hindern, ist entweder durch die Bemessung der Tem-
peraturx in der Nachscheidung oder durch geeignete Vor-
ehxungen dafür zu sorgen, daß die Abfallsaure in der
Denitrierung mit wenigstens + 10° C eintrifft, Denitrierung.
§ 19. a. Die Abfallsäure soll im Vorratsbehälter auf eine Temperatux von mindestens 15° C gebracht werdeu und darf nie unter 4- 10° € herabsinken. Leßteres gilt auch bei dec Verwendung vou Montejus füx nichi denitrierte Säure.
b. lle aus der Nachschcidung abgelassene Säure ist im Lauje des Tages zu denitrieren. Weder im Vor- xatsvehälter noch in den Leitungen oder im Montejus darf uach Schluß dex Denitrierarbeiten sprengölhaltige Abfallsäure zurückbleiben.
c. Das im Vorratsbehülter noch abgeschiedene Nitro- glyzerin ist sorgfältig obzuzichen, unter Wasserabschluß zum BVoxwaschbottih, Washhaus oder zu der Nach- scheidung zu tragen und mit dem daselbst gewonnenen Sprengol weiter zu behandeln. i
d. Der Vorratsbehälter ist nach seiner vollständigen Entleerung mit warmer, denitriertex Abfallsüure nach- zuspülen; dann sind die Hahnkücken aus ihren Ge- häusen zu ent,ernen und für sih besonders in gleicher Weise zu reinigen.
Abwasserhaus.
8 20. a. Das im Vbwasserhaus gewonnene Nitro- glyzexin ist täglih mindestens cinmal abzuziehen und nach dem Vorwaschbottich oder dem Waschhaus zu \chaffen.
Fremdkörper.
8 21. a. Alle pulverförmigen Aufsaugestoffse und Zumischpulver sind vox ihrer Mischung nit Nitro- glyzerin sorgjältig durhzusieben :
þ. Die zux Gelatinierung bestimmte Kollodium- wolle ist in feuhtem Zustande durch geeignete Siebe zu reiben,
Patronenmaschinen. i
& 22, a. In einer Patronenhütte dursen zu gleicher Zeit Sprengstoffe verschiedener Art nicht verarbeitet werden.
h. Un den Patronenmaschinen darf das Auswechfeln der Hülsen und das Einstellen der Maschinen nux von dem Meistex oder dessen Stellvertreter vorgenommen werden, der die Ersaßstücke zu verschließen oder sicher zu verwahren hat. Erst nachdem si dieser von dem regelmüßigen Gange der Maschine überzeugt hat, ist mit dex Arbeit zu beginnen.
e. Werkzeuge zum Einstellen und Reinigen der Maschinen dürfen innerhalb der Patronenhiitten nux in einem unter Vershluß des Meisters stehenden Schrank aufbewahrt werden.
d, Mit Schmieröl durhtränkte Publappen oder Putzwolle sind außerhalb der Patronenhütte in einem Blechkasten unterzubringen.
Knet- und Mischmaschinen. 93, a. Spateln oder sonstige Werkzeuge zur Bedienung der Maschinen sind im Knet- oder Misch werk zu vermeiden. Nur soweit solche Arbeiten nicht mit den Händen allein ausführbar sind, ist der Ge brauch hölzerner Spateln zu gestatten.
b. Das Durchtränken trockcner Nitrozellulose mit Nitroglyzerin in Kuet- oder Mishmaschinen ist aufs strengste untersagt. Dagegen ist bei dex Herstellung von Sicherhcits\prengstoffen gestattet, trockene Nitro- zellulose in die Mishmaschine einzubringen, wenn leßtere zuvor mit den übrigen Bestandteilen, denen die Nitrozellulose zugesezt werden soll, beschickt ist oder alle Bestandteile des Sicherheitssprengstoffes vor dem Einbringen in die Maschine vou Hand vorgemischt werden.
g 99
d 0)
Trocknen vou Kollodiumwolle. 8& 24, a. Das Durchreiben der feuchten Kollodium- wolle darf nicht in dem Trockenraume selbst, kann aber in dem Vorraume des Trockenhauses geschehen.
b. Die Trockengestelle und -rahmen aus Holz dürfen feine eisernen oder metallenen Befestigungs teile haben. Die Trockenrahmen dürfen auf ihren Unterlagen nicht geshoben werden, Jede Reibung muß bei trockener Kollodiumwolle vermieden werden,
c. Ein Vexrstäuben ist gleihfalls zu vermeiden und dex Staub vor jeder Neubeschickung von den Rahmen und Gestellen durch feuchtes Abwischen zu beseitigen
d. Die Temperatur im Trokenraume darf 50° C nicht überschreiten. Das Ablesen des Thermometers muß geschehen können, ohne der Trockenraum betreten zu werden braucht.
e. Zum Transport sind Beutel aus weichem Leder oder ühnlihen Stoffen sowie dunkelgesurbte Behälter aus Papiermasse oder Holz zu benußten, die inuen glatt sind und gut abschließende Deckel haben. Nägel, Schrauben unt sonstige Befestigungs- bezw. NBerschlußteile aus Eisen oder Metall dürfen zu den Behältern nicht verwendet werden.
Temperatur der Räume.
8 Nitroglyzerin uud dessen Präparate, deren Temperatur weniger als 10° C beträgt, dürfen erst bearbeitet werden, uahdem die besondere Anweisung jür ihre weitere Behandlung von der Betriebsleitung erteilt ist.
da}
)- 25,
Transportvorrichtungen.
