1869 / 84 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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i denjenigen V i ; ; j M E i rf S n E T welche nur ergänzender hätte, eine geseßliche Maßregel, welche, wie die hier vorliegende,

nzenden Vorschri Gi ¡ché E 1 482 E mit dem Lartifularen bürgerlichen Re hte unen regelmäßig vom Reichstag sowohl wie vom Bundesrathe als dringlich an-

Ge 1 estimn1- k nit auf (t j iafei j } ) j itutionen dergestalt zuhalten durch die Nothwendigkeit , einen 1) der Lehr- und Erziehungs - Anstalt von Scharrvogel zu Mainz, Das zweite Bedenken, meine Herren, bezieht sich auf die ten ibe Verschlim pinpend es geltentt edi sie ne doch nicht ganz umfanglosen Gesegentwurf über “die ‘ati 2) der Handelsshule des Dr. Nägler zu Offenbach, 3) der von Grosz- | Konformirung der partikularen Einführungsgeseße. Diese Ge- wegen entstehender Lücken Und Dis armonien zustandes gesellschaften bei der Gelegenheit mitzuberathen. Denn abzumachen beimscen Realschule zu Lübeck, 4) der Realschule von F. G. Fee seße weichen bekanntlih nicht unerheblih von einander ab, seitigen lassen. Eine ähnliche Bewandniß hat L E be- | ist die Materie niht dadur, daß man cinfah sagt: die Kon- ebendaselbst, 5) dem Erziehungsinstitut des Professors Schenk zu Die Abweichungen dürfen im Allgemeinen keineswegs wissen Vorschriften , welche in der That ebenfalls le ge- } zessionirung der Aktiengesellschaften hört auf es muß etwas

&riedrihS8dorf bei Homburg v. d. H., 6) der andelêsschule der poly- befremden, sie sind durch die Natur der Dinge noth. : / | ] nur ergän- | Zweites dazutreten , es muß dazutreten di sebliche Reacl i ; ‘inigten Lehr- ; / | ; / i end eingreifen, aber so, daß ihnen ein bestimmtes 9 5 d i: 3 le ge)eglihe Regelung Und Erticbuc a Li De ia. M A Dresden, 8) ‘Pee wendig geboten, weil die Verschiedenheit der Verhält- is gewisser Grundsä e und BVorschrifte., der "Seletta d um den Ausdruck des Herrn Vorredners zu gebrauchen

i i i | | [ ) E : Normativbedingun Es ift das fei j /

s S Ô ines Regie- | nisse der einzelnen - Staaten auch eine Verschiedenheit der runde liegt, daß fie ybüc | gungen. Es ift das feine so einfache Sache ; der N L ae g raziao 0B S “bet dio Gefiaaben Einführungsbestimmungen nothwendig bedingt, und iveil U ber Vorschriften ab Gruntsage ai ebiet ausgearbeitete Entwurf, der dem Bundesrathe VOrOdCIE Wed Abgangsprüfung bis auf Weiteres als vollgültigen Nachweis der | es fich dabei mehr oder weniger nur um solche Gegenstände deren Richtigkeit keinem Bedenken unterlie gt ‘während bel e wird, ist ziemlich umfangreich und ih glaube nit, daß es im Qualifikation für den einjährig freiwilligen Militärdienst anzunehmen. | handelt, von welchen früher nach umfassenden Berathungen in dem Partikularrecht oder in besondern Verhält i cjondere Interesse der hier vorliegenden örage liegt , die beiden Fragen

Berlin, den 28. März 1869. angenommen ist, daß sie eine einheitliche Behandlung nicht Gründe vorliegen dieses Verständniß der G bu nissen fußende mit elnander in Verbindung zu seßen.

a Im Auftrage: Sd ree | zuließen/ eine solche wenigstens in hohem Mage bedenklich weifel zu stellen und vor jeder Anfectune (uer außer jeden ing uer, Diskussion über den Entwurf einer Gewerbe,

Im Auftrage: v. Podbielski. Im Auftrage: Su lzer. wäre. Nun mag es sein, daß die Abweichungen die gebotenen sind aber auch Vorschriften ermittelt wodur di E O Ordnung äußerte si der Prásident des Bundeskanzler - Amts

A L j Schranken überschreiten , und daß eine größere Uebereinstimmung bücher, oder wenigstens das Handelsgeseßbuch in d Tho 6 Heseß- | in Betreff der zu §. 15 (Anzeige des selbständigen Gewerbe- Reichstags - Angelegenheiten. ohne Gefahr erreichbar wäre, allein , meine Herren, von einer worden sind, indem aber zugleich festgestellt wv orden if 3 Cr vid betriebes) gestellten Amendements:

Berlin, 10. April. Jn der gestrigen Sißung des Reichs- | solchen größeren h Dung ist ein wesentliher Gewinn derungen für den betreffenden Bereit aus besondern G2 Siber, A Meine Herren! Was die zu §. 15 gestellten Amendements tages des Norddeutschen Bundes leitete der Bundeskommissar, | nah der Natur des Gegenstande der Vorschriften kaum zu {were Uebelstände herbeizufü nicht beseitigen A en. anlangt, und zwar zunächst das Amendement des Hrn. Abge- Geheime Justiz-Rath Dr. Pape die Diskussion über den Geseß- | erwarten. Noch einleuhtender aber ist, welche große Schwie- Der Entwurf hält mit Rücksicht hierauf aufrecht; 1 alle L | ordneten für Potsdam, so bin ih mit der Absicht, “die damit Entwurf, betreffend die Einführung der allgemeinen deutschen | rigkeiten einer solchen Konformirung entgegenstehen , welche es ergänzenden Vorschriften, worauf insofern ein roßes Gewi ausgedrückt Ee N Wechselordnung, der nürnberger Wechselnovellen und des all- unerläßlich machten, alle in Betracht koramenden Verhältnisse elegt werden muß, als na ch dem Jnhalt des beiden Goset gemeinen deutschen Handelsgeseßbuchs als Bundes8geseße, durch | der einzelnen Staaten, die darin geltenden Rechtssysteme und "üher alle Zweifel nicht ausgeschlossen find, 56 Ind i lein Tina, folgenden Vortrag cin: bestehenden Gesege der sorgfältigsten Prüfung zu unterwerfen, weit denn in Ermangelung besonderer N órbekali fi a st, die noch bestimmt auszudrücken,

Meine Herren! Das Hohe Haus hat im vorigen Jahre den | Ein irgend befriedigendes Resultat wird nicht erreicht Landesgeseße neben denselben noch spezielle landes eseßli ÂÉ ba | sagen, ist mir zweifelhaft.

Beschluß gefaßt, die alsbaldige Vorlegung eines Geseves zu be- | werden, ein solches wird erst dann in Aussicht ge dels- und weselrechtliche Normen zulässig seien “dee ob ; b __ Dagegen möchte i glauben, wenn man fie ausdrücken anfragen, welches die Allgemeine Deutsche Wechselordnung ein- | nommen werden können , wenn die Einheit der Rechts- in wie weit die Gesckbücher auf dem Grdanten beruben a4 will, daß die Form, die der Herr Abgeordnete für Potsdam \{ließlich der sogenannten Nürnberger Wechselnovellen und des geseßgebung innerhalb des Bundesgebiets einen größeren Um- das Gebiet des Handels- und Wechselrechts der Partiful ¿ Vis dafür gewählt at, feine ganz glückliche ist. Wenn man sagt: Allgemeinen Deutschen Handelsgeseybuchs zu Bundes8geseßen er- | fang gewonnen hat. Ein drittes, und wie es mir scheint, das gebung in der Negel verschlossen bleibe; 2) hlt der Ente e | »wer den f bständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes an hebt. Die Gründe, welche für die Erlassung eines solchen Ge- erhebliste Bedenken besteht in Folgendem. Meine Herren! f einige ergänzende Vorschriften bié aber zu leib ied einem Orte anfangen will« so fommt da ein unbestimmter seßes sprechen, liegen so nahe, daß sie laum erwähnt zu werden | Das Bundesgeseß , welches die beiden Geseßbücher zu Bundes- j e Deklaration enthalten , n deni ermittelt 00 wh Sinn hinein, Zunächst sagt sich ja Jeder: man kann ein brauchen. Wechselordnung und Handelsgeseßbuch gelten aller- gesehen erklärt, wird und muß nothwendig zur Folge haben, } ist; daß die Deklaration zweifelles rihtig ist und die betreffen, stehendes Gewerbe überhaupt nur an eiñem Orte anfangen. dings gegenwärtig mit einer kaum in Betracht kommenden daß alle Bundesgeseße, durch welche die Geseßbücher nur un- den Bestimmungen sich nit, ohne große Uebelstände herbeizu: Ich würde deshalb glauben id kann ja fein Amen- Ausnahme innerhalb des gesammten Bundesgebietes ; allein die vollständig eingeführt, oder einzelne Vorschriften derselben geän- ziehen, beseitigen lassen. Endlich bestätigt der Entwurf d dement stellen, aber wenn man den Gedanfen noch schärfer Geltung beruht aus\chließlich auf der Autorität der Landes- | dert, deklarirt oder wieder außer Geltung geseht sind, ihre Kraft noch cinige wenige das Handelsgeseßbuch in der That An ausdrüdcken will, dann wird er rihtiger so ausgedrüdt sein, geseße. Dieser Umstand ist schon insofern ein mißlicher, als der | und Bedeutung verlieren. Daran knüpft sich, meine Herren, ein dernde Borschriften , bei ‘welchen die gleiche Vorausse 1 wenn man jagt: »muß zuvor der, nach den Landesgeseßen zu- Fnhalt und der Zweck der beiden Geseßbücher nah der Art Fler fa Ms einmal dgl n in rf, Sneseblidee Versaott zutrifft, gung Tae S Beste des Ortes Anzeige machen, dart ift fla, lhrer Entstehung und nach dem bei ihrer Berathun befolgten | felhaft sein, ob denn die eine oder andere andesgeseßliche Vo O e. A : eint ist, :

