1869 / 65 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Artillerie des Garde-Corps , sowie des 3. bis einscließlich 8. Armee- | Uebung der Mannschaften des Dienststandes derart zu vereini Corps während der Dauer der Schießübungen Einzichungen von

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. nungen hat eine Anrehnung auf den Etat nicht stattzufinden.

An das Kriegs-Ministerium. niß der Armee gebracht und gleichzeitig bemerkt resp. bestimmt :

sind diejenigen zu yerstehen , welche bis inkl. August gen. Jahres ein- gestellt worden.

eintretenden Manquements dürfen dementsprechend zur Disposition beur- laubte Mannfchaften, derenDienstverpflichtung innerhalb des vorgedach- ten Zeitraums abläuft, nicht eingezogen werden.

Detail-Verfügungen, sowohl die auf die Entlassung der im Eingange erwähnten Mannschaften, als auch auf die spätere Einstellung der Re- serven bezüglichen, haben die General-Kommandos resp. die General- Inspektionen der Artillerie, sowie des Jngenieur-Corps und der Festun-

\hen Pionier - Bataillons Nr. 5. 2. Garde-Grenadier-Landwehr-Regiments, sowie sämmtliche Provin- pa u E des 3. bis

7. Thüringischen Landwehr - Regiments Nr. 96 haben auf die Dauer von 8 Tagen in den Landwehr-Bataillonsstabs-Quartieren Uebungen abzuhalten. im Monat Mai oder J den Uebungen sind pro Bataillon 300 Köpfe exklusive Stamm heran-

m Krankenträgerdiens! ausgebildeten Rescrvemannschaften in der Stärke von einem Sanitätsdetachement per Armee-Corps auf die Dauer von 21 Tagen stattzufinden. Beginn der alljährlich beim Train-Bataillon abzuhaltenden 10tägigen praftischen Uebungen der Mannschaften des Dienststandes einzuziehen. 9) Offiziere und Öffizieraspiranten des Beurlaubtenstandes sind nach Maßgabe der bezüglichen Festseßbungen der Verordnung, betreffend die Verhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes, vom 4. Juli 1868 zu Uebungen bei Truppentheilen der Linie heranzuziehen.

Mannschaften der Reserve zur Uebung in solchem So stattzu- finden, daß die bezeichneten Truppentheile in der vollen e den qu.

Uebungen abrücken

fönnen. Dasselbe chechen rücsichtlich der an der

Pontonier-Uebung bei r. 3, Magdeburgischen Pionier - Bataillons Nr. 4 und Niederschlesi- 7) Die 3 Bataillone des 1. ( einschließlich 8. Armee-Corps exkl. er Bataillone des Anhaltishen Landwehr - Regiments Nr. 93 und Zu diesen, nach dem Ermessen der Generalkommando's uni, in je zwei Compagnien abzuhalten-

uziehen. 8) Beim 3, 4.,, 7. und 8. Armee-Corps haben Uebungen dex

Diese Mannschaften sind 11 Tage vor

Unter den im Vorstehenden getroffenen ausnahmsweisen Anord- Berlin, den 9. März 1869. ; (gez) Wilhelm. (ggez.) v. Roon. Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kennt-

ad 6. Unter den »im Sommer 1866 eingestellten« Mannschaften

Zur Deckung der bei den Jnfanterie-Truppen nach dem 1. April

Ulle zur Ausführung der Bestimmungen ad 6 erforderlichen

tatsstärke bat zu ge- Lauenburg an der Elbe theilnehmenden Pontonier-Kompagnien des Pommerschen ionier - Bataillons Nr. 2, Brandenburgischen Pionier - Bataillons

Und

3 Wechsel - Bestände

diese an den zehn leßten Uebungstagen der Reserven ah Die vorgeschriebenen Entwürfe zu den diesjährigen g sowie die bezüglihèn Kostenanschläge sind | Ministerium einzureichen. Berlin, den 15. März 1869. Kriegs - Ministerium. v. Roon.

Marine -: Ministerium.

B. an d

zergeshwaders ernannt worden.

Preußische Bank.

