1869 / 88 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1990

zen, Krieg, Marine, Handel und Verkehrswesen. 2) Antrag der Abgeordneten Miquel, Lasker und Genossen wegen anderwei- tiger Fassung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Norddeutschen Bundes. 3) Zweite Berathung über den Entwurf der Gewerbe - Ordnung. Fortsezung der Berathung.

—-

Abgereist: Se. Durclaucht der Prinz Kraft zu Hohen- lobe-Ingelfingen nah Koschentin in Schlesien.

Berlíu, 15. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Professor Dr. Sadebeck und dem ersten Assistenten an der Sternwarte, Dr. Tietjen in Berlin, von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des

aus - und Verdienst - Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig; des dem evangelischen Prediger üller zu MÜhl- berg im Kreise Erfurt von des Herzogs von Sachsen - Coburg- Gotha Hoheit verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzogl sachsen - ernestinishen Haus - Ordens; sowie der dem

rei8gerichts « Sekretär Hoffmeister zu Marburg von des Königs von Württemberg Raa verliehenen goldenen Me- daille für Wissenschaft und Kunst, Allerhöchstihre Genehmi- gung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. April. Se. Majestät der König nahmen heute früh 9 Uhr den Vortrag des Generalarztes Dr. Löffler entgegen, empfingen gegen 11 Uhr Allerhöchstihren General à la suite Prinzen Kraft zu Hohenlohe und Aller- böchstibren Flügel-Adjutanten Obersten Prinzen Friedrich Wil- belm zu Hohenlohe und nahmen um 11 Uhr die militärischen Meldungen im Beisein des Gouverneurs von Berlin entgegen. Nach denselben empfingen Se. Majestät die früheren Mitglieder des Offizier-Corps des 1. Garde-Ulanen-Regiments, welche zur Theilnahme an der gestern stattgehabten 50jährigen Stiftungs§- feier gedachten Regiments in Potsdam erschienen waren. Hier- auf hielt der Kriegs-Minister und nah demselben der General- Adjutant von Treskow Sr. Majestät Vortrag.

Zu dem gestrigen Diner im Königlichen Palais waren mehrere Mitglieder des Reich8tages geladen.

Heute Abend is} musikalische Soirée daselbst. Den Kammerherrndienst bei Jhrer Majestät der Königin Über- nehmen bis zum 1. Mai die Königlichen Kammerherren Graf Matuschka und Graf Rittberg.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am gestrigen Tage den General-Feldmarschall Grafen Wrangel und nahm militärische Meldungen entgegen. Nachmittags be- gab sih Höchstderselbe nah Potsdam, um dem zur Feier der SO0jährigen Stiftung des 1. Garde-Ulanen-Regiments stattfin- denden Diner der Offiziere und dem darauf folgenden Ball der Mannschaften beizuwohnen, und kehrte von dort mit dem 10-Uhrzuge zurü.

__— Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin dinirte bei der Herzogin von Sagan.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut- \henBundes für Handel und Verkehr hielt heute eine Sißung ab.

Das Staats-Ministerium trat gestern unter Vorsiß des Minister - Präfidenten Grafen von Bis8marck-S chön- hausen zu einer Sißung zusammen.

Jm Verlaufe der gestrigen Sißung des Reichstages des Norddeutshen Bundes wurde die Berathung der Ge- werbe-Ordnung fortgeseßt.

/ 94 epa ;

ie Lande8geseße können vorschreiben: 1) daß diejenigen, welche aus der Ertheilung von Tanz-, Fecht-, Turn- oder Se Mterelat ein Gewerbe machen, vor Beginn des Gewerbetriebes ihre Zuverlässig- keit in Bezug auf den beabsichtigten Gewerbetrieb nachweisen müssen ; 2) daß diejenigen, welche Gifte feilhalten, Kammerjäger, Pfandleiher, Gesindevermicther, Unternehmer von Bade-Anstalten, diejenigen, welche den Handel mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten oder ge- brauchter Wäsche oder den Kleinhandel mit altem Metallgeräth oder Metallbruch betreiben (Trödler), oder mit Garnabfällen, Enden oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen handeln wol- len, und Personen, welche auf öfféntlihen Straßen oder Pläßen ihre Dienste anbieten oder auf solchen Straßen und Pläßen Wagen, Pferde, Sänften, Gondeln oder andere Transportmittel zu Jeder- manns Gebrauch bereit halten wollen, ihre Zuverlässigkeit in Be- ziehung auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb vor Beginn des leßteren der Polizeibehörde nachzuweisen haben; 3) daß das Gewerbe der Feldmesser, Markscheider, Auktionatoren, Lootsen aller Art, Dispa- cheurs, derjenigen, welche den Feingehalt edler Metalle oder die Be- \chaffenheit, Menge oder richtige Verpackung von Waaren irgend einer Art feststellen, der Güterbestätiger, Schaffner, Wäger, Messer, Brafker),

