1869 / 48 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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stellen mit einem Einkommen von unter 220 Thlr. bis 120 Thlr. haben, wenn fie sich um eine dieser Stellen mit der Erklärung bewerben , mit einer definitiven Anstellung auf derselben ihre Ansprüche als erloschen betrachten zu wollen. Jener Verpflichtung gegenüber läßt sih nun aber die Ge- halt8grenze von 220 Thlrn. ohne Härte für die Betheiligten nicht weiter aufrecht erhalten, nachdem in Folge der Aufbesse- rung der Gehälter der Königlichen Forstbeamten jeder König- lihe Förster jeßt einen Anspruch auf mindestens 270 Thlr. (incl. des Werthes der Emolumente) pensionsbercchtigtes Diensteinkommen hat. Andererseits ist dem zugesicher- ten ausscließlihen Anspruch gegenüber die Nothwendig- keit einer Garantie dafür hervorgetreten, daß die vorgeschriebene Abfindungs®erklärung wirklich abgegeben und auf ihre Erfüllung auch gehalten wird. Jur Abänderung und Ergänzung des Regulativs nach die- sen Richtungen bestimmen wir daher Folgendes: I, Der Minimalbetrag des jährlihen Diensteinkommens ciner Forstisiele im Kommunal- und Jnstituten-Forstdienste, bei welchem Betrage die Jnhaber des unbeschränkten Forstver- forgungsscheines zur Annahme der Stelle verpflichtet sind, wird auf 270 Thlr. inkl. des Werths etwaiger Emolumente festge- seßt. Dieser Betrag tritt an die Stelle des in den §§. 26, 30 und 43 des Regulativs vom 1. Dezember 1864 und des im §. VIII, unter c. der Uebergangsbestimmungen vom 1. Februar 865 zu diesem Regulative genannten Betrages von 220 Thlr. T, Für diejenigen notirten Anwärter, welche 1864 und früher, also vor Erlaß des Regulatives, den unbeschränkten Forstversorgung®sschein erhalten haben, wird der Minimalbetrag des Gehaltes infl. Emolumente von Kommunal- und Instituten- Forststellen, welcher sie zur Annahme dieser Stellen verpflichtet, von 200 Thlr. auf 250 Thlr. erhöht. Der Betrag von 250 Thlr. tritt demnach an die Stelle des in den Uebergangsbestimmungen vom I, Februar 1865 zu dem mehrgenannten Regulative im §. VIII. unfer a, und b. festgeseßten Betrages von 200 Thlr. 111. An die Stelle des zweiten Alinca im §. 26 des Regu- lativs tritt folgende Bestimmung: Die Inhaber des unbeschränk- ten Forstversorgung8scheines und bei deren Ermangelung die Reservejäger der Klasse A. 1, leßtere jedo nur, sofern nicht nah ihrer Dienstzeit ältere Jnhäber des beschränkten Forst- versorgung8scheins (§§. 42. 43) als Bewerber auftreten haben ferner einen aussch{Gließlichen“ Anspruch auf alle Kommunal- und Instituten - Forstsiellen mit einem Ein- kommen von unter 270 Thaler bis 120 Thaler jährlih, wenn sie sich um dieselben mit der Erklärung bewerben, mit einer definitiven Anstellung auf denselben ihre Ansprücke als erloschen betraten zu wollen. Ohne Abgabe dieser Erklärung darf die definitive Anstellung eines Bewerbers, sei ès aus der einen, sei es aus der anderen Kategorie, überhaupt nicht stattfinden. Nach erfolgter definitiver Anstellung auf einer solchen Stelle wird dem Inhaber des unbeschränkten Forst- verjorgungs8scheines dieser Schein abgenommen und zu K Mee _der E R A O als erfüllt“ kasfirt, der ervesäger der Klasse A. T. dagegen wird in di Klasse A. II. verseßt. E e IV. Gegenwärtiger Erlaß tritt von dem 1. Januar d. J. ab in Kraft. Alle vor diesem Datum bereits “stattgehabten Ablehnungen von Stellen mit nur 220 Thaler und darüber in Qn L Fe A L R E und darüber in Fällen a4 11, müsen daher die vorgeschriebenen Folgen n iehen, Berlin, den 10. Februar 1869. E Der Finanz-Minister. Der Kriegs-Minister. v.-d. Heydt. v. Roon.

