1869 / 52 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

915 v “esehen; verlangt aber nicht, ir ie | den, da das Geseh sich na demjenigen richtet, was gememntg- 914 psetén Geseßen; verlangt aber nicht,''daß wir für Euch , wie | den, seß

; ; ; intri Wenn man aber li, und nicht nah dem, was selten eintritt. Ten1 Lad | ndes Land besondere Geseßge machen, Wenn wir : ¡2 - Minister ei ispensation einräumt , dan nicht befugt, eine neue Klage auf solche Thatsachen, welche er im frü- |* Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und „M rin äge daß die bei uns bestehende Gans was bie dia: Ae as iat einen VUgenlid dücüibet zweifelhaft, daß sie va oigen L O S e O eer Seaeden Bal dl Mt 1869 ] j) Jahren DEIVIDE He, T Sr 867, die mit Geseueskraft ihm allgemein einzuräumen, wie Herr Graf zur Olppe Ae En Gleiches gilt für den Beklagten in Betreff der Thatsachen : L. j Wilhel gierhöchste Berordnung “viel ¡ht den: größten Theil der Be- | gehoben hat. Es is gar fein innerer Grund A L auf welche er eine Widerklage zu gründen vermochte A aa Rie L a eht für einen GLoei VeceG d auch nach dem Vor- | Justiz - Minister nur in dieser beschränkten Weise Dispe | Diese Vorschriften erleiden iedoc eine Ausnahme hinsichtlich der- Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt, v. Rog tigten in Hannover bereits ilt E lche Qu- sation ertheilen zu lassen. In dem anderen - von Herrn L Nichtigkeitsarü i ULnay : ; Gr. v. Jbenplip. v. Mühler. v. Selhow. Gr. zu Eulenh 1E reg 8 Herrn von Kleist künftig gelten soll, welche / ob lle ist das Bedürfniß zur Par pubtigteltbgrlünde, welche nit lediglich auf einem Privat- Leonhard t. “u lage d den in diesem unglücklichen Lande hervortreten. Der iben lie RNS NENaLgeNS ga De den hervorgehobenen é ‘nde w ; 5 Äßi iSpensation weit dringender , ; je Die Hbivelsung dee lage tosrelte, Hat’ dieselbe «Wirkung ——— heer Graf von Borries hal UaT ea e rimllcbleiten der | Fällen, Der Zustig Mintster ise hiernach: befugt; Feger E Duft i m “fee Modcsbráli ded Endurtheils statthaft : Laudtags- Angelegenheiten. nicht immer deéiheile fortbestehen zu lassen; Ja, meine Herren, | vielleicht 2 oder 15 Jahre Mevigint is E d u __§. 30. Die Wirksamkeit der Erhebung des Einsprucs, der Be- Berlin, 4, März. Ueber den Gesezentwurf wegen Ay, inzelnen © Leith Say in seiner vollen Konsequenz als richtig | rücksichtlich dieses Zeitraums zu dispensiren,

E, | : : h j eet j : dispensiren in dem Falle, den Herr Graf rufung und der Nichtigkeitsbeshwerde ist dadurch bedingt, daß die dehnung der Verordnung vom 28. September 1867 betre wenn | ehen Sie si gefälligst erst das Land | nicht befugt sein zu 2 i fann Eintrags Pas l TN Stede bestimmten Frist Behuss E dle, Ahtbsungen von. Realla]ien, welche: :dem Dománensitlu anerl ennen au n fragen Sie sich dann, ob wir nicht | zur Lippe hervorgehoben hat? Aber, meine Herren, man

E : Kaim old G j \nnover einm / i n | von allen Bedenken abstehen mit Rücksicht auf diejenigen Er- betreffenden Gerichts offen liegende Register angemeldet wird. U Regen, Kgr: Sgnnover une, ergriff in bi n in, Hannover eine ganze Menge on ala wägluirtt die von meinem Kommissar bereits hervorgehoben lll. Besondere Bestimmungen für Klagen auf gestrigen Sißung des Herrenhauses der Minister für die lan, M allein haben würden. Jch glaube, der Herr Graf von Borrie®/ ind. -Die Königliche Regierung muß anerkennen, daß in den Trennung der Ehe wegen bdslicer Verla] sung wirtbsaftlichen Angelegenheiten v on Selchow nach den E a nover besser fennt als id, wird mit mir darin ein- | fin hältnissen, wie sle liegen, überwiegende Gründe si finden, F. 31. Für die Kla den Cbe Trennung der | Graf Münster und Rasch das Wort : dey P d ß die landwirthschaftlichen und die, sozialen Zu- | Verhältnissen, 1 nen das Gese ins Leben treten F 38li A a nag O Aas Fee Meine Herren! Jh möchte Sie dringend bitten, den L,„ F verstanden sein, da} lten Landen oder in dem | welche es räthlih erscheinen lassen, da Ehe wegen böslicher Verlassung ist, wenn der Ehemann seinen bis- l “0 A | g Reat 7 den Vor “nde beispiel8weise in den allen Land Lz (6 in. Osla-| zulassen; : herigen Wohnsiß aufgegeben hat , ohne einen neuen Wohnsiß im Jn- | s{hlag Jhrer Kommission nicht , sondern die eglerungSvorlag, M 10 de Kedingen , -doh ganz andere sind als dieses Ein Punkt macht übrigens das Geseh unbedingt unan- lande zu begründen, das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehe- anzunehmen, wie sie Ihnen unterbreitet ist. Zunächst glaul, M Lan d, und erx würde dann in der Konsequenz diese L das ist námlich das Amendement des Ee mann seinen lebten inländischen Wohnsiß hatte. ih, Über den häuslichen Zwist , den die Herren Hannoverana |ff} frieflana/ ¡ede Landschaft, für jede kleine Provinz Hannovers | nchmbar, d ih annehme, ohne jeden sachlichen Grund Rin Ee, 0 den Rot der C 121 bid 192 ver | UnS hier E Nene „Fortgehen zu dürfen. Je glaub ci én neues Geseh schaffen müssen. Wenn wir aber | wonach, wie 1 /

inni n n i G / | i i it von vier auf drei Jahre ermäßigt worden O: C d ag, n Tin A E vor Allem danken zu müssen den beiden leßten Herren Rednern dem Grundsaße übergehen wollten, den in der Hauprace e R g L TanS beseitigt werden sollte im gatte vor Erhebung der Klage auf Trennung wegen böslicher Ver- daß sie die Behauptungen und Maßnahmen der Regierung h, M zu Kommission als ihren eventuellen Antrag hingeste d j i indischen Berathungen , der Entwurf ins Leben lassung mittelst schriftlichen, an das Prozeßgericht zu richtenden Gesuchs | stätigt haben. Die Regierung hat si nämlich angelegen sein lassen, M Jre d der jeßt wesentlich amendirt worden ist durch | Laufe der D ete Erwägung der Staatsregierung zu Rückehrbefehle zu erwirken. E _| Über die Zustände in Hannover über die Ansichten die man M hat Un Kleist dann würden wir dahin kom- | treten soll, wird weilte R 8 Staats-Ministerium hat dafür ge-

_ Findet das Gericht nach Prúfuna der Sache in berathender | dort über einen derartigen Geseßentwurf hegt, klar zu werden, M Herrn vat oft in ' einem und demselben Dorfe einige | unterbreiten sein. D BesbAtatuna bei Verwaltungsbehörden Sißung das Gesuch begründet so kann es durch einen Geistlichen die | Sie hat den Geseßentrourf auch dem Landtage vorgelegt , ui) M nen - 9 nach einigen 40 Jahren mit der Ablösung fertig | halten , daß "Ves Justizdienstes dringend erforderlich sei. Herstellung des ehelichen Lebens binnen einer dafür zu bestimmenden | die beiden Herren Redner haben hier auf Grund eigener 4, M der Bauern ährend andere bis zu 56 Jahren ihre Amor- | im Interesse de d

pi N et : : H 4 / " : y , ; j inen solchen bezeichnen, Die TuMG N, fder fo hat N n S E H shauung des Näheren ausgeführt , daß - dort und an andere, M sein würden, w 1. Wollen Sie eine solhe | Doch kann ih diesen Punkt nicht als einen solch z

D : ati ten fortzahlen müssen. | 8 d das Geseh unannehmbar wird. Jch habe im Abgeord- ; ie ace mi Fri : Stellen Sympathien für dieses Geseß sich kundgegeben bâtten, M tisationSrent i ünden? T weiß es zufällig und | wodur das | ört welcher es rechtferti- diesem Befehle migt Folge “cit E E fen S was auch die O a den Motiven zu dem Geseße be Rechtsverschiedenheil begr O bestätigen daß in | netenhause keinen sachlichen Grund gehört, welch

Ü rllarun

: Ha o | ; raner können es g gs. 9 ff. Über den geistlihen Sühneversuch genügt worden ist, so hat | hauptet. Ob nach der g_des ersten Herrn Redners cine F die Hanno Fall vorkommt, daß einige Bauern U

/ kli t, wie es in allen Provinzen i gen könnte, nun plößlich das Recht, E Taba 0 B bie d Borsihende des Gerichts den Verhandlungstermin auf die Klag- | wirkliche initio in partes in dem Sinne- der Provinziallandtags, M einzelnen Dörfern der M dere hingegen dem | der Monarchie besteht, abzuändern, v Jah

anträge anzuberaumen.

iber : ds Rente : Man hat da nur argumentirt nach dem Ordnung stattgefunden hat ooer nicht, darüber können wir fü: M dem Klosterfond ; 1 Gutsbesißer, —— sollte nun nicht | herunterzugehen. : Sinn des Geseßes, indem p n Fenn die Zuftellung richterliher Verfügungen anden | lich hinweggehen. Ob die Vorausseßungen des F. 15 der Vei M Fisfus, Ms N as “Kloster er an den Fiskus zahlt | Wortlaute und L eiti Stlztunes unterges{0o- abtrünnigen Ehegattcn nah der Vorschrift des §. 125 der bürgerlichen | ordnung wirklich vorliegen, ob danach zu cinem Separatyotun F derlenigé, Ablösung früher fertig wird, soll der nicht | man mir gegen n Beschäftigung bei Verwaltungsbehörden E erfolgen muß, so hat der verlassene Ehegatte mittelst Einstimmigkeit des ganzen Standes erfordert wird , oder (h F und mit seiner A n ansehen? und glauben Sie, daß das | ben hat, die einjährige Be d Berwaltungsdienst dienen, wäh- christlichen Gesuches die Ermäwhtigung des Prozeßgerichts zur öffent- Majorität genügt , diese Frage brauchen wir nicht zu erörterz, F seinen Nachbar E L ter den Nachbarn? glauben Sie, | solle als Vorbereitung auf en. denste betont habe, es handele lde Sag i “nr: auf Canad dieser Ermt U Vie venn He Regierung Seiner Majestät ist so verfahren , wie it u 1 elne Kitt And das Band sein würde, was den | rend ich E A E Len, Iustigdianst Dieser meiner ichti ilt : ‘bt i, | U i ine initio i daß das Der indet? laube das | fich um eine D | vén, nes Ermächtigung darf nur ertheilt werden, wenn glaubhaft gemacht is, | bätte verfahren müssen, wenn zweifellos eine initio in Ppartes den Gutsherrn bindet? J g E , man nit einfach subtrahiren, daß der Aufenthaltsort deb able Gan Nb aiten, dk Antragsteller vorgelegen hätte. Der §. 15 der Allerhöchsten Berordnung Bauernstand fester an iy h die großen hanno- Auffassung gegenüber kann ch

i eni : trauen, daß au | : i i i; 1 nur sagen, es sei eine unrih- unbekannt is, oder die Behörden des. auswärtigen Staats die Zu- | sagt, daß derjenige Stand, der nicht zufrieden ist mit den B, F nicht. Ih habe S wie früher die preußischen in den | von vier bleibl drei; man kan! sagen,

stellung verweigern.

Die öffentliche Ladung ist ferner nur dann zulässig, wenn, von Ab E N O Könige ett nta : D ) 8 ift nud alte | nze \ A O “iri : |

Ï | 1 Ber alt ng y Öt ; s L st Z

E : i ir den Justizdienst A ES : | erhältnisses, welches nichf ; i dár abre sind zur Vorbereitung für den Zustiz Das Gericht beschließt über das Gesuch um Écibdeiluna der Er: Erlaß des Geseßes gestimmt haben, so ist diese abweichende M Sie D e Ablehnung dieses Amendements dic taat U c sind z Î RrNaO En id Gu / nah zuvoriger Anhörung der fe t E Aöntde " Did o olt C fig L Regierungsvorlage annehmen zu wollen. Diesem Allen nah, meine Perrbált G Ttunli nanwalt|chaft, in berathender Sibung. ; i s ) ie juristishen Prü- | : der Verhältn j :

Nach ertheilter Ermächtigung font die öffentliche Ladung zu | Folge war, daß Seine Majestät befohlen haben , das Geseg in Ueber den Geseßentwurf, E ia Sai Arie pfehlen zu Mas Has dane bgeordnetenhause ein Weiteres zu dem vom Vorsißenden Behufs Verhandlung der Klageanträge anzu- | seiner gegenwärtigen Fassung den beiden Häusern des Land- fungen und die Vorbereitung Ide: erscheinen den Anträgen Ihrer Justizkommission ih anzu- E Termine in Gemäßheit des §. 125 der bürgerlichen tages zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorzulegen. Es F der Justiz-Minister Dr. een daß der Gesetent- eon ;

C 34. Wenn na erfolgter öffentlicher Ladung und, bevor ein innen S aeg a E A T Ah G Jhnen vom Abgeordnetenhause S Die vorstehend in Bezug genommenen Erklärungen des rechtsfräftiges Urtheil ergangen ist , der Beklagte erscheint, oder das beabsichti j e Da Une Ab, Ln Es i empfehle oder mir gefalle. Ich finde E U f rsjars, Geh. Ober-Justiz-Rath Dr. Friedberg Gericht in Erfahrung bringt, daß der Beklagte sich an cinem Orte Ich bea lichtige nicht, aus Las Wesen der preußischen Agrar- zugekommen ists: Q ur eine einzige Verbesserung: Regierungs8kommlts|jars, aufhält, wo ihm richterliche Verfügungen nach den Vorschriften der gesegebung des weiteren einzugehen. Darüber ließen sich sehr tes abgeänderten E der §. 6 über die Doktoren- lauteten : A f n dieses Geseßes unen, fo if die Verbandlung der Sat sowol fu der age | aubreidien mbe, wenn man n allen Sette e uen F Muse dcint darin (u legene daß der § Die Sto Wrih, haß fe von, einer Reihe von Bedenken die fie

nnen , so. ist die Verhandlung der Sache sowohl in der er 5 Freien moöchle, wenn man nach allen Seiten hin die Agrar- rüfung gestrichen 1}. ; Vor- | ei o hohen Werth, daß sie t 5 der stanz, wie in der Jnstanz der Rechtsmittel von Amtswegen 1E Kue geseÿgebung , wie sie bei uns besteht, Vai k E Ich baba nämlich geglaubt, daß man es bei der alten einen o hoh bringen hätte, welche

: ie änderungen Vorzu U 2 : D ei ck j #3 ; ; «Ff Bette ende wohl sonst gegen die Abâänd s “S sweise erfahren hat; Len, Sübacuerlis (§8 32-10 fis 13) T Od ¡D und vorgängi- | Jch möchte zunächst nur eine Bemerkung dem Herrn Grafen shrift zu bewenden lassen habe in Rücksich! Au iat Geseßentwurf in diesem und im anderen Haufe vor durch Beschleunigung 3 ri )

, 6 7 s rg e j : î Dank, da f

; von Borries entgegenhalten ; - i ersitäten. Es ist aber gewiß ufe n bsieht, und sie weiß es diesem Hohen Hause L i ezuStande . ge Das Gericht hat, auch wenn der Beklagte die Nüctkehr- rung. Dieselbe flang-jo als selen die Ablösungbgeseße bei uns daß ene Das \Doktorexamen nach Lage der Bee E der Berathung der Weggegeben ist, das GesebnoG mes eir auch vor- E E L E A E ) l e ehmen, wenn e Lr det s D ; Ny nessen des Jusllz- rers, ezogen; : en J. ijt, daß der Ausdru:

pu DOslide Borse oe E, Bie Fee eracugung gewonnen hat, daß bald Tb VMGeNA find “Darin ble P L L A, L A ptesitäten nicht zum Vortheil gereicht und R wäre, die darin dadurch vorgenommen 1 ® Zut * dels

» iner preußischen Universität« erseßt worden IV. Besondere Bestimmungen für Klagen auf Eingehung | destheilen mit der Ablösung fast fertig und jene Gesetze haben leicht etwas. Verleßendes haben kann. C E 1

e , 2 Ld , ther i i uud: iner Universität, an welcher in deuts F. 36. Wen j Sha t Fie: gen nur so A einen Werth, als man darnach ablöst, Die E teungen, oe M F j e Ld be Id 68 Ae e wi Der UnivedAt, "a ineciennin 1 bas: im iner ande n gegen eine bea igte Eheschließung au egen diese Geseßgebun j i ; q ir Deids, as die erste Acn (inneren Ebeverpstichtung EinspruG erhoben R P Lon bus : | bgebung hat sich früher bei der Be F mir beide. W

ißstä i fann ; Ino . Di ; zu - solchen Mißständen führen / ; ; ichts n einem | Prinzip diese Aenderung zu ib afgube , dex HertNe- pinsichtlih dieser Eheverpflichtung zuständige Gericht mittelst einst rathung manche konservative Stimme erhoben; wir sind bei Weitem vorziehen, mit der Gericht8ordnung 0 ie sie hervorgehoben worden sind. Aber ih glaube (ir s i elst cinst- weiliger Verfügung die beabsichtigtc Eheschließung unter Androhung

L E i 2 CRA f ire ein ganz * sagt, diese Bedenken sind eben aber gegenwärtig zu der Ueberzeugung gelangt, daß Studirenden auf einer Universität zu reden, das S Aae ferent hat vollfommen Recht; wenn er sag L eris. ju Mißständen ir die bei es politisch weise und richti í l Die Re- i S Wenn jeßt in dem zweiten Alinea ge nur prinzipiell, die Acnderung fs sere Gericht8ordnung ganz ein- a Die Etage iner Epeschlzgue r renden untersagen, | sultate, die fie im Lande gehabt hat, sind ae allen Seiten hin ‘ion Univ auf welchen in deutscher Sprache gelehrt | nichtführen. Jh will daran erinnern, daß un ingung einer Eheschli . S a heschließung durch Geld- oder

; ; : i 3 Jahre §. 37. ate, orsitäten, an welchen in t, Derjenige, der sich zum Auskultatorexamen meldet, muß3 Jal : Gefängnißstrafe ist unstatth | befriedigend gewesen, und ich glaube nicht zu viel zu sagen, wird, « so bilden den Gegensaß e ist doch eine Auf- Fat Universitäten studirthaben,— und wenn die alte Gerichtöorduung nie

ÿ. 38. Dieses G 5 Pi bbestimmungen. wenn ich behaupte, daß, wenn Sie abermals zwei Decennien deutscher Sprache nicbt ‘gelehrt wird, Fischen Stu . ° e c

i j tri : i tspricht, wenn | die Besorgniß hatte, daß die preuß) E laube D tritt am 1. April 1869 in Kraft. wollen verfließen lassen, kaum noch ein Betheiligter. sein würde, fassung, welche den Verhältnissen [er L stellen daß auf | Ausland gehen und dadurch unpreußish E ti pee Geseß- ¿A den bia R S Zecht8streitigfeiten | welche " in erster Jnstanz der die alten Zustände, die dann seit fast 40 ahren bestehen man davon ausgeht, gleichsam e Rege deutscher Sprache nicht | ih, dürfen wix: uns (O Me E idt, X é in »deutscher keine Anwendung. erien anhängig find oder anhängig waren, | würden, zurückwünschen möchte. Ich kann daher nur dringend Universitäten studirt werde, auf i Veränderung, die Dispen- | entwurf nte, Wn JotMen jungen Studirenden darum nicht Univer-

Die am 1. April 1869 bei den Konsistorien und den Kommissio- E GEN ¿Die Bersammlung „dringend bitten, das anzu- E wird, Was sodann as 2% au jet no der Meinung, daß S N e eien werden, in denen sie der Gefahr unterliegen, rfi nen anhängigen Rechtsstreitigkeiten gehen auf die nach den V Midirilten nehmcn für Hannover, was wir für den ten übrigen Theil ationsbefugniß, anlangt, so M inister eine solche Dispensations- | Vätionalität Schaden zu leiden. Die Staatsregierung wünsch A dieses Gesebes zuständigen Gerichte über. Rücksichtlich des Verfahrens des Vaterlandes angenommen und ausgeführt haben. es besser wäre, dem Justiz - b indem man mit Fug und lebhaft, daß das Hohe Haus an dieser Aenderung fe in denjenigen Sachen, welche bei den Konsistorien in erster Instan I kann daher auch nit für die von Herrn von Kleist vor- befughiß überhaupt nicht ZU gen - Forderlich sind zu einem leben möge, : le Guaa aut anhängig sind oder anhängig waren, En die Vorschriften des han: geschlagene Amendirung des Geseßes stimmen ,_ich glaube au Recht davon ausgeht, daß drei Jahre ‘Llirisprudenz. Einzelne Ganz glei steht es mit der zweiten eee als die zu« in Das A 1e Meozciv cte t gea! Vie Ueber (reeltimmungen-| gun, Paß A GIENIL POS: Wollen, pG frage Sie, meine Her Sil toe Bre iberbau n it x in Erwägung gezogen wer- | das Doktorexamen, und wir geben diese um Gesetes nue rozeßverfahren betreffend, unter leichstellung dieses ren, sollen in Hannover andere Gesetze bestehen, wie in den Tâlle können überhaupt nicht weiler 1160 sprechende Ano cid Elen bürgerlichen Prozeßordnung, ent- der R Landestheilen? Wäre es nicht vielmehr gerechtfertigl,

én Hannoveranern zu sagen: kommt zu uns und lebt nah