1909 / 295 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1909 18:00:01 GMT) scan diff

werden. CEinseitige Arbeitsnahweise, wenn sie überhaupt zugelassen sind, müssen . unter öffentliher Kontrolle stehen. Der preußi|che Handelsminister hat ja einige Verbesserungen an der Einrichtung erlangt; aber wir trauen dem Frieden nicht. Die Gefahr bleibt bestehen, daß die Kandare stärker angezogen werden wird. Ich bitte den Staatssekretär, alle Kräfte aufzubieten, diese Gefahr zu beseitigen.

Abg. BömelbuTg (Soz.): Die Vorstände der bestehenden Berg- arbeiterorganisationen haben mit ihren Vorstellungen bei dem Zechen- Tverband wegen anderweiter Gestaltung des geplanten Arbeits- nachweises eine glatte Ablehnung erfahren; auch dem Verband der Arbeitsnachweise, der die Gestaltung auf paritätisher Grundlage empfiehlt, wird es niht anders gehen. Die Antwort, die die Vor- fände von dem Handelsminister erhalten haben, ift bezeihnend für unsere Verhältnisse. Er lehnt es einfach ab, die Vermittlüng zu übernehmen. Wer unsere Zustände kennt, wundert sih darüber niht. Das Großkapital beherrscht alles, auch die Minister, und im Ministerstürzen leisten die Großkapitalisten {hon viel mehr als die Junker; daraus erklären \ich ja auch gewisse Minister- worte, wie jenes: „Meine Herren, wir arbeiten ja nur für Sie.“ Natürlich handelt es sich niht um den Wortlaut des Arbeitsnachweis statuts. Danach ist ja der Zweck der Einrichtung, den Arbeitèrn Arbeit nachzuweisen. Aber {hon durh die bloße Errichtung des Zwangsarbeitsnahweises wird dem Arbeiter die Freizügigkeit, die freie Wahl des Arbeitsplayzes, genommen. Die Arbeitsuchenden müssen nachweisen, daß sie gekündigt haben, oder daß das Arbeits- verhältnis ordnungsmäßig gelöst ist. Damit wird der gegenwärtige Zustand zuungunsten des Arbeiters verändert, denn bis heute-sucht der Bergarbeiter sh andere Arbeitsgelegenheit, und dann erst fündigt er. Was der Zechenverband dem preußishen Handelsminister in diesem Punkt geantwortet hat, läuft auf eine Täuschung des Ministers hinaus. Diese Verschlechterung is im Gegenteil be- absichtigt, wie ein Vorgang auf der Zeche Kaiserstuhl bewiesen hat. Der: Arbeitgeberbund im Baugewerbe hat dieselbe Bahn beschreiten wollen ; die Bauarbeiter werden, das wiederhole ich hier, nie zu einem einseitigen Arbeitsnahweise der Arbeitgeber ihre Zustimmung geben, auf die Gefahr hin, daß das Tarifverhältnis dabei in die Brüche gehen follte. Die einseitigen Arbeitsnahweise der Arbeitgeberverbände gestatten nah den Erklärungen der Arbeitgeber die Auslese der besten Arbeiter und die Regulierung der Arbeitsbedingungen nah dem Be- lieben der Arbeitgeber, wie auh die Durhführung dieser Nachweise, die fkonstruiert sind nach dem Vorbilde des Arbeitsnachweises der Hamburger Eisenindustriellen, als ein Kampfmittel ersten Nanges bei Streiks hingestellt wird. Der Hamburger Arbeits nachweis soll bereits im Besiße von 200000 Personalkarten sein, auf denen nicht nur die Angaben der Arbeiter, sondern auh der Arbeitgeber stehen; sowie irgend etwas nach Ansicht der Arbeitgeber Tadelnswertes darauf steht, wird der Mann unter dem Vorwande, daß keine Arbeit sei, abgewiesen! Die organisierten Arbeiter sollen auch gezwungen werden, in gesperrte Betriebe zu gehen, weigern sie sich dessen, so werden sie von der Arbeit ausgeschlo}sen. Das sind keine Behauptungen, sondern Tatsachen, die durch Aeuße- rungen von Sekretären dieser Arbeitgeberverbände erhärtet find. Diese Arbeitsnachweise sollen nah Aussprüchen derselben Herren einen „erzieherishen“ Einfluß auf die Arbeiter ausüben und sie zu „angemessener“ Gegenleistung veranlassen; sie sollen zur Kontrolle von Streikenden und zur Gewinnung größeren Ein- flusses auf die Lohnfrage dienen und auf allen diesen Wegen die Macht des Unternehmertums stärken helfen. Ganz geklärt wird die Sachlage durch die Praktiken des Mannheim-Ludwigshafener Arbeitsnachweises, auf die {hon der Vorredner hingewiesen hat. In das \{chwarze Buch werden eingetragen: Name, Geburtsort, Alter, Militärverhältnisse, Wohnung, Fähigkeiten und Papiere des Arbeiters. Es wird unterschieden zwischen mittel, gut, fehr gut und \{leckcht. Damit wird dem Arbeiter bereits ein Brandmal aufgedrückt. Für weitere Eintragungen besteht eine besondere Zeichensprahe. Kann der Arbeiter den Zuweisungsschein niht vorweisen, fo findet er 14 Tage lang keine Arbeit. Von dem Arbeitsnahweis für Mann- heim-Uudwigshafen sind ca. 4- bis 5000 Arbeiter gesperrt worden: (Es find Rüter ausgesperrt worden niht bloß wegen agitatorischer auch weil sie einen Leistenbruch oder einen Herzfehler aufwiesen. Das ist eine Niedertraht und Schlechtigkeit. Strolhe und Wegelagerer, die einen Menschen hinterrücks überfallen, werden von deutschen Kapitalisten in den Schatten ge stellt. Die Kontrolle wird jeßt bestimmten Beamten über tragen, die unter der Fuchtel des Unternehmers stehen, und von denen man die Gewähr hat, daß sie eine Knebelung der Arbeiter durch führen. Die \ch{chwarzen Listen sollen besonders im rheinisch-westfäli- 1chen Gebiet für die Bergherren ein Mittel sein, um die Geseße zum Schuße der Arbeiter zur weißen Salbe zu mahen. Um diese Waffe besonders wirksam zu machen, foll der Arbeitsnahweis zentralifiert werden. Es foll ein „Neß gebildet werden, in dem \ih die Streiker ‘fängen lassen“. Mit der Knechtung und Aushungerung der Arbeiter will das Unternehmertum seine Machtposition befestigen und stärken. Der Arbeitsnahweis richtet sih direkt gegen die Koalition der Arbeiter. Auf der Versammlung des Zentralunter- nehmerverbandes wurde gesagt, man müsse dem Arbeiter deutlich machen, daß er als Knecht geboren sei und auch als folcher sein Leben zu verbringen habe, daß er sih für die ihm in Gnaden ge währte Zuwendung des Arbeitsverdienstes dankbar zu erweisen habe. Der Kapitalismus ist bereis vom Câäsfarenwahn befallen. Auf der Gebeimfonferenz im Palasthotel im Anfang dieses Jahres sagte Geheimrat Uthemann: Wir sind Herren im Hause und lassen die Arbeiter nit hineinreden usw. Die Minister, besonders in Preußen, waren \chon von jeher in einem Abhängigkeitsverhältnis von den Junkern, das Kapital will, daß die Regierungen ihre Knechte werden. Auch der Reichstag soll in Zukunft unter ihre Botmäßigkeit ge- bracht werden. Es s\oll zu diesem Zwecke ein Juliusturm er rihtet werden, von dem niht nur die Nationalliberalen etwas ab- bekommen sollen, sondern auch das Zentrum, denn es sfeien auch brave Kerle darunter, denen es darum zu tun ist, die Interessen des Großkapitals zu wahren. Diese Kapitalsproßen maßen sih in neuerer Zeit das Strafreht an, sie verhängen Strafen nicht nur über den einzelnen Arbeiter, sondern auch über seine ganze Familie, sie lassen ihn 14 Tage

