1869 / 58 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die bezüglichen Anweisungen sind nebst einem nach Nummern eordneten, auch den Namen und Wohnort des Präsentanten ange- enden Verzeichnisse in duplo,’ wozu Formulare bei unserer Lun erun / in Hamburg und der Filiale der Darmstädter Bank für Handel und Industrie zu Fran fk- furt a. M. unentgeltlich ausgegeben werden, an unsere Hauptkasse Leßtere wird den Empfang der- en Anweisungen, welche von den Inhabern persönli präsentirt Verzeichnisses bescheinigen, und eichneten Tage, gegen Rück-

emplares, die neuen Cou- des Verzeichnisses verab-

Ueber die mit der Post eingehenden Anweisungen wird eine ale 0sbesceinigung nicht ertheilt, wie über die auf gleichem Wege que E

erfolgt unter und unter Angabe des vollen Werthes F I. Wol

kasse hierselbst; dem H

errn S. Bleichröder in der Norddeutschen Bank

einzuliefern oder franco einzusenden. jeni erd auf einem Exemplare des demnächst an: einem dem Präsentanten be gabe dieses mit Quittung zu versehenden E

onsbogen mit dem anderen Exemplare olgen.

alsbald versendeten ouponsbogen wird. Die Uebersendung der Couvert ohne Begleitschreiben der Finbcoupons) sofern : eine

drüdlih verlangt sein sollte. Côln, den 1. März 1869. Die Direktion.

eine Quittun Couponsbogen per Po

andere Werthsdeklaration nit aus

792 i E E E E Gesellschaft. Gemäß des g. 16

Thaler - pro Aktie auf die für den Grunderwerb zum s, April d. J. bei Herren Gebrüder einzahlen zu wollen. Crefeld, den 6. März 1869. Die Direktion.

O O E E E T T T Verschiedene Bekanntmachungen.

Königliche Seminarschule für Knaben, Straße Nr. 29. Zur Aufnahme neuer Schüler in Seminarschule, deren Jahreskursus mit dem 5. April beginnt, bin ih an den Wochentagen von 1—2 Uhr bereit. Der Seminardirektor.

Das Phyfikat des Kröbener Kreises, mit dem Wohnsiß in Ra- with, ist trt fai Aerzte, welche zur Uébernahme einer Physikats- stelle qualifizirt sind und sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sih binnen 6 Wochen unter Einreichung ihrer sämmtlichen Qualifika- tions Atteste und der Seugnisse Über ihr sittlihes Verhalten bei uns zu melden. Posen, den 3. M

M , a 1869. Königliche Regierung. btheilung des Jnnern.

#1 Preußische Bodenkredit-Aktienbank

zu Berlin, Charlottenstraße 83. _Die unterzeichnete Direktion macht hiermit bekannt, \{häftseröffnung der Preußischen Bodenkredit-Aktienbank d. J. stattgefunden hat. Die: Bank wird ‘alle Operationen in den Kreis ihrer Thätigkeit

ziehen, welche geeignet sind / den Hypothekenverkehr zu erleichtern und zu- fördern.

Sie gewährt insbesondere L hypothefkarische Darlehen nach §. 25 ihres Statutes, und zwar bei Liegenschaften bis zum zwanzigfachen Betrage des jähr- | lichen Grundsteuer-Reinertrages, N : 1A bei: Gebäuden bis zum zehnfachen Betrage. des jährlichen E, jedoch nicht über den halben Feuer- 4 assenwerth, fündbare hypothekarische Darlehen auf längere oder kürzere Zeit, Mpt de Regulirung von Hypothekenfolien, zu Melioratio- n » Fe k &erner wird die Bank die Vermittelung hypothekarischer Dar- lehen übernehmen und für Kapitalisten die Elbe a, lung: ihrer Hypothekenzinsen besorgen. z Die Kapitalisten und Grundbesißer werden in ihrem eigenen Jn- teresse ersucht, sich mit ihren Anträgen direkt an uns oder ten Agenten zu wenden. Die Direktion.

Jachmann. Spielhagen.

[577] Danziger Privat-Aktienbank. Bur dreizehnten ordentlichen Generalversammlung werden in Ge- mäßheit des §. 41 des Statuts vom 4. Februar 1867 die Herren

Aktionäre: au Sonnabend, den 13. 8 C, / tags 4 Uhr, anggasse Nr. 33,

im Bankgebäude, unier Hinweis auf die Fg. 23, 41 bis 46 des Statuts hierdurch er- cene e: s dls ‘e Einlaß- und Stimmkarten werden am 11. und 12. März e.

