1869 / 94 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ersien Mal in der Lage war, die Beträge nach der Wirklich- keit einzusehen. Schließlich habe ih nocch eine neue Bewilligung u erwähnen, die in dem Etat vorkommt, und zwar der Unter- üßung für das germanische Museum in Nürnberg, in Höhe von 600 Thlrn. Mit Rücksicht auf das lebhafte Interesse, welches sich im vorigen Jahre für die Unterstüßung dieses Jn- stituts hier kundgab, haben es dic verbündeten Regierungen für ibre Pflicht gehalten , die Frage in nochmalige Erwägung zu ziehen. Sie haben, um eine Grundlage für ihre Entschließung u gewinnen, zunächst durch Vermittelung des Königlich preußi- hen Ministers der geistlichen Angelegenheiten das Jnstitut durch einen biesigen Gelehrten, den ständigen Sekretär der Akademie der Wissenschaften , näher untersuhen und Über dessen jeßige Einrichtung eine nähere Information einziehen lassen. Diese Information hat ergeben, daß die erheblichen Bedenken , welche früher der Bewilligung einer Unterstüßung für das Museum mit Rücksicht auf dessen nicht für zweckmäßig erachtetes Pro- gramm entgegenstanden, dadurch gehoben sind, daß Seitens des jeßigen Vorstandes das Institut innerhalb engerer und zweckmäßi- gerer Grenzen geleitet und verwaltet wird. Mit Rücksicht hierauf und auf den vom Reichstage kundgegebenen Wunsch haben die verbündeten Regierungen beschlossen, hier eine Bewilligung von 6000 Thlrn. für das Germanische Museum zu beantra- gen, welche sie ihrerseits zu gewähren entschlossen sind unter der Vorausseßung , i das Institut in demselben Sinne weiter geleitet wird, als es in der neuesten Zeit geleitet worden ist.

In Betreff des dem evangeli. even Wohlthätig® keit8sverein zu Konstantinopel zu bewilligenden Darlehen gab der Präsident des Bundes-Kanzleramts nachstehende Erläuterung : _ Meine Herren! Jn Beziehung auf diese Position ergreife ich das. Wort vor allen Dingen, um einer Auffassung vorzu- beugen, welche sich an den Namen des Vereins knüpfen könnte, für dessen Hospital hier die Bewilligung eines Darlehns von 30,000 Thlr. beantragt wird. Dieser Verein heißt der. »Evan- elisch-deutsche Wohlthätigkeitsverein.« Es könnte sich an diesen N das Mißverständniß, knüpfen, daß dieser Verein und das von ihm gegründete Hospital lediglih zum Besten evan - gelischer Glaubens®8genosjen bestimmt. sei. Das ist nicht der Fall. Es. werden in den Hospitalen, und zwar zu voll- kommen gleihen Rechten , Angehörige jeder Konfession aufgenommen. Der Verein. und das. von ihm gegrün- dete Hospital bestehen jeßt seit mehr als: 20 Jahren, sie haben sich im Laufe dieser Zeit in Beziehung auf ihre Zwecke vol- kommen bewährt, und. in dem Umstande, daß der Verein ge- nöthigt gewesen ist, jeßt auf eine Erweiterung dieses Hospitals Bedacht zu nehmen, liegt in der That ein Beweis der Aner- kennung, deren er sich erfreut; denn er ist auf diese Erweiterung dadurch hingewiesen, daß er Jahr aus Jahr ein und. Monat für Monat in der Nothwendigkeit ist, wegen Mangels an Raum

ersonen zurückweisen zu müssen, welche die Verpflegung im

ospital in Anspruch nehmen. Von Seiten derjenigen Bundes§- regierungen, deren Schiffahrt bei dem Verkehre in Bosporus be- theiligt ist, ist den bisherigen Leistungen des Hospitals ein durchaus befriedigendes Zeugniß gegeben worden. Dies Zeugniß ist unter- ügt durch das Zeugniß der Gesandtschaft in Konstantinopel, an welche sich der Verein mit seinem Jnstitut anlehnt. Verein is der- Ueberzeugung, daß er die Hälste des Kapitals von 60,000 Thlrn., dessen er bedarf, um das Institut zu er- weitern, aus eigenen Mitteln wird beschaffen können, und es

