1869 / 89 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1568

[1289] Providentia,

Frankfurter Versicherungsgesellschaft.

JZwölfte ordentliche Generalversammlung.

In Gemäßheit des §. 43 der Statuten werden die nah“ §. 44 stimmberechtigten Aftionäre der Providentia hierdurch G E

Dienstag, den 4, Mai 1869, Vormittags 10 Uhr, zur zwölften ordentlichen Generalversammlung

ac en. é i Die zum Eintritt in die Generalversammlung erforderlichen Legi- timationsfarten, welche zugleich die Angabe des Bien la ReEbZLRE enthalten, werden vom 27. April bis 2. Mai [. J. im Lokale der Gesellschaft ausgegeben, und far an Namensaktionäre gegen Ein- reichung eines Ziffernverzeichnisses der auf ihre Namen in den Registern der Fu Lagen B an d g E von Tnhaberaktien en Vorlage derselben mit Ziffernverzeichniß. Bevollmächtigt

gleichzeitig ihre Vollmacht abzugeben. y Ddr Hens

Je fünf Aktien geben eine Stimme. Niemand kann mehr als 20 Stimmen für sich und 20 Stimmen in Vollmacht führen. Ab- wesende Aktionäre können sih nur durch Aktionäre vertreten lassen.

| MA M S der zwölften ordentlichen Generalversammlung:

2 Erstattung des Geschäftsberichts. 2 Neuwahlen für den Verwaltungsrath. &ranffurt a. M., den 10. April 1869.

Der Verwaltungsrath der »Providentia«, Frankfurter Versicherungsgesell schaft :

Baron R. v. Erlanger V “d / ogtherr Präsident. Genera +2000 [1311] Preußische Feuerversicherungs- Aktiengesellschaft

zu Berlin.

Die Herren Aktionäre der Preußischen Feuerversicherungs-Aktien- U, gu ly mer a S, La §. 2 a Statuts zu i Y ai c, 14 r Mittags, Wilhe im O abzuhaltenden al M A A

L ordentlihen Generalversammlung hiermit eingeladen.

Auf der Tagesordnung stehen:

1) Geschäftsbericht des Verwaltungsrathes und der Direktion.

2) Bericht der Revisionskommission über die Jahresrechnung und Bilanz pro 1868 und Antrag auf Decharge.

3) Ausloosung und Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter

__des Verwaltungsrathes (§. 26 des Statuts).

Die erforderlichen Eintrittskarten zum Versammlungslokal können vom 18. Mai ec. ab in unserem Geschäftslokale y ilhelmsstraße Nr. 62, gegen Vorzeigung der Aktien in Empfang genommen werden. E Su vis L Dee S e avis müssen aber spätestens

r Versammlung der i irefti tber- O E N g der unterzeichneten Direktion über Berlin, den 10. April 1869. Preußische Feuerversicherungs - Aktiengesellschaft. Die Direktion.

[966]

Die dritte ordentliche Generalversammlung des Central-Viceh- verficherungs-Vereins zu Nordhausen a A Mon ta e 68 26. April d. J, Morgens 10 Uhr, im Lokale des landwirthschaft- it E der goldenen Aue, bei Herrn Aug. Schneegaß, ab-

Tage8ordnung: 1) Vorlage der Jahresrehnung pro 1868 2) Beschluß über Ab i Saitibeasare ae 1A Diel 44 Abänderung der Statuten. Central-Viehversicherungs-Verein. I. Heinrich, Direktor.

Deuts Ger hôni Versicherungs8gesellschaft in Frankfurt dia Main.

Günf und JZwanzigste {1. außerordentliche) General- versammlung.

__ Auf Grund der §§F. 2, 37- und 45 der Statuten , sowi s tifel 214 und 238 des Pas Handel8geseßbuches , Lee E waltungsrath, in Betracht des bevorstehenden Ablaufes der 25jährigen Dauer der Aktiengesellshaft des Deutschen Phönix seit 1845, eine außerordentliche Generalversammlung, damit diese Über die Ea ge L RORIA Q! r e Jahre, sowie über die dabei Unschen8werth ersheinenden Ab E e Statuten) beschließe. i atutenände ädhli stände betreffen: rungen werden hauptsächlich folgende Gegen- zu §. 2): die Zeitdauer der Aktiengesell j n i 3): Be rige O u Y. : die ôffentlichen Blätter für di ; (A 12 und 1H atter für die Bekanntmachungen ;

