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nannt, der Archivar an dem Staatsarchive zu Düsseldorf, von Haeften, is in gleicher Eigenschaft an das Staatsarchiv zu Hannover , der Archiv - Sekretär an dem Staats8archive zu Münster, Dr. Veltmann, in gleicher Eigenschaft an das Staats8archiv zu Osnabrück verseßt und der Assistent an dem Staatsarchive zu Düsseldorf, Dr. Hegert, zum Archiv-Sekretär an dem Staatsarchive zu Jdstein ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.
Der praktische Arzt 2c. Dr. Tieße zu Arnswalde is zum Kreis-Wundarzt des Kreises Arnswalde ernannt worden.
Preußische Bank. Wochen-Uebersicht der Preußischen Bank vom 15. Februar 1869.
T 1 1-0/4; 1) Geprägtes Geld und Barren 86,318,000 2,135,000
2) Kassen - Iq , Privatbanknoten F Drbaceene M4 und Alliva -. c». «sw Ps h e HETEÉ e qv » 15,186,000
Thlr. 141,094,000
und Darlehnskafsenscheine 17,486,000 5) Staatspapiere, verschiede Ñ 21,339,000
Depositen - Kapitalien Guthaben der Staats- Kassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des Giro» Berens ies ei G e maun » 2,041,000 Berlin, den 15. Februar 1869. | Königlich Preußisches Haupt-Bank - Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Könen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 17. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute Vormittag im Hofe des Königlichen Palais einige russische Pferde4 welche der Kapitän Stroukoff, Adjutant Seiner Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolaus, als ein Geschenk an Seine Königliche Hoheit den Großherzog von Weimar überbringt, in Augenschein. Um 11 Uhr nahmen Seine Majestät den Vortrag des Civil-Kabinets entgegen. Mit dem 12 Uhr-Zuge begaben Seine Majestät Allerhöchstsih nach Babelsberg, besichtigten daselbst einige neue Anlagen und kehrten mit dem Zuge um 35 Uhr von dort zurück.
-—— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Geheimen Regierungs-Rath von Quast und nahm hierauf militärische Meldungen entgegen. Abends wohnten die Kronprinzlichen Herrschaften der Vorstellung im Schauspielhause bei.
— Der Auss{uß des Bundesrathes des Norddeut- schen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sißung ab.
— Der verstärkte Aus\{chuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sißung zusammen.
i Banknoten im Umlauf
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahmen zu §. 7 die Abgg. Richter (Königs- berg), Windthorst (Lüdinghausen), Faucher, S Graf Schwerin, sowie der Regierungskommissarius, Geh. egierungs8- Rath Graf zu Eulenburg , das Wort. Die zu §. 7 gestellten Anträge wurden darauf abgelehnt und der Paragraph in der Fassung der Kommission angenommen. Die §§. J U. 9 gaben zu keiner Diskussion Anlaß. Zu §. 10 sprachen die Abgeord- neten von Brauchitsch (Flatow) und Twesten, worauf der von dem Abgeordneten von Brauchitsh (Flatow) gestellte Antrag abgelehnt und der §. 10 angenommen wurde. Dem Antrage der Kommission, §. 11 zu streichen, trat das Haus bei. Dieser Paragraph lautet:
Zur Ausübung des Gemeinde- resp. Bürgerrechts ist die Er- werbung der Eigenschaft als preußischer Unterthän nothwendig.
§. 11 (§. 12 der Herrenhaus-Vorlage) wurde ohne Diskus- n d beraiEe M D B 12 S 2 p Herrenhaus-Vorlage)
. SIrchow , worauf die Sigzung vertagt wurde. Schluß der Sißung 3% Uhr. zung N
— Die heutige (51.) Plenarsizung des Hauses der A hb-
E wurde um 107 Uhr durch den Präsidenten von
orckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden \ich der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg und mehrere Re- gierungsfommissare.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf : Fortseßung der Berathung des Berichts der 14. A E Ee den Ent- wurf eines Geseßes über die Erwerbung und den Verlust derx Eigenschaft als preußischer Unterthan, sowie über den Eintritt in fremde Staatsdienste. Zu §. 12 und §. 20, welche zu- sammengefaßt wurden, sprachen die Abgg. Miquel und Eberty, sowie der Regierungskommissarius, Geheime Regierungs-Rath Graf zu Eulenburg; beide Paragraphen wurden darauf mit den folgenden Anträgen der Abgg. Dr. Virhow und Lasker angenommen :
1) die Nr. 3 im §. 12 folgendermaßen zu fassen: 3) durch Er- werbung fremder Staatsangehörigkeit und zehnjährigen Aufenthalt im Auslande (§. 20). 2) Jn §. 20 hinter »verlassen« folgende Worte ein- zuschieben: »in einem fremden Staate die Staatsangehörigkeit er-
werben«.