hat unter den dargelegten Umständen, im Hinblick auf die dem Bunde obliegende Sorge für das Interesse der Schiffahrt und der Deutschen im Auslande, keine Bedenken finden können, ein Darlehn von dem gewünschten Betrage von 30,000 Thlrn. Jhnen vorzuschlagen.

Rücksichtlich der Konsulate entgegnete der Präsident Delbrück dem Abg. Kanngießer:

Meine Herren, auf die einzelnen von dem Herrn Abgeord- neten für Crefeld besprochenen Fragen erlaube ih mir mit fol- genden Bemerkungen einzugehen.

_ Zunächst ist es ein, wenn Sie wollen, zufälliger Umstand, der dahin geführt hat , einen besonderen Etat für die Bundes- konsulate neben dem Etat für das auswärtige Ministerium aufzustellen. Jn dem bisherigen Bundes8-Haushalt8etat finden sih eben nur Bundeskonsulate und findet fich das au8wärtige Ministerinm noch nicht. Der Etat für das auswärtige Ministerium war ein Novum , welches in diesem Jahr zum ersten. Mal dem Reichstag vorgelegt wurde und allein schon dieser rein äußere Umstand hat dahin geführt , in Be- ziehung auf die Konsulate bei dem Verfahren zu bleiben, wel- ches im vorigen Jahre und im Jahre vorher befolgt worden war. Jn Beziehung auf die Ressortbehandlung wird der Natur der Sache nah durch den Umstand, daß hier zwei Etats vor- gelegt find, in keiner Weise präjudizirt.

Was die von dem Herrn Abgeordneten für Crefeld sodann erwähnten. unbesoldeten Konsulate anlangt, so will ih. nur im

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Der

AUgemeinen bemerken, daß die Organisation dieser Konsulate ley theils vollendet, theils unmittelbar der Vollendung nabe geführt ist, mit Ausnahme der Konsulate im Bereinigten König, rei von Großbritannien und Jrland, der Konsulate in Meriko und der Konsulate in Venezuela. Die Organisation der Kon- sulate an diesen drei Punkten ist dadurch verzögert worden, daß erst in neuester Zeit das Centrum für eine solhe Organisation in der Ernennung von Generalkonsuln für die drei von mir bezeichneten Länder gewonnen werden konnte.

Bei den Einzelheiten des Etats hat der Herr Abgeordnete für Crefeld darauf hingewiesen, daß unter Tit. 1. Nr. 4 der Remunerationsfonds für die Generalkonsulate, Konsulate und Vizekonsulate zusammen ausgebracht sci, während er in den früheren Konsulatsetats nach den drei verschiedenen, von mir eben bezeichneten Kategorien getrennt war. Dieses Zusammen- werfen hat darin seinen Grund, daß ein Remunerationsfonds, der ja eben nur ein eventueller Fonds ist, welcher bei hervor: tretendem Bedürfniß benußt werden muß, sich füglich nicht ah- grenzen läßt und das hat die Erfahrung gelehrt nah den drei eben bezeichneten Kategorien. Es beruht auf der Natur der Sache, daß sich für jede der drei Kategorien und es handelt sich ja hier durchweg um Kategorien, die kein großes Beamtenpersonal haben ——, daß sich da für jede besonders ein richtiger Voranschlag darüber kaum machen läßt, wieviel in jedem einzelnen Jahre an Remunerationen gebraucht werde, Man würde, wenn man die Trennung in drei Kategorien bei- behalten hätte, nur dahin gekommen sein, in dem einen Titel Ersparnisse zu machen, die nachher bei einem der anderen Titel doch wieder zur Deckung hätten verwendet werden müssen.

