1869 / 46 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Wenn nun aber die jungen Juristen sich durch Vorbereitun- | wenn bestimmt geredet worden ist von einem Arbeiten bei

802 gen auf eine Prüfung mehr unterbrochen sehen in ihrem Berwaltungsbehörden, so hat damit nichts Anderes bewirkt unabweis8bar sein wird, die ganze Kommunalgeseßgebung Naf- | sehuliche Vergütung, die wohl eine: Besoldung genannt werden dar, M Studium und wenn sie daneben sehr leiht dem Gedanken \fich | werden sollen, als eine Vorbereitung für den höheren Justiz-

i i t i - | Es hat mit Rücksicht auf diese Umstände geschienen, die Zahl 1 ingeben können , daß sie, dem System der drei Prüfungen dienft. Deshalb, meine Herren, ist es nicht zulässig, E laiter V Vie Kerkättotte iere O i U Eibroohuie als Maßstab anzunehmen, für welche sich L terworfen „in Folge der Vorbereitung zu der dabei bestehen- | jedenfalls dem Sinne des Gesezentwurfs nicht entsprechend, mit Bestimmtheit gesagt werden, in welcher abschbaren Zeit | nassauischen Gemeinde-Ordnung Anknüpfungspunkte finden. Es heißtda- Wen Mittelprüfung in Betreff der Anciennetät zurückkommen | wenn man so argumentirt: ein Jahr Beschäftigung bei den

das zu einem Resultat führen wird. besonderer Bürgerauss{chuß gewählt werden, während in Gemeind( en unterworfen sind, so kann das sehr leicht bei diesen jungen | drei Jahre zur Vorbereitung auf den Justizdienst. Meine

Die Regierung hat sih deshalb einer Einbringung des Ge- it weniger als 1500 Einwohnern die Funktionen des Bür i ; ; i t Fabr ; 8, seßentwurfs von Seiten der Betheiligten im Abgeordnetenhause {usses von 0 Gemeindeversammlung ausgelb! Vet geraus. Juristen das Gefühl der Unzufriedenheit erregen; und fo früh | Herren, wenn mich nicht Alles täuscht, entfremdet sich die Juris-

nicht widerseßt, nur widerseßt der Art und Weise, wie der Ge- Die nassauishe Gemeinde-Ordnung unterscheidet also nicht auz, Mihnen dieses Gefühl einzuflößen , das scheint mir äußerst be- rómisden uri n SuriucuR ee T: h Ble seßentwurf formulirt war, indem fie namentlich in den Vor- | drücklich zwischen Stadt und Land, aber zwischen größeren Und fle, W denklich. j j ; d aóttli Din, wr enz sei Kenniniß der mens{hli d schlägen, die dort eingebraht wurden, eine Härte gegen die | neren Gemeinden. Jn den kleineren Gemeinden mit einer vereinfa(, Meine Herren! Wenn es mir vergönnt sein sollte, den | Und göttlichen Dinge , wird 1mmer mehr zur Unwahrheit, un Bürgermeister sah, die auf Lebenszeit gewählt, plöglih zur | ten Verfassung, die man wohl im Großen und Ganzen auf eine Linie Entwurf eines umfassenden GerichtSverfassungs-Geseßes Ihnen | die Jurisprudenz steht in Gefahr, zur Juristerei herabzusinken. Disposition gestellt werden sollen. mit dem stellen kann, was man in den älteren Provinzen Land: yorzulegen, so hoffe ih, daß die Vorschriften Über die Prüfun- Das hat meiner Meinung nach den vorzugS8weisen Grund

Tch bitte Sie darüber {lüssig zu werden, ob Sie glauben, gemeinden nennt darf man annehmen, daß der Gemeindevorstehe en und die Vorbereitung für den höhern Justizdienst sich fassen | darin, daß immer mehr eine abstrakte Methode in der Recyts-

