1869 / 93 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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¡efi i: . Regt. Nr. 11 aggr. Am 27. Sep- | anderwärts vorkommen, eine Vorschrift zu haben, die es ge. denber; Be Jan, Haupim. a. D. zuleßt e s, im lepgen è Oft stattet, die O de 2 c dan Bde Marti 1659 ; a. D. em. ; i ; ; j ¿ i Li lien lbe, Wien Negt 8e L arin. Uns Sey: | edle sondern nad) Maga n U eie den spferen Anträgen nicht zustimmen wollen. Der jurüdersiattct werten toerne, Ag und, Her Innung denselben nber: v. d. Noddgerie zu Pfefferkorn, Major a. D., zuleß be ich mi auszusprecben gegen das Am i l M A / E urudgerstattet wer en Tonne. muß konstatiren, daß dieser Tairotar. mut vormaligen ‘22. Inf. Regiment. Am 30. September: E E a Gr Mbacorenetao für Osnabele müssen wir uns klar werden führt doch leicht zu ciner Auf- | Antrag unter Umständen allerdings für die Erhaltung der

Prenbel, Lazareth - Jnspektor a. D. , zuleßt in Wesel. Am 1sten und Berlin zum §. 66 gesellt ist und welches dabin geht, d, lósung der Innungen, welche großes Vermögen haben, und die- | öffentlichen Zwecke weniger leistet, als der Antrag Miquél-

| Dteuten ‘iti Cet um l ; ß r Eventualität gegenüber wird dur den gegenwärti ° i i äm K Ottober. Dn Ce E Geeue L V Tilt iun ich L ohne Unterschied die Bestimmung über Zahl, Zeit und Dauer der se g geg igen An- | Twesten, unter Umständen aber dafür auch mehr sponibel

é : : trag die Möglichkeit eröffnet , die Zahl der Mitglieder der | läßt Mein ! indem Le iet d det. Bri Bm Þ Qfiober, d Yan nid, Malos | joll” Eine solide Vorri} f gan Unbedentith Ueral da x3 f Antunsen worléufi In rebusren, I bite Sie Lager: tei | teben derr Serein 38 aube, das die Gesehgebung, indem Sec_ Lt. in der 3. Art. Brig. Am 6. Oktober: v. / i | i L eer p I ren immun Antrage sich in ihrem Qusammen- i 2 : a. D., zuleßt Hauptm. im jeßigen 2. Brandenb. . Gren. Regt. Nr. 12 | die Gemeindebehörde mit der Polizeibehörde zusammenfällt ; sie ist Hie vergegenwärtigen zu wollen. Ge E jeht e 50 i e Baan beate 2e n e S daß O L A vor E L BUO o N E LL Nie | aheé da n maisig/ wo Be Emen el ehoee 10e dee Polizeibe- s Den §. 89 rechtfertigte der Bundeskommissar wie folgt: | die Gesezgebung einfach diesen Uebergan herbei uführen, ver- 13 Db N o dde f D) zuleht Bl uvitn ine Raa hörde nicht a Oa (esast bat, 1 auere a A zu E Meine Herren, es is die Auffassung ausgesprochen, Bn pflichtet ist, und “nicht wobl Rücksicht eiae fann x VVeCL: . :/ è î î T * , ; : : c ; : : 4 ; 20. Tnf. Regt. Am 15. Oktober : v. Grumbfkow, Ob. Lt. z. D, ia iee Oa Pei die Ortspolizei die Unterh altung diese Bestimmung wesentlih im Interesse einer Bevormundung | auf Hoffnungen, welche sich bisher die einer Innung

zuleßt Major und Plab-JIng. von Schweidniß. Am 17. Oktober: sfrentli Verkchrs innerhalb der Orte u. \. w. unterli der Innungen in der Verwaltung des Vermögens in den Ent- | Beitretenden machen fonnten, welche die Geseßgebung . der 12. Div. Am | des öffentlichen Berkchrs innerhc | legt. enommen sei. Nach de ie | ab j o 1. Oftobee: V, RaYtbea, “Ritim. % D] quiekt im 1. Bat. (Star- | Wesentliche Rücksichten auf die Regelung des innern Verkehrs wurk aufg | n, daß zu Beres Entwurfs ist die | aber nicht erfüllen konnte und zu erfüllen nit ver