Das Konsulat in Moskau, dessen der Herr Vorredner er- wähnt hat, ist nicht wieder in den vorliegenden Etat aufgenom- men worden, weil gleichzeitig in demselben ein besoldetes Kon- sulat für Petersburg in Vorschlag gebracht ist. Die Erfahrung hat gelehrt, däß ein besoldetes Konsulat in Petersburg nüßlicher ist als in Moskau. Jch sage nicht, daß das besoldete Konsulat in Moskau nicht nüßlich gewesen wäre, da aber mit Rücksicht auf die Gesammtlage: des Bunde8haushalts es bei Aufstellung auch dieses Etats geboten war, bei einer neuen Ausgabe si zunächst die Frage vorzulegen, ob sie nicht ganz oder wenigstens um größten Theile durch die Ersparniß an einer bisherigen Meile gedeckt werden. könne, so kam man zu der Ueberzeugung, daß das Konsulat in Moskau doch nicht in dem Maße ein Bedürfniß sci, um es nicht einem unzweifelhaft dringend hervorgetretenen Bedürfniß in Peters- burg zum Opfer bringen zu können, zugleich um die Mehrforderung für das Konsulats8wesen im Allgemeinen in den möglich engen Grenzen zu halten.

Diese Gesichtspunkte, die Rücksicht auf die Lage des Bundes- haushalt8etats wird auch in Zukunft maßgebend sein müssen und wird nothwendig dahin führen , mit der Organisation des Konsulat8wesens, bezüglich der besoldeten Konsulate nicht in dem Maße rasch vorzugehen, als es gewiß in den Wünschen aller derjenigen liegen würde, die mit den Dingen zu thun haben. Von den von dem Herrn Vorredner besonders hervorgehobenen Konsulaten habe ich bei einigen bereitwillig anerkennen mögen, daß ihre Errichtung recht wünschen8werth ist, bei anderen würde mir das zweifelhaft sein, am zweifelhaftesten bei dem zuerst ge nannten in Spanien. Die Ersahrungen, die mit dem früheren preußischen General-Konsulate in Spanien gemacht worden sind, haben dahin geführt, es eben nicht wieder zu beseßen, es vom Etat vershwinden zu lassen, weil man die Ueberzeugung gt wonnen hatte, daß es in der That nicht in dem Maße nußke/ als bei seiner. Errichtung erwartet war und nicht in dem Maße nußte, als das Geld an andern Punkten nuten konnte.

Ich komme endlich auf die von dem Herrn Vorredner be- rührte Frage des Exequatur. Das Bundeskanzler-Amt hat \ic bei. dieser Frage lediglih halten können an die Bestimmung der Bundes§verfassung, und wenn ih den Herrn Vorredner

richtig verstanden habe, hat er selbst nicht in Abrede gestellt |

daß aus der Bundesverfassung weiter nichts in Beziehung auf die hier vorliegende Frage folgt, als die ausschließliche Befugniß des Präsidiums zur Ernennung der Konsuln im Auslande. In Beziehung auf die Ertheilung des Exequatur. für fremde

Konsuln innerhalb des Bundes8gebiets enthält die Verfassung |ff

keine Bestimmungen. Aus Rüeksichten der Zweckmäßigkeit, namentlich um den amtlichen Handlungen der Konsuln au über die Grenze des Gebiets hinaus, für welches sie das ein- zelne Exequatur nur erhalten können, Glauben zu sictern, ist von Seiten der Königlich preußischen Regierung beschlossen wor- den, Exequatur für- Preußen nicht. mehr zu ertheilen, sondern die Ertheilung des Exequatur dem Bunde zu überlassen. Es ist seitdem darnach: verfahren worden; es is} in einzelnen vor-

gekommenen Fällen auch von Seiten anderer Bundes8regierungen

geschehen. Wenn wieder andere Bundesregierungen anders ver ahren sind, so sind fie nur nah Maßgabe der Verfassung ver-

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fahren, und es hat für das Bundeskanzler-Amt keine Veran- lassung vorgelegen, ihnen in Beziehung auf die Ausübung eines fsolhen Rechts entgegenzutreten.