Schauer, Stauer 2c. nur von denjenigen Personen betrieben werden darf, welche als - solche von den VeTFaUURCEN E dazu befugten Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen bestellt oder fonzessionirt sind.

Hierzu lagen folgende Anträge vor :

1) von dem Abg. Stumm :

im §. 34 Absaß 4 Zeile 1 das Wort »Markscheider« zu streichen und dafür dem §. 34 folgenden neuen Absaß hinzuzufügen: »Die Landesgesebe können vorschreiben, daß das Gewerbe der Mark scheider nur von denjenigen Personen betrieben werden darf, welche als solche geprüft und konzessionirt sind.« D: 4

2) von den Abgg. Runge und v. Hennig:

Dem §. 34 folgende Fassung zu A »Die Landesgeseße können vorschreiben, daß diejenigen, welche Genehmigung bedürfen.

Denjenigen, welche aus der Ertheilung von Tanz-, Fecht-, Turn- oder Shwimmunterricht ein Gewerbe machen wollen, kann der Be- ginn des Gewerbebetriebs untersagt werden, wenn sie wegen Vergehen oder Verbrechen gegen die Sittlichkeit bestraft sind.

Der Regelung durch die Ortspolizei unterliegt die Unterhaltung des öffentlichen Verkehrs innerhalb der Orte durch Wagen aller Art, Gondeln, Sänften, Pferde und andere Transportmittel.

Das Gewerbe der Feldmesser, Markscheider, Auftionatoren, Lootsen aller Art, derjenigen, welche den Feingchalt edler Metalle oder die Beschaffenheit, Menge oder richtige Verpackung von Waaren irgend einer Art feststellen, der Güterbestätiger, Schaffner, Wäger, Messer Braker, Schauer, Stauer u. st. w. darf zwar frei betrieben werden, ed bleiben jedo die verfassungsmäßig dazu befugten Staats- oder Kom- munalbehörden oder Korporationen auch ferner berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf Beobachtung der bestehen- den Vorschriften zu beeidigen und öffentlich anzustellen. «

3) von dem Abgeordneten Fries:

Im §. 34 in der Fassung der Abgg. Runge und v. Hennig nach Absay 2folgende Bestimmung aufzunehmen: »Jmgleichen kann denjeni- gen, welche den Handel mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten oder gebrauchter Wäsche, oder den Kleinhandel mit altem Metallgeräth oder Metallbruch betreiben (Trödler), oder mit Garnabfällen, Enden oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen handeln wollen , der Gewerbebetrieb untersagt werden , wenn sie wegen Ver- gehen oder Verbrechen gegen das Eigenthum aus Gewinnsucht bestraft worden sind. «

4) von dem Abg. Dr. Harnier: L:

Jn Alin. 3 des Antrages Runge und v. Hennig hinter »Trans- permnte anzufügen : »sowie das Gewerbe derjenigen, welche auf ffentlichen Straßen oder Pläpen ihre Dienste anbieten.«

pon dem Abg. Dr. Weigel :

__»Dem Antrage v. Hennig und Runge hinzuzufügen: So lange kein Bundes8geseß erlassen ist, können die Landesgeseße vorschreiben, daß Diejenigen, welche das Lootsengewerbe betreiben wollen, einer be- sonderen Genehmigung bedürfen. «

An der Debatte betheiligten sih die Abgg. v. Luck, v. Hen- nig, Harkort, Meier (Bremen), Hinrichsen, Stumm, Fries, Miquél, v. Röben. Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, und der Geheime Regierungs- Rath Dr. Michaelis ergriffen gleihfalls das Wort.

