1869 / 44 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

in der Provinz Schleswig-Holstein. 2, Mündlicher Bericht der AT, Kommission über den Geseßentwurf, betreffend die Abände- rung der §§. 6, 10 und 13 des Gemeindegeseßes des vormaligen Herzogthums Nassau vom 26. Juli 1854. 3) Schlußberathung Über den Gesehentwurf, betreffend die Vereinigung der Vorstädte vor Celle und der Stadtgemeinde Celle. 4) Schlußberathung Über den Gesehentwurf, betreffend die fecnere Geltung der Ver- ordnung vom 30. Mai 1849 (Ges.-Samml. S. 205) für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Geseße vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen. 5) Mündlicher Bericht der VII, Kommission über den Vertrag vom 12. Juni 1868 zwischen Preußen einerseits und dem Großherzogthum Hessen andererseits, über Herstellung ciner Eisenbahnverbindung zwischen Hanau und Offenbach und wegen Ankaufs des Großherzoglich hessischen Theils der Frankfurt-Offenbacver Bahn, nebst Schluß- protofoll von demselben Tage. 6) Mündlicher Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über die Petition der Aeltesten der Kaufmannschaft zu Magdeburg. 7) Schlußbe- e Über den Geseßentwurf, betreffend die Verwendung der verfallenen Kaution für das Cöln - Soester Eisenbahnunter- nehmen. 8) Schlußberathung über den Gesehentwurf, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein. 9) Schlußberathung über den Gesehentwurf, betreffend die Be- shränkungen der Zahlungs8leistung mittelst fremden Papier- geldes und ähnlicher Werthzeichen in den neu erworbenen Lan- de8theilen. 10) Mündlicher Bericht der Finanzkommission über zwei Petitionen der Handelskammer zu Lingen und von 17 Handelskammern der Provinz Hannover. 11) Schlußberathung an den Geseßentwurf, betreffend die Errichtung von Mark- einen.

Verlin, 20. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General-Adjutanten, dem General der Jnfanterie von Bonin, die Erlaubniß zur An- g en Geosfreuies Veri Cs Sa O Hoheit, l enen Großkreuzes des Herzoglich Sachsen- ini Hausordens zu erthellén ta A

Nichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der König empfingen gestern den Ober - Präsidentèn von: Möller aus Cassel, begaben Allerhöchstsih um 10 Uhr nah Potsdam zur Besichtigung der Rekruten der Leib-, 5. und 9. Compagnie 1. Garde-Regiments. Nach dem Dejeuner im Regimentshause suhren Se. Majestät der König nah Babelsberg, von wo 0 G mit dem 2-Uhr-QZuge wieder in Berlin ein- _ Heute nahmen Se. Majestät der König nach einander die Vorträge der beiden Kabinette entgegen , empfingen den Freiherrn von Zedliß , der seinen Dank für Ernennung zum Ceremonienmeister abstattete, den Ober-Präsidenten von Poms- mern , von Münchhausen , und nahmen den Besuch des' hier eingetroffenen Fürsten von Schwarzburg - Rudolstadt entgegen. __— Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und d ¡e Kronprinzessin begaben Sich gestern früh mit dem 10Uhr- Zuge nach Potédam, woselbst Se. Königliche Hoheit der Rekru- tenbesihtigung des 1. Garde-Regiments z. F. beiwohnte. Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin fuhr nah dem Neuen |- Palais und Bornstedt. Die Rückkehr nah Berlin erfolgte mit dem 2 Uhr-Zuge. Um 4 Uhr empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz den Oberst-Lieutenant v. Pfubl, Commandeur des Kürassier-Regiments Königin, (Pommersches) Nr. 2 und den Landwirth Lahl von der Insel Rügen.