Der Transport von neutralem S
Tarsf fowohl Leitungen wie in leicht ge\chlo}jenen
(Sefäßen (Guttapercha oder Papiermasse erfolgen ;
Gleiswagen sind nur, soweit fie bei Inkrafttreten
dieser Vorschriften in Verwendung sind, weiter zu lässig.
b. Abgezogenes Nitroglyz
S 20. prengol
da. «1 ‘t \ Di DUTGA
( rin aus der Nachscheidung nd Denitrierung ist zu tragen. Die zum Lransport er Spren; benußten Kasten find abzudecken.
c. Die Abfallsäure soll von der Nachscheidung nach der Denitricrung durch Leitungen transportiert werden. Nur im Falle von Reparaturen ist der Transport nitroglyzerinhaltiger Abfallsäure im un gefrorenen Zustande in Glasballons gestattet.
Gangbarkeit der Hühne.
8 Alle Hahne von Nitroglyzeringesäßen und Leitungen müssen sorgfältig geschmiert werden. Die Arbeiter haven sich vor Begiun und wohrend der Arbeit von der leihten Gangbarkeit zu überzeugen.
Ordnung und Reinlichkeit. Glatteis.
8 28, Jn den Sprenastoffwerken muß überall die größte Ordnung und Reinlichkeit herrshen, Vor dem Betreten der Gebaude ist die Fußbekleidung zu xcinigen. Jm Kollodiumwolltrockenhause sind die vom Betriebsunternehmer zu liefernden Filz- oder Gummischuhe zu benußen; sie dürfen außerhalb des Raumes nicht getragen werden, Die Vorpläye der von den Schußwällen eingeschlossenen Gebäude, die Gánge durch die Wälle und der Raum rings um das Gebüude bis zum Schußwall sowie Fußwege und Treppen innerhalb der Fabrik sind frei und rein zu halten, Die Wege, auf denen Sprengstoffe transportiert werden, müssen im Winter \chneefrei gehalten und bei Glätte bestreut werden,
stoff
p,
Verschüttete Spreagstoffe.
L 29, a. Ju den Arbeitsräumen verschüttetes Nitroglyzerin ist sofort mit Gux oder cinem Shwamm aufzunehmen. ®
þ. Wenn Nitroglyzerin auf durchlässigem Bodeu verschüttet ist, so muß die Betriebsleitung sofort in Kenutnis gesetzt werden. Diese hat Anweisungen zu geben, daß der durhtränkte Boden beseitigt und un- \hädlich gemacht wird, :
Filtershlamm, Filtertücher, Shwämme.
8 30, a. Der Filtershlamm darf üver Nacht nicht trocken im Washhaus verbleiben; ex ist nah sorgfältigem Auswaschen alkalish zu machen und unker einer Sodalösung bis zu seiner Vernichtung auf- zubewahren. Leßtere hat mindestens einmal wöchentlich zu geschehen.
b. Sauxer Schlamm darf nicht aufbewahrt werden.
e. Die Vernichtung des Filtershlammes und der verunreinigten, nitroglyzerinhaltigen Aussaugestoffe hat nach Anweisung der Betriebsleitung unter Aufsicht des Meisters zu erfolgen. Versenken im Wasser oder Vergxraben ist unzulässig. Nitroglyzerinhaltige Filterx- tücher sind zu reinigen und mit Wasser auszuwaschen, Schwämme nach dem Gebrauch unter Wasser odex in einex Sodalösung aufzubewahren.
Erd- und Bauarbeiten. Abbruchs8arbeiten und Reparaturen mit Erxplosionsgefahr.
8& 31. a. Innerhalb einer Entfernung bis 30 m von Arbeitsstellen mit Erplosionsgefahr dürfen beim Wiederaufbau zerstörter Gebäude oder bei der Ausführung von Neubauten in der zugehörigen Gruppe während des Betriebes an einer Stelle nichk mebr als höcbftens 10 Arbeiter beschäftigt werden.
h. Abbruchsaxbeiten von Arbeitsstätten und Be- triebseinrichtungen sowie Reparaturen an Apparaten und Leitungen, die mit Nitroglyzerin in Berührung gekommen sind, dürfen nux nah Anweisung der Be- triebsleitung unter Aussicht des Meisters vorgenommen werden,
c. Derartige Arbeiten sind im allgemeinen nur dann auszuführen, wenn Temperatur im {Freien oder in den Gebäuden über + 10°C beträgt. Aus nabmen hiervon find in dringenden Fällen gestattet, aber unter der Bedingung, daß die betreffenden Teile mit warmem Wasser so lange begossen werden, bis das Nitroglyzerin mit Sicherheit aufgetaut ift.
d. Vor Beginn der Arbeiten ist in und an den Gebuuden allex Sprengstoff zu entfernen und eine sorg- fültige Reinigung sämtliher Gegenstände vorzunehmen.
e. Das Hüummern und jede Bearbeitung von Teilen, die mit Nitroglyzerin in Berührung gekommen sind, seien sie aus Eisen, Metall oder Holz, werden streng verboten; ebenso sind Lötreparatuxen nicht ge- stattet mit Ausnahme derjenigen an sorgfältig ge- reinigten Gefüußen und Leitungen, in denen Nitro- glyzerinabfallsäure enthalten war.
Einschmelzen und Vernichten nitroglyzerinhaltiger
Gegenstände. Das Einshmelzen von Bleigefüßen oder Nitroglyzerin in Berührung gekommenen Teilen darf erst erfolgen, nahdem sie unter Beob- achtung der erforderlihen Sicherheitsmaßregeln über hellem Feuer abgebrannt sind.