: Verant maGung Die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Meist betheiligten der Preußischen Bank wird auf : Freitag, den 19, März dieses Jahres,

/ Nachmittags 5'/, Uhr, hierdurch einberufen, um für das Jahr 1868 den Verwaltungs, beriht und den Jahresabschluß nebst der Nachricht über die Dividende zu empfangen und die für den Centralaussc{uß nöthigen Wahlen vorzunehmen. (Bankordnung vom 5. Öfto, ber 1846 §§. 62, 65, 67, 68, 97 und Allerhöchster Erlaß vom 30. März 1857, Geseßsammlung Seite 240.)

__Die Versammlung findet im hiesigen Bankgebäude statt Die Meisibetheiligten werden zu derselben dur besondere, der Post zu übergebende Anschreiben eingeladen.

Berlin, den 13. Februar 1869. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank. Graf von Jtzenpligt.

Wochen-Uebersicht der N vom 15. März 1869,

T V A Thlr. 88,030,000

1) Geprägtes Geld und Barren

2) Kassen - Anweisungen , Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine. S 2,460,000 67,502,000

4) Lombard- Bestände . 17,476,000

5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen

Der Vize - Admiral Jachmann is zum Chef des Pay,

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ónigl. Hoheit der Kronprinzessin der Vorstellung m rrösischen Scuspieler im Königl. Schauspielhause bei.

_ Der Bundesrath Mes Norddeutschen Bundes ; ine Plenarsizung ab. hielt A Aussuß bes Bundesrathes des Norddeut- hen Bun des für Justizwesen trat heute zu einer Sißung

zusammen. 2 : L Im ferneren Verlaufe der gestrigen Plenarsißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde der Antrag der Abgg. Grafen v. Shwerin und Genossen wegen Zu- ges zu §. 92 der Geschäftsordnung nah kurzer Diskussion 0 Komniission für Geschäftsordnung überwiesen. Es folgte: Qritte Berathung über die Konsularkonvention zwischen dem Norddeutschen Bunde und Jtalien vom 21. Dezember 1868, uf Grund der in der zweiten Berathung unverändert ange- ommenen Vorlage. Die Annahme erfolgte ohne Debatte.

Der Reichstag trat hierauf in die: Dritte Berathung Über die Uebereinkunft zwishen der Postverwaltung des Nord- deutschen Bundes und der Postverwaltung der vereinigten ürstenthümer, betreffend die Herstellung eines direkten Post- yerkehrs zwischen den beiderseitigen Gebieten vom 24. Juli resp. 5, August 1868, auf Grund der in der zweiten Berathung un- verändert angenommenen Vorlage. Auch diesem Vertrage wurde ohne Diskussion die verfassungsmäßige Zustimmung er- theilt. Schluß dér Sißung 25 Uhr. .

_ Die heutige (9.) Plenarsizung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 11% Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Bon den, Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren anwesend: der Kriegs- und Marine- Minister von Roon , der Präsident des Bundeskanzler- Amtes Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der Königlich sächsi- {e Ministerial-Direktor Weinlig. s

Der Präsident Dr. Simson wurde vom Hause ermächtigt, mit dem ersten und zweiten Vize-Präsidenten Seiner Majestät dem Könige zu Allerhöchstdessen Geburtstage die ehrfurchtsvollen Glückwünsche des Reichtags zu überbringen,

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung cines Nachtrages zum Haushalts-Etat des Norddeutschen Bundes

Die Korvette „Arcona‘/ ist Behufs Entsendung nach der ostasiatishen Station in Dienst gestellt. Dieselbe soll mit der Korvette „Medusa“/, welche lehtere bereits im Vorjahre ihre Reise angetreten hat, für die handelspolitischen Jnteressen und zum Schuß der Angehörigen des Norddeutschen Bundes in Ost- Asien, im Einvernehmen mit den diplomatischen Vertretern des Bundes, verwendet werden. (Die ostasiatishe Station umfaßt die Gewässer von der Straße von Singapore bis zu den Ku- rilen.) Nach dem Eintreffen der „UArcona“/ in dem Stations- bereich tritt die „Medusa“/ unter die Befehle des Kommandan- ten der „Arcona.“ i i

Die Panzerfregatten »König Wilhelms, Le

und »Friedrich Carl« sollen unter Beigabe des Aviso »Preußischer A dler« als Tender, behufs Bildung eines Uebungs8geschwaders, in Dienst gestellt werden. Mit dem Kommando des Panzergeschwaders während dessen die8jähriger Uebungen in der Ost- und Nordsee, ist - der Bize- Admiral und Direktor im Marine-Ministerio, Jachmann, beauftragt.

