1869 / 45 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das 16. Stück der Geseßz-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter i |

Nr. 7327. das Geseh , betreffend die Aufhebung einiger in einem Theile Westpreußens8 noch geltenden Bestimmungen der Jnstruktion für die Westpreußische Regierung vom 21. Sep- tember 1773. Vom 5. Februar 1869; unte -

Nr. 7328. das i betreffend die Zuständigkeit der Ge- rihte in der Provinz Hannover zur Entscheidung von Be- schwerden in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 5. Februar 1869; unter :

Nr. 7329. den Vertrag zwischen Preußen und Braunschweig in Betreff der Herstellung einer Eisenbahn von Magdeburg Über Eilsleben und Helmstedt nah Braunschweig mit einer rgan von Eilsleben über Schöningen nach Jerxheim.

om 27. Mai 1868; und unter

Nr. 7330. den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Januar 1869, betreffend die Verleihung des Rechts der Chausseegeld-Erhebung an den Kreis Memel in Bezug auf die Straße von Paul-

Vom

Narmund nah Bajohren bis zur Landesgrenze bei Nimmersatt.

Berlin, den 22. Februar 1869. , Geseß-Sammlung8-Debits8-Comtoir.

än

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. :

Dem seither bei der Königlichen Regierung zu Cassel kom- missarish beschäftigt gewesenen Baurath Friedrich Wilhelm Landgrebe is die neu kreirte dortige Ober-Bauinspektor-Stelle definitiv verliehen worden.

Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der Abänderung des §. 11 des Statuts der Jserlohn-Westig- Sundwig-Deilinghofer Wegebau-Gesellschaft zu Jserlohn.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 6. Februar 1869 der von der Generalversammlung der Aktionäre der Jscrlohn-Westig-Sundwig-Deilinghofer Wegebau- Gesellschaft laut notarieller Verhandlung vom 23. November 1868 beschlossenen Abänderung des §. 11 des Gesellschaftsstatuts die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruht. Der Aller- höchste Erlaß nebst dem Beschlusse der Gesellschaft wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg bekannt gemacht werden.

Berlin, den 15. Februar 1869,

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten.

Graf Jtenplit. Iustiz- Ministerium.

___ Der Rechtsanwalt und Notar Fromm in Chodziesen ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Jnowraclaw, mit Anweisung seines Wohnsizes ebendaselbst verseßt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

In der nächsten Woche vom 1. bis 6. März e. findet nach §. 24 des gedruckten Aus8zuges aus der Bibliothek-Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Biblio- œthek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert , solche während dieser Zeit, in den Vor- mittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber aus- Ren Empfangscheine zurüzuliefern. Die QJurücknahme er Bücher erfolgt nah alphabetischer Ordnung der Namen der

Entleiher, und zwar von A. H. am Montag und Dienstag, von J.—R. am Mittwoch und Donnerstag, und von S S am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 22. Februar 1869. Der Königliche Geheime L und Ober-Bibliothekar. r, Perßgt.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Liste der aufgerufenen und der Königlichen Kontrolle der Staats- papiere im Rechnungsjahre 1868 als gerichtlich amortisirt nach- gewiesenen Staatspapiere.

Lit. F. Nr 8004. 39/221 126M! A sWeine. u Pie L. - / . »T: . . j Lit G Nr. 9152. über ¿o | L 8,863, Über 100 Thlr. it. L. Ner. 43, D. 98,340. 63,126. 63,968. über 25 Thlr. IL Schuldverschreibungen der freiwilligen Sia atd anleihe / vom Jahre 1848. Lit, B. Nr. 907. über 500 Thlr. Lit. C. Nr. 24/685, 59,440. über 100 Thlr. Lit. D. Nr. 16,480, über 50 Thlr. IIL. Schuldverschreibung der Staatsanleihe vom Jahre 1854, Lit. D, Nr, 15,880. über 100 Thlr.