: (dort überall Bürgermeister genannt) die Stellung ähnlich der eines M 9 j i ti lt und wirklich | wissenschaft Plaß greift in Schriften und in nothwendiger Folge ada Las n Rasant laut N e eine Me MeQnung inisson des Hoden Wen Gemeinbel hat“ Déshalb hat dle ns bee Sesialt: uns das dieser Theil des GeriGisverfetünge auch in den Lehrvorträgen auf den Universitäten. So ist denn

tragen muß, ob es politisch richtig ist, cine auf dem Lande | mission des Hohen Hauses es für angemessen gehalten, zu sagen a ; ; j j j i i isoli lastende Berstinumung zu heben, dadur daß man eine bestehende | lon Geiitindel is 1500 Uo Serb Elnroobt VerER G Geseßes nit in den Fehler verfallen wird, welcher meiner | jeßt in der Jurisprudenz ein Trieb ih zu isoliren, und der e

L Le 2 aitids E 2 i T, i L j i L . 2 i eli 4 i len, sind gerade nicht am wenigsten Institution in der l)e ändert, wie fie mit den Prin ipien, | sein sollen, den Bürgermeistern Pension zu gewähren, kleinere Ga, eberzeugung nach dem Entwurf anhaftet , daß er nämlich zu Gefahr, der Jsolirung zu verfallen, z die sonst in Preußen betrlei nicht in Widerspruch tebt Die | meinden aber nicht; weil vie in den lebbettn {wider That anneh el Stoff in sich aufgenommen hat. Jch habe geglaubt , ‘daß | die Juristen vom ächten Schrot und Korn aeg, APO ist es Maßregel wird si politis im Allgemeinen rechtfertigen lassen | kann, daß das Amt dort wirklich dem Effekt nah ein Ehrenamt is, M es nicht thunlich sein werde, den Entwurf noch mehr zu be- | erflärlich, meine Herren, was sonst sehr „auffallend erscheinen Und erscheint noch speziell insofern gerechtfertigt, als sie ciner | Nun können die Verhältnisse sich schr wohl so gestalten, daß im ein, {hränken, weil ih gefürchtet habe, daß nah der bi8her befolg- | könnte, daß Männer mit scharf ausgeprägten liberalen N ei- herrschenden Verstimmung ein Ende machen wird. zelnen Falle nicht sofort mit absoluter Klarheit zu erkennen ist , was ten Methode in der Gesehgebung der Geseßentwurf sonst | gungen in Aufregung gerathen, wenn ihnen auf dem Gebiete

In Bezug auf F. 5 muß ich den Ausführungen des Herrn tvirkliche Besoldung des Bürgermeisters is, von der die Pension be scheitern könnte an diesem äußeren Umstande. Jch muß | der Privatrechts-Geseßgebung liberale Jdee n begegnen.

von Kroecher vollständig beipflichten. Ich glaube auch, wenn L, Vergütung für die Auslagen und Seitversäurtn im nun recht dankbar anerkennen, meine Herren, daß der Ent- Meine Herren! ich glaube, es ist Sache der Gesetzgebung,

man §. 5 streicht, erfehten die Bürgermeister im Rechtswege | Rede ist. Mit Rücksicht darauf ist im Hinblick auf die Städte-Or), M wurf in dieser Richtung einen recht glücklichen Kurs genommen | diesen Tendenzen der Jsolirung entgegen: zu treten, und das ge-

In den Gemeinden von 1500 und mehr Einwohnern soll ein M eznnten gegen L IOgen: welche dem System der zwei Prüfun- Berwaltungsbehörden, das ist nicht nöthig, bleiben demgemäß

nichts, und wenn das Geseh über diese Frage schweigt, werden nungen der alten Provinzen ausdrücklich bestimmt worden: die Ent, W hat; denn es is mir a bekannt, daß vielfah in besonderen | sieht, wenn der junge Jurist verwiesen wird auf die realen die Bürgermeister in eine {lechtere Lage Mett als jeßt, étinnnd darüber, was In ded Falle Besoldung ist, sei durch R ArUscbireit und in Säitunaen die Ansicht vertheidigt wor- | Verhältnisse, die ihn umgeben, die er kennen muß, wenn er obglei Herr Professor Dernburg ihnen mehr zukommen lassen | Bezirksrath zu treffen, von welchem der Rekurs an die Regierung M den is, daß der Stoff des Gesetzes ein zu schr be- | später richtig urtheilen, wenn er Rechtsgeschäfte rihtig fassen will. Dies ist nicht der Weg, auf welchem man dazu gelangt. | führt. Jch glaube , daß dieser Paragraph in billiger Weise den Ver, {ränkter sei, daß man viel zu viel dem Ermessen, | will. Diese realen Verhältnisse treten ihm aber bei den Ver-