Die Ausscbüsse des Bundesrathes des Nord- deutshen Bundes sind für die diesjährige Session in fol- gender Weise zusammengeseßt worden:

Zu Mitgliedern des Ausschusses für das Landheer und die

Gestungen haben Se. Majestät der König Allerhöchstibren Staats- f ordneten wurde um 10: Uhr

und Kriegs-Minister, Gencral der Infanterie von Roon, und in dessen Behinderung Allerhöchstihren General-Lieutenant, Direk- tor des Allgemeinen Kriegs-Departements von Podbielski, ferner den Königlich sächsischen Oberst von Brandenstein, den Großherzoglich mecklenburgischen außerordentlichen Gesandten und Staats-Minister von Bülow, den Herzoglich sächsischen Staats-Minister, Wirkl. Geh. Rath von Seebach , Und den Herzoglich anhaltishen Regierungs-Rath Dr, Sinten is zu er- nennen geruht. -—— Zu titgliedern des Ausschusses für das Scewesen sind von Sr. Majestät ernannt worden: Allerhöchstihr

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raf zu Eulenburg, der Minister für i -

H R G S ster für landwirthschaftliche An

us eren n isaus age8ordnung betraf: Schlußberathung üb

betreffend die Uebereignung der Cane E urs

an die Provinzial- und kommunalständis ‘bä acht älteren Provinzen der Monardie M A

außerordentliche Gesandte, Staats-Minister von der Maren Ee Gildemeister: B E achdem der Bundesrath Behufs ZJusammensezun folgenden Ausschüsse die betreffenden Birridebstnaten Feet E von den Bundesregierungen zu Mitgliedern ernann orden: für den Ausschuß für ZJoll- und Steuerwesen: der Köniali preußische General - Steuer - Direktor, Wirkliche Geheime Mat von Pommer-Esche, der Königlih sächsishe Ministerial. Direktor , Geheime Rath Dr. Weinlig, der Herzogli braunshweigishe Minister - Resident , Gebeime Rath von Liebe, und als Stellvertreter der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte , Geheime Legations - Rath Hof. mann; für den Ausschuß für Handel und Verkehr: der Präsident des Bundeskanzler-Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrü und in dessen Behinderung der Königlich preußische Ministerial! Direktor, Wirkliche Geheime Legations-Rath von Philips, born, sowie der Königlich preußische Geheime Regierungs. Rath Graf zu Eulenburg , der Königlich sächsische Ministerial: Direktor, Geheime Rath Dr, Weinlig, der hamburgisdhe Bürgermeister Dr. Kirchenpauer, und als Stellvertreter der E } de B eister; ur den Ausschuß für Eisenbahnen , Post und Telegraphen: der General-Post-Direktor von Philipsborn, der Gros zoglih hessische außerordentlihe Gesandte, Geheime Lega- tions-Rath Hofmann, der Großherzoglich sächsishe Staats. Minister, Wirkliche Geheime Rath Pr. von Waßt dorf der Großherzoglih oldenburgishe Staats - Rath Bucholg, der Herzoglich sächsishe Staats-Minister von Gerstenberg- ech, und als Stellvertreter der Herzoglich braunschweigisce ire E R von Liebe; Ur den Audschuß für Jujstizwesen: der Königlich preußi- he Geheime Ober - Justiz - Rath Pr. a A T dessen Behinderung der Königlich preußishe Geheime Ober: &inanz-Rath Wollny, sowie der Königlih sächsische Ge- heime Justiz - Rath Klemm, der Großherzoglich sächsische Staats - Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Waÿß- dorf, der Fürstlih s{warzburgishe Staats - Minister von E n O U E L e Resident Dr. Krüger da! erireter der Herzoglich sächsische Staats-Mini E u H s O M : Ln Ur den Nusschuß für Rehnung8wesen: der Königlich preußi- sche Ministerial - Direktor, Wirkliche Geheime Ober - R Günther und in dessen Behinderung der Königlich preußische Geheime Ober-Finanz-Rath Wollny, ferner der Königlich sächsishe Geheime Justiz-Rath Klemm, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte, Geheime Legations - Rath Hofmann, der Großherzoglih mecklenburgische außerordent: liche Gesandte, Staats - Minister von Bülow, der Herzog- e E Ae Mans Geheime Nath von / ellvertreter der hamburgi i i Dr. KirWenpauer; h gische Bürgermeister Ur den Ausschuß für die Geschäfi8ordnung : der Práäside des Bundeskanzler - Amts , Wirkliche Gebeine Rab B Sri i e E t rhr. von / ürstli warzburgi S - Mini pon Bertrab; zburgishe Staats - Minister Ur den besonderen Ausschuß für die Gewerbe - Ord- nung: der Präsident des Bundeskanzler - Amts, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der Königlich sächsische Mini- sterial - Direktor, Geheime Rath Dr. Weinlig, der Groß- herzoglich mecklenburgishe Staats-Minister von Bülow, der Fürstlih reußische Staats-Minister von Harbou und der hamburgische Bürgermeister Dr. Kirchenpauer. Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut-

hen Bundes für die Gewerbe- ta : una f verbe-Ordnung hielt heute eine

Das Staats-Ministerium trat beute 1 j des Minister - Präsidenten Grafen von E S N

hausen zu einer Sißung zusammen.

