1889 / 209 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Sep 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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von dem eigenthümliGen Vermögen des Erben (bier dem Natblaß der Wittwe N.) zu bewirken, si auf die Rechtéwoblthat des Invens- tars berufen fann. Es liegt ibm aber in diefem Falle ob, den Be- trag nabzuweisen, auf wel®en die Haftung der Konkfurêmafe zu beibränfen ist. Besteht hierüber ein Streit unter den Parteien, îo muß derselbe ebenso wie der Streit über die Forderung selbst durch das nach Makgabe des §. 134 der Konkurêordnung berbeizuführende Urtbeil entscieden werden.

Da das Berufungsurtbeil über diesen Streitvunkt keine Ent- sceidung getroffen bat, so mußte die Sache an das Berufungsgeriht zurüdckvoerwiesen werden.

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nebst 6 9% Zinsen vom 26. Okiober 1887, vorbebaltlich der Koîten, welée der Klägerin iür Depeschen in Amerika erwasen waren. Na&dem der Schicdëipruh gemäß S. 865 der Civilprozezordnung den Parteien in Ausêfertigung zugestellt und derselbe mit den Zu? itellunaëzurfunden bei dem Landgericht M. binterleat worden, erhob die Klägerin b:i dem Lardgericht WVî. (Kammer für Handeissaten) Klage

mit dem ÜÄntrag: ns

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den Sciedéspruch für bindend und vollstreFbar und demzufolge die Beklagten unter Verfällung in die Kosten für s&uldig zu ertléren, die genannten Veträge zu bezahlen, au das Urtbeil, evertueil gegen Sicherheitsleistung, für vollstreckbar zu ere ot Elantas verlaraten Abweisung der Klage, weil das gestellte

l K Lia itii © Ul p Li TTL Ci ail C MLddAcC, 1h av GCiLel Begehren prozcfsualii unzulässig und unmögli iei, indem mit der

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Nolistreckbarkeitéerklärung des Schiedsspruhs nik zuglei cin Urtheil in der Satte selbst verlangt werden könne; weil ferner die Klage auf Rollstreckbarkeitzerkärung unbegründet îci

Mit Urtbeil vom 21. Dezember 1858 wies das Landgericht die Klage ab, indem annabm, taß den Beklagten in dem schiedê- acrictlihen Verfabren das reckbtlihe Gebör nickt gewährt worden fei, den Vorwurf des Mangels an Gründen unents&ieden ließ, die übrigen, gegen den Antrag der Klage auf Rollstreckbarkeitserkiärung des Stiedéivruché vorgebraten beklagtis®en Einwendungen ader für un- begründet und cin Eingeben auf die beklagtiscen Einwendungen in der Sade selbît nit tür erforderli cra&tete.

Gegen dieses Urtbeil ergriff die Klägerin Berufung mit dem An- trag auf Abänderung nach dem Klagbegehren, während die Beklagten die Verwerfung der Berufung beantragten. -

Mit Urtheil vom 22. Februar, verfüntet 22. März 1889, be- séztiate das Ober-Landeëgericht K. das landeerichtlihe Urtheil. Das Ober-Lant eégerit, welck@cs im Uebrigen einen Theil der beklagtiscen Eirwendurg:n gegen die Klage für nit gerech:fertigt hät, einen Tbeil ders lben unentschieden läßt, beziebungeweife nit mebr der Er- örterung betüritig erachtet, fügt seine Enticeidung darauf, daß aue drückiic rah Inhalt des Kombrcmisses rereinbart sei, cs werde „aus Grund der Erbebungen des deutschen Konsulats arbitrirt“, dies aber ni&t geschehen fei. : /

Gegen das Urtheil des Ober-Landeëcerihts auf dessen Thatbistard und Gründe im Uebrigen verwieien wird bat die Klägerin die Revision. ergrissten.

Entsc%eidungsgründe.

Die Revision konnte nit für begründet erahtet werden.