gard) früheren 9. Landw. Regts. Am 20. Oktober: v. Billerbeck, | in den Orten kommen bei Bestimmung der Wochenmärkte in lber die Eliverbung, Vorarere at der Deren Le be- cs ‘belassen a Ie Bora der Bunbéee knd, ‘Bein Major a. D., zuleßt Rittmeister im vormaligen 8. Husaren-Regiment. Betracht. Es handelt sich dabei sowohl um den Plat, wo der weglicher Sachen 2c. die Genehmigung der Aufsi t5t s de Sie aber glauben daß die Billigkeit di d citic Mit- Am 21. Oktober: Gau, Major 3. D. zuleßt im jeßigen 1. Bran- | Markt stattfinden soll, als um die Dauer, welche der Markt i N len, Tabiati ch auf G g S U R "hörde ieder der A / ¿ B gegen die derzeitigen N denburgischen Ulanen - Regiment (Kaiser von Rußland) Nr. 3. haben soll. Wird die Bestimmung hierüber lediglich der verlang 05 g g en zum Schuße der Bestim- | g j r Z„nnung es erfordern, daß im Falle der Am 22. Oktober: v Korff, Gen. Lt. z. D.,, zuleßt Gen. Maj. und â ib hörde überlassen, so is die Polizeibehörde in mung des §. 95, wonach das Vermögen der Innungen, wenn Auflösung, so weit sie zur Bildung des Bermögens beigetragen Commdr. der ehemal. 4. Landw. Brig. Am 283. Oktober: Faure, | Kommunalbe U Seite des Verkehrs auf den öffentlich dieselben sich auflösen, oder wenn sie aufgelöst werden, zu | haben, eine Rüvertheilung stattfinde, so meine ih, daß dieser Major a. D., zuleßt Rittm. im jeßigen 1. Westf. Hus. Rgt. Nr. 8, | Beziehung auf diese Sei gs ei se Staude ae öffentlichen Zween, und zwar dur die Gemeinde, wenn das Gesichtspunkt wohl eher Berücksichtigung verdiente als der ranz, Pr. Lt. a. D, zuleßt Zahlm. im jeßigen Kür. Regt. Königin | Straßen und Pläßen vollständig außer Stande, da enige Statut nichts anderes vorschreibt , verwendet werden soll. | andere, daß die Mitglieder allein und nicht die Gemeinde be- Pomm ) Nr. 2 und Schelau, Sec. Lt. a. D., zuleßt im früheren | wahrzunehmen, wozu sie berufen ist und was sie vor allen Wollen Sie dieser leßteren Bestimmung beistimmen so ist die | ræhtigt sei, die Erbschaft des zu öffentlichen Zwecken bestimmten Z. Bat. (Gkaudenz) 4. Landw. Regts. Am 28. Oktober: Sturm, | Dingen im öffentlichen Interesse wahrnehmen muß. i nothwendige Konsequenz davon daß Sie eine Umgebun dieser | Vermögens anzutreten Sec. Lt. a. D., zuleßt im früheren 30. Inf. Regt. Am 29. Oktober: Ich bemerke im Voraus, daß dasjenige, was ich hier die Bestimmung dur die Ausübung der Befugnisse der ‘nts 2 | : | v Hesse Gen. Lt. zu D., zuleßt Chef der Landestriangulation. Am Ehre gehabt habe zu sagen, wiederkehrt bei verschiedenen andern von denen der jebt in Berathung {teh ibe M x Me urm Bu: 6:94, die Auflösung einer Innung gegen ihren 1. November: v. Versen, Major a. D., zuleßt Rittm. im jeßigen | Amendements theils zum Titel über den Marktverkehr, theils dadur ausschließen, daß Sie s e derartigen Verfügun Willen betreffend, gab der Bundeskommissar nachstehende Er- Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2. Am 3. November: v. Koß, zum Titel über die Taxen. Jch halte für unbedingt unzulässig, Über das Vermögen die Zustim iuterung:

