1869 / 49 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre desfallsigen und |-

it der A ist; L D u ifrion auf Steinkohlen«

versehenen Offerten bis zu der oben angegebenen «Zeit der unterzeich- neten Direktion. versiegelt und portofrei einzusenden. y “Die im Direftorialbureau zu. Wilhelminenhöhe. zur Einsicht aus- liegenden Lieferungsbedingungen werden auf Verlangen. gegen Erstat- tung der Kopialien auch durch die Post übersandt. Kiel, den 24. Februar 1869. L Ai Die Hafenbau-Direktion.

Verloosung, Amortisation, S u. \. tv. ‘6 von öffentlichen Papieren.

[429] Braunschweigische Prämienanleihe. Ausgabe der definitiven Stücke.

Wir beehren uns, die Jnteressenten davon in Kenntniß zu seßen,

daß die definitiven Stücke über Thlr. 20 Nominal erschienen sind und

ordern die Jnhaber der von uns ausgegebenen Jnterimsscheine auf,

ieselben

vom 15, Februar a- €- ab : bei einer der A E der Anleihe #. Z. genannten Stellen, ins- besondere in. Berlin :

| bei den Herren Cohn Bürgers «L Co.,

bei dem- Herrn H: C. Plaut zum Umtausch gegen definitive Stücke anzumelden. Die Formulare zur Anmeldung sind bei den Umtauschstellen gratis zu erhalten. / f i [

__ Acht Tage nach Anmeldung sind die definitiven Stücke bei der Stelle, bei welcher die Anmeldung stattgefunden hat, | gegen Einliefe rung der entsprechenden Jnterimsscheine zu beziehen. j

Nach dem 34. März d. I. kann die Anmeldung und der Umtausch nux noch ; bierselbst bei unserem Effektenbureau, in Frankfurt a. M. bei unserer Filiale, rfol in Berlin bei den: Herren Cohn Bürgers & Co. erfolgen.

An der Serienziehung vom #4. Mai d. J. nehmen selbst- redend uur die-definitiven Stücke Theil.

Darmstadt, den: 8 Februar 1869. :

Bank für Handel und Fudustrie.

a pr E M L P U PUINE— cMRRNN

Verschiedene Bekanntmachungen. [618]

Stettiner Dampf-Schleppschiffahrts-Afktien- Gesellschaft...

Auf Grund des Artikels8-33 unseres Statuts beehren wir uns die Herren Aktionäre zur ordentlihen Generalversammlung Don- nerstag, den 11. März a. c., Vormittags 10 Uhr, im Schieds- gerichtslofkale des hiesigen Börsengebäudes. einzuladen.

Außer der statutenmäßigen Tagesordnung findet statt:

die Wahl eines Betriebsdirektors.

Stettin, den 22. Februar 1869.

Die Direktion.

Mecklenburgishhe Eisenbahn. Außerordentliche Sar ap Qr a Baut g er der Mecklenburgischen Eisenbahngesellschaft am Sonnabend, den 24. April d. J. zu Schwerin i in der Centralhalle, Faule Grube Nr. 20.

Unter Bezugnahme auf. die Bekanntmachung: vom 1. d. Mts. wird nunmehr eine anderweitige außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Mecklenburgischen Eisenbahngesellschaft zum 24. April d. J. in Schwerin in der Centralhalle/, Mittags. 12 Uhr, angeseßt.

Die Veranlaffung hierzu ist dic, daß die Großherzoglich mecklen-

[594]

Aktionäre

burg-\{werinsche Landesregierung den Gesellschaftsvorständen die Offerte f

gemacht hat, die Mecklenburgische Eisenbahn fäuflih so zu überneh- men, daß die Bahn mit Zubehör auf die Großherzoglih mecklenbur- ische Landesregierung übergeht, wogegen diese alle Verpflichtungen der esellschaft als. Selbsts{ulduerin Übernimmt und-den Aktionären: für den Nominalbetrag: ihrer. Aktien Großherzogliche Schuldverschreibungen einhändigt, die vom 1. Januar d. J. an welcher Tag als Ueber- gangstermin angeschen werden soll mit 35 pCt. pro anno verzinset und mit 5 pCf. pro anno, unter Zurechnung, der Zinsen der schon eingelösten Obligationen, amortisirt werden. “7 Den Aktionären, . welche mehrere Aktien, haben, soll es freistehen, ob sie die DOnegeA auszustellenden Obligationen in Apoints von 200 Thlrn, 500 Thlrn. oder 1000- Thlrn. haben wollen. Die: Zinsen will - das. Gouvernèment halbjährig am 2.- Januar und- 1. Juli- eines jeden Jahres, -resp. in Berlin, Hamburg und Schwerin auszahlen, woselbst auch die Kapitalzahlüng der zur Amortisation ausgeloofeten Obligationen erfolgen soll. R ie für das Jahr 1867 als streitig abgeseßten 24,866 Thlr. 5 Sch, und ebenso die für das N Li 1868 noch abzusebende gleiche Summe, worüber ein Prozeß zwischen der Großherzoglichen Landes- regierung und der Direktion {webt, sollen nah näher in dem Ver- trage. angegebenen. Prinzipicn: getheilt werden, und - will die Groß-

herzogliche Landesregierung alle Beamte -der Gesellschaft, denen die:

Erfüllung ihrer Fontraktlichen, Rechte garantirt wird, Übernehmen, auch allé mit dem Verkäufe verbundenen Kosten. tragen... +--

I pn Berücksichtigung : da

das. Gouvernement eine höhere Offerte zu machen sich etweige und die Verhandlung- für -abgebrochen erklärt-hat, wenn diese Offer nicht angenommen -werde, sowie, daß bisher faktisch: die durch\{chnih, liche. Dividende. nicht 3- pCt. erreiht hat, daß aber dem Gouverne ment das - Recht nach -§.- 16 der Konzéssionsurkunde- zusteht , j, Bahn 30 Jahre nach Eröffnung des Betriebes käuflich-zu Überneh: men,- wenn dasselbe den 'fünfundzwanzigfachen Betrag derjenige Dividende zahlen will, - welche an .sämmtliche Aftionäre im Durd, {nitt der leßten fünf voraufgehenden Jahre--ausbezahlt ist, daß dis

ser Zeitpunkt im Jahre 1880 eintreten wird, und daß es zweifelhaj f

erscheint, ob die Dividende in den nächsten Jahren eine höhere wy, den wird, zumal wenn der Betrieb auf der Mecklenburgischen un) der Großherzoglichen Bahn nicht in -einer Hand liegt, da beit Bahnen theilweise Konkurrenzwege mit- verschiedenen /Junterkssy bilden, t t I i haben die Gesellschafts8vorstände es für Pflicht gehalten, die Offer der: Generalversammlung zur Entscheidung vorzulegen ‘und haben dej- wegen unter Vorbehalt der Genehmigung der Generalversammluy

cinen die obigen! Bedingungen acceptirenden Vertrag mit der Groß: herzoglichen Landesregierung abgeschlossen, welcher nunmehr den Herr Aktionären zur statutenmäßigen Beschlußnahme vorgelegt werden sol

Ein das Sachverhältniß näher beleuchtender Bericht, dem der fraglich Kontrakt in wörtlicher Fassung beiliegt, is im Voraus gedruckt un)

fann in allen Legitimationsbureaus bei Abstempelung der Aktien ij Empfang genommen werden.

Bei der Abstimmung üher diesen Vertrag sind die Vorschrifte

des §. 51 des Statuts mäßgebend, welche folgendermaßen lauten: »Mit Ausnahme des im §. 24 der KonzessionEurkunde erwähn ten Falles kann’ die Auflösung der Gesellschafi vor Ablauf eine

Jahres nach Eröffnung der Bahnen in ihrer ganzen Ausdehnung

nicht beantragt und beschlossen werden. « u

»Wird später ein solher Anträg auf verfassung8mäßigem Wey gestellt, so muß die zu dem Ende anzuseßende Generalversammlun volle aht Wochen vorher unter ganz spezieller Angabe der Motiyi rung desselben einberufen werden. - Diese öffentliche Anzeige is via Wochen vor dem Tage der Generalversammlung zu wiederholen, In dieser Generalversammlung ist jede einzelne Aktie stimmbereh

tigt, und auch diese Bestiminung is zusammt dein gesammten Jy'

halte des vorliegenden! Päragraphen in-der- öffentlichen Voranzeig in Erinnerung zu bringen:«- H A l »Sind ‘dann zwei Drittheile aller bestehenden Aktien vertreten

und \yrechen sich drei Vierthcile der fo vertretenen Aktien für dit!