Anfangs April soll 1 Kanonenboot 1. Klasse E CepA als Tender für den Stations - Chef in Kiel und 1 eben solche (»Comet«) zum Schuge der Fischerei und bei Strandungen in der Nordsee, so wie zu Vermessungszwecken , endlich 1 Ka- nonenboot 2. Klasse (»Habicht«) als Tender und Wachtboot für die Werft in Danzig in Dienst gestellt werden; ebenso, dem Bedürfniß entsprechend, die Yacht »Grille«.

Der als Wachtschiff im Kieler Hafen dienenden Segel- fregatte »Gefion« wird die Brigg »Hela«, dem Artillerieshi}ff Segelfregatte »Thetis«, 1Kanonenboot-2. Klasse (»Skorpion«) als Tender während der Sommermonate beigegeben.

* Qum Dienste in der aktiven Marine werden Seewehr- Offiziere herangezogen.

Frankfurt a. M., 16. März. Jn der heutigen Sißung der Stadtverordnetenversammlung wurde der Antrag der Majo- rität der in der Rezeßfrage niedergeseßten Kommission mit 32 gegen 16 Stimmen angenommen. Der Antrag lautet nach dem »W. T. B.«: Die Stadtverordnetenversammlung wolle er- flären, in Uebereinstimmung mit der von der städtischen Kom- mission sowohl bei der Verhandlung als bei dem Vertrags8- abschluß getheilten Auffassung, 1) in der laut Abkommen vom

ir das Jahr 1869. Ohne Debatte wurden die einzelnen ee ai darauf der Geseßentwurf im Ganzen genehmigt.

Es folgte in der Tagesordnung : Dritte Berathung Uber den Geseßentwurf, Maßregeln gegen die Rinderpest betressend. Die ÇF. 1 und 2 wurden ohne Debatte angenommen.

Qu §. 3 lagen S ae vor:

1) Der Abgg. Prosch und v. Hennmg: z

da Heiden Ra beschließen: in dem §. 3, wie er aus der Berathung des Reichstages hervorgegangen ist, die Worte: e 9 erfolgter Anzeige gefallenen« zu streihen und am Schlusse folgen : Worte binzuzufltaen? »die Bestimmung darüber, ob, in wie weit i durh welche Mittel auch für die nah vorschriftêmäßig erstatteter An- zeige (F. 4) an der Rinderpest gefallenen Thiere Entschädigung zu leisten d bleibt der C vorbehalten. «

2) Des Abg. Stephanl.: i /

f Reichstag R beschließen: dem §. 3 in der vom es L ofe angenommenen Fassung folgende Bestimmung als Alinea G Reh, fügen: Diese Entschädigung wird jedoch nicht gewährt für solches Vieh,

Und Ua +454 ; 26. Februar von den Vertretern des preußischen Staates und Sr.

Majestät dem König erfolgten beziehentlih gewährten Zusage der blung von 3 resp. 3 Millionen Gulden an die Stadt Frankfurt lediglich die Erfüllung der von der städtischen Be- hörde zur vergleichsweisen Erledigung der Rezeßangelegenheit von dem Staate Preußen vertragsmäßig geforderten Verpflich- tung zur Zahlung von 3 Millionen Gulden zu erkennen ; 9) die Versammlung legt gegen die Seitens des Herrn Finanz- Ministers einmal gebrauchte Bezeichnung der dritten Million als Gnadengeschenk feierlich Verwahrung ein. Mecklenburg. Streliß, 16. März. Die gestern er- wähnte Verordnung, betreffend das |trelißsche Militär - Dienst- freuz, will die Bestimmungen des Statuts desselben mit den Bestimmungen der entsprechenden Dienstauszeichnung für die preußische Armee in Uebereinstimmung bringen und verfügt

zu dem Zwecke eine Aenderung der Cg. 3 und 9 des Statuts. welches innerhalb zehn Tagen nach erfolgter Einfuhr oder Eintriev

i S j Hesfterreich - Ungarn. Wien, 16. März. Bei der über E e M ‘Vor Beibuso-Hue; Spezialdebatte des Landwehrgeseßes im A geg Lee Hinter dem Worte: ode, cinzustieben für die hause wurde der Ans S eiti nod, den Kconiineen Q E N e Sieges Ñ streichen, und dafür zu | (gleichbedeutend mit Trennung der Landwehr von der aktiven seßen: wie für die nah rechtzeitig erfolgter Anzeige des Besipers. | Armee) mit 81 gegen 59 Stimmen abgelehnt, und der Antrag An der Debatte über diese Anträge betheiligten sich die | der Majorität auf Uebertragung der Landwehrkommandos an Abgg. Prosch, Graf Bethusy-Huc, Friedenthal, von Hagke, Ste- | die Generalkommandanten (gleibedeutend mit Zusammengehö- phani, Frhr. von Patow, von Bethmann-Hollweg, Frhr. von | rigkeit der Landwehr und aktiven Armee) angenommen. Hoverbeck, Endemann. Nach dem Abg. Graf Betyusy-Huc Der Bericht der Budgetkommission des Herrenhauses sprach. der Präsident des Bundeskanzler - Amtes Delbrück. In | beantragt die unveränderte Annahme des Finanzgeseßes für namentlicher Abstimmung wurde der Antrag der Abgg. Prosch | 1869 und schlägt neue Resolutionen vor, worunter bemerkens- und Genossen mit 105 gegen 72 Stimmen verworfen, dagegen | werth is die Aufforderung an das Kultus-Ministerium, bezüg- der Antrag des Abg. Stephani, ebenso der ganze §. 3 mit dem | [ich der Dotation des Bisthums Linz das bestehende Rechtsver- Amendement des Abg. Friedenthal angenommen. hältniß einer genauen Prüfung zu unterziehen. L Qu §. 12 sprachen die Abgg. v. Hagemeister , v. Lud, Das »Reichsgesehblatt« veröffentlicht folgende Berord- Harnier, worauf das erste Alinea des §. 12 mit einer Nende- nung des Ministers für Kultus und Unterricht vom 8. März rung des Abg. v. Hagemeister angenommen wurde; dagegen | 1869, betreffend die von Angehörigen der im ReichSrathe ver- wurde das zweite Älinea gestrichen. Ohne weitere Debatte er- | tretenen Länder außerhalb derselben erworbenen Maturitäts-

hielten darauf die übrigen Paragraphen und das ganze Geseß | zeugnisse: ba . die Gencbnaid des As. / Tagesordnung betraf: Erste Angehörige der im Reichsrathe vertretenen Länder können in der a .

i iner i lb der leßteren befindlichen Anstalt si der Der nächste Gegenstand der Regel nur an einer innerha el

l erbe-Ordnung. An der | Maturitätsprüfung wirksam unterziehen. | L ; A ( Aa Sn il die Ubi lauen Schweißer und Braun- Maturitätszeugnisse, welche bieselden on ties p Ae Viesbaden, (Schluß des Blaites,) stalt erlangt haben, sind daher an den Anstalte1

vertretencn Länder als ungültig zu behandeln, sofern nicht der Unter- Bei der Marine des Norddeutshen Bundes sind

richts-Minister ausnahmsweise dem Schüler die Ablegung der Prü- in Betreff der Indienststellungen für dieses Jahr, nach der | fung an einer auswärtigen Anstalt vorher gestattet oder das Zeugniß Prov. Corr.‘ folgende Bestimmungen ergangen:

nachträglich als gültig anerkannt haft. 143 ®

pie selbsiständig zu treffen. Die Truppentheile der Infanterie find i i 14,766000 ierbei darauf hinzuweisen , daß sie die Mannschaften, deren aupßer- Tat va. Dantnoten im Umlauf. io eprececesvy Thlr. 137,489,000 7) Depositen - Kapitalien 20,782,000 Guthaben der Staats-Kassen, Jnstitute und Privatpersonen mit Einschluß des Giro- Verkehrs 2,136,000 Berlin, den 15. März 1869. Königlich Preußisches Haupt-Bank - Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth, Gallenkamp. Herrmann. von Könen.