1) Die ‘nnabme des Ober-Landesgerichts, es sei tas Vegebren der Kläcerin auf Vollstrecktarkeitserklärung des in der Klage bezei neten, in London erlaffenen Swiedsipruchs deshalb nicht gerechtfertigt, weil na Inhalt des Schiedsvertrags zwischen den Parteien auê- trüdlid vereinbart worden „jei, c werde „auf Grund der Erhbebun- gen deé deutshen Konsulats arbitrirt“, dies aber nit gesehen sei, entbält zunächst keine Vcrlegung des 8, 867 Ziffer 1 der Civil- prozeßordnung.

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Das Berufungsgeriht bat demnäSst dur das oben bezeihr.ete Urtbeil in Abänderung des landgerichtlichen Urtheils dem Kläger fol- genden Eid auferlegt :

Ich s&wöre 2. Mir is auf die eingeklagte For- derung nichts bezablt worden, und ih babe nach sorafâl- tiger Prüfung und Erkundigung die Ueberzeugung erlangt, daß auch dem Förster S. und dem Kaufmann F. St. außer dem in der Verbandlung vom 19. September 1887 erwähnten Be- trage von etwa 150 Æ nibts auf die eingeflagte Forderung gezablt worden ist. So wahr 2.

Im S{wörungéfall ift die Konkursmasse des Na&lafses der Wittwe N. verurtbeilt, anzuerkennen, daß der Widerspruch gegen die Feststellung der vom Kläger angemeldeten Forderung von 14 169,16 A Kavital und 15 189,83 # Zinsen infoweit ungerechtfertigt ift, als die Zablung dieser Forderung rab Kräften des Nathlafses des Ehemannes F. F. W. N., jedoch unter Vorbebalt der Rebtswoblthat des Inventars zu erfolgen bat und mit diesem Vorbehalt gedachte Forderung festgestellt. Im Fall der Nittableiftung des Eides sind die Berufungéanträge des Klägers zurückgewiesen.

Aus der Begründung ist Folgendes bervorzubeben:

Die Ausführung der Beklagten, daß die Klageforderung nit durch Anmeldung zum Konkurse der Wittwe N., fondern nur vermittelst des Absonderungsrechtes babe geltend gemacht werden fönnen, wird mit der Erwägung zurückzewiesen, daß die Absonderung lediglich ein Recht, keine Verpflichtung des Absonderungs berechtigten sei und eine anderweite Geltendmacung der betreffenden Forderung nit ausschließe. ——— Bezüglich der für den Fall der Eidesleistung aus- gesprobenen Folgen ift erwogen : ———— die Wittwe N. baîte als Benefizialerbin nach den Kräften des Na(lafîses des Ehemannes N. unter Vorbehalt der Rechtswoblthat des Inventars. Gegenüber dem Inhalt der Natlafakten beider Eheleute und der geringfügigen Gläubigerzabl gleiden Ranges auêtweislih der Konkurs- aften werde ch der Austrag voraussihtli praktisch so einfa ge- stalten, daß von einer Beweisaufnahme darüber, was aus dem Nawblaß des Ehemannes in die Mafse ceflofsen sei, abzusehen und die Beklagte nab Kräften seines Na(lafses bedingt zu verurtbeilen sei. Gegen das Berufungéurtbeil ift von der Beklagten Revision ver- folgt mit dem Antrag, dasselbe aufzuheben und die klägerishe Be- rufung zu verwerfen. Kläger hat Zurückweisung der Revision bean- tragt. Der Satverbalt ift von den Vertretern der Parteien, überein- stimmend mit dem Thatbestand der Instanzurtheile, vorgetragen.

EntsGeidungsgründe.

_ Die Revision erachtet die Beklagte durch das Berufungëurtbeil für beschwert, 1)

2) weil die Klageforderung nur auë dem Natblaß des Ebemannes N. zu befriedigen sei, demna in dem Konkurs über den Nawlaß

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A

Feststellung einer zum Konkurse des Erben an- gemeldeten Nahlaßforderung. Berufung des Konkursverwalters auf die Nechtswohlthat des Jnventars.