§. 13 wurde ohne Diskussion genehmigt. Zu §. 14 sprachen die Abgg. Miquél, v. Diest, Richter (König8berg), Windthorst (Lüdingshausen), Parisius , Dr. Faucher, der Berichterstatter Jacobi (Liegniß) und der Regierungs-Kommissarius, Geh. Re- gierungs-Rath Graf zu Eulenburg. Bei der Abstimmung wurde nach dem Antrage des Abg. v. Diest Nr. 1 in folgender
Fassung angenommen : i
Preußen, welche sich in dem Alter vom vollendeten 17. bis zum voll- endeten 25. Jahre befinden, bevor sie ein Zeugniß der Kreis-Ersaz- Kommission darüber beigebracht haben, daß nach ihrer pflichtmäßigen Ueberzeugung nicht die begründete Vermuthung vorliegt, die Ent- lassung werde zu dem Zwecke nachgesuht, um sich der Militärpflicht im stehenden Heere oder in der Flotte zu entziehen.
Nr. 2 wurde nah dem Antrage des Abg. v. Böttcher in folgender Fassung angenommen :
Militärpersonen, welche zum stehenden Heere oder zur Flotte ge- hôren, Offizieren des Beurlaubtenstandes und Beamten, bevor sie aus dem Dienste entlassen sind.
Nr. 3 wurde nah dem Antrage der Abgg. v. Bockum- Dolffs und Windthorst (Lüdingshaujen) gestrichen.
__§. 15 wurde in der Fassung der Kommission in nament- licher Abstimmung mit 176 gegen 152 Stimmen abgelehnt, ebenso in der Fassung der Herrenhausvorlage. Den folgenden Paragraphen trat das Haus ohne erhebliche Debatte bei. (Schluß
des Blattes.)
Waldeck. Arolsen, 13. Februar. Am 9. d. M. find nunmehr auch in Pyrmont die dortigen Verwaltungsbeamten durch den Landesdirektor für Se, Majestät den König von Preußen vereidigt worden.
_Vayern. München, 16. Februar. Die Kammer der Reichsräthe hat heute den Entrourf zum Berggeseße in der von der Abgeordnetenkammer beschlossenen Fassung angenommen. — Die Regierung hat einen Geseßentwurf, betreffend dié Ein- führung einer Maß- und Gewichts8ordnung auf Grundlage des Metersystems vorgelegt.
In der Kammer der Abgeordneten fand gestern und heute die Generaldiskussion über den Schulgeseßentwurf statt; morgen wird die Spezialberathung beginnen.
Desterreich - Ungarn. Wien, 16. Februar. Der Wehraus8schuß des Abgeordnetenhauses seßte Sonnabend und Montag seine Berathungen über das Landwehrgeseß fort. Zu F. 8 hatte Abg. Rechbauer beantragt, die Landwehr ganz von der Armee loszutrennen und das 4. Alinea desselben Paragraphen des ungarischen Gesehes aufzunehmen, welches lautet: »Die Landwehr-Bataillone und Kavallerie-Escadronen stehen in gar keinem Verbande mit jenen Linienregimentern, aus deren Er- gänzungdrayon sie sich formiren.« Dieser Antrag wurde ver- worfen , indessen meldete Abg. Rechbauer ein Minoritäts- votum an.
— (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Reichs- rathes wurde die Resolution des galizischen Landtages dem Verfassung8ausschusse zur Berichterstattung Überwiesen, nach- dem sich die Negierung damit einverstanden erklärt hatte.
_ Pesth, 15. Februar. Gestern begann unter starker Be- theiligung die Wählerkonskription.
Agram, 14. Februar. Der kroatishe Landtag ist auf den 1. März 1869 einberufen.
_Velgien. Brüssel, 16, Februar. Der von der Re- präsentantenkammer angenommene Geseßentwurf in Betreff der Eisenbahnkonzessionen hat folgenden Wortlaut:
__ Art. 1. Die Eisenbahngesellschaften können die ihnen konzedirten Linien nur mit Genehmigung der Regierung abtreten. Als Abtretung werden nicht allein die Konventionen angesehen, welche die Veräuße- rung einer Konzession bezwecken, sondern auch alle Akte, dur welche eine Gesellschaft auf dem Wege des Kontraktes, der Fusion oder auf c E den vollständigen oder theilweisen Betrieb einer Linie überträgt.
