1909 / 283 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Dec 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 5 A 40 »,

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32,

Einzelne Uumme

M 283.

JFuhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Exequaturerteilung. Mitteilung, betreffend die nächste Seesteuermannsprüfung in

Bremen. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Verordnung, betreffend die Reiseentschädigungen von Beamten der landwirtschaftlichen Verwaltung.

Hofansage.

Wettbewerb um den Großen Staatspreis auf dem Gebiete der Malerei für 1910.

Wettbewerb um das Stipendium der Dr. Paul Schulgze- Stiftung für 1910.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Osterwiek-Wasserlebener Eisenbahn.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 36 und 37 der Preußischen Geseßsammlung.

Erste Beilage:

Bekanntmachung der nah Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes- herrlichen Erlasse, Urkunden usw.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Eisenbahnverkehrsinspektor Freiherrn von Tettau zu Diedenhofen, bisher in Luxemburg, die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Organisten Hermann Baltin an der Hof- und Garnisonkirhe in Potsdam den Roten Adlerorden vierter Klasse mit der Königlichen Krone,

den Amtsgerichtsräten Rudolf Becker beim Amtsgericht Berlin-Mitte, Karl Bork zu Grünberg i. Schl, Gustav Stork zu Gifhorn, Karl Wagner zu Sagan, Karl Wegener zu Trachenberg im Kreise Militsh, Karl Döhner zu Niesky im Kreise Rothenburg O.-L. und Rudolf Zeeden zu Muskau im genannten Kreise, dem Rechtsanwalt, Justizrat Jakob Lürken zu Aachen und dem Regierungshauptkassen buchhalter, Rechnungsrat Bayer zu Osnabrück den Noten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberbahnassistenten a. D. Engelbert Menzen ba ch zu Honnef a. Rhein, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. August *Cappel zu * Vorhalle im Landkreise Hagen und Friedrih Merse zu Barmen-Nittershausen den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer Otto Herrmann zu Burg im ersten Jerichowschen Kreise und dem Lehrer a. D. Wilhelm Ullerich zu Eupen den Adler der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Gasthofbesißer Robert Weiß zu Konstadt im Kreise Kreuzburg und dem Privatförster Friß Ewert zu Dagwitten im Kreise Heiligenbeil das Kreuz des Allgemeinen Ehren zeichens,

den pensionierten Eisenbahnlokomotivführern Hermann Ebbinghaus zu Hagen i. W. und Wilhelm Lange zu Siegen, den pensionierten Eisenbahnzugführern Julius Jahn zu Cöln-Nippes und August Posselt zu Brügge im Kreise Altena, dem penstonierten Eisenbahnschaffner Wilhelm Ke nkel zu Breslau, dem pensionierten Eisenbahnwagenmeister Otto Thäns zu Wittenberge, dem pensionierten Eisenbahnwerk führer Andreas Frauen zu Glückstadt im Kreise Stein burg, den pensionierten Eisenbahnweichenstellern Heinri ch Althoff zu Herdecke im Landkreise Hagen, Heinrich Rohwer zu Hamburg, bisher in Altona, Johann Siemann zu Büchen im Kreise Herzogtum Lauenburg und Hein rich Theen zu Neumünster, dem pensionierten Eisenbahnbremser Friedrich Schütter zu Barmen-Rittershausen, dem pensionierten Eisen bahnrottenführer Heinrich Fink zu Gruiten im Kreise Mett mann, den pensionierten Bahnwärtern Ernst Drieling zu Dollern im Kreise Stade, Ludwig Friße zu Weisen im Kreise Westprigniß, Jürgen Schlüter zu Nortorf im Kreise Rends burg und Jakob Wolter zu Karolinenkoog im Kreise Norder dithmarschen, den bisherigen Eisenbahnmaschinenpußern Theodor Schäfer zu Niedereimer bei Arnsberg und Emil Vorwerk zu Helfe bei Hagen i. W., dem bisherigen Eisen bahnwagenpußer Peter Lyßen zu Vamdrup, Amt Ribe in Dänemark, dem Schreinermeister Hermann Krusenbaum zu Duisburg, dem Füllmeister Franz Reinke zu Elbing, den Maurerpolieren Kaspar Gragert und Christoph Jag e- mann zu Lüneburg, dem Hecheleiaufseher Karl Haus- dorf zu Zillerthal im Kreise Hirschberg, dem Maurer Wilhelm Lange zu Förste im Kreise Osterode a. H., dem Packmeister Peter Hettinger, dem Vorarbeiter Johann Kretsch, beide zu Trier, und dem Wasserbauvorarbeiter Pet er Voß zu Artlenburg im Landkreise Lüneburg das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

