1869 / 56 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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angeschlossen werden können, Gelegenbeitzubieten ile ; : dies s Verkehtömittels früher zu beschaffen, oes E Ven DARE als die leßtere unter Hinzurehnung des Einkommens Ne bed aat, eeres gestattet werden, die zur Errei- | in dieser Stellung nach Maßgabe des Geme angen wid Stadigl ladet, lie aa enne u E gesebes für die D G LEN: M. vom 25, März 1867 (G00 folgenden allgemeinen Bedingungen anzulege d Äberen Biensteintoun) etdienten Pension dena d 1) Diejenigen Kommunen, wel Ge elith les n und zu betreiben. | früheren Diensteinkommens Übersteigt, nach welchem Cg des Anschluß ibres Ortes berzust ellen wünsche graphenanlage behufs der Staatskasse zu gewährende Pension festgeseßt ist aus die Telegraphendirektion des Bezirks , haben sich zunächst an Für den Fall, daß Personen der vorbezeichn,

ibt ge : zu wenden. Die ihnen | go.ien anderweit i i ezeichneten Kat zunächst gelegenen Bundes - Telegräphenst ti g anderweit im unmittelbaren Staatsdienst wied p Verlangen dic uskänbige Direktion, bere allonen werden auf | gestellt sind oder angestellt werden, finden i eder qn: e R ] ektion bezeichnen. Die Tele i Í s ECTLLON/ en in Anschun direktionen haben ihren Siy in Berlin, Breslau Che, Fortgewährung, Kürzung, E gund Wiedergewährung r die un-

Dresden der Pensionen ledigli die ,_Hrankfurt a. M., Halle a. S. , Hamburg, Han- | mittelbaren Sitaatêbeam ten geltenden allgemeinen Vorschrift ten

nover , Königsberg i. Pr., Schwerin i. M u i

: . Pr. | . M. und Stettin. | Anwendung. Telegraphiegraphen - Verwaltung bestimmt , diejenige Bundes- §. 4. "Die in Frankfurt a. M G L Taue E e die neu anzulegende Kommu- | vom 6. Oktober 1863 bestehende Penstonga falt e Gesehes : 1- Station in direkte telegraphische Ver- | wen und Waisen von Staaktsdienern wird Verba dec : estalt

bindung zu seßen ist. 3) Die Ausführung der A l M

, , L 7 , [ i | j

sowie der technischen Einrichtung A dei Titenrabbenfialian e Tate E E e itglieder nicht mehr nach Artikel 19

hat genau nach den für die Bundes- Tele M „Na Sex Telegraphenverwaltung infichtlich d * 187 lage, oie dle bund dén Blei nd De Lena Ee: | de ese® aus der Siaats und que” der Elabiset

E E en Bet e Ve 1g der | gewährend | zu Telegraphenstationen entstehenden Kosten trägt die Kommune. Beiträge n us wie er Un eaffen ¿u zablenden : au die

Der Telegraphenverwaltung steht das Recht i i F i U Â

are Cie gehörige Telegraphenanlage det Erstattung Ra 10 R S Doe f E

ge: o der Einrichtungsfosten zu übernehmen. Jn diesem j Sa e wird der Kommune hiervon Mittheilung gemacht und der- [c 4 9 Jahre hintereinander je /,, der durch die Anlage ent- fl U enen Kosten (ausscließlich der etwa entstandenen Unter- ha Pt und Verwaltungskosten) von der Telegraphenver- r ung gezahlt. 6) Die Kommune erhält, so lange fie die ¡f egraphensiation ihres Ortes selbst verwaltet , für jede bei R al Station aufgegebene gebührenpflichtige Depesche, ohne

Udsiht auf deren Wortzahl, von den nach den all- gemein gültigen Grundsäßen dafür erhobenen Gebühren uen Antheil von 5 Sgr. ; der Rest der vereinnahmten ebühren ist an die der Kommunalstation zugewiesene Bundes-

