1869 / 85 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Pferdekraft, 3 Kanonen, Schraubenaviso Curieux, 135 Pferdekraft, 4 Kanonen. Davon hat die Fregatte außer dem Contre-Admiral an Bord 1 Linienschiff8-Kapitän und 1 C als ersten und zweiten Kommandanten, 5 Linienschiffs-Lieutenants (und noch 3 solche vom Divisionsstabey 1 Linienschiffs-Fähnrich , 1 Aspirant, 1 Unter-Inge- nieur und noch 4 andere Personen des Stabes außer 3 Aerzten und 1 mécanicien principal, Die drei fleineren Aviscs haben sämmtlich je 1 Linienschiffs-Lieutenant als ersten Kommandanten, 4 Fähnrichs (oder 3 solche und 1 Lieutenant) und 1 Arzt; beim größeren Aviso, der auch nur 5 Offiziere hat, ist der Kommandant Fregatten-Kapitän.

. Division du Levant: Sraubenfregatte Thémis, 480 Pferdekraft, 32 Kanonen, Schraubenaviso Forbin, 230 Pferdekraft, 4 Kanonen, Salamandre, 100 Pferdekraft; 2 Kanonen, Radaviso Ajaccio, 80 Pferdekraft, 2 Kanonen. (Außerdem liegt in Alexandrien die Fregatte Andromaque). Der Stab des Contre-Admirals (état- major général)_ umfaßt 10 Personen, und außerdem hat die Vregatte noch für fich einen vollständig entsprechenden Stab wie die Sémiramis A mit 4 Lieutenants, 2 Fähnrichs, 10 Aspiranten und 2 Aerzte

att der oben angegebenen Ziffern). Der größere Aviso (Forbin) hat cbenso gleiche Besaßung mit dem d'Estrées, nur noch mit 2 Aerzten, 4 Aspiranten und 1 Kommissar, während die beiden kleinen Avisos L: Offiziere (1 Linienschiffs-Kapitän als Kommandanten) und 1 Arzt aben.

/ H. Division der côtes orientales d’Afrique (1. Januar 1869.): Gedeckte Schraubenkorvette Armorique, 340 Pferdekraft, 12 Ka- nonen (corvette à batterie), Schraubenaviso Volta , 250 Pferdekraft, 6 Kanonen , Schraubenaviso Diamant, 135 Pferdekraft; 3 Kanonen, Schraubenaviso Prégent , 135 Pferdekraft , 4 Kanonen, Schrauben- Transportschiff Jndrc, 150 Pferdekraft; 6 Kanonen. :

Die Besaßung der gedeckten Korvette zählt 1 Linienschiffs-Kapitän als Divisions-Kommandanten, 1 Fregatten-Kapitän als zweiten Kom- mandanten (ersten Offizier), 7 Linienschiffs-Lieutenants I. und Il. Klasse, 4 Linienschiffs-Fähnrichs, 5 Aspiranten , 1 Geistlichen (aumónier), 1 Kommissar (Verwaltung) und 3 Aerzte. Der erste, größere Schrau- benaviso zählt 1 Fregatten-Kapitän, 1 Linienschiffs-Lieutenan“, 3 Tähn- richs, 1 Kommifar und 2 Aerzte; die beiden fleineren Avisos und cbenso das Transportschiff (nur daß dieses 2 Aerzte hat), haben eig jedes 1 Linienschiffs-Licutenant, 4 Linienschiffs-Fähnrichs und 1 Arzt.

J, Schiffe der station locale du Sénégal (1. Januar 1869). Radaviso Phaeton, 50 Pferdekraft, 2 Geschüße, Radaviso Etoile, 100 Pferdekraft, 4 Geschüße, Radaviso Archimède, 80 Pferde- kraft, ohne Geschüße, canonnière Tactique, 50 Pferdekraft, 3 Geschüße (Schraubenkanonenboot), Radaviso Sphinx, 50 Pferdekraft; 2 Ge- shübe, Radaviso Basilic, 35 Pferdekraft; 2 Geschüße, chaloupe canonnière Tirailleuse, 16 Pferdekraft; 3 Kanonen (Schraubenkanonen-

jolley (Segel-) Brigg Pourvayeur von 100 tonneaux. Die Besazung der Avisos zählt je 2-=3 eee wovon 1 Linien-

\chifff8s-Lieutenant als Kommandant und 1— Linienschiffs-Fähnrichs, sowie 1 Arzt, bei dem Schraubenkanonenboot 1 Linienschiffs-Lieutenant, 2 Linienschiffs-Fähnrihs und 1 Arzt, bei der Schraubenkanonenjolle 1 Linienschiffs-Lieutenant und 1 Arzt, bei der Brigg (brick à volles) 1 Linicnschiffs-Lieutenant und 1 Linienschiffs-Fähnrich. (Die canonnière Coméète ist in Westafrika, die Fahrzeuge Pionnier, Lance und Bellone im Gabon.

K. Division du Brésil et de la Plata. (1. Januar 1869.) Schraubenfregatte C ircé, 380 Pferdekraft, 30 Kanonen. Schrauben- aviso Bruix, 150 Pferdekraft; 4 Kanonen. Schraubenkanonenboot (canonnière à hélice) cidée, 50 Pferdekraft, 3 Kanonen. Segel- transportschif Fortune als magasin de prévoyance, |

Die Fregatte, als Flaggenschiff, hat cinen Geshwaderstab von 9 Personen außer dem Contre-Admiral an Bord und cinen eigenen Stab von 1 Linienschiffs-Kapitän und 1 Fregatten-Kapitän als Komman- danten, 5 Linienschiffs-Lieutenants, 3 Aspiranten 1. Kl., 1 Kommissar, 2 Aerzte, 1 Unter-Jngenieur und 1 mécanicien principal II. Kl. Der Aviso hat 1 Linienschiffs - Lieutenant, 3 Fähnrichs und 1 Arzt, das Kanonenboot 1 Linienschiffs-Lieutenant, 1 Fähnrich und 1 Arzt, und ebenso das Transportschiff, welchem nur der lehtere fehlt.

4 ivision des côtes occidentales de l’Afrique (1. Januar 1869). Schraubcnfregatte Bell o ne, 180 Pferdekraft, 20 Ka- nonen. Segelkorvette This e, 3 Kanonen. Radaviso Africain, 50 Pferdekraft, 4 Kanonen. Schraubentransportschi Cher, 150 Pferdekraft, 6 Kanonen. Schraubenkanonenboot (cauonnière à hélice) Coméèéte, 120 Pferdekraft; 4 Kanonen. SchraUubenkanonenjolle (chalonpe canonnière) O bus, 12 Pferdekraft, 1 Kanone. do. Lance, 12 Pferdekraft, 1 Kanone. _Scthraubendampfer (bâtiment de slottille) Yahou, 20 Pferdekraft, 2 Kanonen. Radaviso Pionnier, 15 Pferde- kraft, 2 Kanonen. Schraubenaviso Adonis, 135 Pferdekraft, 4 Ka- nonen.

__ Die Fregatte hat außer dem Contre-Admiral noch 8 Personen als Geschwaderstab -an Bord, und einen eignen Stab von gleicher Stärke, wie das Glaggschiff der brasilischen Division, nur mit L Lieutenant; 1 Arzt und 1 Unter-Jngenieur weniger und 2 Aspiranten mehr. Die Segelko1vette hat zum ersten Kommandanten cinen Vregatten-Kapitän, der zugleih Spezial-Kapitän des Gabon ist, wie von den 9 Offizieren (2 Lieutenants, 3 Schiffsfähnrichs), zwei die S O N für die fleinen Hülfsfahrzeuge Météore und R e- cherche ind; außerdem sind 1 Kommijjar und 4 Aerzte an Bord. Die drei nächsten Fahrzeuge und der Adonis haben je 1 Linienschiff€- Lieutenant zum Kapitän, 2—3 Offiziere (Fähnrichs oder Aspiranten) und 1 Arzt. Die Kancnenjollen, wie z. B, die Obus (d. h. Granate) haben im Ganzen nur je 2 Offiziere, \von denen der Kapitän die Charge eines Linienschiffs-Lieutenants bekleidet, während die beiden A Fahrzeuge gar nur 1 Linienschiffs-Lieutenant als Stab

S)

M. Division navale de l’Océan pacifique (1, anugr 1869). Schraubenfregatte Il. Ranges Astrée. chraubecn orvette Duchayla, 300 Pferdekraft, 18 Kanonen (auch als gedeckckte Korvette corvette à batterie bezeichnet). Schraubenaviso Mégere, 180 Pferde, fraft, 3 Kanonen. Schraubenaviso Lamothe-Piquet, 135 Pferde, kraft, 4 Kanonen. Segeltransportschif Egérie, 4 Kanonen, als magasin flottant in Valparaiso.

Die Besaßung der Fregatte hat außer dem Contre-Admiral ünd den 5 Personen seines Geschwaderstabes einen Stab von völlig gleier Zusammenseßung wie die Circé, nur mit 1 statt 3 Aspiranten und mit 1 fommandirten {wedishen Sceoffizier. Die Korvette hat 1 Linienschiffs-Kapitän, 1 Fregatten-Kapitän, 4 Lieutenants, 2 Fähnrihs 6 Aspiranten, 1 Arzt und 1 Kommissar, während der größere Aviso 1 Fregatten-Kapitän, 2 Lieutenants, 1 Sáähnrich, 1 Verwaltungs, Offizier und 1 Aspiranten, der zweite Aviso dagegen 1 Lieutenant, 9 Fâhnrihs und 2 Aerzte zählt, und endli das ransportschif nur 1 Linienschiffs-Lieutenant als Kommandanten besißt.

N. Lokalstation von Guyana (1. Januar 1869). Radaviso Casabianca, 140 Pferdekraft, 4 Geschüße, Radaviso Castor, §8) Pferdekraft, 4 Geschüße, Radaviso Alecton, 80 Pferdekraft, 3 Ge. \chüße, canonnière Éclair, 70 Pferdekraft, 2 Geschüße, canonniére Sainte-Anne, 12 Pferdekraft; canonnière Sainte-Marie, 19 Pferdekraft, Radaviso Econome, 20 Pferdekraft, 2 Geschüße, Ge, fängnißsif (pénitencier flottant) Chimère.

Die drei größeren Avisos und das Schraubenkanonenboo haben je 1 Linienschiffs-Lieutenant als Kommandanten, 3 Linienschiffs, Cähnrichs und 1 Arzt, die vier übrigen kleineren Fahrzeuge (dabei die zwei Schraubenkanonen jollen) nur je 1 Linienschiffs - Lieutenant als einzigen Offizier.

In Cochinchina finden wir zuleßt folgende Schiffe: Linienschiff Duperré mit einem Tender »Puperré-annexe« ; FTregatte Junon, Schraubentransportschiff Tarn, die Schraubenavisos Lucifer und For- fait, die Radavisos Kien Chang und Goëland (Aviso Monge ist ver- sollen), und die Schraubenkanonenboote (canonnières) Lebrethon (le Le Brethon), Sallebarde, Framée, Fleuret und &rélon. Der Schooner Levrette ist nah Rangun gegangen. (Von den Landungstruppen machten die spahis auf die Eingeborenen besondern Eindruck. Den Verkehr mit dem Mutterlande und mit Japan erhalten die Passagier- dampfer der messageries impériales, wie Hooghly und Jmpératrice).

Von den auf diesen Stationen befindlichen ungepanzerten Schiffen sind über folgende neuere Nachrichten eingelaufen. Die Fre- gatte Clorinde ist an der südspanischen Küste, der Aviso Forbin in den griechischen Gewässern und im Orient (le Levant) die Andromaque in Alexandrien, wohin auch der Schraubenaviso Limier und Dix-Décembre in Gibraltar, und der Transportdampfer Amazone geht von Algier nah dem Senegal. Jn Martiniquê (Westindien) liegen die Gregatte Sémiramis, das Ka- nonenboot Pique und der Schraubenaviso Eclair im Dock, wie aud) Aviso Narval in den Antillen is, und Surcouf und Bouvet speziell die Gewässer von Haity überwachen. In Montevideo liegen die Fregatte Circe und das Kanonenboot Décidèe, dessen Modell auf der vorjähri- gen pariser Ausstellung als Typus GgeR t war, dagegen der als Schulschiff benußte Zweidecker Tean-Bart (vaisseau-école, wie aud) unsere »Niobe« von den Franzosen als frégate-école bezeichnet wird) mit dem Schraubenaviso Bruix in Rio de Janeiro. Jn Ostafrika (Reunion) befinden sich außer der auf der Rückkehr dort eingelaufenen Panzerkorvette Belliqueuse, das Transportschiff Tndre und der Schrauben- aviso Volta, während die gedeckte Korvette (corvette à batterie) Ar- morique mit dem Stander (guidon) des Linienschiffs-Kapitäns Gizolmes von dort und das Schrau entransportschif Creuse aus Hinterindien augenblicklich nach Suez gesegelt sind, während das Schraubentrans- portschiff Orne aus Hinterindien heimkehrt. Die ersteren Schiffe sollen die 21. und 22. Compagnie des 3. Marine-Infanterie-Regiments nach Reunion holen. Jn Japan stationiren dîe Schraubenkorvette Dupleix, welche kürzlich beim Schiffbruch des englischen Rattler kamerad- schaftliche Hülfe leistete, und die Fregatte Vénus, welche nah Frank- reich zurückfkehren soll; in Cochinchina die obengenannten, in Neulalc- donien, wohin auch die Segelfregatte Neréide (mit 1 Fregatten-Kapi- tân, 1 Lieutenant, 5 Fähnrichs, 12 Aspiranten, 1 Kommissär und 2 Aerzten) aus Toulon zu gehen hat, die Gazelle, Schooner Fine, Dampfer Caïman und Schraubenaviso Coëtlogon, in Tahiti das Segeltransportschif Euryale, in Chili die Schraubenfregatte Astrée und die Segelfregatte Alceste, Korvette Duchayla ist im Pacific; Schraubenaviso Marceau in Australicn; die Fahrzeuge Coméete, Basilic, Phaëton und Africain am Senegal, Schraubenaviso Gassard in Algier, Transportschiff Céres in Cayenne. Aber auch, wenn wir die übrigen Schiffe hinzunehmen, von welchen keine neueren Nachrichten vorliegen, stellt fich die Zahl der außer Europa stationirenden französi- schen Schiffe ungleich geringer heraus als die der englischen , wie ja au England einen weit bedeutenderen Handel zu {hüben hat. (Das Gefängnißschiff Cacique [péuitentiaire flottant] ist am 26. Dezember n Pian von Cayenne plößlich gesunken, mit Verlust von Men-

penleben.

Hinsichtlich der Panzerschiffe ist, wenn wir von den großen Frc- gatien abschen, nur zu bemerken, daß die {wimmende Batterie În!- prenable seit Kurzem mit 26 Mann Besabung in Lorient liegt, und daß die neuen Panzerkorvetten (Type Alma) fich fortgeseßt bewähren. Die Jeanne d’Arc macht von Cherbourg aus Probefahrten, die Armide in Rochefort wird nächstens auch so weit sein, die Thétis bat von Algier aus kürzlich der Holzfregatte Clorinde in Süd-Spanicn Vor- räthe zugeführt, und die seit Längerem im Großen Ocean (Westamerika, Tahiti, Japan, Hinterindien) stationirt gewesene Belliqueuse , die erste ihrer Art, hat fkürzlih dem Gouverneur von Reunion eine willkom- mene Stüße gewährt.

das Transportschiff Var abgegangen is, |

Das Abonnement beirägt 2 Thir. für das Vierteljahr. onspreis für den Raum einer

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Königlich Preußischer

Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl, Preußischen Staats - Anzeigers: Behren : Straße Nr. fla, Ecke der Wiihelmsstraße.

Berlin, Montag den 12, April Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Regierungs-Rath und Professor Dr. Rage- burg zu Neustadt-Ebersw. den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Oberförster Ut s zu Neunkirchen im Kreise Ottweiler und dem bisherigen Vorsteher des Lom- bardcomptoirs der Haupt-Bank, Rechnungs-Rath Weiß, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Landrath Grafen von Francken -Siers8torpff auf Enders- dorf im Kreise Grottkau, dem bisherigen Dirigenten des Progymnasium® zu Charlottenburg, Oberlehrer Dr. R eich e- now, dem Kreisgerichts-Sekrelär , Kanzlei-Rath Jimmer- mann zu Weißenfels, dem Steuer-Jnspektor Büttler zu Scehausen, in der Altmark, und dem Postkassen-Controleur Weinert zu Frankfurt am M., den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Dampfschiff-Kapitän und Lokal-Juspektor der Mittel- und Niederrheinischen Damßpfschiffahrts-Gefell- haft, Ries zu Cöln, den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse; dem penfionirten T S 1 gegen- wärtigen Steuer-Empfänger und Post-Expe teur Bartsch zu Nowaweß bei Potsdam das Kreuz der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern ; sowie dem Steuer-

Aufseher Aufschlag zu Thale im Kreise Aschersleben , dem- Diener und Haushälter Klose bei der Universitätsbibliothek

in Breslau und dem Feldhüter Hendricks u Uedem im Kreise Cleve das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen ;

Den bisherigen Superintendenten Hermann Otto Klec-

dehn in Freienwalde a. Pr. zum Konfistorial-Rath und Mit- glied des Konsistoriums der Provinz Pommern zu ernennen ;

und : i Dem Kreis-Sekretär von Banchet in Neu-Ruppin den

Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Berlin, 11. April.

Ihre Majestät*die Königin ist gestern Abend von Dresden hierher zurückgekehrt.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- deutschen Bundes den preußischen und bremischen Konsul Wil- helm Tappenbeckck in Par de Belem, den preußischen Konsul Heinrih Philipp Ludwig Kalkmann in Cearäà, den preußishen und oldenburgishen Konsul Johann Bley in Bahia , den preußischen Konsul Carl Heinrich Cor- nelius Wagner in Santos, den preußischen Konsul Ferdi- nand Ernst Friedrich Hackradt in Desterro, den preußi- hen Vize-Konsul Victor Gaertner in Blumenau, den preußischen Vize-Konsul und hamburgischen Konsul Ottokar Dörffel in Dona Franzisca,. den preußischen Konsul Wil- helm Ter Brüggen in Porto Alegre, den preußischen Kon- sul Ludwig von Loesse in Rio Grande do Sul, den lübecki- chen Konsul Joao Cancio Pereira Prazeres in San Luiz, den preußischen Vize-Konsul Rudolph Waehneldt in Petro- volis , den Kaufmann Franz Otto Shramm zu Maroim zu Konsuln des Norddeutschen Bundes , sowie den Kaufmann Alfred Weber zu Natal (Rio Grande do Norte) und den Kaufmann Conrad Ernst Steidel in So - Paolo zu Vize- Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- deutshen Bundes den Kaufmanu August von Uslar zu Cardenas, den Kaufmann Wilhelm Lauten zu Manzanillo und den Kaufmann Hermann Fr. Gruner zu Ciecnfuegos zu Vize-Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht,

Geseß, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. / Vom 7 April 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- stiminung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt :

F 1. Wenn die Rinderpest (Löserdürre) in einem Bundesstaate oder in einem an das Gebiet des Norddeutshen Bundes angrenzenden oder mit demselben im direkten Verkehre stehenden Lande ausbricht, #so sind die zuständigen Verwaltungsbehörden der betreffenden Buñdes- staaten verpflichtet und ermächtigt, alle Maßregeln zu ergreifen, welche geeignet sind, die Einschleppung und beziehentlih die Weiterverbreitung der Seuche zu verhüten und die im Lande selbst ausgebrochene Seuche zu unterdrücken. R

F. 2. Die Maßregeln, auf welche sich die im §. 1 ausgesprochene Verpflichtung und Ermächtigung je nah den Umständen zu erstrecken hat, sind folgende: 1) Beschränkungen und Verbote der Einfuhr, des Transports- und des Handels in Bezug auf lebendes oder todtes Rind- vieh, Schafe und Ziegen, Häute, Haare und sonstige thizrische Rob- stoffe in frischem oder trockenem Zustande, Raucfutter, Streumate- rialien, Lumpen, gebrauchte Kleider, Geschirre und Stallgeräthe; end- lih Einführung einer Rindviehfkontrolle im Grenzbezirfe; 2) Absperrung einzelner Gehöfte, Ortstheile, Orte, Bezirke, gegen den Verkehr 1: der Umgebung; 3) Tödtung selbs gesunder Thiere und Vernichiung von giftfangenden Sachen, ingleichen, wenn die Desinfektion nicht als ausreichend befunden wird, von Transportmitteln, Geräthschaften und dergl. im erforderlichen Umfange; 4) Desinfizirung der Gebäude, Transportmittel und sonstigen Gegenstände, sowie der Personen; welche mit seuchekranfen oder verdächtigen Thieren in Berührung ge- fommen sind; 5) Enteignung des Grund und Bodens für dic zum Verscharren getödteter Thiere und giftfangender Dinge nöthigen Gruben.

. 3. Tür die auf Anordnung der Behörde getödteten Thiere, vernichteten Sachen 1nd enteigneten Pläße, sowie für die nah recht- zeitig erfolgter Anzeige des Besißers gefallenen Thiere wird der durch unparteiische Taxatoren festzustellende gemeine Werth aus der Bundes-

fasse vergütet. ; 9 i Z

Diese Cntschädigung wird jedoch nicht E für solches Vieh, welches innerhalb zehn Täge nach erfolgter Einfuhr oder nach Eintrieb Über die Bundesgrenze an der Seuche fällt.

F. 4. Jeder, der zuverlässige Kunde davon erlangt, daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen is oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat ohne Verzug der Orts- Polizeibehörde Anzeige davon zu erstatten. Die Unterlassung \{leu- nigster Anzeige hat für den Oeser selbst, welcher sich dieselbe zu Schulden kommen läßt, jedenfalls den Verlust des Anspruches auf Entschädigung für die ihm gefallenen oder getödteten Thiere zur

olge. 9 s 9. Die Einwohner von der Rinderpest betroffener Orte sind verpslichtet, die Behörden bei Ausführung der polizeilichen Maßregeln entweder selbst oder durch geeignete Personen zu unterstüßen.

F. 6. Die Eisenbahnverwaltungen sind verpflichtet, so lange noch eine Gefahr der Einschleppung der Rinderpest von irgend einer Seite her droht oder die Seuche im Bundesgebiete an irgend einem Orte herrscht, diejenigen Eisenbahnwagen, weiche zum Transporte von Rind- vieh oder auch, sobald die Wagen solche find, welche sich zum Rind- viehtransporte eignen, von anderem Vich gedient haben , nach jedes- maligem Gebrauch zu des8infiziten. Diese Verpflichtung liegt der- jenigen Verwaltung ob, auf deren Strecke das Ausladen, beziebentlich im Transit die Ueberschreitung der Bundesgebiet8grenze beim Wieder- aus8gange stattgefunden hat. Die Eisenbahnverwaltungen dürfen da- für von dem Versender eine Entschädigung von zehn Silbergroschen für den Wagen erheben. s

. 7, Die näheren Bestimmungen über die Ausführung der vor- stehenden Vorschriften und deren Ueberwachung durch die geeigneten Organe, über die Bestreitung der entstehenden Kosten und die Bestra-

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