1869 / 96 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Abwesende können sich nah §F§. 19 und 21 des Statuts durch Bevollmächtigte aus der Zabl der in der Generalversammlung an- wesenden stillen Gesellschafter vertreten lassen.

Berlin, den 25. März 1869.

Berliner Handelsgesellschaft. (gez.) Gelpcke sem. Wm, Conrad. Friedr. Gelpcke jum,

[1228] Concordia, Cölnische Lebensversiherungs8-Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Samstag, den 8. Mai a. c., Vormittags 10 Uhr, im großen Saale der Rheinischen Eisenbahn - Geselischaft am Trankgassenthore hierselbst ab- zuhaltenden ,

ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

Eintrittskarten werden am 5. und 7. Mai in unserem Geschäfts- lokal (am Wallrafsplaß) ausgegeben, woselbst|t auch etwaige Voll- machten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung können nach Vor- chrift des Statuts (F. 42) nur solche Aktionäre zugelassen werden, die ihren Afktienbesiß svätestens am 6. Februar a. e. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen.

Côln, den 6. April 1869.

Die Direktion.

[1247] Rheinish-Westfälischer Lloyd. Transport-Versiherungs8-Afkfticngesellshaft in M. Gladbach. Die zweite ordentlihe Generalversammlung findet am Montag, den 10. Mai d. J, Nachmittags 3 Uhr, ___ timHotel Herfs hierselb

statt, wozu wir unsere Herren Aktionäre in Gemäßheit §. 40 des Statuts ergebenst einladen.

Die Eintrittskarten zur Theilnahme an der Generalversammlung können innerhalb der bei en leßten Tage vor derselben auf unserm Bureau), Crefelderstraße Nr. 102, in Empfang genommen werden.

l Tagesordnung:

1) Bericht des Vorstandes und Verwaltungsrathes über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen und über die Geschäfts- führung, sowie über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere.

2) Bilanz und Rechnungsabs{luß.

3) Antrag auf Bildung ciner Rückversicherungsgesellschaft.

M. Gladhach, den 7. April 1869.

Der Vorstand. Die Direktion.

[1363] Berlin-Hamburger Eisenbahn. Fünfundzwanzigste ordentliche Generalversam lung der Berlin-Hamburger / E Eisenbabngesell schaft.

__ Die Aktionäre der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft werden hierdurch von dem unterzeihneten Ausschuß zur fünfundzwanzigsten ordentlichen Generalversammlung cingeladen.

Dieselbe wird am

Sonnabend, den 29. Mai c., Nachmittags 1 Uhr, stattfinden und zwar gemäß §. 32 des Statuts zu

/ Ludwigslust (im Saale des Empfangsgebäudes).

Na §. 37 des Statuts verbinden die Beschlüsse der erschienenen Aktionärs auch dic Nichterscheinenden und Nichtvertretenden.

Die stimmberechtigten Jnhaber von 5 und mehr Aktien werden ersuht, zum Behufe ihrer Legitimation in den Wochentagen vom 14. bis 26. Mai c., Vormittags von 10 bis 1 Uhr, in den Verwal- tungsbureaus auf den Bahnhöfen zu Berlin und Hamburg, \o wie in Schwerin bei dem Auss{ußmitgliede Herrn Oberst Köhler

1) A Ves ihnen vollzogenes Nummerverzeichniß ihrer Aktien zu Übergeben,

2) die leßteren im Original vorzuzeigen und dagegen eine Eintritts- und Stimmkarte, ohne welche die Theilnahme an der General- versammlung nicht gestattet werden kann, \o wie eine &reikarte in Empfang zu nehmen.

Die Freikarte ist indeß nur für die am 29. Mai c, 7 Uhr 50 Minuten Morgens aus Hamburg bezichungsweise Berlin abgehen- den, so wie für die von Ludwigslust nah stattgehabter General- ite B nach Hamburg, bezichäang8weise Berlin gehenden Extra-

e gültig.

Folgende Gegenstände werden zur Verhandlung kommen :

1) D der Wahlen für den Ausschuß nach §. 42 des

Uts/

2) Die nach §. 36 Nr. 1, 2 und 3 in jeder ordentlichen General- Abschlu ns vorzutragenden Etats, Berichte und Rechnungs-

üsse.