Bei der Abstimmung wurde das Alinea 1 und 2 des Runge und v. Hennigschen A mit dem Zusaßantrage &ries angenommen, sodann das 3. Alinea mit dem Zusaßy- antrage Dr. Harnier, endlich das 4. Alinea mit den Zusaßÿ- anträgen der Abgg. Stumm und Dr, Weigel; dagegen wurde das gleichfalls zu Alinea 4 gestellte Amendement Meier (Bre- men) abgelehnt. Schließlich erfolgte die Annahme des ganzen, von den Abgg. Runge und v. Hennig pee Antrages, w0- durch der §. 54 der Regierungsvorlage seine Erledigung fand.

Es folgte die Berathung über den §. 35. erselbe lautet:

Die Centralbehörden sind befugt, die Vorschriften, welche über den Geschäftsbetrieb der in §.34 unter 2 und 3 bezeichneten Personen A As E Befugnisse und D La uo Loh R auf-

/ ändern oder zu ergänzen, und da, wo solche Vorschriften nicht bestehen, solche zu lar M / N Ii

Dasselbe gilt von den Vorschriften über die Anstellung oder Kon- zessionirung der in §. 34 unter 3 bezeichneten Personen.

Die Abgg. Runge und von Hennig beantragten, diesen Paragropven zu streichen.

ach einer kurzen Bemerkung des Präsidenten des Bundes-

ifte feilhalten, einer besonderen

kanzler-Amtes und des of von Hennig wurde die Sißung um e

3 Uhr 45 Minuten geschlossen.

Kiel, 13. April, Das Panzerfahrzeug »Prin Adal- bert« wird am 14. April als Wacht\schiff a e Ebe i Dienst gestellt werden. Die für dasselbe bestimmte Besaßung ist in diesen Tagen Über Harburg und Hannover nach Geestemünde

abgegangen. f

__ Schaumburg - Livpe. Bückeburg, 14. April. Jn cinem Extrablatt der »Anz. d. F. Sch.-L.« theilt die Regierung mit, daß am heutigen Tage in Mentone die verwittwete Fürstin zu Schaumburg-Lippe, geborene Prinzessin zu Waldeck und Pyrmont, gestorben is. Eine vierwöchentliche Landestrauer wird angeordnet.

Desterreich-Ungarn. Wien, 14. April. Im Ab- geordnetenhause begann gestern die Generaldebatte über

| |

|

1591

i dsteuergesez. Bei Schluß der Sißung wurde der das E Ves euer ae bobatte angenommen. Die Regierung legte ein Geseß vor , womit die Eheschließung von Personen , welche feiner geschlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören , und die Sun e Geburts-, Ehe- und Sterbe-

| ür dieselben geregelt wird. ' R bie 1 icböraths-Korrespondenz« schreibt : Der Schluß der Reichs8rath8-Session erfolgt jedenfalls in der ersten Maiwoche. Jm Juli treten die Delegationen in Wien zusam- men. Die Landtage werden im September einberufen, hierauf erfolgt Mitte November die Eröffnung der nächsten Reichsrath®- Session. j L t ée Der Kaiser hielt gereen die alljährlih stattfindende Revue über die wiener Garnison ab. General - Lieutenant de Sonnaz befand sih im Gefolge des Kaisers.

Die »Wiener QJtg.« veröffentlicht den amtlichen Bericht der Marinestation über den Untergang der Fregatte Radebky. Nach diesem Berichti unterliegt es keinem Zweifel, daß durch eine Explosion der Achterpulverkammer der Achtertheil des Schiffes zerrissen und hiemit dieses sofort zum Sinken gebracht worden is. Auf welche Weise die Explosion herbeigeführt wurde, ob hierbei ein- Verschulden durch Unachtsamkeit oder Außerachtlassen der bestehenden Vorschriften unterlaufen, oder aber ob das Unglück durch einen ganz außer jeder Berechnung und jeder Voraussicht liegenden Zufall entstanden sei, ließ sich dur die Vernehmung der Geretteten nicht im mindesten auf- flären. ! | S i