Den Etat der Zölle und Verbrauchs8steuern erläuterte der Präsident des Bundeskanzleramts wie folgt :

Meine e Nach Inhalt der Anlage VIlI. zu dem Hauptetat ist es bei Aufstellung des Etats nicht möglich ge- wesen, bei den Zöllen auf frühére Fraktionen zurückzugehen, als bereits bei dein vorjährigen Etat der Berehnung zum Grunde gelegt waren. Es hat dies darin seinen Grund, daß zur Zeit, als der Etat aufgestellt wurde, die Materialien noch nicht vorlagen, welche es ge hätten, das Jahr 1868 mit in Rehnung zu ziehen. eit Aufstellung des Etats sind die Zahlen für das Jahr 1868 festzustellen gewesen, und ich glaube, daß es zur Erläuterung der Richtigkeit der in dem Etat ge- machten Ansäye beitragen wird, wenn ich die Ergebnisse des Jahres 1868 mittheile, um daraus die Ueberzeugung zu gewähren, daß, wenn auch diese Ergebnisse mit in Berechnung hätten gezogen werden können, die Zahlen, welche hier in Ansaß gekommen sind, eine wesentliche Aenderung jedén- falls nicht erfahren haben würden.

Es sind bei den Zöllen, den Ein- und Ausgang8abgaben, für 1870 in Ansaß gebracht 19,089,660 Thlr. ; im Jahre 1868 find wirklich eingenommen, d. h. auf das Konto des Nord- deutschen Bundes gekommen, 18,242,339 Thlr. ; also gegen dei für das Jahr 1870 in Ansaß gebrachten Betrag weniger 847,341 Thlr., mit andern Worken: es wird bei der vorliegen- den Position vorausgeseßt, daß im Laufe zweier Jahre, 1869 und 1870, sich die Einnahme des Jahres © 1868 für den Norddeutshen Bund um rund 87,000 Thlr. steigern werde. Es wird durch diese Zahl, wie ih glaube, der Beweis geführt sein, daß die in den Etat aufgenommene Zahl jedenfalls nicht zu niedrig gegriffen ist; eher würde vielleicht, wenn der Abschluß für das Jahr 1868 mit hätte in Berechnung gezogen werden können, Veranlassung gewesen sein, diese Zahl, die in den Etat eingestellt ist, noch etwas zu ermäßigen.

__ In Beziehung auf die Rübenzuckersteuer brauche ih eine ähnliche Bemerkung nicht zu machen ; denn bei der Rübenzucker- steuer is es möglich gewesen , eine dreijährige Fraktion dem Etat zum Grunde zu legen, die durch neuere Zahlen nicht würde haben geändert werden können.

Was die Salzsteuer anlangt, so sind im Etat in Ansaß gebracht 8,115,340 Thlr. ; wirklich eingelommen sind im Jahre 1868 7,781,946 Thlr. ; die Zahl für 1870 weist also mehr nach : 333,394 Thlr., und es wird also auf eine dieser Mehr- einnahme entspredende Verbrauchssteigerung in den beiden Jahren 1869 und 1870 zu rechnen sein, wenn die hier im Etat veranschlagte Einnahme aufkommen soll. Auch hier wird, glaube ich, die Zahl für 1868 ergeben, daß die veranschlagte Einnahme jedenfalls nicht zu niedrig ist.

Die Tabakssteuer is in ähnlicher Weise nicht zu berichtigen, denn sie ist hier berechnet ganz selbständig nach den Voraus- sezungen, welche bereits im vorigen Jahre zur Diskussion vor- gelegen haben, als es sih- darum handelte, das Geseß über die gemeinschaftliche Besteuerung des Tabaks zu erlassen.