Zunächst möchte ih Sie bitten, den F. 5 so oder amendirt | bâltnissen Rechnung trägt und ich bitte daher das Hohe Haus, den M dexr Willkür des Chefs der Justizverwaltung überlasse. J waltung8behörden unmittelbar entgegen ; ih meine, er soll anzunehmen und sich dann schlüssig zu machen, ob Sie das | |elben annehmen zu wollen unter Verwerfung der Abänderung, M hürde noch dankbarer sein, mcîne Herren, wenn ih aus dem glück- | hôren, er soll sehen, er soll anschauen: das is die Haupt-

Geseß im Ganzen annehmen wollen. Wenn Sie den Wünschen | "?tsbläge. lden Verlaufe, welchen die Sache bislang genommen hat, | sache; ob er viel arbeitet, darauf kommt nichts" an;

der Regierung nachkommen wollen, nehmen Sie das Geseß im Tch eret ia i die Bemerkung, daß das Amendement des Herrn ff shließen könnte, daß die Wogen des Mißtrauens gegen die | denn die Zeit, die ihm Übrig bleibt und wenn das auch

Ganzen an! von Bernuth doch vielleicht etwas weit geht, vielleicht über die Ju, M Justizverwaltung des preußischen Staates sich etwas beruhigen ; | eine sehr stark zugemessene ist wird er sehr nüßlich verwen-

A a z i / ; ; G j in ni i - |_ den können auf seine theoretische Ausbildung in der Jurispru-

Geheimer Regierunco n, criárté der Regierungskommiss | fentionen des Herrn Antragöstelers 2e ‘det: Bürgel Qu a M (tain, bera, UAL bed S Ai G L H De A I bin ih also der Ansicht, daß die Vorberei: sar, Geheimer Regierungs-Rath Wohlers, zu §. 5: | Pension beziehen von demjenigen Theile seines Diensteinkommens, F beamten, die sih auf demselben befinden und das ersehnte Land tungs8zeit, verbracht bei den Verwaltungsbehörden, sehr förder- n „I wollte mir erlauben, das Hohe Haus zu bitten, den | welcher nicht als Entschädigung für baare Auslagen anzusehen ist so M hald zu erreichen begehren. Bei brandenden Wogen is das | lich is für den höheren Justizdienst.. Und wenn dem son so Paragraphen, so wie er lautet, anzunehmen, ‘nur mit ciner fleinen | fallen unter dieses Diensteinkommen, nach dessen Betrag die Pension nicht thunlih. Oder um mich ganz nüchtern auszudrücken | ist bezüglich der Magistratur, in welchem höheren Maße wird Fassungsänderung, worauf ich mir gestatten werde nachher zurück- | berechnet werden würde, auch die Gebühren, welche ihm nach der Jr M qur wenn die Wogen des Mißtrauens sich legen, wird es | es denn förderlich und von größter Erheblichkeit für die Advo-

zukommen. ; r ef i : ( c ; ; ; Meiner Meinung nach fann der §. 5 weder, wie der vorleßte | tion für einzelne Amtshandlungen zustehen, und ih glaube nic möglich sein, große Reformen durchzuführen und insonderheit | katur sein.