IV. Schuldverschreibung der Staatsanleihe vom Jahre 1856. Lit. D. Nr. 8400. über 1 Thlr. V. 5prozentige Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1859. Lit. C. Nr. 5849. 6479. über 200 Thlr. VI. 45proz. Shuldvers{chreibungen der Il. Staatibanleihe ' vom Jahre 1859. Lit. C. Nr. 2512. über 200 Thlr. Lit. D. Nr. 1301. über 100 Thlr. VII. Prioritätsaktien Ser. I. der Niederschlesi\{ch-M ärfki- \chen Eisenbahn. : Nr. 17,655. 20,549. 23,404. 24,271. über 100 Thlr. VIII. Priorität8obligationen der Niederschlesis{ch-M ärki- chen Eisenbahn. Ser. I. Nr. 1143. 1144. 1145. 1146. 1147. 5230. 5374. 15,285, 16,048. 16,380. über 100 Thlr. Ser. II. Nr. 5455. 24,676. über 59 Thlr. Ser. III. Nr. 13,789. 18,018. über 100 Thlr. ‘Berlin, den 22. Januar 1869. Königliche Kontrolle der Staat8papiere. Dehnicke. Erbrich. Loofe.

_ Abgereist: Der Kammerherr und General-Intendant der Königlichen Schauspiele von Hülsen nach Dessau.

Berlin, 22. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Obersten Leut- haus, Inspecteur der 3. Pionier-Jnspektion , von des Groß- herzogs von Baden Königlicher Hoheit verliehenen Commandeur- Kreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Ordens vom Zäh- ringer Löwen, und dem des Ober-Stabs- und Regimentsarzt Dr, Löwer des 7. Thüringischen Jnfanterie-Regiments Nr. 96 von des Königs von Sachsen Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Albrechts-Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen,

De ichtamt liches.

Preußen. Berlin, 22. Februar. Ihre Majestät die Königin war vorgestern in dem achten Vortrage des wissen-

schaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottes-

dienste in der St. Petrikirche bei. Das Familiendiner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrih Carl statt.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing vor- gestern den Legations®sekretär Grafen Radolinski und den Ober- Präsidenten der Provinz Pommern, von Münchhausen, und beehrte Nachmittags die Vorlesung in der Singakademie mit Höchstseiner Gegenwart.

Gestern Morgen wohnte Se. Königliche Hoheit dem Gottes- dienst in der Garnisonkirche bei und empfing alsdann den Schloßhauptmann von Dachroeden. Beide Höchste Herrschaften nahmen den Besuch des regierenden Fürsten von Schwarzburg- Rudolstadt entgegen, nachdem Jhre Königliche Hoheit die Kron- prinzessin zuvor Frau von Schak, geborene Gräfin Blu- menthal, und die Gräfin Malyan empfangen hatte.

Um 5 Uhr fand das Familiendiner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Karl statt.

Der Bundesrath des Norddeut en Bundes hielt heute eine Plenarsizung ab, shen Bunde

In der heutigen (15.) Sißung des Herrenhauses welcher der Handels - Minister Graf von Itenplit En Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, sowie mehrere Re- gierungs8tommissare beiwohnten, wurden zunächst die Bestim- mungen, welche der Präsident in Betreff der geschäftlichen Be- handlung der aus dem anderen Hause herübergekommenen Borlagen getroffen, vom Hause nachträglich genehmigt. Dann trat das Haus in dié TageSordnung und zwar mit Rük- sicht darauf, daß der betreffende Regierungskommissar, Geheime Regierungs - Rath Küster, später anderweit dienst- lih beschäftigt war, zunächst in den dritten Gegenstand derselben, die Schlußberathung Über den Geseßentwurf, betreffend die Vereinigung der Vorstädte vor Celle und der Stadtgemeinde Celle. Der Referent, Graf v. Arnim-Boygzenburg, befürwortete seinen Antrag, den Gesehentwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause unverändert anzunehmen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.