þ. Jn derselben Weise sind alle unbrauchbar ge- wordenen Gegenstände gleicher Eigenshaft zu be- handeln, deren Vernichtung durch Explodieren oder Verbrennen niht mögli ist.
Vnu. Sonstige Vorschriften. Gewitter.
L 33, Während eines sich über dem Betriebsort entladenden Gewitters ist die Arbeit in den Patronen-, Meng-, Pack- und Trockecnräumen zu unterbrechen. Neue Operationen dürfen im Nitrierhause nit be- gonnen werden. Die Arbetter habeu die UArbeits- stätten zu verlassen und sich in die dafür angewiesenen Räume zu begeben, Die in die Gebäude. führenden Licht- und Kraftleitungsdrähte sind von der Haupt- leitung abzustöpselu.
Arbeitsauzüge.
8 34. a. Die Arbeiter, welche mit losen Spreng stoffen in Berührung kommen, haben vor Beginn der Arbeit besondere. Anzüge ohne Taschen anzuziehen und vor dem Verlassen der Fabrik wieder abzulegen.
b. Jn der Sprengstoffabteilung darf keine Fuß- bekleidung, die mit Eisen beschlagen ist, getragen werden,
o. Vorschriftsmäßige Anzüge find zu liefern und von der Fabrikleitung in brauhbarem Zustande zu erhalten.
d. Feuerzeug und eiserne Gegenstände, wie Schlüssel, Messer und dergleichen dürfen iu den Sprengstoffbetrieb nicht mitgenommen werden.
Mahlzeiten., Verbot geistiger Getränke bei der Arbeit.
8 35. a. Das Einnehmeu von Mahlzeiten in den Sprengstoffräumen, mit Ausnahme des Nitrier-, Scheide-, Wasch- und Nachscheideraumes ist uicht ge- stattet.
h. In dex Fabrik ist der Genuß geistiger Getränke verboten.
die
S 82. Aas» sonstigen mit
Verschließen der Räume.
8 36. Alle Räume der Sprengstoffabteilung sind außerhalb der Arbeitszeit verschlossen zu halten.
Arbeit8anweisung und Verhaltungs
maßregeln.
L 37. In jedem Gebäude des gefährlihen Be triebes sind durch Anschlag die für dasselbe besonders in Frage kommenden Arbeitsanweisungen, die Ver haltungsmaßregeln im Fall drohender Gefahr sowie die Behandlungsweise beim Etnatmen nitroser Dämpfe durch Sauerstoff und Chloroform bekann! zu machen und als Merkblatt zu behändigen.
Feuerlöóschgeräte. Di Die Fabrik muß; mit stets gebrauhsfähigen Wschvorrichtungen inausreihendem Maße versehen fein. S prengstoffarbeiter. Bei der Herstellung der Sprengstoffe find zuverlässige Leute niht unter 18 Jahre einzustellen, welche vor ihrer selbständigen Beschäftigung die nötige Anleitung erhalten haben. Fremde Personen.
L 40. Nichtbefugten Personen ist der Zutritt nur mit besonderer Erlaubnis und nah Eintragung ihres Namens in ein zu diesem Zwecke geführtes Negister in zuverlässiger Begleitung gestattet.
Rauchen.
8 41, Das Raunchen is für alle Angestellten und Arbeiter innerhalb der Umzäunung (siehe § 1) verboten. Unfallberichte.
L 42, Die Betriebsunternehmer sind verpflichtet, dem Genofssenschaftsvorstande über jede in ihrem Werke erfolgte Explosion, auch wenn Personen nicht verunglückt sind, unter Beifügung von Photo- graphien oder Skizzen eingehenden Bericht zu er- statten. Aus demselben muß besonders die Art und Menge des zur Explosion gelangten Sprengstoffs, die Wirkung auf Nachbarwerke und die weitere Um-
S 38.
8 39.
nur nüchterne und
gebung unter Berücksichtigung der Entfernungen, die Zahl der Verleßten oder Getöteten und die mut- maßlihe Veranlassung zu ersehen sein.
VIL. Ausführungs- und Strafbestimmungen.
8 43. a. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Mai 1910 in Kraft und gelten für alle Nitroglyzerinsprengstoff-Fabriken mit der Maßgabe, daß für Anlagen, die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Vorschriften bereits bestehen oder konzessioniert sind, die Unternehmer von der Verpflichtung zur Ausführung der Bestimmungen in den §§ 3, 49, 4b, 4e, 13d, 15 b Ziffer 7, 9, 118, 12 und § 16 entbunden sind.
þ. Bei Erweiterung alter Anlagen dur den Bau neuer Systeme fällt die Verpflichtung zur Be obahtung der Vorschrift des § 3 d weg, und kann der Abstand eines neuen Systems von dem un gefährlichen Teil alter Anlagen den örtlichen Ver hältnissen entsprechend bis zu 100 m herabgeseßt werden.
e. Werden von “bestehenden Fabriken Erweite rungen durch Errichtung einzelner explosionsgefähr- lier Gebäude innerhalb der vorhandenen Anlagen ausgeführt, so follen diese Vorschriften über die Entfernungen von Gebäude zu Gebäude und über die Sprengstoffmengen eingehalten werden, ohne daß im übrigen an dem fonzessionierten Teil der alten Anlage Aenderungen vorgenommen zu werden brauchen.