Tätigkeit, sondern

hungern. Soll das deutshe Volk es sh ernsthaft gefallen lassen, daß eine Handvoll zieriger Kapitalisten weite Volkskreise shädigt? Ich sage nein

ein. Auch weite bürgerliche Kreise sind dafür, daß

( eingreift. Die Tyrannisierung der Arbeiter dur

die Zuchtrute des Arbeitsnahweises wird zu einem gewaltigen Ningen zwischen Kapital und Arbeit führen. Würde sich das Volk diese Unterdrückung und Knebelung gefallen lassen, so würde es mit der Zeit in die elendeste Sklaverei versinken. In diesem Punkte sind alle Arbeiterkreise einer Meinung, auch der Führer der Christlihen Gewerkschaften, Efferß, schreibt der „Germania“, daß der Kampf um den Arbeitsnahweis kommen wird als ein Produkt der Selbsterhaltung der Bergarbeiter, die sich niht wie Kohle und Eisen auf dem Markt umherwerfen lassen würden, und es werde ein Kampf sein, wie ihn Deutschland bisher nicht gesehen habe, denn es handle ih um die höchsten Güter, die Ehre und die Freiheit. Die Arbeiter werden also den Kampf für ihre gemeinsamen Nechte führen, und sle werden ihn führen bis zum Weißbluten. In allen Parteien, F Nechten, bei den Nationalliberalen und beim Zentrum sitzen hochmögende Zechenbesitßzer, mögen sie uns sagen, wie sie eigentlich über dic Knebelung der Arbeiter denken. Aber selbst diejenigen, die dem Zentrum angehören, beteiligen sih ebensogut an dieser Bewegung wie alle anderen, die Unternehmer find einig, wenn es gegen die Arbeiter geht. Wir standen jeßt im Bergbau kurz vor einem großen Streik, nur die Führer der Organisationen verhinderten ihn, die Arbeiter haben im Vertrauen guf die Geseßgebung und im Be- wußtsein, daß den Bergherren ein Streik gerade jeßt nur angenehm sein würde, den Streik abgelehnt; sie haben taktisch klug gehandelt, sonst hâtten sie den Bergherren die Möglichkeit gegeben, während des Streiks ihre großen Vorräte aufzubrauchen und dann den deutschen Konsumenten von neuem zu \{chröpfen. Hoffentlich wird das Vexrkrauen der Arbeiter zum Reichstag und zur Regierung niht getäuscht. Wenn

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witig,

die Regierung in diesem Moment nichts tut, ist sie mitshuldig. Es läge nahe, die Zechenbesißer geseßlih zu expropriieren, aber wir wollen nur das Nächstliegende, die Regelung des paritätischen Arbeits- nachweises. Diese ist auch die erste Bats für eine Arbeits- losenversiherung. Erfahrungen auf dem Gebiete des paritätischen Arbeitsnachweises sind bereits an vielen Orten gemaht worden. Auch einige Unternehmer haben \ich auf den Standpunkt des paritätischen Arbeitsnachwei]es gestellt; im Holzgewerbe ist zwischen Arbeitgebern und Arbeitern der paritätishe Arbeitsnahweis vereinbart. Die Geseß- gebung darf nicht zulassen, daß die Arbeiter durch eine Handvoll Leute in Acht und Bann getan werden. Sollte wider Erwarten die Regierung und der Reichstag nicht das erlösende Wort sprechen, so wird das Volk sagen: Eine Grenze hat Tyrannenmacht, und es wird fämpfen gegen Knehtung und Bedrückung. Die Verantwortung trägt dann die Geseßgebung.