Verlin, 17. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Oberst-Lieutenant von Gärtner, Chef des Stabes der General-Inspektion des Ingenieur-Corps, von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Verdienst - Ordens Philipps des Großmüthigen und des dem Premier - Lieutenant von Bagensky vom Grenadier-Regiment König Friedrih Wil- helm IV, (1. Pommerschen) Nr. 2 und kommandirt zur Dienst- leistung als Jnspektions - Offizier und Lehrer bei dex Kriegs- schule in D von des Fürsten von Schwarzburg Sondershausen Durchlaucht verliehenen Fürstlich Schwarz-

burgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse Allerhöchstihre Genehmi- gung zu ertheilen.

haben, welche ihnen aus dem längeren Verbleiben bei der Fahne er- wachsen würden. 0 __ Die Kompletirung der Jnfanterie-Regimenter auf den Etat durch einzuziehende Reserven 2c. hat nah Maßgabe der nachfolgenden Fest-

terminliche Entlassung angeordnet ist, über die Vortheile zu belehren )

seßungen stattzufinden. Es sind zu kompletiren :

a) die in Berlin, Potsdam und Spandau garnisonirenden Garde- Infanterie-Regimenter aus den Bezirken des 2., 3. u. 4. Armee-Corps, b) das 3. Garde-Regiment zu Fuß aus dem Bezirk des 7. und 10ten Armee-Corps, c) das 3. Garde-Grenadier-Regiment Königin Elisabeth aus dem Bezirk des 5. und 6. Armee-Corps, d) das 4. Garde-Grena- dier-Regiment Königin aus dem Bezirk des 8. und 11. Armee-Corps, e) die Provinzial-Jnfanterie-Regimenter, mit alleiniger Ausnahme des Ostpreußischen Füsilier - Regiments Nr. 33, welches durch Reserven des 7. Armee-Corps zu fompletiren ist, aus den Bezirken derjenigen Armee-Corps, welchen sie nah der Ordre de bataille zugehören.

Rüksichtlih Kompletirung der übrigen Waffen, sowie der Jäger- 2c. Bataillone haben dieselben Grundsäße Plaß zu greifen. Eine Ausnahme hiervon machen nur das Lauenburgische Jäger-Bataillon Nr. 9, welchem die zu übenden Reserven zu gleichen Theilen aus den Bezirken des 3. und 4. Armee-Corps zu überweisen sind, und die Hessische Festungs-Abtheilung Nr. 11, welche sih durch Reserven des 4. Armee-Corps zu kompletiren hat.

_ Bezüglich Auswahl 2c. der zur Uebung zu beordernden Reservisten wird auf die §F§F. 50 und 52 bis 54 der Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehrbehörden und die Dier::stverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes vom 5. September 1867 Bezug genommen. Es sind jedoch ausnahmsweise die im verflossenen Winter N Reserven auf die Uebungsstärke der in Rede stehenden Mann- haften niht in Anrechnung zu bringen.

An Uebungsmunition und Scheibengeldern bewilligt das Kriegs- Ministerium pro Kopf der eingezogenen Infanterie-Reserven 15 Zünd- nadel-Patronen und 10 Zündnadel-Plaßpatronen resp. 2 Sgr.

ad 7. Die Spezialbestimmungen hinsichtlich der Uebungen der Landwehr-Jnfanterie sind im Sinne der §§. 52 bis 55 der vorallegir- a e as In ttessei a ldos auch hier eine Anrehnung

en Yehrleute in diese i nicht fiattzufinden. | aus esem Jahre ausnahmsweise egen Ueberweisung des Bedarfs an Waffen haben \ich die Land- wehr-Bezirkskommandos mit den betreffenden e R bindung zu seßen, welchen bezügliche Weisung zugehen wird.

An Uebungsmunition und Scheibengeldern werden der Landwehr dieselben Säße bewilligt, wie solhe ad 6 für die Uebungen der Re- serven festgeseßt worden sind.

ad 8. Die Uebungen der zum Krankenträgerdienst ausgebildeten Reserve-Mannschaften sind mit der 10tägigen theoretisch-praktischen

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 17. März. Se. Majestät der König nahmen die Vorträge der Hofmarschälle und des Geh. Kabinets-Raths von Mühler entgegen; empfingen Allerhöchst- dero Leibarzt Dr: Grimm und begaben Allerhöchstsich gegen 1 Uhr nach der Central-Turnanstalt zur Besichtigung der dork- hin kommandirten Offiziere und Mannschaften. ; Gestern fand bei den Königlichen Majestäten 1m Palais ein größercs Diner statt, zu welchem die drei Präsiden- ten des Reichstages geladen waren. Den Dienst bei Jhrer Majestät der Königin haben bis zum 1. April die Königlichen Kammerherren Graf Kayserling und Graf Schwerin -Goehren Übernommen.

Se. Königl. Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag militärische Meldungen entgegen und wohnte Abends