Die heutige (53.) Plenarsißzung des Hauses der A b- »r durch den Präsidenten von Am Ministertische befanden sich der

orckenbeck eröffnet. &rhr. von der Hcydt, der Minister des

der Justiz-Minister Dr, Leonhardt Der erste Gegenstand der

der Hülfskassen

Die Referenten Abg. v. Brauchitsch (Flatow) und Twesten

Vize-Admiral Jachmann, der Großherzoglich mecklenburgische

befürworteten die Anträge:

Innern M

Das

in der Fa der Corglichen Staats -Regierung )

e verfassungsmäßige La Zeile des §. 1 z unter den nachstehenden Bestimmungen; ufügen: Nach der im Art. 105 der Verfas

iberwiesen. übe An der Generaldebatte ,

von Hoverbeck, Graf Schwerin.

Zur Spezialdiskussion nahm Niemand das Work, Die F und 3 wurden vom Hause mit großer Majorität ange-

nommen, ebenso das ganze Geseh.

Es folgten darauf

trat das Haus dem ganzen Geseße bei. Die nächste Nummer

und Ergänzung einiger ür | Der Referent Abg. v.

zu ertheilen. : (Stralsund), Schmidt (Stettin) wurde der angenommen. D

Der Justiz-Minister Dr. i Allerhöchsten Auftrage zwei Gesegentwürfe ein,

gericht8hofes zu Frankfurt a. M.

gericht8höfe der neuen LandesStheile, den zur Schlußberathung im Plenum gestellt.

Es folgte alsdann in der Tages-Ordnung : Schlußberathung von Talons zu

über den Geseßentwurf, betreffend die Ausgabe den preußischen Staatsschuld-Verschreibungen.

Der Referent Abg. v. Bonin (Genthin) empfahl seinen

Antrag:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem vorbezeich- neten Geseßentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Das Haus beschloß dem Antrage gemäß.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war: Bericht der verstärkten Agrarkommission über den Geseßyentwurf einer Gemeinheitstheilungs-Ordnung für den Regierungsbezirk Wies8-

baden mii Ausnahme des Kreises Biedenkopf.

Die einzelnen Paragraphen wurden meist ohne Diskussion

angenommen. Der Abg. Born beantragte: Den §. 18 zu streichen und dafür zu seben:

rechtigungen abzutreten sind, erfolgt nach den im Wiesbaden (mit Ausnahme des Kreises Biedenkopf) mungen über Güterkonsolidationen. i Der Regierungs - Kommissar Geheime Ober Rath Greiff erklärte sich gegen diesen Antrag, w abgelehnt wurde. Zu

angenommen : 1 zwischen dem 4. und 5 Absaß des

Nassau werden Steueredikts vom 10. und 14. Februar 1809 von Grundeigenthümer für die Dienstbarkeitsrecke mit Rückgriffs bezahlter Abgaben bei der gabe des durc{chschnittlichen Betrages gerechnet. «

Das Gesetz wurde schließlich im Ganzen mit großer Majo-

rität angenommen. Es folgten Berichte und Debatten

Herrenhauses , wird heute Abend unter Vorsitz

des Innern stattfinden.

_— Im 6. liegnißer Wahlbezirk (Liegniß und Goldberg— A Ea j D. von Elsner auf sfolute Majori-

Hainau) is der Staats - Minister a.

Nieder-Adelsdorf mit 453 Stimmen über die ab tät zum Mitgliede des Reichstags gewählt worden,

aus der Abgeordneten wolle beschließen, dem Geseßentwurfe | ung des Herrenhauses (gleich der ursprünglihen Vorlage

mit den nachfolgenden Zusäßen Zustimmung zu ertheilen, nämli: hinter dem Worte »Vermögen« einzuschalten : 2) dem Geseßentwurf hinzu- ungs-Urfkunde vorgeschenen

Z e , , , Z , g d jen Organisation der Provinzen und ihrer Vertretungen werden denselben Vie Bestände der Hülfskassen im Wege der Geseßgebung

welche der Minister des Jnnern, Graf zu Eulenburg einleitete , betheiligten fich die Abgg. Frhr. Frhr. von Patow, von Kardorff, Scharnweber,

Abstimmung über den §. 14 des Geseß- entwurfs über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preuße, so wie Über den Eintritt in fremde Staatsdienste. Nachdem der genannte Paragraph mit redaktionellen Anträgen der Abgeordneten Richter und v. Bötticher genehmigt worden,

der Tages-Ordnung betraf : Schluß- berathung über den Gesegentwurf, betreffend die Abänderung Bestimmungen der Fischerei-Ordnung den Regierungsbezirk Stralsund vom 30. August 1865. Boetticher befürwortete seinen An- trag: dem - vorbezeichneten Geseßentwurfe in der vom Herren- hause beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung Nachdem die Abgeordneten Harkort, von zur Generaldebatte gesprochen, Gesehentwurf ohne Spezialdiskussion im Ganzen

Leonhardt brachte darauf im j Ee E estsebung kürzerer Verjährungsfrijten im Bezirk des Appellations§- L E und betreffend Abänderungen

des Civilprozeßverfahrens in den Bezirken einiger Appellations- Beide Gesezentwürfe wur-

Die Umlegung dei-

jenigen Grundtüke, welche nicht zur Abfindung aufzuhebender Be- t Regierungsbezirke geltenden Bestim-

- Regierung§- orauf derselbe . 22 antwortete der Regierungs - Kom- missar Geheime Ober-Regierungs-Rath Greiff dem Abga. Winter.

Der folgende Antrag der Abgg. Knapp und Mohr wurde

F. 22 des Geseßenlwurfs, Fol- gendes einzuschalten: »Jn dem Gebiete des vormaligen Herzogthums die nah Vorschrift des § 16 u. ff. des nassauischen

Auseinanderseßung nach Maß- der leßten zwanzig Jahre auf-

über Petitionen. (Schluß des Blattes.)

i Die Eröffnung der Vorberathung des Entwurfes der Krei8ordnung seitens der hierzu eingeladenen Mitglieder des

1) in der

Behr

dem belasteten Vorbchalt des

des Ministers

essen. Darmstadt, 19. Februar. Jn der gestrigen 9, eitun der zweiten Kammer wurde der Geseßentwurf,

die Ausdehnung der über das Pfandrecht und andere Vorzugs- rechte der Gläubiger in den Provinzen Starkenburg und Ober- hesscn bestehenden Geseße auf die durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 erworbenen Gebietstheile betr., ange- nommen. : Ebenso gelangte der Gesehentrourf , die Einführung der in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen über die Sicherung und den Erwerb des Grundeigenthums bestehenden Geseße, in den durch den Friedens\{luß mit Preußen ncu erworbenen Gebietstheilen, zur Annahme.

Mit Ausnahme des Art. 2, welcher abgelehnt ward, stimmte die Kammer auch dem Geseße8entwurf, die Einführung ver- schiedener Geseße des Großherzogthums in den in Folge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 neu erworbenen Gebietstheilen bei. Endlich ertheilte die Kammer dem zwischen den Großherzoglichen Ministerien des Großherzoglichen Hauses und des Aeußeren, sowie des Jnnern und den Vercinigten Staaten von Nord-Amerika abgeschlossenen Vertrage wegen der Staatsangehörigkeit der Auswanderer die verfassungsmäßige Zustimmung.

FKürttemberg. Stuttgart, 18. Februar. Nach vor- angegangenem Gottesdienste fand heute die Eröffnung der evangelishen Landessynode hierselbst statt. Der von dem Könige mit der Eröffnung beauftragte Kommissar, Kul- tus-Minister von Golther, hielt nah Vereidigung der Mit- glieder folgende Eröffnungs8rede:

Hochzuverehrende Herren! Von Sr. Majestät dem König is mir der ehrenvolle Auftrag geworden, die evangelishe Landeësynode bei ihrem erstmaligen Zusammentritt zu eröffnen.

Im Namen Sr. Königlichen Majestät heiße ih Sie, die Vertreter unserer evangelischen Landeskirche, freundlich willkommen.

Seit den Tagen des edlen Fürsten, dessen 300jährige Gedächtniß- feier wir erst vor wenigen Wochen begangen haben, is die Verfassung unserer evangelischen Kirche im Wesentlichen unverändert geblieben. Auch unser Staatsgrundgeseß hat die von Herzog Christoph ge- troffenen firchlichen Einrichtungen in ihren Grundzügen bestätigt. Dasselbe bezeichnet ausdrücklih das Königliche Konsistorium und den Synodus als die Organe, durch welche das Kirchenregiment der evan- gelis{-lutherischen Kirche nach den bestehenden oder künftig zu erlassen- den firhenverfassungsmäßigen Geseßen werwwaltet wird. /

Wenn nunmchr Se. Majestät der König, um der bereits früher durch das Justitut der Pfarr-Gemeinderäthe und Diöcesansynoden angebahnten Gemeindevertretung in unserer Kirche ihre volle Bedeus- tung zu verleihen, eine Landes\synode ins Leben gerufen haben, so sind hierdurch jene altehrwürdigen kirchlichen Einrichtungen keineswegs ver- lassen, sie sind vielmehr in ihrem Bestande vollständig erhalten und nur durch cin weiteres Organ ergänzt worden. :

Die Behörden, durch welche das Kirchenregiment verwaltet wird, sind dieselben geblieben; dagegen ist nunmehr ein neues kirhenver- fassungsmäßiges Organ ins Leben getreten, dessen Hauptbedeutung in der Mitwirkung bei der kirchlichen Geseßgebung besteht. ü

Von jeher galt in der evangelischen Kirche der Grundsaß, daß wichtigere Aenderungen in der kirchlichen Geseßgebung; insbesondere in der Gotte8dienst- und Lehrordnung, nicht ohne Zustimmung der Ge- meinde ins Leben geführt werden sollen. :

Nach diesem Grundsaß wurde seiner Zeit auch in Württemberg bei der Einführung des neuen Gesangbuches und des neuen Kirchen- buches verfahren. Nicht nur sind damals Geistliche aus allen Theilen des Landes zur Berathung über diese Gegenstände kirchlider Gesceß- gebung einberufen, sondern es is auch die definitive Einführung der neuen kirchlichen Bücher erst angeordnet worden, nachdem man fich über die beifällige Aufnahme derfelben seitens der Kirchengemeinden vergewissert hatte. f l :

Jener alte Grundsaß des evangelischen Kirchenrechts bedurfte aber, um zu voller Wirksamkeit zu gelangen, ciner crganischen Einrichtung.

Diese hat er er| durch die Landessynode erbalten, deren Ei1i- führung von Sr. Majestät dem König auf den Antrag des evangeli- hen Synodus nach vorgängiger Vernehmung sämmtlicher Diözesan- synoden des Landes beschlossen worden ist. Ves l

Ohne die Zustimmung der gleichheitlih aus Geistlichen und Laien bestehenden, auf die synodalen Organe der Kirchengemeinden und Diszesen gegründeten Landessynode als der ordnungsmäßigen Ge- meindevertrctung unserer Kirche können von nun an kirchliche Geseße weder gegeben, noch verändert oder authentisch intrepretirt, noch auf- gehoben werden. L l

Hicbei erkennt unsere Synodalordnung ausdrücklih das Bekennt- niß der evangelisch-lutherischen Kirche als die außerhalb der Verhand- lungen der Synode liegende, unantasibare Grundlage aller firhlichen Geseßzzebung an.

Da sodann die Landessynode überhaupt das zur Vertretung der evangelischen Kirchengenossen gegenüber dem landesherrlichen Kirchen- regiment bestimmte Organ bildet, so kommt ihr auch die Befugniß zu, von sih aus in Wahrnehmung des Zustandes der Kirche nach den verschiedenen Lebensgebieten derselben Anträge, Wünsche und Be- \chiwerden an die Ober-Kirchenbehörde zu bringen. i

Im Juteresse der Kontinuität der Gemeindevertretung soll endlich auch für die Zeit, wo die Landessynode nicht versammelt ist, als Ver- treter derselben mit entsprechendem Wirkungékreise ein Synodalaus- chuß in Thätigkeit bleiben.

Eine Ergänzung der neuen Synodalordnung bildet in gewissciu

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