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Delbrü:

Meine Herren! Der Herr Abg. Giesberts hat bereits vorhin darauf hingewiesen, daß die Frage des Arbeitsnachweises den Reichstag heute niht zum ersten Male beschäftigt. Meine Herren, sie wird uns heute nicht zum leßten Male beschäftigen, dazu ist die Frage zu dazu ist es zu s{chwer, den rihtigen Standpunkt zu finden für die Beurteilung der in dieser Frage gegeneinander \toßenden Interessen. Hinzukommt, daß nah meiner Ueberzeugung die Frage auch für eine Regelung, wie sie die Herren Interpellanten wünschen, zum mindesten nicht reif ist. (Zuruf links: Na, na, warum denn niht?) Den Anlaß zu der Interpellation und der heutigen Besprehung hat gegeben ‘der Umstand, daß man im Nuhrrevier seitens des Zechenverbands einen Arbeitsnahweis mit Zwangscharakter für die Zechenbesigzer und, dem entspreGend, auch mit indirektem Benußzungszwang für die Arbeiter gegründet hat. Jch habe zu prüfen, ob diese Einrichtung im Nuhrrevier mit den bestehenden Neichsgeseßen im Einklang steht; und ih habe zu prüfen, ob die Vorgänge im Nuhrrevier Anlaß bieten fönnen können oder müssen zu cinem alsbaldigen Eingreifen der Gesetz- gebung. j i

Nun ift die Nuhrrevier und dem bestehenden

Frage, ob der Arbeitsnahweis im Einrichtungen im Einklang mit ehen De M Don Den beiden - Herren Rednern, die bisher gesprohen haben, nur gestreift worden; sie ist von keinem unbedingt verneint worden. Ich möeFte aber doch mit einigen Säßen daran erinnern, daß weder das Gesetz über die Freizügigkeit noch die Bestimmungen des § 152 der Gewerbeordnung über die Koalitionsfreiheit, die gleih- mäßig für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gelten, ein Hindernis bilden für die Einrichtung eines derartigen Arbeitsnachweises. Der Arbeiter hat ein Necht, sich seinen Wohnsiß frei zu suchen und zu sehen, ob er dort, wo es ihm beliebt, Arbeitsgelegenheit findet, ein Necht auf Arbeit an einem bestimmten Orte und bei einem bestimmten Unternehmer hat er niht. Es steht dem Unternehmer frei, ih seine Arbeiter auszuwählen; es steht dem Unternehmer und seinen Organi- sationen frei, die Beschäftigung bestimmter Arbeiter abzulehnen ; ebenso wie es den Araeitern und ihren Organisationen freisteht, ihre Arbeitskraft bestimmten Betrieben und den Angehörigen bestimmter Arbeitgeberorganisationen zu versagen, d. h. derartige Betriebe zu sperren.

Ft es nun richtig, daß die Einrichtungen im Nuhrrevier, die heute Gegenstand der Kritik gewesen sind, mit den bestehenden geseß- lihen Bestimmungen im Einklang stehen, im Einklang stehen nicht bloß mit dem Buchstaben, sondern auch mit dem Sinn und Geist dieser Gesete, so habe ih mich heute niht weiter zu beschäftigen mit dem, was der preußishe Herr Handelstninister in dieser Angelegenheit getan hat. Das, was die Regierungen der Bundesstaaten, was die ver- antwortlihen Minister der Bnndesstaaten im Nahmen der bestehenden Neichsgesezgebung und im Einklang mit der Neichsgeseßgebung tun und lassen, entzieht \sich verfassungsmäßig der Einfluß- nahme des Reichskanzlecs und, dem entsprehend, auch der Erörterung in diesem Hause. (Sehr richtig! rets.) preußishe Herr Minister für Handel und Gewerbe wird aber im preußishen Abgeordnetenhause (aha! bei den Sozialdemokraten) gern bereit und imstande sein, diejenigen Einwendungen zu widerlegen, die man hier und anderswo gegen sein Verhalten in dieser Angelegenheit erhoben hat.

Nun, meine Herren, komme ich zu der zweiten Frage: bieten die Vorgänge im Nuhrrevier Veranlassung zu einem sofortigen Eingreifen der Reichsgesetzgebung? Der Herr Abg. Giesberts hat, soweit ih mich erinnere, ers{chôöpfend und zutreffend mitgeteilt, was in dem Statut des Zechenarbeitsnahweises im Nuhrrevier steht. Er hat erschöpfend mitgeteilt, welches Ergebnis die Verhandlungen des preußishen Herrn Handelsministers mit dem Zechenverbande in bezug auf Abänderung der statutarishen Bestimmungen gehabt haben, und er hat daran die Bemerkung geknüpft: wenn man diese Bestimmungen lediglich nach ihrem Wortlaut und den dazu gegebenen Erläuterungen beurteilt, so erscheinen sie harmlos, und wenn sie ihrem Wortlaut nah und loyal gehandhabt wurden, so würde eigentlich kein Bedenken gegen sie zu erheben sein. Der Herr Abg. Giesberts hat au bereits darauf hingewiesen, daß zweifellos in diesen Ein- rihtungen die Wege gewiesen sind zur Verbesserung einer Neihe wie au er anerkennt unbequemer und unerwünschter Erscheinungen in den Arbeitsverhältnissen des Nuhrreviers. Jch glaube, ih brauche aus diesem Grunde auf die Einzelheiten hier nicht weiter zurück- zu kommen.

Unter diesen Umständen könnte man wohl fragen: ist die reine Möglichkeit, daß der Arbeitsnachweis des Zechenverbandes nicht loyal gehandhabt wird, ein hinreihender Grund, heute mit der Geseßgebung vorzugehen? Sollte man nicht abwarten, ob die Befürchtungen, die man an diesen Arbeitsnachweis knüpft, tatsählich in Erfüllung gehen oder niht ? Dem gegenüber hat man nun eingewendet : das ist richtig, aber dieser Arbeitgebernahweis mit Zwangscharakter, wie er im Nuhrrevier entstehen soll, is nichts Neues, er ist cirichtet nah Maßgabe des Hamburger¿Systems. Das mag richtig sein, in- sofern der Arbeitsnahweis im Nuhrrevier in gewissen bureaukratischen Einrichtungen dem sfogenannten Hamburger System nachgebildet ist. Ich möchte aber hier ausdrücklich feststellen, daß mir einer der Ver- treter des Zechenverbandes gesagt hat: wir denken gar nicht daran (große Heiterkeit bei den Sozialdemokraten), den Hamburger Arbeits- nachweis ohne weiteres auf das Nuhrrevier übertragen zu wollen, wir wissen, daß das niht mögli ist, wir haben infolgedessen im wesent- lichen die Bestimmungen unseres Arbeitsnahweises abweichend und milder organisiert, als das nah den Bestimmungen des Hamburger Systems möglih gewesen wäre. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Glauben