Telegraphenstation abzuführen. 7) De j i ren. er Gesammtbétrieb der | stimmt ¡tp : ; Feirg ationen Un E Bunde Ct Telegrähhenlinien bie Stadtkasse f Siv agi Dn Se E Die Vereini ! apyrnverwaltung. F. 5. Die dem Art. 2 Reze! igefi 440 Unlage mehrerer Stationen uyter Benußung ctuee gor | Wf fir die Staatôverwaltung im Gebiete dee ehemaligen sei ‘elegraphenleitung ist gestattet. Die bierül cob, | Stadt &ranffurt während des Jahres [1867 als G | Vereink Bag l KerUver zu treffenden | die Rehnungsl Grundlage für Telegraphenverwaltung abzusclieken E Mer ags der Rechnun0 si etwa 10 Aa Crinmervagee e úr den Fall, daß bie von ibr anzuleaents T r nltastung der Staatsregierung zu dienen. Di ift solche Strecken berührt, auf a, fi d Bu eclegraphenlinie Dechargirung der danach zu legend una C E IANd E j : j des-Telegraphen- | die Öbex- gu legenden Rechnungen erfolgt dur gestänge befinden, gestattet, ibren Drabt ‘an ie Geg NS ie Ober-Rechnungskammer. Der in der Uebersicht zuhängen, soweit der Naum dazu vorband leje Gejtänge an- | Uebershuß kann, soweit erforderlich, zur Zahl nachgewiesene für die Mitbenußung des Gestän en ist, ohne daß sle | Art. 23 des Rezesses zu i iung N die 2 : ges etwas zu v / zu gewährenden Vergütigun : C quieflid wird goG bemerlt, die neren Bedingungen, | a 7 100 Lasten verwendet werden jur Mr

unter denen die Anlage von Kommunal - T ; : 9, ) | - Telegraphenstationen | des ; / gestattet werden kann, bei den Eingangs genannten Bundes- 57 C O S E 1/200 000 A I as En i Pie 14M) ij vie zum Behufe

Telegraphendirektionen | zu erfragen find. Zahlung der dur Artikel 22 des Rezesses der Stadt Frank-

« Berlin, den 2. März 1869. der General-Direktion der Telegraphen des Norddeutschen Bundes. furt a. M. zugestandenen Summe von 000,000 Fl. ist 1) zu-

vou Chatv in. nächst der Betrag des im Artikel 3 des Re i Ä ó usses von 1,650,000 Fl. zu Vervenden s S E BAE Geseß, betreffend die Ausei Vier Hundert Fünfte Tut sert obe von Vier Millionen E Stadt in Fran ung, wischen Staat und d Bs S alern au O 1 derk, "M. i Beichß vom 17, Februar 1868 (Gesez-Samm- Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preuß lung Seite 71) bewilligten Anleihe zu vereinigen und verordnen, mit Zustimmung beid I ußen 2c., | im F. 6 daselbst bestimmt , gen und von dem Monarchie, was folgt : g delder Häuser des Landtages der Einem Prozent jährlich zu M av nt minbesiens __§. 1. Der diesem Geseg als beigefÜü G) j . 7. Durch die | ; irti die Äuseinandersezung es O Se üesigle Rezeß *) über | und des D Rezesses wir die aegenwärtigen Gesezes gemeinde Frankfurt a. M. wird bierdur genebimi E Stadk- | schen dem Staat und der Stadtgemeinde Frankfurt 1 Md A D S Die in Art. 16 des Rezesses unter Nr ie 6 auf- des früher ungetrenntenStgats- undStadthaushalts t falt ab. geführten Anleihen werden hiermit der Hauptver “a, | ges{lossen, daß auf Grund von Bewilli E G Staatsschulden zur Verwaltung überwiesen. verwalfung der | pflihtenden Akten der Regierung der Wabi Ls er sonstigen ver- Sir die Verwaltung dieser Anleihen gelten die Bestim. | [aften der vormaligen Freien Stadt Feantfi f für di ‘Stadt: n E betreffend die künftige BEa Un bex “rats N E L OTporafibnaa, Anstalten; Stirn n 4 7 neu erworbenen Landestheile lastenden S eten, S=Quien, Beamte, Geistliche, Leh Pri sculden 2c., vom 29. Febriuc.r 1868 ae «antenden Slaats- | personen weitere Ansprü i a iter Ger PUdA : - TFCDLL L : 6-S d ) 1 : den Staat nicht stattfind s mit der Maßgabe, daß an die St n ele {ammlung S. 169) | in dem Umfange 1 U f stattfinden, al ti ; 2 n elle des daselbs im §. 4 be- ge, In welchem die gegenüberstehenden Verpflich- Pntes SepunftE (1, Januar 1869 der 1, Januar 180 | Leiden durch dieses Geseh Und den anliegenden Rezeß auf des loosung. ( j im Wege der Aus- Urkundlich unter Unserer Böthsieigenbänbiätn Unterschrift F. 3. Sofern Personen der im Artikel 18 des Rezesses | "9d beigedructem Königlichen Insiegel, : R 1 und 2 bezeichneten Kategorien inzwischen im Dienste Gegeben Berlin, den 5. März 1869. Me eeiSe Frankfurt a. M. angestellt sind oder ferner Gr. v. Bi Wilbelm. ang ellt werden, ruht das Recht auf den Bezug der den T iSmarck - Schönhausen, arr). v, d, Edt ciben aus der Staatslasse zu gewährenden Pension n O G v. Ihenplig. v. Mühler, v. Selchow,