( j l zu irren, daß das nicht die Jntention des Herrn Antra stellers is 40d (97 ; j i i ft der Vorbereitungszeit Herr Redner alternativ vorgeschla tee ; i Ui abtére i ende Aenderungen in der Verwaltung der Justiz vorzu- Da ih nun einmal auf den Punkt der Vorbereitungszei O geschlagen hat, einfach gestrichen, | sondern es soll dem Bürgermeister doch, wie in den älteren Provinzen, F eingreif g 9 Justiz vorz von 4 Jahren in diesem Zusammenhange gebracht bin, so

noch fann an seine Stelle ein anderer gesebt werden, höhs| wahrscheinlich nur von dem Fixum, welches er bezieht, eine nehmen. l i V ; P e Brem eite unverkürzten Anspruch u! Emolumente Pension gewährt werden. Jh erlaube ie dies Bedenken L Hohen Meine Herren, ih möchte recht betonen, daß dieser Geseß- kann ih mich darüber auch noch kurz äußern. i gieot. Ver §., 5 is eine Konsequenz von §. 4. Entschließt man | Hause zur Erwägung zu stellen. Jm Uebrigen kann ih nur den Än- entwurf ein provisorischer sci, und möchte Sie dringend bitten, Die Königliche Regierung hält nicht dafür, daß eine Vor-

2! vomit die “ur Se e ist, die Amtsdauer führungen, die sonst zur Sache im Allgemeinen gemacht worden sind, diesem Gesichtspunkte die volle Folge zu geben. Jch meiner- bereitung8zeit von drei Jahren genüge; sie hält jedenfalls da-

er Bürgermeister au ; uziren , also auszusprechen : | gegenüber noch einm ervorheben, daß es der Kommunallandtag i 4e hi : i 7 it ni | i | 1 die längere Zit Lewe Sah, 0180) ‘12 Jabten, obwobl fe: auf | welwex die Abit M8 nftituts lebenslänglicjer Bürgermeiie F (s bin weit entfernt davon, den Gesehentwurf als einen für, daß zur Zeit nich? ‘bestebt, in so erbeblidee Weise

längere Zeit gewählt sind, so is es, wie ih glaube, cinc Inkonsequenz, | h : ß der T tet A, . M mustergültigen anzusehen, und erwarte in der That von Nie- | Vorbereitungszeit , wie sie besteht, in so erheblicher Weise abzu- nun zu sagen: Obwohl der Beamte außer Funktion tritt 1 also nid (cet) etntge Sunbert Bit Ten Umgebung B R inandem, daß er seinerseits das thue. Die Regelung des Prü- kürzen. Wenn Sie, meine Herren, beschließen mit dem Ent- nichen, das 1 cine Sao M soll er doch alle Emolumente ge- verfahrens zu beseitigen, nicht füglich die Rede sein. fann. fung8wesens is außerordentlich schwierig hon an n T Es , E N N Ibebdedea Zau an: C E E 4 O a ues. | : L Adr ir ei taat von der Größe wie Preußen, bietet eine all- | soll bei den Verwa ungsbehörden, so e ° renererseits würde es nicht im Interesse dieser Bürgermeister rae Hause der Abgeordneten äußerte sich_in der ide dngéliesene Regelung bee Sache Unübersteigliche Schwie- | kürzung der Frist nicht denken. Aber ih halte dafür, daß, wenn gehandelt scin, den Paragraphen einfach zu streichen. Der Antragsteller | Generaldebatte über den Entwurf cines Gesetzes, betreffend dic Sie auch diese Art der Vorbereitung ablehnen, Sie doch bei den

, L N 1 E x E. : Í igfei ie Königliche Regi i 8gegan- E,

hat bemerkt, man möge doch diese Sache dem Rechtswege Überlassen. | juristischen Prüfungen und die Borbereitungen zum höheren rgfeiten dar. Die Königliche Regierung is davon au ; i ' ; iner l . i i ie Bürgermei i ù n : t: : í en, wesentlih nur die Grundlagen wiederzugeben, auf denen | vier Jahren bleiben dürfen. Jh muß nach einer langjährigen un