erste ihm ähnliche Gewerbereht

Der

__ was

Sie das?) Ich habe keine Veranlassung, die Mitteilungen, die mir gemacht werden, nicht zu glauben, solange ich nicht in der Lage bin, das Gegenteil zu beweisen. Jch würde auch Ihnen das, was Sie mir sagen, glauben (sehr gut! rets), solange ich nicht in der Lage bin, nachzuweisen, daß das, Sie gesagt haben, niht richtig ist. (Sehr gut! rechts.) Während nach dem Hamburger System von dem Beamten des Arbeitsnachweises unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeit- nehmer und Arbeitgeber die Arbeiter ausgewählt werden, wobei ge- wisse Vorschriften für- die Auswahl, insbesondere die Berücksichtigung der für die Stelle passenden, der Verheirateten, der am längsten Ge- meldeten, zu beachten sind, haben die Nachweisstellen im Nuhr- revier den Nachweisshein zu erteilen, sofern Arbeit vorhanden ist, fie sind verpflichtet, die Wünsche der Arbeiter zu berü - sichtigen. Bei dem Hamburger System ist neben der Aufsicht über die Leistungsfähigkeit der ih meldenden Arbeiter eine Prüfung bezügli anderer Eigenschaften der Arbeitsuhenden, die vom Standpunkt der Arbeitgeber aus als wesentlih betrahtet werden, auf Grund einer für jeden sih meldenden Arbeiter geführten Personal- farte vorgesehen und ein Aus\{luß der Arbeiter aus bestimmten Gründen mögli. Davon weichen die Bestimmungen für das Nuhrrevier in wesentlichen Punkten ab. (Abg. Hue: 30 Mann sind ja vom Nuhrrevier nah Hamburg geschickt und haben das System dort studiert!) Das ist absolut richtig, Herr Hue; die Herren sind nach Hambuï?g geschickt, wie man mir mitgeteilt hat, und die Pläne, die sie lediglih nach dem Hamburger Muster mitgebracht haben, hat man nicht als zweckentsprehend anerkannt. (Hört! hört! rets, Zuruf von den Sozialdemokraten.) Ich kann nur das mitteilen, was mir von glaubwürdiger Seite gesagt worden ist.

Derselbe Gewährsmann hat mir aber außerdem das will ich hier gleih einflechten gesagt: Glauben Sie nicht, daß wir irgend etwas tun werden, was ohne Not einen Streit heraufbes{chwören könnte. Wer den Streik im Jahre 1905 mitgemacht hat, seine Schrecken, seine {limmen Folgen für den Unternehmer und für den Arbeiter kennt, wird alles unterlassen, was einen derartigen Streik heraufbes{chwören könnte. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Sind auch Arbeiter gehört worden ?) Meine Herren, ih bin nur in der Lage, das mitzuteilen, was mir gesagt worden ist. Wenn Sie das nicht glauben wollen, Herr Hue, dann lassen Sie das. (Erneuter Zuruf von den Sozial- demokraten: Wir fragen, warum Sie keine Arbeiter gehört haben ?) (Glocke des Präsidenten.)

Also, meine Herren, ih stelle fest, daß zweifellos das strenge Hamburger System weitergehende, die Arbeiter mehr einshränkende Bestimmungen enthält, als die Bestimmungen über den Arbeits- nahweis im rheinish-westfälischen Steinkohlenrevier.

Nun hat man allerdings außerdem Bezug genommen auf eine Neihe von Vorkommnissen, die sich unter der Herrschaft äbnlicher Arbeitsnachweise abgespielt haben sollen. Man hat insbesondere Bezug genommen auf die Vorgänge in Mannheim und Ludwigshafen. Jch bin heute niht in der Lage, die Nichtigkeit dieser Angaben nach- zuprüfen; das ist aber auch nach meiner Ansicht für die Entscheidung der Frage gar niht notwendig. Denn darüber darf sich ja ein unbefangener Mensh nicht täuschen, daß derartige Arbeitsnahweiseinrihtungen gemißbraucht werden können, daß sie zu Mißständen führen können, die unerwünscht sind. Es fragt sich nur: sind diese Mißstände derartig, daß man ein Loch in unseren bestehenden geseßlihen Bestimmungen über die Koalitionsfreiheit machen soll oder niht?

Mein Herr Amtsvorgänger hat, soweit ih mich erinnere, im An- fang dieses Jahres über die Koalitionsfreiheit und über die Zweck- mäßigkeit eventuell geseßligde Beschränkungen derselben \ich hier eingehend geäußert und ist zu dem Ergebnis ge- fommen, daß er im Interesse aller Beteiligten vor einer derartigen Beschränkung warnen müsse. Diese Auffassung telle aud 10 Es handelt fich aber im vorliegenden Falle um eine Beschränkung der Koalitionsfreiheit. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, wenn Sie die Güte haben wollen, sih gegenwärtig zu halten, was ih {on vorhin gesagt habe, daß im § 152 der Gewerbeordnung nicht nur von Arbeitern und Gewerbe- gehilfen, sondern au von Gewerbetreibenden die Nede ist, und daß gerade in dieser Parität der Gewerbetreibenden und ihrer Arbeiter die einzige Nechtfertigung für die Koalitionsfreiheit liegt, welhe die Gewerbeordnung statuiert hat (sehr richtig! rechts, Zurufe von den Sozialdemokraten), so werden Sie zugeben müssen, daß das Verbot

bestimmter Arten einseitiger Arbeitsnahweise ein Eingriff in die

Koalitionsfreiheit ist. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, die Herrschaft über den Arbeitsmarkt i} zweifellos wihtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der Kampf um die Herrschaft auf dem Arbeitsmarkt, d. h. um den Arbeitsnachweis, spielt sch ab in dem Nahmen der Koalitionsfreiheit, wie ihn der § 152 der Gewerbe- ordnung gewährleistet. Wenn Sie an eine Beschränkung dieser Koalitionsfreiheit gehen, fo werden Sie keinen Gesetzgeber finden, der diese Koalitionsfreiheit einseitig einschränkt, sondern wir werden unter allen Umständen daran festhalten müssen, daß wir das, was wir rets geben, auch links geben, und was wir rechts nehmen, auch links genommen wird. (Sehr gut! rechts.) Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben si des Arbeitsnachweises bedient mit vollem Bewußtseiu als eines Machtmittels im Kampfe um die Verbesserung ihrer Arbeits- verhältnisse. Nicht die Arbeitgeber das möchte ih hier betonen haben den Arbeitsnahweis mit Zwangsbenußzung erfunden, sondern es ist eine Erfindung der Arbeitnehmer, und ein großer Teil der Arheit- nehmer hat lange auf dem Standpunkt gestanden, daß der obli- gatorishe paritätishe Arbeitsnahweis abzulehnen sei (sehr richtig! rechts), folange fie glaubten, daß der einseitige Arbeit- nehmerarbeitsnahweis mit Benußtzungspfliht für ihre Zwecke vor- teilhafter wäre. (Sehr richtig! rechts.) Noch im Jahre 1907, glaube ih, hat der Textilarbeiterverband einen Arbeitsnahweis dieses Charakters gegründet, mit der ausgesprochenen Absicht, dadur einen Einfluß auf den Arbeitsmarkt zu ungunsten der Arbeitgeber zu er- langen. Nun, meine Herren, mache ich Ihnen daraus keinen Vor- wurf, das ist ihr gutes Recht.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

N 2D

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staalsanzeiger.

1909.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Jch frage Sie nur: ist es zweckmäßig, heute bei den Unternehmern mit einer Beschränkung des Koalitionsrechtes anzufangen, der gleichzeitig auch . eine Beschränkung des Koalitionsrehts bei den Arbeitern folgen könnte. (Ach! ah! bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, halten Sie das fest: das Koalitionsrecht des § 152 der Gewerbe- ordnung ist eine absolut paritätische Einrichtung; es kommt den Arbeitgebern wie den Arbeitnehmern gleilhmäßig zugute. (Sehr wahr! xehts. Widerspruh bei den Sozialdemokraten.) Also, meine Herren, ich würde aus grundsäßlihen Erwägungen heraus warnen, irgend einen geseßgeberischen Schritt namentli yon seiten der Arbeiter zu fordern und zu betreiben, der geeignet ist, in das Gebäude der Koalitionsfreiheit, unter deren Shutze ihre Gewerkschaften groß und mächtig geworden sind, cine Lücke zu reißen.

Aber, meine Herren, von diesen grundsäßlichen Erwägungen ab- gesehen, wollen wir mal die Frage auch lediglih vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit aus betrahten. Was verlangen Sie? Sie ver langen, daß von den drei möglichen Formen des Arbeitsnachweises der paritätische öffentlihe Arbeitsnachweis obligatorisch werden foll, und daß der einseitige Arbeitgebernahweis und Arbeitnehmernachweis durch die Gesetzgebung ausgeschlossen werden soll. (Zuruf von den Sozial- demokraten: Beiderseits !) Beiderseits, ja! darüber sind wir uns einig.

Nun frage ih, meine Herren: hat eigentlich die Entwicklung der Dinge, wenn man einmal von den sozialpolitischen Fragen absieht, die in diese Angelegenheit hereinspielen, Veranlassung zu einer der artigen Forderung gegeben? Ich habe eine große Anzahl von Tarif- verträgen durchgesehen und für 316 Fälle feststellen lassen, wie die Frage des Arbeitênahweises geregelt ist. Daraus ergibt sich, daß unter diesen 316 Fällen 12 waren, in denen es sih um Arbeitgebernachweise han- delte, von denen 10 obligatorisch waren. In 246 Fällen handelte es h um Arbeitnehmernachweise (hört! hört! rechts), von denen 105 obligatorisch waren. (Hört! hört! rechte.) In 41 Fällen, von denen 29 obligatorisch waren, handelte es si um paritätische Arbeits- nachweise, in 10 Fällen, von denen 4 obligatorisch waren, um öffent liche Arbeitsnahweise, und in 7 Fällen, von denen 5 obligatorisch waren, um Junungsarbeitsnachweise. Daneben habe ih aber auch festgestellt, daß in diesen fragliden Tarifverträgen 20 Fälle waren, die aus\cließlihe Beschäftigung organisierter Arbeiter durch den Tarif festgelegt wird. (Hört! hört! rets.)

Nun, meine Herren, habe ih ferner einige Zahlen, die für Sie nit obne Interesse sein dürften. Nach dem Neichsarbeitsblatt von 1908 baben in diesem Jahre erzielt öffentlihe Arbeitsnachweise rund 800 000 Vermittlungen, Arbeitgebernahweise rund 165 000 mittlungen, Arbeitnehmernachweise rund 256 000 Vermittlungen und paritätishe Facharbeitsnahweise 88 000 Vermittlungen. Nun, meine Herren, wenn Sie diese Zahlen, von denen ih ohne weiteres anerkenne, daß sie weder Anspruch auf Vollständigkeit machen können,

in denen

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eines paritätischen Arbeitsnahweises ihrerseits aus irgend " einem Grunde die Geschäfte niederlegen? Was soll werden, wenn in strittigen Fragen diese beiden sich nicht einigen können? Für alle diese Fälle gibt es nur eine Lösung: daß man diesem paritätischem Arbeitsnachweis eine unbeteiligte Spiye in der Perfon eines Staats- oder Kommunalbeamten gibt. Dieser Staats- und Kommunalbeamte wird dann sehr häufig in die unbequeme Lage fommen, in \{chwierigen Fällen allein entscheiden zn müssen, und damit tritt das ein, vas sonst in diesem hohen Hause immer fo sehr bekämpft wird, nämli eine Bureaukratisierung des Wirtschafts- | lebens, deren Konsequenzen heute niht zu übersehen find." |