Art, 2, Im Falle der ZJuwiderhandlung gegen vorstehenden
Artikel kann die Regierung, unbeschadet der ihr aus derx Geseßgebung
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nden Rechte, die Verfügung treffen, daß die Linie, auf welche fd 4E A Eulen bezicht, für Rechnung der Gesellschaft durch das Departement der öffentlichen Arbeiten verwaltet werde. Art. 3. Diese Maßregel wird durch Kentglien Erlaß angeord- net. Die Regierung allein kann sie wieder aufheben, indem sie der Ge- sellschaft den Betrieb wieder gestattet. Wenn die Gesellschaft die That- sache der Qu Le bestreitet, so kann sie, was ihre Privat- interessen betrifft, sich an die Gerichte wenden. Sie wird abzuweisen sein, wenn die Zuwiderhandlung festgestellt wird. Jm entgegengeseß- ten Falle werden ihr die Gerichte als Entschädigung eine dem Scha- den, der ihr aus der Unmöglichkeit der Leitung des Betriebes. erwächst, gleichkommende Summe zuerkennen. Die Entschädigung wird auf Ver- langen der Gesellschaft entweder durch eine während der ganzen Dauer des Staatsbetriebes jährlih zu leistende Summe oder für die ver- flossene Zeit, mit Vorbehalt der für die Zukunft zu erhebenden An- sprüche, festgestellt. Die Gerichte können verordnen, daß mit Anfang jedes Monats der von ihnen abgeschäßkte voraussihtlihe Ertrag des Gewinnes, der während des Monats durch den Gesellschaftsbetrieb er- zielt worden wäre, in ihre Kassen eingezahlt werde. i Art. 4. Das gegenwärtige Geseß tritt am Tage nach seiner Ver-
öffentlihung in Kraft.
Großbritannien und Jrland. London, 15. Februar. Im Schlosse zu Os8borne findet heute um 1 Uhr eine Sißung des Geheimen Rathes statt, bei welcher die Königin zugegen sein wird. — Die Rückkehr des Hofes nah Windsor ist auf den
19. anberaumt. — Earl Derby is|st von Knowsley zur Parlaments-
eröffnung in der Hauptstadt eingetroffen. d 16. E W. T eröff Das Parlament wurde
heute mit folgender Thronrede eröffnet: : i Mylords und meine Herren! Jh wende mich an Jhren Beirath so früh als nur irgend die durch den Rücktritt der leßten Verwaltung erforderlichen Einrichtungen gestatten. Mit besonderem Jnteresse darf ih Jhnen die Wiederaufnahme Jhrer Arbeiten in einem Augenblicke empfehlen , in welchem der aus dem Volke hervorgehende Zweig der Geseßgebung gewählt worden ist mit dem Vortheil einer sehr bedeuten- den Wahlrechtserweiterung meines treuen und loyalen Volkes. Jh bin in der Lage, Sie davon in Kenntniß zu seßen, daß die Beziehungen mit allen fremden Mächten andauernd die freundschaftlichsten sind, und ih habe die Genugthuung zu glauben, daß dieselben aufrichtig die Wünsche theilen, von welchen ich für die Aufrechterhaltung des Frie- dens beseelt bin. Jh werde zu jeder Zeit bemüht sein, meinen ganzen Einfluß für die Förderung dieses wichtigsten Gegenstandes aufzubieten. Jn Gemeinschaft mit meinen Verbündeten bin ih bestrebt gewesen, dur freundschaftlihe Zwischenkunft einen Ausgleich in den Differenzen herbeizuführen, welhe zwischen der Türkei und Griechenland sich erhoben haben, und ich freue mich, daß unsere vereinigten Anstrengungen zum Erfolg gehabt haben, einer ernsten Unterbrehung der Ruhe in der Levante vorzubeugen. Tch bin mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika in Unter- handlung getreten behufs Ausgleihs von Fragen, welche die Jnteressen und die internationalen Beziehungen der beiden Länder berühren, und ih hege die ernsteste Hoffnung, daß diese Unterhandlungen zum Resultat haben werden, die Freundschaft, welche stets zwischen Amerika und England bestchen sollte, auf eine feste dauerhafte Grundlage zu stellen. Jch habe mit Bedauern vernommen, daß Ruhestörungen in Neu-Seeland, vorgefallen sind, und daß dieselben leider auch von Grau- amfeiten begleitet gewesen sind. Jh hege das Vertrauen, daß die Kolonial-Regierung und die Einwohner es weder an einer energischen Unterdrückung des Aufstandes, noch an derjenigen der Klugheit und Mäßigung fehlen lassen werden, welche, wie ih. erwarte, der Wieder- kehr derselben vorzubeugen geeignet sind. : e Meine Herren vom Hause der Gemeinen! Die Voranschläge für die Ausgaben des kommenden Finanzjahres werden Jhnen unterbreitet werden. Dieselben sind mit sorgfältiger Rücksicht auf die Wirksam- feit der Verwaltungs8zweige aufgestellt worden und werden eine Ver- ringerung der Lasten für das Volk aufweisen. N Mylords und meine Herren! Die stets wachsenden Bedürfnisse und die verschieden gestalteten Jnteressen des Königreiches werden mehrfache Fragen von staatsrechtlicher Bedeutung zu ihrer Prüfung gelangen lassen. _ i Die Lage Jrlands gestattet mir zu M | daß Jhnen die pein- lihe Nothwendigkeit erspart bleiben wird, zu welcher das leßte Par- lament sih bewogen gefühlt hat, die Sicherheiten der persönlichen Freiheit in jenem Lande durch Suspendirung der Habeas Corpus- Akte zu beschränken. JTch empfehle Jhnen den gegenwärtigen Modus bei Vollzug der Parlaments- und der Munizipalwahlen in Prüfung zu ziehen, und zu erwägen, ob es niht mögli sein dürfte, weitere Bürgschaften für deren ruhigen Verlauf , Aufrichtigkeit und Freiheit zu hafen. Es wird Jhnen eine Maßregel vorgelegt werden, die zum Zweck hat, in Bezug auf die Steuerzahlung den auf einzelne Klassen der Gewerbetreibenden lastenden Druck, soweit derselbe einer Abhülfe fähig zu sein scheint, zu mildern. Sie werden ferner ersucht werden, Ihre Aufmerksamkeit einigen Geseßentwürfen zuzuwen- den, betreffend die Erweiterung ¡und Verbesserung des Schul- wesens in Schottland; es werden gleichzeitig Geseße ein- gebraht werden, welche bezwecken, die erheblichen Einkünfte, welche einige englishe Schulen besißen, in wirksamerer Weise für Erziehungszweccke zur Anwendung zu bringen. Es wird ferner eine Vorlage eingebraht werden, durch welche vermittelst der Einseßung von R e Ur Die Grafschaften das Prinzip der Repräsentation auch für die Kontrolle der Grafschafts- steuern zur Einführung gelangt. Auch auf die Bankerott-Geseßgebung werden Sie einen Blick zu werfen haben, und zwar wird es si
dabei um eine wirksainere Vertheilung der Konkursmasse, sowie um die Abschaffung der Schuldhaft handeln. — Die Gestaltung der kirch- lichen Angelegenheiten Jrlands wird Jhrer Erwägung baldigst unter- breitet werden; die in dieser Frage gebotene Geseßgebung, welche eine endliche Erledigung herbeiführen soll, dürfte die erheblichsten An- sprüche an die Weisheit des Parlaments machen. Ih bin überzeugt, daß Sie hei der Forderung dieses Werkes jedes berechtigte Interesse, das in Betracht kommen fkann, \sorg- lih beachten werden, daß Sie sich leiten lassen von dem steten Streben, das Gedeihen der Religion zu fördern, indem Sie den Prinzipien der Billigkeit und Gerechtigkeit gemäß handeln, daß Sie die Wirkung des einmüthigen Gefühls und der öffentlihen Meinung Jrlands an der Hand der Loyalität und des Gesehes sicherstellen , das Gedächtniß an frühere Kämpfe in jenem Lande verwischen und die Sympathien eines uns geneigten Volkes erhalten und pflegen. Bei jeder Ange- legenheit, welche das öffentlihe Wohl angeht, und namentlich bei einer so wichtigen , is es mein Gebet , daß der Allmächtige stets Thre Be- rathungen leiten und zu einem glücklichen Erfolge fübren möge.
— Beide Häuser des Parlaments genehmigten ohne Opposition die Anträge auf Erlaß einer Adresse.
