1869 / 48 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. vou öffentlichen Papieren.

[617] Magdeburger Privatbank. Die Dividende pro 1868 fann vom 1. April ab mit Thlr. 22 pr. Aktie gegen Einlieferung des Dividendenscheins Ser. Ill. Nr. 2 sowohl bei unserer Bankkasse, als auch bei Herrn H. C. Plaut in Berlin, » dem Slesishen Bankverein in Breslau und » sämmtlichen inländishen Privatbanken unter Beifügung eines nach den Nummern geordneten Verzeichnisses erhoben werden. Q An diesen Stellen ist auch der Geschäftsbericht für das verflossene

Jahr zu haben. Die Direktion.

S Verschiedene Bekanntmachungen.

Stettiner Dampf-Schleppschiffahrts-Afktien- Gesellschaft. : Auf Grund des Artikels 33 unseres Statuts beehren wir uns die Herren Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung Don- nerñag; den 11. Márz a. c.,, Vormittags 10 Uhr, im Schieds- gerichtslofkale des hiesigen Börsengebäudes einzuladen. Außer der statutenmäßigen Tagesordnung findet statt: die Wahl eines Betriebsdirektors. Stettin, den 22. Februar 1869. Die Direktion.

T1 n4iide Egseuda hu. Einnahme bis ult. Januar 1869. im Personen- im Güter- Verkehr: Verkehr: Summa: im Monat Januar 1869 Thlr. 58,689. Thlr. 153,126. Thlr. 211,815. » » » 1868 » 48/490. » 143,301. » 191,791. daher mehr 10,199, Thlr. 9,825. Thlr. 20,024. vorbehaltlich späterer Feststellung. : rfurt, am 22. Februar 1869. Die- Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.

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Löbau- Zittauer Eisenbahn. Betriebs - Einnahme im Dezember 1868 18,387 Thlr. 15 Sgr. 1 Pf. Hierzu vom 1. Ja- nuar bis ultimo November ec. 190,210 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf. Summa 208,598 Thlx. 9 Sgr. 3 Pf. Gegen 1867: 184,309 Thlr. 14 Sgr. 8 Pf. Mithin 1868 mehr: 24,288 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf.

Ab 1. März er. wird auf den der diesseitigen Verwaltung untergebenen Eisenbahnen der Artikel F, »Syrup« zur ermäßigten Klasse B. tarifirt. y Berlin, den 21. Februar 1869. ___ Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Transport-Erleichterugen für Aus stel- lungsgegenstände. Für den Transport derjeni- gen Schauthiere und Güter, welche für die von der AXVII. Wanderversammlung deutscher Land- und Forstwirthe für die Zeit vom 9. bis 15. Mai-er. in

s chlUSsicht genommene Ausstellung nach Breslau ge- sandt werden, sowie für die Beförderung der Viehbegleiter finden nachstehende Erleichterungen statt: 1) Die Beförderung erfolgt für den Hintransport ohne Ausnahme zu den vollen tarifmäßigen Säzen, 2) der Rücktransport des unverkauft gebliebenen n und der un- verkauften Gegenstände erfolgt dagegen auf derselben Route fracht- frei, wenn a) dem auszustellenden Frachtbriefe der Originalfrachtbrief Über den Hintransport beigefügt und b) auf dem Frachtbriefe von dem Ausstellungskomite bescheinigt ist, daß das i, und die Gegen- stände auf der Auëstellung gewesen und unverkauft geblieben find, 3} den Viehbegleitern is bei der Rückfahrt die Benußung der 111. Wa- genklasse resp. der Viehwagen gegen Lösung eines Fahrbillets zur V, E gestattet, 4) diese Transport-Erleichterungen finden D D e T A 1860 Rol aae ie R tv ¡ den 14. Februar . Königliche Direktion der Niederschle- si{ - Märkischen Eisenbahn. / E

Bekanntmachung. Vom 1. März cer. den Ostbahnstationen Berlin, Frankfurt, Kreuz, Bromberg, Danzig, Elbing, Insterburg, Gumbinnen und Eydtkuhnen einerseits und den Stationen Lößen und Ly der Ostpreußischen Südbahn andererseits ein direkter Personen- und Gepädverkehr unter denselben Bedingungen statt, welche für den zwischen den genannten Ostbahnstationen und den Stationen Pr. Eylau, Bartenstein und Rastenburg der Ostpreußi- hen Südbahn bereits bestchenden direkten Verkehr gelten. Brin berg, den 19, Februar 1869, Königliche Direktion der Ostbahn.

