1869 / 72 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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20,000 Thaler à 1000 Thaler 12000 S S A O S y

l 7200 » A 1,200 I à 50 600 » D = 47,000 Thaler; s A nach dem anliegenden Schema (a.) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 a mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Gene migung mit der rehtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Tnhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertra- gans Des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be- ugt ist. i Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Jnhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- A wird, is durch die Gesez-Sammlung zur allgemeinen Kennt- niß zu bringen. i rkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedruccktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, -den 22. Februar 1869. ;

(L. S.) Wilhelm. &rh. v. d. Heydt. Gr. v. Jhenpliß. Gr. zu Eulenburg.

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à, Provinz Pommern. Regierungsbezirk Cöslin, Obligation des Fürstenthumer Kreises V, Emisfion. E über ... .... Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund der unterm bestätigten Kreis- tagsbeschlüsse vom 30. Januar und 11. Mai 1852 und 9, Mai 1868 wegen Aufnahme einer Shuld von 47,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebay des Fürstenthumer Krei- ses Namens des Kreises dur diese, für jeden Tnhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von . Thalern Preußisch Courant nah dem bestehenden Münz- fuße, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rü@zablüng der ganzen Schuld von 47 Thalern . geschicht vom Jahre 1870 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlih, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab in dem Monate Juli jeden Jahres. er Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungelondo durch größere Ausloosun- gen zu verstärken, sowie sämmtlihe noch umlaufende Schuldverschrei- ungen zu fündigen. Die au gctooen, sowie die geklindigten Shuld- verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben; Nummern und Zu Bde! sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol- en soll, öffentli bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt echS, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zablungstermine in dem Kreisblatte des Fürstenthumer Kreises, dem Amtsblatte der König- N Regierung zu Cöslin, sowie in dem Königlich Preußischen Staats-

zeiger. : is zu dem Tage; wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am. 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jährlih in gleiher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die eung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rücgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schul vershreibung, bei der Kreis-Kommunalkasse in Cöslin, un. uvar aud in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol- genden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- vers{reibung find au die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren ¿Fälligfeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vcm Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge; welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungéêtermine nicht erhoben werden, so wie die “i r v Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten

j eises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Ge- richtsordnung Zet L Titel 51 §. 120 seg. bei dem Königlichen Kreisgericht zu Côslin.

Zinscoupons können wedècr aufgeboten; noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinécoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vor- zeigung der Schuldverschrcibung oder sonst in glaubhafter Weise dar- thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis daÿin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. i

tit dieser Schuldverschreibung sind vier halbjährige Zinscou-

pons bis zum Scchlusse des Jahres 1870 ausgegeben. Für díe weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der

inscoupons - Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste Tons erfolgt die Aushändigung ‘der neuen Zinscoupons Gan G t o wi in: Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflihtün der De mit \epem tve vg A á Âi PEVIUNZEn hafte en zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unt Unterschrift ertheilt. M E E öslin, den ten 18.. Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise.

Provinz Pommern. Regierungsbezirk Côslin, Zinscoupon MAR N zu der Kreisobligation des Fürstenthumer Kreises V. Emission Littrc c Ne Thaler zu As einhalb Prozent Zinsen

ber .- Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück. gabe in der Zeit vom ten bis ten, resp. vom ten ¡ und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halh,. jahr vom bis mit (in Buchstaben)

Thalern Silber j R / fasse Wu Côzlín, ergroschen bei der Kreis - Kommunal . „ten 18

öslin, den | a Die ständische Kreiskommission i ür den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise.

Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner- halb vier Jahren nah der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden [b- jahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Pommern. Regierungsbezirk Cöslin. 2/0 L0H R / zur Kreisobligation des Fürstenthumer Kreises i V, Emission.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Fürstenthumer Kreises V. Emission Littr. N über -- Thaler à45-Prozent Zinsen die coupons für die fünf Jahre 18.. bis 18... bei der Kreis-Kommunal- fasse zu Cöslin, sofern’ von Seiten des Inhabers der Obligation fein Widerspruch dagegen erhoben wird.

SASLitie: D : i: dai 4 erie ere A Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im Fürstenthumer Kreise.

über

Das 26. Stü der Geseß-Sammlung, welches heute aus' gegeben wird, enthält unter

Nr. 7361 das Geseh, betreffend die fernere Geltung der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesez-Samml. S. 20 ) für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Sn vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußishen Monarchie vereinigten Candebtbeilen, Vom 11. März 1 eo das Ges Me as Gescy Über die Anstellung im höheren Justiz dienste. Vom 12, März 1869; ate q Mgen Fus

Nr. 7363 das Geseß wegen Einführung kürzerer Verjä rungsfristen im Bezirk des Appellationsgerichts in Franf- furt a. M. Vom 13. März 1869; unter

Nr. 7364 das Gesetz, betreffend die Eide der Juden. Vom

15. März 1869; und unter

___Nr. 7365 das Geseß, betreffend das Civilprozeß-Verfahren im Geltungsbereihe der Verordnung vom 24. Juni 1867 (Gesez-Samml. S. 885). Vom 15. März 1869.

erlin, den 25, März 1869.

Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die bisherigen Maschinenmeister bei der Main-Weser-Bahn: Daudt zu Giesen und Dickhaut zu Frankfurt a. M. ind zu Königlichen Eisenbahn-Maschinenmeistern ernannt worden.

Dem Dr, Carl Liebermann und dem Dr, Carl Graebe zu Berlin ift unter dem 23. März d. J. ein Patent

auf ein Verfahren zur fabrikmäßigen Gewinnung eines rothen arbstoffs aus Anthracen, auf fünf Jahre von jenem Tage an gerechnet, Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts: und Medizinal - Ag cle4tnbetR

und für den

Kreis-Komimnunalkasse zu Cöslin gegen Ablieferung des der älteren

_ Der bisherige Kreis -Wundarzt Dr, Lissner zu Pleschen ist zum Kreis-Physikus des Kreises Wreschen nada A

. „te Serie Zins-

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Haupt-Verwaltung der Staatsschuldeu.

e Bekan M E Märkisch

erloosung von ederschlesisch - rkischen

Me Eisenbahn-Prioritätsaktien Ser. I, und Il, betreffend.

Die am 1. Juli d. J. zu tilgenden Priöritätsaktien Ser. I. und 11, der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn und

ar : qu 294 Stück Sér. 1, à 100 Thlr. und 23 » » Il, à 62/, Thlr. werden am 17. April d. J.. Mittags 12 Uhx, in unserm Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines No- tars öffentli durch das Loos“ gezogen und' demnächst békannt

gemacht werden. Berlin, den 19. N 1869. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Ec.

Preußische Bank. Wochen-Uebersicht der T vom 23. März 1869. iva. 1) Geprägtes Geld und Barren Thlr. 87,790,000 Y Kassen - Anweisungen , Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine 2,456,000 3) Wechsel - Bestände 67,688,000 4) Lombard - Bestände 17,142,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Aktiva 14,790,000 Thlr. 138,910,000 20,659,000

| P Banknoten im Umlauf Depositen - Kapitalien 8) Guthaben der Staats-Kassen, Jnstitute und Privatpersonen mit Einschluß des : Giro- Verkehrs 1,763,000 Berlin, den 23. März 1869. : Königlich Preußisches Haupt - Bank - Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Könen.

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 13, Kavallerie-Brigade, Graf zu Dohna, nach Münster, und

Der General-Major und Commandeur der 8. Jnfanterie- Brigade, v. Kettler, nah Bromberg.

Berlin., 25. März. Se. Majestät der König haben Ulergnädigst geruht, Das i Dbenannten Dfslzleren bie East z

ur Anlegung der ihnen verliehenen Dekorationen zu ertheilen, ind at: des Comthur-Kreuzes zweiter Klasse (Mi- litär-Dekoration mit Schwertern) des Herzogli sahsen - ernestinishen Häus8Sordens: dem Obersten Grafen von Waldersee, Chef des Generalstabes des 11. Armee - Corps; des Komthur- Kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen - eLnestinishen Haus- ordens: dem Oberst-Licutenant Kruse vom 2. Posenschen nfanterie-Regiment Nr. 19; des Ritterkreuzes erster

lasse desselben Ordens: dem Hauptmann von G er- hardt von demselben Regiment; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier-Lieutenant Baron von Bönigk von demselben Regiment, dem als Adjutanten bei dem General-Kommando des 11. Armee-Corps kom- mandirten Premier-Lieutenant Grafen von Keller vom 4. Garde-Grenadier-Regiment Königin und dem Premier-Lieute- nant Eggeling vom Magdeburgischen Kürassier - Regiment Nr. 7; des Großherrlich türkishen Med schidje-Ordens vierter Klasse: den Hauptleuten von Oberniß und M ete, dem Premier-Lieutenant Raiser und den Seconde-Lieutenants Serno und von Jaraczewski, sämmtlih vom 2. Posen- hen Infanterie-Regiment Nr. 19, sowie dem Premier - Lieute- nant Freiherrn von Bothmar vom 7. Thüringischen Jnfan- terie-Regiment Nr. 96; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglih sächsischen Hausordens vom weißen Falken: dem Major a. D. Freiherrn Treu sch

von Buttlar - Brandenfels®, ues! im 4. Rheini- /

hen ie - Regiment Nr. 30; der Ritter - Jn- A L AG e ai Herzoglih anhalti-

signien erster Klasse des |

\{chen S Albrechts des Bären: dem Major Freiherrn von Kittliy vom Anhaltischen Jn- fanterie-Regiment Nr, 93; der Ritter-Jnsignien zwel- ter Klasse desselben Ordens: dem Seconde-Lieute- nant a, D. und Zahlmeister Eh rig bei demselben Regiment; des Fürstlih s{chwarzburgischen Ehren- kreuzes erster Klasse: dem Major von Conring, Flügel-