L 44. Für die in Gemäßheit dieser Bestimmungen
zu treffenden Aenderungen wird den Betriebsunter
Nitrierhaus Scheidehaus
Wasch- und Filterhaus
Syrengölmagazin
Nachscheidehaus Abwasserhaus Denitrierung
dynamit
von Maschinen mit horizontaler Achse
und Nührflügeln
Mischhaus für niedrigprozentige (4
betrieb
10) Zwischenlager für Spreng\toste
11) Patronenhütten für ßoprozentige Sprengstoffe 12) Patronenhütten 13) Packhaufser
14) Sprengitoffmagazine
15) Trockenhaus für Kollodiumwolle
C ch Fndustrie für Nitroglyzerinsprengstoffabriken des Gewerbeunfallversicherungsge]eßes genehmigt. Berlin, den 3. November 1909. Das Neichsverficherungs8anmit. (T6 L
De )
I. 23314/09.
[70808]
Gebäude mit Erxrplosionsgefahr.
L 2 erbält den nachstehenden Wortlaut:
Gebäude mit Erplosionsgefahr, wie Trockenhäujser für Nitrozellulose und solche, in denen rauhshwaches Pulver in Schränken getrocknet wird, sind einzeln mit Erdwällen oder Erdschutzwänden zu versehen und bei Neubauten und wesentlichen Umänderungen der bestehenden Anlagen mindestens 50 m von einander und von anderen Gebäuden zu errihten. Die Schuhtz- vorrihtungen müssen die Dachtraufe der einge \{lossenen Gebäude um mindestens 1 m überragen. Erdschutzwälle find mit mindestens 0,5 m [starker Krone bei ‘entsprehender Basis herzustellen und sorg fältig möglihst mit Mutterboden und Quecken zu bekleiden. Die Erdshußzwände bestehen aus zwei senkrecht und parallel aufgestellten, gegenseitig ver ankerten Wänden aus Wellblech oder anderem un verbrennbaren Material, denen ‘ein Abstand von mindestens 1 m zu geben und deren Zwischenraum mit Erde auszufüllen ist.
Werden zum Trocknen von rauhs{chwachem Pulver
der chemishen Industrie für Fabriken zur Her] vom 1. Mai 1910 — wird gemäß § 115 Abs. Berlin, den 3. November 1909.
[. 23314/09. (L 8)
Yleischmaschinenhaus für hochprozentige, gelati nôse Nitroglyzerin)preng|tolfe bei Berwendung von Maschinen mit vertikal aufgehängter Achse
l 5 9/0), nitro glyzerinhaltige Sprengstoffe mit und ohne Krast
für niedrigprozentige Spreng|\toffe
Beschlo\sen in der Genossenschaftsversammlung vom 27.
vorstehenden Besonderen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der e! gültig vom 1.
Beschlossen in der Genossenschaftsversammlung vom Der vorstehende Nachtrag zu den Besonderen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgeno}" f tellung von Nitropulver (rauchschwachem Pulver) | des Gewerbeunfallversiherungsgeseßes genehmig
nehmern eine Frist von einem Jahr vom Tage der Bekanntmalung im Reichsanzeiger gewährt.
§ 45. a. Der Genossenschaftsvorstand ist berechtigt die Frist für die Einführung der Betriebseinrichtungen wie sie in diesen Vorschriften gefordert werden, aus Antrag des Betriebsunternehmers und Befürwortun des Sektionsvorstandes zu verlängern. 9
þ. Wenn es sich herausstellen sollte, daß die Vor {riften in einzelnen Fällen ohne erhebliche Schwierig. feiten und unverhältnismäßige Kosten nicht ausgeführt werden können, so sollen etwaige Abweichungen der Genehmigung des Genossenschaftsvorstandes auf An trag des Betriebsunternehmers und nah Anhörung des technischen Aufsichtsbeamten unterliegen. N
8 46. Die Arbeitgeber haben dafür zu \orgen daß alle Arbeiter der gefährlichen Betriebs: abteilung von den für sie bestimmten Vorschriftey Kenntnis erhalten, daß ihnen die Ausführung ex. mögliht und sie zu threr Erfüllung angehaltey werden. Neu angestellten Arbeitern sind die wichtigsten Bestimmungen unter Hinweis auf die vorhandenen Vorschriften mündlich mitzuteilen und als Merkblatt zu behändigen.
8 47. Bezüglich dex weiteren Bekanntgabe diestr Vorschriften und dexr bei Zuwiderhandlungen gegey dieselben vorgesehenen Strafen finden die Bestiy: mungen dex Ziffern 2——4 des Abschnitts [11 der 9e: vidierten allgemeinen Unfallverhütungsvorschristen de Berufsgenossenschaft der chemischen Judustrie An: wendung.
Tabelle über den zulässigen Sprengstoffinhalt für die einzelnen Gebäude, deren geringsten zulässigen Abstan) voneinander und die höchste zulässige Zahl der Arbeiter außer Zu- und Abträgern (vergl. §§ 3, 15 und 1h der Borschriften).
Dtr
j l
Zulässige Sprenstoff-| lälsige
| Zahl x Ar eiter
—————
Abstand von Mitte | bis Mitte der
G8 : s d: ke Gebäude in m menge n x8
dn vt . d 600 40 1] 200 50 A 000 95 600 40 | 200 50 2 000 25 200 40 2 400 50 4 000 30 4 000 Können für mehrere Systeme gemein|cha\t- lich verwendet werden (vergl. § 3 m)
25
Ohne Misammlung von Gprengol (vergl. §8 18, 19, 20)
Borgelatinierhaus und Mischhaus für Kieselgur
Knet- u. Mischmaschinenhaus für hochpronzentige (über 25 9/6) gelatinierte und nicht gelatinierte, nitroglyzerinhaltige Sprengstoffe bei Verwendung
600 | 200 2 000
600 1 200 2 000 600 1 200 9 000 50 75 200 Ohne Ansammlungen von den Pack häusern 1() 150
unter einander
15
40
5 000 30 000 455
Juni 1908.