* Auflösung aus, \o ist dieselb ‘Unwiderruflih beschlossen. * Votit

mébhr' als! ein: Viertheil! der ‘anwesenden zwei: Drittheile gegen dit Auflösung, so is dieselbe abgelehnt, und kann binnén Jahresfrist]

nicht wieder in! Antrag gebracht wérden, « '

»Finden sich aber nicht’ zwéi Drittheile aller bestehenden Aktien

vertreten, so wird einé anderweitige Generalversammlung, in we

cher“ ébenfalls jéde Aktie stinimberechtigt “is, unter dem Präjudix R U 1 daß in dieser ein àlle Aftionäre bindender U ösungsbes{chluß durch drei Viertheile der in derselben vertretenen

Aktien gefaßt werden könne.« : »DieselbeGeneralversammlung, welche die Auflösung beschließt

hat zugleich die erforderlichen Verfügungen über die Modalitäten

treffen, unter welchen die Auflösung bewirkt werden soll.« Hiernach ist jede einzelne Aktie stimmberechtigt, so daß die Vor schriften des-§. 21- des Statuts für diesen Fall cessiren; jedo können nur: solche Personen Zutritt zur Versammlung erhalten, ‘die si dur

Vorzeigung einer- oder "mehrerer Aftien in einem der Legitimations bureaus als Aktionäre ausgewiesen- und eine mit Verzeichnung det Anzahl. ‘der vertretenen Aktien versehene Karte erhalten haben, welt

beim Eintritte in die Versammlung vorzuzeigen is. Legitimationsbureaus zur: Abstempelung der Aktien und Aus

theilung von“ Eintrittskarten sind in- Schwerin, Rosto, Wismar Güstrow, Hamburg und Berlin errichtet, worüber das“ Nähere in det“

betreffenden Lokalblättern angezeigt wird.

Die Legitimation kann an allen“ vorgenannten Orten , aus Schwerin, nur: biszum Tage vor der Generalversammlung stattfiv den; in Schwerin kann dieselbe im Verrvaltungsgebäude der Direktion auch noch am Tage der Generalversammlung geschehen, jedo wird das Legitimationsbureäu ei ne'Stunde vor Beginn derselben geschlosse".

Schwerin, 23: Februar 1869, N

Der Ausschuß der Mecklenburgischen Eisenbahngesellschaft.

Das Bureau für die Legitimation zu der vorstehend angekündig

ten außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Medlel burgischen Eisenbahngesellschaft und zur Entgegennahme des Berichls der - Gesellschaftsvorstände wird in Berlin bis zum Tage vor de

Generalversammlung bei dem Herrn Rechts-Anwalt Lewald, Bil“

helmsstraße Nr. 82 (2 Treppen), werktäglich in den Vormittagsstul den von 9 his 12 Uhr geöffnet sein. :

Salztarif. Ab 16. d. Mts. tritt ein direkte!

Tarif für den Transport von Sitede-, See- Stel, Fege-, Géwerbe-, Vith /

salz“aller ‘Art, Abráum-,/ A ene und Düngesalz (Abraum-Salzfabrikalt

chwefelsaures Kali / Magtiesia , ‘kalkmagnesiahallitl,

E Fabrikate, Chlorkalium) bei’ Aufgabe von mindeste?

100 ‘Centnern im Verkehr ‘von Dürrenberg , Weißenfels“ und Erfurt.

nach- Stationen der Nieders{lesis{ - Märkischen Eisenbahn und dek!

Anfchlußbahnen ‘via ‘Görliß in Kraft. “* Druckexemplare ‘dieses Tarift. gr. ‘pro Stü fäuflis

sind auf ‘unseren größeren Stationert "zu 25" zu haben. Berlin, den 20: Februar 1869. Königliche Direktion’ der: Niedérs{lesisch-Märkischen Eisenbahn, f

Das Abonnement beträgt fl Thlr. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Dj Sgr.

1 (4 G De A I C y F 4 C4 P i G - D 1 J b. M D 1} 4 R z A Â F S d T4 f 13 H

F C Ps d [0,2 R M A G j ; N b /

K, t Pr (3 A Ar [ A Q r r Pr T L, K T TeTTTO I # f Fo T) A. r .

Königlich Preußischer 25

- Anstalten des In- und en SBeftellung an, edition des üönigi’ Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. la, Ecke der Wilhelmsstraße.

E e P E R

Me 49.

_ Berlin, Freitag den 26. Februar Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: Dem Ober-Kriegskommissär und Universitäts-Stallmeister von Balle zu Kiel den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen; und i Den Geheimen Finanz - Rath Dreßler zum Geheimen Ober-Finanz-Rath zu ernennen. H

Ministerium der geistlichen Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

In der nächsten Woche vom 1. bis 6. März c. findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ordnung die aligemeine urücktlieferung aller aus der Königlichen Biblio- thek entliehenen Bücher statt. - Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert , solche während dieser Zeit, ‘in den Bor- mittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber: aus- gestellten Empfangscheine zurüczuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nah alphabetischer Orduung.der Namen der Entleiher , und zwar von A. H. am Montag und Dienstäg, von T.—R. am Mittwoch und Donnerstag, und von S am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 22. Februar 1369. | Der Königliche Geheime E und Ober-Bibliothekar.