rn kosten 25 A,

Berlin, Mittwoch, den 1 Dezt

E s dem Leutnant Herbert Petéil regiment Nr. 72 Hochmeister die Nu

zu verleihen.

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Deutsches

Seine Majestät der Kaiser F

dem vortragenden Rat beil Deutschen Reichs, bisherigen Gi Thrän den Charakter als Wi regierungsrat mit dem Range Y verleihen.

Dem Konsul der Republik Uruk Günther ist namens des Reichs d

Jn Bremen wird am 15 Prüfung zum Seesteuermank meldungen zu dieser Prüfung 1909 an den Vorsitzenden der Prüfukäs

Königreich

Seine Majestät der König hans dem Prinzen Friedri Wi! Hermann zu Sayn-Wittg ensteins nachdem derselbe auf die Zugehörigf Sayn-Wittgenstein-Hohensteinsh€ Hohen Adels Verzicht geleistet" dem Namen „von Altenbur&a* Person tas Recht, sich des Feber i leihen. D 2

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den ordentlichen Professoren in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Adolf Kneser und Dr. Karl Hintze den Charakter als Geheimer Regierungsrat,

dem ordentlichen Professor in der medizinishen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Karl Hürthle den Charakter als Geheimer Medizinalrat,

dem Regierungs- und Baurat Günther, Vorstand der Cisenbahnbetriebsinspektion in Lübben, bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Baurat sowie

den Eisenbahnobersekretären Friedri h in Görliß und Heymer in Königsberg i. Pr., dem technishen Eisenbahn- sekretär Brandenburg in Nienburg a. W., dem Eisenbahn oberkassenvorsteher Bro ese in Thorn und dem Oberbahnhofs- vorsteher Hahn in Königsberg 1. Pr. bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Kaufmann Alfred Zielenziger in Charlottenburg den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen.

Véroromunda; betreffend die Neiseentschädigungen von Beamten der landwirtshaftlihen Verwaltung.

Vom 2. November 1909.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen auf Grund des § 12 des Geseßes vom 24. März 1873 (Geseßsamml. S. 122) und des Artikel T § 12 der Ver- ordnung vom 15. April 1876 (Geseßsamml. S. 107) sowie des Artikel Y des Geseßes vom 21. Juni 1897 (Geseßsamml. S. 193), betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staats- beamten, was folgt : Artikel 1.

Die Vor\chriften der §8 10 und 14 des Geseßes über das Kosten- wesen in Auseinandersetzungssachen vom 24. Jumi 1875 (Geseßsamml. S. 395) mit den durch das Geseß vom 3. März 1877 (Geseßsamml. S. 99) und dur die Verordnung, betreffend die Neisezulagen von Beamten der landwirtschaftlihen Verwaltung, vom 22. Dezember 1897 (Geseßsamml. 1898 S. 1) getroffenen Abänderungen werden hierdurch auf die nicht in den Geltungsbereih des erwähnten Gesetzes vom 24. Juni 1875 fallenden Geschäfte der Auseinandersezungsbehörden ausgedehnt.

Artikel II. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1910 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 2. November 1909. 1, 8,) Wilhelm. Freiherr von Rheinbaben. von Arnim.

