1869 / 83 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1458

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minisier und Minister für die landwirth\schaftlihen Angelegenheiten, von

Selchow, aus Hinterpommern. Der General - Major und Commandeur der 4. Garde-

Infanterie-Brigade , Frhr. v. Loën, von Dessau.

Berlin, 9. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kammerherrn, Geheimen Meg enge Rath a. D. Grafen v. Keller zu Gotha, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs zu Sachsen-Coburg-Gotha Hoheit ihm verliehenen Comthurkreuzes erster Klasse des

Herzoglich sachsen-ernestinishen Hausordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußeu. Berlin, 9. April. Se. Majestät der König empfingen heute früh den Besuch Jhrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen Und der Kronprinzessin, nahmen den Vortrag der Hof-Marschälle und des General-Jntendanten der Königlichen Schauspiele, sowie später den des Ministers von Schleiniß entgegen und wohnten s{ließlich einem von dem hie- sigen Kaufmanne Cornelius Franke im Hofe - des Palais an- gestellten Versuche mit amerikanischen Röhrbrunnen bei.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag die Meldungen des Majors v. Goddenthow vom Holsteinschen Infanterie-Regiment Nr. 85 und des Rittmeisters v. Zastrow vom 2. Leib-Husaren-Regiment Nr. 2 entgegen und dinirte um 5 Uhr bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen

August von Württemberg.

Das Staats-Ministerium trat gestern unter Borsiß des Minister - Präsidenten Grafen von Bi8marck-Schön- hausen zu einer Sibung zusammen.

Im Verlaufe der gestrigen Sißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurden, nachdem noch die Abgg. Runge , von Bernuth , Fries, Meuß, Jäger, Oehmichen, an der Debatte über die F§. 7-—9 des Entwurfs einer Gewerbe- Ordnung Theil genommen hatten, die bezeichneten Paragraphen in der folgenden, von den Abgg. Runge -und Genossen bean- tragten, Fassung angenommen:

Alle ausschließliche Gewerbeberechtigungen, Zwangs- und Bann- rechte und sonstige gewerbliche Verbietungsrechte aller Art, inscweit sie nicht bereits urt F. 4 in Wegfall gekommen sind, ingleichen die Berechtigungen, Konzessionen zu gewerblichen Anlagen oder zum Be- triebe von Gewerben zu ertheilen, welche dem Fiskus, Gütern, Do- mänen, Korporationen, Jnstituten oder einzelnen Berechtigten zu- stehen, sind vom 1. Januar 1871 an aufgehoben und können von Publikation dieses Gesehes an weder dur Verleihung, Vertrag, Ver- jährung, noch dur sonst einen Titel begründet werden. j

Vorbchaltlih der an den Staat und die Gemeinde zu entrichten- den Gewerbesteuern sind vom gleichen Zeitpunkte ab alle Abgaben aufgehoben, welche für den Betrieb eines Gewerbes entrichtet werden, so wie die Berechtigung, dergleichen Abgaben aufzuerlegen.

Ob und in welcher Weise den Berechtigten für die vorstehend aufgehobenen ausschließlichen Gewerbeberetigungen, Zwangs- und Bannrechte cine Enschädigung zu leisten, bestimmen die Landes®geseße.

Realgewerbeberechtigungen dürfen von Publikation dieses Geseßes an nicht mehr begründet werden. :

Der Besiß einer Realgewerbeberechtigung entbindet niht von Be- obachtung der Vorschriften dieses Geseßes. : 7

Es erfolgte nunmehr auch die Abstimmung Über den Antrag der Abgg. Runge u. Gen. zu §. 6 der Borlage, die Ausnahmen von dem Geseh betreffend, in dem Y. 6 zu streichen : das Abdeckereiwesen. Das Haus trat diesem Antrage fast ein-

stimmig bei. Qu §. 10

»Ein Gewerbe darf für eigene Rechnung und unter eigener Ver- e Pad (selbständig) nur derjenige betreiben, welcher dispositions- fähig ist.« i ; sprachen die Abgg. Bähr, Grumbrecht, Stephani, v. Hennig, sowie der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Geh. Regierung§- Rath Michaelis. Nach dem Antrage der Abgg. Runge uU.

Gen. B der Paragraph gestrichen.