Bormittags von 9 bis 12 Uhr, im Bureau der Bank an die in vén Stammbüchern derselben eingetragenen Aktionäre ausgegeben.

Gegenstände der Verhandlung sind: Die im §. 43 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte eins{ließlich der Wahl von zwei Mitglie- dern des Verwaltungsrathes. Danzig, den 20. Februar 1869.

Oranienburger die Königliche

daß die Ge- am 1. März

des Gesellschaftsstatuts werden die Herren Ak- tionäre hiermit ersucht, eine erste Rate von 20 Prozent oder Zwanzig

ezeichneten Aktien bis olenaer in Crefeld

[790] i Generalversammlung der Aktionäre dex Braunschweigischen Bank. Die fünfzehnte ordentliche Generalverfammlung h Aktionäre der Braunschweigischen Bank wird i Montag, 22. d. M., Morgens 11 Uhr, im Altstadtrathhause hierselbst: stattfinden. Tagesordnung:

1) Vorlegung des Rechnungsabschlusses vom Jahre 1868, und E

stattung des Geschäftsberichts.

2) Wahlen zur Ergänzung des Aufsichtsraths,

Die Einlaßkarten zu der Generalversammlung werden gegen Vor zeigung der Aktien (cf. À 45 des Statuts) am 18., 19. und 20, d. N im Geschäftslokale der Bank ausgegeben.

Braunschweig , 5. März 1869. A Der Aufsichtsrath der Braunschweigischen Bank:

*

Vorsitzender.

Monats- Uebersicht der kfommunalständischen Bank für die preußische Oberlausi pro ultimo Februar 1869.

Activa. Geprägtes Geld Weis se Banknoten und Kassen-Anweisungen E S s oe ea at I Lombardbestände Effekten : Contocorrent-Forderungen gegen Sicherheit Grundstück und diverse R orderungen tva.

,

[795]

Banknoten im Umlauf Depotetr- apa wei L S Guthaben von Privatpersonen Stammkapital (F. 4 des Statuts) O Görliß, den 28. Februar 1869.

Der Vorstand.

Monats-Uebersicht der Weimarischen Bank.

c v1Vv-Aa,.

Baare Kassen - Bestände

Wechsel-Bestände

‘Ausstehende Lombard-Darlehne

E a S

Reservirte Weimarische Bank - Aktien

Guthaben in laufender Rechnung und Ver-

schiedenes

Guthaben bei der Landrentenbank

aSsSS1VA.

7) Eingezahltes Aktien-Kapital 8) Banknoten im Umlauf 9) Depositen-Kapitalien 10) Attien - Dividende - Conto pro 1865 bis 186688. » 11) Guthaben der Staatskassen, Privatpersonenu.\.w. » Weimar, den 28. Februar 1869.

Die Direktion der Weimarischen Bank.

Retourbillets nach-Alt-Kemnißtß rfi Werden ab 15. März d. J. von den Stationen Kohl-

8 furt, Görliß, Lauban, Langenöls, STenbery! Rabis- Mae hau, Reibniß und- Hirschberg zu allen fahrplanmäßi- S gen Personenzügen mit drei tägiger Gültigkeit für di ITundTII. Wagenklasse ausgegeben. 13

Diese Billets sind bei der Hinfahrt zu dem Zuge/ zu! welchem sie elóst sind, bei der Rückfahrt zu einem beliebigen fahrplanmäßigen Perfonenzuge für “den Zeitraum von 3 Tagen E E daß die Rüffahrt spätestens am 2. Kalendertage nach dem Tage der Lösung

angetreten werden muß. : wird auf diese Retourbillets nicht gewährt.

[791]

. 1,234,399, 2/791,225, 1,066,380.

88/034, 842,0,

2,585,106 283/118

| 500000 ‘918/560, 1081130. 683,07.

reigewit für Gepäk erlin, den 22, Febrnar 1869, Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

m Verlage der Allgem.

; Deutschen Verlags - Anstalt in tut erscheint \oebén:

Carl XII. als Könige Krieger und Mensch.