Der gedruckte Geschäftsbericht pro 1868, der auch den Voranscla für das laufende Jahr enthält, kann vom 14. Mai d, ab in ben Vos

waltungsbureaus zu Berlin und Hamburg unentgeltlih in E genommen werben H g unentgeltlih in Empfang

Hamburg, den 13. April 1869. i Der Aus\{uß der Berlin-Hamburger Eisenbabngesellschaft. E. Goßler, Dr. als Vorsißender.

[1459] Aktien - Gesellschaft der chemischen Produkten - Fabrik Pommerensdorf. Bilanz am 31. Dezember 1868, L

abrif-Grundstücke und Gebäude Thlr. 93,650. 8. 4 abrif-Geräthschaften 62,822. 13. O aa 145/099. 15. 10. Fertige und halbfertige MaLTEnte Ballons, j Körbe, Handlungs-Mobilien und Utenfilien » 161,076. 3. 5. 138,266. 2, 1. 209, 12, g

Debitoren Thlr. 601,283, 95. 6,

Cassa-Bestand ……......-.- E » Aktien-Kapital Thlr. 300,000. Kreditoren » 184,283. Reserve-Fond Ut A elios aue L Es O L HO T » 30,000. Extra-Reserve-Fond für Ausfälle 2e » 15,000. Akticn-Dividende 72,000. —. i x Thlr. 601,283. 25. 6, Die Dividende für das verflossene Jahr 120 Thlr. pr. Aktie ist vom 1. Juni c. an auf unscrem Comtoir gegen Auslieferung des Dividendenscheins Nr. 7 zu erheben. Stettin, den 21. April 1869. i‘ Die Direktion. H. Dießner.

[1460] Aktiengesellschaft er

chemischen Produktenfabrik Pommerensdorf. Wir bringen hierdurch zur öffentlihen Kenntniß, daß der Vor- stand unserer Gesellschaft zur Zeit, und zwar: der Verwaltungs1ath durch die Herren :

Kaufmann B. Kuhberg als Vorsißenden, Kommerzien - Rath August Teitge, als Stellvertreter des Vorsißendén, Ö : Kaufmann Theodor Krei ch, » Ernst Böttcher, » Julius Runge, ___ die Direktion aber dur den Unterzeichneten repräsentirt wird / zu dessen Stellver- tretung der Kommerzien - Rath Herr August Teitge, in dessen Behin- derung aber Herr Theodor Kre ih designirt ist. Stettin, den 21. April 1869. Die Direktion. H. Dießner. Bekanntmachung. Für den Transport von Getreide und Hülsenfrüchten aller Art (exkl. Oelsaa- F, men) bei Aufgabe von mindestens 100 Centner im Yy Verkehre zwischen Wien , Marchegg und ungarnshen s Stationen einerscits und Stationen des Norddeutschen —= Eisenbahnverbandes andererseits, via Bodenvach-Mag- deburg, ist ein direkter und ermäßigter Spezialtarif eingeführt. Exem- plare desselben sind bei den Güterexpeditionen der Verbandstationen um Preise von 25 Sgr. pro Stück käuflih zu haben. Hannover; en 21. April 1869. Königliche Eisenbahn-Direktion.

In unserem Verlage is soeben erschienen:

Gesangbuch für Evangelische Gemeinen. Als Entwurf 420 herausgegeben vom . Königl. Konsistorium der Bens Brandenburg. : 36 Bogen 8. geh. Preis: 74 Sgr. Berlin, den 22. April 1869. Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruerci (R. v. Deer).

Verlag von Fr. Kortkampf,

(Buchhandtung für Staateswissensechasften und Geschiehte), Berlin, 84. Wilhelmsstr. 84.

Archiv des Nordäeutschen Bundes. sanmn-

lung aller Gesetze, Aktenstücke und Verträge, die Ver- hältnisse des Norddeutschen Bundes betreffend. Mit Bei- lagen, enthaltend Verfassungen und Gesetze anderer Staaten. Herausgegeben von Prof. Dr. J. C. Glaser. 1867. Ein Band, gr. Lex. 8. 42 Bogen. Preis br. 35 Thlr.