___ Bei der Branntweinsteuer stellt sih die Sache so: es sind im Etat in Ansay gebracht: 9,693,920 Thlr.; wirklich auf- gekommen im Jahre 1868 sind 9,639,679 Thlr., also weniger 54,241 Thlr. :

Um eine diesem Betrage von 52,241 Thlr. entsprechende Menge würde sich die Konsumtion zu vermehren haben, um diesen Ansaß aufzubringen. An Braumalzsteuer sind im Etat vorgesehen 2,737,650 Thlr. Wirklich eingekommen sind im Jahre 1868 2,745,115 Thlr., also mehr 7465 Thlr. Es is das die einzige Position, wo die wirklichen Ergebnisse des Jahres 1868 höher sind, als die für 1870 veranshlagte Summe, indeß so wenig höher, daß, glaube ih, auch bei dieser Position aus dem wirklichen Ergebniß des Jahres 1868 eine Veranlassung zu einer Berichtigung nicht herzunehmen ist.

__— Den Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegen- heiten leitete der Bundeskommissar, Geh. Legations-Rath von Keu dell, durch nachstehenden Vortrag ein :

___ Meine Herren: Es lag nahe, bei der Aufstellung des Etats für das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten den preußischen Etat zum Grunde zu legen. Demnach weisen die Kolonnen 4 und 7 eine genaue Vergleihung mit den Zahlen des jeßt geltenden preußischen Etat nah. Die Einnahme er- giebt 910,000 Thlr., ih finde darüber nichts weiter zu bemerken.

Die dauernden Ausgaben ergeben eine Gesammtsumme von 862,730 Thlr. oder, nach Abzug derjenigen 30,000 Thlr, welche für speziell preußische Geschäfte in Ea gebracht wer- den, die Summe von 832,730 Thlr., das ist 51,900 Thlr., resp. 81,900 Thlr. weniger, als der preußische Etat nachweist. Diese

jährigen Faktionen

herbeigeführt worden. Zunächst ist das Gehalt des Minisiers für auswärtige Angelegenheiten mit 18,000 Thlr. weggefallen , so- dann ist naturgemäß der Wegfall der preußischen diplomatischen Missionen innerhalb des Norddeutshen Bundes in Dresden,

amburg , Oldenburg und Weimar, mit im Ganzen 36,200

haler. Jn Wegfall gekommen ist gleichfalls die diplomatische Mission für Mexiko mit 12,900 Thlr. , welche bei den Konsu- laten wieder erscheint, dagegen find in den La Plata Staaten in Buenos-Ayres, für den Minister-Residenten 11,400 Thlr. auf den Etat gebracht , welche bei den Konsulaten verschwinden. Eine weitere Verminderung der Ausgaben ist herbeigeführt dur den Wegfall der Verwaltungskosten des Restes der preußi- schen Bundeskonsulate mit iin Ganzen 22,100 Thlr. Dagegen sind Erhöhungen bei einigen Titeln, namentlich bei den #0- genannten generellen Titeln , welche sich wesentlich auf sachliche Ausgaben beziehen , eingetreten, im Gesammtbetrage von 17,700 Thlr. Die betreffenden Ansäße gründen sich auf die Durchschnittsberechnung nach den Erfahrungen der leßten drei Jahre 1865 bis 1867.

Im Einzelnen finde ih zu Titel 1 der Ausgaben »dauernde Sen für das Ministerium, Besoldungen« Folgendes zu merken :

,_ Unter Nr. 9 ist eine Erhöhung ausgebracht von 1000 Thlrn.

für 10 Kanzleibeamte. Es is} die Absicht, das Durchschnitts- gehalt der Kanzleibeamten im auswärtigen Ministerium von 700 auf 800 Thlr. zu bringen, nicht bloß um in dieser Beziehung eine Gleichmäßigkeit mit den entsprehenden Beamtenkategorien im Bundeskanzler-Amte herbeizuführen, sondern auch weil es in der That s{wierig ist, und mit jedem Jahre s{hwieriger wird, geeignete Beamte, welche der französischen Sprache so mächtig sind, wie es verlangt werden muß, für den geringen Durcschnitts-Gehalts8betrag von 700 Thlrn. zu gewinnen.