Plane B ia landeSgeselliGen Chaatten RAERA E mit den Geseßbüchern in Einklang stehe, also ihre Geltung be- verb iltnis Argos dee e bentwurfs, betreffend die Rechts- Was die Amendements der Herren Abgeordneten für Grau- streben. Weit wichtiger aber ist, daß jene Geltung auf | haupte oder nicht, Das neue Geseß wird daher unfehlbar die Bundeskanzler - Amts Witti i cite P Präsident des denz und Berlin angeht , fo glaube ich nit, daß von demselben Wege, auf welchem sie hervorgerufen ist, Rechtsficherheit einigermaßen beeinträchtigen. Sodann aber ist folgender Weise cin - / che Geheime Rath Delbrü, in | Seiten der verbündeten Regierungen irgend ein erheblicher nämlich mittelst neuer Landes8geseße, wieder beseitigt werden | die Möglichkeit ja nicht zu verkennen, daß die eine oder andere ; / Werth darauf let wird, 06 más lat y anfangen

kann. Die Gefahr einer solchen Beseitigung liegt feine8wegs | Vorschrift, wodurch die Geseßbücher abgeändert sind, wegen be- bereiis Ld Ihnen vorliegende Geseßentwurf war | willch oder »anfängt«, ob man sagt: »zuvore- oker »gleichzeitige,

e i i i i i j imdli iltni 1 6 : rige Session bestimmt. Seine Borlegung ob man sagt: »v 1leb o i S so fern ; sie ist unverkennbar eine sehr große in Betreff einzelner | sonderer und eigenthümlicher Verhältnisse für das betreffende at damal l eir | l 1 gt: »vor lle ernahme« oder »bei Uebernahme ; ferner Bestimmungen, deren absichtliche oder unabfichtliche Aufhebung Staats- und Rechtsgebiet mehr oder weniger aa O Qi N Srató bera, La tee n A Muna, e M Pr erigiia n bu sagen, fiatt » Polizeibehörde ch »¿Uu- oder Aenderung dur partikulare Geseße von Tag zu Tag | bleibt. Es giebt einen doppelten Weg, diesen Uebelständen aus- die der damals ibm vorgelegte Geseßentwurf enthielt, die | A p L ce. Dagegen fann 1 mi für daëjenige mehr besorgt werden muß. Kaum minder wichtig ist, meine | zuweichen. Der eine, von verschiedenen Seiten proponirte, von F ; bes zu bringen un Reichôt / d men ement nit aussprechen, weiches dahin gerichtet if, den Herren, daß die beiden Geseßbücher keineswegs ihrem ganzen | dem Hohen Hause aber schon bei den Berathungen des vorigen Bren R e. age vorzu- | zweiten Sag des Alínea 2 von den Worten: Buch- und Stein, Inhalte nah in allen einzelnen Staats- und Rechtsgebieten Jahres mißbilligte Weg wäre der, alle bisher im Wege der Landes- is i 1 gung R an, bis zum Schluß zu streichen. E gelten ; dur die Partifulargeseßgebung haben sie theils vor, theils geseßgebung ergangenen, auf die beiden Geseßbücher sich beziehen- Der gegenwärtige E io ivil E i Bedürkuls 5 | vie Q au cs handelt sich hier um eine Materie, bei welcher nach der Einführung, sei es absichtlich, sei es unabsichtlich, Aen- den Vorschriften, mögen dieselben deflaratorischer abändernder, liegen schien, die Recbtsver bälinisse der Bundelbeainne z ae ervundeten égierungen ihrerseits den Wünschen entgegen- derungen erlitten oder in Ansehung einzelner Vorschriften keine ergänzender oder berichtigender Natur sein, für ortdauernd zu fajsend behandeln Das um- | gefommen find, die nch in der vorjährigen Kommi Geltung erlangt oder diese Geltung nachträglich verloren. erfklären. Meine Herren , dieser Weg darf in der That nicht :