Archiv. des Norddeutschen Bundes und des Zollvereins. Jahrbuch für Staats-Verwal-

tungs-Recht und Diplomatie des Nordd. Bundes und des 4 Ee E enthaltend Verfassungen und

eselze andererStaaten. Redigirt von Dr. jur. A. Koller. Band I. Gr. Lex. 8. 80 Bogen v 6 Thlr. , a

Archiv des Norddeutschen Bundes und des Zollvereins. Jahrbuch für Staats-Verwal-

tungs-Recht und Diplomatie des Nordd. Bundes und des la Pa Non, on thaTaas Verfassungen und eselze anderer®Staaten. Redicirt von Dr. jur. A. ° Band IL. 8 Hefte gr. Lex. 8. *Préis 4 Tine E Von diesem II. Bande erschien socben Heft I. und IL ¿ite Äm ph vat lle ns des Archivs mit- reiten enstüicke sind - amtlichen Quellen “Né entnommen. a

Hier folgt die besoudere Beilage

Das Abonnément beträgt 4 Thir. sür das Viertel{ähr. Júsertionspreis für den Raum einer

Druchzeile T4 Sgr.

Königlich Preußifecher

Auslandes nehmen u E eet und ung an, de in die ‘Erpedition des gl. ßischén Staats - Anzeigérs: Behren - Straße Nr. fla, Ecke der Wilhelmsstraße,

Anzeiger.

Berlin, Montag den 26. April Abends

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Ober-Regierungs -Räthen Köhn von-Jaski. zu Kö- nigsberg i. Pr. und Juncker von Ober-Conraiv zu Gum- binnen den Roth-:-n Adler-Orden- dritter Klasse mit der Schleife; dem Oberförster von Meten zu Poppelsdorf bei Bonn, dem Polizei-Rath a. D. Dr. Gravelius zu Frankfurt a. M., dem

fatholischen Pfarrer und Schul - Jnspektor Kliche zu Breslau

und dem Regierungs - Haußtkassen - Buchhalter Kra schewski zu Königsberg i. Pr. den Rothen Adler - Orden vierter Klasse ; em Landschafts - Direktor und Rittergutsbesißer von Rosen - berg-Lipinsky auf Gutwohne im Kreise Oels - den König- lichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Geheimen Regierungs- Rath und General: - Landschafts - Syndikus von Göry zu

Breslau , ‘dem Kreisgerichts-Rath -Hartwich zu Marienwerder

und dem Ingénieur en chef du Matériel et de la Traction bei der französischen Ostbahn, Charles Louis -Vuillemin, den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse ; dem ordentlichen Professor Dr. Thaulow an der Universität, zu, Kiel, so wie dem Ingénieur und dem Inspecteur du Matérielzet de la Traction bei der französischen Ditbabn, Alfred Guebhard und Marie Henry Camille Dieudonné, den Königlichèn Kronen-Orden piexter Klasse; dem Wiesenbaumeister Müller

zu Suderburg, Amts Oldenstadt, und dem Bauervogt Gr ä-

per zu Breitenfelde im Herzogthum Lauenburg -das Allgemeine Ehrenzeichen ; sowie dem Matrosen zweiter Klasse Ka b8, dem Musketier Mediger- im 5. Pommerschen Infanterie-Regiment Nr, 42 und dem Armenboten Wohlert zu Kiel die Rettungs®- Medaille am Bande zu verleihen ; i d do

Den bisherigen Ober-Forstmeister ünd Mitdirigenten der Abtheilung für direkte Steuern;, Domänen und Forsten bei der Regierung zu Potsdam, von Shwarßkoppen, zum Präsi-

denten dex“ Hofkammer der Königlichen Familiengüter mit dem “Range eines Regierungs-Chef-Präsidenten Und: zum Hof-Jäger-

meister zu ernennen ; E S ¡u Ndd Maud

Dem Geheimen expedirenden Sekretär „imKriegs --Mini- sterium, Rechnungs-Rath Thimm , den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath zu verleihen ; sowie e ;

Den bisherigen Regierungs - Referendarius und Kammer- junker von Colmar zum Landrathe; und |

Den. Rittergutsbesißer Freiherrn Rudol ph von Louisen- thal auf Dagstuhl zum Landrathe des Kreises Merzig im Regierungsbezirke Trier zu ernennen.

_Verlín, 26. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht vou Preußen ift heute früh von Albrechtsberg hierher zurückgekehrt.