e; ú r. zu Eulenburg. Dr. ®) Wird in der nächsten Nummer des Staats-Anzeigers abgedruckt E

Ge : ; v werdet: a in der nächsten Nummer des Staats-Anzeigers abgedruckt

Jn allen auf die Höhe der Beiträge od d bezüglichen Streitfällen ente t M Lenisionen Anstal a Stetoiven ofe den Interessenten der ges{lo}senen : en unverheirathet gebliebenen und den verwi i gliedern der Anstalt wird gestattet , die Zahlung L Belt j S S A E A der angeführten Rezeßbestimmun: n vom 1. : ad an die Staatska ‘ichten A E Ñ hi O E ab mit da ‘Wirkung tellen , eihzeitig ihre Ansprüche aus iSberigen E erlöschen. Das Gleiche fas durch. Desblet [2 agistrats und der Stadtverordnetenversammlung für diejeni- gen unverheirathet gebliebenen und verwittweten Mitglieder be-

urückzahlung der im Artikel 16

en- | neue Dienftstellung oder demnächst unter Hinzurechnung u i er

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inisterium für Handel, Gewerbe und öffeuntlicize Minis Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurath Heidmann bei dem göniglichen Polizei-Präsidium zu Berlin is in gleicher Eigen- haft an die Königliche Regierung in Liegniß und der Regie- rungs- und Baurath Aßmann von dort nach Berlin in die Stelle des 2c. Heidmann verseßt worden.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Dem Gutsbesißer, . Kommerzien-Rath Boch zu Mettlach, Kreis Merzig, ist die in Silber aus8géprägte Gestüt - Medaille yerlichen worden.

E eth

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 13. Kavallerie-Brigade, Graf zu Dohna, von Münster.

Berlin, 6. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Medizinal-Rath und Brunnenarzt Dr, Johánn Eduard Friedlieb zu Hom- hurg von des Königs von Schweden Majestät verliehenen Ritter- freuzes des Wasa-Ordens und des dem Maler LudwigKnaus ¡u Düsseldorf von des Kaisers von Oesterreich Majestät ver- liehenen Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens Alerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Personal - Veränderungen.

L. Fn der Armee.

Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 27. Februar. Dceß, Pr. Lt. vom 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 25, von seinem Kom- mando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Potsdam entbunden. Stiebiß I, Pr. Lt. von dems. Regt., zur Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, Lehmann, Sec. Lt. vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61, zur Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg, beide vorläufig bis zum 1. Mai 1870 kommandirt. Oen 2. März. v. Dioszeghy, Sec. Lt. vom 1. Pos. Jnf. Regt; Nr. 18, in das 7. Ostpr. Jnf. Regt. Nr. 44 verseßt. v. Donop, Sec, Lt. und persönl. Adjut. des Fürsten zur Lippe Durchl., unter Entbindung von diesem Verhältniß, in das 1. Pos. Inf. Regt. Nr. 18 verseßt. v. Donop, Pr. Lt. vom 3. Garde-Regt. z. F., zum Flügel- Adjut. des Fürsten zur Lippe Durchlaucht ernannt. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 17. Februar. Hagemann, Sec. Lt. a. D. und Zahlm. des 3, Bats. des Brandenb. Füs. Regts. Nr. 35, Boeiß, Zahlm. des Schlesw. Holst, Hus. Regts. Nr. 16, der nachgesuchte Nbschied mit

Pens. bewilligt. L. Fn der Marine. Marine-Beamte. Durch Verfügung des Marince-Minifteriums. Den 25. Februar. Meinarxdus, interim. Kirchspiel8vogt, zum ctatsm. Kirchspielsvogt im Jadegebiet ernannt.

"

Ie ichtamtliches.

Preußen. Berlin, 6, März. Se. Majestäl der König nahmen heute die Vorträge des Civil- und Militär- Kabinets entgegen.

Ihre Majestät die Königin besuchte in diesen Ta- gen den. Königlichen Botschafter Grafen Goly und erschien gestern“ Abend mit Sr. Majestät dem Könige auf einer Soirée des Herzogs von Sagan- Valencay. Jhre Majestät beehrte das hiesige städtische Siechenhaus und die Waisen- und Rettungs8- D zum guten Hirten in Charlottenburg mit Allerhöchstihrem

esuche.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den General Grafen zu Dohna, Commandeur der 13. Kavallerie-Brigade , und den Obersten von Ranßzau, Com- mandeur der 16. Kavallerie-Brigade. Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing den Polizei-Präsfidenten von Wurmb und Frau von Jygenpliß. Um 42 Uhr gratulirten die Höchsten Herrschaften dem Herzog Wilhelm von Mecklenburg zum Geburtstage im Schlosse Bellevue und wohnte Se. König- lihe Hoheit auch dem daselbst um 5 Uhr stattfindenden Familiendiner bei.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Justizwesen und für Rechnungs- wesen hielten heute eine Sißung ab. *

_— In der heutigen (21.) Sigung des Herrenhauses, welcher der Finanz-Minister Frhr. v. d. Heydt, der Handels- Minister Graf v. Jhenpliß, der Münister für landwirthschaftliche Angelegenheiten v. Selchow, der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und mehrere

| von dem Eingange von 100 Exemplaren der auf Anordnung

des Ministers für die geistlichen Angelegenheiten 2c. verfaßten Denkschrift: »Die Gesetzgebung auf dem Unterricht8gebiet in Preußen von 1817—1868« zur Vertheilung an die Mitglieder, wie auch von dem Eintreffen der im Abgeordnetenhause berathenen Vorlagen Mittheilung, und fügte hinzu, daß das Geseß, betreffend die Uebereignung der Dotations- fonds an die Provinzial -Hülfskassen der älteren Provinzen in dieser Session niht mehr zur Erledigung gelangen werde. Dann trat das Haus in die Tagesordnung , deren erster Ge- genstand der mündliche Bericht der X1, Kommission über ‘den Geseßentwurf, betreffend die Erweiterung der Verwendungszwecke der Einnahmen aus dem, dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Cassel durch den Allerhöchsten Erlaß vom 16.Sep- tember 1867 überwiesenen vormals kurhbessischen Staatsschaße war.

Der Referent, Graf von Königsmark-O.-Lesniß, beantragte Namens der Kommission:

Das Herrenhaus wolle beschließen: dem vorgedachten Geseßent- wurf in der Fassung, wie derselbe durch Beschluß des UAbgeordneten- due angenommen worden, die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. «

Ohne Diskussion trat das Haus dem Antrage bei und ging fodann zu dem zweiten Gegenstande der Tagesordnung über, dem mündlichen Bericht der VIIl, Kommission über den Geseß- entwourf, betreffend die wirthschaftlihe Zusammenlegung der Grundstücke in dem Bezirke des Justiz - Senats zu Ehrenbreit- stein. Referent war Freiherr von Bodelshwingh-Plettenberg. Derselbe beantragte Namens der Kommission:

»Das Herrenhaus wolle beschließen: I. dem vorgedachten Geseß- entwurf unverändert zuzustimmen; Il. an die Königliche Staats-Re- gierung das Ersuchen zu richten, den beiden Häusern des Landtages bei ihrer nächsten Zusammenkunft einen Geseßentwurf behufs Regu- lirung des Güterrechts der Ehegatten im Bezirke des Justiz-Senates zu Ehrenbreitstein zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorzulegen.