Bedürfniß einer solchen geseßlichen berathung des Hauses ín Bezich E D | : ; Ri K 21 egelung wird, wie i 0 iner Sei E z1epung auf die Behandlung der So zweifellos es hiernach erscheint, die beiden Gescßbücher betreten werden, er steht nue N OITEN des Gesetzes n Ee fis D Ver bältni p Me ed A cicbtin aue le Setten id s nir E He E Hs E Hen entgegen- zu Bundes8geseßen zu erklären, für um desto bedenklicher fann schiedenen Widerspruch. Er führt aber auch zu einem mit den beamten bestehen und die durhweg auf den Di ensipragmatiken | Zuf die n pr pag da bl ber Be enten, fle haben verzichtet es erachtet werden, ob es zulässig sei, sich hierauf zu beschränken. Bestimmungen der Bundesverfassung {wer zu vereinbarenden der einzelnen Bundesstaaten beruhen, find an sich ungleich. esfionspilicht un bab Ee As esftaaten bestehenden Kon- Die Bedenken sind zum großen Theil bereits im vorigen Jahre | Ergebniß. Während nämlich nah der Bundesverfassung den mäßig und bedürfen im Interesse fowohl der Verwaltun wie han den ‘bier init aben ZONE „einen wesentlichen =chritt ge- bei Gelegenheit der Berathung des Antrages, welcher den im Bunde8geseten die prinzipale, den Landes8gesegen mögen fie : 9/ © | an, der e aut gewordenen Wünschen entgegenzufommen. ina erwähnten Beschluß zur Folge hatte, angeregt, durch vorher oder später erlassen sein nur die subsidiäre Geltung i j gang, das U A B g der e Seite Werth darauf legen, eine Beschlußfassung aber nicht erledigt. L i ernes würde umgekehrt den zu Bundes8geseßen erklärten Ge- G e. ingen angeschlossen, welche in | Ld e ge Ae O Ha ia b leiben, die nothwendig Das erste Bedenken, meine Herren, bezieht sih auf die Un- ehbüchern nur die subsidiäre Geltung beigelegt, den bisher er- dem größten Bundesstaat, der preußischen Monarchie bestehen. | den ‘Bereich der Ges b A S iat n, Preßgesete, die nicht in vollklommenheiten und Schwächen, an welchen die beiden Geseß- | gangenen Landesgeseßen aber die prinzipale Geltung zugestan- Die einzelnen Verhältnisse, auf welche er sich b ezieht inb fa balten 514 Tönen ‘Dage aebi Le L E am aufrecht er-s bücher, ungeachtet ihrer anerkannten Vorzüge, wie jedes mensch- | den. Der zweite Weg, meine Herren, wäre, alle in Be- vielgestaltiger Art, daß es, wie ich glaube für die allgemeine finn Es ift ja S G E E aue ede itehende Be- liche Werk, leiden, und auf die vielen Streitfragen, die seit ibrer tracht kommenden zahlreichen lande8geseßlihen Vorschriften Disfussion zu weit führen ivfirde, cinen fre arishen Ueber- | cine fol Le B estimet as E. as in feinen Orten Geltung hervorgetreten sind. Es erhebt sih die Frage, ob es | der nähern Prüfung zu unterziehen, um diejenigen aufzuheben, blick aller dieser einzelnen Th eile zu geben. Es wird fi des ARDiA Behörde e ANE L wurde, weil da di nicht rathsam sei, das neue Geseß zugleich auf eine Ergänzung, | welche mit den Gefeßbüchern nicht im Einklang stehen, es sei was hier im Allgemeinen T ia idäte, Vester af F R lgen De i A 4 3 rens A uisen Uns Per- S8 G 11 64 Le T