Geseg, betreffend die Beschränkungen der Zaählungsleistung Bitte | nd Pápiergeldes ‘und ähnlicher“ Werthzeichen “in “den neu erworbenen Landestheilen.

Voin 22. April 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Guaden König von Preußen 2c., verordnen, mit Zustimmung beider H des Unserer Monarchie, für die durch die Gesche vom 20. September

und 24, Dezember 1866 (Gesez-Sammlung Seité 555, 875, 876) .

mit der Monarchie vereinigten Landestheile, mit Ausnahme des vormals hessen-homburgischen Oberanits Meisenheim (vergleiche Verordnung vom 13. Mai 1867, Geseß - Sammlung 1867 Seite 700, und Verordnung vom 20. Séptémber 1867, Geseß- Sammlung 1867, Seite 1534) was folgt:

g. 1. Ausländische Banknoten oder sonstige, auf den Jn-

äuser des Landtages |

1869.

Les

haber lautende, unverzinsliche Schuldverschreibungen aus ändi-

scher ‘Korporationen, Gesellschaften oder Privaten dürfên zu

N ges nicht gebraucht werden. i _Ԥ. 2. Das Gleiche gilt von fremdem Papiergeld in Thaler-

währung, insoweit die einzelnen Stücke desselben auf geringere Summen als Jehn Thaler lauten.

F. 3. Der Umtausch der-in den -§§. 1. 2. bezeichheten aus-

ländischen Werthzeichen gegen preußishes oder anderés im f

meinen Verkehre: zugelassenes Geld unterliegt: dem Verboté ni ÿ. 4. Wer'’die in den: §§. 1. 2. bezeichneten ausländischen

_Werthzeichen zur Leistung von Zahlungen den vorstehenden

Verboten zuwider ausgiebt oder anbietet, wird mit. einer ‘poli- zeilichen Geldbuße bis. zu funfzig Thalexn bestraft. :

§. 5. . Das gegenwärtige Geseh tritt mit dem 1. Mai 1869 in Kraft. : ;

Di ffelbe kann im Wege Königlicher Verordnung für ein- zelne Landestheile außer Anwendung geseßt werden.

Auf demselben Wege können Aus8nahmebestimmungen zu Gunsten. solchen fremden Papiergeldes getroffen werden, über dessen Umlauf gegenwärtig Verabredungen mit “auswärtigen Regierungen in Kraft sind. S i

Urkundlich“ unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin , den 22. April 1869.

(L. 8.) Wilhelm.

Graf von Bismark. von der Heydt. von Roon. Graf von Jgenpliy. von Mühler, von Selchow. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt.

Verordnung, betreffend die Beschränkungen der Zahlungs- leistung. mittelst fremden Papiergeldes und ähnlicher Werth- zeichen in den neuerworbenen Landes8théilen. Vom 23. April 1869.

Wir SBilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2, verordnen in Gemäßheit des im zweiten Absaß des §. 5 des Geseßes vom 22. d. M., betreffend die Beschränkungen dér ahlungsleistung mittelst fremden Papiergeldes und ähnlicher exthzeichen in den neuerworbenen Landé®Stheilen, cnthaltenen f euie auf den Antrag des Staats - Ministeriums, was olgt :

Das Gesey vom 22. d. M., betreffend die Beschränkungen der Zahlungsleistung mittelst fremden Papiergeldes und ähn- licher Werthzeichen in den neuerworbenen Landestheilen , bleibt außer Anwendung

in derx Provinz Hessen-Nassau: 1) im Gebiet der vormaligen freien Stadt Frankfurt, 2) im Kreise Schmalkalden, ü in der Provinz SchleS8wig-Holstein: 3) in der Stadt ‘Altona,

in der Provinz Hannover: 4) in der Stadt Boden-

‘werder, 95) “in der zun Amt Polle ‘gehörigen Gemeindé Pege- ‘\torf, 6) în der’‘zum’ Amte Winsen gehörigen "Exkläve Kirch-

werder. Diese Verordnung is} durch die Geseß - Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Urkundlich“ unter Unserer G r dend (gu Unterschrift und beigedrucktem «Königlichen: Jnfsiegel. Gegeben Berlin-z: den: 23. April 1869. L O Wilhelm. Graf von, Bismáärck. -von der Heydt. von. Roon. Graf. von P Eh von Mühler. von Selthoww. Graf zu-Eulenburg. Dr. Leonhardt.

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