der Finanz-Minister Frhr. v. d. Heydt, der Handels-Minister Graf von Jyenplig, und als Regierungskommissare der Wirkl.

wurden die Anträge der Kommission angenommen.

Als zweiter egenstand der Tagesordnung folgte sodann der Berichl der KI]. Kommission über den Geseßentwurf, be- treffend die Beschlagnahme des Vermögens des ehemaligen Kur- fürsten von Hessen. Der Antrag der Kommission in Betreff dieses Gegenstandes lautete. Y ___»Das Herrenhaus wolle beschließen: dem Geseßentwurf, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des ehemaligen Kurfürsten von | Hessen in der Fassung, in welcher solcher vom Abgeordnetenhause an- nigs Georg fann dritten gutgläubigen Erwerbern und Cessionarien | genommen worden ist, auch seinerseits die verfassungsmäßige Zustim- F. 2 der Verordnung vom 2. März 1868) gegenüber durch Königliche | mung zu geben.« :

nordnung, in allen übrigen Fällen nur dur Geseß erfolgen. Der Hierzu hatte Graf zur Lippe folgenden Antrag gestellt: F. 4 der Verordnung vom 2. März 1868 wird hierdurch abgeändert. Das Herrenhaus wolle beschließen: 1) dem nachstehenden Geseb-

_§. 2. Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem Tage der Publi- | entwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen: Geseß, be- fation in Kraft. treffend die Ausschließung des Recht8weges bei Verfolgung der An-

Hierzu hatte der Graf zur Lippe folgenden Antra sprüche des Kurfürsten Friedri ch Wilhelm aus dem Vertrage vom gestellt : g as 18. September 1866. ir Wilhelm , von Gottes Gnaden König

»Das Herrenhaus wolle beschließen: 1) dem nachstehenden Geseb- von Prenßen, verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Land- entwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen: Geseh, be- tages Unserer Monarchie, was folgt: Einziger Artikel. Die treffend die Ausschließung des Rechtsweges bei Verfolgung der An- Verfolgung der Ansprüche aus dem zwischen der Krone Preußen und sprüche des Königs Georg aus dem Vertrage vom 29, September dem Kurfürsten Friedrih Wilhelm unter dem 18. September 1867. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 1866 abgeschlossenen Vertrage im Rechtswege findet nicht statt. -Ur- verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages fundlich 2c. 2) dem von dem Hause der Abgeordneten herübergekom- Unserer Monarchie was folgt: Einziger Artikel. Die Verfolgung | Men Geseßentwurfe, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens der Ansprüche aus dem zwischen der Krone Preußen und dem König des ehemaligen Kurfürsten von Hessen , die verfassungsmäßige Zustim-

Georg unter dem 29. September 1867 abgeschlossenen Vertrage im | mung nicht zu ertheilen. / Rechtswege findet nicht statt. Urkundlich E der als der An der Diskussion über diese Anträge, von welchen der

Königlichen Staatsregierung mittelst Allerhöchster Ermächti- gung vom 2. November v. J. den beiden Häusern des Land- tages vorgelegten, auf Grund des Art. 63 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 erlassenen Verordnung vom 2. März 1868, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg, #0 wie dem von dem Hause der Abgeordneten herübergekommenen Geseß- entwurfe, betreffend eine Abänderung der Beschlagnahme-Verordnung Velen. März 1868, die verfassungsmäßige Zustimmung nicht zu er- An der Debatte betheiligten sih die Herren v. Brünneck als Berichterstatter, Graf Rittberg, v. Below, Senfft v. Pilsach, E und Graf Münster. Dex Minister-Präsident Graf von vinz H E E nahm nach dem Grafen Rittberg das S E an O Ee i folgte als vierter Gegenstand der Tagesordnung: Be- Ich behalte mir ein näheres Eingehen in die Sache vor | richt der ver inigten Kommission Ÿ und bin für den Augenblick nur durch zwei beugen des i une e den Geste Herrn Vorredners, mit dem ih sonst in fast allen Punkten Übereinstimme, veranlaßt, das Wort zu ergreifen , um vor der Fortseßung der Diskussion die Stellung der Königlichen Staatsregierung zu diesen. beiden Punkten klar zu legen. Das erste betrifft die Verbindung , in welche der Herr Vorredner diese Vorlage mit dem Defizit der preußischen