…__ Dann folgte die Berathung des Berichts der X. Kommission Über den Geseßentwurf, betreffend die Berfassung und Verwal- tung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Hol- Len, An der Generaldiskussion betheiligten si außer dem

eferenten Herrn Hasselbach die Herren von Thaden, von Meding und Graf zur Lippe. Bei der Spezialdiskussion wurden die Fg. 1-—32 obne Diskussion nach dem Antrage der Kommission in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Qu ÿ. 33 beantragte die Kommission, das Alinea 2 zu streichen. M sih Herr Ra sch für diesen Antrag erklärt hatte, wurde derselbe ohne weitere Debatte angenommen. Die §§. 34—37 wurden sodann

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ne Debatte in der Fassung der Regierung genehmigt. Zu e) 38 beantragte die Kommission folgendes Alinea 4 einzufügen : Dedoh können Stadtverordnete nicht sein) : „a 24) die richterlihen Beamten, zu denen jedoch die technischen Mitglie der Handels-, Gewerbe- und ähnlicher Gerichte nicht zu

en sind. « A E An der Dis8kusfsion Über diesen Antrag betheiligten fich die Herren Rasch, Graf Rittberg und Hasselbach , dann wurde der- selbe angenomwen. Die §§. 39 bis 88 wurden ohne Dis- kussion nah den Anträgen der Kommission, welche nur der Referent Herr Hasselbach befürwortete, genehmigt.

Bei Ÿ. 89 beantragte die Kommission, die Alinea 1, 2 und 4—7 nach der Fassung der Regierungsvorlage anzunehmen, dagegen dem Alinea 3 folgende Fassung zu geben:

»Déem Minister des Riarn sicht, mit den in der vor- gedachten Verordnung , namentlich in §§. 2 und 3 bezeichneten Maßgaben, die Befugniß zu in Festungen oder in Städten von mehr als 10,000 Einwohnern die Sicherheitspolizei insbesondere die Verfolgung von Kriminal- und Polizeivergehen ciner besonderen Staatsbehörde oder einem besonderen Staatsbeamten zu übertragen. Aus dringenden Gründen kann zeitweilig dieselbe Einrichtung auch auf andere Zweige der Ortspolizei ausgedehnt und ganz oder theil- weise auch in Städten anderer Kategorie eingeführt werden. Jm Falle der Theilung der Ortspolizei normirt ein von dem Minister festzu- seßendes Regulativ die Grenzen der Kompetenz. «

An der Debatte betheiligten sih die Herren Rasch, Hassel- bah, von Meding und von Thaden , auch nahm der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, Veranlassung sih für den Antrag der Kommission auszusprechen , der sodann auch vom Hause angenommen wurde. Schließlich wurde das ganze Geseß nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt. ;

Es folgte als dritter Gegenstand der Berathung der münd- lihe Bericht der X1, Kommission über den Geseßentwurf, be- treffend die Abänderung der §§. 6, 10 u. 13 des Gemeinde- gesezes des vormaligen Herzogthums Nassau vom 26. Juli 1854. An der Generaldiskussion betheiligte sich Niemand. Die ersten vier Paragraphen des Gesezes wurden ohne Diskussion und nur unter Befürwortung der Abänderung8vorschläge der Kommission durch den Referenten angenomwuen. Bei Schluß unseres Blattes begann die Debatte Über Y. 5. :

Nachdem im ferneren Verlause der Sihung des Hauses der Abgeordneten am 20. d. M. noch einige Peti- tionen na den Kommissionsanträgen erledigt worden, wurde die Sigung um 3%, Uhr geschlossen.

Die heutige (54.) Plenarsizung des Hauses der A b- geordneten wurde um 105 Uhr durch den Präsidenten von F&orcckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Finanz-Minisier Freiherr von der Hcydt, der Handels-Minister Graf von Jyenplig, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow und mehrere Regierungskommissare.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildeten Wahl- prüfungen. Die sämmtlichen geprüften Wahlen wurden ohne Diskussion für gültig erklärt. Es folgte der Bericht der Kom- mission zur Prüfung des Staatshaushalts - Etats über die all- gemeine Rechnung des Jahres 1865. Den Anträgen der Kon1- mission entsprechend, wurde die Entlastung ohne Debatte ge- währt. = 5 N Haus ging hierauf über zur Schlußberathung über den Gesehentwurf wegen Ausdehnung der Verordnung vom 28. September 1867, betreffend die Ablösungen von Reallasten, welche dem Domänenfiskus im vormaligen Königreich Hanno-

