1869 / 78 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Auf die Anklage der Königl. Staatsanwaltschaft vom 26. d. M. | mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 1. Mai cr. ein- und auf Grund des §_ 110 des Strafgeseßbuchs, is wider den Wehr- \chließlich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und mann Friedrih August Hempel von hier wegen unerlaubter Aus- | demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der 0 pre Frist wanderung die Untersuchung cingeleitet worden Und zum öffentlichen angemeldeten Forderungen , sowie nach Befinden zur Bestellung des und mündlichen Verfahren Termin auf den 95. Mai d. I., Vor- | definitiven Verwaltungspersonals : : mittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Zimmer für öffent- auf den 19. Mal er, Vormittags 11 Uhr, liche Sißungen, vor uns anberaumt. Zu diesem Termine wird der | vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Stolterfoth , im Verhand- oben genannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen, am ge- lungszimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. dachten Tage zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Nach Abhaltung diese) Termins wird geignetenfalls mit der Ver- Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder | handlung über den kkord verfahren werden. : \solhe uns fo zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht; hat cine Abschrift der- demselben herbeigeschafft werden können. Tm Falle des Ausbleibens | selben und ihrer Anlagen beizufügen. : / des Angeklagten wird gegen denselben in contumaciam verfahren' Jeder Gläubiger , welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen werden. Torgau, am 29. Januar 1869. Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten M bestellen an rau ai O N d er ; dies unterläßt, kann cinen Beschluß aus dem Grunde, weil er Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten, Denjenigen, welchen Vorladungen u. dergl. es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Recht8anwalte Pallesfe Aufforderung der Konkursgläubiger hier, Echtermeyer, Horn und Justiz-Räthe Hartwig und Pickering in

[1161] Mori i i arienburg zu Sachwaltern vorgeschlagen. nach Festseßung einer zweiten E Tiegenhof, den 31. März 1869.

Konkursordnung §. 167; Jnstr. §F. 21, 22, 30. E, E, i In Was Konkurse D é Vermögen des 'Tuchmachermeisters Königliche Kreisgerichts-Deputation. Christian Gottlob Wuschak zu Forst ist zur Anmeldung der Forde- [1153] Bekanntmachung. :

Der Konkurs über das Vermögen des Handelsmanns Haesler

rungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 19. April 1869 einschließli ch zu Creuzburg O. S. is durch Ausschüttung der Masse beendet und der Gemeinschuldner für nicht entschuldbar erachtet worden.

festgeseßt worden. / Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nit an emeldet Creuzburg, den 3. März 1869. : Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

haben, werden aufgefordert dieselben, sie mögen bercits rechtshängig \ein ober nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge- Der Kommissar des Konkurses. [1147] Bekanntmachunq

dachten Tage bei uns schriftlih oder zu Protokoll anzumelden. In dem Konkurse über das Vermögen des Getreidehändlers Anton

| Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 6. März er. bis zum Ablauf der zweiten Frist N P B Forderungenist auf Gatischlich von hier ist der Rechtsanwalt Parisien hierselb zum de- finitiven Verwalter der Masse bestellt worden.

H den fr N Koiiadi A Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreibrichter winck, im Terminszimmer den 24. März 1869 Nr. 11. anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine Neurode, den 2%. Ltd S i : die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen Königliche Kreisgerichts - Deputation. innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. [1114] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Halle a, d. S., I. Abtheilun g, den 27. März 1869, Vormittags 12 Uhr.

Wer seine Anmeldung schriftli einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger , welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder qux Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Küniß und Lange hier, Bohn zu Pförten, Unverricht , sowie die Justizräthe Mattern und Feuersiack zu Sorau zu Sachwaltern vorgeschlagen. L :

Forst, den 20. März 1869.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

[1152] Bekanntmachung. Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Paul Kühn zu Guben is durch Vertheilung der Masse beendet. Guben, den 23. März 1869. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[1148] Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Joseph Caspary zu Berent is der Rechtsanwalt Knirim von hier zum defi- nitiven Verwalter der Masse bestellt worden.

Berent, den 25. März 1869.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Konkurs-Eröffnung. Königliche Kreisgerichts - Deputation zu Tiegenhof. Den 30. März 1869, Nachmittags 125 Uhr.