Oberst a. D. , zuleßt Ob. Lieut. und Commandeur des vorma- | s! N 4 i ebr : dermo : Zusttmmung der Aufsichtsbehörde vor- Der Herr Vorredner sagt, die Landesgeseze gäben kein figen I, Bataillons (Polnisch Lissa) 2. Pos. Landw. Regts. Nr. 19, | eine solche Trennung der Polizeigewalt in Bezieh1 eh auf den schreiben. Schreiben Sie sie nicht vor oder geben Sie ihr nur Mittel, diese Auflösung im Wege des Verd S Erfenntnisses

| ' i wie sie dur dicses Amen- ti : : : y Am 5. November: v. Bothmer, Gen. Lt. a. D., zuleßt in der vor- | öffentlichen Verkehr vorzunehmen, l das Recht, die Zustimmung zu versagen, wenn die Erfüllung | Juszu s bet ay : l mal. Hannov. Kav. Am 6. November: Hoffmann, Pr. Lt. a. D.,, | dement E een Prie e A E E deshalb der Verpflichtungen der Innungen gefährdet ist, dann if der Reit ee Téet U Tia n dit Bete Le zuleßt Sec. Lt. in der vormal. 5. Div. Garn. Wm E Es c x) dringend zu bitten, iese (men i z nen. Weg gegeben, um den F. 795 zu umgcben. Preußen befieh 4, fo E fle AlBCucuien Datums, sondern herbei- gntendantur-Sefretär und Rechnungs-Rath a. D., S D Ueber das Miquélsche Amendement zu §. 84, die Ueber das Miquélsche Amendement zu §§. 92 / 93, 95 | geführt worden dur Art. 12 C. 5 des Einführungs8geseßes zum viekt e ale Sbûr: Inf Bicat Me LE U S ier: Innungen Oen E Mi D TAIBANNAE ( Geheime (nah welchen die Auflösung einer Innung nur dann gestattet Deutschen Handelsgesezbuche. T diesem §. 5 heißt es: Rütert, Pr. Lt. a. D., zuleßt dem 1. Thür. Inf. Regt. Nr. 31 aggr., E Q E bai fein Amendement üt einem C n , wenn außer der Berichtigung der Schulden auch »Wenn eine Aktiengesellschaft sich recht8widriger Handlun- Foerster, Pr. Lt. a. D./ zuleßt Off. von der Armee und Lehrer an 5 N cher übereinstimmt mitder Grund, ie Erfüllung sonstiger Verpflichtungen sichergestellt it) erklärte qn oder Unterlassungen schuldig macht, durch welche das der vormal. allgemeinen Kriegs\{ule, und Hane, Generalarzt a. D., | Grundsaÿ moti irt / h e Vorl des Bundesrathes aus. der Bundeskommissar: emeinwohl gefährdet wird, so kann sie aufgelöst werden, zuleßt Regts. Arzt im jeßigen Königs-Hus. Regt. (1. Rhein.) Nr. 7. | anshauung, von welcher die Vorlage e d f da durd-da Meine Herren! Das Amendement des Herrn Abg. Miquél ohne daß deshatb ein Anspruch auf Entschädigung stattfindet. Am 12. November: Hannemann, Hauptm. a. D, zuleßt E der gebt von der Grundanshauung näm 4 aN U! f hat im Laufe der Diskussion eine Gestalt angenommen, welche Die Auflösung kann in diesem Falle nur durch gericht- 4. Art. Brig, und Engels, Jntendantur-Rath e na ulevt eseß verhindert werden müsse, eine zu große Ex S (1 Mee dasselbe der Vorlage der Bundesregierungen etwas mehr ange- | liches Erkenntniß auf Betreiben der im §. 2 bezeichneten Be- TI. Armee-Corps. Am 13. November: H impe, Major a. D., z Innungen, welche zum Theil im Besiß und in der Verwaltung von nähert hat als es in der Form war, in der es ursprünglich er- | hörde erfolgen. Als das zuständige“ Gericht is dasjenige an-