ab findet zwischen

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei (R. v. Deer) în Berlin sind folgende Werke, theils a1 Veibeft theils als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats - An- zeiger erschienen :

Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi-

Statistique agrieole, indastrielle et eommey», ciale de la Prusses Superficie, population, agricultuy sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et cireulz, tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aôut 187

4% Bog. 8. geh. 9 Sar,

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates (Beiheft des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Noven, ber 1867.) 6% Bog. NRoyal-4. geh. 10 Sqr,

Aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger füy 286%, Zweiter Jahrgang. 1867. 27% Bg. 8. gch. (51 Q

ohenzollern - Standbilder in Preußen. (Besondere Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzei er) Januar 1868. 3% Bog. 8. geh. t

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußi Staats für das Fahr 1862, 1% Bog. 8. geh. Bran

Literatur über das Hypothekenwesen des preußis@ Staates. N des ae Preußischen Staals-Anieige 1868. 114 Bg. 8. geh. 5 Sqr

Die englische NRede- und Preßfreiheit und die Fenier: prozesse. (Aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzei er.) 1 2% Bg. 8. geh. 25 Sqr,

Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht

Die

Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann, der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift übe das Soll- Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867 (Separat - Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats- Anzeiger, 1868. 3% Bg. 8. geh. 0 25 Sgr

Le territoeire de la eonfédération allemande du mord. Etude géographique traduite du Moniteur prussien, September 1868. 8. geh. 24 Sor,

Die volkswirthschaftlihen Grundsäße des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten. (Separa Abdruck aus dem Königlih Preußischen Staats - Anzeiger, Oktober 1868. 8. 5 Si.

Uebersicht der Behörden der Preußischen Monarchie und des Norddeutschen Bundes. Abgeschlossen Anfang Ofto- E L (Beiheft des Königl. Preußischen E . gch. ¿ Sqr,

Vierteljahrs - Hefte des Königlich Preußischen Staats: Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februar. März. Zweites Heft: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Juli, August. September. Viertes Heft: Oktober. November. De- zember. 1868.

Die Vierteljahrs-Hefte des Königlich Preußischen Staats Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtlliche in den »besonderen Beilagen« des Staats-Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post-Anstalten Ra Moden für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlih zu beziehen.

Die Vierteljahrs-Hefte des Königlich preußischen Staats-Anzeigers desgleichen die Beihefte, sowie diejenigen Aufsäße, welche, natd sie im Staats-Anzeiger erschienen, in besonderen Abdrücken herausgegeben werden, sind in den nachfolgenden Buchhandlungen stets vorräthig: Breslau: Gosohorsfy's Buchhandlung ; Königsberg : Akademische But handlung; Posen: J. J. Heine; Stettin: Friedr. Nagel ¿ Magdeburg: Schefer's Buchhandlung; Cöln: J. G. Schmiß's Sortim.-Buchhandl.; Coblenz : J. Hölscher; Münster: Coppenrath’sche Buchhandlung; Kiel: Schwers'\he Buchhandlung; Schleswig: Dr. Heilberg's Buchhandl; Hannover: Hahn'sche Hofbuchhandl.; Göttingen: Deuerkich'sche Buch handlung; Frankfurt a. M.: F. Boselli’sche Buchhandl.; Wiesbaden: Bait Densel; Cassel: J. C. Krieger\he Buchhandl. ; Hamburg:

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Verlag von Wilhelm Hertz in Berlin (Vessersche Buchhandlung, 7 Behrenstraße) : j

Die Gesebgebung

auf dem Gebiete des

Unterrichtswesens in

Vom Jahre 1817 bis 1868.

- Aktenstücke mit Erläuterungen aus dem Ministerium der geistlichen , Unterrichts-

und Medicinal - Angelegenheiten. __ Quarto. 36 Bogen. geh. Preis 2 Thaler. :

Dieses Werk enthält in organischèr Darstellung die Geschichte der Arbeit an der Gesebgebung auf dem Gebiete des Unterrichts- wesens in Preußen seit dem Jahre 1817 bis heute; es bringt in historishem Zusammenhang die in dem K. Unterrichts- Ministerium seit 1817 ausgearbeiteten Entwürfe eines Unter-

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lichem Abdruck nebst den zu denselben gehörenden Erläuterungen.

schen Staats. Separat-Abdruck aus dem Königl, Breußi Staats-Anzeiger. Juli 1867. 34 Bg. 8. geh, qut y 4

richtsgeseßes und die sonstigen betreffenden Aktenstücke in wörkt-

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der Boden-, Bevyölkerungs- und Nahrungs -Verhältnisse da

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Insertionspreis für den Raum einer Druchzeite 24 Sgr.