Ueber das Vermögen der Wittwe M. Hamm und des Kauf- manns Gustav Hamm hierselbst, in Firma M. & G. Hamm, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 26. März er. festgeseßt.

um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Bresler hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert , in dem auf den

Carl Ferdinand Beyer zu Halle is der faufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet, und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 25. März 1889 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse “ist der Kaufmann Friedrih Hermann Keil hierselb bestellt. Die Gläubiger des Ge- meinschuldners werden aufgefordert, in dem |

auf den 6. April d. JTs., Vormittags 12 Uhr,

1 Treppe hoh, Zimmer Nr. 40, anberaumken Termine die Erklärun-

zugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren

ihm etwas verschulden, wird aufgegeben , verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegen-

behalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzulie- fern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu- biger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befind- lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen , welche an die Masse Ansprüche als E machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrecht bi 8 zum 30. April d. Js. einschließ- li ch bei uns sriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange- meldeten Forderungen / so wie nach Befinden zur Bestellung des defi- nitiven Verwaltungs-Personals :

auf den 11. Mai d. Js./ Vormittags 11 Uhr,

vor E N Herrn M p E im Gerichtsgebäude

| i eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 40, zu erscheinen. 10. April cr., Vormittags 10% Uhr, ; cFtsi roi ; ; in dem Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gericht8gebäudes vor dem derfclen Le ees Vnilaeea aen einreidt, Hat, eine, Wri E Kommissar, Herrn Kreisrichter Stolterfoth, anberaumten Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm Amtsbezirke seinen ermine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung | Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen au d die Bestellung eines andern einstweiligen Ver- | hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berehtigten aud : ; ; wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Allen , welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren | Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werd

: en d echts- oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche | anwalte Krukenberg 4 Redeke s FScaicndle, s usa

ibm etwas verschulden , wird aufgegeben nichts an denselben zu 3cki Zchli icbi j ; / i verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände O E! Fiebiger, Wilke, Riemer, Glôckner/ zu Sal

bis zum 8. Mai er. einshließlich dem Gerichte oder dem Halle a. d. S., am 27. März 1869 Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbchalt C De O ats O ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger A

des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen | =. Nachdem der Kaufmann August Schwedes, alleiniger Jnhaber de! Pfandstücken uns Anzeige zu machen. Firma Christoph August Schwedes dahier , seine Insolvenz angezeig [1113] S hat und demselben die Disposition über sein Vermögen entzogen

o werden i Äubi j Jn dem Konkurse über das Vermögen der Wittwe M. Hamm \ en sämmtliche Gläubiger des 2c. Schwedes aufgefordert ihr

orderungen in dem auf den und des Kaufmanns Gustav Hamm zu Tiegenhof, in Firma M et G. O \ ge

Aae 26. April d. J., Vormittags 10 Uhr, Cont.-Zeit Hamm, werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche | anberaumten Gütev i 1 ‘cbörig zu be als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch auf acforberh Güteversuhs - Termine. anzumelden und gehörig zu |

é ] ierdur gründen, hiernach aber des Güteversuchs Ärti di ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig fein oder nicht, | finitive Wahl cines Kurators oru, V Mean daß di

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Ueber das Vermögen des Töpfermeisters und Viktualicnhändlers F

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Bassin, im Gerichtsgebäude, F gen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters ab- | oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben oder welche F nichts an denselben zu |

stände bis zum 9. Mai d. Js. ein\schließlich dem Gericht oder | dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vor- |

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iht erscheinenden Chirographargläubiger als dem Beschlusse der tehrheit beitretend werden erachtet werden. j

Den Schuldnern des 2c. Schwedes dient zur Nachricht, daß Zah- 1ngen in rechtsgiltiger Weise nur an den vorläufig zum Kurator be- ellten rivatsefretär Feige dahier geleistet werden können.

Cassel, den 25. Márz 1869. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung Il.

1150] Freiwilliger Verkauf Theilungs halber. Oas den Kuring’shen Erben gehörige , Vol. I. Blatt 129 Nr. 17 es Hypothekenbuchs verzeichnete Bauergut zu Missen, abgeschäßt, laut er nebst den Kaufbedingungen in unserem Bureau einzusehenden ge- ichtlichen ‘Taxe, auf 8431 Thlr. 6 Sgr. 4 Pf. soll

am 20. Oftober d. J./ Vormittags 11 Uhr, in Gerichtsstelle subhastirt werden.

Calau, den 31. März 1869. i Königliche Kreisgerichts-Kommission.

4031] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber.