Uebrigens erhellt die Unmöglichkeit des Explodirens der Granaten als Ursache der Katastrophe daraus, daß eine leich- eitige Entzündung derselben in keiner Weise statthaben tkann, londern in solhem Falle viele, in geringeren oder größeren Jwischenzeiten erfolgende Detonationen vernommen werden müßten, während im Falle der »Radeßky« nur ein ein- ziger hestiger Knall erfolgte , woraus wohl freilich ohne die Möglichkeit der näheren Konstatirung der Veranlassung hervor- cht, daß die Entzündung in der Achterpulverkammer geschehen fein müsse. Auch wurde in den nächsten Tagen eine Anzahl von leeren Granatfkisthen gefunden, äus denen die Granaten während des Untersinkens herausgefallen sein mußten; und da diese Kistchen weder geborsten, noch geshwärzt, —- an Bord auch keine leeren Granatkistchen vorhanden waren, so ergiebt sih hieraus ein weiterer Beweis, daß die Explosion in der Gra- natenkammer nicht stattgehabt haben könne. ,

Agram, 13. April. / Das Königliche Reskript , betreffend das sanktionirte Gese wegen Organisirung der LandesSregierung, wurde im Landtage verlesen. Darüber findet morgen eine dringende Verhandlung in Betreff der darin vorgenommenen Aenderungen statt. Der Antrag auf Errichtung eines Land- tagsgebäudes wurde zum Beschlusse erhoben.

Belgien. Brüssel, 14. April. Die Repräsentanten- kammer hat gestern ihre Arbeiten wieder aufgenommen. Die Tagesordnung, das Budget des Kriegs-Ministeriums für 1869, wurde durch eine Interpellation des Abgeordneten Coomans über die Vorfälle üm Meusethal unterbrochen. Der Minister des Innern erklärte, über die Ereignisse noch nicht offiziell unterrichtet zu sein , daß die Lage der Dinge indessen zur Zeit

iedigend jei. , A s An As bei Seraing hatten sih die Unordnungen bis zum 13. allmählich gelegt. Die Meuterer hatten fi zerstreut und sich theilweis n.:ch Flémalle und anderen Orten be eben, um auch dort Aufstände hervorzurufen, was ihnen in essen niht gelang. General Jambers is mit seinem Generalstabe nach Lüttich zurückgekehrt. In Seraing und Umgegend blieben außer den Gendarmen noch 3 Bataillone Infanterie und 9 Schwadronen Chasseurs unter dem Kommando des Obersten

Baeck zurück.

Großbritannien und Jrland. London, 13. April. Nach Eröffnung der gestrigen e A theilte Disraeli mit, er werde im Laufe des Abend® seine Amende- ments zu der irischen Kirchenbill vorlegen. :

Nachdem das Haus sich sodann zum Subsidienkomite kon-

| ftituirt, ging man zunächst an die Erörterung der Resolutionen,

welche den in der Budgetrede vorgeschlagenen Veränderungen in v augen ug ois S EAerRna die Grundlage ür entsprechende Geseßvorlagen Uesern. A ;

: Bar L Sun führte Ls, die Vorlage ziele in Wirklichkeit nicht auf eine Herabseßung der Einkommensteuer um 1 d. p. Pfd. Sterl, sondern diese scheinbare Herabsezung sei im Grunde eine Erhöhung um 1 à. Die Erhebung der Steuern 1m voraus bezeichnete dec Redner als eine höchst bedenkliche Neuerung und verweilte mit großem Nachdruck bei den Nachtheilen , welche dem Geldmarkte dadurch erwachsen müßten, wenn die Bank vor Neujahr ungewöhnlich shwacch und hernach eben so unge- wöhnlich stark werde.

Noch mehrere andere Mitglieder sprächen über verschieden unkte der Vorlage und nah dem leßten derselben ergriff der chaßkanzler selbst zu seiner Vertheidigung das Wort, daß es

bei einzelnen der vorgeshlagenen Veränderungen nicht ohne einige Unbequemlichkeiten abgehen werde, gab er zu, hielt aber daneben fest, daß die Ersparnisse und die Vereinfachung in der Erhebung sehr bedeutend seien, und daß man fi zur Eren seines Zieles schon etwas gefallen lassen müsse. Es frage fi überhaupt nur dabei, ob der Gewinn im Verhältniß zu dem gebrachten Opfer stehe. Die in Betreff des Geldmarktes laut gewordenen Befürchtungen hielt der Minister für übertrieben, und bemerkte außerdem, der Geldmarkt müsse eben Sorge tragen, daß er ins Gleichgewicht gerathe. Die vorgelegten Resolutionen wurden shließlich, mit Ausnahme einer einzigen, genchmigt.