Hanptm. in der 2. Ing. Jnsp. Am 18. November: v. Duncker, Vermögen find, welches niht im Wege der Freiheit zusammen- schien. Der Herr Abg. Miquél hat angenommen , daß die Er- | zusehen, bei welchem die Gesellschaft ihren ordentlichen Ge- Innungen so richtsftand hat, «

: S O 1D zuleht als Major en Gatde-Euse Regt i “Am | getragen, sondern welches dur Zwang zusammengebracht worden | füllung der bestehenden »Verpflichtungen« der

: l i . für Osnabrück hierin in Ueberein- [F t d h : : 7 ; 58 if hei is ; ber: v. Trotha, Gen. Maj. z. D, zuleßt Kommandant | ist. Wenn sich der Herr Abg. für Z Me F aufgefaßt werden müsse, als seien die Unterstühßungskassen Es ist bei der Formulirung der Vorlage davon ausgegan- von Neisse, und Old en Para Major a. D. zulegt Hauptmann im | stimmung mit der Regierungsvorlage befindet, so glaube ih welche die Innung etwa besißt, aufrecht zu erhalten und als gen, daß dasselbe Verfahren bei derselben Behörde auf demsel- vormaligen 34. Infanterie - Regiment (2. Reserve - Regiment). | daß er nicht den richtigen Weg verfolgt, um auch zu O sei es zu diesem Qwecke, daß diesen dann Korporationsrechte er- | ben Wege eintreten könne , welches durch das Einführungsgesetz Am 28. November: v. Bertrab, Major a. D., e Hauptm. im | Zweck zu kommen. Denn, wenn er den Innungen frei läßt, theilt werden müßten. Jh muß nun aufrichtig gestehen , daß | zum Handelsgeseßbuch, welches, wenn i nicht irre, zu der Jeit

8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70. Am 29, November: v. Trzeschews fi, | in ihren Statuten die Bedingungen des Beitritts festzustellen, ih in den Worten »Aufrechterhaltung der bestehenden Verbflich- | erla fen wurde, als der Herr Vorredner Justiz - Minister war Major 3. D. zulest Hauptm. im 1. Westpr. Gren. wt E L so giebt er ihnen in die Hand so exflusiv, wie nur möglich zu ver- lungen« diese Auslegung nicht begründet Sten I Gi fee für /gvrtka Fall vonder worden ist. M y j Rüardt, Hauptm. a. D, zul. in der 3. Art. Brig. Am 30. Nov. : fahren. Sie können beispiel8weise, wie er selbst anführte, gewisse würde der Herr Abgeordnete gut thun , dieses genauer aus- |

im Rovember: Ludwig, S I Dedulde e ub Ton | de gewisse Gesellen- und Wanderjahre vorschreiben, s zubrlicken. Se

. Lt. a. D, zul. ‘in der vormal. Hannov. | können Vorschriften erlassen, die von Niemanden, der ein selbstän- | Diesen Versuch, es genauer auszudrücken, macht der Herr Kunst und Wissenschaft. nf Am 10: Degember Ber cin; Pr, Lt a. D. zul. im _jegigen | diges Gewerbe gleicher Art beginnen will, heut MAAge Mehr erte Abg. Twesten, indem er hinzufügt: »oder zu öffentlichen Zwecken«. | »Die Kunstkammer Sr. niglihen Hoheit des 3 Pomm. Jnf. Regt. Nr. 14. Am 12. Dez.: Stegemann, Sec. Lt. | werden und können dadurch die Mitgliedschaft auf ihre eigne Zah Auch hier ist eine gewisse Vieldeutigkeit des Ausdrucks nicht zu | Fürsten Carl Anton von Hohenzollern-Sigmaringench«, a. D, zul. îm vormal. 2. Pomm. Landw. Inf. Regt. Am 19, Dez. : beschränken. Die Vorlage des Bundesraths auf der andern ; indeß da die Entscheidung \c{ließlich in den Händen herauSgegeben von J. H. v. Hefner-Altneck, ist gegenwärtig bis zur v. Scriba, Oberst a. D., zul. in der vormal. Hannov. Inf. Am Seite stellt gewisse Maximen der Bedingungen des Eintritts. f iegt, sobald zwischen der Gemeinde Und der | /. Lieferung erschienen. Das neueste Heft dieses für die Kleinkunst des 21. Dez.: Steinbrück v. d. Mark, Ob. Lt. 3. D., zul. Commdr. Die cine besteht in einer Prüfung , welche \ih jedoch nur auf F nnun steht, so würde wohl eine Auslegung im R e Ier Ca De e Ra lce WIPUgN raus veranschau- des 1. Hess. Hus. Regts. Nr. 13. Am 23. Dez.: Stoepel, Hauptm. den Nachweis der Befähigung zur Selbstausführung der ge- E e des öffentlihen Wesens einigermaßen garantirt sein. icht folgende Gegenstände: einen reihverzierten Henke ug von Anfang

