1869 / 38 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

660

Der Verein hat ferner die Vollendung des Ricdelschen Codex diplo- maticus Brandenburgensis dadur ermögliht, daß er, unter Vermitt- lung seines Kurators, des Ministers Grafen von Alvensleben , die Gewährung einer Staatshülfe erwirkt hat. Die Sizungen des Vereins finden an jedem zweiten Mittwoch des Monats, mit Aus- {luß der drei Sommermonate, statt.

München, 9. Februar. Die Stelle des Vorstandes der König- lichen Akademie der Wissenschaften ist dem Geh, Rath Prof. Dr. v. Liebig nach Ablauf der leßten Amtsxperiode auf weitere drei Jahre verliehen und demselben die Funktion des General-Konservators der wwissen- schaftlichen Sammlungen des Staats auf die gleiche Zeitdauer über- tragen worden.

Stockholm, 8. Februar. Jn der vorgestern abgehaltenen Ver- sammlung der stockholmer Gesellschaft »Ydun« wurde u. a. ein vom Könige Karl XV. ausgeführtes großes Landschaftsgemälde ausgestellt.

Am 7. d. wurden in Florenz zwischen 5 und 6 Uhr Morgens einige leichte Erdstöße verspürt, die aber keinen Schaden

angerichtet haben. Landwirthschaft.

Berlin, 13. Februar. Nachdem in der gestrigen Sißung des zweiten Kongresses norddeutscher Landwirthe die Dis- kussion über das landwirthschaftlihe Kreditwesen geschlossen, wurden folgende Resolutionen von der Versammlung angenommen :

Resolution I. Der Kongreß norddeutscher Landwirthe erklärt:

1) Der Kongreß norddeutscher Landwirthe, indem er davon Kennt- niß genommen, daß von der Königlich preußischen Regierung dem preußischen Landtage ein Entwurf zur Reform der Hypothekenordnung vorgelegt ist, durch welchen wesentliche Mängel der bisherigen Hypo- thekengesebgebung beseitigt und Einrichtungen getroffen werden, die geeignet sind, dem in dieser Beziehung sih kundgebenden Bedürfniß Abhülfe zu schaffen, hält es für dringend wünschenswerth, daß dieser Entwurf von Seiten der Landesvertretung Annahme finden und dem- nächst das Geseß auch auf die andern Staaten des Norddeutschen Bundes, soweit ein Bedürfniß dazu vorliegt, ausgedehnt werden möge.

2) Namentlich erklärt der Kongreß sein volles Einverständniß mit den in dem genannten Entwurf enthaltenen Bestimmungen, wonach a) bei Eintragungen das Legalitätsprinzip durch das Konsensprinzip ersebt, b) selbsiständige Grundschulden (Real-Obligationen) also die Beseitigung der accessorischen Natur der Hypothek anerkannt wer- den, c) Uebertragungen der Grundschuldforderungen ohne Buchakt dur Uebertragung der über dieselben ausgestellten » Hypothekenbriefe « gestattet sein sollen.

3) Der Kongreß erkennt zwar gern es als eine Verbesserung gegein- Über dem bestehenden Zustande an, daß die Verwaltung der Hypotheken- sachen von den Richter-Kollegien auf Hypotheken-Einzelrichter Übergehen soll, fann aber nicht umhin, dennoch die Bildung selb stständiger Hypothekenämter als das auch fernerhin noch zu erstrebende Ziel dieser Reform zu bezeichnen.

__ 4) Der Kongreß kann dagegen nur beklagen, daß auch nach diesem Entwurf die thatsächlihe Ueberbürdung des Grundbesißes durch den Kostentarif in Bezug auf Erwerb von Grund und Boden und Ueber- tragung von Hypotheken nicht oder nur wenig gemildert werden soll, und muß der Kongreß gegen die Fortdauer dieser Ungerechtigkeit gegen- Über den geseßlich bestehenden Formen beim Verkehr mit beweglichem Vermögen Verwahrung einlegen. i:

__9) Endlich erkennt der Kongreß norddeutscher Landwirthe an, daß die gleichzeitig beabsichtigte Aenderung des matericllen Rechts in Be- treff der Erwerbung von Grundbesiß durch Einführung des Auf- lassungsprinzips, in Verbindung mit den Reformen in der Hypo- thekenordnung in ihren wesentlichen Grundlagen gerechtfertigt ist.