Preußische Bank. Wocdchen-Uebersicht der Preußishen Bank vom 23. Februar 1869, 1) Geprägtes Geld Sen epragtes Geld und Barren Thlr. 86,6

3 Kassen - Anweisungen , _Privatbanknoten r De du und Darlehnskassenscheine.….......... » 2,249,000 % Wechsel -Bestände 72,993,000 4) Lombard - Bestände Le 093,000

5) Staatspapiere , verschiede E » 15,073,000

und Aktiva : s

6) Banknoten im Umlauf Thlr. 141,810,000 21,090,000

/) Depositen - Kapitalien H) Guthaben der Staats- Kassen, Institute

und Privatpersonen mit Ein\@&l Giro- Verkehrs . {luß des

Berlin, den 23. Februar 1869. E Königlich Preußisches Haupt - Bank - Direktorium. von Dechend. Kühnemann.. Boese. Rotth.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Februar. Se. Majestät de König empfingen heute Vormittag 9 Uhr den Ober-Präsidente von Möller, ertheilfen um 11 Uhr einer Deputation aus Cöln welche Allerhöchstdemselben eine Petition, Erdarbeiten im dritt, Festungsrayon betreffend, überreichte , Audienz und nahme darnach die Vorträge des Kriegs - Ministers und des Militär. Kabinets entgegen. Zwischen 1 und 2 Uhr empfingen Seine Majestät eine Deputation aus Frankfurt a. M., den Ober, Bürgermeister Dr. Mumm an ihrer Spie.

Beide Königliche Majestäten dinirten gestern mit Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen und Jhrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Hohenzollern bei Ihren Königlichen bend f N Uta E und a N es pi Heute

end findet musikali)che Soirée bei den Königlichen jeftá im Palais statt. : P E

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz emvyf gestern den Oberst von Bothmer, Commandeur des 6. aud merschen Infanterie-Regiments Nr. 49. Jum Diner im Kron. prinzlihen Palais erschienen Jhre Majestäten der König und die Königin, sowie die Hohenzollernshen Herrschaften. Abends tiba DE Se. Königliche Hoheit der Kronprinz in das Schau:

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut. schen Bundes für Rechnungswesen trat heute zu einer Sihung M, O i

Der Auds|{chUuß des Bundesrathes des Norddeuts- shen Bundes für Justizwesen hielt heute eine Sißung E

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut..

shen Bundes für die Gewerbe-Ordnung ve : heute zu einer Sigung. 9 rsammelle sich

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In dem weiteren Verlauf der gestrigen Sißung d Herrenhauses wurde die Berathung des Gesebes Van die Gerichtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren in Ehbe- und Berlöbnißsachen in der Provinz Hannover fortgeseßt. An der Spezialdiskussion über §. 1 des Geseßes , den die Kommission in der Fassung der Regierungsvorlage anzunehmen empfahl, betheiligten sih die Herren Graf Rittberg , von Kleist - Reßow, von Bernuth, Graf Borries und von Scchlieckmann; auch der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und der Minister der geistlichen x Angelegenheiten Dr. von Mühler nahmen an der Debatte Theil, Dann wurde §. 1 in einer namentlichen Abstimmung mit 50 gegen 42 Stimmen angenommen. Die §F§. 2—7 wurden ohne Debatte geiehmigt, §. 8 empfahl die Kommisfion in S E i

___ »Mtchuige Chen hat die Kronanwaltschaft, sofern die Nichtiakei nicht lediglih auf einem Privatinteresse ba A Ehegatten als Beklagte anzufechten. Auch ist fie in diesem Falle be- fugt, bei bereits anhängigem Nechtsstreite der einen oder anderen Prozeßpartei beizutreten, selbstständig Anträge zu stellen, neue That- sachen und Beweismittel beizubringen und Rechtsmittel zu verfolgen. Dieselben Befugnisse kann fie bei einer Klage, welche die Trennung ciner Ehe zum Gegenstande hat, zum Zweck der Aufrechthaltung der

Ehe geltend machen.« An der Diskussion betheiligten sich die Herren Graf Ritt- ver Referent Herr von Krleist-