An der Diskussion betheiligten sich neben dem Referenten der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow, Graf zur Lippe und Herr v. Bernuth. Leßterer stellte den Antrag in dem Antrag 11. die Worte »bei ihrer näcbsten JZusammenkunft« zu streichen. Mit dieser Modifikation wur- den die beiden Anträge des Referenten angenommen.

Der dritte Gegenstand der Tage8ordnung war die Schluß- berathung über den Geseßentrourf, betreffend die Schließung der vormals Herzoglich nassauishen Unteroffizier - Wittwen - und Waisenkafsse, deren Verwaltung und die Verwendung ihres Ver- mögens. Der Referent, Graf v. Behr-Negendank, beantragte:

Dem Geseßentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei. Es folgte der mündliche Bericht der Finanzkommission über die Petition der Grundbesißer von Paculent, Kreis Greifenhagen, um nah- trägliche Gewährung einer Grundsteuer-Entschädigung. Der Berichterstatter, Freiherr von Tettau-Tolcks, beantragte Namens der Kommission den Uebergang zur Tagesordnung und das Haus entschied sich ohne Debatte für diesen Antrag. /

Den fünften Gegenstand der Tagesordnung bildete die Schlußberathung über die Denkschrift, betreffend die Ausfüh- rung der Geseßze vom 23, Dezember 1867 und 3. März 1568, wegen Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes.

Der Referent, Freiherr von Tettau-Tolks, beantragte:

die nah den voraufgeführten Geseßen Seitens der Königlichen Staatsregierung zu legende Rechenschaft, durch die Denkschrift vom 6. November v. J. als erledigt anzunehmen.

Das Haus genehmigte diesen Antrag. 6A

Den Schluß der Tagesordnung bildete der mündliche Be- richt der Budgetkommission über die Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben für die Jahre 1866 und 1867.

Der Referent, Herr v. Rabe, hatte folgende Anträge gestellt :

»Das Herrenhaus wolle beschließen: 1. in Uebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten vorbehaltlih der bei Prüfung der Rech- nung sich etwa noch ergebenden Erinnerungen: a) die nachgewiesenen Etatsüberschreitungen für das Jahr 1866 mit 5,248,354 Thlr. 27 Sgr. 1 Vf. in der laufenden und 15 Thlr. in der Restverwaltung, zusam- men 5,248,369 Thlr. 27 Sgr. 1 Pf.; b) die außerordentlichen außer- etatsmäßigen Ausgaben für dasselbe Jahr mit 39,585,502 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf. in der laufenden und 160,252 Thlr. 9 Sgr. in der Restverwaltung, zusammen 39,745,754 Thaler 24. Silbergroschen 4 Pfennige nachträglich zu genehmigen; 1. Die Verwendung von 478,168 Thalern 1 Silbergr. 1 Pfennig zur Gründung cines Fonds für invalide Offiziere und Soldaten der preußischen Armee, sowie der hinterbliebenen Wittwen und Waisen der im Kriege Gefallenen, welcher zur Disposition Sr. Majestät des Königs steht, nachträglich zu genehmigen, unter der Vorausseßung, daß dieser Fonds Staatsfonds bleibt. 111. Jn Uebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten vorbehaltlih der bei Prüfung der Rechnung sich etwa ergebenden Erinnerungen : a) die nachg:wiesenen Etatsüberschreitungen für das Jahr 1867 mit 10,493,472 Thlr. 16 Sgr. 9 D i Der laufenden und 156,210 Thlr. 9 Sgr. 8 Pf. in der Restver- waltung, zusammen 10,649,682 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf. b) die außer-

egierungskommissarien beiwohnten, machte der Präsident

ordentlihen außeretatsmäßigen Ausgaben desselben Jahres mit

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