Im lehten Theile der Sißung wurden dann noch verschie- dene Posten des Armeebudgets bewilligt.

Die im Laufe der Sizung dem Unterhause vorgelegten Amendements Disraeli's zu der irischen Kirchenbill zählen nicht weniger als einige 50 Punkte. Das Wesentlichste in den- selben läßt sich furz in Folgendem zusammenfassen: Zunächst sollen die Staatszuichüsse, welche die Presbyterianer unter dem Namen des Regium booum und die Katholiken für das Semi- nar zu Maynooth erhalten, niht wie Gladstone vorschlägt, aus den irischen Kirchengütern obgelöst, sondern wie bisber aus allgemeinen Staatsmitteln bestritten werden. Ferner wird vorgeschlagen, den jeßigen Pfründeninhabern ihre vollen Einkünfte, ohne Abzug für Hülfsgeistliche, aus8zuwerfen und die Kirchenländereien auch ohne Abtragung der darauf ruhen- den Lasten der neu zu organisirenden irishen Kirchengemeinde zu überweisen. Weiter 0 dem neuen Kirchendirektorium, während es mit der Organisation beschäftigt ist, eine jährliche Summ:e ausgeworfen werden. Sonst noch ist die Vermehrung der einzuseßenden Kirchenkommission von 3 auf 6 Mitglieder vorgesehen und vorgeschlagen, daß alle seit der Reformation der Kirche zugewendeten Privatstiftungen ihr erhalten bleiben sollen, während Gladstone das Jahr 1660 als die Grenze fest- seßt und diesen Schritt mit der Behauptung motivirt, man könne erst von diesem Zeitpunkte an von einer Staatskirche reden. Die weitere Verhandlung der Gladstone’schen Bill ist auf den 13ten anberaumt.

Spanien. Madrid, 11. April. Gestern waren nah 1 Uhr nur 20 Abgeordnete im Saale der Cortes, so daß die Sigung ni@ht stattsinden konnte und auf morgen verschoben werden. mußte. n M

Das Ministerium des Auswärtigen zeigt an, daß Mauricio Lopez Roberts dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und Salvador Lopez Guijarro dem Könige von Griechenland ihre Beglaubigungsschreiben überreicht haben. i

Die bisherige Behörde für Ackerbau, Jndustrie und andel ist vom Handels-Minister aufgehoben worden. Es sollen Körper- haften von Landwirthen und Industriellen gebildet werden.

14. April. (W. T. B.) Die »Correspondencia« is er- mächtigt, formell zu erklären , daß die Mittheilungen des pariser »Etendard« über eine von dem Herzoge von Montpensier beab- sichtigte Anleihe vollständig unbegründet sind.

Ftalien. Florenz, 14. April. (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Deputirtenkammer kündigten Micelli und Laporta Interpellationen über die römische Frage und die auswärtige Politik an. Der Conseil8-Präsident Menabrea sprach den Wunsch aus, das diese Interpellationen bis nah der Berathung des Budgets und einiger wichtigen Geseße ver- tagt werden möchten, damit die finanzielle und administrative Organisation des Landes sicher gestellt sei, wenn die Jnter- pellationen zu einer Krisis führen sollten. Die Interpellanten erklärten, ihre Juterpellationen gelegentlich des Budgets des auswärtigen Ministeriums einbringen zu wollen. :

Der österreichishe Gesandte, Frhr. v. Kübeck, wird noch im Laufe dieser Woche aus Wien zurückerwartet. An Stelle Barbolanis, der als Gesandter nah Konstantinopel

eht, ist Albert Blanc zum General-Sekretär im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ernannt worden.

Nach dem jeßt veröffentlihten Regierungsentwurf, be- treffend die künftige Armeeorganisation, ist die Armee in aktive Armee und in Reserve eingetheilt, die erstere auf 400,000 Mann, die lehtere auf 220,000 Mann angeseßt. Die Reserven sollen provinzweise gebildet werden.

Rumáníen. Bukarest, 14. April. Der Für st reist am nächsten Sonnabend nach Jassy. Die Kammern werden am 11. Mai eröffnet.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 13. April. Das »Reich8geseßblatt« veröffentlicht den Allerhöchsten Befehl vom 31. Dezember 1868, durch welchen es dem Hetman locum

1944®