[1118]

die Einziehung der bisherigen Jnhaberaktien

von Fl. 250 Lit. C, und deren j von Fl. 1000 Lit, Ap Umtausch gegen Namenaktien

(zu §. 16): Vorausdividende bis zu 3 pCt. : Handelsgeseßbuche Artikel EN Nt Derere, der NaG dert

17 unzulässigen Zinsen von be-

(zu §. 31): Bestimmungen über das Rechts ältni ; E Karte i g chtsverhältniß der Sektioy auch zu §. : Bestimmung über Tantièmebezü 5 E tungsra hes; g ezüge des Verwagy, zu §. : Vertretung der Gesellschaft durch den Di i A Äreitigfiten; g i sellschaf ch Direktor in Rechts, zu §. i ürzung der Frist der Einladung zu den Gen versammlungen auf vierzehn Tage; da (zu §F. 47 und 48): e Fabre vertheilung ; V Saat e, e idgttnr g iw ußerdem fallen aus den Statuten mehrere Bestim transitorischer Art weg , die im Jahre 1845 erforderlich Bee hi ist die Wortfassung mehrerer Paragraphen den vorgedachten materiellen Aenderungen anzupassen. Die anderweite Numerirung der Para, graphen bleibt bis nah vollendeter Revision derselben vorbehalten und wird dem Verwaltungsrathe anheimzugeben sein.

Der Text der Abänderungsvorshläge wird (dem §. 45 der Sta, tuten entsprechend) vollständig vom 15. April d. J. an, in dem hiesigen Bureau der Aktiengesellschaft, kleiner Hirshgraben 12/14, sowie in dem Bureau der Sektion zu Karlsruhe zur Einsichtnahme der Herren Aktionäre aufgelegt sein und bis r Generalversammlung aufgelegt bleiben, überdies mit den Eintrittskarten zu Leßterer ihnen behändigt E f ; G

ie stimmberechtigten Aktionäre des Deutschen Phönix we demgemäß hierdurch zu dieser ee Etat Ben: ver with “as Var ta sammlung eingeladen, welche _ Donnerstag, den 29. April 1869, Vormittags 10 Uhr, im Sizungszimmer der Aktiengesellschaft stattfinden soll, und werden zugleich ersucht, am 15. oder 16. April in den Vormittags- stunden von 9 bis 12 Uhr sih über ihre statutenmäßige Quali fifation entweder dahier auf dem Bureau der Gesellschaft oder in Karlsruhe auf dem Bureau der Sektion zu legitimiren, wogegen ihnen die erforderlichen Einlaßkarten verabfolgt werden.

Diese Vi gte ist zu bewirken :

von den Namenaktionären durch Angabe der Nummern der auf ihren Namen in die Register der Gesellschaft eingetragenen Aktien; von den Bevollmächtigten außerdem durch Einreichung ihrer Vollmachten; von denJnhabern der Aktien auporteur durch Vorzeigung dieser Aftien mit einem Nummernverzcichnisse in doppelter Ausfertigung.

Frankfurt a. Main, den 29. März 1869.

Der Verwaltungsrath.

[1325]

Betriebs-Einnahmen pro Monat März 1869.

R i U L E r für xtra- Summa bis ult. / …_ Personen. Güter. ordinair. März. E u Zara d Me s FREE: E Thlr. Thlr. 1869 im März / / (047 62,458 171,313 (provisorisch) 16,200 45/819 5/8349 67,868 184,876

mithin 1869 mehr 1,357 mehr 2,251 mebr 1802 Saarbrücken, den 11. April R I Ap Königliche Eisenbahn-Direktion.

Bekanntmachung.

[1257]

/ Berlin-Säm bür Eisenbahn.

Mit dem 15. d. Mts. tritt auf unserer Eisenbahn, ein neuer Fahr- plan in Kraft, nah welchem wir außer den bisherigen Personen- und dét ier Sndenrelten ed i T Mngent e e8s-Schnellzüge mit er-

l reisen für die L, Il. un ;

Dieselben werden abgefertigt, wie folgt : o Abfahrt von Berlin 2 Uhr 15 Min. Nachmittags. Ankunft in Hamburg 8 » 30 » Abends.