Ein Lebensbild von Sr. K. H. dem Erbfürsten

Oskar Fredrik,

Prinzen von Schweden, j Práäses- der ilitärgesellschäft zu Stockholm. „Diese Schrift, welche, der Voltaire's{en Daritellung entgegel historish nachweist, daß Carl -XIL nicht durch Mörderhan gestorben ist, zeichnet sich nit nur-durch ihren in ganz neuer Beleuchtung dargestell- ten, von sachverständiger Hand gezeichneten Inhalt aus, sondern au

Ber

Direktion der Danziger Privat-Aktienbank. Schottler. B. Rosenstein. J. S. Stoddart.

durch den volksthünmlichen Sinn, welcher den Hohen Verfasser beseelt, Preis- 20 Sgr.

e. Majestät der König haben Allergnádigst

“sunere Ausbi

Das Abonnement beträgt ü Thlx. für das Vierteljahr.

Jusertionspreis für den Raum ciner Druckzeile D Sgr.

Königlich Preufifscher

- Amnsialten des In- und eff nehmen Sestellung an, für Berlin die edition des igl, Preußischen Staats - Anzeigers :

Behren - Straße Nr. lla, Ecke der Wilhelmsfstraße.

Anzeiger.

Berlin, Dienstag den 9. März Abends

eruht:

em Dekan und emeritirten Pfarrer Ninck zu Ems den inl Kronen-Orden dritter Klasse, dem Kommerzien- Rath Geisler zu Peterswaldau, im Kreise Reichenbach, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, so wie dem Schul- [ehrer und Organisten Preuß zu Deutschendorf, im Kreise r. Holland, dem Küster Lindemann zu Haimar, Amts L dem Salzsteuer-Aufseher Peppermüller zu Lüne- hurg und dem Steuer-Exekutor Weber zu Adenau das Allge-

meine Ehrenzeichen zu verleihen.

Norddeutscher Bund,

Se, Majestät der König haben im Namen des Nord- deutschen Bundes den bisherigen preußischen und hamburgischen Konsul J. H. Goßler zu Boston und den Kaufmann Ernst Beyer zu Mobile zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu

ernennen geruht.

Bekanntmachung. F

Um denjenigen Orten , welWe nah Maßgabe des für die

dura des Norddeutschen Telegraphennehes auf- gestellten Planes erst nach längerer Zeit“ mit Bundes - Tele- raphenstationen versehen und an das bestehende Telegraphenneh angeschlossen werden können, Gelegenheitzubieten, fich die Vortheile dieses Verkehrsmittels früher zu beschaffen, wird es den dhe “aug den Kommunen bis-auf Weiteres geftattet werden, die zur Errei- dung des genannten Zweckes- erforderlichen Telegraphen - Berbin- dungen und Stationsanlagen für eigene Rechnung unter Ey folgenden allgemeinen Bedingungen anzulegen und zu betrei t: 1) Diejenigen Kommunen, welche etne Telegraphenanlage behuf Inkvits ihres Ortes T E O E bt ie Telegraphendirektion des Bezirks zu wenden. mif a igeh Bunides - TelégrapPhenfiationen werden auf Verlangen die zuständige Direktion bezeichnen. Die E direktionen haben ihren Siß in. Berlin, Breslau , ny Dresden , Frankfurt a. M. , Halle a. S. , Hamburg-, Han-

nover , König8berg i. Pr. , Schwerin i. M. und Stettin.

i raphen - Verwaltung bestimmt diejenige Bunde GorearVea Cann mit me die N die vlecas ae me / - T en -Station in direk : ze De

Andune 480 seten ME 3) Die Ausführung der Anschlußleitung, \owie der ‘technischen Einrithtung ‘in den Telegraphenstationen hat genau nah den für die Bundes - Telegraphenverwaltung Pigen Prinzipien zu erng R i O LA ot ae nlage, sowie die durch den Betri ie Ve Tlegcapbeaitaliotien entsiéhenden Kosten trägt die aaa e 5) Der Telegraphenverrattung steht das M U der Kommune gehörige Telegraphenanlage gegen R der Hälfte der Einrichtüngskosien zu übernehmen. Jn N en Falle wird der Kommune hiervon Mittheilung eas O E selben 5 Jahre hintereinander je "/,, der durch A n f Rai standenen Kosten (ausschließlich der etwa entstandenen L ee haltungs - und Verwaltungskosten) von der Telegraphen 4p waltung gezahlt. 6) Die Kommune erhält , so lange Fe gs Telegraphenstation ihres Ortes selbst verwaltet y ce e ihrer Station aufgegebene gebührenpslichtige Dees Ake Rücksiht auf deren Wortzahl, von den na Babzen gemein Gage Mrg tien Da, i F ede EEa einen Antheil von 5 Sgr./ der N i Gebühren if an die der Kommunalstation - gen e S Telegraphenstation abzuführen. 7) Dex Ge ‘ppe benlitien Kommunalstationen und die dazu gehörigen Teleg apher

iegen der Kontrolle der Bundes - Telegraphenverwaltung. 8) Die Nereinigund mehrerer Kommunen behufs gleichzeitiger

nlage mehrerer Stationen unter Benußung einer gemeinsamen Telegraphenleitung ist e/ g Die hierüber zu treffenden Vereinbarungen sind jedoch unter Mitwirkung der Bundes- Telegraphenverwaltung abzuschließen. 9) Der Kommune rve P den Fall, daß die von ihr anzrlegende Telegraphenlinie