Troß aller dieser Bedenken stehe ih aber keineswegs auf dem Standpunkt, daß man den paritätishen Arbeitsnachweis als folchen von der Hand weisen foll. Jch bin nur der“ Ansicht, daß heute der Zeitpunkt nicht gekommen ist, um ihn daß wir wahrscheinli auch noch lange werden warten müssen, bis wir zu der Möglichkeit einer obligatorischen Durchführung kornmen. Auf der anderen Seite verkenne ih nicht, daß der paritätische Arbeitsnachweis für eine ganze Neihe von Betrieben notwendig und nüßlich ist. Jch stehe auch auf dem Standpunkt, abweichend von Herrn Bömelburg

wenn ih ihn recht verstanden habe —, daß eine Zentrali- sation des Arbeitsnahweises für einen großen Teil unserer außerordentlich wünschenswert ist, und aus diesem Grunde bin ih der Meinung,

Betriebe daß man an sih wohl bestrebt sein sollte, die allmählihe Einbürgerung und Durchführung des obli gatorischen, paritätischen Arbeitsnachweises zu fördern.

Meine Herren, in dem Etat des Reichsamts des Innern ist in ersten Mal im Ordinarium ein Betrag von ausgeworfen mit der Zweckbestimmung der Förderung

s deutscher Arbeitsnachweise. Das ist eine Summe, die prinzipaliter für Propagandazwecke verwandt werden soll. Xch erkenne ohne weiteres an, daß lediglich mit dieser Propagandaunterstützung nicht viel erreiht werden kann, wenn nicht nod) andere Maßnahmen ergriffen werden, und ih sehe ein weiteres Mittel zur Förderung des paritätischen öffentlichen Arbeitsnachweises in den Bestimmungen des Stellenvermittlergeseßes, das ih hoffe dem Neichstage demnächst vorlegen zu können. In diesem Entwurf, wie er jetzt gestaltet ist ih weiß nicht, ob er genau fo aussieht, wenn ih ihn in einigen Wochen hier vorlegen werde —, ist die Be stimmung enthalten, daß gercccosmäßige Stellenvermittler einer Konzession der Behörde bedürfen, daß diese Konzession nur erteilt werden darf, wenn ein Bedürfnis für den Betrieb nachgewiesen ist, und daß das Bedürfnis für einen derartigen Betrieb zu verneinen ift, venn ein öffentlicher oder gemeinnüßiger Arbeitsnahweis in hin- reidhender Leistungsfähigkeit vorhanden ist. Diese geseßliche Bestimmung wird zweifellos in sehr starkem Maße für die Entwicklung des paritä- tishen Arbeitsnahweises wirken; denn ein öffentliher Arbeitsnachweis fann nach meiner Ansicht nicht wohl anders als paritätish organisiert sein. Fn dem Entwurf ist ferner vorgeschen, daß die Bestimmungen des

Stellenvermittler An-

diesem Jahre zum 20 VO0 At des Verbandes

noch in i unbedingt vergleichbar sind, ansehen (Zuruf : Und außerdem warten Sie doch ab, Herr Hue, ob und was 1ch age: selbst wenn ih anerkenne |

fie in sh nicht vergl

nichts beweisen !)

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damit beweisen will! ich f dice Zahlen nicht ers{chöpfend fi fo bestätigen fie doch das Bi S1 U: dem zugänglichen Literatur gewonnen nämlich daß der Arbeitsnachweis, namentlich der L keineswegs sich den Sozialdemokraten), wie dem Lobe, das i | »zi im allgemeinen spenden. Es ergibt sich ferner, daß im der Facharbeitsnahweis der Arbeitgeber wirtschaftlich

ist, weil er der technisch vollkommenste ist, und es t Fällen, in dene

n geregelt' ist,

leichbar sind

ckti15t111 STUDIUNI

breitung erfreut (na also! bei ausfezen müßte, nach

daß în einer großen Anzahl von

Arbeit: nachweifs in Tarifverträ( Feineswegs den : aufzuweisen haben, Fällen Arbeitgeber

L Je paritätischen Arbeitênahweis als die

fondern daß în einer Anzahl von Arbeitnehmer sh auf den Arbeits uahweis der einen oder der Partei geeinigt haben, die allerdings das erkenne ich ohne weiteres an

in diesem Falle insofern einer paritätishen Kontrolle unterstanden, als

der Tariffommission unterworfen waren. (Na

rAnBßo großen s und

anderen

sie ja der Kontrolle also! bei den Sozialdemokraten.)

Nun, meine Herren, ist ja ferner anzuerkennen, daß varitätishen Arbeitsnachweise vielleiht nicht fo groß ist, man unach der Zahl seiner augenblicklihen VBerehrer annehmen z müssen glaubt, weil in dem Kampf zwischen Arbeitnehmern un Arbeitgebern der Arbeiténachweis in einer großen Anzabl von Fällen von beiden Seiten ungern preisgegeben wird. Tro alledem aber wird man sih über eins nicht täuschen können: daß in dem paritätischen öffentlihen Arbeitsnahweis immerhin eine gewisse tehnishe Schwerfälligkeit licgen wird, die mit allen mehr oder weniger bureaufkratisch organisierten Einrichtungen verbunden zu sein vflegt. Es ist für einen großen paritätischen öffentlichen Arbeitsnachweis sehr viel {wieriger, besondere Wünsche des Arbeitgebers zu befriedigen und auch den einzelnen Arbeiter seinen Fähigkeiten entsprechend zu plazieren, als einem einseitigen Unternehmernahweis unter einer entsprechenden technischen Leitung.