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drei Schwe terfünste gelegt und demgemäß al r H wiesene Fähigkeit in monumentalem Sinne zu arbeiten. : i

Konkurrenzfähig sind außer fertigen oder annähernd fertigën We-

mälden auch Kartons, Skizzen und Entwürfe. Von festen Wand- gemälden find Photographien zulässig unter Beifügung der Kärtons und der Studien.

Die Zahl der Arbeiten darf T0 nicht überschreiten, auch wenn die Bewerbung auf mehrere Preise ausgedehnt wird. Die für diefen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst \chriftlihem Bewerbungs- gesuche sind nach Wahl der Bewerber entweder bei der Akademie der Künste zu Berlin oder den Kunstakademien zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel bezw. dem Staedelshen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. einzuliefern. An diesen Stellen findet eine Sihtung auf Zulassung zur Konkurrenz statt. Die zur Konkurrenz verstatteten Arbeiten werden zur Entscheidung nah Berlin gesandt, die als nicht gecignet befundenen aber den Bewerbern wieder zur Verfügung gestellt.

Als \pätester Einlieferungstermin gilt: bei der Akademie der Künste zu Berlin, W. 64,

Pariser Plaz 4, der 7. März 1910, Mittags

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bei den übrigen Akademien bezw. dem Staedelschen Kunstinstitut der 26. Februar 1910. Der Bewerbung sind beizufügen :

1) eine ausführliche Lebensbe\chreibung dcs Bewerbers, aus welcher auch der Gang seiner künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist, nebst den Zeugnissen über ‘die leßtere, :

2) Zeugnisse darüber, daß der Bewerber ein Preuße ist, und daß er zur Zeit der Bewerbung das zweiunddreißigste Lebensjahr nicht überschritten hat,

3) die \chriftlihe Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbständig erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind,

4) ein Verzeichnis der für die Konkurrenz bestimmten Arbeiten auf besonderem Bogen.

Bewerbungsgesuhe, denen die vorstehend unter 1 bis 4 auf- geführten Schriftstücke nicht beiliegen, bleiben unberücksichtigt. Die Einsendung der Gesuche hat getrennt von den Arbeiten zu erfolgen.

Die Kosten der Ein- und Nücfsendung nach und von dem Éin- lieferungs8orte hat der Bewerber zu tragen.

Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 #4 zu einer einjährigen Studienreise nebst 300 4 Reisekostenentshädigung und ist in zwei halbjährlihen Naten mit je 1650 4 zahlbar, die erste beim Antritt der Studienreise, die zweite nah Erstattung des Neiseberichts und nah Erfüllung der weiter unten aufgeführten Studiennachweife.

Das Stipendium steht vom 1. April 1910 ab zur Verfügung.

Die Studienreise ist spätestens innerhalb einer Frist von zwei Jahren nah Zuerkennung des Stipendiums anzutreten und ohne will- fürlihe Unterbrechung zu vollenden.

Der Stipendiat hat den größten Teil seiner Studienreise den Kunstwerken Ftaliens zu widmen. Er wird in bezug auf den Antritt und die Vollendung der Studienreise, die Studienzwecke, besondere Studienarbeiten, die wichtigeren Studienorte usw. unter tunlichster Berücksichtigung seiner etwaigen Wünsche auf ein festes Programm verpflichtet, von dem ohne vorherige ausdrücklihe Genehmigung des unterzeihneten Senats nicht abgewichen werden darf. Vor A E von sech83 Monaten nah Antritt der Studienreise hat der Stipendia über den Fortgang seiner Studien dem Senat schriftlichen Bericht zu erstatten und zum Zweck des Studiennachweises beizufügen : einige Skizzen oder Skizzenbücher, welhe die empfangenen Eindrüe flüchtig wiedergeben, ferner mindestens eine farbige Kopie eines monumentalen alten Wand- oder Tafelgemäldes im kleineren Maßstab und endlich

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