Hen O von eron N eyow und zu wiedêrholtken Malen der Justiz-Minister Dr. Leonhardt. Dann wurde der §. 8 in der r E Kom mission bei Namensaufruf mit 40 gegen 45 Stimmen ver- worsen und in der Regierungsvorlage angenommen. g. 9 wurde ohne Debatte genehmigt. QU §. 10 beantragte die Kommission im Alinea 2 zu seßen: Der Sühneversuch findet nicht statt: »1) wenn der Aufenthalt des Beklagten unbekannt ist; 2) wenn dem Sühneversuch nach dem Ermessen des Prozefigerichts hier zu beseitigende , vom Kläger nicht verschuldete Hindernijse entgegenstehen. « Nachdem zu diesem Antrage die Herren von Kleist-Rehow, von Schlieckmann und der Justiz - Minister Dr. Leonhardt ge- sprochen, wurde derselbe abgelehnt und auch bier die Regierungb- lictlid L E A H übrigen Paragraphen so wie anze GVejeß wurden ohne weitere Diskussion ge- nehmigt. Schluß der Sißung 42 Ubr, E

In der heutigen (17.) Sißung des Herrenhausc® welcher der Justiz - Minister Dr. Leonhardt und ebiete Regie- rungskommissare beiwohnten, trat das Haus nach Erledigung einiger geschäftlichen Angelegenheiten sofort in die Tagesord- nung, deren erster Gegenstand der mündliche Bericht der Justiz: Kommission über den, aus Anlaß eines Antrages des Abg. Dr. Kosch, vom Abgeordnetenhause beschlossenen Gesezentwurf betreffend die Eide der Juden, war. Berichterstatter war Graf v. Rittberg, und der Antrag der Kommission ging dahin: Dem Gescßentwurfe in der ¿Fassung, in welcher derselbe vom Abgeordnetenhause angenommen ist, die verfassungsmäßige Genehmi-

Gallenkamp. Herrmann. von Können.

gung zu ertheilen.

» Sammlung Seite 885).

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An der Diskussion über diesen Gegenstand betheiligten si außer dem Referenten die Herren Frhr. Senfft v. Pilsach, y, Bernuth, der Regierungs-Kommissar, Geh. Ober-Justizrath erzbruh und der Justiz-Minister Dr. Leon hardt. Dann wurde der Antrag der Kommission mit großer Majorität an-

en. geno folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung: der mündliche Bericht der Justizkommission über den Entwurf ciner Subhastation8ordnung. Berichterstatter war der Graf zur cippe. Der Antrag der Kommission ging dahin: :

1) dem vorangeführten Entivurfe einer Subhastationsordnung in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu erthcilen; 2) die Petition des Rehts8anwalts Ottmann u Allenstein wegen Abänderung des §. 16 des Entwurfs der Suh- hasiationsordnung durch diesen Beschluß für erledigt zu erachten.

Hierzu lag ein Antrag vor: den Geseßentwurf en bloc anzunehmen sowie ein Amendement des Hrn. Dr, Dernburg, welches beantragt: : i : :

dem §. 9 als zweites Alinea hinzuzufügen : Diese Beschlagnahme indert den Subhastaten nur an solchen Verfügungen, w-lche in der Absicht geschehen, die Gläubiger zu benachtheiligen.

An der Debatte betheiligten sih bis zum Schluß des Blat-

tes neben dem Referenten Grafen zur Lippe die Herren Dr. Dern- burg, v. Schlie@mann und der Regierungskommissar, Geheimer Ober-Justiz-Rath Dr. Falck. | : Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wurden nach längerer Debatte, an welcher sih die Abgeordneten Meulenbergh, Born, Harkort, Dr. Virhow und Dr. Braun (Wiesbaden) betheiligten, die drei ersten Paragraphen des &Fischerei-PolizeigeseheE für den Umfang der Rheinprovinz und den Regierungsbezirë Wiesbaden vom Hause abgelehnt. / | |

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow erklärte hierauf , daß die Königliche Staatsregie- rung auf die fernere Berathung des Geseßzentwourfs Verzicht leiste.

“Die Sißung wurde hierauf um 3 Uhr 45 Minuten vertagt.

Die heutige (57.) Plenarsißung des Hauses der A h- geordneten- wurde um 114 Uhr von dem Präsidenten von

‘ckenbeck eröfsnet. E Pim Ministertische befanden sich der Handels-Minister Graf von Jyenpliß , der Minister für die landwirthschaftlichen Ange- legenheiten von Selchow und mehrere Règierungskommissare.

Nach kurzen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten trat das Haus in die Tagesordnung ein.