Das der separirten Reichling, Caroline Wilhelmine, geb. Matthias, gehörige, in Charlottenburg, Orangenstr. 1, O im Hypothefken- huche von Charlottenburg Band 1. Nr. 34 Seite 261 verzeichnete Grundstück, gerichtlih ges{äßt auf 11,183 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. soll

den 10. Juli 1869, Vormittags 11 Uhr, an vueag Gerichtsstelle sffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Taxe und Hypothekenschein find in unserm Bureau B. einzusehen.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Besfriedi- gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Der dem Aufenthalie nach unbekannte Realgläubiger, Prinzliche

Y gutscher Peter Reichling, zuleßt in Berlin wohnhaft, wird zu diesem

Termine hierdurch öffentlich vorgeladen. Charlottenburg, den 30. November 1868. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

[3988] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber. Das dem Kaufmann Carl Glogner gehörige bei Lychen belegene, im Hypothekenbuche von den größeren Grundstücken aus dem Bezirke der Gerichtskommissionen Band 1. Nr. 28 Blatt 217 verzeichnete Eta- blissement Bohmshoff , gerichtlich abgeschäßt auf 9963 Thlr., soll den 24. Juni 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Loycke, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Bureau Ill. einzusehen. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Besriedi- gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden. Templin, den 17. November 1868. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[669] Nothwendiger Vertau f, Königliches Kreisgericht zu Schlochau , den 22. Februar 1869. Das den Kaufmann Baer und Bertha, geb. Horrwiß, Jacobyschen

Eheleuten gehörige Mühlen- und Ackergrundstück Ffirhauermühle Nr. 2,

im Umfange von circa 860 Morgen abgeschäßt auf 32,154 Thlr.

15 Sgr. , zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der

Registratur einzusehenden Tae y soll am 9. September 1869/,

Vo E 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt

werden. :

Folgende, dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, als:

2 der Müller Tonn modo dessen Erben,

9) der Mühlenpächter Wilhelm Fleishfresch i

3) die Frau Ober - Postsekretär Steppuhn / Caroline Friederike

Auguste, geb. Steinberg, / j

4) die Erben der Frau Gutsbesißer von Ostrowski, Emilie, geb. von Podiasfi, :

5) der frühere Civil-Supernumerar Wilhelm Schmidt,

werden hierzu öffentlich vozgeladen. i Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht er-

sihtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung \suchen,

haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Neustettin, den 25. Februar O :

Das den Kaufmann Carl Riewe’schen Eheleuten gehörige, hierselb} belegene, im Hypothekenbuch der Häuser von Neustettin, Band 1, Seite 409, Nr. 35, verzeichnete Wohnhaus neb} Pertinenzien, gericht- lih abgeschäßt auf 7234 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf., soll

am 15. September 1869, Vormittags 11 UYr j an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 1, subhastirt werden. _ Taxe und Hypothekenschein , sowie die Verkaufsbedingungen sind in unserm Prozeßburcau 1V. einzusehen. |

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gericht anzumelden. j j

Das dem Aufenthalt nach unbekannte Fräulein Caroline Magnus zu Hammerstein wird zu diesem Termin hbierdurch öffentlich geladen.

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[732] _ Nothwendiger Verkauf.

Das dem Friedrih Degner gehör'ge/ zu Wreschin Nr. 20 belegene Grundstü, abgeschäßt auf 5025 Thlr. zufolge der nebst Hypotheken- hein und Bedingungen in der Registratur einzuschenden Taxe, soll im Bietungstermine

am 16. September 1869, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht er- sichtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden.

Filehne, den 13. Februar 1869.

Königliche Kreisgerichts-Konmission I. Hensel.

[372] Star ati sn

In Folge der von dem Stadt-Aeltesten C. L. Gabcke zu Wittstock wider den Oekonomen (Amtmann) H. Kirchert, früher hier, unterm 30. August v. J. angebrachten Klage und Arrestgesuches wird der jeßt in unbekannter Abwesenheit lebende Oekonom H. Kirchert hierdurch öffentlih aufgefordert, in dem zur mündlichen Beantwortung der eg P des Arrestgesuches und weiteren mündlichen Verhand- ung au

den 31. Mai 1869, Vormittags 12 Uhr,

/ vor I. Deputation im Lokale des unterzeichneten Gerichts, Domplaß 9, anberaumten Termine in Person oder durch einen zulässigen und legitimirten Be- vollmächtigten zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch, falls er den Anspruch des Klägers bestreitet, vollständig zu beantworten, die Beweismittel anzugeben, die Urkunden im Originale cinzureichen und die etwa erforderlichen Editionsgesuche anzubringen, indem später auf neue Einreden welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz feine weitere Rüfsicht genommen wird.

