1889 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Sep 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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von dem eigenthümliGen Vermögen des Erben (bier dem Nachlaß der Wittwe N.) zu bewirken, sih auf die Rehtswoblthat des Inven- tars berufen fann. Es liegt ihm aber in diesem Falle ob, den Be- trag nadbzuweisen, auf welden die Haftung der Konkurêmasse zu bescränken ist. Besteht hierüber ein Streit unter den Parteien, so muß derselbe ebenso wie der Streit über die Forderung felbst dur das nach Makgabe des §. 134 der Konkursordnung berbeizufübhrende Urtbeil entschieden werden.

__ Da das Berufungsurtbeil über diesen Streitpunkt keine Ent- scheidung getroffen hat, so mußte die Sache an das Berufungsgericht zurücverwiesen werden.

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nebst 69% Zinsen vom 26. Oktober 1887, vorbebaltlich der Koften, melée der Klägerin iür Deveschen in Amerika erwachsen waren.

Na&dem der Schiedëipruh gemäß §. 865 der Civilprozeßordnung den Parteien in Auéfertigung zugestellt und derselbe mit den Zu- stellunaëurfunden bei dem Landgericht M. Finterleat worden, erhob die Klägerin b:i dem Lar dgeriht M. (Kammer für Handelssachen) Klage mit dem Antrag:

den Schiedéspruch für bindend und vollstreckbar und demzufolge die Beklagten unter Verfällung in die Koften für s&uldig zu erflêren, die genannten Beträge zu bezahlen, auch das Urtbeil, evertueil gegen Sicherheitsleistung, für vollstreckbar zu er- klären.

Die Ecklaaten verlangten Abweisung der Klage, weil das gestellte Begehren pvrozessuali?{ unzulässig und unmöglid fei, indem mit der Volistreckbarkcitéerklärung deé Schiedéspruchs nit zuglei cin Urtheil in der Sade selbst verlangt werden könne; weil ferner die Klage auf NVollstreckbazkeitterkärurg unbegründet ci

Mit Urtbeil vom 21. Dezember 1888 wies das Landgericht die Klace ab, indem annahm, taß den Beklagten in dem \cbiedê- gerictlihen Vertabren das recktliche Geböêr nidt gewährt worden sei, den Vorwurf tes Mangels an Gründen unentswieden ließ, die übrigen, gegen den Antrag der Klage auf YVollstreckbarkeitserklärung des Siedéiprucbs vorgebrachten beklagtisden Einwendungen aver für un- begründet und ein Eingehen auf die beklagtis@en Einwendungen in der Sache selbît nicht tür erforderli craWtete.

Gegen dieses Urtbeil ergriff die Klägerin Berufung mit dem An- trag auf Abänderung nach dem Klagbegebren, während die Beklagten die Verwerfung der Berufung beantragten.

Mit Urtbeil vom 22. Februar, verküntet 22. März 1889, bcs stätigte das Ober: Landeëgeriht K. das landeerichtlihe Urtheil. Das Ober-:Lant eégericht, wels im Uebrigen einen Theil der beklagtischen Einwendurgen gegen die Klage für nit gerech:fertigt hät, einen Teeil ders-1ben unentschieden läßt, beziebungtweife nit mebr der Er- örterung bedürftig erahtet, fügt seine Entsceidung darauf, daß aus- trüdli ra Inhalt des Kompromisses rereinbart sei, cs werde „auf Grund der Erbebungen des deutschen Konfulats arbitrirt“, dies aber nit geschehen sei.

Gegen das Urtheil des Ober-Landeëgerihts auf dessen Thatbi stand und Gründe im Uebrigen verwiesen wird bat dié Klägerin die Nevition ca

Entscheidung8gründe.

Die Revision konnte nit für begründet erachtet werden.

1) Die “nnabme des Ober-Landesgerichts, es sei das V egebren der Kläcerin auf Vollstreckbarkeitserklärung des in der Klage bezei» neten, in London erlassenen Schieds]pruhs deshalb nicht gerechtfertigt, weil nah Inhalt des Schiedsvertrags zwischen den Parteien aus- drüccklih vereinbart worden sei, es werde „auf Grund der Erhebun- gen des deutschen Konsulats -arbitrirt*, dies aber nitt gesehen sei, entbält zunächst keine Verleßung des §. 867 Ziffer 1 der Civil- prozeßordnung.