In §. 11 : ckDas Geschlecht begründet in Beziehung auf die Befugniß zum selbständigen Betriebe eines Gewerbes feinen Unterschied. : Frauen, welche selbständig ein Gewerbe betreiben, können in An- gelegenheiten ihres Gewerbes selbständig Rechtsgeschäfte abschließen und vor Gericht auftreten, gleichviel, ob sie verheirathet oder unver- heirathet sind. Sie können sih in Betreff der Geschäfte aus ihrem Gewerbebetrieb auf die in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Rechtswohlthaten der Frauen nicht berufen. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob sie das Gewerbe allein oder in Gemeinschaft mit anderen Personen, ob sie dasselbe in eigener Person oder durch einen Stellvertreter betreiben. ( S Hinsichtlih der Befugniß der Ehefrauen zum selbständigen Ge- werbebetried bewendect es bei den Landesgeseßen.«

Berathung über den Geseßentwourf, der Allgemeinen Deutschen Wechsel - Ordnung, der Nürnberger

Wechsel - Novellen und des Allgemeinen Deutschen Handels- Geseßbuch8 als i

Bundesrathe, Geheimer Ober - Justiz - Rath Pape, leitete durch eine ausführliche Erörterung des Geseßentwurfes die De-

Endemann, Becker-Oldenburg. Der Amtes Delbrück nahm nah den Abgg. Schulze und Becker-

Das erste Alinea des §. 12 wurde nach dem Antrage der

Abgg. Runge und Genossen in folgender Fassung angenommen:

Hinsichtlich -des Gewerbebetriebes der juristischen Personen des

Auslandes bewendet es bei den Landesgescßen.

Nach einer Debatte, an welcher sich die Abgg. Stephani,

Grumbrecht, Lasker, Fries, v. Hennig betheiligt, wurde der

. 13 in der folgenden , von dem Abg. Runge und Genossen

eantragten Fassung angenommen: »Von dem Besiß des Bürgerrechts \oll die Zulassung zum Ge-

e in keiner Gemeinde und bei keinem Gewerbe abhän- gig sein.

Nach dem begonnenen Gewerbebetriebe ist, soweit dies in der be-

stchenden Gemeindeverfassung begründet ist, der Gewerbtreibende auf Verlangen der Gemeindebehörde nah Ablauf von drei Jahren ver- pflichtet, das Bürgerrecht zu erwerben. Es darf jedoch von ihm das font O e oder Übliche Bürgereinkaufsgeld nicht gefordert

und eben Bürgerrecht aufgebe.«

o nicht verlangt werden, daß er sein anderweit erworbenes

Schluß der Sißung 4 Uhr. | : Die heutige -(15.) Plenarsizung des Reichstages

des Norddeutschen Bundes wurde um 114 Uhr durch den

Präsidenten Dr. Simson eröffnet. ( m zum Bundesrathe wohnten der Sigzung bei: der Präsident des Bundeskanzler-Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrü, der Geheime Ober - Justizrath Dr. Pape, der Geheime Regierungs- Rath Dr, Michaelis.

Von den Bevollmächtigten

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete: Erste Peltetfend die Einführung

Bundes8geseze. Der Bevollmächtigte zum

batte ein. An dieser betheiligten ih die Abgg. Schulze, Lesse, räsident des Bundeskanzler-

Oldenburg das Wort. Der Geseßentwurf wurde darauf einer Kommission von vierzehn Mitgliedern überwiesen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf: Erste Berathung über den Gesehentwurf, betreffend die RechtSver- hältnisse der Bundes-Beamten. Derselbe wurde nach einer Er- läuterung seitens des Präsidenten des Bundeskanzleramtes ohne weitere Debatte an eine Kommission von 14 Mitgliedern ge-

wiesen. Es folgte in der Tagesordnung: Zweite Berathung über

den Entwurf der Gewerbeordnung. Auf den Antrag des Abg. v. Hennig beschloß das Haus, Über §. 14 erst nach Titel A.

(Strafbestimmungen) zu verhandeln. Darauf kam der §. 15 zur Diskussion. Derselbe lautet:

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfan- n will, muß zuvor der nach den Landesgeseßen zuständigen Behörde

nzeige davon machen. Diese Anzeige is auch dann erforderlich wenn er zum Betriebe eines Gewerbes im Umherzichen (Titel 1L) befugt sein sollte.

