1869 / 57 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

furt gegenübrr den Kirchen, Pfarreien und Schulen in den Ortschaf-

ten Bornheim, Oberrad, Niederrad und Niederursel oblagen, gleihwi

die diesen Verpflichtungen gegenüberstehenden Rechte sind Verpflichtun- j zur Benußung für die Kirchen, Pfarreien und Schulen in diesen Ortschaften gegen- und überwiesenen Grundstlicke, Gebäude und

gen und Rechte des Staates. Alle zur Dotation oder

wärtig bestimmten Berechtigungen sind

Eigenthum der betreffenden Kirchen , reien und Schulen,

resp. der Kirchen-, Pfarr- den. Die Stadtgemeinde hat diejenigen oder zur Nußnießun für die Kirchen , len in diesen Ortschaften bestimmt und üb mobilien und Berechtigungen , welche zum ligen freien Stadt

erwiesen gewesenen Jm Vermögen déx vorma

ausstehenden Ablösungskapitalien, und zwar Alles mit den Nugßunge1 vom 1. Januar 1868 ab, an die betreffenden Schulen, resp. an die Kirchen -, Pfarr - jeden Entgelt und frei. von Hypotheken nicht öffentliche sind, zu Eigenthum ATt. 14 Irrenanstalt, Rochushospital. tung der Jrrenanstalt Rochushospitals zu Franffurt a. M. findet nicht statt. Art. 15. tiftungen. Die V Stiftungen verbleibt der Stadtgemeinde. Art. 16. Schulden. Von den

zurüczugewähren. aubstummenanstalt Eine Beitragsp

vom 9. April 1839 (Publikandum vom 19. März leihe vom 2. Januar 1844 (Geseß vom 5. September 1846) Anleihe vom 12. Mai 1846 (Geseß vom 10. Februar 1846 Anleihe vom 30. November 1848 (Gescß vom 14. Novem 9) die Anleihe vom 2. November 1857 6) die Anleihe vom 1. Februar 1858

in der Höhe , auf welche die einzelnen

1 4) (Geseß

den auf den Staat übernommen.

Die beiden Darlehne, welche das vormalige Rechnei- und Renten- amt zu Franffurt a. M. a) laut Schuldverschreibung vom 23. Juli 1866 in Höhe von 5,747,008 Ol. 45 Kr. bei der Frankfurter Bank, b) im September 1866 von Privaten gegen Darlehns\chuldscheine im Gesammtbetrage von 1,200,000 Fl. aufgenommen hat, werden vom Staate für Rechnung der Staatskasse zurückgezahlt und vom 1. Januar 1868 ab bis zur Zurückzahlung verzinst.

Alle durch diesen Rezeß nicht ausdrücklich auf den Staat über- nommenen Schuldverbindlickeiten der vormaligen freien Stadt Frank- furt, insbesondere die auf Grund des Senatsbeschlusses vom 23. Ok- tober 1828 zur Anlage einer neuen Wasserleitung au leihe vom 15. Januar 1829 und 12. Januar und i gungen aufgeno als städtische S

Art. 17. Staatsdiener. freien Stadt Frankfurt haben d Staatsbeamten im Sinne der

gemeinde Frankfurt a. M. zur Last. Von. den Beamten der vormaligen ie Eigenschaft von unmittelbaren taa! ] zur Regelung der Staatsdiener-Ver- hältnisse in ‘den neu erworbenen Landestheilen erlassenen Be- stimmungen, insbesondere der beiden Verordnungen vom 23. Sep- tember 1867 (Geseß-Samml. S. 1613 und 1619) und der Verordnung vom 6. Mai 1867 (Geseß-Samml. S. 713) N al welche bei Er- laß des Besiknahmepatents vom 3. Oktober 1866 in einem Dienst- zweige angestellt waren, der gegenwärtig nach Maßgabe des Staats- ARE * diee U in den Bereich des unmittelbaren Staatsdienstes âllt. Alle übrigen Beamten der vormaligen freien Stadt Frankfurt find Beamte der Stadtgemeinde Frankfurt a. M.

Art. 18. Pensionen. Von den an Beamte und chemalige Beamte der vormaligen freien Stadt Frankfurt zu gewährenden Pen- fionen werden auf die Staatskasse übernommen: 1) die Pensionen der vormaligen Senatoren, des Kanzlei-Raths und des der Stadtkanzlei und des Konsulenten der i repräsentation; 2) die Pensi die Empfänger aus eine treten sind oder treten, welche gegenwärtig nach es im Art. 17 dem Bereiche des unmittelbaren angehört.

Die Uebernahme erfolgt in Ansehung der \chon sionen vom 1. Januar 1868 ab. für Wartegelder.

Alle an Beamte der vormaligen freien Stadt währenden Pensionen, welche nach mungen nicht auf die Staatskasse Stadtgemeinde Frankfurt a. M. zur Art. 19. Wittwen- und Waisen-Pensionsanfstalt. Die in Franffurt a. M. auf Grund des Geseßes vom 6. Oftober 1863

bestehende Pensionsanstalt für die Wittwen und Waisen von Staats- 6. deut 1:9 i i

(e Staatsdienstes

( : zahlbaren Pen- Die gleichen Bestimmungen gelten

&ranffurt zu ge-

Maßgabe der vorstehenden Bestim-

q g I sind, fallen der ast.

Umfange aufrecht erhalten und gehen von ab in Ansehung derjenigen Mitglieder und der verstorbener Mitglieder, welche den i Rezesses unter Nr. 1 und 2 be n angehören resp. angehört haben, auf den Staat, in Ansehung aller übrigen Mitglieder und Hinterbliebenen von verstorbenen Mitgliedern auf die Stadt- gemeinde Frankfurt a. M. über. i i

Das Vermögen der Anstalt wird bei A derselben zwischen

[tniß der Beiträge

Hinterbliebenen \olcher 18 des gegenwärtigen

dem Staate und der Stadtgemeinde nach Verh getheilt, welhe der Staat mit 11,940 Fl, und die Stadtgemeinde mit

Pfar- | Abrechnung noch als eine ungetrennte behandelt. Die Und Schulgemein-

früher zur Dotation Pfarreien oder Schu-

igen Frankfurt eingezogen worden sind ebenso wie die für die Ablösung derartiger Berechtigungen eingegangenen oder noch

Kirchen, Pfarreien oder oder Schulgemeinden, ohne und Lasten, soweit leßtere

und fliht des Staates zur Unterhal- / der Taubstummen - Erziehungsanstalt und des

erwaltung der vorhandenen

Schulden der vormaligen freien Stadt Frankfurt werden die nachbenannten Anleihen: 1) die Anleibe 1839), 2) L / le

ber 1848), (Geseß vom 27. Oktober 1857), vom 27. Oktober 1857), Anleihebeträge nah den bisher erfolgten Tilgungen sich gegenwärtig noch belaufen , als Staats\ch{ul-

998

8060 FI. zu der der Anstalt gewährten jährlichen Subve 20,000 F1. h

(Art. 12 des Geseßes vom 6. Oktober 1863) gegenw, leisten. f

Art. 20. Abrechnung für das Jahr 1866. Für das 1866 wird die gesammte Staats- und Stadtverwaltung der ehemals

freien Stadt Frankfurt nebst Gebiet für den Zweck dex finan Î

Stadtgemei 1866 fa men und hat dagegen die

e

behält ohne Unterschied die sämmtlichen auf das Fahr staatlichen und städtischen Einna q m lichen auf das Jahr 1866 fallenden staatlicèn und städtischen Aut - | gaben zu bestreiten. : . Der Betrag von 89,511 Fl. 30 Kr., welcher von der Generz Staatskasse für Rechnung der in der vormaligen freien Stadt Fran furt im Jahre 1866 Auisfiétottcitn Zollrevenuen, zur Ausführuy 1 | der abrechnungsmäßigen Herauszahlungen an BZollvereinsstaaten, Do s{hußweise gezahlt worden is, ist mit dem obigen Betrage von be Stadtgemeinde an die Staatskasse zu erstatten.

__ Der dem Wardein bei der Münze zu Frankfurt a. M. einer Scheideanstalt gewährte Vorschuß von 29,000 Fl. is der Stadtgemeinde.

Art. 21. Staatseinnahmen Jahr 1867. Für das Jahr 1867 \ind des Staates diejenigen Einnahmen und Ausgaben zu welche nah Maßgabe der bei den Staatskassen thatsächlih zur Ver einnahmung und Verausgabung gekommenen Beträge in der diese Rezesse als Anlage beigefügten Uebersicht von den Staatseinna me und Staatsausgaben in dem Gebiet der chemaligen freien en Frankfurt für das Jahr 1867 zusammengestellt sind. Jnsoweit dari einzelne auf das Jahr 1866 fallende Ausgaben (Artikel 20) enthalt sind, bleiben dieselben der Staatsfasse “zur Last. Alle in dieser Ueber siht nicht enthaltenen Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1867 au wenn sie nach Maßgabe der R U dieses Rezesses di Eigenschaft von Staatseinnahmen und. Ausgaben haben , verbleibe der Stadtgemeinde Frankfurt a. M.

Art. 22. Vergleichs\umme. Zur vergleihsweisen Erle digung der in dem gegenwärtigen Rezeß nicht besonders berü sitigte weiteren Ansprüche, welche die Stadtgemeinde Frankfurt a. M. aus Anlaß der D O Des städtishen und des Staatsvermögens ey hoben hat, wird der Stadtgemeinde als Pauschquantum die Summe von zwei Millionen Gulden aus der Staatskasse gezahlt.

Die Zahlung erfolgt am 1. Mai dieses Jahres nach Wahl dei Königlichen Staatsregierung baar oder in preußischen Staatspapieren nach dem Tageskurse durch die Kreiskasse zu Frankfurt a. M.

Art. 23. Ansprüche aus der Vergangenheit. Dur) die Bestimmungen des gegenwärtigen Rezesses wird die AUseinanderseßung zwischen dem Staat und der tadtgemeinde Frankfurt a. M. egen des früher ungetheilten Staats- und Stadthaushalts dergestalt ah- geschlossen , daß auf Grund von Bewilligungen oder sonstigen ver- pflichtenden Akten der Regierung , der Behörden und Körperschaften der vormaligen freien Stadt Frankfurt für die Stadtgemeinde für Korporatiònen, Anstalten, Stiftungen, Kirchen, Pfarreien ; Schulen, Beamte, Geistliche, Lehrer oder Privatpersonen weitere Ansprüche an den Staat nicht stattfinden, als in dem Umfange, in welchem di gegenüberstehenden Verpflichtungen durch diesen Rezeß auf den Staat übernommen worden sind.

In Ansehung der Vergütigung für Kriegsleistungen und Lasten aus dem Jahre 1866 verbleibt es bei den Bestimmungen des Erlasses vom 25. September 1867 (Geseß-Samml. S. 1683).

Dieser Rezeß is von den beiderseitigen Kommissarien in doppelter Ausfertigung vollzogen und untersiegelt worden.

So geschehen zu Berlin, den 26. Februar 1869.

Guenther. (L. 8.) Hoffmann. (L. S.) Dr. Mumm. (L. 8, Passavant. (L. 8.) Dr. Rumpf. (L. 8.) Dr. Hamburger. (L. s,

zUm Betrj ein Aftiyy:

und Ausgaben

ü als Einnahmen und dur dal

Ausgabe behandel

9 , Uebersicht von den Staatseinnahmen und Staátsausgaben in dem Gebiete der chemaligen freien Stadt Frankfurt für das Jahr 1867,

Einnahme.

L. Finanz-Ministerium.

Direkte Steuern. Grundsteuer Gebäudesteuer Klassifizirte Einkommensteuer lassensteuer Gewerbesteuer Verschiedene Einnahmen

Summa Kapitel 1 Indirekte Steuern. a) Für das I. Quartal 1867.

Ein- und Ausgangsabgaben .……...... Blei- und Zettelgelder

1,272 88,110 122,100 3/968 60,0904 143

275/686

P LIT P CIS O bia

330,246 356

330/603

923,254 —T07388

Davon ab: Herauszahlungen an die Zoll-

vereinsstaaten Bleibt pro I. Quartal 1867 b) Für das IL, ll, und 1V, Quar- tal 1867. 1,1 Ein- und Ausgangsabgaben

ooo. 00.80

u

Einnahme.

Ausgabe.

Titel.

\ Tätel.

O E 0: DD

n m

Branntweinsteuer und Uebergang8abgabe von

Branntwein

rgangsabgabe von Bier .….......------- eberaangsabgabe von Tabak y Elb- und Neingas (Restitution). . .minus

Blei- und Zettelgelder Braumalzsteuer. Mahlsteuer Schlachtsteuer Stempelsteuer

Verschiedene andere Einnahmen

vereins-Staaten

Münze.

usmünzung . j Etiiadnen der Múnzanstalt

Sonstige Einnahmen

Davon ab: Herauszahlungen an die Zoll-

i ro I, ITIT. und IV. Quartal 1867 E Summa Kapitel 2

Summa Kapitel 3 Summa I. Finanz-Ministerium

Ix. Justiz-Ministerium. Einnahmen aus der Rech

tspslege | - Miel IL, für si.

Summa der Einnahmen

—115

1 31,049 52,081 | 120,262

107,923 43,460

TT72,201| 56

860,993 —TISOTTTE 713/610 521

32/212[19 1,026,048 [21%

1,023,355 | 32%

4,149 5/294 4,440

42 487 12,

122 s 9% 451

48 E 24

27,375 167 4,669

1,807 |11

\

Kapitel.

Ausgabe.

| Sonstige Ausgaben

tal 1867. Besoldungen

4 Sächliche und vermi Sonstige Ausgaben

Münze.

f Besoldungen

Baukosten

Staatsverwal L, Finanz-Ministerium.

Civilpensionen

Fortdauernde Ausgaben.

. Betriebs-, Erhebungs- und Verwaltungskosten und Lasten der einzelnen Einnahmezweige.

L. Finanz-Ministerium. Direkte Steuern.

| Veranlagungs- und Erhebungskosten für

ämmtliche Einnahmezweige........---- d Persönliche; sächlihe und vermischte Aus- gaben für die Kreiskasse in Franffurt a. M.

te Steuern. I rir das I. Quartal 1867.

ì Besoldungen Se Li U F SLIN i; ersönliche Ausgaben : Sächliche va vermischte Ausgaben

ma für das I. Quartal 1867 b) Für das II.; TIIL und IV. Quar-

| Andere persönliche Ausgaben . Pen na U OLE

Summa für das II. bis IV. Quartal 1867

Verwaltungskosten.

Sächliche und vermischte Ausgaben e b ateften.

liche Ausgaben Stiche und vermischte Ausgaben

Sonstige Ausgaben. Zur Bildung eines Betriebsfonds

B tu

Summa Kapitel I.

er

Summa Kapitel 2

Summa Kapitel 3.

Summa A. Betriebs-Ausgaben

ngs-Ausgaben.

16/464 |‘

18,3952

5,974 10,490

14,097 2,609 1,486

158

82,671 175 670

231921

10,208

117,646 135/998

4,350 532 11,659 7,544

104 8,021 |49

32/212 19

184,675 |315

Ix. Justiz-Ministerium.