. Jolche Strecken berührt, auf welchen fich Bundes-Telegraphen-

i befinden, gestattet, ihren Draht an diese Gefiänge an- T E E Raum dazu vorhanden is, ohne daß fic

für die Mitbenußung des Gestänges etwas zu vergüten braucht.

ieplich wird noch bemerkt, daß die näheren Bedingungen, SAtÉT Ddliean die nlage von Kommunal - Telegraphenstationen estattet werden kann, bei den Eingangs genannten Bundes§- Telécvapbendiretionen zu erfragen sind.

Berlin, den 2. März 1869.

General-Direktion der Telegraphen des Norddeutschen Bundes. von Chauvin.

treffend die Ausdehnung mehrerer in den älteren Landes- Dele Mare Vorschriften gee Virgertten Tas e Ee as E

i nnover, in en gemei j Be N Ha Vom 1. März 1869.

ilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. er E E der beiden Häuser des Landtages der ies was folgt: i

Monde e O der Provinz Hannover, in welchen das Fn e- meine Landrecht gilt, treten in Kraft: 1) der F. 1 des Gesege Ü E die Form eitriger Rechtsgeschäfte, vom 11. Juli 1845 (Bey A S. 495), jedoh bleiben die auf der E E ruhenden Vorschriften über die Form der Rechtsgeschäfte, E die Vorschrift des §. ‘29 des hannoverschen Geseßcs vom 9. Mai | betreffend die bäuerlichen Verhältnisse in der niederen Grafschaft Finger in Kraft; 2) die Deklaration über die Anwendung des §. 395 Zitel i Theil I, des Allgemeinen Landrechts, vom 21. Juli 1846 ( eseß-Samm ; S. 326); 3) die Deklaration des §, 54 Titel 6 Theil I. des etten Landrechts; De die 1A (Gesea E Vez S9) D Be Be 31. März 18: eseh- . S. ; =

L E I rmibot d A da a h 4 Anft ar n des Y der Früchte auf dem Halme 1 g . E, “ora p diese Verordnung ‘die Vorschrift des §. e Titel 11 Theil T. des Allgemeinen Landrechts aufgehoben uin ) j 5) die Allerhöchste Kabinetsordre vom 22. Mai 1842, betreffe ie ublifation dex seit länger als 56 Jahren deponirten Testamente Geseßz-Samml. S. 201); 6) die §§. 1, 2 und 3 der Verordnung vom bs März 1840, betreffend die Befugniß des Benefizialerben (Geseb- Saniml. S. 103); 7) ‘die Deklaration über den E NEO der Juden, vom 24. Januar 1844 (Geseb-Samml. S. 51); 8) e Deklaration der die E R Tau R E A 2 Theil I Les 251, - Titel 2, un . 14 und 15, . des

D l nis Landrechts, vom 21. Juli 1843 (Gesez-Samml. S. S ; 9) die Verordnung über die Rechte der Ehefrau auf ihre eingebrachten Mobilien gegen die Gläubiger des Mannes, vom 5. April O Geseß-Samml. S. 255); 40) das -Geseß „über die Errichtung und Ee Ra AnA der Verträge wegen Einführung oder E A chelihen Gütergemeinschaft, vom 20. März 1837 (Ges. Samml. E N der §. 2 dieses Geseßes jedoch mit der Abänderung, daß die Aufnahme oder Anerkennung der Verträge auch vor einem Notar in der Ti vinz Hannover erfolgen kann; der F. 4 des hannoverschen Ciaführung « csehes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgefeßbuche vom E O, dis 1864 bleibt unberührt; 11) die Verordnung über das Verbot de Ehe zwischen Stief- oder Despoiegrernin untd Stief- oder wiegen. findern, vom 22. Dezember 1843 (Gescß-Samml. von 1844 S. T) 12) das Gescß vom 24. Buri d Gei g Dr ur ge E |

tts 11, Titel 1, Theil 11, und des L Tbeil 11 des Allgemeinen Landrechts (Geseßz-Samml. S. 193).

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