Außerdem hat, wer Versicherungen für cine Mobiliar- oder ITmmobiliar - Feuerversicherungsganstalt als Agent oder Unteragent vermitteln will, vor Uebernahme der Agentur, und derjenige, welcher dieses Geschäft wieder aufgiebt, oder welchem die Versicherungs8anstalt den Apiftrag wieder entzieht, innerhalb der nächsten acht Tage der Polizeibehörde seines Wohnortes davon Anzeige zu machen. Buch- und Steindrucker, Buch- und Kunsthändler, Antiquare, Leihbibliothekare Inhaber von Lesefabineten, Verkäufer von Druckschriften, Zeitungen und Bildern haben bei der Eröffnung ihres Gewerbebetriebes das Lokal desselben, sowie jeden späteren Wesel des leßteren spätestens am Zane seines Eintritts der Polizeibehörde ihres Wohnorts an- zug Zu diesem Paragraphen sprachen die Abgg. v. Luck, von Hennig, Bähr, Graf Bassewiß, Harnier. Das Haus trat darauf den folgenden Anträgen bei:

1) Des Abg. v. Luk:

In der ersten Zeile hinter dem Worte: Gewerbes, einzuschalten :

an cinem Orte.

2) Der Abgeordneten Runge u. Gen.:

a) Zeile 1 statt »anfangen will« zu seßen: »anfängt« ; b) Zeile 2 statt »zuvor« zu seßen: »gleichzeitig«; c) Alinea 2. Zeile 2 und 3 stat! »vor Uebernahme« (der Agentur) zu seßen: » bei Uebernahme» (der Agentur); d) Alinea 2. Zeile 5 statt »Polizeibehörde« zu sagen. »zuständigen Behörde«; e) im zweiten Saß des Alinea 2. statt »Po- lizeibehörde« zu sagen: »zuständigen Behörde«.

F. 16 lautet: Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige über den Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes. (F. 1)

Dieselbe hat zu prüfen, ob den in diesem Geseße für den selbst ständigen Gewerbebetrieb im Allgemeinen oder für ,das beabsichtigke Gewerbe insbesondere vorgeschriebenen Erfordernissen genügt ist.

Is} einem dieser Erfordernisse nicht genügt, so ist der Beginn oder die Fortseßung

zu untersagen. Die Fortseßung des Betriebes kann polizeilich verhindert werden)

wenn ein Gewerbe, zu dessen Beginn eine besondere Genehmigung |

wurde nah dem Antrage der Abgg. Runge und Genossen das leßte Alinea geslrichen.

erforderlich ist, ohne diese Genehmigung begonnen wird.

des Gewerbebetriebes niittelst schriftlichen Bescheides

14

Das Haus nahm das ersie Alinea mit dem Antrage des |

Abg. Bähr an, hinzuzufügen: an dem bezeichneten L e "e Ga gestrichen. O a

/ autet: Zur Errichtung der nachstehend verzeichne - lagen, welche durch die örtlihe Lage oder die Bescha cen ine Be, tricbsstätte für die Besißer oder Bewohner der benachbarten GHrund- stücke oder für das Publikum überhaupt erhebliche Nachtheile Gefahren oder Velästigungen herbeiführen fönnen , nämli: Scießpulver-¡Fabrifen, Anlagen zur FFeuerwerkerei und zur Bereitung von Dns aller Art, Gasbecreitungs - und Gasbewahrungs- Anstalten, Anstalten zur Destillation von Erdöl, Anlagen zur Be- reitung von Braunkohlentheer, Steinkohlentheer und Koaks, sofern sie außerhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, Glas- und Rußhütten, Kalk-, Ziegel- und Gypsöfen, Anlagen zur Ge- winnung roher Metalle , Nöôöstöfen, Metallgießereien , sofern sie nicht bloße Tiegelgießereien sind, Hammerwerke, chemische Fabriken aller Art, Schnelldleichen, Firnißsiedereien, Stärkefabriken, mit Aus- nahme der Fabriken zur Bereitung von Kartoffelstärke, Stärke- Syrupdsfabrifen, Wachstuch-, Darmsaiten-, Dachpappen- und Dach- filzfabrifen, Leim-, Thran- und Seifensiedereien, Knochenbrennereien Knochendarren, _Knochenkochereien und Knochenbleichen, Zubereitungs- anstalten für Thierhaare, Zalgschinelzen; Schlächtereien, Gerbereien Abdekereien, Poudretten- und Oüngpulverfabriken, Stau-Anlagen für Wassertriebwerke (F. 23) is die Genchmigung der nach den Landes- M bur Bey Be erforderlich. Das vorstehende Verzeichniß cbgedndert werden, es Bundesraths dem Bedürfniß entsprechend

u diejem Paragraph sprachen die Abgeordneten Runge v. Luk, v. Hennig, v. Dörnberg, Erhr. v. Hoverbeck und des Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrü.