R E R A die Bürgermeister auch nur einen Schein Justizdienste der Justiz-Minister Dr, Leon hardt wie folgt: lélang dirse Muierie beruht, Un nur da Mnbécuget eintre- | mittelbaren Erfahrung dafür halten, daß vier Jahre zur Vorberei-

man einfach und ohne jeden : : ¿ eine Herren! Gestatten Sie mir zur Zeit cinige Bemer: M 1 u lassen, wo dieselben durch überwiegende Gründe geboten | tung erforderlich sind, wie dieSachen nun einmal liegen. Jedenfalls ber 1869 bder in Vättrea Terminen nah Ablauf von 12 Jahren, von fungen über gewisse allgemeine Nichtungen, welche bei Prü- inie Adiéfee Beziehung fft L ctBoLhetEn als wiGtigster kain ih nicht, wenn mir nicht überwiegende Gründe vorge- der Anstellung gerehnet, aus. Dann wäre gar nicht Zu behaup- | [Ung des Gesehentwurfs Beachtung zu verdienen scheinen. Punkt die Beseitigung des Systems der drei Prüfungen und Ein- | bracht werden, dafür sein, daß der bestehende Rechtszustand ver- ten, daß diese Herren juristische Ansprüche auf Fortbezug | Die Vorschriften über das Prüfungswesen und die Vorbe- sührung des Systems der zwei Prüfungen; daneben zicht sich | ändert werde. Aber, meine Herren, für die Staatsregierung ciner Fmolumente hätten. Wenn der Gesepgeber cinmal | reitungen für den höheren Justizdienst stehen im engsten Zu- aber ein Gedanke durch die Geseßesvorlage, welher mir die | kommt noch ein Qweites hinzu. Nach den bestchenden Geseßen B Recht abschneidet in der ise, daß sagt: der | sammenhang mit der Gerichtsverfassung eines Landes, und ste höchste Beachtung zu verdienen scheint, d. i. : es soll die Vorbe- ist es durchaus zulässig, daß der junge Jurist bei Verwaltungs- Deamte hört so und so viel früher auf zu fungiren, dann wird | müßten aus diesem Grunde in jedem umfassenden Gerichts- tétung cine freiere seines soll dem tadt Juristen eine freiere | behörden beschäftigt wird, also die fakultative Beschäftigung. der Beamte juristische Entschädigungsansprüche {chwerlich begründen verfassung8geseß ihren Plaß finden. Wenn nun, wie ich wenig- Ë g s Ing Davon scheint mir bislang kein erheblicher Gebrau gemacht

können. : : | 42, aniwielung gestattet sein, er soll nicht schablonenmäßig auê- j l G y Ih glaube, daß der §. 5, wie er gestellt ist , ganz der eigenthüm- G CE E für die Mona bie fel A UN E R gebildet was er soll nicht n ved werden von einer Station | worden zu sein. Aber die Sache könnte sich doch anders ge- ¿

hen Satlage entspricht, wie sie allerdings im ehemali Herzog- A , S in eine bestimmte andere, er soll der allgemeinen Regel entzogen | stalten, und unter dieser Voraussezung würde nun die thum Nassau obwaltet, Es feht in §. 12 der nassauischen Gemeinde: Norddeutschlands in den nächsten Jahren zurNothwendigfeit wird, werden, 66 soll Rücksicht genommen dérbén auf eine Indivi- Königliche Regierung sich gehemmt sehen, wenn an Stelle Ordnung geschrieben: i fragt es fich, ob genügende Gründe vorhanden sind, die V dualität Meine Herren! Wie aller Erfolg der ersten Prüfung | einer vierjährigen eine dreijährige Vorbereitungsfrist geseßt __»Das Amt des Bürgermeisters is éin Ehrenamt; aber es wird | betreffenden Partien zur Beit geseßlich zu regeln. Die Staats- und besonders ihre Rückwirkung auf das Universitätsstudium | werden soll, denn man kann, wie die Verhältnisse ein- fortgefahren: neben den Gebühren , welche ihm nach der Tnstruktion | regierung hat geglaubt , diese Frage bejahen zu sollen. Dafür \edingt wird nicht durch geseßliche Regeln, nicht durch Reglements, | mal liegen, da die Anciennetätsverhältnisse na der Zeit des Beemimen, bezieht derselbe als Entschädigung für Auslagen und ist, wenn auch nicht allein, so do vorzugSweise der Umstand sondern durch die Personen der Examinatoren und ihre Methode, | bestandenen Assessorexamen bestimmt werden, Niemandem an-