Mai 1910 werden gemäß § 115 A
Abteilung für Unfallversicherung. Kausmann.
Berufsgenossenshaft der chemishen Industrie. Nachtrag zu den Besonderen Unfallverhiütungsvorschriften für Fabrilt
zur Herstellung von Nitropulver (rauhshwachem Pulver). Gültig vom 1, Mai 1910.
Schränke verwendet, welhe auf Grund v gegangener, eingehender Brandversuche die ent bieten, daß sie im Fall einer Entzündung S Inhaltes den sich entwickelnden Pulvergajen L Abzug gestatten, und sind außerdem derartige C0 in Gebäuden aufgestellt, welche vermöge ihrer B ein Entweichen der im Brandfall entstehenden #5 gase sicherstellen, so sollen diefe Trockenhau|(! 1 den Bestimmungen des ersten Absatzes befrel lediglih als brandgefährlich (siehe § 4) zu betrat sein. Die Entscheidung darüber, ob die 2 bezw. die in Betracht kommenden Gebäude del stellten Anforderungen entsprehen, steh den nossenshaftsvorstand zu. Gebäude mit Bra ndgefahr.
& 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Magazine und Pulvertrokenhäuser ohne F \{chränke müssen, wenn sie nicht mindestens 22%, anderen Gebäuden und voneinander entfernt * oder umwallt find, feuersiher hergestellt 1"
mit Feuerslhutzwänden umgeben werden.
O07 21
Funi 1908.
y ps
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallverficheruug- Dr. Kaufmann.
E
F H
[7
Dritte
Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.
g
O
Q
Berlin, Mittwoch, den 24. November
o
/ . Untersuchungssachen.
. Unfall- und JInvaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. . Verlosung 2c. von Wertpapieren.
O f G3 DO
c
4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.
71525] Roggenlieferung. Wir beabsichtigen, 404 900 kg Roggen für die drei Monate Januar, Februar, März 1910 zu festem Preise im Wege der öffentlichen Ausschreibung an- zukaufen, deren Lieferung mit etwa 190 000 kg frei Bahnhof Clausthal- Zellerfeld 9000 , Bahnhof Wildemann, i 48 900 Bahnhof Gittelde bezw. (nach Fertigstellung) Bahnhof Grund, Bahnhof Lauterberg (Harz), Altenauer Hüttengleis auf Bahn- hof Oker, Böden des Harzkornmagazins in Osterode (Harz) in monatlihen Posten zu erfolgen hat. Bersiegelte Angebote, welhe auf das ganze Quantum oder auf Teilbeträge abgegeben werden fönnen, find mit der Aufschrift „Roggenlieferung“ an die Königliche Bergfaktorei zu Zellerfeld his Donnerstag, den 9. Dezember 1909, Vormittags UT-Uhr, kostenfrei einzusenden, zu welher Stunde die Eröffnung derselben im Ge- häftslokal dieser Behörde in Gegenwart der etwa er]shienenen Bewerber erfolgen wird. Werden An- gebote in anderer Form eingereicht, so fallen etwaige durch vorzeitiges Eröffnen der Angebote erwachsende Nachteile den Eingebern felbst zur Last. Der Zuschlag wird spätestens am Tage nach der Submission erteilt werden. Die Bedingungen können von der Königlichen Bergfaktorei zu Zellerfeld gegen Einsendung von 40 „3 bezogen werden. Clausthal, den 20. November 1909. Königliches Oberbergamtkt. Sympher i. V.
95 000 27 000
105 000
5) Verlosung x. von Wert- papieren.
Die Bekanntrnachungen über den Verlust von Wert- papieren befinden fi aus\{ließlich in Unterabteilung 2.
[69344] Bekauntmachung, betreffend die Auslosung _ Hohenzollernscher Reutenbriefe.
Bei der am 8. d. Mts. stattgehabten Auslosung Hohenzollernscher Rentenbriefe behufs Zahlung auf den 1. April 1910 sind folgende Nummern ge- zogen worden :
Buchst. A zu 500 FZ[. S57 M 14 139 Stück. Nr. 24 46 162 204 210 212 223 467 468 526 654 682 763 781 822 893 907 [114 1201 12109 1202 1299 1919 10995 L000 2165 2188 2339 2528 2659 2715 2722 2761 3028 3312 3409 3442 3457 3625 3661 3762 3913 3921 3948 3961 4105 ) 4228 4259 4288 4322 4323 4386 4393 7 4601 4603 4665 4714 4754 4769 4819 5 4939 4951 5003 5057 5098 5109 5111 5240 5274 5299 5344 5372 5378 5387-5430 5476 5486 5525 5571 5592 5597 5712 5865 5938 5978 5991 6110 6201 6202 6488 6490 6513 6585 6631 6802 6823 6853 7039 7114 7326 7431 7478 7796 7925 7947 8019 8027 8051 8075 8093 8113 8128 8182 8412 8477 8523 8549 8573 8743 8919 9079.
Buchst, 1 zu 100 F[. 171 26 Stück. Nr. 125 157 188 208 214 224 354 459 530 551 739 743 768 846 921 923 926 1168 1211 1304 1305 1381 1503 1555.