Konfurs-Ordnung. §. 124 (vergl. S. 43, 141, 205).

In Sathen des Nachlasses und der unbekannten Erben der verwittweten Partikulier N,, jetzt der Konkursma}e diejes Nachlasses, vertreten dur den Konkursverwalter Kausmann i. zu B., Beklagte und Revisionsklägerin,

wider den Ofenfabrikanten C. F. F. zu V,, Kläger und Revisions- beklagten, hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, am 10. Juli 1889

für Recht erkannt: das Urtheil des Fünften Civilsenats des K. pr. Kammergerichts zu B. vom 20. Februar 1889 wird aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungëgericht zurücverwiesen. Die Entscheidung über

d. n .

die Kosten der Revisionsinstanz wird dem Endurtheile vor- behalten.

Thatbestand.

Auf Grund eines von dem Partikulier W. N., B den 2W. September 1866 ausgestellten, am 1s. April 156 zahlbaren Wessels über 4750 Thaler, sind laut Erkerntniß des vormaligen Königliden Stadtgeribts zu B. vom 14. Mai 1867 Auksteller und Accertant solidaris@ verurtheilt, dem Kläcer S. die Summe von 4750 Thlr. nebfi ses Prozent Zinsen seit dem 16. April 1867, 6 Thlr. 20 Sgr. Protestkoften und T 9% Provision zu zablen. S. hat die Iudikatéforderung, auf welch{che nah der Klagebehauptung erst 49 Thlr._14 Sgr. 6 Pf. gezablt sind und die zur Zeit noch in Höbe von 4723 Tblr 1 Sgr. 7 Pf. oder 14 169 M 16 A nebst 6 o Zinsen seit dem 16. April 1867 Bestand baben soll, dur& Cession vem 2. April 1876 dem Förster S. über- eignet. Letzterer hat dieselbe am 2. August 1886 dem jeßigen Kläger cedirt. : E 5

Der 2 N. if am 8. Mai 1886 verstorben mit Hinterlaftung cines im Jahre 1849 errichteten weselseitigen Testaménts, in welchem er seine Chéfrau und seinen Vater zu Erben eingeseyr batte; die vercbelihte N. ist am 25. Juli 1886 verstorben.

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Deutscher Reichs

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ats-Anzeiger.

i * Susertiouspreis für den Raum ciner Druckzeile 3G «i ¡Juserate nimmt ax: die Königliche Ezxpeditiou

des Dentschen Reichs-Anzeigers

und fiöniglich Preußischen Staats-Auzzig:rs

M ————————————— —— =E Das Abonuemeat beträgt oiertetiähriih 4 Æ 59 d. Ale Post-Arftalten nehmen Sesteliuno an; für Derlin außer den Post-Anstalten auch die Expeditiox SW., Wilhel:nftraße Nr. 32. Einzelne Unmmern kosten 25 A ————————————————— r —————————

Berlin, Dienstag, den 3. September, Abends.

Verlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

E ——

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht : dem Notar, Justizrath Dr. jur. Schult zu Celle, den

Á Rethen Adler-Orden vierter Klasse: dem Bürgermeister der E Landbürgermeistereien Agbah und Launsbach, Peter Colnot

- .

zu Krofdorf im Kreise Wetzlar, den Königlihen Kronen-

E Orden dritter Klasse; sowie dem Haupt-Zollamts-Assistenten F Breda zu Lübeck den Königlichen Kronen-Orden vierter E Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt : den nahbenannten Königlich württembergischen Offizieren