y j . 99. l 1 ( : É c : i U r des 17. Jahrh. ; ein Reliquiarium in Form-eines Kopfes aus Kupfer v. Weigel, Gen Ee: y D E Gen. Mas und Commdr. ver | w öhn lien Arbeiten beschränken kann, und ferner in einen Meine Herren, aber indem Sie diese Konzession von dem | dctrieber, ciselirt und vergoldet, vom Anfang des 11, Jahrh ; fer

i i Eintritt8geld, welches jedoch nicht mehr als fünf Thaler be Standpunkt des ursprünglichen Amendements Miquél uns | gus einem Hirschgeweih geschnittenen Dambrettstein von roßer Sel- If Ad See diaa ati A. ‘D. qul. Pr. Le im B, Rhein. Inf tragen darf. Es sind hier wirklihe Minima der Beitritts: machen , geben Sie im Grunde der Borlage der Bundesregie- | tenheit, aus derselben Zeit; zwei in Buchsholz geschnißte Medaillons Regt. Nr. 29, | bedingungen aufgestellt, während das Amendement des Herrn rung Recht , welche einfach sagt: das Vermögen der Innung | von stark erhabener Arbeit, aus der ersten Hälfte des 16. Jahrh. ; einen | Abgeordneten für Osnabrück einen großen Theil der Beitritts- ist theils entstanden unter der Herrschaft des Zwanges, | Degen , mit Gold und Silber eingelegt, aus dem “Anfang des ; ; bedingungen, abgesehen von dem Eintrittsgeld, in das Gut theils ist es entstanden durch freiwillige Schenkungen, | 17. Jahrh.; einen Reliquienbehälter aus der zweiten Hälfte des 12. Jahr- Neichstags - Angelegenheiten. dünken der Innungen stellt. Jch glaube, wenn Sie mit den welche die Verwendung zu öffentlichen und gemeinnüßigen | hunderts mit in Kupfer gravirtem reichen Bildwerk auf verschieden-

Berlin, 22. April. In der Sigzung des Reichstages des | Grundgedanken der Vorlage übereinstimmen, so müssen Si: | Zwecken im Auge hatten; - können wir jeßt den JIn- Le Sade Kun Norddeutschen Bundes am 20. d, M. erklärte der Präsident

der Regierungsvorlage den Vorzug vor dem Amendement des nungen, nachdem ihre Exklusivrechte aufgehoben sind, nicht mehr anstaltende vierwöchentliche Sundide Cd G En ver,

z j i 7 Abgeordneten für Osnabrück geben. verwehren sih aufzulösen, so müssen wir mithin das für öffent- onntage eröffnet worden und zeigt in diesem Jahre eine ungews n- Ai S0 bee Gc Geheime Rath Delbrü, p Ferner : lihe Zwecke zusammengekommene Vermögen auch diesen öffent- lig vielseitige Kollektion von Sn ap eiten. Mad En R a, ad \ Ich habe zu dem §. 66 zweierlei zu bemerken. Jch will ch glaube, durch meine Bemerkungen, die ih vorhin gegen lihen Zwecken wahren. Das ist der Sinn der Regierungs- | Anzahl ausgewählter Werke aus allen Gebieten der Malerei und zunächst anfangen mit der Antwort auf die Frage, die in dem | den Herrn Vorredner machte, herbeigeführt zu haben, was id vorlage , Und das erreicht sie dadur, daß sie im Fall | Namen fast N E Mul, R zweiten Alinea besprochen ist , der Frage der Marktberechtigten. beabsichtigte, nämlich zu konstatiren, daß der Antrag des Herrn der Auflösung der Innung die Gemeindebehörde damit deutsche Ürchitekt “4 eeS E Ln Î M m s g Es kommt allerdings vor, daß einzelnen Privatberechtigten das | Vorredners eine Beschränkung des Zutritts zu den Jnnunge!y beauftragt , _das Vermögen für gewerbliche, also für na der »Zeitscrift für bildende Kunste „sede S átlen Beitrag e Marktrecht zusteht; es war dies früher namentlih im Groß- | eine größere Exklusivität -zu ermöglichen beabsichtigt. Derselbe | gleichartige öffentlihe Zwecke zu verwenden. Ein Rechts- liefert, indem er unter den zum Theil ungeordneten 8000 Blättern herzogthum Posen , in den Mediatstädten der Fall, wo die | steht auch im Zusammenhange mit den von demselben Herr! _anspruch steht der Gemeinde allerdings niht zu; aber architeftonisher Handzeihnungen der Uffizien zu Florenz den bis jeßt Mediatherren neben verschiedenen anderen niederen Regalien | Abgeordneten später aufgestellten Vorschlägen, welche dahin pa ist das Gesey eben da, um in solchen Fällen, wo Rechts- | nur unvollflommen, aus Medaillen, bekannten Originalplan Bra- auch das Marktreht besaßen. Darüber bin ich nicht unter- gehen, den Innungen, die nah dem gegenwärtigen Vorschlage an]prüche niht vorhanden sind, herrenlos werdendes Bermögen | mante's zum St. Peter in Rom, sowie noch 52 andere, bisher richtet, ob und wie weit in andern Theilen des Bundes solche | dur Exklusivität die Zahl ihrer Mitglieder mindern könne seinen Zwecken zu bewahren, über dieses Vermögen zu dispo- | nicht beachtite Pläne anderer Meister zu demselben Bau aufgefunden, Verhältnisse noch bestehen; in Preußen werden sie im Großen | die freie Verfügung über ihr Vermögen zu geben dergestalt nlren Und dasselbe in Hände zu bringen, welche es seinen | welche neues Licht Über die Baugeschichte der Kirche verbreiten. Vor- und Ganzen al8 erledigt anzusehen sein, es erschien indofien daß sie es auch unter ihre Mitglieder vertheilen können. T9 F Zwecken entsprehend verwenden. Der andere Gesichtspunkt, N 0 oe Cioter diese Suden in. einer Pen E: doch nüßlich , diese in der Gewerbeordnung von 1845 \ich | meine nun, daß alle diejenigen, welche den späteren Anträgen der in dem Antrage des Herrn Abgeordneten Grumbrecht seinen beschrieben Und Mekka Lud as ref» ends el gs Serte findende Bestimmung auch in den vorliegenden Entwurf zu | des Herrn Abg. Miquél zustimmen wollen , doch wesentlis Aa gefunden hat, ist der, daß dasjenige Innungsvermögen, Kurzem gedenkt er ein ärößeeco Werk f fals Bramante's Ent- Übernehmen, um für den Fall, daß solche Marktberechtigte auch | anders zu dem gegenwärtigen stehen müssen, als Diejenigen | welches zusamniengebracht ist durch Beitrittsgelder von O wurf herauszugeben, welches darlegen wird, inwieweit derselbe bei der mitgliedern, welche beigetreten sind, weil sie nur auf diesem Wege ä br e Aenderungen die i g / | | Bau-Ausführung festgehalten worden und welcch g zu dem Rechte, das Gewerbe zu treiben , gelangen konnten, späteren Architekten damit vorgenommen haben.

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