Baron v. Riedesel und als Berichterstatter Herr v. Meding. Nachdem der Minister-Präsident Graf Bis8marck-Schönhausen

empfohlen, wurde dieselbe mit großer Majorität angenommen. Schluß der Sißgung 1% Uhr. Im ferneren Verlaufe der g estrigen Sizung des Hauses

Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf die Bezirke der Pro-

Geseßentwurf, wie er aus den Beräthungen der Kommission hervorgegangen y die verfassungsmäßige Zustimmung zu er- f theilen und die zu demselben eingegangenen Petitionen dur die Annahme des Gesezes für erledigt zu erklären.« Abg, Lasker |

N Qasfer. Abg. v.

wortet, und Graf zur Lippe seinen Antrag zurückgezogen, l

Graf zur Lippe den seinigen zurückzog, betheiligten sich die Herren F

in einer längeren Rede die Regierungsvorlage zur Annahme |

der Abgeordneten wurde der Geseßentwurf betreffend die Ausdehnung mehrerer in den älteren Landestheilen geltenden |

annover, in denen das Allgemeine Landrecht gilt , ohne |

i 1 Justizwesen und für Handel und Gewerbe über den Geseßentwurf, betreffend die | Abänderung einiger Bestimmungen der Konkursordnung vom | 8 Mai 1855. Die Kommission hatte den Antrag gestellt: »dem |

fir a

Ì beantragte hierzu: »Y. 138 wie folgt zu fassen: Die Verhaftung

des Gemeinschuldners ist anzuordnen, wenn derselbe der Flucht oder der absichtlihen Verdunkelung der Masse verdächtig ist, oder der persönlichen Mitwirkung bei den Verhandtungen im Konkurse, ungeachtet Ladung oder besonderer Anweisung des Richters, \ich entzieht.« Referent Abg. Lesse befürwortete die Annahme des Entwurfs nach dem Kommission8antrage. Justiz- Minister Dr. Leon ardt erklärte sih gegen das Amendement } ennig vertheidigte Namens des abwesenden Antragsstellers das Amendement. i

Nachdem noch die Abgg. von Seydewiß, Dr. Waldeck und Lampugnani gesprochen, wurde das Amendement des Abg. Lasker abgelehnt und §. 138 unverändert angenommen. Es wurden noch einige H. des Gesehes angenommen und demnächst die Sizung um 3% Uhr geschlofjen.

Die heutige (49.) Plenarsizung des Hauses der Ab- geordneten wurde um 104 Uhr dur den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich : der Handels - Minister Graf von Jyenpliß, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow , der Justiz- Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungskommissare.

Vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnun überreichte der Handels - Minister Graf von Jyenpliÿ einen ertrag, die Disposition des Staats über den oberschlesischen Eisenbahn-Ga- rantiefonds betreffend. Der Vertrag wurde den vereinigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und für Finanzen und Qölle überwiesen.

(8 erste Nummer stand auf der Tagesordnung:

Fortscezung der Berathung des Berichts der “vereinigten Kommissionen für das Justizwesen und für Handel und Ge- werbe über den Geseßentwourf , betreffend die Abänderung einl- ger Bestimmungen der Konkursordnung vom 8. Mai 1859.

Der Referent, Abg. Lesse, empfahl von Neuem die An- nahme der Kommissionsvorshläge. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Twesten, v. Seydewiß, Dr. Walde.

Der Regierungskommissar - Geh. Justiz-Rath Dr. Förster, befürwortete die Annahme der Regierungsvorlage. Der Geseßh- entwurf wurde hierauf einstimmig angenommen.

Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung: Abstimmung über den Antrag , welchen der Abg. Braun Wiesbaden zu dem Berichte der Kommission für die Agrar- verhältnisse über den Gesehentwurf, betreffend die Umwandlung des Erbleih-, Landsiedelleihe-, Erbzins§-, Erbpachtverhältnisses 1n Eigenthum und der daraus herrührenden Leistungen im Ge- biete des Regierungsbezirks Wiesbaden und den zum Regierungs®- bezirk Cassel gehörigen vormals hessischen Gebietstheilen, ge- stellt hatte:

Dem §. 18 folgenden Zusaß zu geben: ;

n dem Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau werden die nach Vorschrift des Y. . ff. des nassauischen Steueredifkts vom 10. und 14. Februar 1809 von dem Jnhaber des Guts für die Real- lasten, mit Vorbehalt des Rüegriffs, bezahlten Abgaben bei der Aus- einanderseßung nach Maßgabe des durchchschnittlichen Betrages der leßten zwanzig Jahre aufgerechnet.

Dex Antrag wurde angenommen. |

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betraf: Abstim- mung Über den Geseßentwourf, betrefsend die Umwandlung des Erbleih-, Landsiedelleihe- y Erbzins§-, Erbpachtverhältnisses und der daraus herrührenden Leistungen in Eigenthum 1m Ge- biete des Regierungsbezirks Wiesbaden und den zum Regie- rungs8bezirk Cassel gehörigen vormals hessischen Gebiets8theilen.

Das Haus nahm das Geseg mit sehr großer Majorität an.

Das Haus ging darauf zum vierten Gegenjtande der Tagesordnung Über : Bericht der Kommission für das Justiz- wesen über den Geseßentwurf, betressend die Ausstellung ge- richtlicher Erbbescheinigungen. i

Hierzu lagen die folgenden Anträge vor:

1) Des Abg. Struckmann : i

Haus -der Abgeordneten wolle beschließen: a) den Absaß 2 des §. 3 im Eingange dahin zu fassen: »Auch hat derselbe regelmäßig dem Gericht eine eidesstattliche Versicherung« U. \. w. (wie dem Ent- wurfe der Kommission); b) den Absaß 4 des F. 3 so zu fassen, wie in dem Antrage 2 der Abgeordneten Roscher und v. Puttkamer vor- geschlagen ist. -

9) Der Abg. Roscher und v. Puttkamer: :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : 1) Das Ali- nea 2 des §. 3 dahin zu fassen: »yDas Gericht hat jede si er- gebende Vermuthung, daß andere gleich “nahe oder nähere Erben vorhanden seien; von Amtswegen zu berücksichtigen. In Ermange- [lung solcher Vermuthung hat der Antragsteller regelmäßig eine eides- stattliche Versicherung« U. \ W. dem Entwurfe der

Kommission). 2) Das Alinea : g. 3 so zu fassen: »Geeigneten Falles fann das Geriht ein öffentliches Aufge- bot der unbekannten Erben erlassen. 3) Dem §. 5 des Kommissions- entwurfes als drittes Alinea hinzuzufügen : »Sofern jedoch von dritten Personen widersprochen wird, darf mit Ertheilung der Erbbescheini- gung erst dann verfahren werden, wenn der Streit 1m prozessualisti- \chen Wege erledigt ist.« Als neuen §. 11 hinzuzufügen:

»AUuf Wüntiug

Erb- oder sonstige Bescheinigung votgewmgr-. Urt flir ertojMel fannt werden. Behufs Vollstreckung des Urtheils ist eine v6 Bekanntmachung in der dur §. 4 bestimmten Form zu erlassen. Vor rechtskräftiger Entscheidung der Hauptsache ist eine solche Ungül- tigkeitserklärung nur zulässig nah Analogie der Vorschriften über den Arrestschlag.

3) Des Abg. Lesse: :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: zu §. 3 des Kom- missionsberihts und der Regierungsvorlage a) im Absaß 1 statt der Worte: »soweit es nicht notorisch ist« zu seben: soweit die Thatsachen niht notorisch sind; b) als Absay 4 cinzuschalten : In den Landes- theilen des Gemeinen Rechts wird hinsichtlich einer dei der Erbschaft in Beiracht kommenden Person, welche beim Anfall der Erbschaft das siebenzigste Lebensjahr überschritten haben würde, und von deren Leben oder Tod feine Nachricht zu erhalten is angenommen, daß sie den Anfall der Erbschaft nicht erlebt habe,

4) Des Abg. Haak:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : dem §. 9 des Kommissionsentwurfes, Alinea 1, hinter dem Worte »Erben« hinzu- zufügen: »oder sonstige Berechtigte«.