Königlich Preußischer

Aile Post - Auslalten des In- #8 Auslandes umen Bestelluvg 47, für Berlin die pi tion des Hón1 gi. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Wr. La, Ecke der Wilhelmsfstraße.

Anzeiger.

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M As.

Se. Majestät der König habeu Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem Vize-Ober-Schloßhauptmann, dem Major a. D. Grafen von König8marck auf Kößlin und Berlitt, den Rothen Adler - Orden erster Klasse mit Eichenlaub zu ver-

leihen.

G eseß wegen Einführung kürzerer Verjährungsfristen für die Provinz Schleswig- Holstein. Vom 9. Februar 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: i: i E

F. 1, Die Verordnung vom 6. Juli 1845 wegen Einführung fürzerer Verjährungsfristen für die Landestheile, in welchen noch ge- meines Recht gilt; tritt auch für die Provinz Schleswig-Holstein in Kraft. f: / Y N y Der §. 2 Nr. 6 der Verordnung vom 6. Juli 1845 erhält für Schles8wig- Holstein folgende Fassung: » wegen Rückstände von Abgaben, die in Golge einer besonderen Berechtigung an Privatperso- nen zu entrichten sind, als Wege- und Brückengelder U. #. Ww.«

F. 3. An die Stelle des im §. 7 Absaß 1 der gedachten Verord- nung bestimmten Zeitpunkts tritt der 31. Dezember 1869.

Urkundlih unter Unserer P LeN Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 9. Februar 1869,

(L, S.) Wilhelm,

gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v.-d. Heydt. v. Noon.

v. Mühler. v. Selchow. Leonhardt.

Gr. v. Jhenpliß. A

Allerhöchster Erlaß vom 25. Januar 1869 betreffend die r amter ini de der Verwaltungsbehörden in den Fürstenthümern : Walde und Pyrmont.

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 19. Januar d. J. bestimme Jh hinsichtlich der Organisation der Verwaltungsbehörden der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont auf Grund des Vertrages vom 18. Juli 1867. (Geseß-Samml. für die preußischen Staaten von 1868, S. 1, Fürstlih waldecksches A Sri von 1867. S. 133) was folgt: 1) Die unter dem Namen »Fürstlih waldecksche Regie- rung« bestehende Behörde wird aufgehoben. Die Funktionen der Ge- sammtregierung, sowie der bei derselben bestehenden Abtheilungen des Innern, für Schulwesen, Firanzen und Militärangelegen- heiten gehen auf den Landes - Direftor Über, insoweit diese Funktionen nicht nah Maßgabe des Vertrages vom 18. Juli 1867 von preußischen Behörden wahrzunehmen sind resp. an solche übertragen werden. 2) Zu Meiner unmittelbaren Entscheidung sind nur diejenigen Angelegenheiten zu bringen, welche nach den in Preußen geltenden Bestinimungen Meiner Entscheidung vorbeh ilten sind. 3) An Stelle der Kreisräthe werden künftig Amtmänner angestellt.

Berlin, den 25. Januar 1869. e Y Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr.-v. Jhßenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

An das Staats-Ministerium.

Allerh öster Erlaß vom 22. Februar 1869 betreffend "die in Gemäßheit der Geseße vom 28. September 1866, vom 6. März 1868 und vom 5. Februar 1869 ferner aufzunehmende Staatsanleihe von fünf Millionen Thaler. / Auf Jhren Bericht vom 13. d. M. genehmige_ Tch, daß in Ge- mäßheit der Geseße vom 28. September 1866 (Geseß-Sammlung S. 607), vom 6, März 1868 (Geseß-Sammlung S. 221) und vom 5. Februar 1869 Ba ammlung S. 305), betreffend den außerordentlichen Geld- bedarf der Militär- und Marineverwaltung and die Fortdauer des bewilligten Kredits bis in Höhe von fünf Millionen Thaler, eine weitere Staatsanleihe von fünf Millionen Thaler aufgenommen werde. Dieselbe i in Schuldverschreibungen über Einhundert Thaler, ¡zweihundert Thaler, fünfhundert Thaler und Eintausend Thaler auszugeben, mit vier und einen halben Prozent jährlich, am 1. April