ver zustehen. “4 | ( Der Referent Abg. Miquél empfahl seinen Antrag: : Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem vorbezeich- neten Geseßentwurfe die verfaßungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. Diese Zustimmung wurde vom Hause ohne Debatte ertheilt. Es folgte der Bericht der XV. Kommission über den Ent- wurf eines Gesches, betreffend die Abänderung des Y. 20 Lit, d der vorläufigen Verordnung wegen des Judenwesens im Groß- herzogthum Posen vom 1. Juni 1833 und Allerhöchsten Kabi-

nets-Ordre vom 24. Juni 15844. i Von den Argo ets Gottschewski und v. Puttkamer

war folgender Antrag eingebracht worden :

A der Sdo ieten wolle beschließen: 1) zum §. 3 des Kommissionsberichtes a) im Absaß 2, Zeile 1 statt der Worte »jähr- lih gleichmäßigen« zu sehen: »regelmäßigen jährlichen«; b) im Absaß 4 Zeile 1 statt der Worte: »Ueber die Ablösungspflicht selbst« zu seven: »Ucber die Ablösungspflicht und die Höhe des Ablösungskapitals«. 2) zum §. 4 des Kommissionsberichtes, am Schluß als vierten Ab- saß hinzuzufügen: »Verlegt ein Mitglied seinen Wohnsiß, während der Tilgungëplan noch nicht festgestellt und die Beiträge zu den SZin- sen und zur Tilgung noch nicht umgelegt sind, so wird die Ablôsungs- summe danach geschäßt, was das Mitglied bei dem Vorhandensein eines Tilgungsplanes mit Rücksicht auf seine Steuerverhältnisse im Abzugsjahre hätte beitragen müssen.« 3) Zum §. 6 des Kommissions- berihtes anstatt des Schlußsaßes: » in denen die Zahlung noch nit geleistet ist« zu seßen: »in denen das Ablösungskapital noch nicht ge- zahlt, oder zwischen der Gemeinde und dem Abzichenden verabredet Und gestundet, oder im Verwaltungswege endgultig festgescht ist.«

Der Referent, Abg. Lasker, erklärte sich mit diesem Ver“ besserung8antrage einverstanden. E t

Das Gesey wurde hierauf mit großer Majorität, jedo unter Ablehnung der Nr. 3 des vorstehenden Verbesserungs- anirages, dem auch von dem Referenten widersprochen worden, vom Hause angenommen. Es folgte ferner: 5) Bericht der vereinigten Kommisfionen für Finanzen und Zölle und für Handel und Gewerbe, a) über den Geseßentwurf, betreffend die Deckung der im Jahre 1869 erforderlichen Ausga- ben zur weiteren Vervollständigung und besseren Aus- rüstung der Staats - Eisenbahnen; b) über die Vorlage der Königlichen Staatsregierung, betreffend das mit der Oberschlesischen Eisenbahn - Gesellschaft wegen Auf- lôsung des Garantiefonds für das Anlagekapital der Breslau- Posen-Glogauer und der Posen-Thorn-Bromberger Eisenbahn und wegen Uebernahme der auf diesem Garantiefonds lasten- den Verpflichtung zur Gewährung von Jinszuschüssen auf die allgemeinen Staatsfonds unter dem 20./18. Januar 1869 ge- troffene Uebereinkommen.

__ Der Referent , Abg. Freiherr von der Reck, befürwortete die Annahme der Kommisjionsanträge.

__ Der Handels-Minister Graf von Jyenpliß erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden.

_ Nachdem in der Generaldebatte nur der Abg. Dr. Glaser gesprochen, wurde das Geseh ohne Spezialdiskussion mit großer Majorität angenommen.

…_ Das Haus trat hierauf ein in den Bericht der Kommission für das Justizwesen , betreffend den Entwurf cines Gesetzes über die juristishen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste.