Buchst. © zu 25 Fl. 42 2% Stück. Nr. 96 106 133 202 258 425 471 524 546 604 770 778 785 872 970-1079 1085 1231 1335.
Die vorbezeichneten Rentenbriefe werden den In habern zum 1. April 1910 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben vou dem geuanuten Tage ab gegen Quittung und Nückgabe der Nentenbriefe bei der hiesigen Königlichen Negierungs-Hauptkafse oder bei der Königlichen Rentenbankkasse für die Provinz Brandenburg in Berlin in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. April 1910 hört die weitere Verzinsung der ausgelosten Rentenbriefe auf, und es müssen mit denselben die niht mehr fällig werdenden Zinsscheine Neihe 7 Nr. 3 bis 16 nebst Zinsscheinanweisungen unentgeltlih zurüdgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der fehlenden Zinsscheine vom Kapital zurü zubehalten sein würde. Die Einlösung der Renten briefe kann au vermittels portofreier Einsendung durch die Post an eine der vorgenannten Kassen er- folgen. Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann ebenfalls durch die Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers.
Sigmaringen, den 11. November 1909.
Königliche Regierung. R. 353 1. Ang. Graf von Brühl.
A, 450 911
1873 3009 3869 4257 4623 4965 5334 B58 6019 6643 7583 8102 8732
S 5
41 44 4 ) {
J
9) ) ) {
(
M 43 », 387 1018
S6 A, 416 871
M
079
“UUd 792
9% D
869
[71526] 4 °/, amortisable rumänische Rente von 1399.
Ministère Royal des Finances : de Roumanie. Direction de la Comptabilité Générale dé l’Etat et da la Dette Publique. Die einundvierzigste Verlosung der 4 °%
. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
Preis für den Raum einer
Vormittags 10 Uhr, im eigens dazu - vorbereiteten Saale des Finanzministeriums in Bukarest statt, gem den Bestimmungen des Reglements veröffent- iht im „Moniteur Officiel“ Nr. 245 vom 7. Fes bruar 1906.
Bei dieser Auslosung werden Stücke im Ge- samtwerte von Frcs. 469 000,— ausgelost, und zwar im folgenden Verhältnis :
47 Stücke à 5000 Francs = 235 000,— Francs 187 „ à 1000 a 106 O00 A 94 à 9500 Ú 47 000,— y
O E 328 Stücke im Nennwert von 469 000,— Francs. Das Publikum wird hierdurch eingeladen, der Ziehung beizuwohnen. Le Directeur de la Comptabilité Générale et de la Dette Publique.
[71603]
41/, 09, Landständisch garantierte Pfandbriefanleihe des Hypotheken-Vereins Finnlands von 1907.
/ 5. Verlosung. __Bei der am 15. d. M. in Helsingfors statt ehabten 5. Verlosung von Pfandbriefen der Go tiBenD ge- nannten Anleihe wurden folgende Nummern zur Aus- zahlung am L. März 1910 durch die in den Pfandbriefen geuaunten Zahlstellen verlost: Lit. A Nr. 300 708. t, E (7, (OC L107 Lit. C Nr. 291 1414 1477 1846. Lit. D Nr. 65 130 568 1320. Nückständig ist: Bon der Verlosung per 1. September 1909: Lit. O Vir: 1130. Samburg, den 22. November 1909.
Norddeutsche Bauk in Hamburg.
6) Kommanditgesellschasten auf Aktien u. Alktiengesellsch.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert- papieren befinden fich aus\{ließlich in Unterabteilung 2.
[7159] Sternbräu-Dettelbah.
Die Herren Aktionäre unserer Brauerei werden hiermit zu der am Dienstag, den 21. Dezemb. a. c., Nachm. 23 Uhr, im Saale der Sternbräu- Lokalitäten stattfindenden ordentlichen General- versammlung ergebenst eingeladen.
Tagesorduung : 1) Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustkonto. 2) Beschlußfassung über die Verteilung des Rein gewinns. 3) Entlastung des Auffichtsrats und des Vorstands. Zur Teilnahme an der Generalversammlung (F 10 d. St.) sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien in dem Geschäftslokale der Gesellschaft vor Beginn der Versammlung beim Vorstand gegen Legitimationskarte hinterlegt haben. Abwesende stimmberechtigte Aktionäre können ih nah §8 10 Abs. 4 d. St. durch andere mit Voll- macht versehene Aktionäre vertreten lassen. Dettelbach, den 17. Novb. 1909. Die Vorstandschaft. Der Auffichtsrat. Hans Eberle. Luitpold Baumann, Vorsitzender.
[71629]
Brauhaus Nürnberg. Wir beehren uns, die Herren Aktionäre Gesellschaft zu der am Samstag, den 18. De zember 1909, Nachmittags 4 Uhr, in unserem Anwesen, Hs.-Nr. 14, Schillerstraße, dahier statt- findenden ordentlichen Generalversammluug er gebenst einzuladen.
i Tagesordnung :
1) Vorlage des Geschäftsberichts des Borstandes nebs Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Prüfungsberichts des Aufsichtsrats.
9) Beschlußfassung über die Bilanz und die Ver wendung des Reingewinns.
3) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
Diejenigen Aktionäre, welche an diefer General-
versammlung teilnehmen wollen, haben
unserer
ihre Aktien oder die Depositions\cheine der Reichsbank oder der Königlichen Hauptbank oder einer der Kgl. Filial- banken oder eines deutschen Notars bis spätestens Mittwoch, den 15. Dezember 1909, in dem Enn der Gesellschaft, Scillerstr. 14, dahier, oder bet a. der Bayerischen Vereinsbank, Filiale Nürn- berg in Nürnberg, . Herrn Auton Kohn in Nürnberg, . der Deutschen Bauk in Berlin, . der Commerz- und Diskontobank in Berlin, , den Herren C. Schlefinger - Trier & Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien in Berlin, der Deutschen Bank, Filiale Fraukfurt in Frankfurt a. M., o. der Deutschen Effekten- und Wechselbank, vormals L. A. Hahn in Fraukfurt a. M., h. den Herren Gebr. Arnhold in Dresden gegen Ausstellung einer Stimmkarte zu hinterlegen. Nürnberg, den 23. November 1909. Der Vorsitzende des Auffichtsrats:
amortisablen 50 Millionen Frcs.-Anleihe von 1889 findet am 2./15, Dezember 1909,
Öffentlicher Anzeiger.
4 gespaltenen Petitzeile 30 .
[71261]
Der Dividendenschein unserer Aktien für das Geschäftsjahr 1908/1909 kommt von jeßt ab bei der Braunschweigischen Bank und Kredit- anstalt A-G. hier und bei unserer Gesell- \chaftskaf}e, Bahnhofstraße Nr. 4, mit 35 # zur Einlösung. Ñ
Braunschweig, den 22. November 1909.
Zuckerraffinerie Braunschweig. [71591] :
Frankfurter Viehmarktsbank A. G.
An die Herren Aktionäre! Zu der am Mitt- woch, den 15. Dezember 1909, Nachmittags 6 Uhr, im Saale „zum Storch“, Saalgasse 1, ab- zuhaltenden außerordentlichen Generalversamm- ¡ung werden die Herren Aktionäre hiermit ergebenst eingeladen.
j Tagesordnung :
Erhöhung des Grundkapitals von A4 300 000 auf M 500 000 durch Ausgabe von 200 Stück neuen Aktien zum Kurse von 1109/9 mit Di videndenberechtigung ab 1. Januar 1910 unter
_ Aus\{luß des Bezugsrechts der Aktionäre.
Die Prâsenzliste wird pünktlih 6 Uhr geschlossen.
Frankfurt a. M., den 24. November 1909. Der Auffichtsrat. Der Vorstand.
Wilhelm Pfeiffer, Georg Marr.
Vorsitzender. Heinrich El.
[71508] Cito-Werke Aktiengesellschaft Köln-Klettenberg.
In Gemäßheit des § 244 H.-G.-B. machen wir hiermit bekannt, daß Herr Dr. C. Hausmann in Cochem aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden ist.
Der Vorstand. 171576]
In der am 22. November d. J. abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung unserer Ge- sellschaft ist an Stelle des durch Tod aus dem Auf- sichtsrat ausgeschiedenen Herrn Herman Hofrichter zur Komplettierung des Aufsichtsrats Herr Stadtrat Emil Herrmann zu Stettin in denselben gewählt worden.
Stettin, 23. November 1909.
Ostsee-Dampfschifffahrts-Gesellschaft.
Koepcke. [71574]
Bochumer Bergwerks-
Actien-Gesellschaft.
Aus dem Auffichtsrat unserer Gesellschaft ist Herr Kommerzienrat Rudolf Bingel (Godesberg) durch Tod ausgeschieden. Bochum, im November 1909. Bochumer Bergwerks-Actien-Gesellschaft. F. Hohendahl. Ottermann.
[71590] Amberger Bierbrauerei, Aktiengesellschaft (zum Franziskaner-Kloster) Amberg.
Mir beehren uns, unsere Herren Aktionäre zu der am Mittwoch, den 15. Dezember 1909, Vormittags 10 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Ge!ellshaft (Haselmühlerweg) stattfindenden
2, ordentlichen Generalversammlung höflichst einzuladen.
uf
Tagesordnung :
1) Vortrag des Ge|chäftsberihts und Rechnungs abschluses sowie Beschlußfassung über Ent lastung der Gesellschaftsorgane.
2) Beschlußfassung über Verwendung gewinns.
3) Wahl zum Aufsichtsrat.
4) Allenfallsige Wünsche und Anträge.
Amberg, den 15. November 1909.
Der Auffichtsrat. Carl Eberth, Vorsitzender.
"1 7Q Y . , [71581] Vereinsbrauerei.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur diesjährigen ordentlichen Generalversamm lung auf Sonnabend, den 18. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, nah dem Nestaurant Herrn A. Neumann, Berlin, Oranienstraße (Moritplatz) ergebenst eingeladen.
Tagesorduung :
1) Geschäftsbericht.
2) Vorlage der Bilanz, der Gewinn- und Verlusts
rechnung und Bericht der Bilanzreviforen.
3) Erteilung der Entlastung an die Direktion und
den Aufsichtsrat und Festsetzung der Dividende.
4) Wahlen für den Aufsichtsrat.
9) Wahlen von Bilanzrevisoren.
Jede mit Reduktions\tempel versehene Aktie ge- währt zwei Stimmen, jede Prioritäts\tammaktie ge- währt drei Stimmen.
Die Aktionäre, welhe an der Generalversamm-
lung teilnehmen wollen, desgleihen Bevollmächtigte derselben, haben ihre Aktien, Vollmachten, Be- stallungen usw. spätestens drei Tage vorher bei der Gesellschaftskasse, der Dresdner Bauk in Berlin und Dresden oder den Herren Gebrüder Arnhold in Dresden in den üblichen Geschäfts- stunden gegen Empfangnahme der Legitimationskarte zu hinterlegen. __ Die Bilanz nebst Gewinn- fowie der Bericht für 1908/09 liegen von heute a im Geschäftsraum zur Einsicht der Aktionäre aus. Rixdorf, den 23. November 1909.
Nein
des
des 150
und BDeUU ennung
S. Merzbacher.
. Kommanditgesellshaften auf Aktien und Aktiengesellsch. . Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. . Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. . Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
[71573] Vereins-Bier-Brauerei zu Leipzig. In der heute abgehaltenen Generalversammlung erfolgte die statutengemäße Neuwahl des Auffichts- rats, und besteht derselbe nah stattgefundener Konstituierung aus: Herrn Richard Lange, Kaufmann, Vorsitzender, Herrn Gustav Este, Kaufmann und Stadtrat, Stellvertreter des Vorsitzenden, Herrn Otto Meißner, Ga iaau und Stadtrat, Herrn Constantin Nocca, Kaufmann, Herrn Otto Schönbach, Prokurist, was wir, den §8 5 und 13 des Statuts entsprehend, hiermit veröffentlichen. Leipzig, den 22. November 1909. Der Vorstaud. __ Eonrad Müller. Emil Großmann. [71572] i VereinigteUord-&Süddeutsche Spritwerke
& Preßhefe-Fabrik Bast A.G., Nürnberg. Ausübung des Bezugsrechts s
_, auf #4 100 000,— neue Aktien.
Die außerordentlihe Generalversammlung unserer
Aktionäre vom 30. Oktober l. J. hat beschlossen, das Grundkapital von nom. #4 1000000, — um nom. 600 000,—, also auf 1 600 000,—, durch Ausgabe von St. 600 neuer Inhaberaktien über nom. H 1000,—, welche für das Geschäftsjahr 1909/1910 volle Dividendenberechtigung haben follen, zu erhöhen. Von den neuen Aktien sind H 100 000,— von einem Konfortium übernommen worden mit der Ver- pflihtung, sie den Inhabern der alten Aktien zum Kurse von 205 9% plus 4 9% Stüdzinsen vom 1. Oktober l. J. zum Bezug anzubieten.
Nachdem der Beschluß der Generalversammlung vom 30. Oktober 1909 sowie die erfolgte Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister eingetragen sind, fordern wir unsere Aktionäre auf, das Bezugs- recht auf obige 100 Stück Aktien zu folgenden Be- dingungen auszuüben :
1) Auf je nom. 46.10 000,— alte Aktien kann eine neue Aktie à M 1000,— zum Kurse von 205 9/6 zuzüglih 49/9 Stückzinsen vom 1. Oktober 1909 bis zum Tage der Einzahlung sowie des Schluß- notenstempels bezogen werden. i
2) Das Bezugsrecht 1 bei Vermeidung des Ver- lustes innerhalb einer Aus\c{lußfrist vom 24. November bis 24. Dezember 1909 einschließlich an den Werktagen
in Nürnberg bei dem Bankhause Anton
Kohn, in Frankfurt a. M. bei der Pfälzischen Bauk, : bei der Bauk für industrielle Unter-
: nehmungen während der bei der betreffenden Anmeldestelle üblichen Geschäftsstunden auszuüben. äs. #
3) Bei der Anmeldung sind diejenigen Aktien, auf die das Bezugsreht ausgeübt werden soll, ohne Dividendenbogen nebst einem arithmeti!ch ge- ordneten Nummernverzeihnis zur Abstempelung einzureichen.
Gleichzeitig sind für jede gemeldete Aktie 4 2050 zuz. 4% Stüd- zinsen vom 1. Oktober 1909 bis zum Ein- zablungstage sowie der Betrag des Schlußnoten- stempels einzuzahlen.
{) Ueber die Einzahlung wird Kafsequittung erteilt.
5) Die eingereichten alten Aktien werden nah Ab- stempelung zurückgegeben.
6) Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt nach Fertigstellung der Aktien bei derjenigen
zum Bezug an-
Der Vorstand. H. Schulte.
Spielhagen. H. Ziegra.
Stelle, bei der die Anmeldung stattgefunden hat, gegen Nückgabe der Einzahlungsquittung, deren Einreicher als zum Empfang der neuen Aktien legitimiert gilt. Nürnberg, den 24. November 1909. Der Vorstand.
[71561]
Danziger Privat-Actien-Bank. Vilanzübersficht per Ende Oktober 1909,
G G Aktiva. A A
Kasse, fremde Geldsorten, Coupons | und Guthaben auf Reichsbankgiro- konto
R L
Guthaben bei Banken und fonstigen Korre) pondenten C L L H
Vorschüsse auf Waren und Waren- vershiffungen .
Vorschüsse auf Effekten
Effektenbestände M
Konsortialbeteiligung ...
Debitoren in laufender Nechnung :
gedeckt A 14 759 605,
Undebeat u 2 571 218,
ebitoren für Bürgschaften :
M 4110 405,
Bankgebäude .
Sonstige Aktiven .
470 620|— 7 887 117
897 688
4 021 400|— 3 381 507 2 009 832 1 254 982-
[17 330 823
D L
684 346 516 131
38 454 446
Pasfiva. i: 8 000 000
2 449 719 12 976 712 13 931 340 314 000
Aktienkapital . Neserven C E N Kreditoren in laufender Nehnung . . DEVONTENULIDET R N D as E N Bürgschaften : M 4 110 405,— Sonilide Dae s a U 782 675
38 454 446