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Adjutantén Seiner Köhiglihén Hoheit dés Großhertówe von Mecklenburg-Schwerin; des Ritterkkeuzes d Königlich sächsishen Albrechts-Ordens: dem Haupt- mann Blume vom 3. Westfälischen e E I iment Nr. 16; des Ritterkreuzes erskér Klasse des Grofß- geeao lih bessishen Ordens Philipps des Grvoß- müthigen: dem mant und Compagnie-Chef De a th vom 2. Magdeburgischen Jnfantetie-Regiment Nr. 27; \övie des Ritterkreuzes erster Klasse des M LLOTLS badishen Ordens vom P E Löwen: dem Ritt- n d Scchmidthals" vom Rheinishen Ulanen-Régi- ment“ Nr. 7.

Verlegung der BIE nag LiTeTion Nr. 18 in der Landsbergérstraße.

Die Post - Expedítiow Nr. 18 wird vom 1. April er. ab aus dem Hause Landsbergerstraße Nr. 89 nach dem Hause Landsberger- sträße Nr. 91 verlegt.

Berlin, den 19. März 1869,

Der Ober-Post-Direktor Saße.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. März. Beide Königlichen Majestäten empfingèn heute mit Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden, dem Kronprinzen, der Kronprin- essin und der Königlichen Familie das heilige Abendmahl in er Hauskaäpelle des Kronprinzlichen Palais. i

Die Prinzessin Victoria von Baden, Tochter Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, is gestern hier arn Schärläc- fieber erkrankt.

“_— Die vereinigten Auss{hüsse des Bundesrathes des Norddeutshen Bundes für das Landheer und’ die Féstun- gen, sowie für Rechnung8wesen traten gestern zu einer Sißung zusammen.

Am 22. März beging die hiesige Königliche Uni- versität in der Aula die Feier des Geburtstages Seinér Majestät des Königs. Derselben wohnten bei: der Staats- und Kultus-Minister Dr. von Mühler, der Staats-Minister a. D. von Bethmann-Hollweg, der Direktor der Kriegsakademie Ge- neral-Lieutenant von Eßel, der Unter-Staatssekretär Dr. Lehnert; der General-Superintendent Dre. Hoffmann und noch mehrere andere höhere Beamte der verschiedenen Ministerien und Be-

örden. 9 Nachdem die Feier mit Gesang eröffnet war, hielt der Prof. ord. Dr. Curtius die Festrede in deutscher Sprache.

Der Redner ging aus von der besonderen Bedeutung, welche der Königliche Festtag für die hiesige Universität habe; sie wachse mit der Hauptstadt, wie diese mit dem Staate. Das stete Zunehmen der Stadt habe für die Interessen der Wissen- \chaft etwas Bedenkliches und eine gewisse ARcigung gegen das Großstädtische liege- theils in deutsher GemüthsSart , theils in der Geschmacksrichtung, welche, nah Vorgang der Griechen, dem Unbegrenzten und Maßlosen : abgeneigt sei. Nachdem dér Redner das künstlerishe- Prinzip griechischer Stadt- anlagen näher erörtert hatte, zeigte er, wie die Griechen nur daran zu Grunde gegangen wären , daß fie nur Klein- städte gehabt hätten und welches die Aufgaben der Großstädte seien für Vollendung nationaler Bildung und für die Erhal- tung nationaler Freiheit und Selbständigkeit. Daraus ergebe sih auch die große Aufgabe der berliner Universität, welche be- rufen sei, an dem großen Lebenswerke Sr. Majestät des Königs, der fortschreitenden Cinigung-der deutshen Stämme, an ihrem Theile mitzuarbeiten. i :

Mit Gesang wurde die Feier geschlossen.

Die Königliche Universität Greifswald beging am 22. Märy das Geburtsfest Sr: Majestät des Königs durch eine akademische Feier, zu welcher fi eine zahlreiche Versammlung aus allen Ständen eingefun- den hatte. Die Festrede hielt der ordentliche Professor der Ge- schichte, Dr. Theodor Hirsch. Derselbe, indem er der mannigfal- tigen Segnungen gedachke, deren sich dex preußische Staat in den leßtern Jahren unter drr Leitung seines Königs zu erfreuen gehabt , knüpfte daran die Hinweisung , wie in der Geschichte der Hohenzollern sich die Erscheinung wiederhole, daß große, die Keime mächtigen Fortschrittes in ih tragende Gedanken von früheren Herrschern zuerst aufgefaßt, von ihren Nächfolgérn' in wiederholken Versuchen zu immer vollkommener praktischen Entwickelung geläßgt seien. Wie auf dem politischen Gebiete der Gedanke der deutschen Einheit , so sei auf dem religiösen der der Gewisscisfreiheit zur Entfaltung gekommen. Zum Er- weise dessen wurde auf die vom Kurfürsten Johann Sigismund 1614 vorgenommenen religiösen Reformen näher eingegangen

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