Das Haus nahm den §. 17 mit der Bähr beantragten Mbänberülia an: L 2 A dahin o d zu fassen: : Ur Erritung von Anlagen, welche dur die örtliche L die Beschaffenheit der Betriebsstätte für die Besibor e Ses der benachbarten Grundstüke oder für das Publikum Überhaupt er- R bie O aide oder Delästigungen herbeiführen können, erforderli, ugung der nah den Landesgeseßen zuständigen Behörde gehören dahin: Schießpulver-Fabriken 2c Das vorstehende Verzeichniß fann je nach Eintritt o E E A Borausjeßung, as Beschluß B i er Genehmi  i abgeändert werden. migung des nächstfolgenden Reichstages autet: Dem Antrage auf die Genehmigung ei Anlage müssen die zur Erläuterung erfo r Be A S vie off werden.? U O A O Isst gegen die Vollständigkeit dieser Vorlagen nichts i so wird das Unternehmen mittelst eimnalitér An i Ea den amtlihen Bekanntmachungen der Behörde (ÿ. 17) bestimmte Blatt zur öffentlichen Kenntniß gebraht, mit der Aufforderung, etwaige Ti e A gegen die neue Anlage binnen vierzehn Tagen an- zu ringen. Die Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, n a T A car enthaltende Blatt ausgegeben / e Einwen i i i Katur sind, prättusivist, ungen, welche nicht privatrechtlicher achdem die Abgg. Weigel, v. Hennig, Twesten, Bähr diesem Paragraphen gesprochen wurde die Be l i iber : U N ausgeseßt. i E §. lautet: Werden keine Einwendungen angebracht, so hat di Behörde zu prüfen, ob die Anlage erhebliche Gefahren, Nateile bee Belästigungen für das Publikum herbeiführen könne. Auf Grund die- ser Prüfung, welche sich zugleich auf die Beachtung der bestehenden bau-/ feuer- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften erstreckt, ist die Genehmigung zu versagen , oder, unter Festseßung der sich als nöthig ergebenden Bedingungen, zu ertheilen. Die leßteren können sich auch ap solche Anordnungen erstrecken, welche zur thunlichsten Sicherung er Arbeiter gegen Gefahr für Gesundheit und? Leben geeignet sind. Der Bescheid i} riftli auszufertigen und muß die festgeseßten Be- dingungen enthalten ; er muß mit Gründen verschen sein, wenn die Genehmigung versagt oder nur unter Bedingungen ertheilt wird. Ñ Dieser Paragraph wurde mit dem folgenden Amendement er Abgg. Runge und Gen. angenommen: statt des dritten S zu sagen : u den levteren gehören auch diejenigen Anordnungen , welche zum Schuße der Arbeiter gegen Gefahr für Gesundheit und Leber

nothwendig sind. (Schluß des Blattes.)

__— Die hiesige »Börsenzeitung« enthält eine der »Breslauer Zeitung« eninommene Notiz über »eine neue Agitation, welide aul den Depossedirten ausgegangen sein soll und bis in den di der Kronprinzlichen Familie vorzudringen gesucht hat. « lte a R E gte A nd ihrem vollen Jn-

en lhren Theilen als eine müßi in- dung zu bezeichnen. , Taba

Nach den beim Ober-Kommando der Marine einge- gangenen Nachrichten ist S. M.S. »Medusa« am 4. März i in Singapore und S. M. Brigg »Musquíito« am 8. April er. von Lissabon in Falmouth angekommen.