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Das Berufung®geriht hat demnäSst durch das oben bezeichnete Urtheil in Abänderung des landgerichtlihen Urtheils dem Kläger fol- genden Eid auferlegt :

Ih \{chwöre 2x. Mir ift auf die eingeklagte For- derung nits bezablt worden, und ih habe nach sorsfäl- tiger Prüfung und Erkundigung die Ueberzeugung erlangt, daß au dem Förster S. und dem Kaufmann F. St. außer dem in der Verbandlung vom 19. September 1887 erwähnten Be- trage von etwa 150 Æ nichts auf die eingeflagte Forderung gezablt worden ift. So wahr 2.

Im Séwörungsfall ift die Konkurämafse des Nablafses der Wittwe N. verurtheilt, anzuerkennen, daß der Widerspruch gegen die Feststellung der vom Kläger angemeldeten Forderung von 14 169,16 A Kapital und 15 189,33 4 Zinsen insoweit ungerebtfertigt ift, als die Zablung dieser Forderung nach Kräften des Nathlafses des Ehemannes F, F. W. N, jedoch unter Vorbehalt der Rebtswohlthat des Inventars zu erfolgen bat und mit diesem Borbebalt gedachte Forderung festgestellt. Im Fall der Nichtableistung des Eides sind die Berufungéanträge des Klägers zurückgewiesen.

Aus der Begründung ift Folgendes bervorzubeben:

7 S De Ausführung der Beklagten, daß die Klageforderung

nit durch Anmeldung zum Konkurse der Wittwe N., sondern nur vermittelst des Absonderungsrehtes babe geltend gemacht werden können, wird mit der Erwägung zurückzewiesen, daß die Absonderung ledigli ein Recht, keine Verpflichtung des Absonderungsberechtigten sei und eine anderweite Geltendmachung der betreffenden Forderung nit auss{ließe, ——— Bezüglich der für den Fall der Eidesl[eistung aus- gesprochenen Folgen ift erwogen : —— die Wittwe N. —— hafte als Benefizialerbin nach den Kräften des Na(lafses des Chemannes N. unter Vorbehalt der Rehtswoblthat des Inventars. Gegenüber dem Inhalt der Nathlaßakten beider Eheleute und der geringfügigen Gläubigerzahl gleiden Ranges auëweislih der Konkurs- aften werde sih der Austrag voraussihtlich prafktisch fo einfach ge- stalten, daß von einer Beweizaufnahme darüber, was aus dem Nathlaß des Cbemannes in die Mafse geflofsen sei, abzusehen und die Beklagte nach Kräften seines Na(lasses bedingt zu verurtheilen sei. __ Gegen das Berufungsurtheil ift von der Beklagten Revision ver- folgt mit dem Antrag, datselbe aufzuheben und die klägerishe Be- rufung zu verwerfen. Kläger hat Zurückweisung der Revision bean- tragt. Der Sa@verbalt ift von den Vertretern der Parteien, überein- stimmend mit dem Thatbestand der Instanzurtheile, vorgetragen.

Entscheidungsgründe.

_ Die Revision erachtet die Beklagte durch das Berufungéurtheil für beschwert, 1) —— 2) weil die Klageforderung nur aus dem Natlaß des Ebemannes N. zu befriedigen sei, demnach in dem Konkurs über den Natlaß 32

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Feststellung einer zum Konkurse des Erben an- gemeldeten Nachlaßforderung. Berufung des Konkursverwalters auf die Rehtswohlthat des JFnventars.

Konfurs-Ordnung. 8. 134 (vergl. S. 43, 141, 205).

Jn Sachen des Nachlasses und der unbekannten Erben der verwittweten Partikulier N., jeßt der Konkursmasse die)es Nathlasses, vertreten durch den Konkursverwalter Kausmann F. zu B., Beklagte und Revisionsklägerin,

g wider den Ofenfabrikanten C. F. F. zu V., Kläger und Revisions- beklagten, hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, am 10. Juli 1889

für Recht erkannt: das Urtheil des Fünften Civilsenats des K. pr. Kammergerichts zu B. vom 20. Februar 1889 wird aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungégericht zurücverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten der Revisionsinstanz wird dem Endurtheile vor- behalten. Thatbestand,

Auf Grund eines von dem Partikulier W. N., B., den 28. September 1866 ausgestellten, am 1s. April 1267 zahlbaren Wesels über 4750 Thaler, sind laut Erkenntniß des vormaligen Königlicen _Stadtgeribts zu B, vom 14. Mai 1867 Aussteller und Accertant solidaris verurtbeilt, dem Kläcer S. die Summe von 4750 Tblr. neb#t sechs Prozent Zinsen seit tem 16. April 1867, 6 Thlr. 20 Sgr. Protestkosien und L 9/9 Provision zu zahlen. S. hai die Iudikatsforderung, auf wele nah der Klagebehauptung erst 49 Thlr. 14 Sgr. 6 Pf. gezahlt sind und die zur Zeit nod in Höhe von 4723 Tblr 1 Sgr. 7 Pf. oder 14 169 M 16 S nebst 6 2/6 Zinsen seit dem 16. April 1867 Bestand baben soll, dur Cession vom 25. April 1876 dem Förster S. über- eignet. Letzterer hat dieselbe am 2, August 1886 dem jetzigen Kläger cedirt. E L

Der 2 N. ift am 8. Mai 1886 verstorben mit Hinterlassung cines im Jahre 1849 errichteten wechselseitigen Testaments, in welchem er seine Chéfrau und seinen Vater ¿zu Erben eingeseßt batte; die verebelichte N. ist am 25. Juli 1886 verstorten.

Gt c I A be Si,

M (5. Württembergischen) Nr. 123;

E Reothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Bürgermeister der E Landbürge1meistereien Agbach und Launsbach, Peter Co [not F zu Krofdorf im Kreise Weßlar, den Königlichen Kronen-

é Majestät des Königs, Freiherrn von Molsberg;

Aue Post-Arftaiten nehmen Sefsteliuno an;

für Serlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmftraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 -\

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Das Abonuemeat beträgt viertetjährlüih 4 59 S.

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¿7 209, Berlin, Dienstag, den 3. September, Abends.

F Znulertiouspreis für den Raum einer Druckzeile 36 «i ZJuserate nimmt ax: die Königliche Expeditioo

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des Bentshen Reichs-Anzeigers

E umd Königlich Prenßischen Staats-Anzeis:rs

Verlin §W.;, Wilhelmstraße Nr. 32.

189,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Notar, Justizrath Dr. jur. Schulß zu Celle, den

Orden dritter Klasse; sowie dem Haupt-Zollamts-Assistenten Breda zu Lübeck den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt : den nahbenannten Königlich württembergischen Offizieren folgende Ausëzeihnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler-Orden erster Klasse: dem General-Lieutenant und Kriegs-Minister von Steinheil; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Major Funk, à la suite des Grenadier-Regiments Königin Olga (1. Württembergischen) Nr. 119 und Referenten im württembergishen Kriegs-Viinisterum, i den Majors Glaser, Happoldt urd Zischwitz, dem Hauptmann Stein, dem Hauptmann Seible und dem Premier - Lieutenant Hegel, sämmtlich vom FJnfanterie- Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württem: bergischen) Nr. 120, : : i ; dem Major von Kern vom Jnfanterie-Regiment Kaiser Friedrich König von Preußen (7. Württembergischen) Nr. 125, und : / dem Major M uff vom Grenadier-Regiment König Karl

den Kronen-Orden erster Klajse: dem General - Lieutenant und General - Adjutanten -Sr.

den Kronen-Orden zweiter Klasse in Brillanten: dem Obersten von Alberti, Commandeur des Jnfanterie- Regiments Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württem- bergischen) Nr. 120; den Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Ob:rst-Lieutenant Freiherrn von Reishach, Flügel- Adjutanten Sr. Majestät des Königs; sowie den Kronen-Orden vierter Klasse: dem Premier-Lieutenant Fitshin und den Second- Lieutenants Seeger, Benignus und von Flatow, sämmtli vom Jnfanterie-Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württembergischen ) Nr. 120, dem Premier-Lieutenant von Ziegler und den Second- Lieutenants von Besserer-Thalfingen I, Anselm und eia sämmtlich vom Grenadier-Regiment König arl (5. Württembergischen) Nr. 123.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst gerußt :

dem Direktor bei dem Reichstage, Geheimen Rechnungs- Nath Knack, und dem Ober-Postdirektor Nitshmann zu Erfurt die Erlaubniß zur An!egung der ihnen verliehenen Jnsfignien zu ertheilen, und zwar Ersterem: des Nitterkreuzes erster Klasse des Großherzoglih hessishen Verdienst-Ordens Philipp's des Großmüthigen, Leßterem: des Komthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachjamkeit oder vom weißen Falken.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst gerubt, in Gemäßheit des §8. 93 des Geseßes, betreffend die ehts- verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs- Geseßbl. S. 61) zum Mitgliede des Disziplinarhofes den Geheimen Ober-Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Jnnern, Nieberding, und zu Mitgliedern der Disziplinarkammern in Breslau: i den Königlih preußischen Landgerichts-Rath Kuhn und den Königlich Fe _Militär-Jntendantur- Nath Weizmann, Beide daselbst, in Frankfurt am Main: : den Königlih preußischen Ober-Landesgerihts-Rath : Stumpf daselbst : für die Dauer der von ihnen zur Zeit bekleideten Staats- ämter zu ernennen.

M Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität Straßburg, Dr. Friedrich Leo, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Göttingen, und den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität Dorpat, Dr. Georg Loeshcke, zum ordentlichen Professor in der philosophishen Fakultät der Universität Bonn zu ernennen. :

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem bei der Gesandtschaft in Stuttgart + beschäftigten Geheimen expedirenden Sekretär Marheineke den Charakter als Hofrath zu verleihen. ;

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruüt: dem zum Hülfsarbeiter bei dem Konsistorium der Provinz

Ostpreußen ernannten Superintendenten und Pfarrer Lie. Eilsberger in Königsberg i. Pr. den Charakter als Kon-

istorial-Rath zu verleihen.

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Minisierium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheitén.

Dem Rektor des Real - Progymnasiums zu Duderstadt, Augusi Meyer, und dem Rektor der höheren Bürgerschule zu Geestemünde, Dr. Georg Eilfker, ist das Prädikat „Pro- fessor“ beigelegt worden. Í

; ¿% Die Numnér 23 der Geset-Sainmlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält m : Nr. 5 den Staatsvertrag ' zwishen Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen “Herstellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nah Frankenhausen. Vom 1. Dezember 1888. Berlin, den 3. September 1889. Königliches Gesez-Saumlungs-Amt. Didden.

Bekanntmatbung.

Na Vorschrift des Gesetzes vom 10, April 1872 (Gesetze Samml. S. 357) sind bekannt gemadt: E

1) das Allerhöchste Privilegium vom 17. Juni 1889 wegen Aus - fertiaung auf den Inhaber lautender Provinzial-Anlcibescheine des Provinztalverbandes der Provinz Westfalen bis zum Betrage von 9 500 000 4 dur die Amtsblätter

der KönigliSen Regierung zu Münster Nr. 29 S. 151, aus- gegeben den 20. Juli 1889, der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 29 S. 161, aus-

gegeben den 20. Iuli 1889, - der Königlichen Regierung zu Arnéberg Nr. 29 S. 215, aus- gegeben den 20 Juli 1889; i: , 9) der Allerböste Erlaß vom 9. Juli 1889, betreffend die Verleibung des Enteignungsre&ts an die Stadtgemeinde Berlin zur Entziehung des zur Freilegung der Straße 5 der Abtbeilung X! des Bebauung2plans von den Umgebungen Berlins in Anspru zu nebmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 33 S. 395, auê- gegeben den 16. August 1889; i 3) der Allerböchste Erlaß vom 9. Juli 1889, betreffend die Verleibung des Rebts zur Céaufsseegelderbebung an die Gemeinde Séale im Kreise Tecklenburg für die von derselben gebaute Chaussee von der Keldmark2gren;e der Gemeinde Halverde über Sale bis zur Provinzialgrenze in der Richtung auk Freren, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 33 S. 173, ausgegeben den 17, Auauft 1889.

Bekanntmacunsg.

Die Studirenden des Bau- und Mascinenbaufaches, welche die Vorprüfung nah den Vorschriften vom 6. Juli 1886 oder die erfte Hauptprüfung nah den Uebergangsbestimmungen vom 21. Februar 1887 bezw. nach den Vorschriften vom 6. Juli 1886 in der diesjährigen Herbstperiode bier abzuleaen beabsi@tigen, werden bierdurch aufgefordert, bis zum 30. d. M. \{riftlich, unter Bei- fügung der vorgeschriebenen Nachweise, bei der unterzeichneten Behörde fi zu melden, die Studienzeinungen aber im Präfidial-Bureau der Königlichen Eisenbahn-Direktion bierselbst aen. Wegen der Zulaffung zur Prüfung wird denselben demnächst das Weitere er- öffnet werden. S

Meldungen, welche nach dem angegebenen Schlußtermine eîin- geben, müssen unberücksihtigt bleiben.

Hannover, den 1. September 1889.

Königliches technishes Prüfung8amt.

Nichtamiliches. Deutsches Reich.

Brenßzen. Berlin, 3. September. Se. Majestät der Kaiser und König kehrten gestern Abend 11 Uhr von dem Manöver in der Laufiz nah dem Neuen Palais zurü. Heute früh unternahmen beide Majestäten einen Spazierritt. Jm Laufe des Vormittags hörten Se. Majestät der Kaiser die Vorträge des Marine- und des Militär- fabinets, nahmen dann militärishe Meldungen entgegen und empfingen den amerifanishen Militär - Attahé James C. Sandford.

Der Königliche Gesandte am bayerishen Hofe, Graf zu Rangau, ist nach München zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandt)haft wieder übernommen.

Der Großherzoglich sächsische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Staatsrath Dr. Heerwart, it vom Urlaub nah Berlin zurügekehrt.

Der General der Jnfanterie Freiherr von Meer- sheidt-Hüllessem, fommandirender General des Garde- Corps, ist aus dem Manöver-Terrain kommend, hier ein- getroffen, und der General-Lieutenant und Remonte-Jnspecteur Freiherr von Troschke von seiner Dienstreise hierher zurüdck- gefehrt.

Das Ablösungs-Kommando für S. M. Fahrzeug „Loreley“ unter Führung des Lieutenants zur See Heb- binghaus ist am 31. August d. J. in Galaß eingetroffen.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R. u. St.-A.“ wird ein Allerhöchster Erlaß, betreffend die revidirten Statuten der Hannoverschen Bank zu Hannover, welche an die Stelle der unter dem 10. Mai 1886 genehmigten Statuten zu treten bestimmt find, nebst den neuen Statuten veröffentlicht.

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staats- Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 5), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Hefen. Darmstadt, 2. September. (Darmst. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog wohnte am 31. v. M. dem Manöver der 28. Infanterie-Brigade bei Desede bei und fehrte Nachmittags nah Osnabrück zurü. Gestern begab fich Se. Königliche Hoheit nah Bielefeld.

Oldenburg. Oldenburg, 2. September. (E.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat sich nach Gülden- stein begeben.

Oesterreih-Ungarn. Wien, 2. September. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser ist heute Abend 8 Uhr mittels Hof-Separatzuges zu den bei Jaroslau in Galizien fstatt- findenden Truppen-Manövern abgereist; im Kaiserlihen Ge- folge befanden sich als Gäste des Kaisers der deutsche und der italienishe Militärattahé. Auch die Eczherzöge Albrecht und Rainer, sowie der Kriegs-Minister haben sih nah Galizien begeven.

Großbritannien und JFrland. London, 2. Sep- tember. (A. C.) Der von seinem Posten zurüdcktretende Vize-König von Jrland, Lord Londonderry, und dessen Gemahlin empfingen am 30. v. M. in der Burg von Dublin mehrere Abordnungen, welche ihm den Scheidegruß darbrachten. Der Statthalter wies in seinen Ant- worten auf die Besserung der Zustände während seiner Amtsführung hin, die er als eine Folge der energischen Unterdrückung der Geseglosigfeiten durch die Regierung be- zeichnete. Am Abend hielt Lord Londonderry einen Empfang ab und wurde darauf !n feierlihem Zuge nach der Eisenbahn- station geleitet. Von Kingstown beförderte ein Sonder- dampfer den Lord nebs seinem Gefolge nah England.

Zu dem Fortgang des Dotdckarbeiterstrikes bemerkt die „Allg. Corr. “:

Die Hartnäckigkeit, mit welcher die Dotgesellshaften die Er- füllung der Forderungen der Arbeiter verweigern, fügt fih augen- \cheinlich auf den Umstand, daß in ibrcn Docks angeblich bereits 800 Arbeiter beschäftigt sind. Die Arbeiterführer stellen in Abrede, daß die Zakbl so groß sei, aber sie beabsichtigen heute, die Dodcks von diesen “blacklegs“ zu fâubern. Dabei könnte es mögliherweise zu Zus jammenstößen zwischen den Strikenden und der Polizei kommen.

Im „W. T. B.“ sind folgende, die Londoner Strike- bewegung betreffende Depeschen eingegangen :

London, 2. September. Die Eigenthümer der Einlade- und Auslade-Quais an der Themse haben einstimmig eine Ref lution angenommen, in welcher die von den Direktoren der Dock- gesellschaften den Arbeitern gemahten Vorschläge als gerecht und billig bezeichnet und die Strikenden aufgefordert werden, zur Arbeit zurückzukehren. Die Direktore:1 der Dodgesell schaften beschloffen,

wegen der von Burns und Tillet geführten drobenden Sprache