Im Unterhause hielt Disraeli eine Rede, in welcher er das Ergebniß der Konferenz als ein günstiges darstellt. Gladstone bemerkte, Preußen habe vornehmlich den Plan einer Konferenz angeregt, doch gebühre sämmtlichen Betheiligten E Dank für den Erfolg. Die betreffenden Aktenstücke önnten noch nit vorgelegt werden, weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die Verhandlungen mit Amerika würden voraus®ssihtlih ein befriedigendes Resultat haben.
Frankreich, Paris, 16. Februar. Der gesehgebende Körper beschäftigt sich in seinen jeßt seltenen öffentlichen Sißun- gen vorwiegend mit Spezialgeseßen. So stand auf der gestrigen
agesordnung ein Geseß, betreffend die administrative Vereini- gung einer Gemeinde mit dem Canton Frejus, und ein an- deres, betreffend die Cession eines Domanialgrundstücks an die Stadt Toulouse.
— (W. T. B.) Graf Charles Wal ewski ist heute Abend . um 6 Uhr hier eingetroffen. — Morgen findet eine Sitzung der Konferenz behufs Unterzeichnung des Schlußprotokolls statt.
Türkei. Konstantinopel, 16. Februar. (W. T. B.) Zum Gouverneur von Kandia is Omer Fewzi Pascha und zum Kommandanten der Armee von Thessalien Mahmoud ernannt worden.
— Die »Turquie« veröffentlicht den Wortlaut des von dem Staatsrathe ausgearbeiteten und von dem Sultan am 6. Chewal (19. Janr.) sgenehmigten Naturalisationsgesezes. Wir heben aus demselben folgende Artikel hervor :
Art. 1. Jedes von einem ottomanischen Vater und einer otto- manischen Mutter, oder nur von einem ottomanischen Vater erzeugte Individuum is ottomanischer Unterthan. Art. 2, Jedes auf ottouza- nischem Gebiet von ausländischen Eltern geborne Individuum fan: innerhalb der ersten drei Jahre nach seiner Großjährigkeit die Eigen- schaft eines ottomanischen Unterthanen in Anspruh nehmen. Art. 3. Jeder großjährige Ausländer, der fünf Jahre nah einander im otto- manischen Reiche ansässig war, kann die ottomanische Nationalität erlangen, indem er direft oder durch Vermittlung sein Gesuch bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten einreiht. Art. 4. Die Großherrlihe Regierung kann auf außerordentlichem Wege die otto- manische Nationalität dem Ausländer ertheilen, der, ohne die im vor- schenden Artikel vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt zu haben, dieser Ausnahmevergünstigung würdig erachtet wird. Art. 9. Jedes das ottomanische Reih bewohnende Individuum wird als ottomanischer Unterthan bis zu dem Augenblicke angeschen und behandelt; wo E Eigenschaft als Ausländer in regelrehter Weise nachgewiesen wird.
__ Dánemark. Kopenhagen, 14. Februar. (H. N.) In der gestrigen Sißung des Folkethings erklärte der Finanz- Minister Fonnesb ec, daß er seinen Geseßentwurf, betreffend eine extraordinäre Steuer für das nächste Finanzjahr zurück- nähme. Es sei zwar nicht seine Absicht, das Prinzip, außer- ordentliche Ausgaben fürs Vertheidigungs- und Eisenbahn- wesen nicht durch den Reservefonds abhalten zu. lassen, aufzugeben; für jeßt aber machten die Umstände die neue Steuer (1 Million Thlr.) entbehrlih. Die Behandlun des Geseßes würde die Session, welhe bald möglich zu schließen wünschenswerth fei, sehr verlängern. Es seien außerdem im Finanzgeseß ca. 400,000 Thaler erspart, nament- lih im Militäretat; eine ältere Restance aus den Herzogthü- mern zum Betrage von 230,000 Thalern sei ohnedies in diesen Tagen eingegangen, weshalb die Unterbalance nur auf 200,000 Thaler komnie.
Amerika. Vom Laplata- Kriegsshauplay wird gemel- det: Nach einem am 27. Dezember stattgefundenen Kampfe hat sih Lopez mit dem Rest seiner Truppen in das Innere des Landes zurückgezogen. Angostura kapitulirte am 30. Dezember und die Brafilianer besaßen einige Tage darauf die paraguitische Hauptstadt Asuncion. Die Einwohner, welche bei Annäherung der Alliirten Asuncion verlassen hatten, sind wieder in die Stadt zurückgekehrt.
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