6) Der Kongreß norddeutscher Landwirthe erachtet die drei vor- gelegten Geschentwürfe, betreffend den Erwerb von Grundeigenthum, die Reform der Hypotheken- und der Subhastation8ordnung für \o durchaus fonnex, daß die Emanirung eines dieser Gesetze, namentlich betreffend die Subhastationsordnung, ohne die andern eine Gefahr für den Grundbesiß herbeiführen würde. Der Kongreß kann sich daher nur für den gleichzeitigen Erlaß der drci Geseße aussprechen.

Resolution 11. Der Kongreß norddeutscher Landwirthe erklärt :

__1) Den berechtigten Ansprüchen des Grunvbesißes und der Land- wirthschaft auf Hebung des Real- und landwirthschaftlichen Kredits kann dur die in der Resolution 1. erwähnten Gesebesänderungen allein noch nicht Genüge geschehen. Es gehört vielmehr dazu auch eine Erweiterung und eine den Zeitverhältnissen mehr entsprechende nin L der für jenen Zweck bestehenden oder zu gründenden Kredit- 1ntitute.

_ 2) Tür das Kreditbedürfniß des in Grund und Boden fixirten Kapitals den eigentlichen Realkredit sind prinzipiell E Tite Institute zulässig, welche unkündbare , in längeren Zeiträumen zu amortisirende Darlehne geben (Pfandbrief - Jnustitute). Die meisten bestehenden Pfandbrief - Justitute bedürfen riner Reform ¡, indem sie a) ihre Beleihung8grenze den gänzli veränderten Kulturverhältnissen entsprehend erweitern, was ohne Beeinträchtigung der Sicherheit noch in niht unerheblichem Maße zulässig ist; b) zu einer Einrichtung sich vercinigen ; vermöge deren fie ihre finanziellen Operationen , die provinzielle Besonderheit in dieser Beziehung aufgebend, mit konzen- E R N E Best N die grlent werden.

er Kongreß beschlie ie Niederseßung einer Kommission besichend aus 3 Landwirthen, 2 Juristen, I'Ranfimani zur Lie: arbeitung und demnächstigen Veröffentlihung eines Statuts, auf Grund dessen eine Centralisirung der Landschaften, behufs Ausgabe von Central-Pfandbriefen und anderer die Hebung des Kredits förder- licher Geschäfte, ausführbar erscheint.

Resolution 111, Der Kongreß norddeutscher Landwirthe erklärt:

1) Die Einführung von gleichen Zahlungs- und Kündigungs- terminen liegt im dringenden Juteresse der Grundbesißer.

2) Dieselbe läßt sih durch geseblihen Zwang nicht erreichen; es ist vielmehr von den Grundbesißern durch Vereinbarung mit den Kreditoren 2c. dahin zu wirken, daß solche Termine mehr und mchr Üblich werden ; ; E

3) dagegen ist eine geseßliche Anordnung darüber zu treffen, daß Termins-Ofktaven, etwa wie sie in Mecklenburg bestehen, eingeführt werden.

Ferner wurde folgender Antrag angenommen:

Der Kongreß norddeutscher Landwirthe wolle erklären: Der Grund- besiß in den östlichen Provinzen des preußischen Staates bedarf drin- gend ciner Reihe von Reformen im Gebiet derjenigen Gesebe, welche den Realkredit betreffen. ; A :

Der Kongreß begrüßt daher mit Befriedigung die, aus vollem Verständniß der Bedürfnisse des Realkredits hervorgegangenen Land- tagsvorlage der Königlichen Staatsregierung zur Reform des Sub- hastationswesens. i

Der Kongreß erklärt es aber außerdem als unabweisbare Bedürf- nisse des Grundbesißes : : S

I. Daß die Gründung von Grund - Kreditanstalten möglichst er- leichtert werde, und zwar durch Aufstellung geseßliher Normatiy- Bedingungen, auf deren Basis ohne Privilegien, aber auch ohne staat=- liche Bevormundung, im Wege der Vergesellshaftung, unter den mannigfachsten Formen die Befriedigung des Kreditbedürfnisses erstrebt werden fann ;

IT, daß cine Reform des Hypothekenwesens ‘in materieller wie formeller Beziehung s{leunigs durchgeführt werde. :

Als FZielpunkte solcher Reform sind im Interesse des Grund- besibes ins Auge zu fassen: a) Aufhebung dcs sogenannten Legalitäts- prinzips und folgerecht: Uebergang zur vat D R ae b) Gestat- tung von Eintragungen der Hypotheken auf den Namen des Grund- eigenthümers; c) Gestattung der Blankozejssion, mindestens bei der oben (ad b) erwähnten Form der Hypotheken; d) Einführung von eigenen Hypothekenämtern, deren Besoldungsetat einem Wechsel der Beamten möglichst vorbeugt; e) Ermäßigung der Stempelkosten und des Kostentarifs. /

Der Kongreß ficht eine, den Grundsäßen der Gerechtigkeit wider- streitende Besteuerung des ohnchin {wer belasteten Grundbesißes darin, daß der Uebergang des Eigenthums an Grundstücken und die Beurkundung der Rechtsgeschäfte Über dessen Belastung zu einer Finanz- quelle gemacht wird, während der Mobiliarbesiß fast ganz kostenfrei von Hand zu Hand geht.