Den ersten Gegenstand derselben bildete die Schlußberathung über den Gesehentwurf, betreffend das Civil-Prozeßverfahren im Geltungsbereiche der Verordnung vom 24. Juni 1867 (Geseß-

Der Referent Abg. Dr, Bähr (Cassel) beantragte :

Das Haus. der Abgeordneten wolle beschließen: in §. 2 des Ent- wurfs ane Schlusse hinzuzufügen: 3) für ‘das Verfahren über Abtre- tung zu öffentlichen Zwecken und. zu Eisenbahnen nach Maßgabe der furhessishen Geseße vom 30. Oftober 1834 und vom 2. Mai 1863, mit Ausschluß des in leßterem (§. 23) vorbehaltenen gewöhnlichen Rechtsweges , wenn solher wegen eines die Zuständigkeit des Kreis» gerichts begründenden Gegenstandes beschritten wird; hiernächst aber dem im Uebrigen unveränderten Geseßentwourfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. : E

Der Abgeordnete v. Seydewiß hatte folgende Abänderungs- anträge eingebracht, welche er erläuterte und vertheidigte. j

Das Haus der Abgeordneten wolle-beschliefien : I. F. 2. Nr. 1 in folgender Fassung anzunehmen: 1) \ür das gesammte durch das kur- hessische Geseh vom 14. Juli 1853 F§. 2 und folg zum Zweck der Aenderung und Löschung der in den Generalwährschafts- und Hypo- th:-kenbüchern sih findenden-Einträge vorgeschriebene Verfahren ein- {hließlich der Entscheidung. der im § 6 daselbst erwähnten Rechts- sreitigkeiten. 11, Jm §. 7 Zeile 14 statt »vierzehn Tage« zu sagen zehn Tage.« 111. Jm §. 8 Absaß 2 zu streichen, event. aber denselben nur in folgender Fassung anzunehmen: Eine nicht beglaubigte Pro- ¡eßvollmacht ist, wenn die Gegenpartei es verlangt, auf deren Kosten dem Aussteller pe:sönlih an Gerichtsstelle zur Anerkennung vorzu- legen. Die Fortschung des Verfahrens wird hierdurch nicht aufge- halten. IV. Jm §. 9 hinter Absaß 1 einzuschieben einen neuen Ab- saß dahin: Die Bestimmungen des zweiten Absaßbes des §. 4 kommen auch in diesem Falle zur Anwendung. :

An der Debatte betheiligten sich außerdem die Abgg. Gleim, Vraun-Hersfeld, Warburg. _ :

_Der Regierungskommissar, Geheime Justizrath Horstmann, griff zu wiederholten Maleñ in die Debatte ein.

Unter Ablehnung des Amendements des Abg. v, Seydewilß wurde der Geseßentwurf mit sehr großer Majorität angenommen.

Es folgte: 2) Schlußberathung über den Antrag des Ab- ordneten Berger (Witten): E 1 __ Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, so bald wie môg- lib, spätestens aber zu Anfang der nächsten Session, einen Geseßent- wurf über den Bau- einer festen Brücke bei Tilsit und einer Eisen- bahn von Memel nach Tilsit zum Anschluß an die Tilsit-Jnsterburger

ahn dem Landtage vorzulegen.

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem Antrage des Abgeordneten Berger in folgender Fassung seine Zustimmung zu er- theilen: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, in dieser oder in der nächsten Session des Landtages einen Geseßentwurfe über den Bau einer festen Brücke bei Tilsit und einer Eisenbahn von Memel nach Tilsit zum Anschluß an die Tilsit-Jnsterburger Bahn dem Land- tage vorzulegen. i

An der Debatte betheiligten sih die Abgg. v. Behr, Heise, Berger (Witten), v. Wedell, Schulte (Berlin). Der Handels- Minister Graf v. Jyenpliy erflärte sich für den Antrag.

(Schluß des Blattes

Düsseldorf, 24. Februar. (D. 3) Se. Königliche Hoheit der Graf von Flandern is vorgestern Abend nah Brüssel zurückgekehrt, während Jhre Königliche Hoheit die Gräfin von Flandern noch einige Zeit hier verweilen wird.

Mecklenburg. Schwerin, 24. Februar. Am Groß- herzoglichen Hofe wurde heute das Geburtsfest Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin-Mutter gefeiert.

Se. Hoheit der Herzog Wilhelm is gestern Abend von bier nah Berlin E :

Die heute ausgegebene Nr. 16 des Regierungsblattes enthält einen Allerhöchsten Erlaß vom 31. Dezember 1868, be- treffend die Genehmigung der Jnstruktion zur Ausführung des Bundesgeseßes wegen der Quartierleistung- für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1848.