Aber, meine Herren, selbst wenn hinwegfkäme und ih bin keineswegs etwa Ausführungen ein Hindernis für eine obligatorischen paritätischen Arbeitsnachweises überhaupt zu fehen —, fo bleibt doch zurzeit cine große Neihe anderer gewichtiger Bedenken gegen eine zwangsweise Einführung der paritätishen Arbeitênahweise bestehen.

Diese liegen in den Schwierigkeiten, die dadurch entstehen können, daß cinmal der paritätische Arbeitsnachweis, der ja doch \{ließlich auf ein gutwilliges Mitarbeiten beider Teile, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, basiert ist, niht funktioniert. Meine Herren, was soll werden, wenn die Arbeitgeber es ablehnen, in den Arbeitsnachweis ihre Delegierten zu hicken? Was soll werden, wenn die Arbeitnehmerbeisiger

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einseitige

man über diese Bedenken

gewillt, in diesen

Durchführung des

Gesetzes, die zunächst nur auf gewerbs8mäßige

| wendung finden, durch die Beschlüsse der Landeszentralbehörden auch | ausgedehnt werden können auf nihtgewerbs8mäßig betriebene Stellen vermittler.

Ferner habe ih bci dem Studium dieser Angelegenheit den Ein druck gewonnen, daß die Negelung des Arbeitsnachweises in allererster Linie und am zweckmäf stehe au keineswegs auf überall verwerflih ist. Er eren wieder nicht. zweckentspreWhendes Mittel zur Förderung des

zigsten erfolgen sollte durh Tarifverträge. Ich dem Standpunkt, daß der Tarifvertrag ist auf der einen Stelle brauchbar, auf Im großen und ganzen ist er zweifellos in

j

| | DET ( vielen Fällen ein wirts{aftlichen Friedens, und um dieses vorhin {on erwähnten Bestimmungen in dem Entwurf Arbeitskammergeseßes nüßlih, wonah den Arbeitskammern die Aufgabe auferlegt werden soll, den Abschluß fördern. Da der Gesetzentwurf über die Arbeits zugchen wird, fo sehe ih au

MNIP L L,

nAn 1/1/44

arifverträgen zu ammern dem Neichstag demnächst dieser gesetzgeberishen Maßnahme der verbündeten Regierungen Mittel zur Erreihung des Zieles, in dem wir in der Haupt- wohl alle einig nämlicl) des allmählich mit den ih entwicelnden Verhältnissen zu einem paritätishen und öffentlichen Arbeitênachweis zu gelangen.

Menn ich also kurz rekapitulieren

die Verhältnisse heute bei uns nicht den öffentlichen paritätischen A1

Jch bin der Ansicht, daß

nahweis ein erstrebenswertes Ziel ist, das erreicht

foll, einmal dur gesetzgeberische Maßnahmen auf

Stellenvermittlung und andererseits durh geseßgeberishe Maßnahmen

bei der Regelung des Gesetzentwurfs über die Arbeitskammern. Das,

meine Herren, ist das, was ih zur Sache zu fagen habe.

Nur eine kurze Bemerkung möchte ih noch anknüpfen an das, was der Herr Abg. Bömelburg gesagt hat. Wenn ih den Herrn Abg. Bömelburg ret verstanden habe, hat er uns Ministern den Vorwurf ge- igen Abhängigkeit von den Zechen berren wären, daß wir uns in den Dienst einseitiger Interessen stellten. So liegen die Dinge doch nicht. Wir Vertreter der verbündeten Negierungen wissen uns völlig frei von einer Abhängigkeit von irgend welchen bestimmten Interessen oder Interessentengruppen. Wir fühlen einer bestimmten Gruppe zu dienen,

bestrebt, im Widerstreit der finden, die zum Erreichbaren Jnteresse der Gesamtheit führt. Abg. Bömelburg s\chließlich der Ansicht

»ioToR TYICTLES,

find,

darf, fo bin ih der Meinung, daß derartig sind, daß wir durch ein ¡itsnachweis obligatorish machen paritätisch-öffentlihe Arbeits werden Tann uniî dem Gebiete der

macht, daß wir im Zustande der völl

uns völlig frei von dem Bestreben, im Gegenteil, wir sind redlich Interessen diejenige Linie «zu und Zweckmäßigen im

Wenn aber der Herr

den engbegrenzten Interessen einer bitte ch den Herrn Add.

vergessen. Die Zechenherren sind Eigentümer des Kapitals, das in

Bömelburg, eins nur zu einem kleinen

den Zechen ‘arbeitet,

|

: : | obligatorisch zu ‘machen, und | |

l | Î |

gewesen ist, daß wir hier bei dieser Gelegenheit die Interessen der Massen der deutshen Arbeiter nicht hinreichend bewerten gegenüber kleinen Unternehmerschaft, fo niht zu Teile

sondern

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demokraten.) ernstlich bestrebt sind, bei allen Maßnahmen der verbündeten Re- gierungen ausgleihende Gerechtigkeit zu üben zwischen den Arbeitern auf der einen Seite und allen denen,

zu fördern, erscheinen auch |

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das Kapital “ist verteilt durch das ganze deutsche Volk in der Hand

fleiner Rentner, in der Hand armer Witwen, in der von Waisen und Vormündern. (Zurufe bei den Sozial- Meine Herren, wir erfüllen nur eine Pflicht, wenn wir

Hand

die an- den großen Betriebs-

unternebmungen, in denen diese Arbeiter beschäftigt sind, ein wirt-

schaftlihes Interesse haben. (Bravo! rechts.)

Auf Antrag der Abgg. Freiherr von Hertling (Zentr.) und Singer (Soz.) beschließt das Haus die Besprechung der JInterpellationen.