Der Kongreß beansprucht daher eine Herabseßung der Stempel- kosten in ersier Linie bei Finanzreformen ins Auge gefaßt und den Kostentarif bei den Hypothekenämtern so niedrig normirt zu sehen, a seine Erträge nur die Kosten der betreffenden Amtsverwaltung

ecken. : '

Während der Abstimmung über die erste Resolution entfernte sih Se. Königliche Hoheit der Kronprinz und bald darauf auch der amerifanische Gesandte Bancroft, welcher den Verhandlungen des Vormittags ebenfalls beigewohnt hatte.

Es erfolgt nunmehr Uebergang zum 5. Gegenstande der Tages- ordnung: »yRaum- resp. NRohstoff- oder Fabrikatsteuer«.

Hierzu lagen mehrere Anträge vor. Die Berathung wurde um 4 Uhr abgebrochen und auf Sonnabend vertagt.

Gewerbe und Kandel,

In dem Zeitraum vom 16. bis 31. Januar 1869 wurden in Berlin eingeführt zu Wasser: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Koks: 630 Tonnen; auf den Eisenbahnen: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Koks: 162,604 Tonnen, Brennholz: 2386 Klftr.; Summa: Stein- fohlen/ Braunkohlen u. Koks: 163,234 Tonnen, Brennholz : 2386 Klftr. Aus Berlin ausgeführt: auf den Eisenbahnen: an-Steinfkohlen, Braun- kohlen u. Koks: 12,886; Summa: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Koks: 12,886 Tonnen.

Aus Wieliczka berichtet die »Oesterr. Corr.«: Die aus Wieliczka eingangenen Betriebsberichte vom 31. Januar, 3.-und 7. Fe- bruar weisen nach, daß das Steigen des Wassers nach den Messungen im Franz-Joseph-Schacht täglich nur zwei Zoll, an zwei Tagen sogar nur einen Zoll betragen hat. Die zwei Pumpen am Franz-Joseph- Schacht sind vier Tage durh volle 24 Stunden , drei Tage durch 25 Stunden im Gange gewesen, haben also fast gar keine Störungen mehr gehabt. Die Wasserhebung in eisernen Kästen geht am Elisa- beth-Schacht auch beinahe ungestört vor sich, nämlich an zwei Tagen durch volle 24 Stunden, an cinem Tage 23 Stunden, an drei Tagen 20 bis 21 Stunden, an einem Tage 18 Stunden, lebteres wegen Re- paratur der Führungslatten. Dagegen hat bei der Wasserkastenhebung im Franz-Joseph-Schachte ein Seilbruch stattgefunden, welcher am 6. Februar diesen Theil der Wasserhebung stillstehen machte, weil auch in dieser Schachtabtheilung dur das Hinabstürzen des Wasserkastens Beschädignngen eintraten , welche jedoch die Arbeit der Pumpen in der anderen Abtheilung nicht berühren. Die dur{chshnittliche Wasser-

‘hebung betrug 24,5 bis 28,3 Kubikfuß per Minute.

Die Maschinenbauten sind in der Woche vom 1. bis 7. Februar sehr stark vorwärts gebracht worden. Am Elisabeth-Schacht sind die Kesselproben {hon votgenommen worden, die Dampfleitung ist gelegt; der Soel für die eiserne Esse fertig gemauert ; der große Dampf- cylinder aufgeseßt und dessen Montirung begonnen. Sämmtliche G E sind schon angekommen und die Lieferung der Gestänge

at begonnen. °

Am Joseph-Schacht ist das Schachthaus aufgestellt und der Sockel zur Blechesse fertig gemauert , sämmtliche {weren Bestandtheile der Maschine , als Sohlplatten , Dampfcylinder, Schwunggrad , Trans- 0) au Treibkörbe , sind aufgestellt; die Montirung beginnt

iese Woche.

661

London, 11. Februar. Aus Aberdare (Grafschaft Fife) wird eine Kohlengrubenexplosion gemeldet, durch welche E getödtet und 8 {wer verwundet wurden.

Nach dem lebten Wochenbericht der »Netv-Yorker Handelsztg.« vom 27. Januar war die geschäftliche Thätigkeit in New-York zwar noch immer gering, aber die Stimmung war ziemlich ermuthigt. Der Geldstand war befriedigend, gegen 7 pCt. war auf Aftien und gegen 6 pCt. auf Staalseffekten Geld reichlich zu haben, nur Plaßwechsel waren zu 7 bis 9 pEt. {wer zu begeben. Das Goldagio war durch

rößere Kontantenverschiffungen seit dem 20. Januar von 354 bis 36% ge- Siegen | auch der Wechselcours war durch den geringen Export in die Höhe gegangen. Die Baumwollenpreise waren durch niedrige liver- pooler Notirungen starke Zufuhren und anschwellende Vorräthe um 4 c, auf 285 c. für Middling Upland gefallen. Die Ausfuhr aus New-York betrug in der leßten Woche nur 33,000 Ballen, gegen 50,000 Ballen in der vorhergehenden Woche, dagegen wurden 84,000 Ballen ugeführt. Die erhöhten liverpooler Getreidepreise hatten eine ziemlich facke Ausfuhr von Weizenmehl veranlaßt , dagegen wurde die Aus-

-

pr von Körnern durch die hohen Seefrachten verhindert und haben ih deshalb die großen Getreidevorräthe in New-York nur wenig ver- mindert. Petroleum war im Preise gestiegen, ohne jedoch die Aus- fuhr zu hindern; dieselbe beläuft sich in diesem Jahre bereits auf 4,062,856 Gall. für sämmtliche amerikanisde Häfen, gegen 4,863,781 Gall. in derselben Zeit 1868 und 2,936,209 Gall. in derselben Zeit 1867. Die Einfuhr der leßten Woche (bis 23.- Januar) erreichte 6,070,336 D. , gegen 2,514,435 D, der gleihen Woche 1868. Unter den Einfuhrartikeln der leßten Woche d. I. befanden \sich 2,520,259 D. Manufakturwaaren, noch einmal so viel als in derselben Woche 1868 ; indessen hatte sich der Markt für diese Waaren etwas gebessert.

Verkehrs- Anstalten.

Die Bohrung des Mont-Cenistunnels schreitet langsam aber stätig vor. Am 31. Januar waren von der Süibicite can der Nordseite her 3860.15 Meter gebohrt. Die Dichtigkcit der noch zu durchbohrenden Schichte beträgt 2945,85 Meter.

Oeffentlicher Anzeiger.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Vom 1. Januar d. J. ab werden naß- gesalzene Häute im direkten ostdeutsch -{lesisch- russischen Verkehr zum Tarifsaße der ermäßigten Klasse 1, B, befördert. Bromberg, den 11, Februar 1869. Königliche Direktion der Ostbahn.

Bekanntmachung. Für den diesseitigen Lokal -

verkehr soll der Artikel yPetroleumäther«, auch“

tem ck Naphtha« genannt, wenn solcher in dichten, A dauerhaften Fässern zur Aufgabe gelangt , unter ea denselben Bedingungen wie Petroleum in Fässern zur

e Beförderung zugelassen werden. den 8, Februar 1869. Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verkáufe , Verpachtungen, Submissionen 2c.

[428] Bekanntmachung.

Die Steinschläger- und Tagelöhner-Arbeiten zu der Unterhaltung des betreffenden Steinpflasters während des laufenden Jahres sollen, im Wege der Submission, verdungen werden.

Zu diesem Behufe sind die Bedingungen und das Arbeitsverzeich- niß in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt.

; Der Einreichung der Submissionen sehen wir bis zum 23. d. M. entgegen.

Berlin, den 5. Februar 1869.

Königliche Ministerial - Bau - Kommission. Pehlemann. Giersberg.

[409] DetanuntmaMm u na. Die Ausführung der bei zwei größeren E Fortifika-

tions8bauten im Jahre 1869 in der Festung Torgau vorkommenden Mauerarbeiten soll im Wege des öffentlichen Submissionsverfahrens an einen qualifizirten Meister verdungen werden.

Die versiegelten Offerten sind bis spätestens zu dem am 16. Fe- bruar er., Vormittags 10 Uhr, in dem Bureau der unterzeich- neten Behörde anstehenden Termin einzureichen , woselb auch die Submissionsbedingungen an den Wochentagen einzusehen sind.

th TBMLG wird auf portofreies Ansuchen die nöthige Auskunft ertheilt.

Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt in dem ange- gebenen Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten.

Torgau, den 1. Februar 1869.

, Königliche Fortifikation.