I Insterburg, 8. April, (W. T B.) Der Obe isi M E j o u ¿ B R r-Präsident San g rin wird morgen Nachmittag hier iri das bis zu S end verweilen, Derselbe begiebt sich von hier nach S n E wo: ein zweitägiger Aufenthalt genommen wird. 2 egiellung des Regierungs-Präsidenten Maurach wird der er-Präsident alsdann die verschiedenen Kreise des Regierungs- bezirks, und namentlich Masuren, besuchen. L FAME Weimar, 8. April. (W. Ztg.) Jhre Majestät f N von Preußen und Jhre Hoheitcn der Herzog R h naeh R s von Sachsen-Weimar ern, Se. d der Fürst Reuß j. L. f einem Besuche am L, L MOdden Hofe bier inaoE N , Ger . April, Gestern Vormittag 11 nur furje Session einbe 2ou der für eine vahriheinlic C beruf ndtag hi öffnet. Pap wantage dürfte die Elsenbabnangelczenkeit Gern Erin E i as Men sein, Über welche das Fürstliche Mini- de jatte estens zum 1. Mai feine Entscheidung zuge- Hessen. Darmstadt, 8. April. In der gestri | s res Kammer ertheilte dieselbe gs E Groibeaas F e A O E En Rheinschiffahrtsakte mit [ n Sllmmen seine Zusti Dur ecklärte ferner die definitive A e T2 Éi R e beil E Finanzheriode 1863 bis 1865 ein- elten Jur gerechtfertigt. Den dritten Gegen- stand der Tagesordnung bildete die V ctibentas l Lage ) orlage des s lihen Ministeriums der Finanzen, die Eipilbrina ee US R Netten betreffend. ayern. ünchen, 8. April. Der Aus - geordnetenkammer hat die Geseßvorlagen, t eERE die Aug.

E Ostbahn und der Pfälzer Bahn, unverändert an-

Desterreich - Ungaru. Wien, 8 i Rei gesehblatt publizirt u. A. das Geseg vom 26 März 1869 fe: tressend die Systemisirung der auf Staatskosten zu beseßenden E a U end und Bezirks-Schulräthen.

E onfessionale Auss{chu at in sei nd nah den Ferien, am 6. d. M n Bericht Cbe F olfs\{ulgeseß ‘genehmigt. Dem Antrage der Majorität stehen e Minoritätsanträge zur Seite, von benen der eine konform lf mit den von den Gemeindevertretungen der Städte Wien Ertheilung ‘deb Reties hre v um Aufrechthaltung, resp es der Lehbrerernen i it ci i Gemeindestatuten versehenen Skuidigemeinden (& v0, bis: esel entwurfs), welcher von den Abgg. Dr. Rechbauer , Kuranda,

Dr. Dienstl und Dr. v. Figuly vertreten ist und

} L der

Gu Zusaß zum §. 52 betrifft , indem a Maden bus ebnerdienste mit dem Amte eines Volks\cullebrers als un-

E erklärt werden sollen. Dieser leßtere Antrag wird

N die Abgg. Dr. Groß und Baron Weichs vertreten. Die

Ea hung über das Volksschulgeseß im Abgeordnetenhause selbst

ürfte hon am nächsten Montag oder Dienstag beginnen.

x _ E VBerfassungsausschuß hielt in der Nacht zum f elne Sißung. Geg?nstand der Berathung war die galizische esolution. Anwesend waren die Minister Dr. Gisfra A R E Hasner. Der Berichterstatter des Sub- Sten r ide Gel daß e toere staatsrechtliche tellung, i: allzlen in der Resoluti d wird, nicht gewährt werden könne, und Getidte tan Hu des Subkomites, die Regierung aufzufordern, bei den Regie- i et auch den speziellen Bedürfnissen Galiziens, sowie A Udrigen Königreiche und Länder Rechnung zu tragen. Der IéA Seele E E Big, bei den even- ellen 2 i nomie Galiziens, sowie der übri Königreiche und Länder möglichst zu LiGdagan. Seel wicz fragte denRegierungsvertreter, ob die Regierung den Anträgen N Subkomites zustimme, worauf Minister Dr, Gisfra erklärte: e Bee, Cv MtA R weil dieselbe radi-

2 | L ‘rungen involvire. Ei staatsrechtlichen Verbandes mit der Reichseinheitsitee fei s vereinbar. Wenn in Galizien Eigenthümlichkeiten bestehen, so wäre denselben von der Regierung und der Legislative Rech- Zung zu tragen. Auf Antrag Zyblikiewicz wurden die einzelnen atte A die Debatte gezogen. Punkt 1 der Reso- Ea berathen. gelehnt, Punkt 3 angenommen ; Punkt 2 wurde ___— Sicherem Vernehmen nach ist der diesseiti Bapsie 3 N i devot bef / beauftra S R e

er bevorstehenden S izfeier ei i E des S zu i E S

gram, /. April. Jn der heutigen Landtagsfißzung wur- den die Wahlen für die Ausschüsse h Beratung der Geld, entwürfe wegen Regelung der Urbarialien und Organisirung

der Munizipien vorgenommen, worauf sih der Landtag bis

183®

v