Eine s{riftliche Beantwortung der Klage und des Arrestgesuches entbindet nicht von dem Erscheinen im Termine. Sie muß von einem Rechts-An1wwalte unterzeichnet sein und. wird nur dann angenommen; wenn ihr Tnhalt von dem Verklagten oder dessen Bevollmächtigten im Termine mündlich vorgetragen wird.

Für den Fall, daß ein Bevollmächtigter erscheint, hat dieser den erhaltenen Auftrag im Termine selbst nachzuweisen, und es wird, wenn dieses nicht geschieht, auf Antrag des Gegentheils angenommen werden, als ob Niemand für den Verklagten erschienen sei.

Wenn BVerklagter nicht zur bestimmten Stunde erscheint, oder sih nicht vollständig auf die Klage und das Arrestgesuch erklärt, oder wenn der Bevollmächtigte den Mur nicht nachzuweisen vermag, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und die Urkunden, worüber Verklagter sich nicht erklärt hat, für zugestanden und aner- fannt angenommen, und es wird, was den Rechten nach daraus folgt, in contumaciam gegen den Verklagten erkannt werden.

Magdeburg, den 28. Januar 1869. /

Königliches Stadt- und Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1149] Bekanntmachung. E Am 8. März 1868 i} zu Gusow der Tagelöhner Gottlieb Linde- mann verstorben. Zu seinen erbberechtigten Verwandten gehören die Kinder des in Wollup verstorbenen Schäfers Johann Lindemann und die Kinder des in Libbenichen verstorbenen Schäfers Christian Linde- mann. Da der Aufenthalt derselben unbekannt is, so werden fie, beziehungsweise ihre Rechtsnachfolger aufgefordert , sih unter Vor- legung ihrer Legitimationspapiere bei uns mit ihren Ansprüchen zu melden. Seelow, den 27. März 1869. i Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 7. April er., Vormittags 10 Uhr, soll in unserm Magazin, am Königsgraben Nr. 16, eine Ouantität Roggenkleie, Fußmehl und Heusamen 2c. gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verfauft werden. Berlin, den 27. März 1869. Königliches Proviantamt.

Bekanntmachung. Auf dem Aeparn Magazinhofe in der Kirchhofsiraße sollen Donnerstag; den 8. April er. j Vormit- tags 10 Uhr, 360 Stü gut erhaltene , für diesseitige Zwecke nicht mehr verwendbare zerlegte Mehlfässer im Ganzen öffentlich meist- bietend verkauft werden, wozu wir Kauflustige hierdurch einladen. Brandenburg, den 31. März 1869. Königliches Proviantamt.

Weinversteigerung. Von den Meinvorräthen in den König- lichen Domanialkellereien werden der öffentlichen Versteigerung aus- geseßt: I. zu Eberbach: Mittwoch, den 12. Mai 1869, Mit- tags 124 Uhr: a) Weine aus der Erndte von 1867: 4 ganze, 4 halbe Stück Neroberger, 1 ganzes 1 halbes Stü Grâäfenberger, 2 ganze, 1 halbes Stü Marcobrunner, 2 ganze, 2.halbe Stü Hatten- heimer, 23 ganze, 7 halbe Stück Steinberger; b) Weine aus der Ernte von-1868: 2 ganze, 2 halbe Stück Hochheimer, 5 ganze, 9 halbe Stück Hattenheimer, 2 ganze, 2 halbe Stück Marcobrunner, 10 ganze, 10 halbe Stück Steinberger; 11. zu Rüdesheim: Donnerstag/ den 13. Mai 1869, Mittags 122 Uhr: a) Weiße Weine aus den Gemarkungen von Rüdesheim, Eibingen und Aßmannshausen : 6 halbe Stü 1865er, 4 ganzey 4 halbe Stü 1867er, 12 ganze, 6 halbe Stück 1868er. b) Rothe Aßmannshäuser Weine: 4 halbe, 12 viertel Stü 1867er, 6 halbe, 26 viertel Stück 1868er. Die Probenahme an den Fässern findet sowohl zu Eberbach als zu Rüdesheim Diensfstag/ den 4. und Montag, den 10, Mai von Vormittags 9 bis Nachmittags 5 Uhr statt. Wiesbaden, den 25. März 1869.

Aus der Kanzlei Königlicher Regierung Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.