Zeitversäumniß eine Vergütun d ei í ; j ; ¿ns / - d : : : M Sthreibmaterialies aus ber Gemcindekasse, “yerlono!summe für | enisGedend gewesen, daß in den Bezirken der Appellations o ist auch entscheidend für die Güte der Vorbereitung auf den | muthen, daß er ih länger im Vorbereitungsdienst beschäftige,

Die erste Vergüt i : idt ü gerichte Kiel, Celle, Cassel und Wiesbaden das System der F iöheren Justizdi ie Lei jenigen, welchem die Vorberei- | als es erforderlih is. Jch will ferner bemerken, daß Gulden A Kreuzer auf die Familie betgerecder Und nicht über zwei Prüfungen besteht, während in dem bei Weitem größten 8 Andere Pie der BeRbenten, Direktoren und | meiner Meinung nach der Vorbereitung®dienst in einer Weise

S Ea gi 9 Anhörung des Gemeinderaths und des Be- e E a Dae das System der drei Prüfungen nod Rechtsanwälten eine größere Freiheit der Bewegung gewährt | organisirt en L u er S, U E Bes

O eBl.« ; IWOL - e, : wi i eni j i i laube i bleibt, fich auch in theoretischer Weise so auszubilden, daß „Die Sache liegt also \o, daß in der „Man is nun, wenn auch vielleicht nicht vollkommen, vid! ait bie SiieriblecUng Ae inen das Vértéren M er ininiticlone in die Prüfung treten kann, so daß “D anf Brseituna An L : darüber einverstanden, daß das System der drei P dürfen, daß sie fich deim éèiweiterteh Berufe mit Freuden unter- | also die jet so beliebten Urlaube ganz unbedenk- abgesprochen, es wird eine Ver i : si vom legislativen Standpunkte aus nicht empsiechll, da jlehen. Mit diesem Gesichtspunkte einer frejeren Bewegung | lich wegfallen können. Was mich aber \{ließlich be-

Zeitversäumnisse, und diese itung soll. pro Familie 20 Kreuzer S E bre U 67 dire Gdel” an Adele Lind, 4 (0t ganz innig zusammen, daß dann bestimmt worden ist, | stimmt, gegen die Abkürzung der Vorbereitungsfrist zur

bis 1 Gulden 30 Kreuzer betragen. kl j t y C h ie i ; j i waltungs8- eit mich unbedingt zu erklären, das i} der Umstand, nun die Sache so, daß cinc Vergütung von 20 Bete L Demgemäß scheint es die Gleichheit vor dem Geseze in Betreff behörden. arat S if ‘fänd 2 S Geis des Gesetes, E in dio Uebergangäheriode; in welcher wir uns jeßt befinden, milie außerordentlich wenig ist und gerade in Nassau hat man unter | der Rechtspflege und der betreffenden Personen zu verlangen, venn man angenommen hat, daß dieses Arbeiten bei den Ver- | überall kein Grund ersichtlih ist, die Abkürzung eintreten zu den 827 Gemeinden, die es zählt, außerordentlich viel kleine Gemeinden, | daß entweder das eine oder das andere System als cin arge waltungsbehörden als Wobereituhig für den Verwaltungs8dienst | lassen. Denn, meine Herren, man mag \ich nun sträuben, wie

Die Einwohnerzahl stcigt von 50, 60, 70 bis zu_3000 und 5000 "| meines hingestellt wird. Ich weiß nicht, meine Herren, ob ; : y ( i auch in der (Biberich), und dann folgt sofort Wiesbaden mit 26,000. Jn den | jungen Juristen in Prüfungen ein, wenngleich N iabiged \enen solle, Das Geseß ist nur aus sich zu erklären, und | man will, hier und dort, Preußen wird A Uy

größeren Gemeinden, die einige Tausend Einwohner haben, wenn da | Uebel erblicken; so viel is aber do wohl gewiß , daß sie in 1019 der Bürgermeister 1 Gulden 30 Kreuzer bekommt; so is dies eine an- den Prüfungen feine AmebntiStelt und R fen |