Abfahrt von Hamburg 2 » 50 » Nachmittags. aus n gat 3 9 »30 » Abends; i vird der an die Züge der Königlich ha anschließende Eilzug von Galinbara nach LUO N eig eN 8 Ubr

tref B abgehen und um 9 Uhr 20 Minuten in Hamburg ein-

Alle sonstigen nur geringfügigen Abänderungen find i Sve augen n ! Es 4 erioben wee A M geld- euen nellzÜü i i Berlin und Hamburg, den 9. April 1869, An D O

Die Direktion.

[1343] Taunus-Eisenbahn

Wir machen darauf aufm etri

Sodeiier Ailtabi | fmerksam , daß der Betrieb der Hoedhst-

mit dem 17, þ Mis

nach dem Fahrtenplan vom 15 Oktober v. a4 | Franffurt, 10. April 1869. ber v. J. wieder eröffnet wird.

stimmter Höhe ;

I. A. d. V.-R.: Der Direktor.

Abschluß der Jahresbilanz und Dividenden.

Das Abonnement beträgt f Thlr, für das Vierteljahr. Insertionspreis für- den Raum einer Druckzeile 25 Sgr.

Königlich Preufischer

Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen E an, für Berlin die Expedition des Königl, Préußischen Stáäats- Anzeigers: Behren - Straße Nr. Aa, Ecke der Wilhelmsftraße.

C

Anzeiger.

AE 89.

Berlin, Freitag den 16. April Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs-Rath Scheffer zu Cassel, dem Kreis* gerichts- Rath Sauppe zu Zeiß, - dem „evangelischen: Pfarrer Droste zu Schwanenberg, im Kreise Erkelenz, und dem emerl- tirten Stadtschullehrer Kranz zu Hersfeld den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem -Kreisgerichts - Direktor Kret \ch- den Königlichen

mer zu “Waldenburg in Schlesien | Kronen - Orden dritter Klasse; dem Geheimen Kanzlei- Sekretär Fricse zu Berlin und / dem Fabrik-Kaufmann

Gerresheim zu Solingen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Professor Dr. Gruppe an der Universität zu Berlin den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; sowie dem Gefreiten Becker im 2. Garde- Regiment zu Fuß und dem Jäger Gadomski im Garde- Jägerbataillon die Rettung8medaille. am Bande; und

Dem Kreis - Physikus Sanitäts - Rath Dr. For 8beck in Süchteln, Kreis Kempen, den Charakter als Geheimer Sanitäts- Rath zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung. Post - Dampfschiffverbindung zwischen Stralsund und ; Malmoe. | ;

Ueberfahrt erfolgt in 8 Stunden. - Die Fahrten finden bis zum 14. Juni in beiden Richtungen zweimal wöchentlich, demnächst während der weiteren Sommerzeit dreimal wöchent- lich statt; vorerst is der Fahrplan folgender: Abgang aus Stralsund: Montag und Freitag mit Tagesanbruch. Rei- sende, welche mit dem Bahnzuge um Mitternacht in Stralsund eintreffen, können mit dem Post-Omnibus nach dem Dampf- {i} fahren und sofort an Bord (e, Ankunft in Malmoe gegen Mittag zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehenden Eisenbahnzug nach Stockholm. Abgang aus Malmoe Dienstag und Sonnabend 105 Uhr Vormittags, nach Ankunft des Postzuges, Ankunft in Stralsund Abends. :

Durch die Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe wird im Anschluß an die zwishen Malmoe und Kopenhagen cour- sirenden Dampfschiffe zugleich eine günstige Reiseverbindung mit Dänemark geboten. /

Personengeld zwischen Stralsund und Malmoe: |, Plaß 43 Thlr., 11, Play 3 Thlr., Vordeckplaß T5 Thlr. für Tour- und Retourbillets, 14 Tage gültig, 1. Play 75 Thlr., 11. Plaß 5 Thlr. Für Reisegesellschaften Ermäßigung des Personen- geldes. Jn Berlin (Stettiner Bahnhof) direkte Einschreibung bis Malmoe. j

Berlin, den 15. April 1869.

General-Post-Amt. von Philip8born.

