1869 / 39 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Nachlasse etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche dem- selben etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an die Erben des verstorbenen Logenkastellans Christian Friedrich Gottschalk zu zahlen oder zu verabfolgen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 11. März 1869 einschließlickch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse i zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Nachlasses haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

9 Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche O O Rar machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrecht

y bis zum 24. März 1869 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen , so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwoaltungspersonals

auf den 22. April 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Gerichtsassessor Eigendorf, zu erscheinen. | :

Wer seine Anmeldung schriftli einreiht, hat eine Abschrift der- selben und deren Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Küster und Schmidt zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[474]

Ueber den Nachlaß der am 12. Juni 1867 verstorbenen verehelichten Schnitthändler Reiche, Auguste Wilhelmine, geb. Greifenhagen hier- selbst, ist das erbschaftliche Liquidationsverfahren eröffnet worden. Es werden daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Legatare auf- gefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, diefelbei mögen bereits rechts8hängig sein oder nicht, bis Un 2. April d. J- ein\chließlickch bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmel- dung Ly einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. , ie Erbschast8giäubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie fich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nah vollstän- diger Berichtigung aller u all angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Aus\{luß aller fit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nußungen , Übrig bleibt.

Die n des Präklusions - Erkenntnisses findet nach Ver- handlung der Sache in der

auf den 9. April 1869, Vormittags 9 Uhr, q ern Audienzzimmer Nr. 18 anberaumten öffentlichen Sißung tatt.

Halle a. S., den 1. Februar 1869.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[483] Subhastations 3Patent.

Das früher der verehelichten v Rosine Marie geborenen Kuemmet, jeßt dem Müller Friedrich Robert Bischof gehörige, in Elsterwerda sub Nr. 248 belegene und Vol. IV. pag. 514 des Haus- hypothekenbuchs von Elsterwerda eingetragene 4

Mühlen-Grundstück, ; bestehend aus : Wohnhaus, mit Scheune und Stallgebäuden, ciner holländishen Windmühle und Schneidemühle nebst …_ circa 1 Morgen.48 R. Acker und Wiese, abgeschäßt zufolge gerichtlicher Taxe auf 8553 Thaler 15 Silbergroschen, ohne Berücksichtigung der Lasten und Abgaben, soll in dem auf den 16. September 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle z anberaumten Termine in nothwendiger Subhastation meistbietend verkauft werden.

“tag 40 welche egen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Befriedigung aus den Kaufgeldern suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden.

Elsterwerda, den 8. Februar 1869.

Königliche Kreisgerichts-Kommission.

ah : „E L E t I e A a : n. y 1 dem unterzeichneten Gericht ist die Todeserklärung des Tisch-

[ers Carl Wilhelm August Osterburg, am 3. April 1834 aus der Ebe des Schuhmachermeisters Johann Christian Friedrich Osterburg und der Dorothee Meyer zu Sandau geboren ; welcher vor mehr denn ehn Jahren nah England ausgewandert und von dem seit etwa dem

ahre 1853 keine Nachricht eingegangen sein soll , in Antrag gebracht worden. Es werden daher der vorgenannte Provokat, Tischler Carl Wilhelm August Osterburg, sowie die etwa von ihm zurückgelassenen unbekannten Erben hierdurch aufgefordert , \ih \chriftlich oder persön- lich, spätestens aber in dem

/ auf den 10. Juli 1869, Vormittags 11 Uhr, hier an Gerichtsstelle anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der Provokat für todt erflärt und sein Vermögen denjenigen , welche

ns als ua nächsten Erben legitimiren werden, ausgeantwortet wer. en wird. Sandau, den 20. September 1868. Königliche Kreisgerichts - Kommission.

R I N A

Verkáufe, Verpachtungen, Submissioneèn 2c.

[316] Bektanntmackchunq;

Die Chausseegeld - Erhebung auf der Barrière zu Görlsdorf an der Angermünde—Prenzlauer Kunststraße, zwishen Angermünde und Greiffenberg belegen, soll" in Folge höheren Auftrages zum 1. IUU d. J, anderweitig in Pacht gegeben werden.

Wir haben dazu cinen Lizitationstermin auf

Sonnabend, den 6. März d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale hierselb#| anberaumt und laden Pacht- lustige“mit dem Bemerken ein, daß nur dispositionsfähige Personen, welche vorher 200 Thlr. baar oder in Staatspapicren nach dem Courswerthe bei uns deponirt haben, zum Bieten zugelassen werden,

Die Pachtbedingungen liegen in unserer Registratur und bei deim Königlichen Steueramte zu Angermünde während der Dienststunden zur Ansicht aus.

Neustadt E.-W., den 28 Januar 1869. :

Königliches Haupt-Steueramt.

[317] Bekanntmachung. Höherem Auftrage zufolge soll die Chausseegeld-Erhebung zu Blumen- thal an der Wriezen-Berliner Kunststraße, zwischen Wriezen und Wer- neuchen belegen, vom 1. Juli d. J. ab anderweitig verpachtet werden. Wir haben hierzu einen Lizitationstermin au , Sonnabend, den 13. März d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokal hierselbst anberaumt. Die Pachtbedingungen liegen in unsererer Registratur und bei den Königlichen Steuerämtern zu Wriezen und Strausberg während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Nur dispositionsfähige Personen, welche 100 Thlr. baar oder in |

Staatspapieren nah dem Courswerthe vorher bei uns deponiren, werden zum Bieten zugelassen. Neustadt Ew., den 28. Januar 1869. Königliches Haupt-Steueramt.

420) Bekanntmachung,

__Die jehi zur Domäne Giebichenstein gchörige Steinmühle nebst Biegelei und 10 Morgen 112 Ruthen nußbaren Grundstücken, be- sichend in Garten, Holzung und bepflanztem Anger, soll auf den 18jährigen Zeitraum von Johannis 1869 bis dahin 1887 im Wege des offentlichen Ausgebots besonders verpachtet werden.

_ Die Steinmühle und Ziegelei - liegen bei einander an der von Giebichenstein nach Halle führenden Straße, etwa 4 Stunde von jedem dieser Orte entfernt, und wird von dem oberhalb der Stadt Halle aus der Saale abgeleiteten Mühlgraben getrieben. Dieselbe hat zur Zeit 4 amerifanische und 4 deutshe Mahlgänge und außerdem einen Oel- mühlengang, der zugleich eine Schneidemühle treibt.

_ Zufolge der von der Provinzlal-Steuerdirektion ertheilten amt- lihen Auskunft kann mit dem Betriebe der Steinmühle ein Mehl- handel verbunden werden, welcher keinen strengeren steuerlichen Vor- schriften unterliegt, als der Mehlhandel der in, der Stadt vorhandenen Müller, und bedarf das aus jenem Mehlhandel herrührende und zum Eingang in die Stadt bestimmte Mahlgut nur einer Bescheini-

4 gung des Verkäufers darüber, daß das betreffende Mahlgut von ihm

gekauft sei. Das in Umlauf gekommene Gerücht, daß das in der Steinmühle bereitete Mahlgut einer doppelten Besteuerung unterliege, ist hiernah völlig grundlos. i / Den Lizitationstermin haben wir auf Donnerstag, den 1. April d. I8., i Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessions8zimmer anberaumt und laden zu demselben Pacht- lustige mit dem Bemerken ein, daß 1) das Pachtgelder-Minimum 2500 Thlr. beträgt, 2) zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 21/000 Thalern erforderlich is und 3) sich die Bietungslustigen spätestens im Termine \elbs über ibre ien und den Besiß des erforderlichen Vermögens auêweisen müssen. __ Die Verpachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation, so wie Karte und Vermessungsregister fönnen, mit Ausnahme der Sonntage, täglich in unserer Domänenregistratur und auf der Domäne Giebichen- stein eingesehen werden. Auch sind wir bereit, Abschriften der speziellen und Exemplare der gedruckten allgemeinen Pachtbedingungen auf Er- fordern gegen Erstattung der Kopialien und Drukosten zu ertheilen. Pachtliebhaber, welche die Mühle und Biegelei in Augenschein zu nehmen wünschen; wollen sich an den Herrn Amtsrath Bartels in Giebichenstein wenden. Merseburg, den 4. Februar 1869. ; Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern; Domänen und Forsten.

[466] Am Sonnabend, den 20. Februar,- sollen im Will'schen Gasthofe in Mirow, von Morgens 10 Uhr a b, aus der Mitviter

Gorst circa 1500 Kiefern, aus dem Wesenberger Forst 300 Kiefern, sowie

: einige Eichen und Birken versteigert werden.

V. Scharenberg. R. Hahn. Hier folgt die besondere Beilage

Se. Majestät der König haben Ullergnädigst geruht:

berg i. Pr. den Königlichen leihen ; Kreisgerichts-Rath zu ernennen ;

zu St. Johannes in Danzig zum Direktor dieser Anstalt; und

Jas Abonnement beträgt f Thlr.

für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer

Druckzeile 25 Sgr.

Alie fi - Ansialien des In- und Zins ne Bestellung an, Serlin die edition des igl.

Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fla, Ecke der Wilhelmsstraße.

E E S A RIRIE s A ch4 O R APO

Berlin, Montag den

n Carl Ludwig Heinrich zu Königs- D ate Oden dritter Klasse zu ver-

Den Kreisrichier Bartolomaeus in Pasewalk zum

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Panten an der Realschule

n Stadtrath Maßdorf zu Brieg, in Folge der von der A Stadtverordneten-Versammlung getro\senen Wahl, als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Brieg für die gesch- liche sech8jährige Amtsdauer zu bestätigen.

Berlin, 13, Februar.

. Königliche Hoheit der Prinz Friedri ch Karl von s Uu a Oa Rathenow hier wieder eingetroffen.

1e L ZUSIRTA D A RE S L G A E

Norddeutscher Bund,

D i 8 des

1 Herrn Alexander J. Watson ist Namen ou Ua cA Bundes das Exequatur als Vizekonsul las Ver-- einigten Staaten von Amerika in Barmen ertheilt worden.

Ges etrefsend die Beschlagnahme des Vermögens des che- B E allgen Kurfürsten von Hessen, Vom 15. Februar 1869.

ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., cer ustimmung der beiden Häuser des Landtages

igt: Unse Mon aide: nach Maßgabe des Vertrages vom 17.

: 7 iedrich Wil-

1866 dem ehemaligen Kurfürsten Friedrich helm von Hessen belassene Nugnießungs- und Mle vere inftig neb its fälli S Ua Pelet, fälligen Hebungen aus solcher i t mitbegriffene Vermögen ingleichen das gesammte, E ierictied griff her Hie bier

des Kurfürsten, Und wer eptember 1866 bereits Ver-

bezeichneten Objekte seit dem 2 iilis Veräußerungen oder

fügungen des Kurfürsten funden haben oder nicht.

Cessionen an Dritte, MONge L Aa a 1 der Beschlagnahme rieg

Gatte: A nt si nicht bereits in preußischer Ver-

waltung befinden, sin

d Verwaltung zu nehmen.

L der Eigenthums- und der Nugzungs8rechte

| | [tenden i jekten wird der Kurfürst durch die verwa A A Dolter rechtlicher Wirkung vertreten. Cer R Forderungen sind bei Eintritt der Fälligkeit durch die ver

{enden Behörden einzuziehen.

in Beschlag genomme1 find A A slichane der Renungeegung an den fürsten, die Kosten der Beschlagnahme und de

sowie der Maaßregeln zur

gegen Preu : jeiner Agenten zu ‘bestreiten. l Mea Laden Depositum zuzuführen.

ren Objekten und Revenüen

D O.

ahme unterliegenden Ge | : n Cessionen, Find ohne rechtliche Wirksamkeit.

Zahlungen, welche der

d von den damit fh beauftragenden Be-

Kur- r Verwaltung, Ueberwachung und Abwehr der

i nungen des Kurfürsten und L T S leibende Ueber\chüsse sind

° 7 urfürsten über die der Beschlag- Verfügungen Linde N eboadére Veräußerungen

Beschlagnahme zuwider erfolgen,

15. Februar Abends

men werden, als nicht entstanden zu erachten. Die Ab- ibféruna von Gegenständen, welche der Beschtagnahme unter- worfen sind, an den Kursürsten oder nach dessen Anweisung zieht die Verbindlichkeit zur vollen Ersaßleistung nach sich. s F. 4, Die Wiederaufhebung der Beschlagnahme kann dritten gutgläubigen Erwerbern und Cessionarien (F. 2) gegenüber Ln Königliche Anordnung, in allen übrigen Fällen nur dur

N S Dr Ausführung des gegenwärtigen Gesehes, welches

mit dem Tage der Publikation in Kraft tritt, wird dem Finanz-

inister Übertragen. N 8 Me etundiid Ster Unserer fa dana Unterschrift nsiegel,

beigedrucktem Königlichen h Gegeben Berlin, den 15. Februar 1869. Li SJ Wilhelm. C ai _ Bismark - Schönhausen. Frhr. v. d, Heydt. N Izyenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

betreffend eine Abänderung der Beschlagnahme-

R vom 2. Mara 1868.

Vom 15. Februar 1 69. A

ir Wilhelni, von Gottes Gnaden König von Preußen 2.

ctcdein, mit Zustimmung E beiden Häuser des Landtages ie, was folgt:

Un T Die Wieberäufbebung der durch die Verordaung vom 2, März 1868 ausgesprochenen Beschlagnahme des Ege des Königs Georg kann dritten gutgläubigen Erwerbern und Cessionarien (F. 2 der Verordnung vom 2. März 1868) gegen- über durch Königliche Anordnung, in allen übrigen a nur durch Gesey erfolgen. Der §. 4 der Verordnung vom 2. März

ird hi abgeändert. E E Dae Aeaciieirtige Geseß tritt mit dem Tage ‘der

ikation in Kraft. O i Pu irtundlid iee Unserer Sf teh Unterschrift nsiegel.

d beigedrucktem Königlichen Gegebeß Berlin, den 15. Februar 1869, (L. S) Wilhelm.

_ Bismarck - Schönhausen. Frh. v. d, Heydt. P en Gr. v. Igenpliy. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

Geseß,

Staats - Ministerium.

( tmachung, betreffend“ die von den Häusern des Land- va ertbeilte r A E ung zu der Verordnung vom 2. März 1868, betreffend die Bescblagnahme des Vermögens des Königs

eorg.

Vom 15. Februar N S

dem die auf Grund des Artikels 63 der Bersa)jungs- Urkinte, vén 31. Januar 1850 erlassene Verordnung vom 2. März 1868 (Gesez-Samml. S. 166. 167), die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg betreffend, von beiden Häu- sern des Landtags genehmigt worden ist ; wird dies hierdur{ch

bekannt gemacht. Beeclii, den 15. Februar 1869. : Das Staatsministerium.

Gr. v. Bi8marck-Schönhausen. Frhr. v.

v. Roon. Gr. v. Juenpliß. v. Mühler.

t

d. Heydt. v. Selchow.

find als nicht geschehen, solcher Handlungen, welche

d Kompensationsrechte auf Grund nad Publikation dieses Gesehes vor

Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

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