Berichtigung, Erläuterung und Aenderung der Geseßbücher und denn, daß sich bei der einen oder andern ergebe , daß dieselbe r : i F E A : F 1 T, 1 A; r bier auf cine Scblibtung der wichtigeren jener Skreitfragen en erstrecken. | aus besondern Gründen für das betreffende Gebiet unerläßlich E g e Sa P beser ae wo N und | liegenden Art fich befindet. Es is aber Werth auf diese Be- Meine Herren, der Herr Abg. Dr. Waldeck hat bereits im vorigen | sei, in welchem Falle eine solche Vorschrift ausdrücklich aufrecht Ausficht gestellt hat, ber Reichsts beschließen m dr i in ‘mmung zu legen für große Orte , wo es au für eine auf- Jahre vor der Betretung dieses Weges dringend gewarnt; derselbe | zu erhalten wäre. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs ist in liegenden Entwurf in eine Kommiffion o aid is on merfsame Polizeibehörde ganz Ungemein s{wierig sein kann, führt unausbleiblich zu einer mit großen Meiteruten und | der That ein solcher Versuch gemacht, aber als unausführbar f da die Gelegenbeit dar bieten, g! Gi ; e Dee, 0 wird | der Bewegung nazufkommen, die der Natur der Dinge Schwierigkeiten verbundenen Revision der beiden Geseßbücher. | wieder aufgegeben, Die Prüfung , ob die Borschriften, deren S ifid / nzen Ee in einer großen Stadt, mebr als in einer fieinen, in Bezz

Es würde kaum zu vermeiden sein, dabei ein ähnliches, um- Ermittelung schon im boben Maße schwer ist, mit den Geseß- letin R tb Präsi ent des Bundeskanzler-Amts, Wirkliche Ge- | auf die Betriebsstätte solcher Gewerbe stattfindet.

ständliches und zeitraubendes Verfahren einzuhalten, wie es bei büchern harmoniren, stellte heraus, daß eine Entscheidung hierüber me Rath De lbrüdck, erwiderte dem Abg. Schulze Berlin): Sie daher bitten, diesen Theil der Amendements der He

der Berathung der Geseßbücher befolgt wurde. Hinzu tritt die meist niht möglich sei , ohne zuvor sih darüber flar zu tete für B Bre b Die Angelegenheit, die der Herr Ubgeord- | Abgeordneten sür Graudenz und für Berlin abzulehnen. Nothwendigkeit, über die erforderlichen Ergänzungen, Deklarga- werden, wie denn eine grofe Zahl von wichtigen Grundsäßen N in de Ur Derlin soeben zur Sprache gebracht hat, is nit blos Gegen das Amendement des Freiherrn von Dörnbe tionen, Abänderungen und Berichtigungen mit den Regierungen | und Vorschriften der Geseßbücher zu verstehen sci, daß also jener Bi N ihm bezeichneten Staaten im Fluß , sondern au | zu §. 17 erflärte fi der Präfident des BundeSfkanzler - A

der zum Zollverein gehörenden süddeutschen Staaten sich zu | zweite Weg nothwendig zu einer weitgebenden Deklaration und us E e. Die preußische Regierung hat einen Geseßentwurf | wie E: j verständigen, damit nit die kaum zu entbehrende Einheit des | Revision der Geseßbücher führen müste, ein Weg, welcher aus Att T eitel, durch welchen die Ertheilung der Konzession für | Meine Herren! JTch mus Sie bitten ,

Wechsel- Und Handelsrechts innerhalb des Zollvereins gefährdet | den früber angegebenen Gründen doch vermieden werden muß. 1 (ngesellschaften aufgeboben werden soll, und dur welchen | Herrn Abgeordneten für Siegen abzulebnen- e fommt En oder untergraben werde. Meine Herren , soll das neue | Der Entwurf hat gleihwobl nicht darauf verzichtet, den zu be- vil el diejenigen geseßlichen Bestimmungen getroffen werden | Gebiet, welches überbaupt außerhalb der Grenzen der Vorlage Geseß dem Beschlusse des Hohen Hauses gemäß zur Befrie- sorgenden Ulebelständen möglichst zu begegnen ; es find alle Vor- G welche demnächst als ge)eßlibe Normativbedingungen zu | liegt. Diejenigen Anstalten, weile er genannt hat, mit digung eines dringenden Bedürfnisses alsbald erlassen werden, | schriften zu ermitteln versuht, von welchen sich anneb- 7 T haben. Dieser Entwurf würde mit dem vorliegenden |} nahme der Farbefabriken, die in der Negel als chemische Fabri- dann bleibt nichts übrig, als wenigstens vorläufig auf die Er- | men läßt, daß sie für das betreffende Staats- oder fs verbunden worden sein, wenn es ih nicht empfohlen | ken unter die fonzessionspflichtigen Anlagen fallen, will er reichung weiterer Ziele zu verzichten. Hierauf beruht es, wenn Rechts8gebiet wegen besonderer oder cigenthümlier Verbält- 186 ®

der Entwurf im Allgemeinen von einer Ergänzung, Aende- nisse in der That ein Bedürfniß seien. Dabei hat fich denn

rung und Berichtigung der Geseßbücher gänzlich absieht. ergeben, daß diese Nothwendigkeit durchgehends anerkannt wer: