1869 / 85 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E R: E t: Ea A Me M E Lr E Mi A: Lt Va r: D va V SL M u

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E ungen is mit Sicherheit anzunehmen, daß im Wesent- | die Kompetenz hegten, diese Zweifel haben fallen lassen. T: ändern wird, daß die Gemeinschaftlichkeit des | glaube, damit wird wohl die Frage wegen der Kompetenz d

- d Handelsrechts vor wie nah un eachtet der allge- | Erledigung gefunden haben. Ote Ss | h K den Antrag selbst E so werde ih mj 1507 )

meinen Geltung der Wechselordnung und des Handel8geseß- Yas nun dex | ch mig

buchs in nicht unerheblichem Umfange mehr eine formelle als | auf eine ausführliche Rechtfertigung desselben heute hier nig ordnung erklärte ‘der Präsident des Bundeskanzler-Amtes, | torish machen zu wollen, die ‘ebenfalls im Verhältniß zu der eine sachliche, mehr eine scheinbare als eine wirkliche sein und | einlassen , sondern nur ganz kurz dle ursprüngliche Absicht d, Wirkl. Geheime Rath Delbrü, zu §. 21, das Verfahren bei | großen Bedeutung dieser Einrichtung eine höchst unbedeu- bleiben wird. Denn es haben die beiden Gesezbücher nicht | sächsischen Regierung, die sie bei der Vorlage des Entwurfs (t der Genehmigung gewerblicher Anlagen betreffend : tende ist.

allein in Anschung leitender Prinzipien, sondern au in habt hat, ausßeinanderseßen. Die sächsische Regierung ist dazu hau, Meine Herren! Durch die wesentlich veränderte Form, Die zu §. 29 gestellten Amendements gaben dem Präfi- Betreff einer großen Zahl von einzelnen Vorschriften |- sächlich und in erster Linie dur) sachliche Motive bewogen worde welche der in der gestrigen Sißung besprochene Abänderungs- | denten des Bundeskanzler-Amtes zu nachstehender Erklärung die abweichendste Auslegung und das verschiedenste Ber- Sie hat sich sagen müssen, daß, nachdem beschlossen worden war;dj vorshlag zum §Y. 21 jeßt durch das Amendement des Herrn | Veranlassung:

ständniß erfahren. Der Doktrin und der Praxis is eine ein- | Wechselordnung und das Deutsche Handelsgeseßbuch als Bundedy, Abgeordneten für Meiningen erhalten hat, sind-die Bedenken, Meine Herren! Ju dem hier vorliegenden Paragraphen

heitliche Lösung dieser Streitfrage nicht gelungen. Die Praxis | seße zu proklamiren, dann auch unbedingt nothwendig sei, irgen welche ih gestern geltend zu machen hatte, in der Hauptsache | der Vorlage sind mehrere Amendements gestellt worden , welche u treffen, um die gleichmäßige , nicht hlg erledigt. Ih erkenne ferner an, daß Bedenken, welche von einer | in ihrer Tendenz eine fundamentale Aenderung der Medizinal-

hat im Gegentheil zu einem ganz anderen, in der That be- | eine Borkehrung j | flagenswerthen Ergebnis geführt.“ Durch vie AJubibatur, Ene: dem Wortlaut , sondern au dem Geiste des Geseßes ents andern Seite nunmehr gegen diesen Antrag hätten geltend ge- | verfassung, wie fie wenigstens in einem großen Theile der sondere dur die Judikatur der obersten Landes8gerichte ist es chende Handhabung derselben, 1m ganzen- Bunde sicher y macht werden können, soweit ih es zu beurtheilen vermag, ihre | Bundesstaaten besteht, zur Folge haben würde ; fie gehen dar-

finden werden dur das Unteramendement, welches | auf hinaus, das ärztliche Gewerbe freizugeben. -Die Amen-

dahin gekommen , daß in dem einen Staate diese, in dem an- | stellen , und sie hat nach reiflicher Erwägung der Sache kein Erledigun e wi mendement des Herrn Abgeordneten für Meiningen | dements, um die es sih hier handelt, sind gestern Abend und

deren Staate jene Auffassung sich befestigt hat und die maß- | passenderen und keinen zweckmäßigeren Au8weg zu dies u dem ebende geworden is. Mit vollem Rechte darf die Be- | Zwecke finden können , als den Jhnen vorgeschlagenen. D ae ellt is, und welches der Leßtere acceptirt haf. So wie sich | heute früh vertheilt worden. Für die verbündeten Regierungen

auptung aufgestellt werden , - daß die Gemeinschaftlichkeit | diese Jdee nicht so ganz unbegründet war , hat \sich wohl h in diesem Ensemble die Sache darstellt, wird, wie ih glaube, | hat auch aus den Verhandlungen der vorjährigen Kommission des Wechselrechts und des Handelsrechts , ungeachtet! der dllge- | durch bewährt, daß auch in dem Bunde8rath und in dey die Bestimmung in den Verwaltungsrahmen sowohl der größe- | des Reichstags her eine Veranlassung nicht vorgelegen, meinen Geltung der Wechselordnung und des Handel8geseßbuches Justizausschusse des Bundesraths y welcher eine Anzahl aus ren als der kleineren Bundesstaaten passen. 8 die Frage in Erwägung zu ziehen, ob: fie eine so fun- in Folge der großen Zahl von Streitfragen, welche durch die | zeihneter Juristen enthält , nichts Anderes und kein bessern Ich habe indessen in Bezug auf die Einzelheiten noch einige | damentale Aenderung der Medizinalverfassung für zeit- Geseßbücher hervorgerufen find, und durch die große Zersplitte- | Weg vorgeschlagen worden ist y sondern man anerkannt h Bemerkungen zu machen, und ih erlaube mir, dieselben an. | gemäß und angemessen halten; daß sie ihre Ansichten

der Judikatur der obersten Landes8gerichtshöfe eine 1m daß unter den einmal obwaltenden Verhältnissen dies der tin eine kurze Darstellung des formellen Verfahrens anzuknüpfen, | auf Grund der hier vorliegenden, wie gesagt, gestern und heute

rung : i : - : ige oder wenigstens der Weg ist, der am sichersten zum Zil wie ich es mir nach dem mir vorliegenden Amendement | vertheilten Amendements nicht haben bilden fönnen, liegt auf denke. Es wird also und das beruht auf dem in der | der Hand. Jch bin demnach nicht in der Lage , in Beziehung

estrigen Sißung bereits angenommenen Paragraphen der | auf diese Anträge irgend welche Erklärungen abgeben zu können. Vorlage zunächst in der örtlichen Instanz die Instruktion . i, der Sache vorgenommen, die instruirten Akten gehen zur Ent- ies | /

scheidung in die 1. Instanz ich nehme jeyt hier an, daß diese Die diesjährige 3. Nummer des Beiheftes zum Militär- 1, Instanz die kollegialisch formirte ijt. Diese 1. Jnstanz ladet, Wochenblatt enthält den Schluß der Registrande der geographisch- wein Widersprüche gegen die Anlage erhoben sind, sowohl den statistischen Abtheilung des großen Generalstabes.

Unternehmer als die Widersprehenden vor, und wie ih vor- A ausseze ih bemerke das ausdrülich nur unler dem - Präjudiz, daß im Falle des Nichterscheinens denno werde ver- Kunft und Wissenschaft.

fahren werden, also mit keinem präfklusivischen Präjudiz. Es Das Februar - Märzheft der »altpreußischen Monatss\chrift« wird alsdann in der I. Jnstan auf Grund der Rede und | enthält u. A. Mittheilungen über eine gelegentlich des Eisenbahnbaues Gegenrede die Entscheidung getrossen ; ih seße das voraus, daß | neuerdings entdeckte heidnishe Grabstätte bei Lößen, denen wenn im Laufe der Instruktion in der Lofkalinstanz die Par- | Wir Nachstehendes entnehmen : Die aufgefundenen Gräber, in mehreren enn x mündliche Verhandlung verzichten, ein solcher Verzicht | Para (goaber mit ca” 6 Fus Zwisthenraum angelegt. Ste legen N ist. Nun komme ih aber an die Schwierigkeit, die | ungefähr 3 Fuß tief unter der Oberfläche. Steinkränze fehlen im

hohen Maße mangelhafte ist und, wenn feine Abhülfe erfolgt, | zi j t, der a auch bleiben wird. Es wäre ein Irrthum, den eingetretenen führt. Daß sih dabei, vom rein juristishen Standpunkt au

Erfolg den Geseßbüchern zur Last zu legen ; der Vorwurf würde manche und große Bedenken erheben lassen , das haben gen ein unbegründeter sein, weil die Geseßbücher nah dem Über- die Verfasser des Geseßentwurfs und diejenigen , die Über ih einstimmenden Urtheil aller Sachkundigen den billigen und ge- | in Berathung getreten sind, vollklommen gefühlt; die Frage wi rechten Anforderungen im Allgemeinen- genügen, Ja sogar zu aber die: wollte man wegen der Schwierigkeiten , die fich da den gelungensten Werken der modernen Geseßgebung gehören. | zu erreichenden Ziele entgegenstellen, die Erreichung des Zweli Das Uebel is durch andere Gründe herbeigesührt. Einer der | selbst aufgeben? Des8wegen, weil man nicht etwas absolut Vel hauptsächlichsten Gründe liegt unverkennbar in der Verschieden- kommnes herstellen konnte, überhaupt auf jeden Versuch Verzit heit des in den einzelnen Staaten bestehenden partikularen leisten? Dazu haben wir uns nicht entschließen können. Day Rechts und in der Verschiedenheit der inneren Verhältnisse und | hat sich auch der Bundesrath nicht entschließen können. Daß name Einrichtungen. Es kann nicht fehlen, daß das in den einzelnen Staa- | lich die Bestimmungen über die Kompetenz Anfechtungen unit ten neben den Geseßbüchern geltende bürgerliche Recht in Verbin- liegen , daß die Definitionen, die hier gegeben sind, man dung mit den innern Einrichtungen und Verhältnissen auf die | gegen sih haben, läßt sich nicht verkennen; aber es war nad Auslegung und auf die Anwendung der einzelnen Bestimmun- | besten und gewissenhaftesten Ueberzeugung derer, die den E gen der gemeinsamen Geseßbücher einen maßgebenden Einfluß | wurf gemacht und berathen haben, nicht möglich, etwas Besse übt und cine vorhandene Entwickelung des gemeinsamen Rechtes in | an seine Stelle zu seßen, ohne zugleich nach anderen Seiten hin 1j erheblichsten Maße begünstigt. Es ist in der That eingetreten, was im | der Jweifel und Bedenken zu erregen. Ganz gewiß wird aber v Anfang vonSeiten gewichtigerAutoritäten besorgt worden ist, indem | Seiten des Bundesraths kein Widerstand entgegengestellt werd geltend gemacht wurde, die Wechselordnung und das Handels- | wenn aus der Mitte des Reichstags Vorschläge kommen follten,} Geseßbbuch würden zu einer Gemeinschaftlichkeit des Wechsel- | die Sache klarer machen, etwaige Zweifel noch beseitigen u und Handelsrechtes nur dann führen, wenn zugleich durch Ein- | so im Geiste des Ganzen zur besseren Erreichung des Zwil sezung eines gemeinsamen obersten Gerichtshofes für eine ein- | beitragen. Ebenso rein sachliche Motive haben vorgewalte!| heitlihe und gleichmäßige Entwickelung des gemeinsamen Rech- | dem Vorschlage der Stadt Leipzig, als Siß des obersten Hi tes gesorgt werde. Der Ihnen vorgelegte Gesegentwurf be- del8gerichtes, und ich möchte gegen die erste Rede, die |

weckt auf diesem einfachen Wege, dem Verluste eines kost- wohlwollend sich für den Geseßentwurf aussprach, mir dod|

aren Gutes vorzubeugen und dessen vollständige Erreichung einzige Bemerkung erlauben, daß wir nicht von der Ans zu ermöglihen. Wie der Geseßentwurs seinen Zweck | ausgegangen sind, daß, weil gerade Sachsen den Vorschlag | zu erreichen sucht, wird gleichfalls nur Billigung verdienen. macht hat, nun auch der Siß des Bundes8handel8gt Es is ein Weg gewählt worden, welcher von allen denkbaren | tes nah Sachsen hinkommen müsse. Einen solhen Jui der einfachste ist: Der neue oberste Gerichtshof soll für die | nimatkontrakt, etwa do ut des oder facio ut des, hd wechsel- und handelsrechtlichen Prozesse an die Stelle der obersten | wir mit dem Bunde nicht abschließen wollen, sond Landes8gerichte treten und in jeder einzelnen Sache das Ver- | wir haben uns rein aus Qweckmäßigkeitsgründen für die S1 fahren im Wesentlichen dasselbe sein, als wenn der oberste | entschieden. Warum gerade Leipzig sich zum Siße des M Landesgerichtshof zuständig wäre. Indem dieser einfache Handelsgerichts eignet, ist wiederholt heute schon erwähnt 1 Weg gewählt ist, kann das Geseg sich auf wenige | den. Man hat besonders auch auf seine geographische V Bestimmungen beschränken. Zugleich aber bleiben die hingewiesen, und ih möchte nur kurz noch auf einen Umsi abweichenden prozeßrechtlichen Systeme, Institutionen, Grund- | aufmerksam machen, der wohl schon angedeutet, aber 1

ür mich hier noch übrig bleibt. Es soll nämlich das Ver- | Innern ; die Urnen sind ohne weiteren Schuß der Erde anvertraut, fahren vor der Behörde nicht nur dann stattfinden, wenn Ein- | daher auch nur noch Scherben übrig, welche schr dick, äußerst roh wendungen angebracht sind, sondern auch dann , wenn die Be- | gearbeitet und sehr {wah gebrannt sind. Nach den Scherben zu

hörde nicht ohne Meiteres die Genehmigung ertheilen will. | urtheilen, waren die Urnen ziemlich groß. Die Gräber scheinen ein on früher bei Lößen auf-

j Z ir di thwendigkeit der münd- | viel bedeutenderes Alter zu haben als die { bei

igen teile Bora es ung Nontmeri konsequent in dem Fall gedeckten. Wie bei diesen lagen auch bei den neu aufgefundenen die

l iali j ! ; / | Scherbeh und die Knochenascbe auf einer dicken schwarzen Holzkohlenschicht. wenn die I Eni ang lauf un ai en E Von den vielen in jedem Grabe liegenden, theils wenig, theils gar A Instanz ega als ibe die G ta es E E iei R nicht verbrannten Knochenstüken seben einzelne, besonders Röhrknochen, . Instanz vor, durch we Ne Le B i lis g Lein Widerspruch wie gespalten, andere wie zerbrochen aus. Jn einem der geöffneten Anlage, gegen die von einzetrnen X heiligten kein Widerspruch | Gräber wurde ein noch sehr gut erhaltener halber Unterkiefer eines erhoben worden ist, 1m öffentlichen Interesse oder im Interesse der | Pferdes von der noch in dortiger Gegend heimischen kleinen Race ge-

beschäftigten Arbeiter an Bedingungen geknüpft ist, mit andern | funden. i L A # Worten nicht ohne Weiteres ertheut wird. Alsdann liegt die Unter dem Titel: »Der K aiserdom zu Frankfurt a. M. Sache so , daß der Unternehmer selbst eine Entscheidung , die Beiträge zur Geschichte des St. Bartholomäus - Stiftes und setner seinen Anträgen nicht entspricht, vor dem Kollegium anzufechten dit “f B ¡lich ean, an De O S ecsibienen S6) ; 1 j a. s TZU1l et G ic E L hat. Wenn A rae M Linsen e ra ist dem schriftlichen Nachlasse des im Jahre 1827 verstorbenen Kano- fahren vor dem Kollegtum U =. d i E gt | nifus des Frankfurter Bartholomäus-Stiftes Johann Georg Battonn der Fall, daß die Genehmigung nicht ohne Weiteres, nicht be- | entnommen und von Ernst Kelchner herausgegeben. Derselbe hat die

dingungslos ertheilt werden soll, überhaupt noch gar nit vor; | Originalarbeit Ber unverändert abdruen lassen dieselbe aber man würde sich alsdann die Sache nur so denken können, daß, | dur ergänzende Anmerkungen, theils eigene, theils von dem verstor- um einmal einen Ausdruck zu brauchen , ein Staatsanwalt | benen Geschichtsforscher J. E. v. Fichard ,- der diese Geschichte [hon bestellt würde, der seinerseits Anträge dahin zu formuliren hätte, herauszugeben beabsichtigte, vervollständigt.

säße und Vorschriften der partikularen Rechte möglichst | spezieller ausgeführt ist. Es ist der Umstand, daß Leipzig n 2 q unberührt. Endlich wird auch die Entwerfung einer | blos ein bedeutender Handelsplay mit einem zahlrell die Genehmigung nicht ohne Bedingungen zu ertheilen. Denkt Landwirthschaft.

Gericht8ordnung für den neuen obersten Gericht8hof entbehrlich, | intelligenten Handelsstande, sondern auch der Siß (i man sich diesen Apparat nicht hinzu, so weiß ih nicht, wle cine Uebersicht über die Weizen - und Roggenpreise auf den

unter der Voraussezung im | Haupt-Getreidemärkten der Monarchie. Um die Vergleichung zu er-

Entscheidung in 1. Instanz au i : | Jl Ì i ttfinden soll, wenn die Genehmigung | leichtern sind die in den Börsenberichten notirten Preise, der berliner mündlichen Verfahren stattfi Ie A Usance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen

einer Gericht8ordnung, welche wegen der großen Verschiedenheit | wichtigen und allgemein anerkannten Universität ist ! nicht ohne Weiteres stattfindet. Ich glaube aber auch, daß Un | Toco und ohne Säe) in Thalern berechnet.

der partikularen Prozeßrechte mit s{chwer zu beseitigenden Hin- | daß! eine solhe wissenschaftlihe Atmosphäre für | | : dernissen und Schwierigkeiten verbunden wäre. Freilich lassen | Siy eines obersten Gericht8hofes gewiß von rone Werth

sih gegen den Geseßzentwurf einige Bedenken erheben, ih glaube | Jch bitte also, den Vorschlag von Leipzig als einen rein 0 dem bier vorausgeseßten Fall von dem mündlichen Verfahren Ò y o T | i aber nicht , daß es nothwendig sein wird, schon jeßt auf diese | ven, in der Sache begründeten ansehen zu wollen. J" sehr ki Abstand in werden kann, weil es sich überall | 2 E ep ar 2 ar La S T4 Bedenken näher einzugehen, zumal sie in den Motiven des Ent- wie gesagt, nicht näher auf die speziellen Einwände eing nur um eine Entscheidung in 1. Instanz handelt. Dies sind Dana d: 0 572691 662—71 61-9 E70 wurfs näher hervorgehoben und, wie ich glaube, genügend be- | die hier gemacht worden find; es wird dazu, wenn es ns die Bemerkungen, die ich zu den beiden kombinirten Amende- t E 5263) 54—64®) 54—67) 54—65 ®) leuchtet worden sind. sein ge M E L Ps. Nur u Ln ments zu machen habe. A 7s 4 574-674 967% 594 66% In der Debatte ergriff au der Königlich sächsische | ein Bedenken, das von Ed ber dit en erwähnt if, | das so eben verlesene Amendement anlangt, welches | Berlin. ..-- 60—7 0 —7 Staats-Minister Frhr. von Friesen das Wort P | E die Kompetenzbestimmungen und über die Zweifel, die da von A Seieen aa für Arnswalde und Genossen Breslau .….-- E a "60 El 621 U 61642 Meine Herren! Da der Geseßentwurf zunächst durch die entstehen können, ob das oberste Handelsgericht odet gestellt worden ist, so habe ih es bei der Verlesung nur A L 6370 ¿4° 70 P KE-—4y Initiative der Königlich sächsischen Regierung veranlaßt worden oberste Gericht8hof in den einzelnen Ländern kompeten! flüchtig vernehmen können. Jh möchte aber nach diesem flüch- T So S Mär. 3, April. 10. April ist, so halte ich mi verpflichtet, auch heute hier einige Worte möchte ih Jhnen die Frage vorlegen, ob Sie Jhre_ 2! tigen Eindruck allerdings glauben, daß einer Einrichtung, wie | gönigs g, 00014 60kG—0lt O 50—51% darüber zu sagen. Ehe ich auf die Sache näher eingehe, erlaube | nit dur den §. 21 der Vorlage erledigt finden? J | dieses Amendement sie im Auge hat, dur die Annahme des | Danzig .-.---- 18-0 4500 49—50 51 ih mir, den lehten Bemerkungen des Hrn. Abg. Windthorst | meinen, grade dieser F. 21 wäre zur Erledigung dieses Zw hier vorliegenden Amendements des Herrn Abgeordneten für | Posen ….…...-- 45 —48*) 46—49®) 46—50®) 471-51 *) gegenüber etwas zu konstatiren, nämlich den Umstand, daß der | vollkommen klar und maßgebend. Ob Sie über die B Meiningen nicht präjudizirt wird. Wenn Organe überhaupt | Stettin 49—50 49—502 50—5l 52—54 vorliegende Geseßentwurf in der Sigzung des Bundesraths mit | n sofortige zweite Berathung eingehen oder in einen Aud) geschaffen werden, die unter den Rahmen dessen fallen, was Berlin .…….... 50%—51 514—514 51%— 524 524—524 einer Stimmenmehrheit angenommen worden ist, die weit über verweisen wollen, will ich ganz der Entschließung des §\ in diesem Amendement gedacht ist, dann wird es vollkommen | Breslau. ------- ltr 20 S P zwei Drittel der Stimmen hinausgeht, und daß in Folge dessen überlassen. zulässig sein, die Einrichtungen in dem einzelnen Lande so zu E 51% E 2053 20 —S3L BIX5TL

treffen , daß diesem Organe allerdings die Entscheidung in erster 1 ——— i Ara e n Provinzialbehörde die Entscheidung in zweiter *) Nach dem Wochenbericht. Instanz überwiesen wird. Ih möchte es aber doch nit für Verkehrs- Anstalten. , richtig halten, Einrichtungen, deren sehr große Bedeutung ja | London, 11. April. Der Dampfer »Westphalia« ist aus Ame- auf der Hand liegt, hier bei Gelegenheit einer Materie obliga- a rifa eingetroffen.

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auch diejenigen Mitglieder, die anfänglich einige Zweifel gegen In der Debatte über den Entwurf einer Gew