A folgende Ausëzeichnungen zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler-Orden erster Klasse:

dem General-Lieutenant und Kriegs-Minister von

Steinheil; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Major Funk, à la suite des Grenadier-Regiments Königin Olga (1. Württembergischen) Nr. 119 und Referenten im württembergischen Kriegs-Vinisterium,

den Majors Glaser, Happoldt urd Zischwitß, dem Hauptmann Stein, dem Hauptmann Seible und dem Premier - Lieutenant Hegel, sämmtli vom Jnfanterie- Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württem: bergischen) Nr. 120,

dem Major von Kern vom Jnfanterie-Regiment Kaiser Friedrih König von Preußen (7. Württembergischen) Nr. 125, und

dem Major M uff vom Grenadier-Regiment König Karl (5. Württembergischen) Nr. 123;

den Kronen-Orden erster Klaise:

dem General - Lieutenant und General - Adjutanten -Sr. Majestät des Königs, Freiherrn von Molsberg;

den Kronen-Orden zweiter Klasse in Brillanten:

dem Obersten von Alberti, Commandeur des Jnfanterie- Regiments Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württem- bergischen) Nr. 120;

den Kronen-Orden zweiter Klasse:

dem Oberst-Lieutenant Freiherrn von Reishach, Flügel-

Adjutanten Sr. Majestät des Königs; sowie den Kronen-Orden vierter Klasse:

dem Premier-Lieutenant Fitshin und den Second- Lieutenanis Seeger, Benignus und von Flatow, sämmtlich vom Jnfanterie-Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen (2. Württembergischen) Nr. 120,

dem Premier-Lieutenant von Ziegler und den Second- Lieutenants von Besserer-Thalfingen I., Anjfelm und Fleishmann, sämmtlich vom Grenadier-Regiment König Karl (5. Württembergischen) Nr. 123.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst gerußt :

dem Direktor bei dem Reichstage, Geheimen Rechnungs- Rath Knack, und dem Ober-Postdirektor Nitshmann zu Erfurt die Erlaubniß zur Antlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar Ersterem: des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipp's des Großmüthigen, Leßterem: des Komthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachjamkeit oder vom weißen Falken.

Deutsches Reich.

Se. Majesiät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, in Gemäßheit des §. 93 des Geseßes, betreffend die Rechts- verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs- Gesezbl. S. 61) zum Mitgliede des Disziplinarhofes

den Geheimen Ober-Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Jnnern, Nieberding, und zu Mitgliedern der Disziplinarkammern in Breslau: den Königlih preußischen Landgerihts-Rath Kuhn und den Königlich ees _Militär-Jntendantur- Rath Weizmann, Beide daselbft, in Frankfurt am Main: den Königlih preußischen Ober-Landesgerichts-Rath Stumpf} daselbst für die Dauer der von ihnen zur Zeit bekleideten Staats- ämter zu ernennen.

S@warzburg-Nudolstadt wegen Her

E Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädig| geruht :

den bisherigen ordentlichen Professor aa der Universität Straßburg, Dr. Friedrich Leo, zum ordentlichen Professor in der philosophishen Fakultät der Universität Göttingen, und

den bisherigen ordentlihen Professor an der Universität Dorpat, Dr. Georg Loeshcke, zum ordentlihen Professor in der philosophishen Fakultät der Universität Bonn zu ernennen. S

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bei der Gesandtschaft in Stuttgart + beschäftigten Geheimen expedirenden Sekretär Marheineke den Charakter als Hofrath zu verleihen. E Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruÖt : _ dem zum Hülfsarbeiter bei dem Konsistorium der Provinz Ostpreußen ernannten Superintendenten und Pfarrer Lic. Eilsberger in Königsberg i. Pr. den Charakter als Kon- sistoria?-Rath zu verleihen.

Minisierium der geistlichen, Unterxichts- und Medizinal-Angelegenheitén.

Dem Rektor des Real - Progymnafiums zu Duderstadt, Augusi Meyer, und dem Rektor der höheren Bürgerschule zu Geestemünde, Dr. Georg Eilfer, ist das Prädikat „Pro- fessor“ beigelegt worden. Í

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Die Rum 23 der Geset-Sainmlung, welche von heute ab gur Dre f , enthält unter Nr. den Staatsvertrag ! zwishen Preuße und : ‘tellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nah Frankenhausen. Vom 1. Dezember 1888. Berlin, den 3. September 1889. Königliches Geseß-Saunmlungs-Amt. : Didden.

BekanntmacGung.

Na& Vor’chrift des Gesetzes vom 10, April 1872 (Geseße Samml. S. 357) sind bekannt gemast: 1) das Allerhöcbste Privilegium vom 17. Iuni 1889 wegen Aus - fertigung auf den Inbaber lautender Provinzial-Anleibeseine des Proviniialverbandes der Provirz Westfalen bis zum Betrage von 9 500 000 #4 dur die Amtéblätter der KönialiSen Regierung zu Münster Nr. 29 D. 151, aus- gegeben den 20. Juli 1889,

der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 29 S. 161, aus- gegeben den 20. Iuli 1889,

der Königlien Regierung ¿u Arnéberg Nr. 29 S, 215, aus- gegeben den 20 Juli 1889;

9) der Allerböste Erlaß vom 9. Juli 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsre&ts an die Stadtgemeinde Berlin zur Entziehung des zur Freilegung der Straße 5 der Abtheilung X! tes Bebauung2plans von den Umgebungen Berlins in Anspruch zu nebmenden Grundeigenthums, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 33 S. 395, aus- gegeben den 16. August 1889;

3) der Allerböchste Erlaß vom 9. Juli 1889, betreffend die Verleibung des Recbts zur Céausseegelderbebung an die Gemeinde Séale im Kreise Tecklenburg für die von derselben gebaute Chaufsee ron der Keldmark2grenze der Gemeinde Halverde über Sale bis zur Provinzialgrenje in der Richtung auf Freren, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Müniter Nr. 33 S. 173, ausgegeben den 17. Auauft 1889.

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Bekanntmachung.

Die Studirenden des Bau- und Mastinenbaufahes, welche die Vorvrüfung nah den Vorschriften vom 6. Zuli 1886 oder die erste Hauptprüfung nach den Uebergangsbestimmungen vom 21. Februar 1887 bezw. na den Vorschriften vom 6. Juli 1886 in der diesjährigen Herbitperiode hier abzuleaen beabsi@tigen, werden bierdurch aufgefordert, bis zum 30. d. M. schriftli§, unter Bei- fügung der vorgeschriebenen Nachweise, bei der unterzeichneten Behörde sit zu melden, die Sludtenzeiehnungen aber im Präfidial-Bureau der Königlichen Eisenbahn-Direktion bierselbft Gen, Wegen der Zulaffung zur Prüfung wird denselben demnähst das Weitere er- öffnet werden. A :

Meldungen, welche nach dem angegebenen Schlußtermine etn- geben, müssen unberücksihtigt bleiben.

Hannover, den 1. September 1889.

Königliches technishes Prüfungs8amt.

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Nicßtamiliches. Deutsches Reich.

Brenßen. Berlin, 3. September. Se. Majestät der Kaiser und König kehrten gestern Abend 11 Uhr von dem Manöver in der Laufis nah dem Neuen Palais zurück.

Heute früh unternahmen betde Majeitäten einen Spazierritt. Jm Laufe des Vormittags hörten Se. Majestät der Kaiser die Vorträge des Marine- und des Militär- fabinets, nahmen dann militärishe Meldungen entgegen und empfingen den amerikanischen Militär - Attahé James C. Sandford.

Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe, Graf zu Rangau, ist nach München zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandt)chaft wieder übernommen.

Der Großherzoglih sähsishe Bevollmähtigte zum Bundesrath, Geheime Staatsrath Dr. Heerwart, ist vom Urlaub nah Berlin zurücgekehrt.

Der General der Jnfanterie Freiherr von Meer- scheidt-Hüllessem, kommandirender General des Garde- Corps, ist aus dem Manöver-Terrain fommend, hier ein- getroffen, und der General-Lieutenant und Remonte-Jn?pecteur ra von Trosthke von seiner Dienstreise hierher zurück- gekehrt.

Das Ablösungs-Kommando für S. M. Fahrzeug „Loreley“ unter Führung des Lieutenants zur See Heb-

binghaus ist am 31, August d. J. in Galag eingetroffen.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R. u. St.-A.“ wird ein Allerhöchster Erlas§, betreffend die revidirten Statuten der Hannoverschen Bank zu Hannover, welche an die Stelle der unter dem 10. Mai 1886 genehmigten Statuten zu treten bestimmt find, nebft den neuen Statuten veröffentlicht.

Der heutigen Nummer des „Reichs: und Staats- Anzeigers“ üt eine „Besondere Beilage“ (Nr. 5), enthaltend Entscheidungen des Reihsgerichts, beigefügt.

Hefen. Darmstadt, 2. September. (Darmst. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog wohnte am 31. v. M. dem Manöver der 28. Infanterie-Brigade bei Oesede bei und fehrte Nahmittags nah Osnabrück zurü. Gestern begab fch Se. Königliche Hoheit nah Bielefeld.

Oldenburg. Oldenburg, 2. September. (E.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat sich nah Gülden- stein begeben.

Oesterreih-Ungarn. Wien, 2. September. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser ist heute Abend 8 Uhr mittels Hof-Separatzuges zu den bei Jaroslau in Galizien ftatt- findenden Truppen-Manövern abgereist; im Kaiserlichen Ge- folge befanden fih als Gäste des Kaijers der deutsche und der italienische Militärattahé. Auch die Eczherzöge Albrecht und Rainer, sowie der Kriegs-Minister haben si nah Galizien begeven.

Großbritannien und Jrland. London, 2. Sep- tember. (A. C.) Der von seinem Posten zurücktretende Vize-König von Jrland, Lord Londonderry, und dessen Gemahlin empfingen am 30. v. M. in der Burg von Dublin mehrere Abordnungen, welhe ihm den Scheidegruß darbrachten. Der Statthalter wies in seinen Ant- worten auf die Besserung der Zustände während seiner Amtsführung hin, die er als eine Folge der energischen Unterdrückung der Geseglofigfeiten durch die Regierung be- zeihnete. Am Abend hielt Lord Londonderry einen Empfang ab und wurde darauf !n feierlihem Zuge nach der Eisenbahn: station geleitet. Von Kingstown beförderte ein Sonder- dampfer den Lord nebst seinem Gefolge nah England.

Zu dem Fortgang des Dotckarbeiterstrikes bemerkt die „Allg. Corr.“:

Die Hartnäckigkeit, mit welcher die Dotckgesellshaften die Er- füllung der Forderungen der Arbeiter verweigern, ftüßgt fih augens- scheinlich auf den Umstand, das in ibren Dodcks angeblich bereits 800 Arbeiter be\chäftigt sind. Die Arbeiterführer stellen in Abrede, daß die Zakbl so groß sei, aber sie bearsihtigen beute, die Docks von diesen rblacklegs“ zu fäubern Dabei könnte es möglicherweise zu Zu- jammenstößen wischen den Strikenden und der Polizei kommen.

Im „W. T. B.“ find folgende, die Londoner Strike- bewegung betreffende Depeschen eingegangen :

London, 2. September. Die Eigenthümer der Einlade- und Auslade-Quais an der Themse haben einstimmig eine Res lution angenommen, in welcher die von den Direktoren der Dock- gesellshaften den Arbeitern gemahten Vorschläge als gerecht und billig bezeichnet und die Strikenden aufgefordert werden, zur Arbeit zurückzukehren. Die Direktore: der Dodgesellshaften beschloffen, wegen der von Burns und Tillet geführten drohenden Sprache