Ober-Staatsanwaltschaft Appellationsgericht

StabtaeriGt „e212 -15225- n T E F tadt-Amtsgericht

j “Land-Justizamt .…..…........-

Rügegericht -

Untersuchungs8gericht

Fisfalat

4 Transskriptions- dient lit und vermischte Ausgaben 11/277 F Summa II. TI/TT6

D O00 N A L D

pan pad

Un, Ministerium des Junern.

Civil-Kommissariat u. Civil-Administration olizeiverwaltung.

önliche Ausgaben Periónlid und vermischte Ausgaben

41,381

28,715 6,846

Landräthliche Behörden. Sächliche E A Ausgaben Straf-, Besserungs u. Gefangenen- An, onstige Ausgaben L us Wohlthätigkei Ehrengeschenk an Veteranen de

306|

3/956

4,150 5/355 [403

tszwece. 1813/15 Summa Il,

V. Ministerium der geistlichen, Unter- T, uus Medizinalangelegenheiten. Beitrag zur Dotation des Bisthums Lim-

Summa I1V. für fi. V. Militärverwaltung.

Beitrag zu den Kosten der Militärverwal- tung pro 1867

.} Desgleichen, Rest pro 1866...

f} Truppentransportkosten

Militärpensionen

4281

333,388 | 172,020 6,469 * 16,215 573 4/281 85,355 44,776 15,148 184/675 31 —B62,310 5

» f Summa der Staatsverwaltungs-Ausgaben

» Betriebs8ausgaben Ri Summa aller Ausgaben

Abs\shlußfß.

Die Einnahme beträgt

i abe » a C UNPS A i Mithix Mehreinnahme

1,028,355 | 32% 862,310 1567 166,044 | 367

Gewerb- und Handel.

s jeßt veröffentlihten HandelS8au s- London, 4. März. F E les geht Ten daß der deklarirte

weisen für den MoX2721,114) um resp. 11 und 62 pCt. größer Ausfuhrwerth (Pfd. 8 L u Moni Baumwollgarnen wurdet war, als im Ja Werthe nach, und 10 pCt. weniger der Quanti é 2 per pay. M wogegen bei anderen Baumwollfabrikaten der Werth nach vers{if| um 10 pCt., und die Quantität um 7 pCt. geTregen der AuE zeigt sich noch eine Zunahme des BREItDerty Ras tre Artikeln: Töpferwaaren 18 pCt., Kurzwaaren pCt{./

Metallwaaren 7 pCt., {were E 20 pEt., Seidenfabrikate e ; Í 6 pCt. und Sao E Daë Storthing hat folgende Er-

GRr L A fuhrzolles auf Getreidewaaren beschlossen : Weizen mäßigungen des o Sch., Buchweizex Und Mais von 16 auf 6 S. von 48 Sch. auf von 24 auf 12 2. Gries von Gerste und Buch- Bohnen und Erbsen 15 S cs per Tonne; Weizenmehl von 14 weizen von 50 auf As Ge mchl von 3 und 24 Sch. auf % Sh, auf 6 S ebl Boh nen-, Zfbsen- und Linsenmehl von 24 auf 1 S.

uwe s alles per Ls. Pfd. Herkehrs - Anstalten.

| /. v. M. von Hamburg abgegangene hamburg-

Das Wampfschiff »Hol\atia«, Kapt. Ehlers, ist na einer

new-yorker PKgen und 8 Stunden vorgestern Morgen um 42 Uhr Reise von f angekommen. :

in New-4. März. Die Franz - Josephsbahnstrecke von Budweis

Pü/nd is fertig. Der Generaldirektor Kogerer nebs der Bau-

nah. fjizn haben bereits eine Draisinefahrt auf der Strecke vorgenoms-

Summa 1. für si.

ko Morgen findet die erste Lokomotivfahrt auf derselben statt.