Es lagen folgende Abänderungsanträge vor: »

vom Abg. Twesten:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1. den §. 2 dahin zu fassen: die erste Prüfung i} bei einem der vom Justiz-Minister im Regulativ zu bestimmenden Appellations8gerichte abzulegen. is Exa- minatoren fungiren Mitglieder der Appellationsgerichte, welche von dem Justiz-Minister auf bestimmte Zeit ernannt werden, und Univer- sitäts-Dozenten der Jurisprudenz und der Staatswissenschaften. Und demnächst dem §. 10 der Kommissionsbeschlüsse folgenden Eingang zu

eben: Die zweite Prüfung die große Staatsprüfung ist bei der für die ganze Monarchie eingescßten Justiz-Prüfungsfkommission abzu- legen. Dieselbe ist eine 2c. (wie im Fon anf apurf), IT Dem §. 7 folgenden Zusaß hinzuzufügen: Die Beschäftigung bei Rechts- anivalten soll mindestens ein Jahr dauern.

Vom Abg. Lesse:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) in §. 6 der Kommissionsvorschläge Zeile 2 statt »drei Jahren« zu seßen »vier Jahren »; 2) den §. 7 der Kommissionsvorschläge folgendermaßen zu fassen: Sie sind während dieser Vorbereitungs8zeit zwei Jahre bei Ge- richten erster und zweiter Justanz und bei einer Staatsanwaltschaft, ein Jahr bei Rechtsanwalten und Notarien, und ein Jahr bei einer Verwaltungsbehörde, hiervon jedoch mindestens neun Monate bei einer kollegialischen, staatlichen oder städtischen Verwaltungsbehörde zu be- schäftigen. 3) in s 8 der Kommissions-Vorschläge Zeile 1 vor »Be- \chäftigung« einzuschieben : »juristishe«. 4) Hinter §. 8 einen neuen F. 9 einzuschieben: » Die Beschäftigung der Referendarien bei Ver- waltungsbehörden soll nicht cher erfolgen, als bis dieselben mindestens ein Jahr bei Justiz - Behörden gearbeitet haben.« und demgemäß die Nummern der folgenden Paragraphen zu ändern. 5) in §. 12 der A EN O Ne Idage in Zeile 4 statt »dreijährige« zu schen: »vier- jährige«.

Von den Abgg. Miquel, v. Puttkamer:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Zum §. 6 des Kommissionsberichtes statt der Worte »von drei Jahren«, zu seßen: »von vier Jahren«. 2) Zum §. 7 des Kommissionsberichtes den Para- graphen wie folgt zu fassen: G 7, Sie sind während dieser Vorberei- tung8zeit zwei Jahre bei den Gerichten erster und zweiter Justanz, bei der S ldateamvatit@afi, bei Notaren, ein Jahr bei Rechtsanwalten und ein Jahr bei einer städtishen oder follegialischen staatlichen Verwal- tungsbehörde zu beschäftigen. Die Beschäftigung beim Rechtsanwalt und bei der Verwaltungsbehörde soll nicht eher erfolgen , als bis der Referendar mindestens ein Jahr bei den Justizbehörden (Gerichten und Staatsanwaltschaft) gearbeitet hat. ta :

An der General - Debatte betheiligten sich die Abgg. Lesse, Twesten, von Patow, Reichensperger. ;

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt befürwortete die An-

nahme der Regierung8§vorlage. (Schluß des Blattes.)

Sachsen. Weimar, 19. Februar. Der Landtag nahm gestern, wie das »Dre8d. Journ. « mittheilt, das revidirte Steuergesey mit 27 gegen 2 Stimmen an. Die Regierung hatte sih entschlossen, das Projekt der Gründung einer neuen Steuerbehörde, der sogenannten Prüfungs8kommission, fallen zu lassen; dafür wurde die bestchende Reklamationskom- mission mit erweiterten Befugnissen wverschen, um den Beschwerden über zu niedrige Besteuerung Dritter abzu- helfen. Der Staats - Minister von Waßdorf machte dem Landtage die Mittheilung, daß für den von den 1866er Kriegsereignissen betroffenen Dermbacher Kreis so viel freiwillige Beiträge eingegangen waren, daß nicht nur sämmt-

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