Um sodann von der bei diesem Titel nachgesuchten Gesammtbewilligung von 92,450 Thlrn. ein richtiges Bild zu Mis, ist es nothwendig, die leßte Seite zu vergleichen, Seite 10, wo es heißt: »davon gehen ab, als Aufwand für die Besorgung speziell preußischer Angelegenheiten : Besol- dungen beim Ministerium 24,650 Thlr. ; sachlihe Ausgaben aller Art 5350 Thlr.« Es hat si die Ansicht geltend gemacht, daß eine gewisse Prägravation anderer Bundesstaaten eintrete durch den Umstand, daß neben den politishen Angelegenheiten, welche naturgemäß Bundes§sache sind, auch alle speziell preußi- hen Angelegenheiten fortan durch Bundesbeamte besorgt wer- den sollen, während in anderen Bundesstaaten noch spezielle Behörden für die entsprehenden Zwecke bestehen. Qu diesen Geschäften gehören einmal Verhandlungen der einzelnen Bun- desstaaten unter einander, beispielsweise Grenzregulirungen ; es gehört dann dahin das ganze Gebiet der wenn ih mich so ausdrüdcken darf aftiven und passiven Privatinteressen preußischer Staatsangchöriger: Reklamatio- nen, Intercessionen, Legalisationen, Jnsinuationen ein ziemlich weites Geschäftsgebiet. Für dieses Geschäft8gebiet bestehen in einigen anderen Staaten noch besondere Behörden; die verhältnißmäßige Kostenlast derselben wird dadurch erhöht. Um in dieser Beziehung eine Ausgleichung zu finden, is der Versuch gemacht worden, auszusondern diejenigen Beamten, welche etwa erforderlich sein würden, um die rein preußischen Geschäfte der bezeichneten Kategorien zu erledigen. Jn diesem Sinne is die Aufstellung auf Seite 10 zu verstehen. Es ift vorausßzuseßen, daß der preußische Landtag sich dieséèn Gesicht8- punkt gleichfalls aneignen und die hier aus8geworfenen 30,000 Thaler bewilligen wird. Jn dieser Vorausseßung würde die Gesammtbewilligung, welche jeßt beim Reichstag ‘nachgesucht wird, nicht 863,000, sondern 833,000 Thlr. rund betragen. Sollte diese Voraussezung nicht eintreffen, was si jedenfalls, ih will sagen voraussichtlich, bis zum Jahresschlusse her- ausstellen wird, dann wird nach der jeßt maßgebenden Ansicht nichts Übrig bleiben, als diese hier aus8geworfenen Beträge abzu- seßen : nämlich bei den Besoldungen des ministeriellen Personals 24,650 Thlr. und bei den sachlichen Ausgaben aller Art 5350 Thlr. Eine weitere geseßlihe Regulirung der Sache bleibt natürlich der Zukunft vorbehalten. Es ist zu hoffen, daß die Zustimmung des preußischen Landtages erfolgen wird ; diese vorsichtigere Behandlung aber war deshalb nothwendig, um der unzweifelhaften Kompetenz desselben in dieser Angelegenheit nicht

vorzugreifen.

Ich komme zu den Erhöhungen bei Titel 2, 3 und 4, die bereits im Allgemeinen dadurch erläutert sind, daß sie auf drei- beruhen. Bei dem Titel 6, Bck soldungen des gesandtschaftlihen Personals, wurde der Wunsch angeregt, eine bedeutende Zahl von Gehältern zu erhöhen, namentlih auch an den sogenannten großen Posten ; es wurde geltend gemacht, daß die Vermehrung der Geschäfte, welche durch die Vertretung der gesammten Bundesstaaten

Verminderung is wesentlih durch den Wegfall einiger Posten

herbeigeführt würden, ebenso schr wie die vermehrten Anlässe zu