[481] Es sollen im Wege der Submission 500 Kubikfuß Eichen Gradholz, circa 10///10, 1,000 lfd. Fuß Eichene Bretter 2//, 2/700 do. Fichtene Balken circa 18///18// und 10/101 10,000 do. Mauerlatten circa 8///8! und 6! /64, 32,000 ; tene Bretter 2, 1/1, 1 und 5, und 5,000 do. achlatten beschafft werden. : . Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift » Submission auf Schiffbauholz« bis zu dem am Freitag, den 26. d. M., Vor- mittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau, Markt 91, anstehenden öffentlichen Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten geöffnet werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen im genannten Bureau, ebenso wie bei der Registratur der Königlichen Werft zu Danzig zur Einsicht aus und werden auf frankirte Anfragen gegen Erstattung von 10 Sgr. Schreibgebühren übersandt.

Geestemünde, den 12. Februar 1839. Königliches Marine-Depot.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w.

i von öffentlichen Papieren.

[ad 373] Berichtigung.

In der Bekanntmachung des Direktoriums der Magdeburg-Halbcr- städter Eisenbahn ‘vom 4. Februar d. J. (s. Nr. 31 d. Bl., pag. 539, 1, Spalte, Zeile 9 von unten) muß die unter der 3. Ausloosung pro 1865 genannte Nr. 12,477 heißen, und nicht 12,447.

[480] Bekanntmachung.

In der heute bewirkten Verloosung von den ausgegebenen Obli- gationen des Strasburger Kreises, im Regierungsbezirk Marienwerder, sind die A aiten gezogen worden :

itt, E. Nr. 12. 33. 53. 60. 62. 70. 75. 106. 107. 113. 141. 166. 176. 201. 206. E S 255. 257. 271. 281. 298. 303. 306. itt, F, Nr. 18. E s 104. 125. 131. 139. 171.174. 193. 232. itt, G. Nr. 37. 133. 302..303. 304. 306. 309. Et L Nr. 88. 104. Litt, K. Nr. 73. 85.

Diese Obligationen werden den Besißern mit der Aufforderung gekündigt, die darin verschriebenen Kapitalbeträge, vom 1. Juli d. J. ab, bei der hiesigen Kreis-Kommunalkasse gegen Rückgabe der Schuld- verschreibungen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Juli d. J. fäálli- gen Zinscoupons baar in Empfang zu nehmen.

Strasburg, den 19. Januar 1869. j S Die ständishe Kommission des Strasburger Kreises für die Kreis-

Chausseebauten. Abramowsfki.

[472] Bekanntmaomnug

Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Mai 1855 (Geseß -Sammlung für 1855 Seite 481) und 28. September 1857 ( N Sa tas für 1857 Seite 831) ausgefertigten auf den Inhaber lautenden Obligationen des Wanzlebener Kreises zum Gesammtbetrage von resp. 50,000 Thlrn. und 40,000 Thlrn. sind

nachstehende Schuldverschreibungen: S G Littr, D. a 00 SDbLr. Nr. 4, 6.14.18. 19. 20 21. 29, 3; 40:02 L e. ¿9. G1. 86.

94. 100. Litte, H. à 100. Thlr. : Nr. 11. 18, 14. 24. 37. 38. 44. 48. 51. 57. 68, 79. S0. 83. h. 87. 88. 89. 90. 96. 97. 98. 100. 109. 110. 124. 138. 150. 154. 164. 200

ausgeloost worden. , :

Diese ausgeloosten Schuldverschreibungen sind mit den dazu ge- hörigen Zinscoupons am 1. Juli d. J. Behufs Auszahlung der Kapitalien und der bis dahin fälligen Zinsen an die Kreis-Kom- munalkasse hierselbst zurück zu geben. j

Von den in den Vorjahren ausgeloosten Schuldverschreibungen sind nachfolgende Nummern bis jeßt nicht eingelöst :

Lidte. D. à 90 hle; Nr. 72. 82. 83. 85. 92 (1868 ausgeloost). Litte. L. 4100 Zhlr. i Nr. 99 (1864 ausgeloost), 1. 2. 3 (1866 ausgeloost), 21. 101. 155 (1867 ausgeloost), 66. 69. 125. 142. 143. 146. 147. 156 (1868

ausgelooft ). Lbttr. L @ 00 Thir. Nr. 80. 99. 102. 133. 134 (1864 ausgeloost), 19. 25. 132 (1865 aus- O 103. 104 (1866 ausgeloost), / und werden die Juhaher derselben wiederholt aufgefordert, deren Ein- lôósung zu bewirken. : Wanzlebèn, den 9. Februar 1869. Die kreisständishe Kommission für den Chausseebau im Wanzlebener Kreise. Der Vorsißende. Königliche Landrath.