Dr, Perg. :

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons zu den preußischen Staat8anleihen von 1853 und 1857.

Die neuen Coupons zur Staatsanleihe von 1853, Serie V. Nr. 1—8, und zur Staatsanleihe von 1857, Serie 1V. Nr. 1—8, über die Zinsen vom 1. April 1869 bis 31. März 1873 nebst Talons werden vom 15. März d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vor- mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und oesitage und der Kassen-Revisionstage, au?gereiht werden.

Die Coupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks- Hauptkassen in Hannover, Odnabrük und Lüneburg oder die

, Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer das Erstere

wünscht, hat die Talóns vom 10., beziehung8weise 8. November

864 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedahten Kontrolle und in Hamburg bei dem Ober-Postamte unentgeltlich zu haben sind, bei der Kontrolle persönlich oder dur einen Beauftragten abzugeben.

Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Em- pfangsbescheinigung, so is das Verzeichniß nur einfach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe der alons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. Jn leßterem ¿alle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung is} bei der Ausreichung der neuen Coupons zurückzugeben. :

InSchriftwechsel kann die Kontrolle der Staats- ers sih mit den Inhabern der Talons nicht etn-

en. : __ Wer die Coupons durch cine der oben genannten Pro- vinzialkassen beziehen will, hat. derselben die alten Talons mit tinem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeich- niß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich durück gegeben und is bei Aushändigung der neuen Coupons

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wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königl. Re- gierungen in den Amtsblättern zu bezeihnenden sonstigen Kassen

unentgeltlih zu haben.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die er- wähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an die Kontrolle der Staats- papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Die Beförderung der Talons oder Schuldverschreibungen an die Provinzialkassen und der Schuldverschreibungen in dem eben erwähnten Falle an die Kontrolle erfolgt durch die Post bis zum 1. November d. J. portofrei, wenn auf dem Cou- verte bemerkt ist: | i :

Talons (beziehungsweise Schuldverschreibungen) der Staats- erte von She: (1857) zum Empfange neuer Coupons. er : E :

Mit.-dem 1. November d. J. bört diese Portofreiheit auf

“und es erfolgt auch die Uebersendung der neuen Coupons nur bis dahin portofrei. : 4

Berlin, den 24. Februar 1869. | Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. - von Wedell. Löwe. Meinecke. E.

Tagesordnung-.

18. P enar Sins des Herrenhauses am Sonnabend, den 27. Februar 1869, Vormittags 11 Uhr.

1) Bericht der VIIll. Kommission über den Geseß- entwurf, betreffend die Umwandelung des Erbleihe-, Land- siedelleibe-, Erbzins-, Erbpacht - Verhältnisses in Eigenthum und die Ablösung der daraus herrührenden Leistungen im Gebiete des Regierungs8bezirks Wiesbaden und in den zum Regierungsbezirk Cassel gehörigen , vormals Großherzog- lih hessishen Gebietstheilen. 2) Mündlicher Bericht der VIII. Kommission über den Geseßentwurf, betreffend die Ge- meinheitstheilungs - Ordnung für den Regierungsbezirk Wies- baden, mit Ausnahme des Kreises Biedenkopf. 3) Bericht der Finanz-Kommission über die Petition der Kreisstände des Kreises Ratibor vom 3. September 1868, betreffend die Aufbringung von Kreissteuern. 4) Schlußberathung über den Geseßentwurf, betreffend die Ausgabe von Talons zu den preußischen Staats- Schuldverschreibungen. 5) Schlußberathung Über den Geseh- entwurf, betreffend die Uebereignung der Dotationsfonds der Hülfskassen an die Provinzial- und kommunalständishen Ver- bände der acht älteren Provinzen der Monarchie. 6) Schluß- berathung über den Gesehentwurf, betreffend die Einfühxung kürzerer Verjährung®fristen im Gebietc des Appellation®gerichts in Frankfurt a. M.

Nichtamtliches.

Srei:ßen. Berlin, 26. Februar. Se. Majestät der König empfingen im Laufe des Vormittags den Minister des Königlichen Hauses Freiherrn von Schleiniß , den General der InfanteriEa. D. von Brese-Winiary, den General-Jntendanten der Königlichen Schauspiele von Hülsen und nahmen Meldun- gen an von dem General-Major und Remonte-Jnspecteur von Schön und dem Commandeur des Garde-Kürassier-Regiments- Oberst von Lüderiz. Um 5 Uhr findet im Palais ein größeres Diner statt und den Abend werden Jhre- Majestäten bet dem Grafen Charles Pourtalès zubringen.