Abg. Beuchelt (dkons.): Es bes eine Methe von Arbeitsnachweisen, di errichtet worden sind und verwaltet werden. Die Zentrumsinterpellation behauptet nun,“ daß durch dicse einseitigen Arbeitsnachweise mit Zwangscharakter die Rechte der Arbeiter, namentlich die Fret- zügigkeit, beeinträchtigt werden, und der Wortlaut der Interpellation der Sozialdemokraten is noch s{chärfer. Was ist denn geschehen, um diese Schärfe zu rechtfertigen? Der Verband der Zechenbesiter hat einen Schritt getan, den vor ihm {hon 150 Arbeitgeber- verbände getan haben. Aus der Tatsache der Errichtung diefes Arbeitsnachweises in Essen allein läßt sih also die Aufregung der Bergarbeiter nicht erflären. Die Ursache der Berbitterung und Erregung foll in einzelnen Bestimmungen diefes Arbeitsnachweises liegen. Ih finde meinerseits keine einzige Bestimmung, die die Vertragsfreiheit oder die Freizügigkeit der Arbeiter im Frage stellt. § 4 enthält die Bedingungen, unter denen Arbeit nachgewiesen wird. § 6 gibt an, wo, und § 9 besagt, wann die Arbeit angetreten werden muß; in keinem Punkte wird den Arbeitern ein Recht, das sie besißen, irgendwie beschnitten. Es steht ferner fest, die so angefochtene sechs8monatige Aussperrung

teht doch {on seit Jahren e von Arbeitgeberverbänden n

daß die so jeßt auf 14 Tage beschränkt ist; das ist ein unverkennbares Entgegen fommen des Zechenverbandcs gegen die Bergarbeiter. Dem Unwesen der Boykottierung einzelner Zechen durch die Arbeiter aber wird durch den Arbeitsnachweis wirksam entgegengetreten werden können. Die if Zechenverbandes verschwinden, es geht alles in

q feit vor fich. Unfaire Handlungen werden auch wir jederzeit mißbilligen. Das Kohlenfsyndikat bat auch ausdrücklich erklärt, Mängel, die sich herausstellen sollten, gerne zu mildern und

zu beseitigen bereit ist. Nach dem bishcrigen Material können wir Konservativen also den Stab über die neue Einrichtung des Zechenverbandes nicht brechen. tegen das Verlangen der einheit ichen Regelung des Arbeit s von Reichs wegen müssen wir uns ganz entschieden l beste Lösung der Frage ist die lofale und beruflihe. Das NMisiko der Arbeit wird immer dem Arbeitgeber verbleiben; sehr notwendig ist für ihn in vielen Betrieben eine richtige Auswahl der Arbeitskräfte. Vielfach sieht man ja in Arbeiterkreisen die Wohlfahrtseinrichtungen der Unternehmer als arbeiterfeindlihe Schöpfungen an: diese falsche

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Anschauung muß verschwinden. Ich hatte in meinem Betriebe meinen Arbeitern einen Fonds überwiesen, dem bei Verheiratung von Arbeitern die Wirtschaftseinrihtung beschafft werden sollte, um die Leute vor Abzablungsgeschäften usw. zu bewahren; auch in dieser Fürsorgeeinrichtung erblickten die lokalen Führer der Sozial- demokratie eine Einschränkung der Freizügigkeit der Arbeiter ! Eine Störung des Ausgleiches der Interessen der Arbeiter und der Unternehmer können wir in dem Arbeitsnachweis des Zechen- verbandes noch nicht erblicken.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Schluß gegen 61/4 Uhr. Nächste Sißzung Mittwoch vor mittag 11 Uhr. (Nachträge zum Etat für 1909, Fortseßung der eben abgebrochenen Besprehung, Interpellation Link betr. die Verfassungsfrage in Mecklenburg.)

aus

Handel und Gewerbe.

(Aus den imNeichs8amt des Innern zusammengestellten („Nachrichten für Handel und Industrie.)

Ttaliens Außenhandel in Kunstgegenständen 1908

Tal unter

sonderer Berücksichtigung von Florenz. 139 Stück Kunst- Ure 1 ausgefühit moderne Kunstwerke: Malerei 2740 Stück im Werte von Lir iTpturen 10 01: tuck im Werte von 1 834 950 Lire, andere Kunstsachen 3 l ick im Werte von §91 510 Lire; tück im Werte von 280 von 27 450 Lire, erte von 97 960 Lire. erportierten Kunstsachen betrug mit mehr als 50 9/9 beteiligt nch die Gesamtausfuhr, wie Oesterreich - Ungarn 895 000 Lire, 783900 Lire, Schweiz 740 000 (Aus einem Bericht des

UITC. «L

1908 Fn

aeaenftinde I orte Av agd vorden, undLg a erte von 326 100

erte 4A TL i

Anmeldung von Waren, die von Neisenden und über- aus dem Ausland kommenden Personen mitgeführt Der serbishe Finanzminister hat durch Erlaß vom 21. Of- X, Z. Nr. 21 007, zur Erleichterung des Berkehrs der en und sonstigen Personen angeordnet, daß die Zollämter von den und fonst vom Ausland kommenden Personen für Waren, 100 Dinar und bei anderen Perfonen übersteigt, keine \{riftlihe Anmeldung verlangen. Als ettgenannten Art sind solche zu erachten, die tagsüber | ins Ausland gehen. (Srpske Novine.) | Zoo ifi von Waren. Laut Erlasses des serbischen Finanzministers vom 14./27. Oktober d. I., 4. Nr. 20568, find aus VBaselin, Fettôl, Seife und Wachs hergestellte Präparate zum Schmieren und Putzen von Leder bei der Einfuhr nah Nr. 192 des Tarifs zu verzollen, weil sie ihrer Zusammensezung und Ver- wendung nah den Waren der Nr. 192 am nächsten stehen. (Ebenda.) Laut Erlasses des serbischen Finanzministers O Nr. 16 064, befindet sich in der Unter abteilung 1 der Nr. 433 des Zolltarifs ein Druckfehler, und zwar hat dieje Tarifstelle statt „aus weihem Holze oder furniert mit hartem Holze“ zu lauten: aus weichem Holze oder furniert mit folhem Holze“. (Ebenda.)

Í

Zum Zolltarif.

P I Ft KL or Cx r O (O, ATLDDEC D. L, 2

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