Berlin, Donnerstag den 25. Februar Abends

1869

und 1. Oktober jeden Jahres, zu verzinsen und nach Maß- gabe des Geseßzes vom 17. Februar 1868 (Geseß- Samn1- lung S. 71) und Meines Erlasses vom 27. April 1868 (Geseß- Samml. S, 1005) mit der danach für verschiedene Eisenbahnzwecke bewilligten Anleihe von vierzig Millionen Thaler Behufs der T En Lu und Tilgung zu einer und derselben Anleihe zu vereinigen. Zur

ilgung dieser Anleihe sind vom Jahre 1869 ab jährli funfzig Tau- send Thaler, so wie die durch die fortschreitende Amortisation erspar- ten und die durch Präklusion erloschenen Zinsen zu verwenden. Dem Staate bleibt das Recht vorbehalten, sowohl den hiernach zu berech- nenden Tilgungsfonds zu verstärken, als auch die sämmtlichen Schuld- verschreibungen zur Rückzahlung nah sechsmonatllicher Frist auf ein- mal zu kündigen. Jh ermächtige Sie , hiernach die weiteren Anord-

nungen zu treffen. Dicfer Bde Erlaß is durch die Gesez-Sammlung- zur öffentlichen

Banf gu Erin e L; widà rlin, den 22. Februar : ¿ss Wilhelm.

Frh. v. d. Heydt. An den Finanz-Minister.

Das 17. Stück der Gesez-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter i / 16

Nr. 7331 das Gesey wegen Einführung kürzerer Berjäh- rungsfristen für die Provinz Schleswig - Holstein. Vom 9Mten Februar 1869; unter l :

Nvr- 7332 das- M wegen Emission auf den Jn- haber lautender Obligationen sechster Serie über eine Anleihe der Stadt Elberfeld von Einhundertfunfzig Tausend Thalern. Vom 11. Januar 1869; unter_ Hu :

Nr. 7333 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Januar 1869, betreffend die Organisation der Verwaltungsbehörden in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrniont; und unter L

Nr. 7334 den Allerhöchsten Erlaß vom 22. t ebruar 1869, betreffend die in Gemäßheit der Geseye vom 28. September 1866, vom 6. März 1868 und vom 9. Februar 1869 ferner aufzunehmende Staatsanleihe von fünf Millionen Thalern.

Berlin, den 25. Februar 169. i

Geseß-Sammlungs8-DebitF-C omtorir.

Justiz - Ministerium. Der Amtsrichter a. D. Kahler in Goslar ist zum Notar für den Bezirk des Obergerichts zu Hilde8heim, mit Anweisung seines Wohnsißes in Goslax, ernannt worden.

Finanuz- Ministerium. Erlaß vom 10. Februar 1869 betreffend eine Abánde- rung n Ergänzung der Bestimmungen in den §§. 26, 30 und 43 des Regulativs vom 1. Dezember 1864 über Ausbil- dung, Prüfung und Anstellung für die“ untcren Stellen des orstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jäger- Corps und in dem §. VIlL, der Uebergangs - Bestimmungen vom 1. Februar 1865 zu diesem Regulative. i

Die Inhaber des unbeschränkten gr erlm nga geines find nach: der Bestimmung in dem §. des Regulativs vom 1. Dezember 1864 bei Vermeidung der Absezung von der Forst- versorgungsliste verpflichtet, jede ihnen offerirte Forsistelle im Kommunal- und Instituten - Forstdienste mit mindestens 220 Thlr. E aua Diensteinkommen (inkl. des Werths etwaiger Emolumente) unweigerlih anzunehmen, und sih dadur mit allen ihren Versorgung8ansprüchen für abgefunden zu erklären. Nach §. 26 dieses Regulatives sollen ferner die Jnhaber des unbeschränkten Forstversorgungsscheins und in deren Er- mangelung die Reservejäger der Klasse A. 1. einen aus} chlie f- lihen Anspruch auf alle Kommunal- und Instituten-Forst-

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