Der Referent, Abg. Dr. Bähr, empfahl die Annahme des

| Geseyentwourfs.

An der hierüber eröffneten Debatte betheiligten sich die Abgg. Roscher, Lampugnani, Windthorst (Lüdinghausen), von Puttkamer, Struckmann.

a pes Justiz - Minister De. Leonhardt ergriff gleichfalls das ort.

Bei der Abstimmung wurde das Amendement des Abg. Struckmann abgelehnt , eben so das Amendement des Abg.

Roscher. Beim Schlusse des Blattes dauerte die Diskussion noch fort.

Mecklenburg. Schwerin, 12. Februar. - Die heute au8gegebene Nr. 12 des Reg.-B]. enthält eine lande8herrliche Verordnung, betreffend die Revision der zu cinem Theile der Erbpacht - Kontrakte der klöfterlihen Bauern ertheilten Additio-

QübeŒck, 10. Februar. Der Kaiserlich französische außer- ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Gusiave Rothan hat dem Senate, nebst dem Schreiben des Kaisers der Franzosen über die erfolgte Abberufung des bisherigen Ge- sandten Eduard Cintrat, das Kaiserliche Schreiben übergeben, welches ihn bei hiesiger Stadt beglaubigt.

Bayern. München, 10. Februar. (N. K.) Der Abg. Kolb hat diesen Abend eine Motion in den Einlauf der Kammer ge- bracht, gemäß welcher er zu der auf übermorgen anberaumten Sigung seinen vom Ausschuß bekanntli abgelehnten An- trag in der Frage des Wahlrechts reproduzirt mit Aus- nahme des durch Kammerbeshluß bereits erledigten Punktes bezüglich der Reisediäten der Abgeordneten. Der An- trag lautet sonach: es sei die Bitte zu tellen um Voriage eines Gesegentwurfs noch an den gegenwärtigen Land- tag, durch welchen bezüglich der Landtag8wahlen folgende Grund- säße zur Annahme gelangen : Allgemeines direktes Wahlrecht, Wählbarkeit jedes volljährigen unbescholtenen Staatsangehörigen ohne Rücksicht auf Seer aen geheime Abstimmung, ge ehe liche Feststellung und Verkleinerung der Wahlbezirke, so daß in jedem derselben nur Ein Abgeordneter zu wählen sei, Aufhebung des Instituts der Ersaßmänner und Abkürzung der Wahl- perioden, endlich Ausdehnung des Bezugs der Taggelder auch auf die in der Stadt München wohnhaften Kammermitglieder.

Hesterreich - Ungarn. Wien, 12. Februar. In der gestrigen Sizung des Abgeordnetenhauses forderte der cFinanz-Minister gestüht auf den nothwendigen Mehraufwand des Landesvertheidigungs-Ministerium®, einen Nachtragskredit. Demnächst legte derjelbe die Rechnungs8abschlüsse aus den Jahren 1863 und 1864 mit dem Bemerken auf den Tisch des Hauses, pes A jene aus den Jahren 1865 und 1866 noch im Drucke

esinden.

Auf der Tagesordnung stand der Bericht des zur Be- rathung der Straf-Prozeßordnung bestellten Ausschusses Über die vom Herrenhause gefaßten abändernden Beschlüsse in den vom Abgeordnetenhause beschlossenen Geießentwürfen betressend: die Einführung der Schwurgerichte für die durch den Jn- halt einer Druckschrift verübten Verbrehen und Vergehen ; und die Vorschrift über die Bildung von Geschwoornen- listen für Preßsachen.

Die S8. 12, 16, 17, 21, 30 und 37 des ersten Abschnittes wurden mit den vom Herrenhause beschlossenen Abänderun- gen angenommen und zwar in zweiter und dritter Lesung.

Bezüglich des zweiten Abschnittes (Bildung von Geschwoor- nenlisten für die Preßgerichte) wurden gleihfalls alle Abän- derungsbeschlüsse des Herrenhauses accepürt.

Pesth, 10. Februar. Nachdem aus dem Israelitenkongreß der größte Theil der Orthodoxen bereits ausgetreten war, hat

nal-Akten.

nun auch der zurückgebliebene aus etwa 20 Mitgliedern be-

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