Gesetz, betreffend die Erweiterung der Verwendungszwecke der C aus dem vormals kurhessischen Staatsschaße. Vom 25. März 15869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.,

verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,

was folgt: B

g l. Die Einnahmen des kommunalständischen Verbandes des Regierungsbezirks Cassel aus dem ihm gehörigen vormals furhessischen Staatsschaße sind außer den in Unserem Erlasse vom 16. September 1867 aufgeführten Zwecken für folgende fernere Zwecke zu Per genden » 1) Bestreitung der Kosten des Kommunallandtages ‘und der kbommu- nalständischen Verwaltung, einschließlich der im Jahre 1868 erwach- senen derartigen Kosten; 2) Unterstüßung der milden Stiftungen, Armen-, Wohlthätigkeits- und Rettungsanstalten, Vermehrung der

I

Betrage von dersezung hierüber bleibt Und stummen - Tnsftituts , zu Homberg bestehenden sammt

mögender Kinder, soweit die Dié nach ‘Nr. 2

m en Staalsschabe den in Unserem

gung beschlossen werden.

vom 16. September 1867 und im munalständishen Verbande gabe der Dratuds munalständische Verfassun

beigedrucktem Köhiglichen Jnfiegel.

19 Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

im Bezirke des ernannt worden.

ordentliche Lehrer dert worden.

1. April d. J. ab dem zu übertragen.

ten Zeitpunkt ab

Berlin, den 15. Februar 1869.

Der

Staatsbehörden vorbehalten; 4) oder Uelernoyme en lichkeiten; 5) Bestreitung der. Kosten des Unterhalts elternloser unver- Verpflichtung hierzu nach dem schreiben des vormaligen fkurhessischen Staats-Ministeriums vom I5ten Oktober 1822 {Kurhessishe Gescß-Samm L i liegt ; 6) Bildung eines Fonds für Zuschüsse zu Landesmeliorationen. zu leistenden Ausgaben gehen vom 1. 1869 und die nach Nr. 3 bis 6 zu leistenden vom 1. Januar 1870 ab auf den fommunalständishen Verband Über.

Verwendungen der Einnahmen aus dem vormals furhessi- u anderen als den vorstehend bezeichneten und rlasse vom 16. September 1867 Qwecken können von dem Kommunallandtage mit Unserer

vom 20. September 1867, d die im Regierungsbezirke Cassel, aufzubringen. Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

öniglichen

Krankenhäuser; 3) Uebernahme eines Theiles der bisher vom Staate geleisteten Unterstüßungen für Zwecke der Summa 11,000 Thalern; die der Vereinbarung zwischen ständischen

Armenpflege im jährlichen weitere Auseinan-

Tauhb- des äum-

Gründung eines und Unterhaltun hierfür * benußten

Aus-

l. S. 45) dem Staate ob-

anuar

ührt Ae

C. 3. Soweit die Einnahmen aus dem vormals kurhessischen

Staats\schabe nicht ausreichen; sind die Kosten der in Unserem Erlasse Stan e im C L Nr. 1 bis 5 des gegenwärti-

en Geseßes bezeichneten Einrichtungen und Anlagen von dem kom- z s i des Regierungsbezirks Cassel nah Maß-

betreffend die kom-

Gegeben Berlin, den 25. März 1869.

Wilhelm.

Frh.. v. d. Heydt. v. Roon.

Gr. v. Tbenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhard tk.

Justiz-Ministerium.

Der Landgerichts-Referendarius von ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten Königlichen Appellations8gericht8hofes zu Cöln

Coellen in Aachen

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Am Friedrich - Wilhelms - Gymnasium in Berlin ist der Robert Martiny zum Oberlehrer beför-

Erlaß vom 15. Februar 1869 betreffend Leitung des Schulwesens in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont.

Mittels des in beglaubter Abschrift beiliegenden Aller- höchsten Erlasses vom 23. v. M. haben des Königs Majestät mich zu ermächtigen geruht, die Leitung des gesammten Schul- wesens in den Fürstenthümern Waldeck und P ' Provinzial-Schulkollegium

yrmont vom

Demgemäß veranlasse ih Dassclbe, Sich von dem genann- dieser Verwaltung zu unterziehen und wegen Uebernahme der Geschäfte mit dem Landes-Direktor von Flott- well zu Arolsen in Verbindung zu treken.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. von Mühler.

An das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu Cassel.