Sachsen. Leipzig, 24. Februar. Se. Majestät der König besuchte heute Vormittag die Vorlesungen der Pro- fessoren Dr, Kunze und Dr, Birnbaum. Die Stunde von 11-12 Uhr war der Besichtigung verschiedener Räumlichkeiten in der Kaserne und des Universitätsfehtbodens gewidmet, wäh- rend um 12 Uhr der Vorlesung des Prof, Dr. Radius Über Hygiene ein Besuch gewidmet ward. Nach selbigem nahm Se. Majestät die kürzlich erneuerten Wandgemälde im Kreuzgange des Paulinums in Augenschein, wobei Prof. Dr. Estein als Vorsißender des Vereins für die Geschichte Leipzigs die FÜh- rung zu übernehmen, Architekt Dr. Mothes die Erläuterung zu geben die Ehre hatte. S L

Dic Nachmittagsstunden sind Besichtigungen des Münz- kabinets unter Führung des Universitäts-Ober-Bibliothekar, Hof- rath Dr. Gersdorf und Besuchen des botanischen Gartens, so wie einer Vorlesung des Direktors desselben, Hofrath Dr. Schenk, endlich der neuen Universitäts-Sternwarte unter Führung des Professor Dr. Bruhns bestimmt. Um 7 Uhr findet Königliche Tafel im Palais statt, zu welcher abermals zahlreiche Ein- ladungen ergangen sind. / / N

Morgen Vormittag 8 Uhr erfolgt die Abreise Sr. Majestät.

Coburg, 23. Februar. Nach dem heutigen Wieder- zusammentritt des Landtags wurde als neuer Eingang bekannt gemacht: ein h. Erlaß vom 11. d., in welchem die Gründe näher dargelegt werden , aus denen die Her- zogliche Staatsregierung glaubt, von der vom Landtag als wünschenswerth bezeichneten Vorlage eines Geseßentwurfs , w0- durch die Bestimmungen über die Gewähr der Biehmängel au auf die Rinderpest als anwendbar erklärt werden , absehen zu sollen. Diesen Eingang erhielt die Rechtskommission zur Bor- berathung überwiesen. Diebeider leßten Tagung dem Landtag ge- machten noch unerledigten Vorlagen betreffen 1) den Gefegent- wurf, mehrere Abänderungen des Gemeindegeseßes vom 22. Te- bruar 1867 betreffend, 2) den Entwurf eines Geseße8, die Ab- änderung des Gesehes über die Heimath8verhältnisse betreffend und 3) den Gesehentwurf über den Malzaufschlag im Amts- bezirk Königsberg, welche Vorlagen ebenfalls von der Rechts- kommission jeßt in weitere Berathung genommen werden _ sollen.

Nach der Erklärung des Vertreter® der Herzoglichen Staats- regierung wird die jeßige Tagung des Landtags von kurzer Dauer sein, da vorzugsweise nur die dem Landtag bereits zuge- fommenen Vorlagen einer Beschleunigung bedürfen - sowohl in Bezug auf das Gese über die Braumalzsteuer in Königs8- berg als auch der beiden anderen Gesegentwürfe über Abände- rung von Bestimmungen des Gemeinde- und des Heimaths- geseßes. Die Vorarbeiten für das neue Gemeindegescß sind soweit vorgeschritten, daß dasselbe am 1. Juli d. J. zur allseitigen Ausführung kommen wird, weshalb \ich besonders die baldige Verabschiedung des dem Landtage vorliegenden Geseßentwurfs über Abänderung einiger Bestimmungen des Gemeindegeseßes nothwendig macht. Mehrere vom Landtag früher an die Her- zoglicbe Staat8regierung gestellte Anträge, sowie die übrigen noch in Ausficht stehenden Vorlagen, wohin u. A. auch der Etat8entwourf für die neue Finanzperiode gehört, sind noch nicht vollständig in der s Auto Nen und fonnten de8-

alb noch nicht zum Eingang gelangen. : i Baden. Freiburg i. B., 24. Februar. (W. T. B) Die Anklagekammer des biesigen Gerichts hat beschlossen , den Bis- thum®8verweser Kübel und den Pfarrer Burger in Konstanz wegen Mißbrauchs der geistlichen Amtsgewalt in Anklagezustand

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Die Referenten, Abgg. Miquel und v. Wedell, beantragen: | zu verseßen,